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Fußnoten

Über den Freitod

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De divinatione, Buch II, Kap. 72 (150).

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»Agamus Deo gratias, quod nemo in vita teneri potest«; Seneca, Epistulae morales, Brief 12.

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Tacitus, Annales, Buch I, Kap. 79.

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Es wäre leicht zu beweisen, dass der Freitod für die christliche Ordnung ebenso rechtmäßig ist wie für die Heiden. Es gibt keine einzige Textstelle, die ihn verbietet. Diese große und unfehlbare Regel des Glaubens und der Lebenserfahrung, die die gesamte Philosophie und das menschliche Denken kontrollieren muss, hat uns in diesem besonderen Fall unserer natürlichen Freiheit überlassen. Dass wir uns der Vorsehung ergeben sollen, wird tatsächlich in der Schrift empfohlen, aber das umfasst allein die Unterwerfung unter diejenigen Übel, die unvermeidlich sind, nicht aber unter solche, die durch Klugheit oder Tapferkeit behoben werden können. Du sollst nicht töten soll offenbar bedeuten, nur das Töten anderer auszuschließen, über deren Leben uns keine Verfügungsgewalt zusteht. Dass dieses Gebot, wie die meisten Gebote der Schrift, durch Vernunft und gesunden Menschenverstand abgewandelt werden muss, geht aus den Verfahrensweisen der Richter klar hervor, die Verbrecher mit dem Tode bestrafen, ungeachtet des Wortlauts dieses Gebots. Aber spräche sich dieses Gebot auch noch so ausdrücklich gegen den Freitod aus, so würde es jetzt keine Geltung haben. Denn das ganze Gesetz Moses ist abgeschafft, soweit es nicht durch das Naturrecht aufrechterhalten wird, und wir haben bereits zu beweisen versucht, dass der Freitod durch dieses Gesetz nicht verboten wird. In allen Fällen beziehen sich Christen und Heiden genau auf dieselbe Grundlage. Und wenn Cato [Marcus Porcius Cato, auch »Cato Minor« oder »Cato Uticensis« genannt, 9546 v. Chr.; richtete sich gegen Cäsar, flüchtete nach dem Sieg Caesars über Pompeius nach Nordafrika und brachte sich dort nach der verlorenen Schlacht bei Thapsus um, um auf diese Weise der Gefangennahme zu entgehen] und Brutus [Marcus Iunius Brutus Caepio, 8542 v. Chr.; römischer Politiker und einer der Mörder Gaius Iulius Caesars; seine Armee wurde in der zweiten Schlacht bei Philippi geschlagen. Er konnte zwar entkommen, stürzte sich dann aber in sein Schwert, das von zwei seiner Männer gehalten wurde], Arria [† 42 n. Chr.; verheiratet mit dem Konsul Aulus Caecina Paetus, der an einem Aufstand gegen Kaiser Claudius beteiligt war. Nachdem dieser Aufstand gescheitert war, sollte der Konsul nach Rom transportiert werden. Seine Frau versuchte ihm in einem gemieteten Fischerboot zu folgen. Als ihr Mann zögerte, sich mit einem Dolch umzubringen, stieß sie ihn sich in die Brust und gab ihn mit den Worten »Paete, non dolet« (»Paetus, es tut nicht weh.«) an ihren Mann zurück, der sich daraufhin auch umbrachte] und Portia [Porcia, vor 67 – 42 v. Chr.; nach Plutarch brachte sich die Ehefrau des Caesarmörders Brutus durch das Schlucken glühender Kohlen um] heldenmütig handelten, sollte denjenigen, die heute ihrem Beispiel folgen, von der Nachwelt dasselbe Lob zuteilwerden. Die Macht, den Freitod zu wählen, wird von Plinius [Gaius Plinius Secundus Maior, auch Plinius der Ältere; 23/2479 n. Chr.; römischer Gelehrter und Historiker] als Vorteil betrachtet, den der Mensch sogar der Gottheit voraushat. Deus non sibi potest mortem consciscere si velit, quod homini dedit optimum in tantis vitae poenis. Naturalis historia, Buch II, Kap. 5 [»So kann er (Gott) sich nicht selbst den Tod geben, wenn er will: das beste Geschenk, das er dem Menschen in den Mühen und Plagen seines Lebens gemacht hat.« (Zit. nach Plinius der Ältere, Naturalis historia / Naturgeschichte, lat./dt., ausgew., übers. und hrsg. von Marion Giebel, Stuttgart 2005, 2. Buch, S. 33.)].

