Umschlagmotiv
Sidonie Levite mit Sohn Heinz Joseph in Kostümen zur Tausendjahrfeier Dinkelsbühls 1928 (Stadtarchiv).
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© 2020 Gerfrid Arnold
Einbandgestaltung und Layout: Gerfrid Arnold
ISBN: 978-3-7504-7913-5
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13. Jh.-1802 Die Geschichte der Juden ist 700 Jahre Geschichte Dinkelsbühls. Juden lebten hier als königliche Kammerknechte, waren reichsstädtische Schutzverwandte, kamen als Eingekaufte Juden der umliegenden Dörfer in die Stadt, waren königlich-bayerische Staatsbürger und deutsche Bürger.
1251, 1341 Vermutlich siedelten sich Juden erstmals während der Pfandherrschaft der Grafen von Oettingen in der Stauferstadt um 1251 an, ein zweites Mal in der Reichsstadtzeit um 1341. Verdrängt wurden sie durch die christlich-antisemitische Rintfleisch-Verfolgung beziehungsweise das nachfolgende Pest-Pogrom.
1372 Urkundlich belegt ist das Privileg von 1372, Juden in der Reichsstadt aufnehmen zu dürfen, was von Königen und Kaisern in der Folgezeit fünfmal bestätigt wurde. Vorübergehend besaß die kleine Judenschaft einen Rabbiner.
1384 Doch bereits mit der Judenschuldentilgung, die 1384 eigenmächtig von Dinkelsbühl durchgeführt wurde und bei der die Bürger ihre Schulden bei Juden nicht zurückzahlen mussten, begann das Ende. Die nachfolgende Schuldenminderung König Wenzels ruinierte dann die jüdischen Gläubiger finanziell derart, dass sie die Stadt bis um 1400 verließen.
1636 Während es in den anderen Reichsstädten bis zum beginnenden 19. Jh. keine jüdischen Gemeinden gab, ist Dinkelsbühl die Ausnahme. Zu einer Zwangsansiedlung kam es dann während des Dreißigjährigen Kriegs 1636. Die Kriegskosten der wechselnden kaiserlich-katholischen und schwedisch-protestantischen Besatzungen und deren durchziehender Truppen waren enorm, die Reichsstadt war zahlungsunfähig geworden. Die kaiserliche Finanzkammer befahl deshalb der damals katholisch regierten Reichsstadt, sechs Judenfamilien aufzunehmen, wofür diese 900 Gulden aufbringen mussten. Die kleine Gemeinschaft besaß eine Synagoge, in der Beschneidungen auswärtiger Juden durchgeführt wurden, und eine Mikwe. Die reichsstädtischen Juden mussten jährlich ihren Stadtschutz beantragen und ein entsprechendes Schutzgeld zahlen.
1650, 1675 Eigentlich sollten die Juden nach Kriegsende und dem Friedensschluss von 1650 die Stadt wieder verlassen, dem aber widersetzen sich Rat und Juden. Abraham Frommele konnte 1675 sogar einen lebenslangen Schutzvertrag für sich und seinen Sohn Lazar abschließen.
1680 In Dinkelsbühl hatte sich ein reger jüdischer Handel entwickelt. Beispielsweise kamen 1680 aus 44 Orten insgesamt über 300 Händler. In der näheren Umgebung waren aus Schopfloch 78, Feuchtwangen 33, Wittelshofen 23, Oettingen 14, Wassertrüdingen 8. Sie mussten beim Eintritt in die Stadt einen Tageskopfzoll entrichten, der für reitende und gehende Juden unterschiedlich hoch angesetzt war.
1700 Einige ansässige Juden besaßen Häuser. Ihre Ausschaffung aus Dinkelsbühl wurde mehrmals vom Kaiserhof eingefordert. Schließlich beschloss der Rat im Jahr 1700, künftig keine Juden mehr aufzunehmen. Damals führte man erneut den Jahreskopfzoll für Juden aus der Umgebung ein, was für diese Eingekauften Juden günstiger als der Tageszoll war und die Stadtkasse sofort füllte.
1712 Der letzte schutzverwandte Jude, Moschi Frommele, floh 1712 aus Dinkelsbühl, weil er mehrere hundert Gulden Schulden bei Bürgern hatte.
Tora-Schild Für die Schopflocher Gemeinde fertigte der Dinkelsbühler Goldschmied Johann Ulrich Malsch (Malch) einen silbernen Tora-Schild für die Torarolle (fünf Bücher Mosis) an. Seine Arbeiten lassen sich zwischen 1689 und 1718 nachweisen.
