Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft - Steuern - Recht GmbH
[4]Verfasser:
Robert E. Bopp, Director, Financial Services, Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
Dr. Max Weber, Partner, Financial Services, Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über
http://dnb.dnb.de abrufbar.
Print: | ISBN 978-3-7910-4615-0 | Bestell-Nr. 11030-0001 |
ePub: | ISBN 978-3-7910-4616-7 | Bestell-Nr. 11030-0100 |
ePDF: | ISBN 978-3-7910-4617-4 | Bestell-Nr. 11030-0150 |
Robert E. Bopp/Max Weber
Sustainable Finance
1. Auflage, Juni 2020
© 2020 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH
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Lektorat: Isolde Bacher
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Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart
Ein Unternehmen der Haufe Group
Der Klimawandel verändert unsere Lebenswelten so tiefgreifend wie vermutlich kaum eine andere Entwicklung seit der industriellen Revolution. Die ökonomischen, ökologischen und sozialen Effekte sind fast überall und jederzeit zu spüren. Den steigenden CO2-Emissionen werden schmelzende Gletscher, steigende Meeresspiegel, Migrationsbewegungen und Pandemien zugeschrieben. Dieser radikale und rapide Wandel unser Lebenswirklichkeiten fordert die Wirtschaft als Ganzes und Banken im Besonderen heraus.
Der klimatische Wandel birgt ungeahnte Chancen: eine effizientere und effektivere Nutzung knapper Umweltressourcen, innovative Produkte und Dienstleistungen sowie eine breitere gesellschaftliche Partizipation. Den Banken fällt bei diesen fundamentalen Umstrukturierungen eine besondere Rolle zu. Als Finanzintermediär müssen sie die klimabedingten Chancen und Risiken für die Kapitalbereitstellung identifizieren, steuern und überwachen. Als Akteure eines aufsichtlich regulierten Systems obliegt ihnen die Pflicht, in ihrem Handeln verantwortungsbewusst gegenüber den sich ändernden Bedürfnissen ihrer Kunden aufzutreten und gleichzeitig die Stabilität des Finanzmarktsystems durch das Einhalten regulatorischer Vorgaben nicht zu gefährden.
Vor dem Hintergrund einer über 20 Jahre dauernden beruflichen Beschäftigung mit unterschiedlichsten Fragen der Bankenaufsicht, des Risikomanagements und gesamtbanksteuerungsrelevanten Aspekten haben die Autoren mit aufmerksamer Spannung die regulatorischen Entwicklungen zu klimabezogenen Regulierungsansätzen verfolgt. Die Granularität nationaler, europäischer und internationaler Initiativen zu Governance, Strategie, Risiko und Steuerung erlaubt es nun, konkrete Handlungsoptionen für Banken aufzuzeigen. Vorbei ist damit die Zeit, da das Thema Sustainable Finance mit den Worten abgetan werden konnte: »Banken haben keine Schornsteine und daher keine Emissionen.« Vieles hat sich in den letzten Jahren getan.
Wir danken den vielen, die uns in den vergangenen Jahren mit kritischen Anmerkungen und Kommentaren dazu angespornt haben, die Argumente immer tiefer zu durchdringen, um Antworten zu finden, die belegen, dass eine frühzeitige Beschäftigung mit den klimatischen Veränderungen für Banken mehr Chancen als Risiken birgt.
Unser besonderer Dank gilt dabei unseren Kindern. Mit unvoreingenommener Neugier stellen sie Fragen, die uns zeigen, dass der Klimawandel ein komplexes Thema ist, auf das es nicht die eine Antwort gibt. Vielmehr kommt es darauf an, den Umbau der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in einer ausgewogenen Balance der drei Dimensionen Environment, Social und Governance anzugehen.
