SGB
Sozialgesetzbuch
Sozialgesetzbuch (SGB) Teil I bis XII
Sozialgerichtsgesetz (SGG)
29. Auflage 2019
Rechtsstand: 01.04.2019
Benedikt W. Hollstein
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
Erster Abschnitt Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
Zweiter Abschnitt Einweisungsvorschriften
Erster Titel Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger
Zweiter Titel Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs
Erster Titel Allgemeine Grundsätze
Zweiter Titel Grundsätze des Leistungsrechts
Dritter Titel Mitwirkung des Leistungsberechtigten
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
Kapitel 1 Fördern und Fordern
Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen
Kapitel 3 Leistungen
Abschnitt 1 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Abschnitt 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Unterabschnitt 1 Leistungsanspruch
Unterabschnitt 2 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Unterabschnitt 3 Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
Unterabschnitt 4 Leistungen für Bildung und Teilhabe
Unterabschnitt 5 Sanktionen
Unterabschnitt 6 Verpflichtungen Anderer
Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Abschnitt 1 Zuständigkeit und Verfahren
Abschnitt 2 Einheitliche Entscheidung
Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht
Kapitel 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung
Kapitel 7 Statistik und Forschung
Kapitel 8 Mitwirkungspflichten
Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
Kapitel 10 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
Kapitel 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Grundsätze
Zweiter Abschnitt Berechtigte
Dritter Abschnitt Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen
Zweites Kapitel Versicherungspflicht
Erster Abschnitt Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
Zweiter Abschnitt Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
Drittes Kapitel Aktive Arbeitsförderung
Erster Abschnitt Beratung und Vermittlung
Erster Unterabschnitt Beratung
Zweiter Unterabschnitt Vermittlung
Dritter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften
Zweiter Abschnitt Aktivierung und berufliche Eingliederung
Dritter Abschnitt Berufswahl und Berufsausbildung
Erster Unterabschnitt Übergang von der Schule in die Berufsausbildung
Zweiter Unterabschnitt Berufsvorbereitung
Dritter Unterabschnitt Berufsausbildungsbeihilfe
Vierter Unterabschnitt Berufsausbildung
Fünfter Unterabschnitt Jugendwohnheime
Vierter Abschnitt Berufliche Weiterbildung
Fünfter Abschnitt Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Erster Unterabschnitt Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Zweiter Unterabschnitt Selbständige Tätigkeit
Sechster Abschnitt Verbleib in Beschäftigung
Erster Unterabschnitt Kurzarbeitergeld
Erster Titel Regelvoraussetzungen
Fünfter Unterabschnitt Anordnungsermächtigung
Zweiter Titel Sonderformen des Kurzarbeitergeldes
Dritter Titel Leistungsumfang
Vierter Titel Anwendung anderer Vorschriften
Fünfter Titel Verfügung über das Kurzarbeitergeld
Sechster Titel Verordnungsermächtigung
Zweiter Unterabschnitt Transferleistungen
Siebter Abschnitt Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Erster Unterabschnitt Grundsätze
Zweiter Unterabschnitt Allgemeine Leistungen
Dritter Unterabschnitt Besondere Leistungen
Erster Titel Allgemeines
Zweiter Titel Übergangsgeld und Ausbildungsgeld
Dritter Titel Teilnahmekosten für Maßnahmen
Vierter Titel Anordnungsermächtigung
Achter Abschnitt Befristete Leistungen und innovative Ansätze
Viertes Kapitel Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
Erster Abschnitt Arbeitslosengeld
Erster Unterabschnitt Regelvoraussetzungen
Zweiter Unterabschnitt Sonderformen des Arbeitslosengeldes
Dritter Unterabschnitt Anspruchsdauer
Vierter Unterabschnitt Höhe des Arbeitslosengeldes
Fünfter Unterabschnitt Minderung des Arbeitslosengeldes, Zusammentreffen des Anspruchs mit sonstigem Einkommen und Ruhen des Anspruchs
Sechster Unterabschnitt Erlöschen des Anspruchs
Siebter Unterabschnitt Teilarbeitslosengeld
Achter Unterabschnitt Verordnungsermächtigung und Anordnungsermächtigung
Zweiter Abschnitt Insolvenzgeld
Dritter Abschnitt Ergänzende Regelungen zur Sozialversicherung
Fünftes Kapitel Zulassung von Trägern und Maßnahmen
Sechstes Kapitel Ergänzende vergabespezifische Regelungen
Siebtes Kapitel Weitere Aufgaben der Bundesagentur
Erster Abschnitt Statistiken, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Berichterstattung
Zweiter Abschnitt Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen
Erster Unterabschnitt Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
