Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

Impressum:

© Dr. Martin Berger

Coverdesign: Dr. Martin Berger

Grafikdesign: Noa-Eleni Künzel

1. Auflage 2021

Herstellung und Verlag: Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN 9783753429175

Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden.

Dieses Werk ist in privater Eigenschaft verfasst und gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder. Die im Werk abgedruckten und teilausgefüllten Formulare sind die amtlichen Einkommensteuerformulare mit Stand vom Juli 2020. Durch die späte Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 am 18.12.2020 können sich noch Änderungen an den Steuererklärungsformularen ergeben. Daneben werden Screenshots der Onlineplattform ELSTER gezeigt. Urheber dieser Formulare und der Onlineplattform ELSTER sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die einzelnen Obersten Finanzbehörden der Länder, insbesondere das Finanzministerium Schleswig-Holstein und das Sächsische Staatsministerium der Finanzen.

Dieser Ratgeber richtet sich an Angestellte, Beamte, Arbeiter, Rentner, Studenten und Familien, die sich zum ersten Mal mit der Erstellung einer Einkommensteuererklärung beschäftigen oder das Einkommensteuerrecht und dessen steuerliches Einsparpotential besser verstehen wollen. Neben der fast unüberschaubaren Anzahl von finanzgerichtlichen Entscheidungen sorgt der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung für eine stetige Veränderung der steuerlichen Formulare, der steuerlichen Normen und der Freibeträge. Zahlreiche neue steuerlichen Regelungen wurden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassen. Dieser Ratgeber soll Ihnen dabei helfen, den Überblick über das Einkommensteuerrecht 2020 zu erlangen.

Im ersten Teil des Ratgebers werden die Grundzüge des Einkommensteuerrechts erläutert. Der zweite Teil beschäftigt sich detailliert Schritt für Schritt mit dem Ausfüllen der steuerlichen Formulare.

Das Ziel dieses Praxisratgebers bildet der Spagat zwischen verständlicher Ratgeberliteratur für den jährlichen Gebrauch durch Steuerpflichtige einerseits und der vertieften Darstellung steuerrechtlicher Probleme mit der dazugehörigen Rechtsprechung andererseits.

Dr. jur. Martin Berger Leipzig, 29. Dezember 2020

Inhalt

  1. Wann muss man überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
  2. Abgabefrist
  3. Abgabemöglichkeiten der Steuererklärung
  4. Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
  5. Steuerliche Veränderungen in 2020 und 2021 im Überblick
  6. Grundlagen zur Einkommensteuer – kurz und vereinfacht erklärt
  7. Werbungskosten
  8. Sonderausgaben
  9. Außergewöhnliche Belastungen
  10. Steuerermäßigungstatbestände
  11. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  12. Steuerfreie Einkünfte
  13. Familien - Kindergeld - Kinderfreibetrag - Alleinerziehende
  14. Rentner und Pensionäre
  15. Arbeitnehmersparzulage
  16. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  17. Mehr Netto vom Brutto beantragen -Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren-
  18. Ausfüllen der Steuererklärungsformulare
Vorwort

Sie haben bisher keine Steuererklärung abgegeben, da es Ihnen zu kompliziert erscheint? Oder gehören Sie zu denjenigen Personen, die ihre Unterlagen sammeln und dann zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bringen? Geben Sie Jahr für Jahr Geld für teure Steuer-Software aus, die Ihnen Ihre Einkommensteuererklärung automatisch erstellt?

Dann haben Sie vermutlich in der Vergangenheit viel Geld verschenkt! Das muss doch nicht sein!

„Vater Staat“ will Ihr Geld. Das ist legitim, schließlich werden davon zahlreiche Aufgaben des Gemeinwesens finanziert. Sie sollten ihm aber nur das Geld geben, was ihm auch tatsächlich zusteht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Das Anfertigen einer Steuererklärung ist gerade bei den typischen Berufsgruppen der Angestellten, Beamten, Arbeiter, Rentner, Studenten und Familien in der Regel so einfach, dass Sie ohne Probleme Ihre Steuererklärung selbst erstellen können. Warum also noch zusätzliches Geld ausgeben?

Warum sollten Sie sich selbst mit der Steuererklärung beschäftigen? Ganz einfach! Wenn Sie Ihre Unterlagen im darauffolgenden Jahr zum Steuerberater bringen oder in die zahlreichen Computerprogramme eingeben, können nur diese bereits abgeschlossenen Vorgänge steuerlich bewertet werden. Sie haben dann keine Möglichkeit mehr, steuerliche Vorgänge zu beeinflussen. So kann es beispielsweise bereits Auswirkungen haben, ob Sie eine Handwerkerrechnung in bar bezahlen oder den Betrag überweisen.

Nur wenn Sie das Steuerrecht in seinen Grundzügen kennen, können Sie von einzelnen steuerlichen Vergünstigungen profitieren, indem Sie begünstigende Vorgänge aktiv beeinflussen und somit in den Genuss von Steuererleichterungen kommen, die Sie sich dann vom Staat zurückholen können.

Sie brauchen keine Scheu zu haben, sich mit Begriffen wie „Werbungskosten“, „außergewöhnliche Aufwendungen“ oder „Sonderausgaben“ zu beschäftigen. Diese Begriffe sind grundsätzlich positiv, denn sie verringern Ihre Steuer!

Nehmen Sie fortan Ihre Steuererklärung in die eigene Hand. Was andere können, können Sie schon lange! Ich helfe Ihnen dabei!