Robert E. Bopp
Max Weber
März 2020
$M | Million U.S.-Dollar |
2 °C | 2 °Celsius |
ASC | Accounting Standards Codification |
BaFin | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
BAIT | Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT |
BCBS | Basel Committee for Banking Supervision |
CDP | Carbon Disclosure Project |
CDSB | Climate Disclosure Standards Board |
CO2 | Carbon dioxide |
CO2e | Carbon dioxide equivalent |
CR | Cash Ratio |
CRD | Capital Requirement Directive |
CRR | Capital Requirements Regulation |
CSR | Corporate Social Responsibility |
EBA | European Banking Authority |
ECB | European Central Bank |
EDTF | Enhanced Disclosure Task Force |
EEG | Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien |
EIOPA | European Insurance and Occupational Pensions Authority |
ESG | Environment, Social, Governance |
ESMA | European Securities and Markets Authority |
EU | European Union |
EU-Aktionsplan | EU-Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums |
EZB | Europäische Zentralbank |
FASB | Financial Accounting Standards Board |
FSB | Financial Stability Board |
FTE | Full Time Equivalent |
G20 | Group of 20 |
GHG | Greenhouse gas |
GICS | Global Industry Classification Standard |
GRI | Global Reporting Initiative |
IAO | Internationale Arbeitsorganisation |
IAS | International Accounting Standard |
IASB | International Accounting Standards Board |
ICAAP | Internal Capital Adequacy Process |
IEA | International Energy Agency |
IIRC | International Integrated Reporting Council |
ILAAP | Internal Liquidity Adequacy Process |
ILO | International Labour Organization |
IOS | International Organization for Standardization |
[10]IOSCO | International Organization of Securities Commissions |
IPCC | Intergovernmental Panel on Climate Change |
IT | Informationstechnologie |
KWG | Kreditwesengesetz |
kWh | Kilowattstunde |
LGD | Loss Given Default |
MaRisk | Mindestanforderungen an das Risikomanagement |
NGFS | Network for Greening the Financial System |
NGO | Non-Governmental Organization |
OECD | Organization for Economic Co-operation and Development |
OpRisk | Operational Risk |
PACTA | Paris Agreement Capital Transition Assessment |
PD | Probability of Default |
PRA | Prudential Regulation Authority |
PRB | Principles for Responsible Banking |
PRI | Principles for Responsible Investment |
RAROC | Risk Adjusted Return on Capital |
RoI | Return on Investment |
RTF | Risikotragfähigkeit |
SASB | Sustainability Accounting Standards Board |
SDG | Sustainable Development Goals |
SREP | Supervisory Review Evaluation Process |
SSM | Single Supervisory Mechanism |
TCFD | Task Force on Climate-related Financial Disclosures |
TEG | Technical Expert Group |
THG | Treibhausgas |
TPI | The Transition Pathway Initiative |
UN | United Nations |
UNEP | United Nations Environment Program |
UNEP FI | United Nations Environment Program Finance Initiative |
UV | Ultraviolett |
WC | Working Capital |
WRI | World Resources Institute |
Abb. 2.1: | FSB-TCFD-Ansatz – transitorische/physische Risiken |
Abb. 2.2: | FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken |
Abb. 2.3: | FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Politik und Gesetz |
Abb. 2.4: | FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Technologie |
Abb. 2.5: | FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Markt |
Abb. 2.6: | FSB-TCFD-Ansatz – transitorische Risiken/Reputation |
Abb. 2.7: | FSB-TCFD-Ansatz – physische Risiken |
Abb. 2.8: | FSB-TCFD-Ansatz – physische Risiken/akut |
Abb. 2.9: | FSB-TCFD-Ansatz – physische Risiken/chronisch |
Abb. 2.10: | FSB-TCFD-Ansatz – Chancen |
Abb. 2.11: | FSB-TCFD-Ansatz – klimabedingte Chancen |
Abb. 2.12: | FSB-TCFD-Ansatz – klimabedingte Chancen/Ressourceneffizienz |
Abb. 2.13: | FSB-TCFD-Ansatz – klimabedingte Chancen/Energiequellen |
Abb. 2.14: | FSB-TCFD-Ansatz – klimabedingte Chancen/Produktion und Dienstleistung |
Abb. 2.15: | FSB-TCFD-Ansatz – klimabedingte Chancen/neue Märkte |
Abb. 2.16: | FSB-TCFD-Ansatz – klimabedingte Chancen/Belastbarkeit |
Abb. 2.17: | Wirkungszusammenhänge – physische und transitorische Risiken |
Abb. 2.18: | Wirkungszusammenhänge bei physischen Risiken |
Abb. 2.19: | Wirkungszusammenhänge bei transitorischen Risiken |