Zweiter Unterabschnitt Beratung und Vermittlung durch Dritte
Erster Titel Berufsberatung
Zweiter Titel Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung
Dritter Titel Verordnungsermächtigung
Dritter Abschnitt (weggefallen)
Achtes Kapitel Pflichten
Erster Abschnitt Pflichten im Leistungsverfahren
Erster Unterabschnitt Meldepflichten
Zweiter Unterabschnitt Anzeige- und Bescheinigungspflichten
Dritter Unterabschnitt Auskunftspflichten
Vierter Unterabschnitt Sonstige Pflichten
Zweiter Abschnitt Schadensersatz bei Pflichtverletzungen
Dritter Abschnitt Verordnungsermächtigung und Anordnungsermächtigung
Neuntes Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Erster Abschnitt Antrag und Fristen
Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
Dritter Abschnitt Leistungsverfahren in Sonderfällen
Vierter Abschnitt Auszahlung von Geldleistungen
Fünfter Abschnitt Berechnungsgrundsätze
Zehntes Kapitel Finanzierung
Erster Abschnitt Finanzierungsgrundsatz
Zweiter Abschnitt Beiträge und Verfahren
Erster Unterabschnitt Beiträge
Zweiter Unterabschnitt Verfahren
Dritter Unterabschnitt Verordnungsermächtigung, Anordnungsermächtigung und Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
Dritter Abschnitt Umlagen
Erster Unterabschnitt Winterbeschäftigungs-Umlage
Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld
Vierter Abschnitt Beteiligung des Bundes
Fünfter Abschnitt Rücklage und Versorgungsfonds
Elftes Kapitel Organisation und Datenschutz
Erster Abschnitt Bundesagentur für Arbeit
Zweiter Abschnitt Selbstverwaltung
Erster Unterabschnitt Verfassung
Zweiter Unterabschnitt Berufung und Abberufung
Dritter Unterabschnitt Neutralitätsausschuss
Dritter Abschnitt Vorstand und Verwaltung
Vierter Abschnitt Aufsicht
Fünfter Abschnitt Datenschutz
Zwölftes Kapitel Bußgeldvorschriften
Erster Abschnitt Bußgeldvorschriften
Zweiter Abschnitt (weggefallen)
Dreizehntes Kapitel Sonderregelungen
Erster Abschnitt Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands
Zweiter Abschnitt Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben
Dritter Abschnitt Grundsätze bei Rechtsänderungen
Vierter Abschnitt Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts in das Sozialgesetzbuch
Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Titel Geltungsbereich und Umfang der Versicherung
Zweiter Titel Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
Dritter Titel Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
Vierter Titel Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes
Fünfter Titel Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Versicherungsnummer
Sechster Titel Sozialversicherungsausweis
Siebter Titel Betriebsnummer
Zweiter Abschnitt Leistungen und Beiträge
Erster Titel Leistungen
Zweiter Titel Beiträge
Dritter Abschnitt Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Erster Titel Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung
Zweiter Titel Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung
Dritter Titel Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung
Vierter Abschnitt Träger der Sozialversicherung
Erster Titel Verfassung
Zweiter Titel Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten und Vertrauenspersonen
Dritter Titel Haushalts- und Rechnungswesen
Vierter Titel Vermögen
Fünfter Titel Aufsicht
Fünfter Abschnitt Versicherungsbehörden
Sechster Abschnitt Übermittlung und Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung
Erster Titel Übermittlung von Daten zur und innerhalb der Sozialversicherung
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung
Siebter Abschnitt Informationsangebote in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung
Achter Abschnitt Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren
Neunter Abschnitt Aufbewahrung von Unterlagen
Zehnter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Elfter Abschnitt Übergangsvorschriften
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Versicherter Personenkreis
Erster Abschnitt Versicherung kraft Gesetzes
Zweiter Abschnitt Versicherungsberechtigung
Dritter Abschnitt Versicherung der Familienangehörigen
Drittes Kapitel Leistungen der Krankenversicherung
Erster Abschnitt Übersicht über die Leistungen
Zweiter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Dritter Abschnitt Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Vierter Abschnitt Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten
Fünfter Abschnitt Leistungen bei Krankheit
Erster Titel Krankenbehandlung
Zweiter Titel Krankengeld
Dritter Titel Leistungsbeschränkungen
Sechster Abschnitt Selbstbehalt, Beitragsrückzahlung
Siebter Abschnitt Zahnersatz
Achter Abschnitt Fahrkosten
