LIZENZ ZUM TÖTEN
Zwei Novellen
Die Mordkommandos der Geheimdienste
Mit 56 Fotos
ISBN 978-3-8412-0659-6
Aufbau Digital,
veröffentlicht im Aufbau Verlag, Berlin, Oktober 2013
© Aufbau Verlag GmbH & Co. KG, Berlin
Die Originalausgabe erschien 2013 bei Aufbau, einer Marke der Aufbau Verlag GmbH & Co. KG
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung und Verwertung ist nur mit Zustimmung des Verlages zulässig. Das gilt insbesondere für Übersetzungen, die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen sowie für das öffentliche Zugänglichmachen z.B. über das Internet.
Umschlaggestaltung hißmann, heilmann, Hamburg
unter Verwendung eines Motivs von getty images
E-Book Konvertierung: le-tex publishing services GmbH, www.le-tex.de
www.aufbau-verlag.de
»Diese besonderen Umstände staatlich befohlener Verbrechen befreien die Tatbeteiligten keineswegs von der strafrechtlichen Schuld. Jede staatliche Gemeinschaft darf und muss verlangen, dass sich jedermann von Verbrechen, auch von unter Missbrauch staatlicher Befugnisse geforderten, bedingungslos fernhält. Andernfalls wäre jede Ordnung aufgelöst und den politischen Verbrechen das Tor geöffnet.«
Der Bundesgerichtshof im Urteil gegen den KGB-Mörder Bogdan Staschinski, 19. Oktober 1962
Inhaltsübersicht
Cover
Impressum
Vorwort
Richten ohne Richter – die Mordkampagnen der Geheimdienste
Die US-Geheimdienste
Tötet Osama!
Ein Ratgeber
Der Taschenspieler
Das Komitee
Die Jagd beginnt
Phoenix revival
Der Mossad
Die verbotene Stadt
Kormans Reisen
Ein lauter hit – der Fall Mabhouh
Bombe im Brockhaus – der Fall Adenauer
Operation Damokles – der Fall Kleinwächter
Gemetzel im Strandhaus – der Fall Cukurs
Der Zorn Gottes – der Fall »Schwarzer September«
Das Fiasko – der Fall Bouchiki
Giftige Pralinen – der Fall Haddad
Der rote Prinz – der Fall Salameh
Der Wissenschaftler und die Prostituierte – der Fall Meshad
Spritzer ins Ohr – der Fall Meshal
Der Kickboxer – der Fall Fashi
Israels Inlandsgeheimdienste
Tödlicher Irrtum – der Fall Qawasmeh
Plan B – der Fall Mussawi
Vorsorge, nicht Vergeltung
Exekutions-Algebra – der Fall Yassin
Supreme Court
Auf offener Straße – der Fall Halim
Staatsgeheimnisse – der Fall Maleisha
Das Töten der Anderen
Nasse Sachen – der Fall Staschinski
Picadilly – der Fall Markow
Mielkes Mörderbande – der Fall Welsch
Saschas qualvoller Tod – der Fall Litwinenko
Anhang
Liste der israelischen Exekutionen seit 1948, Liste der palästinensischen Terroranschläge
Liste der US-Drohnenangriffe
Quellen
Bildnachweis
Informationen zum Buch
Informationen zum Autor
Wem dieses Buch gefallen hat, der liest auch gerne …
Im Januar 2012, als gerade erste erschreckende Informationen über die mörderische Drohnenkampagne des US-Geheimdienstes CIA durchsickerten, der im Jahr zuvor in Waziristan (Pakistan) mehr als fünfhundert Menschen zum Opfer gefallen waren, gab das ZDF eine repräsentative Umfrage in Auftrag. Der Fernsehsender wollte damit ein neues Dokumentationsformat bewerben, dessen erster Beitrag unter dem Titel »Der Spion, den ich liebte« neue Einblicke in die illustre Welt der James Bonds dieser Welt versprach. Von Waziristan war in dem Stück natürlich keine Rede. Dafür machten die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen sprachlos: 54 Prozent aller Deutschen seien der Meinung, dass auch der deutsche Geheimdienst, ähnlich wie CIA und Mossad, eine »Lizenz zum Töten« benötige; in der Generation der unter 24-Jährigen liege die Bereitschaft, Killerkommandos zu akzeptieren, sogar bei siebzig Prozent.
Die Erhebung ruft Erinnerungen an frühere Umfragen wach. Darin ging es um die Frage, ob in Deutschland für bestimmte Delikte die Todesstrafe eingeführt, also auf der Basis entsprechender Gesetze Schwerverbrecher, Sexual- und Kindesmörder hingerichtet werden sollten. Während sich noch 1977 zwei Drittel aller Bundesbürger dafür aussprachen, sank der Anteil in den nächsten Jahrzehnten drastisch; 2007 votierten 76 Prozent gegen die Todesstrafe.
Glaubt man der neuen Erhebung, hält eine Mehrheit so etwas wie eine Todesstrafe durch die Hintertür heute wieder für akzeptabel, nicht offiziell, denn das widerspräche dem liberalen, aufgeklärten Zeitgeist, sondern gewissermaßen inoffiziell, als erweiterte Befugnis für Agenten und Elitekräfte, die im Dunkeln operieren. Könnten sie nicht, wie in den Vereinigten Staaten oder in Israel, die Drecksarbeit fürs Vaterland übernehmen, um Terrorgefahren abzuwehren, ohne die freiheitliche, offene, humanistisch geprägte Gesellschaft gleich aufs Spiel zu setzen? Wäre Mord im Auftrag des Staates in Deutschland wirklich mehrheitsfähig? Kann es sein, dass sieben von zehn Jugendlichen aus der »Generation Ballerspiele« es für völlig okay halten, dass ihre Regierung Spezialkommandos aufstellt und Exekutionsaufträge erteilt?
Als am 27. Juni 1993 auf dem einsamen Provinzbahnhof von Bad Kleinen eine Festnahmeaktion der GSG 9 gegen die RAF-Spitze aus dem Ruder lief und der mutmaßliche Linksterrorist Wolfgang Grams zu Tode kam, keimte innerhalb weniger Tage der Verdacht auf, er sei von einem oder zwei Beamten der GSG 9 regelrecht exekutiert worden. Monatelang zog sich die Diskussion hin, viele Medien witterten mindestens einen Affektmord, die Gerüchte fanden immer wieder neue Nahrung, weil es unvorstellbare Versäumnisse des Bundeskriminalamts und eine groß angelegte Vertuschung (über die Rolle eines V-Manns) gab. Als sich nach den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen schließlich unzweifelhaft herausstellte, dass sich Grams mit seiner eigenen Waffe gerichtet hatte, ging ein erleichtertes Aufatmen durch die Republik. Die Elitepolizisten hatten nicht getötet, weder mit Vorsatz noch im Affekt.
