Was das Schlimmste ist am Richterdasein? Menschen einsperren? Dauernd belogen werden? Ehefrauen und Führerscheine wegnehmen? Aktenstaub inhalieren? Mit anderen Richtern mittagessen? Auch schlimm, aber lange nicht das Schlimmste.

Ich habe eine Hitliste aufgestellt mit den schlimmsten Dingen. Auf Platz 3: dass man für allwissend gehalten wird.

»Du, was gibt’s denn für 20 Gramm Marihuana? Nur mal so aus Interesse …« Keine Ahnung! Vielleicht 200 Euro auf dem Schwarzmarkt?

»Wenn das Ende meiner Führerscheinsperre auf einen Feiertag fällt, müssen die mir den Lappen dann nicht schon am Tag davor zuschicken?« Müssen die bestimmt. Aber wenn sie es nicht tun: Willst du sie verklagen?

»Wie findest du denn den Freispruch für Kachelmann? Also, das geht doch gar nicht – jetzt sag du doch mal, so als Richterin!«

Die richtige Antwort hierauf wäre: Ich habe die Akten nicht gesehen, ich kann gar nichts dazu sagen. Das ist aber natürlich langweilig, weil ja jeder aus höchst zuverlässigen Quellen den Sachverhalt kennt – in allen Farben des Regenbogens. Und nichts gegen die Presse. Hier wird selbstverständlich die reine Wahrheit geschrieben oder zumindest das, was für eine zulässige Version der Wahrheit gehalten wird. Aber möglicherweise nicht die Wahrheit, die im Strafprozess relevant ist. Zu Frauen gemein sein und sie beschwindeln ist für sich genommen nicht strafbar. Die Knäste wäre sonst noch voller, als sie es ohnehin schon sind.

Auf Platz 2 meiner persönlichen Hitliste sind kenntnisreiche Fragen zum Beruf selbst.

»Ah, du bist Richterin! Sag mal, wie ist denn das, wenn man einen Mörder verurteilt?« Also mal ehrlich, fragen Sie Ihren Zahnarzt auch: »Herr Doktor, wie fühlen Sie sich denn bei einer Wurzelspitzenresektion?«

»Spielt das eine Rolle, wenn dir einer der Anwälte sympathisch ist? Und was machst du, wenn beide gleich nett sind?« Nun ja, viel praxisrelevanter wäre die Frage, was man macht, wenn man beide gleichermaßen doof findet.

»Hast du auch so einen schönen Hammer? Weißt schon … Ruhe im Gerichtssaal und so …?« Ich bin im Besitz mehrerer Hämmer, sogar ein richtig toller Bohrhammer ist dabei. Aber wir benutzen im Gerichtssaal keine Hämmer (es sei denn, um Bilder aufzuhängen) – und um das auch gleich zu klären: Wir tragen auch keine weißen Perücken! Aber diese Frage führt mich fast zwangsläufig zum Spitzenreiter der Liste:

Mein persönlicher Platz 1 ist die beliebte Frage »Warum tragt ihr denn immer noch diese komischen Roben?« Meine Lieblingsantwort darauf ist: »Weil man dann vergammelte Jeans drunter haben kann, und kein Mensch merkt es.« Und meine zweitliebste Antwort ist, dass ein bisschen Kasperletheater eben sein muss, sonst sind die Menschen nicht zufrieden. Warum wir sie tatsächlich tragen? Darauf komme ich später zurück; Tatsache ist: Ich trag sie gerne.

Aber lassen Sie mich doch noch kurz auf die Mörder zurückkommen. Die allermeisten Mörder sind genauso schnell gefangen wie verurteilt – das Verfahren ist also vergleichsweise langweilig. Und warum ist das so? Weil die meisten Gewaltverbrechen im häuslichen Umfeld stattfinden, das sind die sogenannten Beziehungstaten, und das bringt mich auf ein Thema, das zum einen beinahe zwingende Voraussetzung ist für Grausamkeiten aller Art, andererseits aber viel spannender ist als Mord und Totschlag: das Familienrecht.

»Männer und Frauen passen nicht zueinander, bestenfalls kurzzeitig ineinander!« ist einer der Kernsätze meines alten Freundes Glauner. Er muss es wissen, schließlich war er jahrzehntelang als Scheidungsanwalt tätig.

»Bis dass der Tod Euch scheidet« ist ja heute kein ernst zu nehmendes Motto mehr. Und zum Glück begreifen es nur wenige als Aufforderung, vor dem gewünschten Ende der Ehezeit zum Hackebeil zu greifen. Entstanden ist diese Formel in einer Zeit, als die Menschen mit etwa Mitte dreißig das Zeitliche segneten. Da war das Ende absehbar.

Da der Tod heute in den meisten Fällen einige Jahrzehnte zu spät kommt, um die Durchschnittsehe durch natürliches Ableben zu beenden, hat der Gesetzgeber sich die Ehescheidung ausgedacht. Dabei ist es gelungen, das Verfahren so kompliziert auszugestalten, dass es nur mithilfe von Anwälten möglich ist, eine Scheidung durchzuziehen. Die Lobby der Rechtsanwälte dürfte bei der Gesetzgebung kräftig mitgewirkt haben, vermutlich wurden den Entscheidungsträgern kostenfreie Scheidungen auf Lebenszeit versprochen.

