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Herstellung und Verlag: Books on Demand GmbH, Norderstedt
Karlsruhe 2015
ISBN 9783739251387
Von Klaus Schäfer sind an Büchern erschienen:
Trauerfeiern beim Tod von Kindern. Liturgische Hilfen zur Verabschiedung und Beerdigung. Regensburg 2010.
Trösten – aber wie? Ein Leitfaden zur Begleitung von Trauernden und Kranken. 3. Auflage. Regensburg 2015.
Sterben – aber wie? Leitfaden für einen guten Umgang mit dem Tod. Regensburg 2011.
Letzte Gespräche mit Oma. Kinderbuch über Sterben und Tod. Kehl 2011.
Spuren kleiner Füße. Erste Hilfe nach der Geburt eines toten Kindes. Karlsruhe 2012
Wenn Glauben schwer wird. Wie Eltern nach dem Tod ihres Kindes weiterleben. Karlsruhe 2013.
Klage in Psalmen. Biblische und andere Anleitung zur Klage. Karlsruhe 2013.
Hirntod. Medizinische Fakten - diffuse Ängste - Hilfen für Angehörige. Regensburg 2014.
Leben – dank dem Spender. Ergebnisse aus Umfragen unter 203 Transplantierten. Karlsruhe 2014
Dank dem Spender. 20 Transplantierte berichten. Karlsruhe 2014.
25 x 25 geschenkte Jahre. 25 Transplantierte berichten über die mindestens 25 Jahre ihres 2. Lebens. Karlsruhe 2015.
Ein Tag auf dem Friedhof. Ein Kind lernt verschiedene Bestattungsformen kennen. (5-12 Jahre) Karlsruhe 2015.
Das Herz von Onkel Oskar. Organspende für Jugendliche erklärt. (14-18 Jahre) Karlsruhe 2015.
Wer ist mein Nächster? Organspende aus christlicher Sicht. Karlsruhe 2015.
Bis zum 2. Vatikanum bestand im deutschsprachigen Raum der „Versehgang“ aus Beichte, Letzter Ölung und Wegzehrung. Gestorben wurde vor allem zu Hause, in der eigenen Wohnung, versehen mit den Sakramenten der Kirche.
Mitte des 20. Jh. hielt die künstliche Beatmung Einzug in die Intensivstationen der Kliniken. Vielen Menschen konnte damit das Leben gerettet werden. Andere starben intubiert, im künstlichen Koma. Beichte und Wegzehrung war damit nicht mehr möglich, auch nicht die bewusste Teilnahme an der Letzten Ölung.
Das 2. Vatikanum sah für das Sakrament den „rechten Augenblick für ihren Empfang sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten.“ (SC 73)
Damit rückte das Sakrament der „Letzten Ölung“ zeitlich von der Sterbestunde vor und wurde zur „Krankensalbung“ für schwer kranke und altersschwache Menschen. Im Jahre 1974 wurde hierzu das entsprechende Rituale herausgegeben, das bis heute noch Gültigkeit besitzt.
Das aktuelle Rituale spricht von „Heilung der Wunden“. Zahlreiche Patienten (z.B. psychisch Kranke, Krebspatienten) haben keine Wunden. Auch geht das Rituale nicht auf die vielfältigen Situationen ein, in denen Krankheit, Sterben und Tod erfolgt. Die sogenannte „Wegzehrung“ ist in vielen Fällen nicht durchführbar, da der Sterbende entweder nicht ansprechbar oder dazu zu schwach ist.
In den letzten 40 Jahren hat sich im Bereich der Kirche und Gesellschaft vieles geändert: Über 80% der Menschen sterben in Kliniken und Pflegeheimen. Sterbende sind in ihren letzten Stunden oft nicht mehr ansprechbar. Die Zahl der Priester schrumpft und wird in den nächsten Jahrzehnten noch weiter schrumpfen. In Kliniken und Altenheimen sind meist Laien als SeelsorgerInnen tätig (in einigen Diözesen weniger als 20% Priester).