Zwanzig Jahre und viele Terroranschläge später haben sich die Maßstäbe offenbar verschoben. Sicherheit scheint heute vor Rechtsstaatlichkeit zu gehen. Gezieltes Töten ist nach dem Gesetz Mord, es sei denn, es existiert eine konkrete Notwehrsituation. Es gibt den finalen Rettungsschuss der Polizei, der in entsprechenden Vorschriften fixiert und definiert wurde: Demnach ist eine gezielte Tötung als ultima ratio nur zulässig, wenn sie »das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung oder körperlichen Unversehrtheit ist« (so steht es in vielen Landespolizeigesetzen). Die Bundeswehr darf in einem bewaffneten Konflikt oder Krieg gezielt gegnerische Soldaten töten, bewaffnete Zivilisten nur, sofern und solange sie unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sind. Ein Drohnenangriff zur Unterstützung der eigenen Bodentruppen im Rahmen von militärischen Auseinandersetzungen wäre wohl gerechtfertigt, jede gezielte Attacke auf Menschen, deren unmittelbare Beteiligung an Kampfhandlungen nicht sicher ist, sondern nur vermutet wird, oder deren Beteiligung gar nicht unmittelbar, sondern vielleicht erst Wochen, Monate später erfolgen soll, wäre jedoch ein Bruch des internationalen Völkerrechts. Die Deutungshoheit liegt allerdings immer beim Angreifer. Er kann behaupten, ausreichende Informationen über diese oder jene Zielperson besessen zu haben. Er kann auch, wie in Waziristan geschehen, ganze Regionen unter eine Art Generalverdacht stellen, nach dem Motto, alle erwachsenen Männer dieser Gegend, die wir auf den Bildschirmen im CIA-Keller in Langley zu Gesicht bekommen, dürften Helfer oder wenigstens Sympathisanten von al-Qaida oder der Taliban und damit legitime Ziele sein. Irgendwie. Eine Überprüfung der Entscheidungen, die zu einem Todesurteil führen, ist ausgeschlossen. Rechtsstaat geht anders.
Dennoch will die Bundeswehr eigene Kampfdrohnen erwerben. Sie will an ihren Plänen sogar festhalten, obwohl sich der Eurohawk (die unbewaffnete Observationsdrohne) als gigantische Fehlinvestition erwiesen hat. Wozu eigentlich? Für die Landesverteidigung eignen sie sich kaum, weil sie im Luftkampf gegen feindliche Jagdflieger ohne Chance wären – und schon die unbewaffneten Aufklärungsdrohnen offenbar keine Fluggenehmigung für den deutschen Luftraum erhalten können. Bewaffnete Drohnen machen vornehmlich bei Auslandseinsätzen Sinn, in Regionen, in denen es um Kämpfer geht, die sich als Zivilisten tarnen, und nicht um den Krieg gegen reguläre Armeen mit regulären Luftstreitkräften. Wie am Hindukusch, wo ja die Sicherheit Deutschlands verteidigt werden muss. Wozu also brauchen unsere Generäle das militärische Spielzeug? Um beim munteren Jagen von Terroristen, vermeintlichen Terroristen oder wenigstens vermeintlichen Verdächtigen in anderen Regionen der Welt mitzumischen? Um gezielt zu töten?
In Washington und in Jerusalem hält man rechtliche oder gar moralische Diskussionen schon seit Jahren für bestenfalls akademisch. Mögen internationale Völker- und Menschenrechtler die Mordprogramme der Geheimdienste auch noch so vehement kritisieren, amerikanische und israelische Regierungsjuristen ignorieren alle Einwände oder verfassen ellenlange, aber fadenscheinige Abhandlungen, um die Hinrichtungen zu legitimieren. Die Vorgaben sind klar: Gut ist, was der Sicherheit des Landes dient oder zu dienen scheint, dem hat sich alles andere unterzuordnen. Das gilt für die gigantischen Überwachungsprogramme der NSA oder des israelischen Counterparts, der Unit 8200, und das gilt für die »Lizenz zum Töten« der CIA, des Shin Bet, des Mossad und anderer militärischer Spezialeinheiten. Im Zweifel für die Freiheit? Das hört sich heute nach nostalgischem Geschwafel an.
Und hat sich eigentlich schon einmal jemand mit der Frage befasst, ob diese Hinrichtungskampagnen allein durch die Kollateralschäden in der Zivilbevölkerung nicht weit mehr Hass und Wut und damit mehr Terrorismus produzieren als eliminieren? Zwischen 2010 und 2012 liquidierten amerikanische und israelische Geheimdienste im Kampf gegen den Terror mehr als zweitausend Menschen. »Ich sehe das nicht als eine effektive Methode, um Terrorismus zu bekämpfen«, kritisiert der frühere UN-Sonderberichterstatter, Philip G. Alston, die »gezielten Tötungen«. Da werde vielmehr »eine Liste« abgearbeitet. Alston: »Das kann man auf ewige Zeiten fortsetzen. Aber es wäre ein großer Fehler, zu glauben, wenn man Hundert, Tausend, Zehntausend tötet, könnte man den Terrorismus besiegen.«
Als ich vor vielen Jahren begann, mich mit dem Thema der gezielten Mordanschläge von Geheimdiensten zu befassen, gehörte vieles in den Bereich von Märchenerzählungen. James Bond eben. Sicher, es wurde viel gemunkelt über die Operationen des Mossad, die als Antwort auf das Massaker an israelischen Sportlern während der Olympischen Spiele 1972 gedacht waren. Aber es waren erst nur Gerüchte. Mit den Jahren wurde klar, dass es eigentlich um einen blinden Tötungsaktionismus der Israelis ging, um Rache an den Palästinensern an sich, nicht um Rache an den Hintermännern von München. Einige der Opfer des Exekutionsfeldzugs hatten mit der Planung des Anschlags im Olympiadorf nach heutigem Wissen nichts zu tun. Sie mussten sterben, weil sie leichte Ziele (wie Wael Zuaiter) oder den Israelis schon lange ein Dorn im Auge waren (wie Ali Hassan Salameh).
Bekannt waren darüber hinaus einige Mordanschläge osteuropäischer Geheimdienste. Das entsprach dem Feindbild während des Kalten Krieges. Dem KGB und der Stasi war alles zuzutrauen, wohl nicht ganz zu Unrecht. Erst eine Aufarbeitung durch den amerikanischen Kongress offenbarte, dass auch die CIA Menschen umbrachte, im Rahmen der Operation »Phoenix« in Vietnam sogar ziemlich systematisch. US-Präsident Richard Nixon hatte die scharfen Hunde von der Leine gelassen, und die bissen auch zu. Hinrichtungen außerhalb der Rechtsprechung, vor allem politische Morde, wurden danach per Dekret des Nixon-Nachfolgers Gerald Ford verboten. Das war 1976. Obwohl dessen Executive Order nie zurückgenommen wurde, fühlten sich die Präsidenten Bill Clinton, George W. Bush (schon vor 9/11) und Barack Obama nicht mehr an sie gebunden.
