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© 2020 Murat Can Atakan

Herstellung und Verlag:

BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN: 978-3-7519-4581-3

Alle Rechte sind vorbehalten. Nachdruck, Kopieren oder Reproduktion (auch auszugsweise) in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Screenshot, Kopieren oder anderes Verfahren) sowie die Einspeicherung, Verarbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung mit Hilfe elektronischer Systeme jeglicher Art, gesamt oder auszugsweise, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Autors untersagt. Alle Übersetzungsrechte sind vorbehalten.

Meinem verstorbenen Großvater,

Necat Sıtkı Artukoğlu,

gewidmet.

VORWORT

Das Buch “Türkisches Handelsrecht in 66 Fragen” dient zur Information für die Geschäftspersonen, die in Deutsch Sprachigen Ländern leben und in der Türkei Investitionen anlegen möchten und für Personen, die im türkischen Handelsrecht interessiert sind.

Nach dem Gesetzesänderung im Jahr 2012, zeigen sich im türkischen Handelsrecht viele ähnliche Punkte wie im deutschen Handelsrecht. Aus dem Grund wurden in diesem Buch weitgehend Unterschiedliche Punkte zum türkischen und deutschen Handelsrecht erläutert.

Die Gründung, Arbeitsweise und Eigenschaften der Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wurden in diesem Buch zusammengefasst. Dieses Buch erteilt den Lesern vorwiegend Informationen über das türkische Handelsrecht zu den Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. In diesem Zusammenhang wird dieses Buch zum Wegbereiter für Geschäftspersonen, Rechtsanwälte, Buchhalter, Financier und Steuerberater, die in der Türkei Geschäfte ausüben und investieren möchten, so wie Studenten, die in diesem Fachbereich studieren.

Ich möchte an dieser Stelle meinen besonderen Dank meiner Mutter, Nevim Artukoğlu aussagen, mit von ihrem Herzen kommenden Gebeten immer hinter mir ist und mich mit ihrer unendlichen Liebe unterstützt.

Meine liebe Frau, Rechtsanwältin Zülal Atakan, danke ich von ganzem Herzen für die anregenden Diskussionen und das anstrengende Korrekturlesen. Natürlich bedanke ich mich bei ihr auch für ihre unermüdliche Unterstützung und Motivation.

Abschließend möchte ich meinem einzigen Sohn, Kerem Ahlas Atakan, danken, der Farbe in meinem Leben bringt und mir erlaubte, in meiner Arbeit süße und winzige Pausen einzulegen.

Das Buch ist auf dem Stand vom Mai 2020 und ich bin auch wieder dankbar für jedes Feedback und jeden Verbesserungsvorschlag.

Istanbul, Mai 2020

Murat Can Atakan

murat@canatakan.com – www.canatakan.com

INHALTSVERZEICHNIS

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

1. Welche Gesellschaften sind nach türkischem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft?

Handelsgesellschaften sind offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Genossenschaften, nach dem türkischen Handelsgesetzbuch.

2. Welche Gesellschaften sind nach dem türkischen Handelsgesetzbuch Personengesellschaften und sind diese Gesellschaften einer unabhängigen Aufsicht miteinbezogen?

Die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sind nach dem türkischen Handelsgesetzbuch Personengesellschaften. Diese Gesellschaften sind einer unabhängigen Aufsicht nicht miteinbezogen, und der Jahresabschluss dieser Gesellschaften werden nicht von unabhängigen Prüfern verfolgt.

3. Welche Gesellschaften sind nach dem türkischen Handelsgesetzbuch eine Kapitalgesellschaft?

Die Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Kommanditgesellschaft auf Aktien sind nach dem türkischen Handelsgesetzbuch Kapitalgesellschaften.

4. Welche Gesellschaften sind nach dem türkischen Handelsgesetzbuch einer unabhängigen Aufsicht miteinbezogen?

Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch sind Kapitalgesellschaften (die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Kommanditgesellschaft auf Aktien) und die Konzerne einer unabhängigen Aufsicht miteinbezogen.

5. Ist es nach dem türkischen Handelsgesetzbuch möglich, eine Kapitalgesellschaft zu einer Privatgesellschaft umzuwandeln?

Im türkischen Handelsgesetzbuch wurde die Umwandlung der Handelsgesellschaften festgelegt und umwandelungsfähige Gesellschaften aufgeklärt.