Neidvoll blickt der deutsche Scheidungswillige ins islamische Recht, wo es ausreicht, dass der Ehemann seine Ehefrau dreimal verstößt (»Ich verstoße dich, ich verstoße dich, ich verstoße dich!«), und schon ist man geschieden. Wenn Sie allerdings in Deutschland rechtskräftig geschieden sein wollen, genügt es leider nicht, zum islamischen Glauben überzutreten, um in den Genuss dieser Rechtslage zu kommen. Wäre dies so, müsste man Exbundespräsident Christian Wulff (Sie erinnern sich, der mit dem günstigen Hauskredit und der Vorliebe für lustige Mailboxnachrichten bei der Bild-Zeitung) auch im rechtlichen Sinne wörtlich nehmen mit seiner Aussage, der Islam gehöre zu Deutschland. Reihenweise würden die Leute konvertieren – aber die Rechtsanwälte wissen das zu verhindern.

Da alles ja so schön kompliziert ist, lassen sie sich ausbilden zu Familienrechts-Fachanwälten, und auch bei den Gerichten gibt es inzwischen eigene Familienabteilungen, in denen nur als Richter arbeiten darf, wer schon über Erfahrung verfügt, weil die Materie als so schwierig gilt.

Dabei ist das alles ein großer Etikettenschwindel. Denn obwohl es theoretisch um die Familie geht, ist in der Realität selten noch eine Familie vorhanden. Im Mietrecht geht es um Mietverhältnisse, im Baurecht um Bauwerke, im Vereinsrecht um Vereine, im Gesellschaftsrecht um Gesellschaften, da sollte man doch annehmen, im Familienrecht gehe es um Familien. Doch weit gefehlt – zumindest vor Gericht. Denn hier befasst sich das Familienrecht fast ausschließlich mit Scheidungen, also dem Auflösen von Familien und den sich daraus ergebenden Problemen.

DER STANDARDFALL

Gehen wir einmal von der Standardproblematik aus. Sie sind verheiratet, und Ihre Ehe scheitert. Das kann verschiedene Gründe haben: Geld, Beruf, unvereinbare Sternzeichen oder, wie es bei Hollywood-Promis immer so schön heißt, »unüberbrückbare Differenzen« – was im Klartext häufig bedeutet, dass einer der Partner fremdgegangen ist.

Nehmen wir also an, Sie haben eine SMS auf seinem Handy entdeckt, die nicht von Ihnen ist: »Schatz, du warst großartig gestern – treffen wir uns heute wieder im Hotel Zur Schönen Aussicht? Gruß, Schnucki«.

Zunächst werden Sie die fünf Phasen der Trauer durchlaufen: Negierung, Wut, Verhandeln, Depression, Akzeptanz. Dieser Prozess kann manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen, er kann sich aber auch innerhalb weniger Stunden abspielen.

Ihre erste Reaktion wird sein: »Wir kennen doch gar niemand, der Schnucki heißt – das ist sicher ein Irrläufer.« Das ist die Phase der Negierung: Man will nicht wahrhaben, was doch eigentlich offensichtlich ist. Auch der Inhalt der SMS macht Sie stutzig. Bei was sollte er großartig gewesen sein? Schluffig, langweilig, dröge, ideenlos – das sind die Adjektive, die Ihnen in den Sinn kommen, wenn Sie an Ihren Mann denken. Aber doch nicht »großartig«.

Dann fällt Ihnen aber ein, dass er gestern sehr spät nach Hause kam und ungewöhnlich roch. Und überhaupt in letzter Zeit häufig geistig abwesend war und doch entspannt wirkte. Da Sie nicht dumm sind, erreichen Sie jetzt sehr schnell die Phase der Wut, was sich leider nachteilig auf den Zustand seines neuen, teuren Handys, auf umstehendes Mobiliar und erreichbares Geschirr auswirkt. Schlecht für ihn, wenn er während dieser Phase nicht bei Schnucki im Hotel ist, sondern in Ihrer Nähe.

Wenn die Wut verraucht ist, kommt die Phase der Verhandlung. Die Tatsache, dass die Ehe gescheitert ist, wird infrage gestellt. Selbstverständlich sind die Ansatzpunkte der Beteiligten ganz unterschiedlich.

Sie: »Bist du bereit, Schnucki aufzugeben?«

Er: »Ich könnte sie ab jetzt nur noch einmal pro Woche sehen – und auch nur noch in ganz preiswerten Hotels.«

Sie: »Es ist unglaublich, dass du für die Schlampe überhaupt ein Hotel bezahlst – und für unseren Urlaub ist immer kein Geld da!«

Er: »Wir könnten auch hier …, wenn du in der Zeit zum Frisör gehst?«

Sie: »Aber nur, wenn du die Rechnung übernimmst. Und natürlich nicht bei irgendeinem – es muss dann schon Julien sein!«

Ja, so liefe die Verhandlung in einer idealen Welt mit großzügigen Männern und verständnisvollen Frauen ab (heute schon Realität in Frankreich, zumindest stelle ich mir so ähnlich die Gespräche zwischen Dominique Strauss-Kahn und seiner Exfrau Anne Sinclair vor). In unserer Welt nimmt das Gespräch leider nach dem zweiten Satz eine andere Richtung. Da sagen Sie: »Du musst dich entscheiden, Schnucki oder ich!« Ihr Mann wägt kurz ab (will er in den nächsten Monaten in den Daumenschrauben der Ehefrau oder der Beinschere von Schnucki stecken) und entscheidet sich für Letzteres.