In Israel änderte sich die Praxis der gezielten Tötungen mit Beginn der Zweiten Intifada, des Aufstands der palästinensischen Jugend in der besetzten Westbank und im Gaza-Streifen im Jahr 2000. Damals erhielten auch andere israelische Geheimdienste und Spezialeinheiten eine »Lizenz zum Töten«, da der Mossad nur im Ausland, aber nicht in den Palästinensergebieten operierte. Als die Intifada im Februar 2005 beendet wurde, waren mehr als einhundert Palästinenser den Mordanschlägen zum Opfer gefallen. Gewalt und Gegengewalt: In der gleichen Zeit starben fünfmal so viele Israelis durch palästinensische Selbstmordanschläge. Nach 2005 hat sich das Verhältnis umgedreht: Fast einhundert gezielt getöteten Palästinensern stehen bis heute 55 Todesopfer auf israelischer Seite gegenüber. Das hängt mit Terrorbekämpfung durch wirksame Ausgrenzung (Zäune, Mauern) und effektiver Geheimdienstarbeit zusammen, sicherlich nicht mit der abschreckenden Wirkung von Hinrichtungen. Und durch amerikanische Drohnen kamen seit 2008 schätzungsweise zwischen 2500 und mehr als 4000 Menschen ums Leben, das ist etwa die gleiche Zahl von Opfern wie durch die Anschläge islamistischer Terroristen vor und am 11. September 2001 (siehe Anhang).
Body counting, Leichen zählen – ihre Opfer gegen unsere Opfer? Doch es ist kein Ende in Sicht. Das gezielte Töten ist gängige Praxis in Israel und in den Vereinigten Staaten geworden – daran ändert auch Obamas Moratorium vom Mai 2013 nichts Grundsätzliches. In der Westbank, im Gaza-Streifen, in Waziristan, im Jemen und in Somalia und bald womöglich auch in anderen Regionen der Welt geht die Menschenjagd weiter – und niemand scheint ihr Einhalt zu gebieten.
Nach dem Mossad-Mord in Dubai im Januar 2010 fragte die WDR-Redaktion die story bei mir an, ob ich Interesse hätte, einen Film über Israels »Lizenz zum Töten« zu drehen. Ich hatte. Auf zwei Recherchereisen reaktivierte ich alte Kontakte, vor allem zu Gad Shimron, einem ehemaligen Mossad-Agenten und späteren Journalisten. Wir tourten durchs Land, er zeigte mir historische Schauplätze und neue »Errungenschaften« wie die Grenzbefestigungen um Teile der Westbank; und wir saßen stundenlang in der Altstadt von Jerusalem zusammen, um uns über das Thema »gezielte Tötungen« auszutauschen. Shimron steht, wie sich herausstellte, der israelischen Politik kritisch gegenüber, vor allem »der Schießwut« der militärischen Spezialeinheiten; er sieht andererseits Exekutionen durch den Mossad wie jene an dem Hamas-Waffenhändler al-Mabhouh in Dubai durchaus als ultima ratio. Seinem differenzierten Urteil verdankt dieses Buch viel, auch wenn wir nicht in allen Fällen zu dem gleichen Ergebnis kommen. Das Buch des Mossad-Veteranen Jakob Meidad alias Anton Künzle über die Ermordung des Kriegsverbrechers Herberts Cukurs (»Der Tod des Henkers von Riga«), an dem Shimron journalistisch mitgewirkt hat, trägt meines Erachtens eher zur Legendenbildung als zur Wahrheitsfindung bei (siehe S. 153). Überhaupt scheint der »Mythos Mossad« bei weitem überschätzt, wenn man analysiert, wie stümperhaft und fahrlässig der Geheimdienst bisweilen vorgeht.
Ein ganz großer Dank gebührt jenen, die mir in Israel und in der palästinensischen Westbank bei den Recherchen behilflich waren, allen voran Anita Abdullah, aber auch Oren Geller, Asaf Zussman, Uri Blau, Shawan Jabarin, Samer Burnat, Sam Bahour, Salwa Duaibes, Hisham Sharabti, Majed Ghanayem, Ephraim Asculai, Ethan Bronner. Danken möchte ich auch jenen Gesprächspartnern, die mich mit der Argumentation der »offiziellen« israelischen Seite vertraut gemacht haben: Moti Kfir, Eliezer »Geizi« Tsafrir, Mishka Ben-David, Asa Kasher, Arye Shalicar, Iftach Spector, Amnon Straschnov. Für ihre völkerrechtlichen Einschätzungen danke ich Heike Krieger, Philip G. Alston, Eyal Benvenisti und Mordechai Kremnitzer.
Für dieses Buch habe ich das Thema der Fernsehdokumentation, die im April 2013 in der ARD ausgestrahlt wurde, um die Hinrichtungskampagne der Vereinigten Staaten ausgeweitet und außerdem um spektakuläre historische Fälle. Dabei konnte ich auf veröffentlichtes wie auf unveröffentlichtes Material zurückgreifen. Bei der Rekonstruktion des Giftmordes an Wadi Haddad und der zeitgleich ablaufenden Entführung der »Landshut«, über die ich bereits 2010 eine ARD-Dokumentation »Tödliche Schokolade« produziert hatte, haben Tim Geiger und Thomas Skelton Robinson großartige Unterstützung geleistet; Christiane Stegemann, Mitarbeiterin des Stasi-Archivs BStU, hat nach unermüdlichem Suchen schließlich Unterlagen über den Gifttod eines Mannes in der Charité gefunden, bei dem es sich offensichtlich um Wadi Haddad handelt (siehe S. 191). Ein ganz großer Dank gebührt auch früheren Akteuren und Zeitzeugen wie Bassam Abu Sharif, Hans-Joachim Klein und Peter-Jürgen Boock sowie meiner Kollegin Nina Svensson. Nicht unerwähnt lassen möchte ich Wolfgang Welsch und Henning Sietz, die Dokumente und Fotos zur Verfügung stellten.
Last not least: Viele Informationen und ebenso viele Einsichten verdanke ich einer Reihe von israelischen, amerikanischen und deutschen Quellen, die an dieser Stelle auf ihre namentliche Erwähnung ausdrücklich verzichten. Bei vielen bin ich auf große Sympathie mit diesem Buchprojekt gestoßen, weil sie selbst mit der systematischen Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien und moralischer Werte inzwischen große Probleme haben.
Egmont R. Koch
Bremen, 30. Juni 2013
»Politisch ist das eine vorteilhafte Sache – niedrige Kosten, keine amerikanischen Opfer, hinterlässt den Eindruck von Stärke … im eigenen Lande hat das nur Vorteile. Unpopulär ist es nur im Ausland. Jene Schäden, die es den nationalen Interessen zufügt, werden sich erst auf lange Sicht zeigen.«
Dennis C. Blair, ehemaliger Direktor der nationalen US-Nachrichtendienste, über das amerikanische Exekutionsprogramm durch bewaffnete Drohnen.