Über die Unsterblichkeit der Seele

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Quintus Curtius Rufus, Historiae Alexandri Magni Macedonis, Buch VI, Kap. 5.

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Sueton, Divus Augustus, Kap. 33.

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Naturalis historia, Buch VII, Kap. 55.

Zu Autor und Texten

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vgl. Immanuel Kant, Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können [1783], in: Kant’s Gesammelte Schriften, hrsg. von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften. Bd. VI, Berlin 1911, S. 253384, hier S. 260.

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ebd, S. 262.

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Volker Meid, Sachwörterbuch zur deutschen Literatur, Stuttgart 1999, S. 155.

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vgl. Guillon und Le Bonniec, Gebrauchsanleitung zum Selbstmord von 1982, das inzwischen nur noch in der französischen Originalausgabe antiquarisch erhältlich ist.

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Macho 2017, S. 445449, vgl. auch Anders 1961, S. 255 f. und passim.

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etwa den Bezug auf antike und scholastische Diskussionen (vgl. Hahmann 2016) oder christliche Vorstellungen. Zum Phänomen allgemein vgl. Di Franco 2009, außerdem Jüttemann u. a. 1991, die Einzelbeiträge in Figl und Klein 2002/2005 sowie in Bilstein und Winzen 2004.

Endnoten

1

beim schönen Geschlecht: bei den Frauen.

2

Im englischen Original wird Marcus Tullius Cicero »Tully« genannt.

3

An der von Hume angegebenen Stelle geht es tatsächlich um den Schlaf bzw. die Traumdeuter, die Cicero »Philosophen« nennt, nicht aber um die Minderwertigkeit des abergläubischen Menschen: »Zuflucht vor all den Mühen und Plagen, meint man, biete der Schlaf. Aber: gerade aus ihm erwachsen die meisten Sorgen und Ängste. Diese wären an sich zwar von geringerer Auswirkung und ließen sich leichter beiseiteschieben, wenn nicht Philosophen die Träume unter ihren Schutz genommen hätten – und zwar durchaus nicht etwa die verächtlichsten Philosophen [gemeint sind die Stoiker, gegen deren Dogmatismus Cicero argumentiert], sondern ausnehmend scharfsinnige, solche, die Folgerungen und Widersprüche erkennen und deshalb schon fast als rundum vollkommen gelten. Wäre Karneades [Karneades von Kyrene, 214/213129/128 v. Chr; Leiter der platonischen Akademie, führte die Skepsis als Möglichkeit, alle philosophischen Aussagen zu bezweifeln, in die Akademie ein und war entsprechend Gegner der von ihm als dogmatisch verurteilten Stoizisten] ihrer Willkür nicht entgegengetreten, so würde man heutzutage vielleicht nur gerade sie als ›Philosophen‹ anerkennen.« (Zit. nach Marcus Tullius Cicero, Über die Wahrsagung / De Divinatione, lat./dt., hrsg., übers. und erl. von Christoph Schäublin, Düsseldorf/Zürich 22002, S. 273.)

4

Unzen: Gewichtseinheit (z. B. für Gold) in einigen englischsprachigen Ländern. Eine Unze entspricht 28,349 g.

5

»Danken wir Gott, dass niemand im Leben festgehalten werden kann« (zit. nach Seneca, Epistulae morales ad Lucilium / Briefe an Lucilius über Ethik, Teil 1, übers. von Heinz Guntermann, Franz Loretto und Rainer Rauthe, hrsg., komm. und mit einem Nachw. vers. von Marion Giebel, 12. Brief, Stuttgart 2014 [u. ö.], S. 6975, hier S. 75).

6

Annalen1964I7973