18. Jh. Auf städtischer Seite widersetzte man sich im 18. Jahrhundert den Beschlüssen der anwesenden kaiserlichen Kommissionen so gut es ging. Man musste die kommunalen Zolleinnahmen erhöhen und wollte andererseits das heimische Handwerk vor auswärtigen Waren und jüdischen Händlern schützen. Dagegen protestierten die Juden der umliegenden Orte, sie bestanden auf ihren hergekommenen Rechten, und wollten den am Stadttor zu entrichtenden Personenzoll niedrig halten. Damit konnten sie den Handelsnachteil für Juden mindern, der sich aus der zusätzlichen Gebühr ergab. So ergaben sich immer wieder wechselnde Regelungen für Juden.
1786 Dennoch blieb der Rat Juden gegenüber offen. Der nächste in Dinkelsbühl wohnende Jude war Jakob Marx aus Schopfloch, der 1786 in der Pfluggasse 3 und 1801 in der Siebenbrüdergasse 6 lebte. Nachweislich blieb er bis 1814 in der Stadt.
1802 Das faktische Ende des reichsstädtischen Staats Dinkelsbühl kam bereits im September 1802, als kurpfalzbayerische Truppen einmarschierten.
1802-1808 Die Reichsstadt Dinkelsbühl stand ab Dezember 1802 unter kurpfalzbairischer Verwaltung, kam danach unter preußische Herrschaft und wurde 1806 Landstadt im neu entstandenen Königreich Bayern. Durch die napoleonische territoriale Neuordnung entstand Bayern als konfessionell gemischter Staat, was die rechtliche Gleichstellung der Religionen und damit auch die Emanzipation der Glaubensjuden beinhaltete.
Die bayerische Regierung forderte auch in Dinkelsbühl Berichte zur Verbesserung der Situation der jüdischen Bevölkerung an, was 1807 zum Verbot des Hausierhandels führte. Eine nachdrückliche Durchführung hätte allerdings den Landjuden die Existenzgrundlage entzogen. So erschien im April 1808 die Verordnung über die freie Ausübung des Gewerbes, die den städtischen Kopfzoll abschaffte und das Hausieren den Juden im ganzen Landgerichtsbezirk Dinkelsbühl erlaubte. Den Ansässigen und nichtjüdischen Untertanen war es weiterhin bei Strafe verboten.
Das Judenedikt von 1813 brachte weitere Freiheiten, wobei amtlicherseits gegen das Zertrümmern von Hofgütern, das Wuchern und Hausieren eingeschritten wurde. Es folgten zwar Revisionen des Edikts, doch ein wichtiger Schritt zur Emanzipation wurde erst 1851 mit der Gleichstellung im bürgerlichen Recht gemacht. Der Durchbruch erfolgte dann 1861 mit der Matrikelaufhebung, die völlige Gleichstellung 1868.
1813 Die Schutzverwandtschaft von Juden, die in der Reichsstadt Dinkelsbühl das Wohnrecht über Jahrhunderte geregelt hatte, wurde durch Matrikeln ersetzt: Das Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Baiern, von König Maximilian Joseph 1813 erlassen, erteilte den jüdischen Glaubensgenossen in Unserem Königreiche eine gleichförmige und der Wohlfahrt des Staates angemessene Verfassung.
Voraussetzung für diese Rechte war der Erwerb des Bürgerrechts (Heimatrechts), wozu man in einem Verzeichnis, den Judenmatrikeln, eingetragen sein musste. Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung hatten sich die Juden bei der Polizei-Behörde, der Verwaltung ihres Wohnorts, zu melden und ihren Stand, Alter, Familienzahl und Erwerbsart anzugeben sowie ihre jetzigen Schutzbriefe, Konzessionen oder Aufenthaltsbewilligungen vorlegen.
Bisher hatten Juden zu ihrem Beschneidungsnamen oft den Vaternamen gesetzt. Nun mussten sie als königlich-bayerische Bürger einen eindeutigen Familiennamen annehmen, den sie selbst wählen durften. Außerdem mussten sie den Untertaneneid schwören; wer dies nicht tat, galt als fremder Jude, für den eine Ansässigmachung im Königreich Bayern ausgeschlossen war.
Die Judenmatrikeln wurden von den Regierungen der neu gebildeten Kreise geführt. Dinkelsbühl lag im Rezatkreis mit Regierungssitz in Ansbach, der 1837 in Mittelfranken umbenannt wurde und in etwa dessen heutigem Umfang entsprach. Mithilfe der Matrikeln wollte man die Normalzahl der Juden eines Ortes bestimmen. Denn es galt die Einschränkung, die Anzahl der jüdischen Bürger eines Ortes nicht zu vergrößern, sondern eine zu große Anzahl nach und nach zu vermindern.