Was haben Sie zu verlieren?

HINWEIS

Dieser Ratgeber kann trotz Bemühens um eine aktuelle und sorgfältige Darstellung von steuerrechtlichen Fragen und Gerichtsentscheidungen nicht den Anspruch auf eine vollständige und auf den Einzelfall bezogene richtige Darstellung des Steuerrechts erheben. Der Verfasser kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Im Zweifelsfall kann steuerrechtliche Beratung notwendig sein. Dieses Werk ist in privater Eigenschaft verfasst und gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder.

1. Wann muss man überhaupt eine Steuererklärung abgeben

1

Wenn Sie Arbeitnehmer oder Beamter sind, wird Ihnen bei der monatlichen Gehaltszahlung die Lohnsteuer inklusive der Nebenabgaben (Solidaritätszuschlag1, ggf. Kirchensteuer) abgezogen. Die Lohnsteuer ist in den meisten Fällen von der Höhe so bestimmt, dass die Finanzbehörden am Ende des Jahres etwas mehr Steuern durch den Lohnsteuerabzug vereinnahmt haben, als Sie Einkommensteuer zahlen müssten. Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind empfiehlt sich regelmäßig die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung, um die zuviel gezahlte Steuer zurück zu erhalten. Die vom Lohn einbehaltene Steuer (sog. Lohnsteuer) wird dabei auf die eigentlich zu zahlende Einkommensteuer angerechnet. Die Lohnsteuer stellt damit bei Arbeitnehmern und Beamten eine besondere Art der Einkommensteuervorauszahlung dar. Die Lohnsteuer ist eine pauschale Steuer, die sich einerseits nach der Höhe Ihres Gehaltes und nach der Lohnsteuerklasse bemisst.

Die sechs unterschiedlichen Lohnsteuerklassen pauschalisieren unterschiedliche Sachverhaltsfallgruppen:

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Lohnsteuerklasse 1: unverheiratete Personen (Standardklasse)
Lohnsteuerklasse 2: unverheiratete Personen, die zusätzlich alleinerziehend sind
Lohnsteuerklasse 3: Verheiratete oder Lebenspartner nach dem LPartG, sofern der andere Ehegatte oder Lebenspartner die Lohnsteuergruppe 5 hat
Lohnsteuerklasse 4: Verheiratete oder Lebenspartner, sofern beide Ehegatten/Lebenspartner die Lohnsteuerklasse 4 haben
Lohnsteuerklasse 5: Ehegatten oder Lebenspartner, sofern der andere Ehegatte oder Lebenspartner die Lohnsteuerklasse 3 hat
Lohnsteuerklasse 6: Personen, die mehrere lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnisse haben

Die Lohnsteuerklasse hat lediglich auf die Höhe der Lohnsteuer jedoch nicht auf die Höhe der endgültig zu entrichtenden Einkommensteuer Einfluss. Die Lohnsteuerklasse regelt damit nur die Höhe der Steuervorauszahlung.

3

Ungefähr jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland ist verpflichtet, eine Steuerklärung abzugeben. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Zunahme von Kurzarbeit wird sich die Quote deutlich erhöhen. Eine Steuererklärung müssen Sie meistens dann abgegeben, wenn der Staat befürchten muss, dass er Ihnen von Ihrem Gehalt zuwenig Steuer abgezogen hat.

Sofern Sie Arbeitnehmer oder Beamter sind und Ihnen Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird, Sie keine Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) empfangen haben und Sie –abgesehen von deutschen Zinseinkünften- keine weiteren Einkünfte haben und in der Lohnsteuerklasse 1, 2 oder 4 eingruppiert sind, besteht eigentlich keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Ob eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht (sog. Pflichtveranlagung) oder ob Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben (sog. freiwillige Veranlagung2), bestimmt sich u.a. nach folgenden Kriterien3. Wenn einer dieser Punkte zutrifft, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben:

Gerade in der Corona-Krise waren viele Menschen von Kurzarbeit betroffen und haben Kurzarbeitergeld empfangen. In diesem Fall müssen Sie zwingend eine Steuererklärung abgeben. Auch wenn das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, unterliegen die Einkünfte dem Progressionsvorbehalt. Sie müssen daher mit einer Steuernachzahlung rechnen.

Aber auch wenn Sie kein Gehalt beziehen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn:

Beachten Sie: Die oben aufgeführten Punkte sind nicht abschließend.

Praxis-Tipp

Als Faustformel können Sie sich folgende Frage stellen:

1.) Liegt einer der o.g. Punkte vor, wonach Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind?

Wenn ja, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Wenn nein, sollten Sie sich folgende weitere Frage stellen:

2.) Haben Sie überhaupt Steuern (Lohnsteuer, Einkommensteuervorauszahlungen oder Kapitalertragssteuer7) im Jahr 2020 abgeführt bzw. wurde ein Abzug automatisch vorgenommen?

Wenn ja, dann sollten Sie eine Steuererklärung abgeben, da Sie

vermutlich mit einer Steuererstattung rechnen können.

Wenn nein, dann lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung nicht. Sie

haben keine Steuer abgeführt und können daher auch keine

Steuererstattung erwarten.

Wenn Sie Zweifel haben, dann geben Sie eine Steuererklärung ab. Sie bekommen dann einen „Null“-Bescheid, d.h. es wird festgestellt, dass Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen.

