Die Förderung der Ausbildung junger Menschen stellt ein zentrales Element bildungs- und sozialpolitischer Bemühungen dar. Zwar hat sich in den letzten Jahren der Arbeits- und Ausbildungsmarkt positiv entwickelt, dennoch bestehen für bestimmte Gruppen von jungen Menschen weiterhin Hürden, um eine Ausbildung zu beginnen und/oder erfolgreich zu absolvieren.
Das vorliegende Buch bietet einen Überblick über ausgewählte Maßnahmen der Bundes- agentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Bildung von Benachteiligten und die wichtigen Träger, die diese Instrumente konkret umsetzen. Damit soll zugleich ein breites berufliches Aufgabenfeld für verschiedene soziale und pädagogische Berufsgruppen umrissen werden.
Ziel und Gegenstand dieses Buches liegen aber nicht in einer wissenschaftlichen Erörterung zur Benachteiligtenförderung, vielmehr soll eine konkrete Orientierungshilfe in diesem Berufsfeld geboten werden. Dabei wird zunächst kurz auf die Bundesagentur für Arbeit als Hauptauftraggeber dieser Maßnahmen eingegangen. Anschließend werden einzelne ausgewählte Maßnahmen bzw. Förderinstrumente basierend auf dem Sozialgesetzbuch III mit ihren Zielen und Inhalten skizziert, wobei die Berufsorientierung, die Berufsvorbereitung und die Berufsausbildung im Mittelpunkt stehen.
Ein weiteres Kapitel thematisiert Aspekte der praktischen Maßnahmeumsetzung und stellt die verschiedenen Professionen vor, die in diesem Aufgabenbereich tätig sind. Hier fließen auch konkrete Erfahrungen aus der eigenen beruflichen Praxis des Autors im Bereich der Benachteiligtenförderung mit ein.
Abschließend folgt ein umfangreicher Überblick über Arbeitgeber bzw. Träger, die im Aufgabenfeld der Benachteiligtenförderung und Jugendberufshilfe tätig sind. Damit ist auch ein Anliegen des vorliegenden Buches angesprochen, nämlich konkrete Hinweise und Informationen für alle (beruflich) an diesen Themen und Aufgaben Interessierten zu liefern.
Als Adressaten kommen demzufolge Praktiker im Berufsfeld der Benachteiligtenförderung bzw. Jugendberufshilfe, Berufseinsteiger, Studenten und Lehrende an Hochschulen und Fachschulen bzw. weiteren Ausbildungsstätten für soziale und pädagogische Berufe in Frage.
Als hauptsächlicher Auftraggeber und Kostenträger der im Rahmen dieses Buches vorgestellten Maßnahmen der Benachteiligtenförderung bzw. Jugendberufshilfe fungiert die Bundesagentur für Arbeit, so dass wir diese Einrichtung genauer betrachten müssen.
Die Bundesagentur für Arbeit – vormals Bundesanstalt für Arbeit - ist eine Behörde des Bundes und steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) III §§ 367ff.
Die Bundesagentur gliedert sich in einen Hauptsitz (Zentrale) in Nürnberg und 10 Regionaldirektionen, nämlich Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Hessen, Niedersachsen-Bremen, Nord (umfasst Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz-Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt-Thüringen. Die Regionaldirektionen sind insgesamt zuständig für 156 örtliche Agenturen und mehr als 600 Geschäftsstellen. Des Weiteren bestehen als gemeinsame Einrichtungen 303 Jobcenter, die von den Agenturen für Arbeit zusammen mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen betrieben werden.
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane heißen bei der Zentrale Verwaltungsrat und bei den lokalen Agenturen Verwaltungsausschüsse (vgl. SGB III §§ 371ff.) Die Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien stellen zu je einem Drittel Arbeitgebervertreter, Gewerkschaftsvertreter und Vertreter der öffentlichen Hand.
