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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

© 2015 - 2020 Alexander Rudolph

Herstellung und Verlag: BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN: 978-3-7519-3864-8

Inhaltsverzeichnis

Der Autor

Mein Name ist Alexander Rudolph und ich bin in 2000 in die private Sicherheitswirtschaft eingestiegen. Seit 2015 bin ich in der Erwachsenenbildung tätig. Zwischenzeitlich habe ich mehrere Hundert Schülerinnen und Schüler erfolgreich durch die Sachkundeprüfung begleitet.

Als Honorardozent unterstütze ich bundesweit Bildungsträger und ich bin als Schulleiter und Fachdozent tätig. Ich bin in mehreren Prüfungsausschüssen aktiv und habe zusammen mit Dennis Sültmann ein Buch über alle Themenbereiche der Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO veröffentlicht.

Einleitung

Die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO wird vor den Industrie- und Handelskammern der Bundesrepublik Deutschland abgelegt. Diese unterteilt sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Während der schriftliche Teil in der Bewachungsverordnung (BewachV) stärker definiert ist, gibt es für den mündlichen Teil lediglich folgende Vorgaben1:

Aufgrund dessen haben die einzelnen Kammern, die Möglichkeit, den mündlichen Prüfungsteil in seiner Ausführung relativ frei zu gestalten. Dies bedeutet, je nach IHK muss man sich einem anderen Prüfungsschema stellen. Eine Anfrage bei der lokalen IHK kann da Klarheit verschaffen.

Hauptsächlich haben sich dabei vor allem folgende Schemata etabliert:

In Schleswig-Holstein zum Beispiel haben sich die Kammern für die beiden erstgenannten Schemata entschieden. Derzeit sind es auch die primären Prüfungsformen in der Bundesrepublik.

In diesem vorliegenden kleinen Taschenhelfer möchten wir uns daher der Einzelabfrage bzw. der Gruppenabfrage widmen.

Zu guter Letzt noch: Die Fragen sind nicht festgelegt, aber die Themen gemäß dem Rahmenlehrplan. Es können also jederzeit durch die Prüfer/innen, neue Fragen hinzugefügt werden.

Die Fragen und Antworten sind keine Form, an welche die Kammern gebunden sind. Wer denkt, dass lediglich die vorliegende Form auswendig gelernt werden muss, wird umdenken müssen.

Nach dem Lernen der Fakten, sollte man versuchen sich auch mit differierenden Fragestellungen zu konfrontieren. Die Kunst ist die Frage des Prüfers/der Prüferin, mit dem eigenen Wissen in Zusammenhang zu bringen und zu verstehen, worauf die Frage abzielt.

„Inwendig denken ist besser als auswendig zu lernen.“ (Klaus Klages)


1 BewachV § 11 Prüfung, Verfahren

Recht der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung

1. Was ist das Recht?