Eine Ansässigmachung in Dinkelsbühl, wo keine Juden gemeldet waren, konnte nur vom Innenministerium bewilligt werden. So wohnten in Dinkelsbühl bereits zwischen 1802 und 1813 drei Juden mit auswärtigem Heimatrecht: Jakob Marx und Abraham Jakob aus Schopfloch, sowie vorübergehend Moses Dosenheimer aus Feuchtwangen.
Im Edikt wurden alle „Hausier-, Not- und Schacherhandel“ künftig verboten, der bisherige war bis auf weiteres nur zum Unterhalt der Familie erlaubt. Für die Heiratserlaubnis war der Nachweis nötig, dass der Mann eine Familie ohne Schacherhandel ernähren konnte. Hingegen standen Juden jetzt fast alle Berufe offen, ausgeschlossen war das Betreiben von Brauereien, Schenk- und Gastwirtschaften. Um die Ausbildung im Handwerk zu fördern, wurde den Juden erlaubt, christlichen Handwerksmeistern Prämien zu zahlen, wenn sie ihre Söhne als Lehrlinge aufnahmen. Juden durften zwar Haus- und Grundbesitz haben, allerdings waren ihnen Vermietung und Verpachtung untersagt. Den Juden wurde „vollkommene Gewissensfreiheit“ gegeben. In einem Ort mit 50 israelitischen Familien konnte eine eigene Glaubensgemeinde gebildet werden. Wenn es im Ort eine Polizeibehörde gab, durfte die Gemeinde einen Rabbiner, eine Synagoge und eine eigene Begräbnisstätte haben.
Die Mädchen und Buben waren wie alle bayerischen Kinder zum Schulbesuch verpflichtet und erhielten – mit Ausnahme der Religionslehre – gemeinsam Unterricht; der Zutritt zu allen höheren Lehranstalten war ihnen gestattet. Israelitische Schulen zu errichten war erlaubt, wenn der Unterricht von geprüften Schullehrern lehrplangemäß abgehalten wurde.
Bayerischer Untertaneneid Das Königliche Kommissariat des Rezatkreises in Ansbach teilte 1814 in einem Schreiben „Im Namen Seiner Majestät, des Königs von Baiern etc.“ mit, wie der Untertaneneid eines Juden formal zu handhaben sei. Es heißt darin, dass „die Ablegung des Eides in der Synagoge nicht vorgeschrieben, sondern nur auf die Bibel ihn ableisten zu lassen befohlen ist, solche auch unterbleiben kann, übrigens der Juden Untertanseid unter Zuziehung eines Rabbiners, nach vorgängiger Einschärfung der Wichtigkeit des Eidschwurs im Allgemeinen und des Untertans Eides insbesondere, in folgender Form abgenommen werden soll, ‚ich schwöre bei Adonai, dem Gott Israel, dass ich der Konstitution u. den Gesetzen gehorchen, dem König treu sein will; wenn ich diesem Schwur zuwider handel, so müssen mich alle die Strafen treffen, welche mir in der geschehenen Vermahnung angedeutet worden sind. Amen.‘“ Auf die Folgen des Meineids nach jüdischen Religionsgrundsätzen wurde hingewiesen.
um 1815 Positiv wirkte sich um 1815 eine Wirtschaftsmaßnahme des Markgrafen von Ansbach aus. Er hatte Schafe aus Spanien eingeführt, weshalb die Wollerzeugung beachtenswert zunahm. Zur Schafschur kauften Juden die Wolle direkt bei den Schäfereien auf, lagerten sie und verkauften sie nach Bedarf an die Dinkelsbühler Stricker und Tuchmacher. Für die ärmeren Einwohner damals existentiell bedeutende Gewerbe.
1819 Ein kleiner Schritt der bayerischen Judenemanzipation erfolgte 1819 mit der Übertragung der Ansässigmachung an den Stadtmagistrat. Allerdings ohne die Bedingungen zu erleichtern, so dass kein Landjude der Umgebung in Dinkelsbühl ansässig wurde. Erst 1853 nahm der Stadtmagistrat zwei jüdische Familien als Einwohner auf, ohne sie in die Kreismatrikel aufnehmen zu lassen.
1820 Vom Magistrat der Stadt Dinkelsbühl wurde 1820 ein Bericht über die Auswirkungen des Emanzipationsedikts von 1813 angefordert. Es wurde gefragt, ob sich der Not- und Schacherhandel verringert habe, und wie es mit der Niederlassung von Juden in Feldbau und Gewerbe stehe.