Geblieben ist im Bewusstsein der Gläubigen die Letzte Ölung (z.T. auch unter Kindern). Einige Priester kommen dem Wunsch in der Sterbestunde nach, andere erstellten eigene Texte, damit die Gebete der Situation angemessen sind. Die Anzahl der Priester kann jedoch kaum die Bedürfnisse der Gläubigen stillen, wenn es um seelsorgliche Begleitung in der Sterbestunde geht.
Zuerst begann man in der Diözese Rottenburg-Stuttgart einen Sterbesegen auszuarbeiten, den auch Laien im Auftrag der Kirche spenden können. Inzwischen hat ihn die Erzdiözese Freiburg übernommen. - Mit dieser Entwicklung wird stärker zwischen der Krankensalbung als Sakrament der Kranken und dem Sterben getrennt. Auch tritt damit die kaum praktikable Wegzehrung als Sterbesakrament in den Hintergrund.
Das 2. Vatikanum forderte noch: „Neben den Riten für getrennte Spendung von Krankensalbung und Wegzehrung soll ein zusammenhängender Ordo geschaffen werden, gemäß dem die Salbung dem Kranken nach der Beichte und vor dem Empfang der Wegzehrung erteilt wird.“ (SC 74) Doch diese Einheit ist in der Sterbestunde in sehr seltenen Fällen (kleiner 10%) noch möglich.
Der Wunsch der Patienten, Sterbenden und der Angehörigen ist in der Klinik meist, bei Krankheit ein Gebet um Heilung, beim Sterben ein Gebet um gute Begleitung in Gottes Reich. Daneben gibt es auch die Situationen, dass Sterbende und/oder Angehörige das Sterben nicht wahrhaben wollen und noch immer auf Genesung hoffen.
Durch die Intensivmedizin haben wir in Deutschland jährlich etwa 5.000 Hirntote, von denen die Hinterbliebenen Abschied zu nehmen haben. Über 98% von ihnen starben durch ein Sekundenereignis (knapp 60% durch Platzen eines großen Blutgefäßes im Kopf, über 10% durch Unfall) in den Hirntod. Diese Situation sollte liturgisch entsprechend aufgenommen werden – nicht als Sterbender, sondern als Toter. Dies entspricht der Realität und hilft den Hinterbliebenen beim Abschiednehmen.
Viele Patienten und Angehörige kommen in der Klinik nach Jahren wieder zu einem persönlichen Kontakt mit einem Seelsorger, manchmal sogar erstmals. Die vielen Anfragen um Bestattung des verstorbenen Patienten geben Zeugnis über die enge gewachsene Beziehung. Sie sollte nicht mit dem Tod des Patienten oder seiner Bestattung abbrechen, sondern in regelmäßigen Angeboten von Trost-Gottesdiensten fortgesetzt werden.
Das 2. Vatikanum forderte: „Die Zahl der Salbungen soll den Umständen angepasst werden; die Gebete, die zum Ritus der Krankensalbung gehören, sollen so revidiert werden, dass sie den verschiedenen Verhältnissen der das Sakrament empfangenden Kranken gerecht werden.“ (SC 75) - Diese Umsetzung an die verschiedenen Verhältnisse wurde im Rituale nur ansatzweise umgesetzt. Daher passen viele Gebete nicht zu den konkreten Situationen. Aus diesem Grunde gilt es, ein Handbuch zu schaffen, das auf die häufigsten Situationen eingeht, als die wären:
Für Krankensalbung:
Für Sterbesegen:
Für Aussegnung:
Für die Gesamtsituation in Kirche, Gesellschaft und Medizin, sowie deren absehbare Entwicklung für die nächsten 10 Jahre ist es sinnvoll, dass ein neues Handbuch für die Sakramente der Kranken (Krankensalbung), sowie für die Sakramentalien für Sterbende (Sterbesegen) und Verstorbene (Aussegnung) geschaffen wird. In diesen Bereichen sollen die häufigsten Situationen aufgegriffen und umgesetzt werden.
Seelsorge ist neben Begleitung auch Nachsorge. Daher sollen auch Trost-Gottesdienste mit in das Rituale aufgenommen werden. Die Einladung hierzu am Totenbett wird von vielen Hinterbliebenen als zukunftsweisender Trost dankend angenommen. So haben sie einen Termin, der sie wieder mit dem Tod ihres Verstorbenen in Verbindung bringt.
Mit der Schaffung des Sterbesegens, den auch Laien gültig im Auftrag der Kirche spenden dürfen, wurde das Maß der Möglichkeiten ausgeschöpft. So, wie es am Anfang des Christseins in Notfällen allen Menschen – auch Nichtchristen, ja sogar Atheisten – erlaubt ist, die Nottaufe zu spenden, so dürfen nun auch Laien am Ende des Lebens im Auftrag der Kirche gültig segnen.
Über diese heute machbaren Möglichkeiten hinaus, sollte darüber nachgedacht werden, wie die in den Kliniken und Pflegeheimen tätigen Laien auch bald die Krankensalbung spenden können. Die absehbare personelle Entwicklung der kath. Kirche legt diese Überlegung dringend nahe. Die Kirche als Verwalterin der Sakramente steht hier in der Pflicht, den ihr zugehörigen Gläubigen, die diese Sakrament haben wollen, auch zukommen zu lassen.
Gebete sollen mit deutlichen und verständlichen Worten die konkrete Situation aufgreifen und benennen.
Als Abkürzungen werden verwendet:
V = VorsteherIn *A = AlleL = LektorIn
N. = Name des Kranken, des Sterbenden bzw. Toten
X. = Familienname der Angehörigen bzw. der Hinterbliebenen
* Wenn im Text „Vorsteher“ steht, so ist „Vorsteherin“ mit eingeschlossen.
In der Klinik begleitet häufig ein pastoraler Mitarbeiter den Patienten bzw. Sterbenden seelsorglich, zur Krankensalbung kommt eine ihnen fremde Person. Daher macht es Sinn, sich den Patienten bzw. Sterbenden zu Beginn der liturgischen Handlung erst einmal vorzustellen und zu sagen, wozu man nun hier ist. Dies kann bei einer Krankensalbung etwa in dieser Form geschehen:
N. ich bin ..., Klinikseelsorger/Gemeindepfarrer/.... . Ich bin hier zusammen mit ... um Ihnen, N., die Krankensalbung zu spenden. Wir bitten damit Gott, dass er Ihnen, N., beistehe, Kraft schenke und mithelfe, wieder gesund zu werden.
Bei einem Sterbesegen kann dies etwa in dieser Form geschehen:
N. ich bin ... (Klinikseelsorger/Gemeindepfarrer/...). Ich bin hier zusammen mit ... (die anwesenden Angehörigen aufzählen) um Ihnen, N., den Sterbesegen zu spenden. Wir bitten damit Gott, dass er sich Ihnen, N., als der gute Hirte erweisen möge, als der er im Psalm 23 genannt ist und den ich auch gleich beten werde.
Bei der Aussegnung sollten diese Worte an die Hinterbliebenen gerichtet sein:
Sehr geehrte Familie X. Wir sind hier zusammengekommen, um N. Gott anzuempfehlen. D.h. wir bitten Gott, dass er N. zu sich nehmen möge und N. für alles Gute belohnen möge, das er/sie hier auf Erden gewirkt hat und was wir durch ihn/sie erfahren durften.
Sind Familienangehörige und/oder Freunde des Kranken bei Krankensalbung oder Segnung anwesend, empfiehlt es sich, diese aktiv in die liturgische Handlung mit einzubeziehen. Dies kann geschehen durch:
Auch wenn der Kranke oder Sterbende nicht ansprechbar ist, sollte er vom Seelsorger grundsätzlich persönlich angesprochen werden.