Neunter Abschnitt Zuzahlungen, Belastungsgrenze
Zehnter Abschnitt Weiterentwicklung der Versorgung
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze
Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
Erster Titel Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
Zweiter Titel Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
Dritter Titel Verträge auf Bundes- und Landesebene
Vierter Titel Zahntechnische Leistungen
Fünfter Titel Schiedswesen
Sechster Titel Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss
Siebter Titel Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung
Achter Titel Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung
Neunter Titel Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung
Dritter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
Vierter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten
Fünfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln
Sechster Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln
Siebter Abschnitt Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern
Achter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
Neunter Abschnitt Sicherung der Qualität der Leistungserbringung
Zehnter Abschnitt Eigeneinrichtungen der Krankenkassen
Elfter Abschnitt Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern
Zwölfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten
Dreizehnter Abschnitt Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Fünftes Kapitel Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Sechstes Kapitel Organisation der Krankenkassen
Erster Abschnitt Arten der Krankenkassen
Erster Titel Ortskrankenkassen
Zweiter Titel Betriebskrankenkassen
Dritter Titel Innungskrankenkassen
Vierter Titel (weggefallen)
Fünfter Titel Landwirtschaftliche Krankenkasse
Sechster Titel Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Siebter Titel Ersatzkassen
Achter Titel Kassenartenübergreifende Regelungen
Zweiter Abschnitt Wahlrechte der Mitglieder
Erster Titel (weggefallen)
Zweiter Titel (weggefallen)
Dritter Abschnitt Mitgliedschaft und Verfassung
Erster Titel Mitgliedschaft
Zweiter Titel Satzung, Organe
Vierter Abschnitt Meldungen
Siebtes Kapitel Verbände der Krankenkassen
Achtes Kapitel Finanzierung
Erster Abschnitt Beiträge
Erster Titel Aufbringung der Mittel
Zweiter Titel Beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder
Dritter Titel Beitragssätze, Zusatzbeitrag
Vierter Titel Tragung der Beiträge
Fünfter Titel Zahlung der Beiträge
Zweiter Abschnitt Beitragszuschüsse
Dritter Abschnitt Verwendung und Verwaltung der Mittel
Vierter Abschnitt Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
Erster Titel
Zweiter Titel Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner
Fünfter Abschnitt Prüfung der Krankenkassen und ihrer Verbände
Neuntes Kapitel Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Erster Abschnitt Aufgaben
Zweiter Abschnitt Organisation
Zehntes Kapitel Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
Erster Abschnitt Informationsgrundlagen
Erster Titel Grundsätze der Datenverwendung
Zweiter Titel Informationsgrundlagen der Krankenkassen
Zweiter Abschnitt Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz
Erster Titel Übermittlung von Leistungsdaten
Zweiter Titel Datentransparenz
Dritter Abschnitt Datenlöschung, Auskunftspflicht
Elftes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften
Zwölftes Kapitel Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
Dreizehntes Kapitel Weitere Übergangsvorschriften
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
Erstes Kapitel Versicherter Personenkreis
Erster Abschnitt Versicherung kraft Gesetzes
Zweiter Abschnitt Freiwillige Versicherung
Dritter Abschnitt Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting
Zweites Kapitel Leistungen
Erster Abschnitt Leistungen zur Teilhabe
Erster Unterabschnitt Voraussetzungen für die Leistungen
Zweiter Unterabschnitt Umfang der Leistungen
Erster Titel Allgemeines
Zweiter Titel Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Nachsorge
Dritter Titel Übergangsgeld
Vierter Titel Ergänzende Leistungen
Fünfter Titel Sonstige Leistungen
Sechster Titel Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen Leistungen
Zweiter Abschnitt Renten
Erster Unterabschnitt Rentenarten und Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
Zweiter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
Erster Titel Renten wegen Alters
Zweiter Titel Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Dritter Titel Renten wegen Todes
Vierter Titel Wartezeiterfüllung
Fünfter Titel Rentenrechtliche Zeiten
Dritter Unterabschnitt Rentenhöhe und Rentenanpassung
