100 Fragen zur Privatinsolvenz
was Sie schon immer wissen wollten – Tipps, Tricks, aktuelle Informationen
von
Andrea Meiling
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- 1. Schulden, Verschuldung, Überschuldung – wo sind die Grenzen?
- 2. Was ist die Privatinsolvenz?
- 3. Kann jeder die private Insolvenz beantragen?
- 4. Kann mir die Privatinsolvenz verweigert werden?
- 5. Welche Schulden gehören in die Privatinsolvenz?
- 6. Wann sollte die Verbraucherinsolvenz in Erwägung gezogen werden?
- 7. Gibt es tatsächlich Vorteile bei der privaten Insolvenz?
- 8. Was sind die Nachteile einer Verbraucherinsolvenz?
- 9. Mit welchem Kostenaufwand muss ich rechnen?
- 10. Kann ich an diesen Kosten etwas einsparen?
- Hierauf kann mit einem eingeschränkten „Ja“ geantwortet werden. Denn die Kosten für das Gericht und den Treuhänder lassen sich nicht minimieren.
- Sie können nur eins im Vorfeld tun und die Insolvenzmasse so klein, wie es nur geht, halten. Das heißt, verkaufen Sie die verbliebenen Vermögenswerte vor der Beantragung der Privatinsolvenz selbst.
- Da für jede neue Eintragung beim Treuhänder Kosten für Sie entstehen und Sie verpflichtet sind, Geldbeträge aus Verkäufen zu melden, sollten Sie sich überlegen, ob es nicht mitunter besser ist auf den beliebten Tauschhandel zurück zu greife? Beispielsweise eingetauschte Lebensmittel müssen Sie nicht angeben.
- 11. Kostenlos zur Privatinsolvenz – geht das?
- Doch es ist mit wenigen Kenntnissen möglich, auch die übrigen Unkosten nicht zu einer neuen Schuldenlawine anwachsen zu lassen. So ist es sinnvoll, den Anwalt für Insolvenzrecht nur in sehr komplizierten Fällen einzuschalten oder wenn die Abwicklung zeitabhängig ist. Denn den Beratungsschein (Beratungshilfegesetz) erhalten Sie nur, wenn Sie Hartz IV oder ein geringes Einkommen haben. Dabei beachten Sie bitte, dass zwar Schulden anerkannt werden, aber eben nicht jede Verpflichtung. Hat Ihr Partner beispielsweise ein hohes Einkommen, dann bekommen Sie den Beratungsschein ebenfalls nicht.
- Gehen Sie doch stattdessen zu einer Schuldnerberatung. Diese haben zwar lange Wartezeiten, aber sämtliche Leistungen, die dort Ihnen angeboten werden, sind kostenlos. Hier wird erst einmal geprüft, ob sich die Privatinsolvenz tatsächlich lohnt oder begleitet Sie bei allen Schritten und Fragen vor wie während der Insolvenz.
- Benötigen Sie trotzdem einen Anwalt und macht dieser Mehrkosten geltend, die Sie zahlen sollen, verweisen Sie ihn auf die BRAGO bzw. das Beratungshilfegesetz. Dort werden die anfallenden Gebühren für Anwälte geregelt.
- 12. Wie lange dauert die Insolvenz für Privatpersonen?
- 13. Wie läuft eine Verbraucherinsolvenz ab?
- 14. Gibt es Voraussetzungen für die Privatinsolvenz?
- 15. Muss ich einen Anwalt einschalten?
- 16. Warum muss ich die Eidesstattliche Versicherung abgeben?
- 17. Was ist der richtige Umgang mit den Gläubigern?
- 18. Wo erhalte ich eine aktuelle Liste mit meinen Gläubigern?
- 19. Wie sieht ein Schuldentilgungsplan aus?
- 20. Was ist die außergerichtliche gütliche Einigung?
- 21. Kann ich ein Scheitern der gütlichen Einigung erzwingen?