Das wiederum macht nach ein paar Tränen der Depression den Weg frei für die Phase der Akzeptanz: Er muss akzeptieren, dass der Inhalt seines Kleiderschranks kurzfristig auf dem Gehsteig zwischengelagert wird, Sie akzeptieren, dass jetzt ein anderer Mann die entscheidende Rolle in Ihrem Leben spielen wird: der Anwalt.

Gemeinsam mit ihm werden Sie in den nächsten Wochen, Monaten, vielleicht auch Jahren ganz neue Gebiete erkunden. Gebiete, von denen Sie möglicherweise bisher gar nicht wussten, dass sie existieren, oder bestenfalls einen der klangvollen Namen gehört haben. Sie ahnten aber nicht, dass Sie je selbst in diese Niederungen vordringen würden. Ich spreche von Dingen wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausratsauseinandersetzung, elterliche Sorge, nachehelicher Unterhalt, Zuweisung der ehelichen Wohnung, Scheidungsfolgenvereinbarung, einstweilige Anordnungen et cetera – aber bevor Ihnen nun der Angstschweiß auf die Stirn tritt, begeben wir uns lieber auf vertrauteres Terrain: Zunächst geht es nämlich um die Suche nach dem Richtigen.

JEDEM TÖPFCHEN SEIN DECKELCHEN: DER PASSENDE SCHEIDUNGSANWALT

Ganz wie im richtigen Leben: Die einen mögen’s eher sanft und verständnisvoll, die anderen brauchen’s etwas härter, wieder andere brauchen gar mehrere auf einmal – egal, wie Ihre Bedürfnisse gelagert sind, eines ist sicher: Die Suche nach dem Richtigen ist nicht einfach. Das gilt leider auch für Anwälte.

Es gibt inzwischen Anwälte, die bieten eine Online-Scheidungsberatung an. Das ist konsequent, wenn man den Partner über ein Internetportal kennengelernt hat, mit ihm überwiegend elektronisch kommuniziert hat und sich jetzt auch weitgehend virtuell scheiden lassen will. Zumindest der Scheidungstermin vor Gericht erfordert allerdings noch die persönliche Anwesenheit beider Eheleute. An dieser Stelle endet dann auch die Online-Scheidungsberatung, denn spätestens zum Termin trifft man den Anwalt persönlich oder eben einen der von der Kanzlei angestellten Avatare, und das System entlarvt sich als noch nicht ausgereift.

Wir befassen uns daher lieber mit der herkömmlichen Anwaltssuche, denn noch gibt es sie: die Anwälte aus Fleisch und Blut. Und nein, wir verkneifen uns an dieser Stelle Wortspiele wie fleischfressende Blutsauger – ich finde, man stellt sie ganz unverdient unter einen Generalverdacht, die Vampire, wenn man sie immer wieder mit Anwälten vergleicht.

Die meisten Scheidungswilligen finden ihren Anwalt durch Empfehlung, denn wie die Windpocken, so verbreiten sich auch Ehescheidungen unter befreundeten Familien. Wenn eine den Anfang macht, ziehen andere bald nach. Man kann sich also vertrauensvoll an die Freundin oder den Freund wenden und nach geeigneter anwaltlicher Beratung fragen. Die Auskunft ist in etwa so verlässlich wie die Frage nach dem besten Zahnarzt – was soll man schon sagen über jemanden, der einem in einer schmerzhaften Situation noch weitere Schmerzen zufügt?

Nun ja, der Anwalt tut’s zumindest ohne Narkose, was zwar die Schmerzen nicht dämpft, andererseits aber das Bewusstsein auch nicht trübt – und in den Verhandlungen um Geld, Haus und Auto kann das ein entscheidender Faktor sein. Klasse fand ich in dem Zusammenhang den Tipp, den mein frisch geschiedener Freund Simon einem Leidensgenossen gab. Wir standen bei einer Party am Büfett, und er hatte seinen Teller schon ordentlich vollgeladen. Es war deutlich erkennbar, dass er seit längerer Zeit nichts Anständiges mehr gegessen hatte. Unser gemeinsamer Freund Peter stand mit seinem Weinglas daneben – er war noch in der Phase, in der gilt: Das bisschen, was ich überhaupt runterbringe, kann ich auch trinken (ich nenne sie auch gerne die feucht-heiße Phase der Trennung) – und bat um einen Tipp in Sachen Scheidungsanwalt. Simon daraufhin: »Nimm den Anwalt meiner Exfrau … der ist echt gut!«