Erster Titel Grundsätze
Zweiter Titel Berechnung und Anpassung der Renten
Dritter Titel Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte
Vierter Titel Knappschaftliche Besonderheiten
Fünfter Titel Ermittlung des Monatsbetrags der Rente in Sonderfällen
Vierter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen
Fünfter Unterabschnitt Beginn, Änderung und Ende von Renten
Sechster Unterabschnitt Ausschluss und Minderung von Renten
Dritter Abschnitt Zusatzleistungen
Vierter Abschnitt Serviceleistungen
Fünfter Abschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland
Sechster Abschnitt Durchführung
Erster Unterabschnitt Beginn und Abschluss des Verfahrens
Zweiter Unterabschnitt Auszahlung und Anpassung
Dritter Unterabschnitt Rentensplitting
Vierter Unterabschnitt Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
Fünfter Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze
Drittes Kapitel Organisation, Datenschutz und Datensicherheit
Erster Abschnitt Organisation
Erster Unterabschnitt Deutsche Rentenversicherung
Zweiter Unterabschnitt Zuständigkeit in der allgemeinen Rentenversicherung
Dritter Unterabschnitt Zuständigkeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung
Unterabschnitt 3a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
Vierter Unterabschnitt Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung, Erweitertes Direktorium
Fünfter Unterabschnitt Vereinigung von Regionalträgern
Sechster Unterabschnitt Beschäftigte der Versicherungsträger
Siebter Unterabschnitt Datenstelle der Rentenversicherung
Zweiter Abschnitt Datenschutz und Datensicherheit
Viertes Kapitel Finanzierung
Erster Abschnitt Finanzierungsgrundsatz und Rentenversicherungsbericht
Erster Unterabschnitt Umlageverfahren
Zweiter Unterabschnitt Rentenversicherungsbericht und Sozialbeirat
Zweiter Abschnitt Beiträge und Verfahren
Erster Unterabschnitt Beiträge
Erster Titel Allgemeines
Zweiter Titel Beitragsbemessungsgrundlagen
Dritter Titel Verteilung der Beitragslast
Vierter Titel Zahlung der Beiträge
Fünfter Titel Erstattungen
Sechster Titel Nachversicherung
Siebter Titel Zahlung von Beiträgen in besonderen Fällen
Achter Titel Berechnungsgrundsätze
Zweiter Unterabschnitt Verfahren
Erster Titel Meldungen
Zweiter Titel Auskunfts- und Mitteilungspflichten
Dritter Titel Wirksamkeit der Beitragszahlung
Vierter Titel Nachzahlung
Fünfter Titel Beitragserstattung und Beitragsüberwachung
Dritter Abschnitt Beteiligung des Bundes, Finanzbeziehungen und Erstattungen
Erster Unterabschnitt Beteiligung des Bundes
Zweiter Unterabschnitt Nachhaltigkeitsrücklage und Finanzausgleich
Dritter Unterabschnitt Erstattungen
Vierter Unterabschnitt Abrechnung der Aufwendungen
Fünftes Kapitel Sonderregelungen
Erster Abschnitt Ergänzungen für Sonderfälle
Erster Unterabschnitt Grundsatz
Zweiter Unterabschnitt Versicherter Personenkreis
Dritter Unterabschnitt Teilhabe
Vierter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
Fünfter Unterabschnitt Rentenhöhe und Rentenanpassung
Sechster Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen
Siebter Unterabschnitt Beginn von Witwenrenten und Witwerrenten an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten und Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich
Achter Unterabschnitt Zusatzleistungen
Neunter Unterabschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland und Auszahlung
Zehnter Unterabschnitt Organisation, Datenverarbeitung und Datenschutz
Erster Titel Organisation
Zweiter Titel Datenverarbeitung und Datenschutz
Dritter Titel Übergangsvorschriften zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger
Elfter Unterabschnitt Finanzierung
Erster Titel (weggefallen)
Zweiter Titel Beiträge
Dritter Titel Verfahren
Vierter Titel Berechnungsgrundlagen
Fünfter Titel Erstattungen
Sechster Titel Vermögensanlagen
Zwölfter Unterabschnitt Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921
Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
Erster Unterabschnitt Grundsatz
Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe
Dritter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe
Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und von Einkommen
Sechster Unterabschnitt Zusatzleistungen
Siebter Unterabschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland
Achter Unterabschnitt Zusatzleistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
Neunter Unterabschnitt Leistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
Sechstes Kapitel Bußgeldvorschriften
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
Erstes Kapitel Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
Erster Abschnitt Aufgaben der Unfallversicherung
