Inhalt

  1. Cover
  2. Über dieses Buch
  3. Über den Autor
  4. Titel
  5. Impressum
  6. Wie lustig darf die Polizei sein?
  7. Der Polizeibericht –
  8. Haarscharf daneben
  9. Die polizeiliche Verlautbarung –
  10. Meisterwerke der Amtssprache
  11. Polizei online –
  12. Was der Amtsschimmel so alles twittert
  13. No Notruf, bitte!
  14. Zwischen den Zeilen
  15. Polizei und Dichtung –
  16. Wenn der Beamte zum Poeten wird
  17. Der kuriose Alltag bei der Polizei –
  18. Was sich Täter, Opfer und Zeugen so leisten
  19. Was man so alles klauen kann …
  20. Die Polizei und das liebe Vieh
  21. Sex-Gangster?
  22. Die besten Ausreden
  23. Pannen auf Autobahnen und anderswo
  24. Das ging nach hinten los – fast schlaue Kriminelle
  25. Freund und Helfer – Rettung für die kriminelle Gegenseite
  26. Die Polizei und der Alkohol
  27. Haha, sind die blöd!
  28. Was es kostet, die Polizei zu beleidigen – ein Bußgeldkatalog
  29. Anderswo macht man auch Mist – Aktenkundige Kuriositäten im Ausland
  30. Kleines Lexikon der Polizeisprache –
  31. Was Beamte so reden, wenn der Dienst lang ist

Über dieses Buch

Ob Nafri für Nordafrikaner, Gummiwurst für Schlagstock oder Ladi für Ladendieb – die Polizei hat für alles Abkürzungen, die wundern oder amüsieren. Nun hat sie Twitter entdeckt und macht Witze über dummdreiste Einbrecher, besoffene Teenager oder dämliche Drogendealer. Norbert Golluch fasst in seinem Buch die lustigsten Nachrichten der Polizei zusammen und amüsiert den Leser mit skurrilen Polizeiberichten, absurden Meisterwerken der Amtssprache und die witzigsten Tweets unserer Ordnungshüter.

Über den Autor

Norbert Golluch hat zahlreiche Sachbücher, Kinderbücher und eine Vielzahl humoristischer Texte veröffentlicht, zuletzt den Bestseller »Stirbt ein Bediensteter während der Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet. Meisterleistungen der Beamtensprache.« Er lebt mit seiner Familie bei Köln.

Norbert Golluch

UNSCHULDSLAMM
KOMMT
UNGESCHOREN
DAVON

KURIOSES AUS
POLIZEIBERICHTEN

BASTEI ENTERTAINMENT

WIE LUSTIG DARF DIE POLIZEI SEIN?

Schmuck sehen sie aus in ihren adretten Uniformen, sie halten unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aufrecht und springen dort in die Bresche, wo wir Normalbürger sonst schutzlos Kriminalität und Chaos ausgeliefert wären. Dennoch werden sie oft mit Stinkefingern bedacht und als Wegelagerer, Raubritter, blöde Schweine, Asoziale, Trottel in Uniform und – fast noch liebevoll – Bullen beschimpft (siehe dazu: Was es kostet, die Polizei zu beleidigen, S. 132). Ihre Intelligenz wird immer wieder in Zweifel gezogen. Zudem wird ihnen ein hemmungsloser Korpsgeist unterstellt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Polizisten stellen also nicht nur das Bollwerk unserer Sicherheit dar. Sie und ihre Tätigkeit muten manchmal kurios an und liefern Nachrichten von hohem Unterhaltungswert. Danke, ihr treuen Staatsdiener!

DER POLIZEIBERICHT

HAARSCHARF DANEBEN

In Polizeiberichten lauert an so manchen Stellen der unbeabsichtigte Humor. Die Beamten von der Polizei kämpfen eben manchmal mehr mit den Worten als mit Kriminellen und Vandalen. Hier ein paar polizeiliche Stilblüten.

„Am Tatort sichteten wir den Förster, zwei Arbeiterinnen, zwei Wacholdersträucher und anderes Blattwerk, wie in der Skizze festgehalten.”

„Bei ihrer Rückkehr aus der Kantine an ihre Arbeitsstelle hat Frau P. zufällig gefrorenes Wasser angetroffen, auf dem sie ausrutschte und sich am Knie verletzte.”