Es war eine Szene, die den Ruf des jungen, liberalen Rechtsprofessors an der Spitze des Landes nachhaltig beschädigen sollte; wie sie zustande kam, wurde später in derNew York Times enthüllt.
An diesem 19. Januar 2010 haben sich im Situation Room des Weißen Hauses rund zwei Dutzend Sicherheitsberater zur üblichen wöchentlichen Lagebesprechung eingefunden. »Terror Tuesday Meeting« heißen die Treffen im internen Regierungsjargon. Die Geheimdienstleute werden den Präsidenten über aktuelle Erkenntnisse im Kampf gegen al-Qaida und den internationalen Terrorismus informieren, sein Einverständnis für diese und jene Operation einholen, die im Krieg gegen den islamistischen Terror ansteht; und sie werden ihm ihre neueste »Nominierungsliste« präsentieren. Reine Routine. Das bürokratische Ritual eines Tötungsprogramms.
Die short list ist das Ergebnis vieler geheimer Videokonferenzen von vielleicht mehr als einhundert Mitarbeitern des amerikanischen Sicherheitsapparates in den Wochen zuvor. Jeder darf seine Vorschläge einbringen. Sie beraten dann auf sicheren Standleitungen über Biografien, Gefährdungspotentiale, Verbindungen zu den bekannten Netzwerken und über neueste Informationen aus der Region. Sicherlich diskutieren sie auch darüber, ob es zivile Opfer geben könnte und ob ihre Zahl als »verhältnismäßig« angesehen werden kann. Es wird dabei offenbar durchaus hart miteinander gestritten. Die CIA spielt oft ihre »Kandidaten« für die pakistanisch-afghanische Grenzregion in den Vordergrund, wo die Drohnen unter ihrem Kommando stehen. Da müssen die Vertreter anderer Geheimdienste und des Pentagon aufpassen, nicht ins Hintertreffen zu geraten. Manchmal dauere es fünf oder sechs Sitzungen, schreibt die New York Times, bis der Fall von allen Seiten beleuchtet, überprüft und abgewogen worden sei. Erst wenn ihn im Laufe dieses Findungsprozesses nicht irgendjemand aufgrund irgendwelcher neuen Erkenntnisse wieder streiche und das Fenster für einen Vollzug immer noch offen sei, werde er nominiert und dem Präsidenten beim »Terror Tuesday Meeting« vorgelegt.
Perfektionierte Tötungsmaschinerie: Abschuss einer Hellfire-Rakete von einer Predator-Drohne
Irgendwann in diesen Wochen blickt der Präsident in einem der Todesurteile auf das Foto eines zwanzigjährigen Deutschen: Bünyamin Erdogan aus Wuppertal sei in einem usbekischen Camp zu einem islamistischen Terroristen konvertiert, so wird er lesen, der junge Mann soll an der Vorbereitung von Selbstmordanschlägen in Waziristan beteiligt sein. Obama wird ein Häkchen daran machen. Approved.
Töten in bequemen Sesseln: Kommandostand für Predator-Drohnen
Barack Obama ist noch frisch im Amt, noch immer schlägt ihm große Sympathie entgegen. Er ist der erste amerikanische Farbige, der es ins Weiße Haus geschafft hat, er verfügt über Charisma und die seltene Gabe, Menschen durch sein Auftreten, seine Reden, seine Ausstrahlung zu begeistern. Doch der Präsident hat sich offenbar längst mit der Notwendigkeit arrangiert, Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen, Entscheidungen, die in eklatantem Widerspruch stehen zu dem, was er im Wahlkampf versprochen hat: das Ende der Folter (die sein Vorgänger »kreative Verhörmethoden« nannte), die Schließung von Guantanamo und überhaupt die Verpflichtung auf amerikanische Werte selbst im Kampf gegen die ärgsten Feinde des Landes, islamistische Terroristen. Es ist anders gekommen. Noch könnte er auf die Bremse treten, könnte der verheerenden Entwicklung Einhalt gebieten. Er ist der Commander in Chief, er hat das letzte Wort – auch in diesem schmutzigsten aller schmutzigen Kriege. Aber an jedem Dienstagmorgen wird sein Votum über Leben und Tod erwartet. An diesem Dienstag im Januar 2010 stehen fünfzehn Al-Qaida-Verdächtige aus dem Jemen auf der »Nominierungsliste«.
Einer seiner Geheimdienstleute legt Obama die Dossiers vor. Für sie hat sich im Regierungsapparat der Begriff baseball cards eingebürgert, als seien darauf die sportlichen Eckdaten und Saisonleistungen von Baseball-Cracks verzeichnet. Diese »Karten« enthalten jedoch ein Foto, in der Regel einen heimlichen Schnappschuss, und eine kurze Biografie des Delinquenten. In dieser Woche geht es um einige Männer und Frauen, eigentlich Jungen und Mädchen, die über Wurzeln im Westen verfügen, also konvertiert sind. Sogar einige amerikanische Staatsbürger zählen dazu. Bei allen wird befürchtet, dass sie womöglich in ihre Heimatländer zurückkehren, um dort Unheil anzurichten.
»Wie alt sind diese Leute?«, fragt der Präsident, »wenn sie anfangen, Kinder einzusetzen, kommen wir in eine ganz andere Phase!«
Die Frage ist berechtigt: Bei zwei der fünfzehn Namen auf der Liste handelt es sich um Teenager, ein Mädchen sieht sogar jünger aus als die auf ihrem Steckbrief genannten 17 Jahre. Obama will noch einmal wissen, auf welche Erkenntnisse in- und ausländischer Geheimdienste die Vorentscheidung zurückgeht. Viele der ausgewählten Personen, über deren Leben er in den nächsten Minuten entscheidet, werden keiner konkreten Straftat bezichtigt. Es geht also bei ihrer Tötung nicht um Strafe, gleichsam als Ersatz für ein Gerichtsurteil, das es nicht geben kann, weil der Arm der amerikanischen Justiz nicht bis nach Pakistan oder in den Jemen reicht. Um was geht es dann? Um Rache für 9/11? Oder geht es um Vorbeugung, wie die Geheimdienste zu betonen nicht müde werden? Müssen die Amerikaner sie umbringen, bevor sie Amerikaner umbringen können? Die ihnen vorliegenden Informationen, so versichern die Sicherheitsexperten ihrem Präsidenten, lassen befürchten, dass die jungen Menschen in ihren Heimatländern Terroranschläge verüben werden. Vielleicht auch in den Vereinigten Staaten. Das lehrt zumindest die Erfahrung. Aber berechtigt diese Sorge dazu, einen staatlichen Mord vor der vermeintlichen Tat zu befehlen? Ohne Anklage, ohne Prozess, ohne das Recht auf Verteidigung und ohne ein Urteil? Gibt es ein höheres Interesse als die rechtsstaatlichen Werte einer Demokratie, die auf Gewaltenteilung basiert?