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Eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften werden seit dem 19.07.2013 im Einkommensteuerrecht wie Ehegatten behandelt. Nach § 2 Abs. 8 EStG sind die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften nach dem LPartG entsprechend anzuwenden. Mittlerweile ist die gesamte steuerliche Gleichbehandlung umgesetzt8.

Hinweis:

Werden in diesem Buch Eheleute genannt, so gelten diese Ausführungen entsprechend auch für eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG.

Verwechseln Sie das nicht mit eheähnlichen Lebensgemeinschaften (unverheiratete Paare).


1 Ab 2021 entfällt für ca. 90% der Steuerpflichtigen der Solidaritätszuschlag, wenn Sie nicht mehr als 16.956 EUR Einkommensteuer zahlen müssen, vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 SolZG.

2 § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG.

3 § 149 Abs.1 AO; § 46 EStG; § 56 EStDV.

4 § 149 Abs.1 S.2 AO.

5 § 32d Abs. 3 S. 3 EStG

6 § 46 Abs.2 Nr.3 EStG.

7 Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wird von Ihren Zinseinkünften automatisch abgezogen, wenn Sie Ihrer Bank keinen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben.

8 Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" vom 18.07.2014 (BGBl. I S. 1042).

2. Abgabefrist

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Auch beim Finanzamt müssen Sie gewisse Fristen einhalten. Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach den im Kapitel 1 genannten Grundsätzen verpflichtet, so müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung für 2020 bis zum 31. Juli 2021 beim Finanzamt abgegeben haben, § 149 Abs. 2, S.1. AO, d.h. die Einkommensteuererklärung muss bis zum Ablauf des 31.07.2021 im Briefkasten Ihres Finanzamtes eingegangen sind. Würde dieses Datum auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, so hätten Sie Zeit bis zum darauffolgenden Werktag. Können Sie diese Frist nicht einhalten, weil bspw. noch Belege oder Unterlagen fehlen, so beantragen Sie bitte unter Angabe des Grundes eine angemessene Fristverlängerung9. Die Finanzämter akzeptieren in aller Regel Fristverlängerungen von ein paar Monaten.

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Beachten Sie aber: Lassen Sie die o.g. Frist schuldhaft ohne Fristverlängerung verstreichen, so erfüllen Sie möglicherweise schon den Straftatbestand der Steuerhinterziehung10 und es wird nun zwingend ein Verspätungszuschlag festgesetzt! Die Höhe des Verspätungszuschlages beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat11. Bei Steuerhinterziehung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Sofern Sie den 31. Juli des Folgejahres nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig und formlos eine Fristverlängerung von bis zu zwei Monaten. Solche Fristverlängerungen werden regelmäßig akzeptiert.

Wenn Sie allerdings einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater/Rechtsanwalt mit der Erstellung einer Einkommensteuererklärung beauftragen, haben diese beruflichen Dienstleister eine verlängerte Abgabefrist bis zum 28. Februar 2022.

Sind Sie hingegen nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet12, so können Sie sich vier Jahre Zeit lassen13. Sie können Ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 noch bis zum 31.12.2024 abgeben. Beachten Sie jedoch, dass die Erklärung am Stichtag bis 24 Uhr im Briefkasten des Finanzamtes angekommen sein muss.


9 vgl. § 109 Abs. 1 AO.

10 § 370 AO.

11 vgl. § 152 Abs. 1, Abs. 5, S.2 AO.

12 Siehe Kapitel 1.

13 Siehe § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO.

3. Abgabemöglichkeiten der Steuererklärung

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Früher musste man seine Steuererklärung per Hand ausfüllen und dabei die amtlichen Formularvordrucke verwenden, die im hinteren Teil dieses Buches erläutert werden. Aber auch die Finanzverwaltung geht mit der Zeit.

Sie haben heute verschiedene Möglichkeiten Ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Sie können Ihre Steuererklärung klassisch in Papierform oder elektronisch mit der Onlineanwendung „Mein Elster“14 (auch Elster Online genannt) einreichen. Daneben bieten zahlreiche Softwarehersteller kostenpflichtige Softwarelösungen zur Erstellung der Steuererklärung an.

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Wollen Sie die Steuererklärung in Papierform einreichen, so dürfen Sie keine (auch keine nebenberuflichen) Einkünfte aus Gewerbe, aus Selbstständigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft haben15.

Sie können die amtlichen grünen Formularvordrucke verwenden. Alternativ können Sie auch schwarz/weiß Kopien der amtlichen Formulare verwenden oder die Daten in spezielle Computerprogramme eingeben und danach ausdrucken. Die amtlichen Papierformulare bekommen Sie in Ihrem Finanzamt oder online im PDF-Format zum Ausdrucken16.

Beachten Sie aber: Für die Steuererklärung ist die besondere amtliche Form zwingend vorgeschrieben. Sie müssen also die amtlichen Formulare verwenden. Selbst gestaltete Erklärungen bzw. Phantasieformulare müssen nicht akzeptiert werden. Auch müssen die amtlichen Formulare gut lesbar sein. Können die Erklärungen (unlesbar bzw. Phantasieformular) nicht verarbeitet werden, gilt die Steuererklärung als nicht abgegeben. Das kann weitreichende Folgen haben (z.B. Schätzungen, Verspätungszuschläge, etc.).