Auch ein Blick in die Gelben Seiten hilft erstaunlicherweise oft tatsächlich weiter. Nicht, dass im Branchenbuch abzulesen wäre, wer etwas taugt und wer nicht. Aber wenn man weiß, was die Anzeigen in den Gelben Seiten kosten, kann man durchaus Rückschlüsse auf die finanzielle Ausstattung der Kanzlei ziehen. Und natürlich auf das individuelle Geltungsbedürfnis des jeweiligen Anwalts. Und angesichts der teils farbenfroh zwischen avantgardistisch und hausbacken changierend gestalteten Anzeigen auf ihren Geschmack. Manche haben einen Grafiker beschäftigt, der ihnen ein juristisches Firmenlogo entwickelt hat, dessen Sinnzusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit sich vermutlich erst nach 15 Semestern Kunstgeschichte erschließt. Da sieht man zum Wolpertinger verkommene Justitias, die Schildmützen tragen, die Waage durch Fußball ersetzt und das Schwert durch eine Trillerpfeife, und man ahnt: Der Anwalt hat sich auf Sportrecht spezialisiert. Immer wieder auch gerne genommen sind Abwandlungen des Paragrafenzeichens. Er ersetzt gerne einmal ein »S« im Namen oder in der Adresse, dient als Kleiderhaken oder Buchstütze. In diesem Zusammenhang vermisse ich allerdings die Verwendung als Korkenzieher – wir denken an die »feucht-heiße« Phase der Trennung. Manche haben ausprobiert, wie viele unterschiedliche Schriftarten sich auf zwölf Quadratzentimetern unterbringen lassen, andere versuchen durch Abdruck eines Familienwappens besonders gediegen rüberzukommen. Und wieder andere haben kapituliert vor den horrenden Preisen und drucken nur noch ihren schlichten Namen mit Telefonnummer ab.

Im Wesentlichen lassen sich die zahlreichen Anwälte, die sich im großen Teich des Familienrechts tummeln, in folgende Gruppen einordnen:

DIE ENGAGIERTE ANWÄLTIN

Ihr ursprünglicher Berufswunsch als Kind war Tierärztin, aber nachdem sie gemerkt hat, dass das nicht nur bedeutet, dass man kleine Häschen, Hamster oder Kanarienvögel durch Nierentransplantationen retten kann, sondern auch gelegentlich das Wochenende mit dem Arm bis zum Schultergelenk in der rückwärtigen Körperöffnung einer Kuh verbringt, hat sie davon Abstand genommen. Das darauffolgende Praktikum bei der Kinderärztin endete leider schon nach wenigen Stunden mit einem Kreislaufkollaps beim Blutabnehmen, und so blieb nur der Wunsch, irgendetwas mit Menschen zu machen – aber eben ohne mit deren Sekreten in Berührung kommen zu müssen.

Was läge da näher, als sich für die Rechte der Unterdrückten einzusetzen? Also hat sie Jura studiert. Nach verschiedenen Praktika hat Papa ihr bei der Miete und bei der Einrichtung einer eigenen Kanzlei unter die Arme gegriffen, aber ausgesucht hat sie alles selbst: freundliches helles Fichtenholz mit abgerundeten Kanten, Seidenblumen in Rosé und Bleu.

Als Erstes wird sie Ihnen eine Mediation anbieten und Ihnen gerne erklären, dass das nichts mit fernöstlicher Heilslehre und »Ommmmmm brummen« zu tun hat, sondern mit friedlicher Streitbeilegung. Als ob Sie friedlich sein wollten, wenn Sie schon beim Anwalt sind! Das ist etwa so, wie wenn Sie sich beim örtlichen Schlachter nach den neuesten Trends im Vegetarismus erkundigen.

Anschließend hört sie Ihnen ausgiebig zu bei der Schilderung Ihrer Ehequalen und vermittelt Ihnen den Eindruck völliger Solidarität – allerdings auch das Gefühl, dass es sich hier um die erste Scheidungsgeschichte handelt, die sie je gehört hat. Dieser Eindruck trügt nicht und schlägt sich nieder in Schriftsätzen voller Engagement und Ahnungslosigkeit.

Das Gute an ihr ist: Sie erzeugt bisweilen beim Gegner und beim Richter eine Art Beißhemmung, weil sie noch Welpenschutz genießt. Nicht alle können auf Knopfdruck Wasser in ihre Augen einschießen lassen, wie beispielsweise Anwältin Zittich, die immer so nervös in ihren Schriftsätzen wühlte, dass uns allen im Gerichtssaal zum Heulen war. Zunächst schrieb ich das ihrer jugendlichen Unerfahrenheit zu, nach einigen Jahren merkte ich aber: Das hat Methode. Statt sich mit brillanten Schriftsätzen aufzuhalten, hat sie das Kindchenschema perfektioniert. Weit aufgerissene, feuchte Augen, schief gelegter Kopf, ein leichtes Quietschen in der Stimme. Und das Schlimmste ist: Es wirkt, selbst wenn auf der Gegenseite kein Mann sitzt – auch Frauen bekommen bei solchem Verhalten Muttergefühle.

Als Frau sollten Sie diese Anwältin trotzdem meiden, weil Sie sonst schnell gemeinsam in der Heulsusenecke sitzen und weder vom Gegner noch vom Gericht ernst genommen werden.

Wenn Sie aber ein relativ unsympathischer Machomann sind, der seinen Geiz, seine Geldgier und seinen Egoismus gerne kaschieren möchte mit einem Mäntelchen aus Fürsorge für die armen gemeinsamen Kinder – dann fahren Sie mit Madame Weichkeks unter Umständen ganz gut.