Abb. 3.1: | Principles for Responsible Banking |
Abb. 3.2: | Die Empfehlungen des NGFS |
Abb. 3.3: | Bank- und wertpapieraufsichtliche Maßnahmen auf der Basis des EU-Aktionsplans |
Abb. 3.4: | Der Supervisory Review Evaluation Process der EBA |
Abb. 3.5: | Integration der ESG-Risiken in das SREP-Rahmenmodell |
Abb. 4.1: | Kernelemente der Offenlegungsempfehlungen zu klimabezogenen Finanzangaben |
Abb. 4.2: | Empfehlungen und Leitlinien |
Abb. 4.3: | Kategorien des Handlungsbedarfs |
Abb. 4.4: | Aufgaben und Handlungsfelder auf Vorstandsebene ‒ exemplarisch |
Abb. 4.5: | Wirkung klimabedingter Veränderungen – funktionale Betrachtung |
Abb. 4.6: | ESG erfordert das transparente Management klimabedingter Risiken |
Tab. 1: | Umwelt- und klimabedingte Risiken |
Tab. 2: | Die 11 Handlungsempfehlungen der FSB-TCFD |
Tab. 3: | FSB-TCFD Recommendations: Governance |
Tab. 4: | FSB-TCFD Recommendations: Strategy |
Tab. 5: | FSB-TCFD Recommendations: Risk Management |
Tab. 6: | FSB-TCFD Recommendations: Metrics and Targets |
Im Januar 2020 fand das 50. Weltwirtschaftsforum in Davos unter dem Motto »Stakeholder for a Cohesive and Sustainable World« statt. Bestimmende Themen des Forums waren der Umgang mit dem Klimawandel und das Streben hin zu einer nachhaltigeren, sozial gerechteren Arbeitswelt. Diese Schwerpunktsetzung trägt der politischen und gesellschaftlichen Diskussion der vergangenen Monate Rechnung, die sich z. B. in den Bemühungen um strengere Klimaschutzgesetze, in dem von der neuen EU-Kommission vorgestellten »Green Deal«, in den »Fridaysfor-Future«-Demonstrationen oder in der »Initiative Lieferkettengesetz« zeigt. Ergänzt wird die Diskussion um wissenschaftliche Veröffentlichungen wie z. B. den Special Report on Global Warming of 1,5 °C des Weltklimarats1. Gemeinsame Grundlage der Diskussionen und Aktivitäten sind die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals), die im Mittelpunkt der UN-Agenda 2030 stehen und die 2020 überprüft werden sollen, sowie die Verpflichtungen der Staatengemeinschaft aus dem Pariser Klimaschutzabkommen vom Dezember 2015, die Erderwärmung auf deutlich weniger als 2 °C zu begrenzen. Die Erreichung dieser Ziele setzt einen Umbau der heute bekannten Strukturen in Wirtschaft und Gesellschaft hin zu einer CO2-neutralen, kreislaufbasierten und ressourcenschonenden Wirtschaft voraus. Das Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 2 °C bis 2050, bezogen auf die vorindustrielle Zeit2, erfordert eine drastische Reduktion der CO2-Emissionen über alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche hinweg3. Einige Bereiche, wie bspw. Transport und Energie, werden größere Veränderungen erfahren als andere Bereiche. Zudem werden durch künstliche Intelligenz getriebene Innovationen zu Umbrüchen in der Struktur der Realwirtschaft führen.
Im März 2018 hat die EU-Kommission den Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums (im Folgenden: EU-Aktionsplan) vorgelegt. Dieser enthält zehn Maßnahmen, die sich primär an die Finanzindustrie richten und insbesondere dazu dienen sollen, die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen. Um die Klimaziele bis 2030 zu verwirklichen, wird nach Berechnungen der EU jährlich ein Investitionsvolumen von 180–250 Mrd. Euro benötigt. Banken und anderen Finanzmarktakteuren kommt bei der Aufbringung und Bereitstellung dieser Mittel und damit der Finanzierung des Umbaus der Wirtschaftsstrukturen aufgrund ihrer Funktionen als Finanzintermediäre, [16]Kapitalsammelstellen und Geber von Risikokapital eine herausragende Rolle zu. Damit Banken dieser Rolle gerecht werden können, bedarf es klarer Regeln und Rahmenbedingungen, z. B. hinsichtlich der Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig/nicht nachhaltig oder hinsichtlich Transparenz- und Offenlegungsanforderungen gegenüber den Endkunden der Banken, damit diese entsprechend ihren ESG-Präferenzen bewusste Anlageentscheidungen treffen können. Damit Banken und andere Finanzmarktakteure selbst gegen Risiken aus dem Klimawandel gewappnet sind, enthält der EU-Aktionsplan zudem Maßnahmen, die auf eine Berücksichtigung dieser Risiken im Risikomanagement und in den prudenziellen Aufsichtsvorschriften zielen.