Neuerdings brauchen Sie die dunkelgrün hinterlegten Felder, welche mit einem (e) gekennzeichnet sich, nicht mehr auszufüllen. Diese sogenannten "eDaten" wurden dem Finanzamt bereits elektronisch übermittelt. Sie können daher auf die Eintragung verzichten, ohne ihre Mitwirkungspflichten zu verletzen. Das kann im besten Fall dazu führen, dass Sie nur noch den Hauptvordruck ausfüllen und abgeben müssen. Ausnahmsweise müssen Sie diese Felder nur dann ausfüllen, wenn Sie wissen, dass die übermittelten Daten falsch sind oder die Datenübertragung nicht stattgefunden hat17.

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Alternativ können Sie jedoch die Steuererklärung auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Hierzu steht Ihnen ab dem Steuerjahr 2020 nur noch die Onlineanwendung "Mein Elster" (oder auch Elster Online genannt) kostenlos zur Verfügung18.

Das bisher zum Download bereitgestellte und beliebte Programm "ElsterFormular" wird nicht mehr angeboten19.

Um mit der Onlineanwendung "Mein Elster" arbeiten zu können müssen Sie sich zunächst registrieren und ein Softwarezertifikat beantragen.

Beachten Sie: Der Anmeldevorgang dauert ca. fünf bis acht Tage! Ein Internetzugang ist zwingend erforderlich.

Mit Mein Elster können Sie Ihre Steuererklärung einfach am PC ausfüllen. Die Daten werden nach Eingabe automatisch auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit überprüft und im Anschluss verschlüsselt über das Internet an das jeweilige Finanzamt übertragen.

Folgende Vorteile bietet die elektronische Übermittlung:

  • automatische Überprüfung der Daten auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit
  • Übernahme der eingegeben Daten für das nächste Jahr
  • bevorzugte und schnellere Bearbeitung durch das Finanzamt
  • unverbindliche Steuerberechnung (Vorabergebnis)
  • bessere Kontrollmöglichkeit für Sie bei Abweichungen durch das Finanzamt
  • Abrufen von Belegen (eDaten) zur Nutzung der Funktion „vorausgefülle Steuererklärung“ und damit weniger Aufwand.

Die Vorteile der elektronischen Übermittlung liegen auf der Hand. Oftmals wird im Internet behauptet, der Nachteil der elektronischen Übermittlung läge in einer intensiveren Prüfung durch die Finanzverwaltung. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch Papiererklärungen werden gleich intensiv geprüft. Papiererklärungen werden in den meisten Bundesländern maschinell eingescannt und danach generell wie „elektronische Erklärungen“ behandelt und mittels EDV weiterverarbeitet. Einige wenige Bundesländer scannen noch nicht und geben die Daten per Hand in den Computer ein. Somit setzt sich der Bearbeiter bereits bei der Eingabe mit Ihren Daten auseinander und wird bereits bei diesem Schritt auf Ihre Fehler bzw. auf widersprüchliche Angaben aufmerksam.

3.1. Die Onlineanwendung "Mein Elster" (Elster Online)

Um mit ElsterOnline arbeiten zu können, müssen Sie zunächst registriert sein. Sofern Sie sich bisher noch nicht registriert haben, müssen Sie zunächst den Registrierungsprozess durchlaufen.

3.1.1. Die Registrierung bei "Mein Elster20"

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Sie sind bereits registriert, wenn Sie Ihre Steuererklärung bisher mit ElsterFormular authentifiziert (mittels Softwarezertifkat) übertragen haben. Das Softwarezertifikat ist eine ca. 11 KB große Datei namens: Benutzername_elster_Datum.xx.xx.pfx

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein entsprechendes Softwarezertifikat bereits erhalten haben, so öffnen Sie einfach Ihren Dateimanager und tragen im Suchfeld *.pfx ein. Wenn eine pfx-Datei mit Elster im Dateinamen gefunden wird, sollten Sie bereits über ein passendes Softwarezertifikat verfügen. Zum Einloggen benötigen Sie dann noch ein Passwort für das Softwarezertifikat.

Wenn Sie zum ersten Mal Mein Elster nutzen möchten und bisher kein Zertifikat erhalten haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Gehen Sie dazu auf die Webseite: www.elster.de Bei der Anmeldung stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Die gebräuchlichste Variante ist das Einloggen mittels Zertifikationsdatei. Neben der Möglichkeit des Login mittels Zertifikatsdatei stehen Ihnen weitere Login-Varianten zur Verfügung:

  • mittels elektronisch lesbaren Personalausweis (Sie benötigen zusätzlich ein Lesegerät, einen freigegebenen Personalausweis, die AusweisApp2 und eine Personalausweis-PIN)
  • Sicherheitsstick (kostenpflichtig, ca. 49 EUR)
  • Signaturkarte (kostenpflichtig, ca. 50-150 EUR)

Klicken Sie auf "Benutzerkonto erstellen". Dort wird Ihnen mittels zwei Schautafeln erklärt, wie die Registrierung mit Zertifikat abläuft. Klicken Sie zweimal auf "Weiter".

Wählen Sie nun die Zertifikatsdatei aus. Im nächsten Schritt müssen Sie angeben, dass Sie das

Benutzerkonto für sich und ggf. für Ihren Ehepartner anlegen. Nun müssen Sie im Feld -persönliche Daten- Ihre E-Mailadresse, Ihr Geburtsdatum und Ihre Identifikationsnummer eintragen. Letztere finden Sie u.a. links oben auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf der Jahreslohnabrechnung des Arbeitgebers. Im zweiten Feld -Ihr Benutzerkonto- müssen Sie einen fiktiven Namen für Ihr künftiges Benutzerkonto vergeben. Der Name muss mindestens 8 Zeichen enthalten. Wählen Sie nun eine Sicherheitsfrage aus der Klappleiste aus und tragen Sie die passende Antwort in das Feld "Antwort" ein. Vergessen Sie nicht unten das Kästchen bei "Hinweis postalische Zustellung" anzuklicken.