Zu diesem Zeitpunkt, im Januar 2010, ein Jahr nach seiner Amtseinführung, hat sich Barack Obama schon sehr oft den Vorschlägen und Wünschen seiner Berater gebeugt: 549 Menschen sind im Jahr 2009 durch amerikanische Drohnen, die den Namen »Raubtier« (»Predator«), »Falke« (»Global Hawk«) oder »Sensenmann« (»Reaper«) tragen, ins Jenseits befördert worden, in Pakistan, Afghanistan, im Jemen; später wird noch das afrikanische Somalia dazu kommen. Das ist mehr als in den acht Regierungsjahren von George W. Bush zusammen. Beim größeren Teil (etwa 350 Toten) handelte es sich offenbar um militante Mitglieder von al-Qaida oder anderer Terrornetzwerke, bei dem Rest um Zivilisten, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren (etwa 250 Tote). Auch bei einer angeblich so präzisen, fast »chirurgischen« Tötungsmethode wie Raketenabschüssen aus Drohnen gab und gibt es, wenig überraschend, Kollateralschäden.
Es ist nicht überliefert, wie oft Barack Obama an jenem Terror-Dienstag den Daumen hob oder senkte, bekannt ist aber, dass er den Rest des Jahres 2010 so viele Todesurteile wie noch nie unterschrieben haben muss. Die Zahl der Hingerichteten stieg nach inoffiziellen Schätzungen der Stiftung The National Security Studies Program auf 849. Bis zu einem »Moratorium«, das Obama Ende Mai 2013 nach massiven Protesten und zunehmenden Widerständen auch unter seinen Anhängern versprach, starben durch die Mordkommandos der CIA und des Pentagon zwischen 2500 und 4000 Menschen. Natürlich ist die genaue Zahl geheim. Bislang legte weder die CIA noch die Regierung Rechenschaft ab über ihre gezielten Tötungen.
Die Mordserie des Weißen Hauses wird von Kritikern wie dem ehemaligen Direktor der nationalen Nachrichtendienste Dennis C. Blair bereits mit dem Phoenix-Programm in Vietnam verglichen. Ein schwerwiegender Vorwurf. Der Navy-Admiral a. D. trat im Mai 2010 von seinem Posten zurück, nachdem er wegen eines versuchten Anschlags auf Flug 253 der Northwest Airlines ein halbes Jahr zuvor in Misskredit geraten war. Im Jahr 1969, auf dem Höhepunkt der systematischen »Neutralisierung« vietnamesischer Zivilisten, die angeblich mit den Vietcong kooperierten, erhielten die Mordkommandos der CIA Zielvorgaben für die monatliche Eliminierung von vermeintlichen oder tatsächlichen Kollaborateuren. Bis zum Ende von Phoenix starben mehr als 20000, manche sprechen von 40 000 Vietnamesen durch amerikanische Killer (siehe S. 74). Wiederholte sich die Geschichte? Fördert Präsident Obama großflächiges und umfassendes Vorgehen gegen Islamisten, so wie es damals die CIA unter Präsident Richard M. Nixon (in Vietnam) gegen Kommunisten tat?
Die außergerichtliche Hinrichtung vermeintlicher Staatsfeinde hat in Ländern wie den Vereinigten Staaten und Israel eine gewisse Tradition. Bereits im Jahre 1953 verfasste ein CIA-Spezialist einen maschinengeschriebenen Ratgeber für Exekutionen, bei dem er zunächst politische Morde unter die Lupe nahm, um dann daraus Lehren für möglichst perfekte Mordanschläge zu ziehen (siehe S. 38). In Israel schickten zur gleichen Zeit Anhänger des späteren Ministerpräsidenten (und Friedensnobelpreisträgers) Menachem Begin Brief- und Paketbomben an deutsche Politiker, darunter den damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer. Die Methode wurde später vom Mossad übernommen und gegen deutsche Nazi-Raketenforscher in Ägypten eingesetzt (siehe S. 139). Wo Israel seine Sicherheit beeinträchtigt sah und sieht, sei es durch palästinensischen Terrorismus, sei es durch die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen in feindlich gesinnten Ländern, sanktionierte die Regierung prophylaktische Exekutionen.
Frostiger Abschied: Der ehemalige Chef der amerikanischen Inlandsnachrichtendienste Dennis C. Blair vergleicht Obamas Drohnenkampagne mit dem Phoenix-Programm, bei dem Anfang der siebziger Jahre Tausende von Vietnamesen exekutiert wurden.
Aber auch andere westliche Demokratien, die sich rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet haben, entschieden sich im Zweifelsfall für das Mittel des Gegenterrors, wenn sie sich durch Terror bedroht sahen: Der Spezialeinheit SAS der britischen Armee war es während des Nordirland-Konflikts erlaubt, gezielte Tötungen vorzunehmen, wenn es Anhaltspunkte dafür gab, dass eine Operation der IRA unmittelbar bevorstand und auf diese Weise verhindert werden konnte. Am 8. Mai 1987 planten IRA-Terroristen einen gewaltigen Sprengstoffanschlag auf eine zu diesem Zeitpunkt unbemannte Royal Ulster Constabulary im nordirischen Loughgall. Der britische Geheimdienst erfuhr davon, möglicherweise durch einen Spitzel in der IRA, und teilte der SAS alle Einzelheiten wie die Zahl der Angreifer und den Zeitpunkt des Angriffs mit. Dann versteckten sich 24 SAS-Kräfte um die Polizeistation und warteten, was passieren würde. Acht Terroristen kamen zur vorhergesagten Zeit und fuhren einen mit neunzig Kilogramm Semtex beladenen Traktor direkt vor das Eingangstor. Als sie den Sprengstoff zündeten, eröffneten die versteckten SAS-Kräfte das Feuer. Alle IRA-Leute kamen im Kugelhagel um, obwohl sie alle Schutzwesten trugen. Erschossen wurde auch ein Unbeteiligter, ein zufällig vorbeifahrender Mann, der gerade von der Arbeit kam. Zeugen sagten überdies aus, dass drei der IRA-Terroristen bereits wehrlos am Boden gelegen hätten, als sie liquidiert wurden.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes waren bei dem Hinterhalt schon deshalb die Menschenrechte der irischen Männer verletzt worden, weil die britische Regierung hinterher eine völlig unzureichende Aufklärung der Ereignisse betrieben habe. Kritiker warfen der britischen Regierung ein regelrechtes Massaker vor, schließlich sei die Polizeistation nicht besetzt gewesen. Wer wie in Laughgall einen Hinterhalt lege, der müsse auch versuchen, die Täter festzunehmen und vor Gericht zu stellen, statt sie kaltblütig hinzurichten.