DER GROSSVERDIENER

Seine Kanzlei ist in einem chic sanierten Altbau mit Stuckdecken und Marmorfußboden. Die Empfangsdame hat Modelmaße, Samtstimme und Mona-Lisa-Lächeln. Sie hat Ihnen beim ersten Anruf in verbindlichstem Ton mitgeteilt, dass ein Termin leider erst in vier Wochen möglich sei – dann aber könne sich der Herr Anwalt Ihnen vollumfänglich ganze 30 Minuten lang widmen. Dankbar haben Sie diese Möglichkeit wahrgenommen.

Vorsichtig betreten Sie die Räume und überlegen kurz, ob Sie nicht Fotografien davon im letzten Schöner Wohnen gesehen haben. Im Wartezimmer liegen selbstverständlich keine Schundmagazine wie Bunte oder Gala, sondern nur die neuesten Ausgaben von Geo Wissen, Der Feinschmecker und Architectural Digest. Die Wartezeit wird Ihnen mit einem frisch geschäumten Cappuccino verkürzt. Oder darf’s eine Latte sein? Schließlich holt die Empfangsdame Sie ab und geleitet Sie ins Allerheiligste.

Auch dort: Stil, Stil und noch mal Stil. Zeitlos kostbares Parkett, bodentiefe Holzfenster mit dezenten Vertikaljalousien, eine Sitzecke aus weichem, schwarzem Leder im Bauhausdesign. Ihr Anwalt selbst trägt rahmengenähte Schuhe und Maßanzüge von unaufdringlicher Eleganz.

Unverkrampft und souverän kommt er gleich zu Beginn auf die Honorarfrage zu sprechen, und Sie beweisen weltmännische Umgangsformen, indem Sie, ohne zu zögern, die Stundenhonorarvereinbarung unterzeichnen. Denn natürlich leuchtet es Ihnen ein, dass Ihr spezieller Fall eine ganz besondere Betreuung notwendig macht, die mit den gesetzlichen Gebühren nie angemessen abgegolten werden könnte. Obendrein sind die Fähigkeiten Ihres Gegenübers legendär, und einen Rolls-Royce bekommt man nun einmal nicht zum Preis eines Dacia.

Die eigentliche Vertragsgrundlage ist klar: Hier treffen sich zwei Männer auf Augenhöhe, um das (beträchtliche) Vermögen des einen vor dem Zugriff der gierigen Ehefrau zu schützen. (Schöner Nebeneffekt: Einen Teil des so verteidigten Vermögens kann der Anwalt gleich selbst behalten.)

Aber selbstverständlich vertritt der Anwalt auch Frauen. Es gibt ja tatsächlich Frauen mit eigenem Vermögen. Oder solche, die bereits im Vorfeld der Trennung von ihrem vermögenden Mann klug genug waren, sich Kopien aller relevanten Unterlagen zu fertigen – für den Fall der Fälle. Und noch klügere haben ihrerseits durch rechtzeitige, diskrete finanzielle Transaktionen dafür gesorgt, dass sie in der Lage sind, die atemberaubenden Vorschussforderungen ihres Anwalts zu bedienen, ohne ihren demnächst Exgatten um Almosen bitten zu müssen.

Anders ausgedrückt: Der Gatte bezahlt seinen eigenen Gegenanwalt und weiß es noch nicht einmal.

Mein Freund Thomas gehört ein klein wenig in diese Kategorie von Anwälten. Zumindest, was die rahmengenähten Schuhe und die zahlungskräftige Klientel angeht.

Die Geschichte, wie wir uns kennengelernt haben, ist so komisch wie untypisch für den Justizbetrieb: Er war als Anwalt tätig in einer Rechtssache, die ich zu verhandeln hatte. Vor der Verhandlung hatte er – wie üblich – seine Rechtsposition in einem Schriftsatz dargelegt, und dies auch unterfüttert mit dem Verweis auf eine einschlägige Gerichtsentscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (das OLG ist nach dem Amtsgericht und dem Landgericht die dritte Stufe. Darüber kommen nur noch der BGH und dann das Jüngste Gericht) mit der Fundstelle in einer Zeitschrift. Man hat nicht immer die Zeit, Fundstellen wirklich nachzuschlagen, oft lässt man es einfach und tut so, als kenne man die Entscheidung. Dieses Mal hatte ich die Zeit gehabt, schlug also nach und stellte fest, dass genau neben dem Abdruck der Entscheidung eine des OLG Stuttgart stand – aus der sich das genaue Gegenteil dessen ergab, was das OLG Hamm entschieden hatte. In der Verhandlung erklärte ich daher mit einem freundlichen Lächeln, dass mir (beim Amtsgericht Stuttgart) die Auffassung des hiesigen OLG natürlich wichtiger sei als die des OLG Hamm. Er strich ohne weitere Gegenwehr die Segel, und wir scherzten noch etwas über die Faulheit der Richter, auf die man sich eben doch nicht immer verlassen dürfe – denn natürlich war ihm klar gewesen, dass der Fall verloren wäre, sobald der Richter die entsprechende Zeitschrift zum Thema aufschlug. Am nächsten Tag rief er an und lud mich zum Kaffeetrinken ein, was sehr untypisch ist, denn die meisten Anwälte in dieser Situation wären sauer oder gekränkt gewesen. Es war der Beginn einer wunderbaren Freundschaft – und wenn ich heute eine Frage im Familienrecht habe, greife ich oft zum Telefonhörer und frage Thomas.