Es sollten Anträge über die Verbesserung des Zustandes der jüdischen Glaubensgenossen in politischer und religiöser Hinsicht beigefügt werden.
Dinkelsbühler Auskunft Der Hausierhandel der Juden in hiesiger Stadt hat sich gegen 1818 von 37 auf 21 vermindert. Übrigens ist diese Anzahl [...] groß genug, so dass diese Juden selbst unter sich ein kümmerliches Leben führen müssen und in ihren Vermögensumständen immer tiefer sinken, während sie zum Teil den hiesigen Einwohnern durch Zudringlichkeit zur Last fallen. […] Ein einziger Judenbursche hat bei dem Glasermeister Krämer das Glaserhandwerk erlernt und befindet sich dermalen noch bei diesem. Krämer versichert inzwischen, dass er sich zur Aufnahme dieses Lehrlings nie verstanden haben würde, wenn er gewusst hätte, dass dessen Religionsverhältnis auf das Handwerk so übel einwirkten, indem an die jüdischen Sabbat- und Feiertagen der Handwerker am meisten beschäftigt ist und einen Gehilfen am wenigsten entbehren kann […], so dass er einen Judenknaben nie und um keinen Preis mehr in die Lehre aufnehmen werde.
1820 Im vom Stadtmagistrat angeforderten Bericht wurde auch nach Erziehung und Schulbesuch gefragt, da die schulpflichtigen Juden die christlichen Werk- und Sonntagsschulen besuchen sollten. Man antwortete, dass in Dinkelsbühl bekanntlich keine jüdischen Glaubensgenossen ansässig seien.
Zur Frage des Schulbesuchs teilte man mit: Nur selten benutzen die in den Orten Schopfloch und Mönchsroth befindlichen Juden die hiesigen Schulanstalten für ihre Kinder zur Erlernung des Rechnens u. Schreibens und andern gemeinnützlichen Kenntnissen, und dermalen ist nicht ein Judenkind vorhanden, das dahier ordentlichen oder Privatunterricht erhält.
Jüdische Händler auf dem Kinderzechmarkt Der Markt zur Kinderzeche fand zum ersten Mal 1818 auf dem Schießwasen statt, wobei die Schulkinder erstmals auf dem Schießwasen anstatt in der Schule tanzten. Der Dinkelsbühler Senator (Ratsherr) Johann Matthäus Metzger berichtet in seinem Tagebuch, dass der Markt keinen Erfolg hatte. Trotz Verlängerung der Kinderzechtage bis zum Sonntag im Jahr 1821, blieben Handelsleute aus: „Jetzt wird dieser Markt bloß von Juden und einigen andern Verkäufern besucht.“
1821-1861 Seit dem Jahr 1821 wurden dem Magistrat Dinkelsbühl von der Königlichen Regierung des Rezatkreises in Ansbach, Kammer des Innern, Tabellen zugesandt. Darin sollten der Zu- und Fortzug von Juden erfasst werden, der jüdische und christliche Hausierhandel, sowie diejenigen Juden, welche sich mit Künsten (z.B. Backkunst) und Handwerken beschäftigen bzw. mit dem Ackerbau. Die Stadt Dinkelsbühl meldete bis zur Abschaffung des Matrikelparagraphen 1861 Fehlanzeige: Es seien in der Stadt und der Stadtmarkung keine Juden ansässig. Gleichwohl wohnten und arbeiteten zwischen 1824 und 1861 etwa 22 Juden in der Stadt, teilweise mit Familien. Erst 1861 wurde an die Regierung ein Jude als außer der Matrikel ansässig gemeldet. Im Anhang: Liste der Wohnungen von 1636-1938.
1821, 1832 Über die Juden im Umland gibt eine Statistik Auskunft: Im Distrikt Dinkelsbühl gab es in der Landwirtschaft im Jahr 1821 zwei und 1832 sieben ökonomietreibende Israeliten. Ordentliche Gewerbetreibende gab es 1821 keinen und 1832 17. Das Hausieren nahm auffällig stark zu: Jüdische Hausier- und Nothändler gab es 37 im Jahr 1821 und 81 im Jahr 1832.
1822 Der Stadtapotheker und Ratsherr Caspar Anton Riedl (1770-1848) war seit der Neuorganisation des Bürgermilitärs 1815 kommandierender Major. Nach seiner Wahl 1822 zum bayerischen Landtagsabgeordneten, war einer seiner ersten Anträge, den Hausierhandel der Juden abzuschaffen. Er wandte sich auch gegen den überhand nehmenden jüdischen Wucher.