Auf der nächsten Seite können Sie die Zustimmung zur sog. vorausgefüllen Steuererklärung erteilen. Wenn Sie diesen Service der Finanzverwaltung in Anspruch nehmen, bekommen Sie zusätzlich per Post einen sog. Abrufcode übersandt, mit Hilfe dessen Sie die eDaten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, abrufen und automatisch in Ihre Steuererklärung einfließen lassen können. Da dieser Service Ihnen viel Arbeit erspart, rate ich Ihnen zur Beantragung des Abrufcodes. Setzen Sie dazu das Häkchen bei "Zustimmung zum Vorausfüllen der Einkommensteuererklärung". Im Feld "Berechtigung für andere Personen" können Sie zudem Zugriffsberechtigungen für Ehegatten bzw. Kinder setzen lassen. Im nächsten Schritt klicken Sie auf das blaue Feld "Prüfen".

Wenn alle Daten korrekt sind, erhalten Sie nochmal einen Überblick über Ihre Eingaben, die Sie sich auch ausdrucken können. Sie erhalten nun innerhalb von wenigen Sekunden eine E-Mail von "portal@elster.de". Wenn Sie nach einer halben Minute keine E-Mail erhalten haben, dann schauen Sie bitte im Spamordner nach. Oftmals landet diese E-Mail im Spam. Diese E-Mail enthält einen Link, den Sie innerhalb einer Woche anklicken müssen. Wenn Sie diesen Link angeklickt haben, wird Ihnen folgendes Bild angezeigt:

Sie bekommen unmittelbar danach eine weitere E-Mail von "portal@elster.de". In dieser E-Mail ist nun Ihr Benutzername, Ihre Aktivierungs-ID (eine 18-stelle Ziffer) und ein Link enthalten. Diese Daten müssen Sie gut aufbewahren!

In den nächsten 3-7 Tagen erhalten Sie zusätzlich vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung Ihres Bundeslandes einen Aktivierungscode per Briefpost zugesandt. Sofern Sie auch einen Abrufcode beantragt haben, erhalten Sie diesen ca. 7-10 Tage nach Beantragung ebenfalls per Post. Nachdem Sie diesen Brief mit Ihrem persönlichen Aktivierungscode erhalten haben, klicken SIe in o.g. E-Mail den Registrierungslink an. Nun werden Sie aufgefordert, Ihre Aktivierungs-ID aus der E-Mail und den Aktivierungs-Code aus dem Brief einzugeben:

Nach der Eingabe klicken Sie bitte auf "Absenden".

Nun müssen Sie noch ein persönliches Passwort festlegen. Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen umfassen. Bei der Eingabe zeigt Ihnen das Programm an, ob das von Ihnen gewählte Passwort sicher, mäßig sicher oder unsicher ist. Mäßig sicher ist das Passwort, wenn es orange gekennzeichnet wird. Keine Sorge, auch ein mäßig sicheres Passwort wird von Elster akzeptiert.

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Das Passwort müssen Sie zur Sicherheit wiederholen. Klicken Sie nun auf "Erstellen". Nun müssen Sie das Zertifikat herunterladen. Bitte klicken Sie dazu auf "Zertifikat herunterladen". Speichern Sie dazu die Zertifikatsdatei an einem bekannten Speicherort ab. Meistens wird die Datei zunächst im Download-Ordner Ihres Browser abgespeichert. Das ist nicht optimal, da dieser Ordner oftmals gelöscht wird und Sie die Datei nicht wiederfinden. Die heruntergeladene Zertifikationsdatei ist nun drei Jahre lang gültig.

Anwendertipp:

Im ersten Schritt legen Sie sich einen Finanzamtsordner an. Öffnen Sie dazu Ihren Dateimanager. Legen Sie nun im Laufwerk C: einen Unterordner "Finanzamt" an. (Doppelklicken Sie nun auf das Laufwerk C:. Klicken Sie auf die rechte Maustaste und gehen im geöffneten Menü auf "Neu"-> "Ordner" und benennen Sie diesen neuen Ordner "Finanzamt".)

Im zweiten Schritt kopieren Sie Ihre Zertifikatsdatei in diesen Finanzamtsordner. Gehen Sie dazu in den Downloadordner Ihres Browsers, kopieren Sie die Zertifikationsdatei. Gehen Sie mit dem Mauspfeil auf die Zertifikatsdatei (nur einmal anklicken) und drücken Sie die rechte Maustaste. Klicken Sie nun auf "Kopieren". Gehen Sie danach in den Finanzamtsordner und klicken hier auf "Einfügen".