DER ANWALT UM DIE ECKE

Gehen wir davon aus, die zu verteilende Masse in der Scheidung besteht nicht aus mehreren Ferienimmobilien in sonnigen Gefilden, Wasser- und Motorfahrzeuge spielen eine untergeordnete Rolle, und das Wertpapierportfolio besteht aus einem Volksbank-Sparbuch. Sie gehören also eher zur überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung. Zu Menschen, die sich bei der Trennung überlegen, ob es nicht irgendeinen Weg geben könnten, die Waschmaschine künftig doch noch gemeinsam zu nutzen, weil die Anschaffung einer neuen das Budget sprengen würde.

Die Kanzlei Ihres Anwalts liegt nicht in einer dieser schicken Altbauvillen, sondern in einem zweckmäßigen Nachkriegsbau – dritter Stock ohne Aufzug und ohne eigene Parkplätze, dafür verkehrsgünstig in der Nähe der Bushaltestelle. Sein Vorzimmer ist am Vormittag besetzt mit einer robusten Wiedereinsteigerin, die telefonisch den Termin für den nächsten Tag mit Ihnen vereinbart.

Das Treppenhaus ist hellhörig, der Flur belegt mit PVC, und der Teppichboden des Besprechungszimmers, das zugleich sein Büro ist, kann sich vermutlich noch an die Olympiade in München erinnern. Ein Schreibtisch, zwei Stühle, ein Extratisch – hier fließt kein Mandantengeld in überflüssige oder gar dekorative Ausstattung.

Das sollte Ihnen Vertrauen einflößen.

Lassen Sie sich von den leeren Rotweinflaschen, die Sie durch die offene Tür zur Teeküche im Vorbeigehen erspähen, nicht irritieren – seit dem Infarkt trinkt er nur noch nach Feierabend. Von ihm werden Sie keine Honorarvereinbarung angeboten bekommen, dazu ist er zu realistisch. Im Gegenzug kennt er alle Möglichkeiten öffentlicher Unterstützung von Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe, Hartz IV bis zur Prozesskostenhilfe. Auch bei seinem Vorschuss ist er gerne bereit, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihnen zu treffen, und lässt Sie auch nicht darüber im Unklaren, dass Ihre Rechtsschutzversicherung, selbst wenn Sie eine haben sollten, für Scheidungskosten nicht aufkommt.

Über das Problem mit der Waschmaschine können Sie ebenfalls vertrauensvoll mit ihm reden. Er wird versuchen, mit dem Gegner stundenweise ein Waschküchenbesuchsrecht zu vereinbaren, und wenn das nicht klappt, kennt er aus eigener Erfahrung die besten Waschsalons der Stadt.

Vor Gericht hält er sich nicht lange mit Rhetorik und juristischem Blendwerk auf, sondern kommt zügig zur Sache – schließlich hat er noch andere Dinge zu tun und vermutlich steht sein Auto im Parkverbot.

Der von mir hoch geschätzte und mehrfach zitierte Rechtsanwalt Glauner gehörte eindeutig in diese Gruppe – selbstredend ohne Rotwein und Waschsalon. Er bezeichnete sich selbst als »Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt«, man könnte ihn vornehmer auch den letzten Generalisten nennen oder den Leonardo daVinci der Jurisprudenz. Anders als die meisten Anwälte heutzutage arbeitete er auf allen Rechtsgebieten und hatte kein ausgewiesenes Spezialgebiet. Dafür hatte er den großen Überblick und sah oft Zusammenhänge, die dem Spezialisten verborgen bleiben.

Als Verwaltungsrechtler hat er jahrzehntelang Schausteller vertreten, die von Städten nicht zu Jahrmärkten zugelassen worden waren und am meisten gefreut hat ihn, dass er bald auch von den Städten, die er zuvor besiegt hatte, beauftragt wurde. In Sachen Familienrecht profitiert er sehr von seinen persönlichen Erfahrungen, die in seiner Erkenntnis gipfeln: »Eine glückliche Ehe zu führen, ist gar nicht schwer – ich habe das schon mehrfach geschafft.« Dazu später mehr.

DER FAMILIENRICHTER – EIN GUTMENSCH MIT HORNHAUT AUF DER SEELE

Es wird immer fälschlicherweise angenommen, dass man sich als Richter aussuchen kann, was man tut. Man kann beim Ministerium zwar schon Wünsche äußern und zum Beispiel sagen: Ich würde wahnsinnig gerne Strafrecht am Landgericht machen – aber schwupps! hat man eine Stelle als Familienrichter am Amtsgericht. Man muss also nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass der Richter, auf den man treffen wird, sich nichts Schöneres vorstellen kann, als Hausräte auseinanderzusetzen, Ehen zu scheiden oder Kinder zwischen Streithähnen aufzuteilen.

