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„Natur und Landschaft sind […] so zu schützen, dass […] die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. Dieser erste Paragraph des Bundesnaturschutzgesetzes zeigt klar, mit welchen Attributen die Begriffe Natur und Landschaft versehen sind: sie ist schön, hat Erholungswert und muss deshalb geschützt werden. Gleichzeitig sind genau diese Begriffe beispielsweise in der Blut-und-Boden-Ideologie des dritten Reiches genutzt worden, um die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat zu legitimieren (TREPL 2012: 202).

Es stellt sich daher die Frage, wie ein scheinbar objektiver Begriff auf so unterschiedliche Weisen ausgelegt werden kann. Dass der Begriff gar nicht so objektiv ist, sondern eine Entwicklung durchgemacht hat, die unser heutiges idyllisches Bild bei dem Wort Landschaft hervorruft, möchte ich im Folgenden durch einen geschichtlichen Abriss, sowie in der unterschiedlichen Verwendung desselben in den einzelnen Hauptphasen der Humangeographie zeigen. Anschließend möchte ich eine gegenwärtige Entwicklung aufzeigen, bei der deutlich werden soll, wie sehr unser Leben von Vorstellungen der Vergangenheit geprägt ist.

Diese Hausarbeit wurde im Rahmen des „Begleitseminars KG mit Geländetag“ im Sommersemester 2013 bei Prof. Dr. Georg Glasze am Institut für Geographie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg angefertigt.