Mit dem EU-Aktionsplan soll insgesamt ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt geschaffen werden. Zum einen sollen Banken und andere Finanzmarktakteure den erforderlichen Umbau der Wirtschaft hin zu einer ressourcenschonenden, CO2-neutralen Kreislaufwirtschaft in ihren jeweiligen Funktionen als Intermediär oder Risikokapitalgeber unterstützen. Zum anderen müssen sie die mit dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsaspekten einhergehenden Risiken und Chancen in ihren Strategien, ihrer Governance, ihren Prozessen, Verfahren und Methoden und ihren Regelwerken abbilden. Gleichzeitig muss die Aufsicht ihre Normen anpassen, um die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems auch in Zukunft unter Berücksichtigung der Risiken aus dem Klimawandel zu gewährleisten4. Die Maßnahmen des EU-Aktionsplans sollen dann zu einem nachhaltigen Finanzwesen (Sustainable Finance) führen.
Dass es staatlicher Eingriffe bedarf, um den durch menschliches Handeln verursachten Klimawandel aufzuhalten bzw. dessen Folgen zu begrenzen, hat bereits Marc Carney5 2015 in seiner Rede »Breaking the Tragedy of the Horizon« bei dem Versicherungskonzern Lloyds in London betont. Er stellte dabei heraus, dass es für die gegenwärtige Generation im Grunde kaum einen Anreiz gäbe, die Kosten des Klimawandels nicht auf die nächste Generation zu verschieben. Er begründete dies mit den unterschiedlichen Zeithorizonten. Die Folgen des Klimawandels sind zwar bereits spürbar, dramatisch werden sie jedoch erst in den nächsten 10–20 Jahren und später sein. Die üblichen Planungszyklen für die Verantwortlichen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sind hingegen eher kurzfristig orientiert, sei es aufgrund der Mandatierung für politische Aufgaben, die Bestellung in Institutionen oder die Verantwortung für Business-Pläne. Selten werden hier Verantwortlichkeiten oder Planungen über mehr als drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt6. Neben dem zeitlichen Auseinanderfallen von Verursachung und Wirkung kommt als weitere Herausforderung hinzu, dass die Auswirkungen klimaschädlichen Verhaltens nicht lokal begrenzt sind und sich nicht allein durch lokale Anstrengungen begrenzen lassen. Das Auseinanderfallen von Verursachung und Wirkung in zeitlicher und örtlicher [17]Hinsicht verstärkt das bei öffentlichen Gütern, und hier im Speziellen bei Umweltgütern7, beobachtbare Gefangenendilemma oder Freifahrerverhalten8. Zum Überwinden des Gefangenendilemmas bieten sich zwar grundsätzlich Verhandlungslösungen an. Aufgrund des langen, mehrere und zukünftige Generationen umfasssenden Zeithorizonts fehlt aber der Verhandlungspartner. Insoweit muss hier der Staat Regelungen, z. B. in Form von Klimaschutzgesetzen, die auch Verbote enthalten können, schaffen9.
Dieses Buch beschäftigt sich mit den Herausforderungen, die sich für Geschäftsbanken durch ein nachhaltiges Finanzwesen ergeben. Es richtet sich primär an Entscheidungsträger und Mitarbeiter in Banken, die im Strategie-, Risiko- und Compliance- oder Nachhaltigkeitsbereich tätig und bereits mit den Grundlagen zum Pariser Klimaschutzabkommen 2015, den Sustainable Development Goals (SDGs) oder den Ansätzen zu Environment, Social and Governance (ESG) vertraut sind. Das Werk ist als Einstiegsleitfaden mit Praxishinweisen und Beispielen für eine Abbildung der Herausforderungen aus dem Klimawandel in den Regelwerken einer Bank zu verstehen. Je nach funktionaler Verantwortlichkeit ist durch den Leser auf die vorgestellten Themen vertiefend einzugehen. Auf die wesentlichen Inhalte des Buches und die Ausgestaltung der Kapitel wird im Folgenden eingegangen.
In Kapitel 2 gehen wir auf die Risiken und Chancen aus dem Klimawandel ein und die Frage, wie diese sich im Speziellen bei Banken auswirken. Die definitorischen Grundlagen zu den Begriffen Risiko und Chance erlauben eine Einschätzung der Relevanz des Klimawandels für Banken. Zugrunde gelegt wird die Ereigniskategorisierung des FSB-TCFD10 mit der Unterscheidung in physische und transitorische Risiken auf der einen Seite und den klimabedingten Chancen auf der anderen Seite. Die Überleitung der FSB-TCFD-Kategorisierung in die klassischen, bankbetrieblichen Risikokategorien ermöglicht es, die Wirkungen der Risiken aus dem Klimawandel auf die Finanzindustrie und insbesondere auf Banken aufzuzeigen.