Diejenigen, die sich freiwillig dieser Materie zuwenden, sind häufig sozial sehr engagierte Menschen, die anfangs ernsthaft glauben, als Richter an dieser Stelle die Kälte in der Gesellschaft bekämpfen zu können. Woran man sie erkennt? Häufig am Doppelnamen – bei Frauen manchmal, bei Männern auf jeden Fall. Ein Herr Schubert-Wollschläger will vermutlich den Chauvinismus im Alleingang ausrotten. Ob Ihnen das hilfreich sein kann? Das kommt ganz darauf an. Vielleicht erkennt Herr Schubert-Wollschläger in Ihnen, dem nickelbebrillten, langhaarigen Träger von Selbstgestricktem, sofort den Seelenverwandten, ist aber so überkorrekt, dass er Sie besonders streng anfasst, um nur ja nicht als befangen zu gelten.

Vielleicht fühlt er sich aber auch von seiner Frau latent unterdrückt und verachtet andere Männer, die sich auch unterdrücken lassen? Wie dem auch sei, wenn er nicht gerade erst ganz neu ist auf der Stelle, versuchen Sie nicht, ihn mit Ihrer rührseligen Familiengeschichte emotional auf Ihre Seite zu ziehen. Im Zweifel kennt er bereits weit krassere Geschichten und hat bereits eine dicke Schicht Hornhaut auf der Seele. Solange Ihnen Ihr Anwalt also nicht eindeutig das Signal zum Heulangriff gibt, lassen Sie die Taschentücher lieber stecken!

Das Dumme am Familienrecht insgesamt ist, dass 90 Prozent der Fälle inzwischen so standardisiert sind, dass der Richter keinerlei Spielraum hat. Böse Zungen behaupten, die Tätigkeit könnte auch ein gut trainierter Schäferhund ausführen, und ich werde den Verdacht nicht los, dass dies in einigen Fällen auch praktiziert wird. Die restlichen zehn Prozent sind dagegen menschlich, rechtlich und moralisch so verfahren und kompliziert, dass sich die meisten Richter wünschten, sie könnten ihren Schäferhund ins Rennen schicken.

RICHTER SCHNAUFER UND DER GV

Während meiner Ausbildungszeit am Amtsgericht wurde ich zum ersten Mal mit Scheidungsverhandlungen konfrontiert. Mein Ausbilder, nennen wir ihn Richter Schnaufer, zeichnete sich vor allem durch sein Interesse am Intimleben der Scheidungswilligen aus. Zu Beginn jeder Scheidungsverhandlung fragte er: »Wann hatten Sie den letzten ehelichen Verkehr?«

Richter Schnaufer war ein vollkommenes Exemplar der Spezies »schwäbischer Amtsrichter«. Er sah aus wie eine Mischung aus Seelöwe und Bulldogge – sein ausladender Schnauzbart stieß unmittelbar an eine unzählbare Flut von Tränensäcken – und erschien zum Dienst immer mit seinem Dackelhund, der sich prompt unter den Schreibtisch verzog und zu schnarchen begann. (Zumindest hoffe ich, dass es der Hund war.)

Richter Schnaufer war außerdem ein aktives Mitglied der Provinzgemeinde, was bedeutet, dass er montags beim Gesangsverein, dienstags bei der Freiwilligen Feuerwehr, mittwochs beim Kleintierzüchterverein, donnerstags beim Kirchengemeinderat und freitags beim Fußballverein jeweils lange, laute und feuchte Sitzungstermine wahrzunehmen hatte. Die Wochenenden gehörten ganz seinem Hobby, der Jagd, wobei mir immer noch nicht ganz klar ist, wie er seinen umfangreichen Kesselbauch wohl in einen Hochstand gehievt haben mag. Jedenfalls war er montags immer guter Dinge, wenn er am Wochenende zum Schuss gekommen war.

Häufig kam es aber auch vor, dass die Belange der Gemeinde nächtens so intensiv besprochen werden mussten, dass ihm am nächsten Tag die Stimme fehlte und einem heiseren Kratzen wich, was meist auch begleitet wurde von enormen Kopfschmerzen – er muss sich um das Gemeinwohl schlimme Sorgen gemacht haben. Wenn die Tränensäcke sich daranmachten, die Schnurrbartspitzen zu überlappen, und auch das dritte Aspirin die pochenden Schmerzen nicht besiegen konnte, krächzte er mir gerne zu, ich möge die anstehenden Gerichtsverhandlungen absagen, er sei unpässlich und müsse das Bett hüten. Flankiert von seinem treuen Rüden, verließ er das Gericht am frühen Vormittag und ward nicht mehr gesehen.

Ebenso wie seine spezielle Arbeitsmoral verblüffte mich jedes Mal wieder seine Frage nach dem letzten ehelichen Verkehr, denn rechtlich war dies gänzlich ohne Belang. Er stellte sie allerdings im selben sachlich-schluffigen Ton, in dem er auch zuvor die Personalien der Beteiligten erfragt und ins Protokoll diktiert hatte: Wie heißen Sie, wo wohnen Sie, was sind Sie von Beruf, wann hatten Sie den letzten ehelichen Verkehr?