Falls Sie die Zertifikatsdatei nicht im Downloadordner Ihres Browsers finden können, müssen Sie die Suchfunktion verwenden. Im Dateimanager finden Sie oben rechts das Feld "Computer durchsuchen". Dort tragen Sie "*.pfx" ein. Wichtig ist, dass Sie die Suche auf den ganzen Computer beziehen. Schauen Sie dazu ggf. in das obere mittlere Feld. Dort muss sinngemäß stehen: "Suchergebnisse in Computer" oder "Dieser PC durchsuchen". Wenn Sie alles richtig eingestellt haben, wird Ihre Zertifikatsdatei im Suchergebnis angezeigt. Markieren Sie diese Datei (durch einfaches Anklicken). Danach klicken Sie auf die rechte Maustaste und klicken auf "Kopieren". Danach öffnen Sie Ihren Finanzamtsordner und klicken auf die rechte Maustaste. Nun Klicken Sie mit der linken Maustaste auf "Einfügen". So haben Sie die Zertifikatsdatei in Ihren Ordner "Finanzamt" kopiert.

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Nun können Sie sich mit der Zertifikatsdatei und Ihrem Passwort bei www.elster.de einloggen. Das Schreiben der Finanzverwaltung mit dem Aktivierungs-Code können Sie nun nach dem Download der Zertifikatsdatei entsorgen.

Geben Sie zunächst in Ihre Browserzeile ein: www.elster.de

Klicken Sie nun auf "Login" oder "Jetzt einloggen".

Wenn Sie zum Einloggen das Softwarezertifikat verwenden, müssen Sie zunächst die Zertifikatsdatei auswählen. Dazu klicken Sie auf die Schaltfläche "Durchsuchen" und geben im Dateimanager den Speicherort an, an dem Sie die Zertifikatsdatei abgespeichert haben.

Klicken Sie dazu einfach die pfx-Datei in Ihrem Finanzamtsordner mit Doppelklick an. Wie Sie die Datei nicht gleich finden, so nutzen Sie die Suchfunktion des Dateimanagers, indem Sie *.pfx in das Suchfeld eingeben. Nachdem Sie die pfx-Datei ausgewählt gaben, müssen Sie nur noch das dazugehörige Passwort eintragen und auf die Schaltfläche "Login" klicken.

Nach dem erstmaligen Einloggen werden Sie zunächst aufgefordert Ihr Profil zu vervollständigen.

Ihre Meldedaten sind bereits eingetragen. Sofern Sie bereits eine aktuelle Steuernummer haben, tragen Sie diese bitte unten bei Steuernummer ein. Regelmäßig müssen keine weiteren Ergänzungen vorgenommen werden. Die letzte Frage richtet sich nur an Steuerberater. Diese lassen Sie frei. Klicken Sie nun auf

Nun müssen Sie die Benutzergruppe auswählen. Als Arbeitnehmer oder Rentner wählen Sie "Privatperson".

Nun erhalten Sie noch wichtige Hinweise zum Datenschutz und zur Änderung beim Belegabruf. Setzen Sie zweimal in den dafür vorgesehenen Feldern Ihr Häkchen bei "Gelesen, nicht mehr anzeigen". Klicken Sie auf "Bestätigen und Weiter". Nun haben Sie die Registrierung abgeschlossen.

3.1.2. Die Oberfläche von Mein Elster (Grundfunktionen)

Geben Sie zunächst in Ihre Browserzeile ein: www.elster.de

Klicken Sie nun auf "Login" oder "Jetzt einloggen".

Wenn Sie zum Einloggen das Softwarezertifikat verwenden, müssen Sie zunächst die Zertifikatsdatei auswählen. Dazu klicken Sie auf die Schaltfläche "Durchsuchen" und geben im Dateimanager den Speicherort an, an dem Sie die Zertifikatsdatei abgespeichert haben.

Klicken Sie dazu einfach die pfx-Datei mit Doppelklick an. Wie Sie die Datei nicht gleich finden, so nutzen Sie die Suchfunktion des Dateimanagers, indem Sie *.pfx in das Suchfeld eingeben. Nachdem Sie die pfx-Datei ausgewählt gaben, müssen Sie nur noch das dazugehörige Passwort eintragen und auf die Schaltfläche "Login" klicken.

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Nun gelangen Sie auf das Elster-Hauptmenü.

Beachten Sie bitte, dass Sie nach 30 Minuten Inaktivität automatisch ausgelogt werden. Dass Sie ausgelogt wurden, wird Ihnen angezeigt. Wenn Sie allerdings dennoch im Formular weiterarbeiten, wird Ihnen folgende Fehlermeldung angezeigt:

Dann müssen Sie sich erneut einloggen. Die von Ihnen eingegebenen Daten wurden unter "Entwürfe" abgespeichert.

In der linken Spalten finden Sie den kompletten Inhalt des Elster-Portals. In der mittleren Spalte haben Sie eine Vorauswahl der häufigsten Menüpunkte zur Schnellauswahl. In der rechten Spalte finden Sie allgemeine Angaben zu Ihrem Elster-Account.

In der linken Spalte finden Sie den personalisierten Bereich. Unter "Mein Elster" finden Sie Ihren Posteingang, Ihre Formulare, Ihr Profil, Ihre Supportanfragen und Ihre Bescheide.

In Ihren "Posteingang" (Postfach) werden Nachrichten zu Ihrem Zertifikat, Bestätigung der Übermittlung von Steuererklärungen, etc. eingestellt. Beachten Sie u.a., dass Ihr Zertifikat nur 3 Jahre lang gültig ist.

Nicht mehr benötigte Nachrichten können Sie löschen, indem Sie in der rechten Spalte unter "Aktionen" auf das Papiertonnensymbol klicken oder bei mehreren Nachrichten in der linken Spalte Häkchen setzen und dann unten auf die Schaltfläche "Ausgewählte löschen" klicken. Wenn Sie Häkchen setzen und danach die Schaltfläche "Ausgewählte herunterladen" klicken, können Sie die Nachrichten auf Ihren Computer herunterladen21.

