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© 2020 Markus Ort

Herstellung und Verlag: BoD-Books on Demand GmbH, Nordersted

ISBN: 9783752602012

Vorwort

Seit 2018 bin ich nunmehr als Dozent für Bürgerliches Recht, allgemeine Rechtskunde und Verwaltungsbetriebswirtschaft in der Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten, Verwaltungsbeamten und Verwaltungsfachkräften sowie der Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt tätig.

In dieser Funktion stelle ich regelmäßig fest, wie wichtig es für die Teilnehmer ist, ein kompaktes Skript zum schnellen Nachschlagen der wesentlichen Inhalte zu haben.

Entsprechend war es mein Ziel, mit dem vorliegenden Buch all jenen, die sich ohne größere Vorkenntnisse mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vertraut machen wollen, ein entsprechendes Handbuch für den schnellen Einstieg an die Hand zu geben.

Bei der Lektüre wünsche ich einen guten Lernerfolg und viel Spaß.

Markus Ort

06.12.2020

Inhaltsverzeichnis

  1. EINLEITUNG
  2. GRUNDLAGENWISSEN
  3. WILLENSERKLÄRUNG, RECHTSGESCHÄFT, VERTRAG
  4. WIRKSAMKEIT VON RECHTSGESCHÄFTEN
  5. STELLVERTRETUNG
  6. VERPFLICHTUNGSGESCHÄFTE
  7. SACHENRECHT
  8. BESONDERE RECHTE DES KÄUFERS BEI MÄNGELN
  9. ALLGEMEINES RECHT DER LEISTUNGSSTÖRUNGEN
  10. GESETZLICHE HERAUSGABEANSPRÜCHE UND EIGENTUMSRECHTLICHE ANSPRÜCHE
  11. SCHADENSERSATZ AUS UNERLAUBTER HANDLUNG
  12. FRISTEN UND VERJÄHRUNG
  13. SCHLUSSBETRACHTUNG

Abkürzungsverzeichnis

Abs. = Absatz

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch

Nr. = Nummer

1 Einleitung

In Deutschland findet sich wohl kaum ein Gesetz im Privatrecht, mit welchem wir so oft in Berührung kommen, wie mit dem BGB.

Nicht umsonst wird in den meisten Berufsbildern zumindest ein kleiner Einstieg in dieses dort geregelte Rechtsgebiet vermittelt.

Dieses Buch setzt sich zum Ziel, einen kompakten ersten Einstieg oder eine kleine Wiederholung der relevanten Kenntnisse und Grundlagen des bürgerlichen Rechts zu vermitteln. Es richtet sich dabei insbesondere an diejenigen, die im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung mit dem BGB zu tun haben oder die in einem nicht-juristischen Studium Kenntnisse des BGB erlangen wollen.

Hierzu werden in den einzelnen Kapiteln dieses Buches1 die folgenden Themen untersucht und dargestellt:

Kapitel 2 stellt wesentliche Grundlagen des bürgerlichen Rechts dar.

Kapitel 3 zeigt, wie Rechtsgeschäfte geschlossen werden. Kapitel 4 stellt die Nichtigkeitsgründe für Rechtsgeschäfte vor.

Kapitel 5 erläutert, wie jemand für einen anderen rechtswirksam Verträge schließen und andere Rechtsgeschäfte eingehen kann.

Kapitel 6 gibt eine Einführung in das Schuldrecht und stellt die wesentlichen Vertragstypen vor.

Kapitel 7 gibt eine Einführung in das Sachenrecht und stellt die wesentlichen dinglichen Rechte sowie deren Erwerb und deren Übertragung vor.

Kapitel 8 zeigt anhand des Kaufvertrags, welche Rechte Käufern bei einem Mangel an der Kaufsache zustehen.

Kapitel 9 erörtert die weiteren möglichen Leistungsstörungen sowie die sich aus ihnen ergebenden Rechte.

Kapitel 10 stellt die gesetzlichen Herausgabeansprüche vor.

Kapitel 11 erklärt die deliktischen Schadensersatzansprüche.

Kapitel 12 zeigt auf, welche Fristen es gibt und wie diese berechnet werden. Daneben wird das Rechtsinstrument der Verjährung dargestellt.

Kapitel 13 beinhaltet das Schlusswort.

Die einzelnen Kapitel dieser Arbeit sind in sich geschlossen. Sie müssen daher nicht zwingend der Reihe nach gelesen werden. Soweit nötig, werden im Text selbst Verweisungen auf andere Kapitel vorgenommen.