Ebenfalls in den achtziger Jahren gründete die spanische Regierung eine geheime Einsatztruppe namens Grupos Antiterroristas de Liberación (GAL). Einziger Gegner waren die baskischen Separatisten, vor allem die ETA. Aus den Operationen der neugegründeten Eliteeinheit entwickelte sich sehr schnell ein schmutziger Krieg. Zwischen 1983 und 1987 wurden Hunderte von Basken von der GAL entführt und gefoltert, um an Informationen über Terroristen zu gelangen. 28 Morde wurden später gezählt, darunter viele Hinrichtungen; ein Drittel der Opfer, so stellte sich heraus, hatten keinerlei Verbindungen zur ETA. Die willkürlichen Gräueltaten kamen ans Licht, einige Mitglieder der GAL wurden vor Gericht gestellt und verurteilt. Wieder einmal endete die »Lizenz zum Töten in einem politischen, moralischen und rechtlichen Desaster«, schreibt der Politikwissenschaftler Avery Plaw in seinem Buch »Targeting Terrorists«. Wo die Gewaltenteilung und damit die Kontrolle der Exekutive außer Kraft gesetzt wird, sind die Folgen leicht absehbar.
Heute klingen die Rechtfertigungen für die Liquidierung von Al-Qaida-Terroristen und anderen gewaltbereiten Islamisten ähnlich wie damals während der IRA- und ETA-Konflikte. Immer geht es um Sicherheit für die Bürger des eigenen Staates, also um die Sorge vor neuen Anschlägen. Diese Begründung ist schon deshalb fadenscheinig, weil der Hydra, heiße sie nun al-Qaida, Hamas oder damals IRA und ETA, stets neue Köpfe nachwachsen, gleichgültig wie systematisch das Ungeheuer enthauptet wird. Die Effektivität ist höchst zweifelhaft, von der Legitimität ganz zu schweigen.
Die Rechtfertigung der Regierungsjuristen damals wie heute: Bei Terroristen handele es sich gewissermaßen um Krieger ohne Uniform, und auch in einem so genannten asymmetrischen Krieg, bei dem sich nicht zwei Heere, sondern einer Armee kämpfende Zivilisten gegenüberstünden, dürften diese wie feindliche Soldaten getötet werden, wo immer sie sich aufhalten, gezielt und ungezielt. Das sei internationales Völkerrecht. Dieses Völkerrecht sehe jedoch den Status des zivilen Kämpfers nur für solche Fälle vor, bei denen er sich direkt und unmittelbar an feindseligen Handlungen beteiligte, entgegnen die Kritiker.
Dagegen wiederum argumentieren die Regierungen, es falle ohnehin unter Notwehr, weil konkrete terroristische Anschläge durch gezielte Tötungen verhindert würden. Terroristen seien gewissermaßen »tickende Zeitbomben«, die sofort und nachhaltig entschärft werden müssten. Aber geht es wirklich um vorsorgliche Selbstverteidigung? Steht nicht vielmehr die abschreckende Wirkung von extralegalen Hinrichtungen im Mittelpunkt? Völlig in Abrede gestellt werden zudem Rache und Vergeltung, obwohl gerade diese Motive vielfach offen zu Tage treten, so wie bei der Hinrichtungskampagne des Mossad nach dem Attentat an israelischen Sportlern während der Olympischen Spiele in München 1972 (siehe S. 166).
Am 4. Oktober 2010 wird Obamas Todesurteil gegen den Deutschen Bünyamin Erdogan unweit des Dorfes Mir Ali in Waziristan vollstreckt. Der Tod kommt wie immer aus heiterem Himmel. Das Opfer ist wahrscheinlich kein Unschuldslamm. Der junge Deutschtürke will sich womöglich an den Kämpfen gegen die pakistanische Armee beteiligen. Vielleicht will er auch als Bombenbauer nach Deutschland zurückkehren. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eingeleitet, für die es einen neuen Paragraph 89a im Strafgesetzbuch gibt. Seit 9/11 ist es üblich, dass die Amerikaner solche Erkenntnisse vom deutschen Verfassungsschutz übermittelt bekommen. Auf diese Weise dürfte auch Bünyamins Handynummer, die Handynummer einer Kontaktperson in der Türkei und die Adresse eines Cafés in Pakistan den Weg in das elektronische Gehirn der amerikanischen National Security Agency (NSA) gefunden haben. Ob und wie diese Daten später halfen, die Zielkoordinaten für den Drohnenangriff festzulegen, ist bis heute ungeklärt.
Mitschüler haben den Deutschtürken als beliebten Jungen, Lehrer als guten Schüler in Erinnerung. Sie vermuten, dass Bünyamin im Frühsommer 2010 auf Wunsch seines Vaters Hassan aufbrach, um bei den Gelehrten den Koran zu studieren, zusammen mit seinem 23-jährigen Bruder Emrah und dessen junger Frau. »Aus eigenem Antrieb hätte er das nicht gemacht«, ist Ergin Celikel überzeugt, auf dessen Bauernhof Bünyamin sich manchmal sein Taschengeld aufbesserte. Vieles ist schleierhaft und soll es wohl auch nach dem Willen deutscher Behörden bleiben. Warum machten die Brüder in Usbekistan Station? Wurden sie dort indoktriniert?
Die gezielte Tötung des Deutschen bringt die Bundesregierung in Bedrängnis. Denn bei einem gewaltsamen Tod eines eigenen Staatsbürgers im Ausland sind die zuständigen Behörden gehalten, den Hintergründen nachzugehen. Das aber kann leicht zu diplomatischen Verwicklungen mit den Amerikanern führen. Und wer will das schon? »Ein sehr ernster Vorgang, den man moralisch, politisch und rechtlich bewerten muss«, tönt der Staatsminister im Auswärtigen Amt Werner Hoyer vor dem Bundestag. Und das ist es dann. Der Generalbundesanwalt legt zunächst »einen Prüfvorgang« an, um nähere Erkenntnisse zu sammeln, eröffnet irgendwann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Am 1. Juli 2013 stellt Karlsruhe die Ermittlungen wieder ein »mangels eines für eine Anklageerhebung hinreichenden Verdachts«. Bemerkenswert ist die Begründung: Der amerikanische Drohneneinsatz, dem Bünyamin Erdogan zum Opfer fiel, sei Teil bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen afghanischen Aufständischen und der pakistanischen Regierung gewesen, »die faktisch von den USA unterstützt werde«. Faktisch. Das ist angesichts der massiven Widerstände der Regierung in Islamabad gegen die amerikanischen Drohneneinsätze in Waziristan eine durchaus gewagte Interpretation. Denn die CIA tötet die Kämpfer dort ja nicht, um die pakistanische Armee zu unterstützen, sondern um islamistischen Terrorismus an der Wurzel auszurotten. Nach amerikanischer Lesart war er eine »tickende Zeitbombe« – zum Abschuss freigegeben. Die nicht genehmigten US-Operationen im pakistanischen Luftraum stellen einen massiven Verstoß gegen die Souveränität des Landes dar. Man stelle sich vor, die CIA würde auf deutschem Territorium mit Hellfire-Raketen auf militante Islamisten schießen. Mit seiner Auslegung der Exekution Bünyamin Erdogans bewegt sich der Generalbundesanwalt deshalb auf sehr dünnem Eis.