Die Hauptaufgabe der Agenturen für Arbeit ist die Vermittlung von Arbeitsstellen und Ausbildungsstellen, die Berufsberatung, die Förderung der Berufsausbildung und auch der beruflichen Weiterbildung. Des Weiteren zahlt sie Entgeltersatzleistungen wie vor allem das Arbeitslosengeld, fungiert als Familienkasse bei der Auszahlung des Kindergeldes und erstellt Arbeitsmarktstatistiken. Angeschlossen ist der Bundesagentur für Arbeit noch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Bevor wir uns näher mit ausgewählten Maßnahmen der Benachteiligtenförderung beschäftigen, soll kurz der Begriff der Benachteiligtenförderung näher erläutert werden. Dabei beziehen wir uns auf Definitionsmerkmale, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) festgelegt hat (vgl. dazu die Internetversion des BiBB Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2009 – Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn 2009, www.datenreport.bibb.de/html/75.htm).
Demzufolge umfasst die Benachteiligtenförderung „die berufliche Förderung von (jungen) Menschen im Übergang Schule – Arbeitswelt. Die Angebote werden öffentlich finanziert und durch Auftragnehmer bereitgestellt.“ Die Komplexität der Benachteiligtenförderung ergibt sich daraus, dass sie „im Schnittbereich von Jugendhilfe – Arbeitsmarktpolitik – Bildungspolitik“ angesiedelt ist. Als benachteiligte Jugendliche gelten ganz allgemein formuliert junge Menschen, die „im Vergleich zu ihren Altersgenossen bei der Versorgung mit Ausbildungsplätzen im Nachteil sind“. Benachteiligung verweist auf individuelle und gesellschaftliche Faktoren, die für die Beeinträchtigungen der betreffenden Personengruppe verantwortlich sind. Fragt man nach der hier im Fokus stehenden Zielgruppe, so betont das BiBB, dass eine eindeutige Definition nicht möglich sei. Benachteiligung sei im Hinblick auf ihre Ursachen nicht eindeutig zu definieren, vielmehr wird sie an ihrer Folgewirkung festgemacht und hier ist das ausschlaggebende Kriterium die „Ausbildungslosigkeit“. Zusammenfassend wird Benachteiligtenförderung als „eine Form der Unterstützung von jungen Menschen auf ihrem Weg in Ausbildung oder Arbeit“ bezeichnet. Sie beinhaltet somit Maßnahmen zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und sonstige Qualifizierungen.
Seit dem 1. Januar 2013 gilt, dass alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle bedürfen. Diese Vorgabe betrifft Träger, die von den Agenturen für Arbeit geförderte Maßnahmen anbieten wie auch diese durchführen wollen. Darunter fallen die unten näher beschriebenen Projekte zur Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung entsprechend den §§ 48 bis 80 des Sozialgesetzbuches (SGB) III. Alle Angelegenheiten zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen – siehe § 181 SGB III – müssen an die fachkundigen Stellen gerichtet werden. Ein Verzeichnis fachkundiger Stellen findet sich im Übrigen auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit unter „Institutionen – Träger – Akkreditierung und Zulassung“. Seit April 2012 übernimmt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Aufgabe der Akkreditierung und Überwachung fachkundiger Stellen.
Da die Bundesagentur für Arbeit großen Wert darauf legt, dass die von ihr geförderten Maßnahmen entsprechend den Zielvorgaben durchgeführt werden, kommen verschiedene Instrumente der Qualitätssicherung zum Einsatz. Dadurch sollen u.a. auch eventuell ungeeignete Träger identifiziert und gegebenenfalls von einer Maßnahmedurchführung ausgeschlossen werden.
Als Instrumente der Qualitätssicherung fungieren die konkrete Maßnahmebetreuung durch die Fachkräfte der lokalen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter, des Weiteren unmittelbare Prüfungen vor Ort durch den Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen, Teilnehmerbefragungen und Erfolgsbeobachtungen (Verbleibs- und Eingliederungsquoten). Insbesondere der seit 2007 tätige Prüfdienst soll der Qualitätssicherung dienen und die Umsetzung der Maßnahme und deren Ziele durch die Träger überprüfen.