Die Vorstellung der bankaufsichtsrechtlichen Entwicklungen der nationalen, europäischen und, soweit relevant, internationalen Ebene führen in Kapitel 3 zu der Frage, wie die Rahmenbedingungen der Banken im Kontext klimabedingter Veränderungen zu definieren sind. Dieser Darstellung geht eine Auseinandersetzung mit der Frage voraus, ob der Klimawandel überhaupt ein Thema für die Bankenaufsicht ist11. Hervorgehoben wird die Rolle der Aufsicht: Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bankensystems, Gläubigerschutz und Verbraucherschutz. Die Aufsicht hat dabei Eckpunkte für Finanzmarktakteure zu bestimmen und muss gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Spielregeln eingehalten werden. Auf die grundsätzliche Unterscheidung [18]internationaler Standards sowie europäischer Vorgaben, bspw. aus dem EU-Aktionsplan, wird vor dem Hintergrund der Förderung nachhaltiger Investitionen eingegangen.
In Kapitel 4 wird der Handlungsbedarf, der sich aus den klimabedingten Veränderungen ergeben kann, aus Sicht der Banken erläutert. Die Ausführungen unterscheiden die Handlungsfelder für die Banken anhand des vom FSB-TCFB erarbeiteten Konzepts aus Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Metriken und Kennzahlen. In jeder dieser vier Handlungsdimensionen stellen wir einleitend die Vorgaben des FSB-TCFD zu den Offenlegungsempfehlungen dar, um dann darauf einzugehen, was bankseitig an Um- und Ausbaumaßnahmen notwendig ist, sodass FSB-TCFD-konform berichtet werden kann. Gleichzeitig werden die in Kapitel 3 dargestellten zukünftigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen berücksichtigt, so dass die dargestellten Maßnahmen auch für die Erfüllung dieser Anforderungen Gültigkeit haben. Den Banken wird somit ein Praxisleitfaden an die Hand gegeben, der entlang der Wertschöpfungskette die Auf- und Ablauforganisation einer Bank auf die klimabedingten Veränderungen anpasst und auf die künftigen Erwartungen der Stakeholder vorbereitet.
Dieses Buch befasst sich primär mit den Herausforderungen und Handlungsfeldern für Geschäftsbanken. In Kapitel 5 fassen wir diese zusammen.
Bei der Ausgestaltung eines nachhaltigen Finanzwesens stellt sich aber auch die Frage, welche Rolle Notenbanken, insbesondere die Europäische Zentralbank (EZB), bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen (müssen). Der Europäischen Zentralbank wurde bei ihrer Gründung 1998 durch die beteiligten EU-Mitgliedstaaten der Teil staatlicher Souveränitätsrechte übertragen, der die Geldpolitik betrifft. Sie ist eingebunden in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) mit den nationalen Zentralbanken (NZB). Aufgabe der EZB ist vor allem die Gewährleistung der Preisstabilität und der Finanzstabilität im EU-Wirtschaftsraum. Darüber hinaus soll die EZB allgemeine wirtschaftspolitische Maßnahmen in der EU unterstützen, sofern diese nicht mit der Wahrung der Preisstabilität in Konflikt stehen. Im Rahmen der geldpolitischen Maßnahmen stellt sich z. B. die Frage, ob bei den laufenden Ankaufprogrammen oder bei der Hereinnahme von Sicherheiten im Rahmen von Transaktionen mit Geschäftsbanken ein bestimmter Prozentsatz als nachhaltig klassifizierter Vermögenswerte angekauft bzw. hereingenommen werden soll, um dadurch die zur Eindämmung des Klimawandels erforderliche Transformation der Wirtschaft hin zu einer CO2-neutralen Kreislaufwirtschaft stärker zu fördern und damit die Klimaschutzziele der EU-Kommission (»Green Deal«) zu unterstützen12. Eine solche »grüne Geldpolitik« ließe sich dann mit der geldpolitischen Aufgabenstellung der EZB rechtfertigen, wenn es einen Zusammenhang zwischen Preisstabilität einerseits und den Risiken aus dem Klimawandel andererseits gibt13. Unkritisch dürfte es hingegen sein, wenn für die Verwaltung [19]der eigenen, nicht geldpolitisch motivierten Portfolien einer Notenbank, wie z. B. der eigenen Pensionsfonds, vermehrt »grüne« Vermögenswerte hereingenommen werden14. Hier agiert die Notenbank letztlich wie eine Geschäftsbank.