„Die weiteren Ermittlungen erbrachten, dass die Genannte außerdem mittels einer Eidechse das Bein des Mitarbeiters Josef P. beschädigte.”

„Der Direktor wird weiterhin beschuldigt, die Sekretärin Ulrike D. so unvorsichtig behandelt zu haben, dass sie in andere Umstände kam.”

„Wie uns gemeldet wurde, lief die Ehefrau mit der Wäsche ihres Mannes, den Federbetten und dem Geliebten weg. Der Wert dieser Dinge beträgt ca. 520,- €.”

„Der Täter entwendete im Schlachthof größere Mengen Stierhoden, mit der Absicht, diese für sich zu nutzen.”

„Nach Erscheinen des Polizeiwachtmeisters K. wurde Franz B. von diesem aufgefordert, sein anstößiges Benehmen zu unterlassen, was er mit den Worten ablehnte, er solle ihn am Arsch lecken. Als das dann passierte, wurde Franz B. festgenommen. Zeugen liegen bei.”

„Die Mordkommission schließt nicht aus, dass die bei Hannover gefundenen Teile eines menschlichen Körpers zu einer Leiche gehören.”

DIE POLIZEILICHE VERLAUTBARUNG

MEISTERWERKE DER AMTSSPRACHE

Sie haben sicher schon beim Lesen der wenigen Beispielsätze aus den Polizeiberichten bemerkt, dass sich die Polizei einer besonderen Sprache befleißigt. Nicht nur beim Satzbau, auch in der Wortwahl unterscheiden sich Polizisten von normalen Menschen deutlich. Kein Mensch ohne Dienstgradabzeichen verwendet die folgenden Wörter in der Umgangssprache: Da befahren Personen – nicht etwa Menschen – als Fahrzeuglenker in ihrem Personenkraftwagen eine Straßenkrümme, begehen Tötungsdelikte oder verunfallen alleinbeteiligt. Fahrzeugführer werden Opfer von Schadenfeuern, Widerständler bekommen den Rettungsmehrzweckstock zu spüren, und aus verbalen Auseinandersetzungen werden körperliche. Kraftfahrzeuge kollidieren mit Lichtzeichenanlagen, statt bis zum Stillstand abzubremsen. Und all das geschieht, obwohl die zuständigen Beamten den betreffenden Bereich ordnungsgemäß bestreifen.

„Bei dem stark angetrunkenen Tatverdächtigen wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme durchgeführt.” Durch Vampire?

„Aus bisher nicht geklärten Gründen kam der Mann mit seinem Traktor alleinbeteiligt nach links von der Fahrbahn ab, wodurch sein Gespann samt Traktor seitlich nach rechts umfiel.”

„Der Verdacht des Vorliegens eines explosiven Gemisches konnte nicht bestätigt werden.“ Der Verdächtige hatte nur Bohnen gegessen.

„die Verabreichung von sog. K.-o.-Tropfen”

„Der Täter machte präzise Angaben zu seinem Tagesablauf, jedoch ungenaue zur tatrelevanten Zeit.”

Das Fahrzeug war nicht etwa zu schnell, sondern wurde „mit nicht angepasster Geschwindigkeit bewegt.”

„Am gestrigen Abend um 20.20 h ereigneten sich im Aachener Ostviertel Familienstreitigkeiten, in deren Verlauf es nach ersten Erkenntnissen zu Drohhandlungen mit einem Messer kam.”

„Bei der Einreise erfolgt eine fahndungsmäßige Überprüfung durch die Bundespolizei, was bedeutet, dass in den Fahndungslisten nachgesehen wird, ob die einreisende Person wegen krimineller Vergehen gesucht wird.”

„Es handelte sich um den Tatbestand der Leistungserschleichung, der von mehreren Geschädigten beanzeigt wurde.”

„Der verunfallte Fahrer war nach eigener Aussage kurz am Steuer eingenickt und mit einem Findling am Straßenrand kollidiert.”

„Unverzüglich bestiegen die Verkehrspolizisten den Streifenwagen und folgten dem Verdächtigen.”

Der Stier besteigt die Kuh – werden Polizisten also deshalb als „Bullen“ bezeichnet?

„In der Wohnung des Verdächtigen stießen sie auf mehrere illegal aufhältige männliche Personen.”

„Nach § 42a Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sie müssen in einem verschlossenen Behältnis, nicht zugriffs- und nicht schussbereit, transportiert werden. Ausnahmen gelten unter anderem im Fall von Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Umzügen).”

„Eine Streife war am Sonntagnachmittag in der Adrian-Pletsch-Straße im Einsatz, weil dort ein Wohnhaus nach einem mutmaßlichen Wasserrohrbruch geöffnet werden musste.”

Mutmaßlicher Wasserrohrbruch!

Woher sonst soll denn das ganze Wasser gekommen sein, das in Strömen die Treppe herunterlief?

„Die vorgefundene Person war betäubungsmittelsuspekt.”

Zu Deutsch: voll zugedröhnt.

Sie hatte also verbotenerweise Betäubungsmittel konsumiert.

„Er wurde Opfer eines Tötungsdeliktes zum Nachteil seiner Person und ist an der ihm zugefügten Gewalt verstorben.”

„Am Tatort des Attentates fand sich ein Selbstbezichtigungsschreiben.”

Vermutlich das Gegenstück zu einem Fremdbezichtigungsschreiben.

„Die auf der Zugmaschine beladenen Schweine konnten unversehrt dem Schlachthof zugeführt werden.”

(Mitteldeutsche Zeitung vom 24.6.2016)

Was für ein Glück für die Tiere!

POLIZEI ONLINE

WAS DER AMTSSCHIMMEL SO ALLES TWITTERT

Bisher haben wir uns stets anonym und unbeobachtet gefühlt, wenn wir online in einem sozialen Netzwerk unsere krassen Ansichten und abgedrehten Verschwörungstheorien rausgehauen haben. Diese wunderbaren Zeiten – etwa zwischen 1999 und 2015 – gehen nun vorbei. Hinter jeder digitalen Ecke lauert ein Staatsdiener und Behördenvertreter. Sie beobachten nicht nur unser Treiben (Big Brother is watching you), sondern bringen sich tatkräftig selber ein. Mancher Bundesbürger fragt sich: Dürfen die Bullen das überhaupt? Darf die Polizei twittern und/oder, wenn ja, sind üble Missstände zu erwarten, wie sie DIE ZEIT in ihrem Artikel „Wie lustig darf die Polizei sein?“ (Nr. 42/2016, 6. Oktober 2016) vermutet? Wird die Mordkommission eines Tages wirklich in Echtzeit vom Tatort twittern:

Eifersüchtiger Ex-Freund hat Braut zerstückelt – schade ums schöne #Hochzeitskleid.

Als Kommentar zu einem Zugunglück könnte es dann geschmacklos heißen:

Ooops, wir haben hier 53 Tote und ein paar Zerquetschte :))

Oder darf es als Kommentar zur Kölner Silvesternacht 2016 (ganz schön einfallsreich in dieser Hinsicht, die ZEIT-Autoren) ein Sprachspiel in mittelalterlicher Manier sein?

Mehr als tausend schurkenhafte Unholde aus dem Morgenland haben sich an unzähligen deutschen Mägden vergangen.

Doch die edlen Ritter unserer Zunft, denen sich der grausliche Anblick bot, griffen nicht ein, weil sie gar wen’ge waren!

So weit ist es noch nicht – und so weit wird es auch nicht kommen. Aber das soziale Netzwerk Twitter findet immer mehr Interesse bei den Behörden und in der Politik. Zu den ganz frühen Vögeln gehört die Bundesregierung:

Guten Tag, aktuelle Informationen zur Bundesregierung ab heute auch per Twitter. Folgen sie mir unter @RegSprecher. Ihr Steffen Seibert

— Steffen Seibert (@RegSprecher) 28. Februar 2011

Der damals brandneue Papst Franziskus (@pontifex) zwitscherte erstmals am 13. März 2013 um 20:33 Uhr („Habemus Papam Franciscum“). Am 20. März 2014 um 9:07 Uhr postete die Polizei Berlin ihren ersten Tweet, immerhin zwei Monate vor dem amerikanischen Geheimdienst CIA (6. Juni 2014) und auch noch deutlich vor Edward Snowden (29. September 2015):

Can you hear me now?