- 22. Von wem erhalte ich die Bescheinigung über das Scheitern der Einigung?
- 23. Welche Papiere benötige ich für das Antragsverfahren bei Gericht?
- 24. Welche Aufgaben hat das Gericht?
- 25. Ablauf des Antragsverfahrens
- 26. Wohlverhaltensphase – was bedeutet das?
- 27. Wer ist mein Ansprechpartner in der Wohlverhaltensphase?
- 28. Was kann zum Abbruch der Insolvenz führen?
- 29. Der Treuhänder – Welche Aufgaben hat er?
- 30. Was muss ich dem Treuhänder melden?
- 31. Was darf der Treuhänder und was nicht?
- 32. Kann ich den Treuhänder wechseln?
- 33. Wo reiche ich eine Beschwerde gegen den Treuhänder ein?
- 34. Ende der Wohlverhaltensphase - Ende der Schulden?
- 35. Was bedeutet die Restschuldbefreiung wirklich?
- 36. Was muss nach der Restschuldbefreiung beachtet werden?
- 37. Ab wann kann ich wieder einen Kredit beantragen?
- 38. SCHUFA und Co. – wann werden meine negativen Einträge gelöscht?
- 39. Gibt es eine Begrenzung in der Höhe für die private Insolvenz?
- 40. Was zählt als Einkommen und Vermögen?
- 41. Wie viel bleibt vom Einkommen? Pfändungsfreigrenzen & Co
- 42. Darf ich meinen PKW behalten?
- 43. Hartz IV und Privatinsolvenz – geht das?
- 44. Selbständig trotz Privatinsolvenz – ist das möglich?
- 45. Worauf muss ich als Pflegeperson achten?
- 46. Kann ich „vergessene“ Gläubiger nachreichen?
- 47. Gemeinsame Schulden = gemeinsame Insolvenz?
- 48. Kinder und die Insolvenz der Eltern, wer zahlt für wen?
- 49. Mein Kind hat ein teueres Geschenk bekommen – was jetzt?
- 50. Unterhalt des Kindes = anrechenbares Einkommen?
- 51. Mein Kind ist volljährig und wohnt bei mir – wie wird das berechnet?
- 52. Mein Kind hat die private Insolvenz beantragt – hafte ich für die Schulden mit?
- 53. Mein Partner steht in der Privatinsolvenz – was kommt auf mich zu?
- 54. Wohnungswechsel – was muss ich dem zukünftigen Vermieter mitteilen?
- 55. Wer wird automatisch von der Insolvenz benachrichtigt?
- 56. Wen sollte ich von der Insolvenz informieren?
- 57. Darf meine Bank das Konto kündigen?
- 58. Was ist das Konto für jedermann?
- 59. Was kann ich tun, wenn die Bank die Kredite kündigt?
- 60. Kauf auf Rechnung – darf ich das?
- 61. Kann ich den Strom- und Gasanbieters wechseln?
- 62. Erbschaft in der Privatinsolvenz – alles weg?
- 63. Sind Schenkungen in der Insolvenz meldepflichtig?
- 64. Was passiert mit Steuerrückerstattungen?
- 65. Weihnachtsgeld, Zulagen & Co. – alles an die Gläubiger?
- 66. Wie wird mein Minijob bei der Insolvenz verrechnet?
- 67. Was bleibt von meiner Rente in der Verbraucherinsolvenz?
- 68. Umzug – wer muss das wissen?
- 69. Muss ich eine Änderung des Einkommens melden?
- 70. Was sind die Pfändungstabellen für Vorsorgebeiträge?
- 71. Ist das eine Alternative, die Entschuldung im Ausland?
- 73. Welche Bedingungen gelten für eine Insolvenz im Ausland?
- 74. Wie gut muss ich die jeweilige Landessprache beherrschen?
- 75. Wie wird die ausländische Restschuldbefreiung anerkannt?
- 76. Woran erkenne ich seriöse Agenturen für die Auslandsentschuldung?