Zweiter Abschnitt Versicherter Personenkreis
Dritter Abschnitt Versicherungsfall
Zweites Kapitel Prävention
Drittes Kapitel Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Erster Abschnitt Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
Erster Unterabschnitt Anspruch und Leistungsarten
Zweiter Unterabschnitt Heilbehandlung
Dritter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Vierter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
Fünfter Unterabschnitt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Sechster Unterabschnitt Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Siebter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
Achter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Zweiter Abschnitt Renten, Beihilfen, Abfindungen
Erster Unterabschnitt Renten an Versicherte
Zweiter Unterabschnitt Leistungen an Hinterbliebene
Dritter Unterabschnitt Beginn, Änderung und Ende von Renten
Vierter Unterabschnitt Abfindung
Fünfter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Jahresarbeitsverdienst
Erster Unterabschnitt Allgemeines
Zweiter Unterabschnitt Erstmalige Festsetzung
Dritter Unterabschnitt Neufestsetzung
Vierter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen
Fünfter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen
Vierter Abschnitt Mehrleistungen
Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Viertes Kapitel Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
Erster Abschnitt Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
Zweiter Abschnitt Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
Fünftes Kapitel Organisation
Erster Abschnitt Unfallversicherungsträger
Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
Erster Unterabschnitt Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Zweiter Unterabschnitt Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Dritter Unterabschnitt Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Vierter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
Dritter Abschnitt Weitere Versicherungseinrichtungen
Vierter Abschnitt Dienstrecht
Sechstes Kapitel Aufbringung der Mittel
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Erster Unterabschnitt Beitragspflicht
Zweiter Unterabschnitt Beitragshöhe
Dritter Unterabschnitt Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
Vierter Unterabschnitt Umlageverfahren
Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
Sechster Unterabschnitt Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Erster Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze
Zweiter Unterabschnitt Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
Siebtes Kapitel Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern
Zweiter Abschnitt Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
Achtes Kapitel Datenschutz
Erster Abschnitt Grundsätze
Zweiter Abschnitt Datenerhebung und -verarbeitung durch Ärzte
Dritter Abschnitt Dateien
Vierter Abschnitt Sonstige Vorschriften
Neuntes Kapitel Bußgeldvorschriften
Zehntes Kapitel Übergangsrecht
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe
Erster Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Zweiter Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie
Dritter Abschnitt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Vierter Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
Erster Unterabschnitt Hilfe zur Erziehung
Zweiter Unterabschnitt Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Dritter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Vierter Unterabschnitt Hilfe für junge Volljährige
Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Erster Abschnitt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Zweiter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
Dritter Abschnitt Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Vierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
Fünfter Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
Viertes Kapitel Schutz von Sozialdaten
Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Erster Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Zweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
Dritter Abschnitt Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
Vierter Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
Sechstes Kapitel Zentrale Aufgaben
Siebtes Kapitel Zuständigkeit, Kostenerstattung
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit
Erster Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
Zweiter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
Dritter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
Vierter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
