Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
© 2018 Sebastian Andreas Götz
Herstellung und Verlag: BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN: 978-3-7460-9012-2
Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt – Friedhofswesen
- §1 Bestattungsplätze
- §2 Gemeindefriedhöfe
- §3 Kirchliche Bestattungsplätze
- §4 Anstaltsfriedhöfe und private Bestattungsplätze
- §5 Ruhezeit
- §6 Benutzungsordnung
- §7 Schließung und Aufhebung von Bestattungsplätzen
- Zweiter Abschnitt – Bestattungswesen
- §8 Bestattung
- §9 Verantwortlichkeit
- §10 Benachrichtigungspflicht
- §11 Leichenschau und Totenscheine
- §12 Auskunftspflicht
- §13 Einsargung
- §14 Überführung
- §15 Warte- und Bestattungsfrist
- §16 Einäscherung und Einäscherungsanlagen
- §17 Ausgrabung, Umbettung
- §18 Leichenbesorger, Totengräber
- Dritter Abschnitt – Ordnungswidrigkeiten, Ermächtigungen und Schlussbestimmungen
- §19 Ordnungswidrigkeiten
- §20 Ermächtigungen
- §21* In-Kraft-Treten
Erster Abschnitt – Friedhofswesen
§1 Bestattungsplätze
- Bestattungsplätze sind:
- Gemeindefriedhöfe,
- kirchliche Friedhöfe und Grabstätten in Kirchen,
- Anstaltsfriedhöfe,
- private Bestattungsplätze.
- Bestattungsplätze sind so anzulegen und zu gestalten, dass die Totenruhe gewährleistet und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
- Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung; die Landkreise und die kreisfreien Städte nehmen diese und die weiteren der Genehmigungsbehörde nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben als Auftragsangelegenheit wahr. Für Gemeindefriedhöfe kreisfreier Städte wird die Genehmigung von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erteilt.