Finanzstabilität kann die EZB durch mikroprudenzielle und makroprudenzielle Maßnahmen sicherstellen. Mikroprudenzielle Maßnahmen setzen bei der Beaufsichtigung der einzelnen Institute im Euroraum an, wobei die EZB für die sog. »significant institutions« die direkte Aufsicht wahrnimmt. Die Berücksichtigung einzelner Risiken in mikroprudenziellen Maßnahmen ist immer dann gerechtfertigt, wenn diese für eine Bank wesentlich sind. Hierauf gehen wir insbesondere in Kapitel 3 ein und zeigen auf, wie eine Integration von Risiken aus dem Klimawandel in mikroprudenzielle Maßnahmen erfolgen kann. Mit makroprudenziellen Maßnahmen soll verhindert werden, dass Risiken sich negativ auf weite Teile des Finanzsystems auswirken oder systemisch werden (Systemrisiken) mit der Folge, dass insbesondere kritische Finanzmarktinfrastrukturen ausfallen. Makroprudenzielle Maßnahmen im Zusammenhang mit Gefahren aus dem Klimawandel wären also dann gerechtfertigt, wenn diese Gefahren das Potenzial haben, ein Systemrisiko oder eine Finanzkrise auszulösen. Es ist zumindest die Aufgabe einer Notenbank, die potenziellen direkten und indirekten Auswirkungen aus dem Klimawandel auf das Finanzsystem und die Finanzstabilität grundlegend zu analysieren und laufend zu überwachen15. Hierbei ist zu beachten, dass die Charakteristika von Risiken aus dem Klimawandel, auf die wir in Kapitel 3 näher eingehen, vergleichbar sind mit Risiken aus sog. »black swan events«, also z. B. keine historische Daten mangels vergleichbarer Ereignisse, hohe Unsicherheit hinsichtlich des zeitlichen Eintritts, Nichtlinearität und sehr hohes, aber unsicheres Schadenspotenzial. Aber anders als »black swan events«, die (völlig) unerwartet und plötzlich auftreten, sind bereits Entwicklungen und Folgen des Klimawandels selbst und Gegenmaßnahmen, z. B. die Entwicklung neuer Technologien oder Klimaschutzgesetze, erkennbar. Auch die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels und seiner Gegenmaßnahmen sind sowohl in örtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht weitreichender und in Teilen irreversibel16. Diesen Herausforderungen müssen sich Notenbanken, in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden und der Politik, stellen und sie annehmen.
1 Vgl. IPCC (2020).
2 Allgemein wird von dem Ende des ausgehenden 19. Jahrhunderts als Beginn der industriellen Revolution gesprochen. Die um 1850 beginnenden Klimaaufzeichnungen bieten die Grundlage für die Aussage, dass sich das Klima im globalen Mittel seither um 0,85 °C erhöht hat. Nach aktuellem Stand der Diskussion ist ein Anstieg um 2 °C gegenüber der Durchschnittstemperatur kritisch, da bei einem Überschreiten dieses Wertes von katastrophalen Veränderungen der globalen Umwelt ausgegangen wird.
3 Ein »science-based target« ist ein Ziel, das von Unternehmen als angenommen zugrunde gelegt wird, um die Treibhausgas-(GHG-)Emissionen entsprechend dem Grad der Dekarbonisierung zu reduzieren, der erforderlich ist, um den globalen Temperaturanstieg unter 2 °C im Vergleich zu den vorindustriellen Temperaturen zu halten. Weiterführend hierzu die Ausführungen im IPCC (2020) im Special Report on Global Warming of 1,5 °C.
4 Vgl. hierzu auch Bolton, P. et al. (2020). Ausführlich gehen wir auf die Rolle der Banken- und Wertpapieraufsicht im Zusammenhang mit dem Klimawandel in Kapitel 3 ein.
5 Vgl. Bank of England (2015) sowie auch Bank of England (2016).
6 Vgl. Viehöver, W. (2011).
7 Zum Begriff siehe auch Cansier, D. (1993), S. 18 ff.
8 Vgl. Fathi, K. (2019), auch Cansier, D. (1993).
9 Vgl. Cansier, D. (1993).
10 TCFD steht für Task Force on Climate Change related Financial Disclosure. Auf die Empfehlungen der vom Financial Stability Board (FSB) eingerichteten Task Force gehen wir in Kapitel 4 ausführlich ein.