Erst stirbt der Mensch, dann stirbt das Recht. Als er den Friedensnobelpreis annahm, sagte Obama, sein Land müsse sich auch auf dem Schlachtfeld vorbildlich verhalten. Stattdessen illustriert seine Drohnen-Kampagne ein geradezu entfesseltes Tötungsprogramm. Wo sein Vorgänger George W. Bush Terrorverdächtige fangen, verschleppen und foltern ließ, ist Barack Obama dazu übergegangen, sie gleich aus sicherer Distanz liquidieren zu lassen. Bevor er Ende Mai 2013 dem ferngesteuerten Töten und damit seinem eigenen Treiben eine Art Besinnungspause verordnete, hatte er sich vielhundertfach zum Herrn über Leben und Tod aufgeschwungen. Er handelte als Richter und Exekutor in einer Person. Ein zynischer Präsident.
Im letzten Jahr der Ära Bush 2008 begann das Hinrichtungsprogramm der CIA und des Pentagon mit Hilfe unbemannter Drohnen, das unter Obama drastisch forciert wurde (Quelle: The National Security Studies Program/Stichtag: 15. Juni 2013).
»Das Gesicht war durch mindestens eine Schusswunde entstellt und blutbedeckt. Ein Einschuss in der Stirn hatte die rechte Schädelseite eingedrückt. Die Brust war von mehreren Kugeln durchlöchert. Er lag in einer ständig größer werdenden Blutlache. Als ich in die Hocke ging, um die Leiche näher zu betrachten, kauerte sich auch Tom neben mir nieder. ›Ich glaube, das ist unser Junge‹, sagte Tom.«
Navy-SEAL Mark Bissonette in seinem Buch »No Easy Day« über den Tod von Osama bin Laden
Es sollten keine Gefangenen gemacht werden, das war von Anfang an klar, auch wenn es hinterher aus dem Weißen Haus hieß, ER habe sich einer Festnahme widersetzt, die SEALs hätten also in Notwehr gehandelt. Tatsächlich war ER nicht einmal vorbereitet, sich zu verteidigen, seine Makarow und eine AK-47 waren nicht geladen.
Nein, bei der Operation »Neptuns Speer« handelte es sich um eine find-and-kill-mission. Wohin auch hätten ER, seine Familie, sein Personal, seine Vertrauten, seine Beschützer gebracht, wo vor Gericht gestellt werden sollen? Die Elitetruppe Navy-SEALs, denen der Angriff auf das Haus in Abbottabad und auf den meistgesuchten Mann auf dieser Welt anvertraut wurde, sind zudem nicht darauf spezialisiert, Menschen in Gewahrsam zu nehmen, es sind durchtrainierte, technisch bestens ausgestattete Vollstrecker.Find and kill eben.
Der Plan wurde von langer Hand vorbereitet. Als die Handy-Ortung von Ahmed al-Kuwaiti, bin Ladens Kurier und Vertrautem, die CIA zu dem Haus geführt hatte, nachdem alle Informationen durch Agenten vor Ort so gut wie möglich abgeklärt worden waren, stand sehr bald fest, wie die Operation ablaufen sollte. Abbottabad liegt rund sechzig Kilometer nördlich der pakistanischen Hauptstadt Islamabad und gilt wegen der Lage in einem Tal als eine der schönsten Städte des Landes. »Neptuns Speer« würde also wieder einmal Pakistan, den wichtigsten amerikanischen Verbündeten in der Region, vor den Kopf stoßen, dem Washington mit seinem Drohnenprogramm schon viel zugemutet hatte. Aber es war unvermeidlich. Völlig undenkbar schien den Amerikanern, die von Al-Qaida-Sympathisanten durchsetzten pakistanischen Sicherheitsorgane und Geheimdienste vorab über das Vorhaben zu informieren. Dann hätte man auch gleich einen Navy-SEAL mit Megafon vor die große Moschee von Abbottabad stellen können.
Der Plan sah so aus: Zwei Black-Hawk-Hubschrauber mit Stealth-Technik, die eine Radarerkennung erschwert, sollten im Schutze der Nacht vom afghanischen Dschalalabad aus zum Zielobjekt in Abbottabad fliegen, an Bord insgesamt 22 SEALs, ein Techniker und ein CIA-Dolmetscher. Zwei größere Chinook-Helikopter vom Typ CH-47 würden fünfzehn Flugminuten von bin Ladens Anwesen entfernt mit einem Rescue-Team aus SEALs und Reservetreibstoff für die Black Hawks landen und die Entwicklung abwarten.
Mark Bissonette war einer aus der Gruppe jener SEALs, die am 1. Mai 2011 in Dschalalabad die beiden Black Hawks bestiegen, und er ist der einzige, der mit seinem Wissen an die Öffentlichkeit ging, nachdem er den Dienst quittiert hatte (»No Easy Day«). Weil sein Pseudonym Mark Owen schnell geknackt wurde, muss Bissonette jetzt die Juristen des Weißen Hauses fürchten, die ihm Geheimnisverrat vorwerfen – und die Rächer von al-Qaida. Sein Zeugnis über die Ereignisse im Haus von bin Laden unterscheidet sich in einigen Details von den Darstellungen anderer Autoren, vor allem in der entscheidenden Frage: Welches Ziel war für die Operation tatsächlich ausgegeben worden, dead or alive?
Niemand zweifelt ernsthaft an der Seriosität von Bissonette, selbst wenn der Ghostwriter dessen Erinnerungen mitunter wie in alten Groschenheften umgesetzt hat. Auch der renommierte Journalist Mark Bowden, der ein eigenes Buch über das Ende bin Ladens herausbrachte (»The Finish«), verlässt sich darin auf den Ex-SEAL Bissonette. Er hält dessen Bericht »für zutreffender« als die Geschichte, die er bei seinen eigenen Recherchen in amerikanischen Sicherheitskreisen aufgetischt bekam. Auch das ist bezeichnend: Die Obama-Administration, in der Bowdens Quellen vornehmlich anzusiedeln sein dürften, versuchte offenbar, den Eindruck zu verwischen, es habe sich von Anfang an um eine gezielte Tötung des Al-Qaida-Chefs gehandelt.
»Infil« nennen die amerikanischen Militärs in ihrem Hang zu Abkürzungen die »Infiltration«, das Anpirschen und Eindringen. Es ist Sonntag, der 1. Mai 2011, 14 Uhr. »Infil« ist gerade angelaufen. Im Lagebesprechungsraum des Weißen Hauses versammelt sich Obamas Kriegskabinett; der Hausherr hat den Vormittag auf dem Golfplatz verbracht, ist gerade erst zurückgekehrt. In Pakistan, mehr als 11000 Kilometer entfernt und auf der Uhr acht Stunden weiter, bricht die Nacht an, als die beiden Stealth-Hubschrauber aus dem Hangar geschoben werden.