Unter "Meine Formulare" finden Sie alle Steuererklärungsformulare, die Sie bearbeitet haben, unterteilt in "Entwürfe", "Übermittelte Formulare" und "Importierte Formulare". Importierte Formulare sind Formulare, die Sie ggf. aus einer anderen Software übernommen haben (z.B. importiert aus ElsterFormular aus dem Vorjahr).

Unter "Meine Profile" können Sie mehrere Profile anlegen. Als normaler Arbeitnehmer brauchen Sie in aller Regel diese Einstellungsmöglichkeit nicht. "Meine Supportanfragen" ist ein spezielles Postfach für Supportanfragen, d.h., wenn Sie über Elster mit Bediensteten der Finanzverwaltung Kontakt aufnehmen, um technische Probleme im Zusammenhang mit ElsterOnline zu besprechen. Unter "Meine Bescheide" können Sie unter dem Unterpunkt "Bescheiddaten abholen" die Bescheiddaten einsehen, sofern ein Papierbescheid ergangen ist. Die Bescheiddaten sind dabei eine Kopie des förmlichen Papierbescheids.

Sie erhalten somit einen ganz normalen Papierbescheid und könnnen zusätzlich die Steuerdaten elektronisch einsehen. Sie können so die Bescheiddaten mit den Daten Ihrer Steuererklärung besser vergleichen und sehen, ob und wo das Finanzamt von Ihren Erklärungen abgewichen ist. Unter dem Unterpunkt "Steuerbescheide abholen" wird Ihnen -anstatt ein Papiersteuerbescheidein elektronischer Steuerbescheid übermittelt, wenn Sie das in Ihrer Steuererklärung ausdrücklich beantragt haben. Sie erhalten dann keinen Papiersteuerbescheid.

Sie können unter dem Punkt "Mein Benutzerkonto" Ihre Daten (Passworteinstellungen, E-Maileinstellungen, Allgemeine Einstellungen können Sie verwalten und ändern. Zudem können Sie Benutzergruppen einstellen, Ihr Zertifikat auf ein mobiles Gerät (z.B. Smartphone, etc.) übertragen, weitere Dienste freischalten oder Ihren Elster-Account löschen.

Unter "Formulare & Leistungen" finden Sie "alle Formulare" (Steuererklärungsformulare). Zusätzlich haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit Ihre elektronischen Lohnsteuerdaten abzurufen (die Daten, die ehemals auf der Lohnsteuerkarte in Papierform vermerkt waren). Dazu wählen Sie den Punkt "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)" aus. Zusätzlich stehen noch Arbeitgeberfunktionen im Zusammenhang mit ELStAM zur Verfügung. Steuerberater können Vollmachten übertragen. Zusätzlich können Sie "Bescheinigungen abrufen".

Wählen Sie dazu das Veranlagungsjahr (Steuerjahr) aus, für das Sie diese Bescheinigung benötigen. Zum Abruf der eDaten benötigen Sie den Abrufcode, den Sie per Post erhalten haben.

Hier können Sie fast alle eDaten einsehen, die meldepflichtige Stellen elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben (z.B. Ihre Stammdaten, Religionsdaten, Lohnsteuerdaten Ihres Arbeitgebers, Rentendaten der Rentenversicherungsträgers, Krankenversicherungsdaten, Rürup- und Riesterrentendaten, sowie Lohnersatzleistungen der Sozialversicherungsträger.

3.1.3. Die Datenübernahme aus ElsterFormular

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Bei der erstmaligen Erstellung einer Steuererklärung über ElsterOnline sollten Sie überlegen, ob Sie gegebenenfalls

  • Daten der Vorjahreserklärungen (bzw. Anmeldungen) aus einem anderen Programm (z.B. ElsterFormular) übernehmen können. Dann müssten Sie regelmäßig nur die Werte aktualisieren und können viele Angaben, die sich nicht geändert haben, einfach übernehmen und/oder
  • eDaten, die der Finanzverwaltung elektronisch von meldepflichtigen Stellen übertragen wurden, abrufen (sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung).

Beides können Sie unabhängig voneinander tun.

Datenimport aus ElsterFormular

Öffnen Sie dazu das Programm ElsterFormular auf Ihrem Computer. Wählen Sie dazu eine abgespeicherte Steuererklärung aus, die Sie übernehmen wollen, und klicken Sie auf die Schaltfläche "Mein ELSTER22 nutzen". Alternativ können Sie auch in die jeweilige Steuererklärung in ElsterFormular reingehen und in der Menükopfzeile unter dem Menüpunkt "Export" -> "Daten zu Mein Elster exportieren" den Export der Daten einleiten.

Nun können Sie auswählen, ob Ihnen beim Exportvorgang weitere Informationen angezeigt werden sollen. Wenn Sie auf "Ja" klicken, werden Ihnen die Rohdaten angezeigt, die übermittelt werden. Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden, müssen Sie für den Exportvorgang Ihr Softwarezertifikat auswählen und das dazugehörige Kennwort eingeben. Ohne Softwarezertifkat und Kennwort können die Daten nicht exportiert werden. Bestätigen Sie nochmals den Export zu MeinElster. Nach erfolgreicher Übertragung der Daten wird Ihnen der Export zu Mein Elster mit Datums- und Zeitstempel bestätigt.