- 77. Wie hoch sind die Kosten für eine ausländische Entschuldung?
- 78. Alternative 1 - Privatinsolvenz in Frankreich?
- 79. Für welche Personen eignet sich die französische Insolvenz?
- 80. Was sind die Voraussetzungen für die französische Entschuldung?
- 81. Was benötige ich für die französische Verbraucherinsolvenz?
- 82. Wie ist der Ablauf der französischen Privatinsolvenz?
- 83. Alternative 2 - Privatinsolvenz in England?
- 84. Limited und Co. – Selbständigkeit als Start in die Entschuldung, wie geht das?
- 85. Was benötige ich für die Privatinsolvenz in England?
- 86. Alle zwei Wochen in England - reicht das?
- 87. Wie läuft die englische Privatinsolvenz ab?
- 88. Was muss ich nach der englischen Entschuldung tun?
- 89. Alternative 3 - Privatinsolvenz in Wales?
- 90. Wo liegen die Vorteile der walisischen Insolvenz?
- 91. Ich lebe in einem Grenzgebiet, kann ich trotzdem die Entschuldung in Wales beantragen?
- 92. Alternative 4 - Privatinsolvenz in Spanien?
- 93. Wer kann die spanische Privatinsolvenz beantragen?
- 94. Die kürzeste Insolvenzdauer in der EU – wo ist der Haken?
- 95. Welche Meldepflichten gibt es bei der Insolvenz in Spanien?
- 96. Warum gibt es kaum Agenturen für die spanische Privatinsolvenz?
- 97. Gibt es Ausnahmeregelungen in der Privatinsolvenz?
- 98. Was tun bei plötzlichen Schulden beim Energieversorger während der Insolvenz?
- Da in der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden aufgebaut werden dürfen, haben viele Schuldner Angst und Bedenken, sobald die Jahresendabrechnung des Stromversorgers bevorsteht. Denn egal, wie sehr Sie Strom einsparen, durch die ständigen Preiserhöhungen der Energieversorger werden Sie immer etwas nachzahlen müssen
- Wenn es eine kleinere Summe ist, dann können Sie diese in Raten sicherlich abzahlen und Ihr Treuhänder erfährt nichts
- 99. Wo finde ich weitere Hilfen zum Thema Privatinsolvenz und Schulden?
- 100. Schuldenabbau vs. Insolvenz – was ist besser?
Sie haben Schulden und wissen nicht mehr weiter? Und Sie schämen sich, weil Sie verschuldet sind?
Nur keine falsche Scham, die ganze Welt ist zurzeit verschuldet. Noch nie gab es so viele Schulden, dafür ist Griechenland das aktuellste Beispiel. Doch auch der deutsche Staat hat eine Haushaltsverschuldung, die jeden Rahmen sprengt. Banken steuern von einer Krise in die nächste und verursachen in Millionenhöhe Schulden. Also Kopf hoch, Sie befinden sich in illustrer Gesellschaft.
Aber was bei Managern und Beamten mit Abfindungen in horrender Höhe belohnt wird, kann bei Ihnen zu empfindlichen Sanktionen führen bis zur eidesstattlichen Versicherung und einer absolut negativen SCHUFA. Das kann es Ihnen unmöglich machen, ein normales Leben zu führen, geschweige denn, einen Neuanfang zu wagen. Es gibt jedoch einen Ausweg für Sie – die private Insolvenz.
Zucken Sie nicht gleich zurück, in vielen Fällen erwies sich die Verbraucherinsolvenz als die bessere Variante statt einer ständigen Verschuldung, mitunter auf Lebenszeit.
Sie glauben uns nicht? Nun, dann dürften Sie nicht die einzigen sein, denn viele Menschen wissen wenig oder gar nichts zur Privatinsolvenz. Das Resultat ist meistens eine Ablehnung von möglichen Hilfen aus der Schuldenfalle. Horrorgeschichten über die Privatinsolvenz häufen sich derzeit in Internetforen und schrecken viele Schuldner vor diesem Ausweg ab.