Am Rande des Flugfelds von Dschalalabad warten die beiden SEAL-Teams »Chalk One« und »Chalk Two« auf Admiral William McRaven, den Chefplaner der Operation. Er kommt »ohne großes Trara«, spricht »vor allem über die strategische Ebene«, wird sich Bissonette später erinnern. Dessen Gedanken schweifen ab zu denen, die sie im Zielobjekt vermuten und deren Kenndaten und Fotos er in einem Heftchen dabei hat, das jetzt in einer Brusttasche steckt: bin Ladens engsten Vertrauten Ahmed al-Kuwaiti, der eigentlich Ibrahim Said Ahmad Abd al-Hamid heißt, dessen Bruder Abrar und beider Familien, bin Ladens drei Ehefrauen Amal, Siham und Khayriya, seine Söhne Khalid und Hamza und seine Töchter Safiyah, Miriam und Sumaya. Eineinhalb Stunden dauert der Flug, er verläuft ohne Zwischenfälle.
Im Weißen Haus vertreibt sich Barack Obama unterdessen die Zeit mit Kartenspielen. »Ich werde hier nicht bleiben, ich halte die Anspannung nicht aus«, sagte der Präsident nach Erinnerung seines damaligen persönlichen Assistenten Reggie Love zu seinem Team im Krisenraum, in den die Jagd auf bin Laden via Satellit übertragen wird. Daraufhin verschwindet er mit Love und dem Fotografen des Weißen Hauses im privaten Esszimmer, um sich beim Kartenspiel abzulenken.
Versteck in Abbottabad: In dem von einer hohen Mauer umgebenen Haus lebte Osama bin Laden mit seiner Familie sowie einigen Vertrauten.
Es ist weit nach Mitternacht, als die Hawks das Anwesen in Abbottabad erreichen, das völlig im Dunkeln liegt. Auch in den umliegenden Häusern brennt kein Licht. Kurz bevor sich die SEALs aus Bissonettes »Chalk One« über dem Dach des Zielobjekts abseilen können, gerät der Helikopter ins Trudeln, macht eine Neunzig-Grad-Drehung, sackt durch und bohrt sich mit der Nase in den weichen Untergrund. Eine Bruchlandung im Garten des Erzfeindes. Das Hinterteil des Hawk lehnt von innen an der drei Meter hohen Außenmauer des Anwesens, ragt über sie hinweg. Zum Glück ist niemand verletzt. Schnell verlassen die Elitesoldaten die Kabine unter den sich noch immer ächzend drehenden Rotorblättern. »Wir waren innerhalb der Mauern und am Leben«, schreibt Bissonette, auch wenn der Crash die Bewohner des Hauses und die ganze Nachbarschaft geweckt haben dürfte, »konnten wir unseren Auftrag immer noch erfüllen«. »Chalk Two« hat die Havarie über dem Dach des Hauptgebäudes gesehen und sofort entschieden, außerhalb der Mauern aufzusetzen, in der Nähe des Haupttores.
Was jetzt folgt, ist einstudierte Antiterror-Choreografie. Die SEALs kennen jede Ecke des viertausend Quadratmeter großen Anwesens mit den verschiedenen Hofabschnitten, Mauern, Toren, Nebenhäusern. Mit Hilfe gestochen scharfer Satellitenbilder und heimlich vor Ort gemachter Fotos haben sie ihren Einsatz an Modellen immer wieder geübt. Verschiedene Teams schwärmen aus, um von verschiedenen Seiten in das zweistöckige Haus vorzudringen. Überall werden Außentore und Stahltüren aufgesprengt, auf dem Dach geht ein Scharfschütze in Stellung, draußen patrouillieren zwei SEALs (»assaulter«) mit einem scharfen Hund. Nichts bleibt dem Zufall überlassen. Bissonettes Team »säubert« einen der Innenhöfe und stürmt dann zum Haupthaus, um den Angriff zu unterstützen.
Plötzlich »fetzte ein Feuerstoß aus einer Kalaschnikow durch das Glas einer Tür«, schreibt Bissonette, »ich rollte zur Seite, als die Kugeln wenige Zoll über meinen Kopf vorbeipfiffen«. Ahmed al-Kuwaiti sitzt in der Falle, aber er will sich nicht kampflos ergeben. Bissonette und sein Teamkollege schießen sofort zurück. Dann hören sie eine Frau aus dem Zimmer rufen, Sekunden später taucht sie mit einem Bündel im Arm im Schussfeld auf. Die Laserpunkte ihrer Waffen tanzen um ihren Kopf. Al-Kuwaitis Frau Mariam presst einen Säugling an ihre Brust: »Ihr habt ihn erschossen, er ist tot!«
»Ich sah ein Paar Füße in der Tür des Schlafzimmers. Ich konnte nicht wissen, ob er noch lebte, und ich ging kein Risiko ein. Ich legte an und gab mehrere Schüsse ab, damit al-Kuwaiti mit Sicherheit ausgeschaltet war«, schreibt der SEAL. Natürlich ist Bissonettes Geschichte billigste Lanzer-Belletristik, ein Epos über die ganz harten Jungs für die ganz harten Fälle. Und doch ist sie ein authentisches Zeugnis dafür, dass es sich bei der Mission »Neptuns Speer« um eine blutige Hinrichtungsorgie handelte, die auch keine Rücksicht auf Frauen nahm: »Der point man feuerte … sofort einen Schuss ab. Die Kugel traf den Bewohner, der später als Abrar al-Kuwaiti identifiziert wurde; er verschwand in dem Zimmer. Langsam rückte das Team weiter in den Flur bis zu der Tür vor. Abrar al-Kuwaiti war verwundet und krümmte sich auf dem Boden. Gerade als die Soldaten erneut das Feuer eröffneten, warf sich seine Frau Bushra schützend vor ihn. Der zweite Feuerstoß tötete beide.«
Schüsse auf einen Menschen, der sich schon verwundet am Boden krümmt, Schüsse auf eine offensichtlich wehrlose Frau – nach allgemeinem Verständnis müsste ein solches Verhalten wohl als Kriegsverbrechen eingestuft werden, wenn man die Kommando-Operation im pakistanischen Abbottabad für eine Maßnahme in einem Krieg (gegen den Terror) hielte. Wäre es eine Bestrafungsaktion, die vornehmlich der Befriedigung der eigenen Rachegelüste dienen soll, dann wäre sie, obwohl nach 9/11 und den Tausenden amerikanischer Al-Qaida-Opfer menschlich verständlich, erst recht ein Verbrechen, das in Pakistan wie in den Vereinigten Staaten verfolgt werden müsste. Mark Bissonette macht sich über solche Fragen von Recht und Moral keine großen Gedanken. Er hat einen Befehl auszuführen und dessen wichtigster Teil ist noch nicht erledigt.
Sein Team arbeitet sich in den ersten Stock des Haupthauses vor, jedes Zimmer wird durchsucht, »gesäubert«, wie sie