Die zur Erstellung der Arbeit verwendete Literatur findet sich im Literatur- und Quellenverzeichnis. Für ein vertiefendes Studium des bürgerlichen Rechts wird auf die dort aufgeführten Werke verwiesen und ihre Lektüre empfohlen.

Hinweis: Diese Arbeit ist der besseren Lesbarkeit ausschließlich in der maskulinen Form geschrieben worden. Selbstredend beziehen sich die Formulierungen und Aussagen stets auf alle Geschlechter.


1 Nach dieser Einleitung in Kapitel 1.

2 Grundlagenwissen

Bevor es ab Kapitel 3 mit den ersten Inhalten losgeht, soll an dieser Stelle das Grundlagenwissen vermittelt werden. Hierzu gehört es einerseits, den systematischen Aufbau des BGB vorzustellen, andererseits werden die Begriffe der Rechtspersonen (Rechtssubjekte) und der absoluten und relativen Rechte eingeführt. Daneben finden sich die grundlegenden Definitionen von Sachen, Tieren, Bestandteilen und Zubehör.

2.1 Aufbau des BGB in fünf Bücher

Das BGB ist wie folgt aufgebaut:

Buch Paragra- fen Wesentlicher Regelungsinhalt
1. Buch: All- gemeiner Teil §§ 1 – 240 Stellt Grundlagen auf, die für die Bücher 2 – 5 gelten
2. Buch: Schuldrecht §§ 241 –853 Verpflichtungsgeschäfte (Rechtsgeschäfte, die eine
Leistungsverpflichtung begründen)
3. Buch: Sa- chenrecht §§ 854 – 1296 Verfügungsgeschäfte (Rechtsgeschäfte, die der Erfüllung der Leistungsverpflichtung dienen) sowie dingliche Rechte
4. Buch: Fami- lienrecht §§ 1297 – 1921 Regelt die rechtliche Stellung der Familienmitglieder zueinander
5. Buch: Erb- recht §§ 1922 – 2385 Rechtsnachfolge von Todes wegen

2.2 Rechtssubjekte und Rechtsfähigkeit

Um am Rechtsverkehr (als Berechtigter oder Verpflichteter) teilnehmen zu können muss man rechtsfähig sein. Die Rechtsfähigkeit ist dabei definiert als die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Diejenigen, die rechtsfähig sind, werden auch als Rechtssubjekte bezeichnet.

Bei den Rechtssubjekten ist zu unterscheiden zwischen den natürlichen Personen (das sind alle Menschen) und den juristischen Personen.

Juristische Personen werden differenziert nach ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage. So gibt es einerseits die juristischen Personen des Privatrechts. Diese sind zum Beispiel der Verein (§ 21 ff. BGB), die Stiftung (§ 80 ff. BGB) oder auch Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) oder die Aktiengesellschaft (AktG).

Andererseits gibt es auch die juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Diese lassen sich unterteilen in die Körperschaften (die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie Mitglieder haben), die Anstalten (die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie Benutzer haben) und die Stiftungen (die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie Nutznießer haben).

Den Rechtssubjekten stehen die Rechtsobjekte gegenüber. Generell kann festgehalten werden, dass alles was im Rechtsverkehr auftaucht ohne Rechtssubjekt zu sein, ein Rechtsobjekt (also ein Rechtsgegenstand ist). An einem Rechtsobjekt bestehen also Rechte und Pflichten der Rechtssubjekte.

2.3 Sachen, Bestandteile, Tiere und Zubehör

Als wesentliche Rechtsobjekte (Rechtsgegenstände) können Sachen und Tiere benannt werden. Sie werden daher an dieser Stelle definiert.

Sachen sind alle körperlichen Gegenstände (§ 90 BGB). Als körperliche Gegenstände können sie angefasst werden. Daher sind beispielsweise Rechte oder Lizenzen, Forderungen und Luft keine Gegenstände im Sinne des BGB. Sachen können unterschieden werden nach ihrer:

Wesentliche Bestandteile sind Sachen, die mit einer anderen Sache untrennbar verbunden sind. Bei beweglichen Sachen definiert dies § 93 BGB (zum Beispiel Farbe eines Gemäldes auf der Leinwand).

Wesentliche Bestandteile an einem Grundstück finden sich geregelt in § 94 BGB (zum Beispiel Gebäude oder Baum auf einem Grundstück).