Dritter Abschnitt Kostenerstattung
Achtes Kapitel Kostenbeteiligung
Erster Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung
Zweiter Abschnitt Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
Dritter Abschnitt Überleitung von Ansprüchen
Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
Neuntes Kapitel Kinder- und Jugendhilfestatistik
Zehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften
Elftes Kapitel Schlussvorschriften
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
Teil 1 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Einleitung der Rehabilitation von Amts wegen
Kapitel 3 Erkennung und Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs
Kapitel 4 Koordinierung der Leistungen
Kapitel 5 Zusammenarbeit
Kapitel 6 Leistungsformen, Beratung
Abschnitt 1 Leistungsformen
Abschnitt 2 Beratung
Kapitel 7 Struktur, Qualitätssicherung und Verträge
Kapitel 8 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Kapitel 9 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Kapitel 10 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kapitel 11 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Kapitel 12 Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Kapitel 13 Soziale Teilhabe
Kapitel 14 Beteiligung der Verbände und Träger
Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 (zukünftig in Kraft)
Kapitel 3 (zukünftig in Kraft)
Kapitel 4 (zukünftig in Kraft)
Kapitel 5 (zukünftig in Kraft)
Kapitel 6 (zukünftig in Kraft)
Kapitel 7 (zukünftig in Kraft)
Kapitel 8 Vertragsrecht
Kapitel 9 (zukünftig in Kraft)
Kapitel 10 (zukünftig in Kraft)
Kapitel 11 (zukünftig in Kraft)
Teil 3 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
Kapitel 1 Geschützter Personenkreis
Kapitel 2 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
Kapitel 3 Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen
Kapitel 4 Kündigungsschutz
Kapitel 5 Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
Kapitel 6 Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
Kapitel 7 Integrationsfachdienste
Kapitel 8 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen
Kapitel 9 Widerspruchsverfahren
Kapitel 10 Sonstige Vorschriften
Kapitel 11 Inklusionsbetriebe
Kapitel 12 Werkstätten für behinderte Menschen
Kapitel 13 Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
Kapitel 14 Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
Erstes Kapitel Verwaltungsverfahren
Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe
Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
Erster Titel Verfahrensgrundsätze
Zweiter Titel Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
Dritter Titel Amtliche Beglaubigung
Dritter Abschnitt Verwaltungsakt
Erster Titel Zustandekommen des Verwaltungsaktes
Zweiter Titel Bestandskraft des Verwaltungsaktes
Dritter Titel Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
Vierter Abschnitt Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Fünfter Abschnitt Rechtsbehelfsverfahren
Sechster Abschnitt Kosten, Zustellung und Vollstreckung
Zweites Kapitel Schutz der Sozialdaten
Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Verarbeitung von Sozialdaten
Dritter Abschnitt Besondere Datenverarbeitungsarten
Vierter Abschnitt Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
Drittes Kapitel Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
Zweiter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander
Dritter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten
Zweiter Abschnitt Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander
Dritter Abschnitt Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
Viertes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften
Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren –
Art I Zehntes Buch (X) Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
Art II Übergangs- und Schlußvorschriften zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch sowie weitere Änderungen von Gesetzen
Erster Abschnitt
Zweiter Abschnitt Überleitungsvorschriften
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten –
Art I -
Art II Übergangs- und Schlußvorschriften zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch sowie weitere Änderungen von Gesetzen
Erster Abschnitt
Zweiter Abschnitt -
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Leistungsberechtigter Personenkreis
Drittes Kapitel Versicherungspflichtiger Personenkreis
Viertes Kapitel Leistungen der Pflegeversicherung
Erster Abschnitt Übersicht über die Leistungen
Zweiter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Dritter Abschnitt Leistungen
Erster Titel Leistungen bei häuslicher Pflege
Zweiter Titel Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