Schuld daran ist in erster Linie die Scham der Betroffenen, die Unkenntnis über den Ablauf einer Privatinsolvenz und die bürokratischen Hürden, welche nur in Deutschland so einzigartig verschlungen und scheinbar unüberwindlich sind.
Um etwas Licht ins Dunkel der deutschen Verbraucherinsolvenz und deren Alternativen zu bringen, haben wir die einhundert am meisten gestellten Fragen rund um die private Insolvenz in über 374 Internetforen ausgewertet. Gleichzeitig beantworten wir Ihnen diese Fragen umfassend, aktuell und fundiert.
Falls noch mehr Fragen auftreten, deren Beantwortung Sie nicht in diesem Buch finden, dann sollten Sie sich unseren Ratgeber „Alles zur Privatinsolvenz im In- und Ausland“ zulegen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Andrea Meiling & Team Juli 2011
Experten schätzen, dass etwa zwei Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet sind und die gleiche Anzahl von Haushalten sich nahe an der Grenze zur Überschuldung befinden. Doch was ist der Unterschied zwischen einer Verschuldung und einer Überschuldung? Wir haben Ihnen die allgemeinen Definitionen der einzelnen Schuldenklassen heraus gesucht und in eine verständliche Erklärung umgewandelt.
Schulden haben Sie in dem Moment, indem Sie etwas auf Kredit, Raten oder mit einer Finanzierung, welcher Art auch immer, kaufen und später dafür bezahlen.
Beispiel: Sie kaufen einen Kühlschrank (580€) auf Raten. Die monatliche Rate beträgt 100€ und Ihr Einkommen beläuft sich auf 1.600€. Durch den Ratenkauf haben Sie nun Schulden.
Eine Verschuldung tritt dann ein, wenn mehrere Verpflichtungen zusammen kommen, diese aber monatlich noch tragbar sind für das Familienbudget bzw. durch Besitzwerte wie ein unbelastetes Grundstück aufgefangen werden können.
Beispiel: Sie erwerben ein Haus für 100.000€. Ihr Einkommen liegt monatlich bei 2.500€ Netto. Außerdem haben Sie ein Sparguthaben von 4.300€, ein Auto mit einem Wert von 9.000€ und das Haus samt Grundstück stellt einen Wert von 250.000€ dar. Die Rate für das Haus beträgt 800€. Dazu kommt eine Abzahlungsrate für den Kühlschrank von 100€. Sie haben also Sicherheiten in Höhe von 263.300€ zusätzlich zu dem monatlichen Einkommen.
In einem Notfall könnten Sie also die Schulden abdecken. Jedoch nicht mehr allein durch Ihr monatliches Einkommen. Das bedeutet also, wenn Sie in der Lage sind, durch Sicherheiten Ihre Verbindlichkeiten ablösen zu können, sind Sie verschuldet.
Als Überschuldung wird der Zustand bezeichnet, in welchem der Schuldner im Laufe von mindestens drei Monaten seinen Raten nicht mehr nachkommen kann, ohne seine Eigenversorgung wie Miete, Strom und Lebenshaltungskosten (hier ist der Regelsatz von Hartz IV anzusetzen) zu gefährden.
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern hat ein Einkommen von 2.400€ im Monat und keine weiteren Sicherheiten. Sie kaufen sich ein Auto (9.000€) und eine neue Küche (7.300€) auf Raten. Die Raten betragen zusammen im Monat 700€. Dann verliert der Vater die Arbeit und das monatliche Einkommen der Familie beträgt nur noch 1.500€. Die Miete beläuft sich auf 600€, Strom auf 120€ und der Regelsatz für die Familie beträgt insgesamt 1.184€. Das bedeutet, die Familie kann auch im Verlauf von drei Monaten nicht den Raten nachkommen und ist somit überschuldet.