Während ich neben ihm saß und eifrig so tat, als machte ich Notizen, um fürs Examen und fürs Leben zu lernen, fragte ich mich immer, was er mit dieser Frage wohl bezweckte. Vielleicht wollte er das Paar an ein letztes angenehmes Erlebnis erinnern? Und damit einen spontanen Versöhnungsversuch einläuten? Etwa so:

Frau: »Oh, weißt du noch, das war letzten Mai nach dem Fest bei Karin.«

Mann: »Richtig. Du warst so aufgedreht, dass wir gleich im Auto …«

Sie unterbricht ihn: »Ja, zuerst im Auto und dann zu Hause im Flur …«

Darauf er: »Du, das Auto hab ich noch!«

Sie: »Hast du’s dabei?«

Er: »Tiefgarage!«

Sie: »Herr Richter, Sie entschuldigen uns kurz …«, und ab durch die Mitte.

Schnaufer hätte beseelt die Akten schließen, das Ruhen des Verfahrens anordnen und sich für den Rest des Tages der Kleintierzucht widmen können. Aber so etwas ist leider nie passiert.

Stattdessen wurden betretene Blicke gewechselt und durch zusammengebissene Zähne irgendein Datum hervorgepresst. Eine Dame zückte sogar einmal ihren Terminkalender, um nachzuschlagen und dann mit einem Datum aufzuwarten, das keine vier Monate vor der Verhandlung lag. Ich war beeindruckt – Buchführung über Geschlechtsverkehrtermine war mir bis dato unbekannt. Der Sinn erschloss sich aber sofort – gerade im fortpflanzungsfähigen Alter kann es ja enorm hilfreich sein, den Überblick zu behalten über das Wann und Mit-wem.

Schnaufer jedenfalls bewies ungeahnte Geistesgegenwart und fragte sofort: »Wellet Se sich versöhna?«, was jedoch von beiden Eheleuten mit synchronem Kopfschütteln beantwortet wurde. Wieder eine Hoffnung auf schnelle Erledigung eines Falls zerschlagen.

Aber vielleicht war das auch einfach Schnaufers Art, höflich zu sein und ein bisschen Konversation zu betreiben. Wenn man verkatert ist oder gar noch Restalkohol im Blut hat, sieht man die Dinge ja manchmal aus einer etwas anderen Perspektive. Neugier als Motiv der Frage kann ich jedenfalls aus eigener Erfahrung ausschließen. Als Richter erfährt man ohnehin so viele Dinge von Menschen, die man nicht näher kennt, intime Dinge, Unangenehmes und Peinliches, das man niemals wissen wollte – da verzichtet man gern auf weitere, unerhebliche Fakten.

Ich möchte jedenfalls schwören, dass das Datum, das die Paare angaben, in 99 von 100 Fällen falsch war. Denn im Ernst: Wer erinnert sich schon datumsmäßig an den letzten ehelichen Verkehr? Der liegt in vielen Fällen schon so lange zurück, dass das Paar sich gar nicht mehr daran erinnern können kann. Was wiederum der Grund für viele Scheidungen sein dürfte.

Überraschenderweise habe ich es in keinem einzigen Fall erlebt, dass jemand gesagt hätte: »Das geht Sie nichts an und ist rechtlich irrelevant« – auch nicht die Anwälte. Offenbar waren alle davon überzeugt, dass der Zeitpunkt des letzten Verkehrs von entscheidender Wichtigkeit sei und die Verweigerung der Auskunft womöglich das Verfahren verzögern würde. Es gab auch nie unterschiedliche Angaben zu diesem Thema – wahrscheinlich wollte niemand eine Beweisaufnahme riskieren. Obwohl mich interessiert hätte, wie Richter Schnaufer reagiert hätte, wenn er einmal mit zwei verschiedenen Datumsangaben konfrontiert worden wäre. Hätte er die Nachbarn gefragt, die Kinder, die Waschfrau? Vermutlich hätte er die Diskrepanz der Aussagen mit seiner typisch schwäbischen Gerissenheit kommentiert: »Ha, wahrscheinlich sen boide Termine richtig – oimol isch koimol, ond zwoimol isch besser, gell?« (Auf Hochdeutsch: »Einmal ist keinmal, und zweimal ist besser.«)

DIE KRIEGSSCHAUPLÄTZE

Das Familienrecht wird laufend reformiert, revidiert und renoviert, ohne dass es im Ergebnis wirklich besser würde. Aber eines ist über die Jahre geblieben: Bevor man sich scheiden lassen kann, muss man, das ist allgemein bekannt, ein Trennungsjahr hinter sich bringen. Das ist sozusagen der Malefizstein, den der Gesetzgeber den Scheidungswilligen in den Weg legt als Mahnung: »Denke darüber nach, ob du dich wirklich scheiden lassen willst … es kommt ja selten etwas Besseres nach.«

Wobei das mit dem Trennungsjahr zwar so im Gesetz steht, sich aber auch einfach umgehen lässt. Wenn Sie sich also zumindest über das eine noch einig sind, nämlich dass Sie geschieden sein wollen, dann können Sie sich im Kalender ein passendes Datum aussuchen und das übereinstimmend vortragen. Man kann die Trennung nämlich auch in der ehelichen Wohnung vollziehen – die berühmte Trennung von Tisch und Bett. Und selbst vorübergehende Versöhnungsversuche sind unschädlich – Sie können also durchaus zwischendurch miteinander frühstücken, auch im Bett, ohne dass Sie danach mit dem Trennungsjahr wieder von vorne beginnen müssen.