Dritter Titel Vollstationäre Pflege
Vierter Titel Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Fünfter Titel Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
Vierter Abschnitt Leistungen für Pflegepersonen
Fünfter Abschnitt Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe
Sechster Abschnitt Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen
Fünftes Kapitel Organisation
Erster Abschnitt Träger der Pflegeversicherung
Zweiter Abschnitt Zuständigkeit, Mitgliedschaft
Dritter Abschnitt Meldungen
Vierter Abschnitt Wahrnehmung der Verbandsaufgaben
Sechstes Kapitel Finanzierung
Erster Abschnitt Beiträge
Zweiter Abschnitt Beitragszuschüsse
Dritter Abschnitt Verwendung und Verwaltung der Mittel
Vierter Abschnitt Ausgleichsfonds, Finanzausgleich
Siebtes Kapitel Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern
Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze
Zweiter Abschnitt Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen
Dritter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
Vierter Abschnitt Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Achtes Kapitel Pflegevergütung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Vergütung der stationären Pflegeleistungen
Dritter Abschnitt Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen
Vierter Abschnitt Kostenerstattung, Pflegeheimvergleich
Fünfter Abschnitt Integrierte Versorgung
Sechster Abschnitt (weggefallen)
Neuntes Kapitel Datenschutz und Statistik
Erster Abschnitt Informationsgrundlagen
Erster Titel Grundsätze der Datenverwendung
Zweiter Titel Informationsgrundlagen der Pflegekassen
Zweiter Abschnitt Übermittlung von Leistungsdaten
Dritter Abschnitt Datenlöschung, Auskunftspflicht
Vierter Abschnitt Statistik
Zehntes Kapitel Private Pflegeversicherung
Elftes Kapitel Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
Zwölftes Kapitel Bußgeldvorschrift
Dreizehntes Kapitel Befristete Modellvorhaben
Vierzehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge
Fünfzehntes Kapitel Bildung eines Pflegevorsorgefonds
Sechzehntes Kapitel Überleitungs- und Übergangsrecht
Erster Abschnitt Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Zweiter Abschnitt Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Leistungen der Sozialhilfe
Erster Abschnitt Grundsätze der Leistungen
Zweiter Abschnitt Anspruch auf Leistungen
Drittes Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt
Erster Abschnitt Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
Zweiter Abschnitt Zusätzliche Bedarfe
Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe
Vierter Abschnitt Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Fünfter Abschnitt Gewährung von Darlehen
Sechster Abschnitt Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang
Siebter Abschnitt Verordnungsermächtigung
Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Erster Abschnitt Grundsätze
Zweiter Abschnitt Verfahrensbestimmungen
Dritter Abschnitt Erstattung und Zuständigkeit
Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit
Sechstes Kapitel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege
Achtes Kapitel Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Neuntes Kapitel Hilfe in anderen Lebenslagen
Zehntes Kapitel Einrichtungen
Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens
Erster Abschnitt Einkommen
Zweiter Abschnitt Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel
Dritter Abschnitt Vermögen
Vierter Abschnitt Einschränkung der Anrechnung
Fünfter Abschnitt Verpflichtungen anderer
Sechster Abschnitt Verordnungsermächtigungen
Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt Sonderbestimmungen
Dreizehntes Kapitel Kosten
Erster Abschnitt Kostenersatz
Zweiter Abschnitt Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
Dritter Abschnitt Sonstige Regelungen
Vierzehntes Kapitel Verfahrensbestimmungen
Fünfzehntes Kapitel Statistik
Erster Abschnitt Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
Zweiter Abschnitt Bundesstatistik für das Vierte Kapitel
Dritter Abschnitt Verordnungsermächtigung
Sechzehntes Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen
Siebzehntes Kapitel Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019
Achzehntes Kapitel Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019
Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Erster Teil Gerichtsverfassung
Erster Abschnitt Gerichtsbarkeit und Richteramt
Zweiter Abschnitt Sozialgerichte
Dritter Abschnitt Landessozialgerichte
Vierter Abschnitt Bundessozialgericht
Fünfter Abschnitt Rechtsweg und Zuständigkeit
Zweiter Teil Verfahren
Erster Abschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften
Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Unterabschnitt Beweissicherungsverfahren
Dritter Unterabschnitt Vorverfahren und einstweiliger Rechtsschutz
Vierter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug
Fünfter Unterabschnitt Urteile und Beschlüsse
Sechster Unterabschnitt (weggefallen)
Zweiter Abschnitt Rechtsmittel
Erster Unterabschnitt Berufung
Zweiter Unterabschnitt Revision
Dritter Unterabschnitt Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
Dritter Abschnitt Wiederaufnahme des Verfahrens und besondere Verfahrensvorschriften
Vierter Abschnitt Kosten und Vollstreckung
Erster Unterabschnitt Kosten
Zweiter Unterabschnitt Vollstreckung
Dritter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Impressum
Letzte Änderung: 17.8.2017 I 3214
Ausfertigungsdatum: 11.12.1975
Vollzitat:
"Das Erste Buch Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist"
Stand: |
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 17.8.2017 I 3214 |
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1982 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 65 vgl. § 8 BEEG F. v. 18.12.2014 +++)
(+++ Zur Anwendung d. §§ 60, 62 und 65 bis 67 vgl. § 42f SGB 8 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 44 vgl. § 286g SGB 6 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109
Nr. 3 Buchst. d DBuchst. aa G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)
Das G wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. II § 23 Abs. 1 G v. 11.12.1975 I 3015 (SGBAT) am 1.1.1976 in Kraft getreten.
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
(1) Der Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben dienen die nachfolgenden sozialen Rechte. Aus ihnen können Ansprüche nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im einzelnen bestimmt sind.
(2) Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.
(1) Wer an einer Ausbildung teilnimmt, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, hat ein Recht auf individuelle Förderung seiner Ausbildung, wenn ihm die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
(2) Wer am Arbeitsleben teilnimmt oder teilnehmen will, hat ein Recht auf
1.
Beratung bei der Wahl des Bildungswegs und des Berufs,
2.
individuelle Förderung seiner beruflichen Weiterbildung,
3.
Hilfe zur Erlangung und Erhaltung eines angemessenen Arbeitsplatzes und
4.
wirtschaftliche Sicherung bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
(1) Jeder hat im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung.
(2) Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf
1.
die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und
2.
wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.
Ein Recht auf wirtschaftliche Sicherung haben auch die Hinterbliebenen eines Versicherten.
Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, hat ein Recht auf
1.
die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und
2.
angemessene wirtschaftliche Versorgung.
Ein Recht auf angemessene wirtschaftliche Versorgung haben auch die Hinterbliebenen eines Beschädigten.
Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.
Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muß, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen.
Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die seinem besonderen Bedarf entspricht, ihn zur Selbsthilfe befähigt, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichert. Hierbei müssen Leistungsberechtigte nach ihren Kräften mitwirken.
Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um
1.
die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
2.
Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
3.
ihnen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern,
4.
ihre Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern sowie
5.
Benachteiligungen auf Grund der Behinderung entgegenzuwirken.
Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.
Zuständig für die Sozialleistungen sind die in den §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger). Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich aus den besonderen Teilen dieses Gesetzbuchs.
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
(4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sollen über Möglichkeiten zum Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge produkt- und anbieterneutral Auskünfte erteilen.
(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
1.
jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
2.
die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,
3.
der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und
4.
ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden.