DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag)
© 2019 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber.
Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall.
Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.
Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eG unzulässig.
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten Ihrer Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV eG.
Angaben ohne Gewähr
Stand: Januar 2019
DATEV-Artikelnummer: 19954
E-Mail: literatur@service.datev.de
Belbook, Satzweiss.com GmbH, 66121 Saarbruecken (E-Book-Konvertierung)
Editorial
Die Abrechnung von Reisekosten bei „beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit“ stellt einen Schwerpunkt der Lohnabrechnung dar. Dabei sind vielfältige Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht und nicht zuletzt die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 zu beachten.
Das Fachbuch gibt einen Überblick und Einblick in praktische Anwendungsfragen und zeigt Zusammenhänge auf. Aufgrund der vielfältigen Besonderheiten gleicht jedoch selten ein Fall dem anderen. Der Steuerberater ist hier Ihr Ansprechpartner für eine sichere Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. Als Arbeitgeber vermeiden Sie so eine Nachversteuerung falsch abgerechneter Reisekosten.
Reisekosten können nur dann steuerfrei oder pauschalversteuert abgerechnet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten angesetzt werden, wenn der Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit erfolgt, d. h. außerhalb seiner Wohnung und nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte.
Zentrale Bedeutung kommt daher der Beurteilung zu, unter welchen Voraussetzungen eine erste Tätigkeitsstätte gegeben ist. Dies bestimmt sich primär danach, ob der Arbeitgeber eine Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte vorgenommen hat. Ist dies nicht oder nicht eindeutig geschehen, muss anhand gesetzlich vorgegebener Merkmale nach § 9 Abs. 4 Satz 4 bis Satz 7 EStG geprüft werden, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.
Kommt der Arbeitgeber zu dem Ergebnis, dass keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt und damit die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit erfüllt sind, können folgende Reisekosten steuerfrei oder ggf. pauschalversteuert erstattet werden:
Das vorliegende Fachbuch gibt einen Überblick über die Voraussetzungen, wann Reisekosten vorliegen, welche Arten von Reisekosten steuerlich privilegiert sind und wie Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden können.
Nürnberg, im Januar 2019
Gunther Schwanke