© 2021 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH
Postfach 10 01 61 · 68001 Mannheim
Telefon 0621/8626262
info@akademische.de
www.akademische.de
Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Um was es geht
1.1 Im Regelfall werden Verluste verrechnet
1.2 Was Sie bei Anfangsverlusten beachten müssen
1.3 Wenn die Verluste von Dauer sind
1.4 Das spricht für eine Liebhaberei
2 So erstellen Sie eine Gewinnprognose
2.1 Auf den Totalgewinn kommt es an
2.2 Für welchen Zeitraum wird die Prognose erstellt?
3 Wie es zur Liebhaberei kommt, hängt von der Einkunftsart ab
3.1 Welche Einkunftsart liegt vor?
3.2 Verluste bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
3.3 Wann Verluste aus einem Gewerbebetrieb zur Liebhaberei führen
3.4 Wann Verluste bei einer selbstständigen Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft werden
3.5 Vorsicht bei gemischter Tätigkeit
4 Wie Sie die Liebhaberei abwenden
4.1 Legen Sie ein betriebswirtschaftliches Konzept vor!
4.2 Analysieren Sie, worauf die Verluste zurückzuführen sind!
4.3 Reagieren Sie auf Fehleinschätzungen!
4.4 Machen Sie außergewöhnliche Ereignisse verantwortlich!
4.5 Zeigen Sie Ihre Gewinnerzielungsabsicht durch positive Zwischenergebnisse!
4.6 Strategie bei gemischter Tätigkeit
4.7 Flucht nach vorn: Betriebsaufgabe
5 Wie reagiert das Finanzamt?
5.1 Anerkennung der Verluste: vorläufig oder unter Vorbehalt
5.2 Ihre Verluste werden vorläufig nicht berücksichtigt
5.3 Ihre Verluste werden uneingeschränkt berücksichtigt
5.4 Zeitliche Grenze für die Änderung eines vorläufigen Bescheids
6 Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht
6.1 Was geschieht mit dem bisherigen Betriebsvermögen?
6.2 Der Wechsel zur Liebhaberei ist keine Betriebsaufgabe
6.3 Bei EÜR muss kein Übergangsgewinn versteuert werden
6.4 Böse Überraschung beim späteren Verkauf eines Liebhaberei-Betriebs
7 Übergang von Liebhaberei zu Gewinnerzielungsabsicht
7.1 Steuerliche Behandlung früherer Verluste
7.2 Betriebseröffnung im Zeitpunkt des Übergangs
8 Eleganter Ausweg: Zuordnung der Kosten des Liebhaberei-Betriebs zu den Werbungskosten
8.1 Voraussetzung: Wechselwirkung
8.2 Der Unterschied von Werbungskosten zu Verlusten aus Selbstständigkeit
9 Einstufung als Liebhaberei kann auch günstig sein
9.1 Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei
9.2 Gewinnermittlung nicht erforderlich
9.3 Gewerbesteuer fällt nicht an
9.4 Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen
10 Liebhaberei am Ende einer langjährigen Tätigkeit
10.1 Wovon hängt die Einstufung als Liebhaberei ab?
10.2 Ehepaare: Antrag auf Erlass der Steuer
11 Umsatzsteuer: Getrennte Betrachtung
11.1 Umsatzsteuer auch ohne Gewinnerzielungsabsicht
11.2 Vorsteuerabzug bei Liebhaberei
11.3 Liebhaberei und Kleinunternehmerregelung
Liebhaberei: Wenn Verluste wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkannt werden