11 Neben der Bankenaufsicht werden wir uns auch mit den wertpapieraufsichtlichen Regeln beschäftigen, aber nur insoweit, als sie das Wertpapiergeschäft der Banken (Eigengeschäft oder Kundengeschäft) betreffen.
12 Vgl. z. B. Zydra, M. (2019); Arnold, M. (2019); Überlegungen zu einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Geldpolitik sind auch Bestandteil der Überprüfung der geldpolitischen Strategie der EZB. Vgl. hierzu ECB (2020), Pressemitteilung der EZB vom 23. Januar 2020.
13 Vgl. hierzu und zu möglichen Zusammenhängen zwischen Risiken aus dem Klimawandel und Preisstabilität, Bolton, P. et al. (2020), S. 16.
14 Vgl. NGFS (2019), S. 28 f.; European Central Bank (2019).
15 Vgl. NGFS (2019), S. 22 ff.
16 Vgl. Bolton, P. et al. (2020), die in diesem Zusammenhang den Begriff »green swan« einführen.
Der Begriff Risiko stammt aus dem Italienischen und wurde bereits im 16. Jahrhundert verwendet, um kaufmännische Wagnisse und Gefahren zu beschreiben, die unerwartet und nicht vorhersehbar eintraten17. Von Anfang an war aber wohl schon klar, dass Risiken mit vorausschauendem und klugem Handeln begegnet werden kann und dass sich damit neue Möglichkeiten ergeben können – die Chancen. Seither hat der Risikobegriff in die unterschiedlichsten Disziplinen Eingang gefunden. Im Allgemeinen wird unter Risiko die zufallsbehaftete Möglichkeit einer Veränderung von Ereignissen verstanden, die mit einer möglichen negativen Auswirkung (Gefahr) verknüpft sind. In der Regel sind nicht alle Einflussfaktoren bekannt, d. h., das Risiko ist durch den Zufall mit einem Wagnis verbunden18. Sich einer Gefahr bewusst zu sein und ein Wagnis einzugehen, um ein bestimmtes Ergebnis anzustreben, kann auch als das Eingehen eines Risikos bzw. als das Einlassen auf eine risikohaltige Situation ausgedrückt werden19.
Die Wahrscheinlichkeitstheorie (Stochastik) als auf den Zufall spezialisiertes Teilgebiet der Mathematik beschäftigt sich mit Risiken und deren Berechnung. Sie beschreibt Risiken anhand der mathematischen Grundlagen des Zufalls. Die Statistik, ihrerseits Teilgebiet der Stochastik, versucht, durch die Analyse von Daten über dokumentierte Ereignisse bestimmte Größen wie Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenshöhe und Erwartungswerte zu quantifizieren20. Das ist ein Aspekt, der im weiteren Verlauf zum Umgang mit klimabedingten Risiken von Bedeutung sein wird. Grundsätzlich ist daher festzuhalten: Eine Risikosituation zeichnet sich dadurch aus, dass Entscheidungen nur bei unvollständiger Information getroffen werden. Unter der Annahme vollständiger Information würden Handlungsalternativen ohne Risiko verfolgt werden21.
Risiko = Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele
Eine Auswirkung stellt dabei eine Zielabweichung sowohl in positiver oder negativer Richtung als auch in beide Richtungen dar. Üblicherweise wird Risiko dargestellt anhand der22
In der Finanzwirtschaft wird in der Regel nicht zwischen positiven und negativen Auswirkungen eines unsicheren Ereignisses unterschieden23. Es wird unterstellt, dass unternehmerisches Risiko nicht nur die negativen Verluste, sondern auch die positiven Gewinne im Sinne einer Chance, berücksichtigt.
Die Auseinandersetzung mit den klimabedingten Risiken ist für den Finanzbereich von grundsätzlicher Bedeutung24. Als Intermediär zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer beeinflussen potenzielle klimabedingte Ereignisse bei Banken sowohl die Aufwandsseite, z. B. durch steigende Abschreibungen bei Krediten und Wertpapierpositionen, als auch die Ertragsseite, z. B. durch zusätzliche Erträge bei einer erhöhten Nachfrage nach Investitionsmitteln für klimaneutrale Technologien. Der daraus abgeleiteten Forderung einer harmonisierten Offenlegung und standardisierten Transparenz zu klimabedingten Risiken und Chancen schließen sich immer mehr Finanzmarktakteure an25. Diese erwarten, dass die bereitgestellten Informationen zum einen über Branchen und Sektoren hinweg in Umfang und Ziel konsistent und vergleichbar sind. So können Investoren die Vergleichsgruppen (Peers) bewerten und Risiken aggregieren. Zum anderen müssen die Informationen zuverlässig sein, um sicherzustellen, dass Nutzer den Daten vertrauen können. Dazu müssen die Daten so klar präsentiert werden, dass komplexe Informationen verständlich werden. Letztlich geht es aber auch um die Effizienz der Datenbereitstellung, d. h., der Aufwand für die Datenbereitstellung soll minimiert und gleichzeitig der Nutzen maximiert werden. Praktische Beispiele für die Umsetzung dieser Forderung sind der seit August 2015 geltende Artikel 173 des französischen Energiewendegesetzes26 sowie der »King Code zur Integrierten Berichterstattung«. Letzterer wird in Südafrika bereits seit März 2010 im Rahmen der Corporate Governance zur erweiterten Informationsbereitstellung eingefordert27.
[23]Weltweit haben sich unterschiedliche Offenlegungsinitiativen gegründet, die einerseits sehr tief in industriespezifische Details gehen, andererseits sehr breit über alle Branchen anwendbar sind. Für Ersteres steht eine Initiative aus Principles for Responsible Investment (PRI) und United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI): das Montréal Carbon Pledge28. Es verfolgt das Ziel, höhere Transparenz beim CO2-Fußabdruck von Aktienportfolios zu schaffen. Sehr breit sind hingegen die Offenlegungsempfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) des Financial Stability Board (FSB). Diese Empfehlungen der FSB-TCFD sind auf dem Weg, sich als internationaler Standard zu etablieren, obgleich es sich dabei formal um rechtlich nicht bindende Empfehlungen einer Arbeitsgruppe des FSB handelt. So orientiert sich z. B. die EU-Kommission in ihren Leitlinien für die »Nichtfinanzielle Erklärung« im Sinne der CSR-Richtlinie an den TCFD-Standards29. Auch nationale Aufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die britische Prudential Regulation Authority (PRA) nehmen in ihren Veröffentlichungen zum Thema Klimawandel Bezug auf die Begriffsdefinitionen in den TCFD-Empfehlungen30.
Als Ausgangspunkt der TCFD-Methodik können die von Mark Carney eingeführten Risiken gelten. Er hatte 2015 in seiner Rede »Breaking the Tragedy of the Horizon – climate change and financial stability«31 bei Lloyd’s of London darauf verwiesen, dass es im Wesentlichen drei Risiken gibt, durch die die Stabilität der Finanzmärkte und ihrer Akteure beeinträchtigt werden kann32:
[24]Carney hat die Ursachen unmittelbar mit den Wirkungen verbunden, indem er von den Risiken über die Haftung zu dem notwendigen Umbau der Wirtschaft überleitete.
Abb. 2.1: FSB-TCFD-Ansatz – transitorische/physische Risiken (Quelle: eigene Darstellung)
Die FSB-TCFD stellt in ihrer Risikokategorisierung in Anlehnung an Carneys Konzept auf die Ursachen ab und leitet daraus zwei Risikokategorien ab33:
Auf die Wirkungszusammenhänge geht die FSB-TCFD gesondert im Rahmen von Transmissionskonzepten ein. Nach Auffassung des FSB-TCFD sind diese beiden Risikoarten in allen Bereichen der Wirtschaft vorzufinden.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Empfehlungen wird im Folgenden tiefer auf die Logik der FSB-TCFD zur Systematisierung von klimabedingten Risiken und Chancen eingegangen. In Kapitel 2.3.1 wird auf die klimabedingten Risiken und ihre Relevanz für Finanzmarktakteure eingegangen.34 Dabei wird der FSB-TCFD-Logik entsprechend in transitorische Risiken und physische Risiken unterschieden. In Kapitel 2.3.2 werden die Chancen, die sich aus klimabedingten Veränderungen ergeben, dargestellt. Hierbei wird ganz bewusst der Begriff der »Chance« für den von der FSB-TCFD verwendeten Begriff der »Opportunitäten« verwendet35. In Kapitel 2.3.3 wird ein Zwischenfazit gezogen, in dem die klimabedingten Risiken und Chancen in den Kontext der banktypischen Risikoarten eingebunden werden. Auf dieser Grundlage werden in Kapitel 2.4 die Wirkungszusammenhänge aufgezeigt, mit denen die klimabedingten Risiken und Chancen auf die Finanzmarktakteure einwirken36.