Wenn Sie sich nun erneut bei Mein Elster einloggen, erhalten Sie folgende Meldung:

Klicken Sie bitte auf "Jetzt in Mein ELSTER importieren".

Nun können Sie die importierte Steuererklärung in Mein Elster im Hauptmenu unter "Meine Formulare" -> "Importierte Formulare" öffnen und bearbeiten.

3.1.4. Das Erstellen der Einkommensteuererklärung mittels eDaten-Abruf (sog. vorausgefüllte Steuererklärung)

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Durch den eDaten-Abruf können Sie alle Daten, die das Finanzamt von meldepflichtigen Stellen erhalten hat, abrufen, um Sie in das leere Einkommensteuererklärungsformular einfließen zu lassen. Das spart Zeit und Ihnen die Suche nach Ihren Belegen.

Wählen Sie zunächst in Mein Elster das Hauptmenü "Neues Formular -Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) aus. Alternativ finden Sie das passende Formular auch unter "Alle Formulare".

Wählen Sie zunächst in Mein Elster das Hauptmenü "Neues Formular -Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) aus. Alternativ finden Sie das passende Formular auch unter "Alle Formulare".

Wählen Sie nun das passende Jahr aus, für welches Sie die Einkommensteuererklärung abgeben möchten und bestätigen Sie die Auswahl mit "Weiter".

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Nun können Sie sich entscheiden, ob Sie Daten aus den Vorjahren importieren möchten. Dann haben Sie Ihre alte Steuererklärung vorliegen und müssen nur die Änderungen (insbesondere die veränderten Werte) einarbeiten.

Dazu wählen Sie bitte die entsprechende Steuererklärung aus dem Vorjahr aus, die Sie übernehmen möchten und bestätigen durch Anklicken von "Übernehmen".

Oder Sie fahren ohne Datenübernahme fort. In diesem Falle klicken Sie auf "Ohne Datenübernahme fortfahren". Vorliegend erläutere ich zunächst die Eingabe der Einkommensteuererklärung durch Abrufen der eDaten (sog. vorausgefüllte Steuererklärung) ohne Übernahme der importierten Daten der Altjahre.

Sie gelangen nun in das Hauptmenü der Steuerdateneingabe.

Sie sollten sich nun zunächst einmal mit den Grundfunktionen vertraut machen:

Die obere Leiste beinhaltet die Schaltflächen: "Eingeben und Daten übernehmen", "Prüfen und Steuer berechnen", "Versenden des Formulars", "Speichern und Formular verlassen" sowie die Schaltfläche zum Ausloggen. Ganz oben rechts wird Ihnen noch die Zeit bis zum automatischen Ausloggen angezeigt, sofern Sie sich passiv verhalten.

Unter dem Menüpunkt "Eingeben und Daten übernehmen" können Sie die Steuererklärungsformulare ausfüllen und die eDaten übernehmen. Anders als bei den Papierformularen und bei dem alten Programm ElsterFormular können Sie bei Mein Elster immer nur ein paar Zeilen der thematischen Bereiche der Formulare auf dem Bildschirm gleichzeitig ansehen und bearbeiten. Wenn Sie zwischen einzelnen Zeilen oder ganzen Formularen hin und her wechseln wollen, so müssen Sie in der linken Spalte die jeweiligen Formulare bzw. die thematischen Abschnitte innerhalb des jeweiligen Formulars anklicken. Die linke Spalte wird jedoch in der Bearbeitungsphase vom Bearbeitungsinhalt (im vorliegenden Beispiel von der Startseite des Formulars) überlappt. Um den Bearbeitungsinhalt zur Seite zu schieben, brauchen Sie nur auf die beiden eingerückten Pfeile (Markierung links) klicken, um dann in der linken Spalte die jeweils gewünschten thematischen Abschnitte auszuwählen oder den Vordruck zu wechseln.

Jetzt ist die linke Spalte erkennbar. Sie können nun die einzelnen Themen bzw. Formulare auswählen. Danach klicken Sie wieder auf die Doppelpfeile am rechten Rand der linken Spalte, um die mittlere Bearbeitungsspalte wieder vollständig zu sehen.

Wenn Sie auf den Menüpunkt "Prüfen und Steuer berechnen" klicken, wird eine Schlüssigkeitsprüfung Ihrer Angaben vorgenommen.

Sollten Ihre Eingaben unschlüssig sein oder fehlen zwingende Angaben fehlen, so erscheint folgende Fehlermeldung:

Fehler werden dabei in oranger Farbe und mit "!" angezeigt. Die Fehler werden in den jeweiligen Zeilen der Formulare in der linken Spalte angezeigt. Klicken Sie dazu auf die Doppelpfeile, um die Ebenen zu wechseln. Nun können Sie die einzelnen Fehler abarbeiten.

Wenn Sie alle Fehler abgearbeitet haben und Ihre Angaben vollständig sind, können Sie auf die Schaltfläche "Versenden des Formulars" klicken. Dann erfolgt der Transfer über eine Clearingstelle an das zuständige Finanzamt.

Wenn Sie Ihre Bearbeitung zwischenspeichern oder einstweilen unterbrechen wollen, so können Sie rechts oben auf "Speichern und Formular verlassen" klicken. Nun können Sie entscheiden, ob Sie das Formular speichern und verlassen wollen oder ob Sie es ohne Speichern verlassen (verwerfen) wollen.