1837 Auch die Zertrümmerung von Landgütern, die Juden bei Konkursauktionen und Nachlassauseinandersetzungen günstig erwarben, war seit langem ein Problem. Vor allem wegen des hierbei sich zeigenden Wuchers, wie es 1837 in einer Mitteilung des Ministeriums des Innern im Intelligenz-Blatt für Mittelfranken heißt. Wie es auch schon in der Reichsstadt Dinkelsbühl verboten gewesen war, wurden Israeliten von der Güterzertrümmerung bei Strafe ausgeschlossen. Es war den Juden dagegen erlaubt, Haus oder Grund zu kaufen und verkaufen, worunter man die einfache Wiederveräußerung eines Gutes in seinem ganzen Komplexe verstand.
1839 Die königliche Regierung achtete darauf, dass die Sonn- und Festtage in keiner Weise entwürdigt wurden. Die Polizeibehörden wurden deshalb 1839 zur strengen Bestrafung angewiesen. Unter anderem war den christlichen und jüdischen Handelsleuten an Sonn- und Festtagen alles Handeln vor Beendigung des Gottesdienstes untersagt.
1838-1840 Die jüdischen Gemeinden Schopfloch und Feuchtwangen waren dem Bezirksrabbinat Ansbach zugeteilt, in Schopfloch amtierte der Unterrabbiner Hirsch Weil von 1838-1840. Die Dinkelsbühler Wohnjuden mit Feuchtwanger und Schopflocher Heimatrecht gehörten dazu.
Der Schopflocher Nathan Ehrlich (1807-1872) hatte bereits 1838 vor, ein eigenes Rabbinat für Feuchtwangen, Schopfloch und Wittelshofen einzurichten. Das königliche Landgericht Dinkelsbühl führte deshalb 1839 eine Abstimmung in den jüdischen Gemeinden durch, die sich zunächst „einhellig gegen die Anstellung eines eigenen Rabbiners“ aussprachen. Doch 1840 einigte man sich doch, so dass die Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis erteilte, „sich von dem Rabbinat Ansbach zu trennen und für sich ein eigenes Rabbinat zu bilden“.
1841-1872 Rabbiner Ehrlich stellte sich 1841 mit drei weiteren Bewerbern zur Wahl und wurde mit überwältigender Mehrheit zum Distriktrabbiner gewählt. Das königliche Landgericht Dinkelsbühl erhielt die Bestallungsurkunde der Regierung zugeschickt, es sollte Ehrlich den im Judenedikt von 1813 vorgeschriebenen Eid ablegen lassen und ihm die Urkunde aushändigen. Die Feierlichkeiten fanden am 16. Juli 1841 in der Schopflocher Synagoge statt, die Installation nahm der „kgl. Landgerichtskommissär“ Assessor Maier mit einer Rede vor.
Nathan Ehrlich war bis zu seinem Tod 1872 auch für die Dinkelsbühler Juden zuständig, die ab 1861 das Dinkelsbühler Heimatrecht erhielten. Nach Ehrlichs Tod übernahm das Ansbacher Distriktrabbinat wieder die Aufsicht.
1842, 1843 In Bayern bemühte man sich, den Hausierhandel der Juden einzuschränken. Der Regierungspräsident von Mittelfranken gab 1842 Anweisung, die Ausnahmsgesetze zu beachten, die Juden zu ordentlichen Erwerbszweigen zurückführen sollten. Außerdem wurde Dinkelsbühl angewiesen, durch Rat und Warnung zur Beseitigung des Wucherhandels mitzuwirken.
Magistratsbeschluss Der Dinkelsbühler Stadtmagistrat erließ deshalb 1843 folgenden Beschluss: „Um der obigen hohen Anordnung den gehörigen Erfolg zu sichern, hat die Polizeimannschaft hiernach zu überwachen, ob die den Hausierhandel dahier betreibenden Schopflocher Juden mit einem von der kgl. Regierung ausgefertigten, nicht ausgelaufenem Lizenzscheine versehen sind, ob sie mit keinen andern Waren, als solchen, wozu sie nach dem Patent berechtigt sind, Handel treiben, ob sie nebenbei nicht den verderblichen Wucherhandel betreiben, und ob sie nicht andern Personen zum Hausierhandel mit anhalten, oder einem unlegitimierten Stellvertreter aufgestellt haben. Zuwiderhandelnde Juden“ waren „aufzugreifen und zur amtlichen Einschreitung vorzuführen.“
1845 Aufgrund einer ministeriellen Anfrage aus München teilte Dinkelsbühl der Regierung von Mittelfranken 1845 mit, für eine Beantwortung, entbehre man aller offiziellen Erfahrungen. Denn es könnten Daraus gehe hervor, dass werde.