Schritt 5: Top-Anbieter auswählen

Was die Hausbank bietet, reicht Ihnen aus? Wer so denkt, verschenkt unter Umständen ein kleines Vorsorgevermögen.

Haben Sie sich die passende Anlageform für Ihre Vorsorge herausgepickt, gilt es, den besten Anbieter zu finden. Aber wer ist das – und bekommen Sie das gleiche Produkt vielleicht woanders billiger?

Geht es um die betriebliche Altersversorgung, ist die Antwort kurz: Hier bestimmt der Arbeitgeber, wohin das Geld der Mitarbeiter fließt. Selbst wenn diese das Angebot ihres Chefs mit anderen vergleichen könnten – es würde kaum etwas nutzen, denn sie können nicht selbst wählen.

Anders bei Riester- und Rürup-Rente: Ganz gleich, für welches Modell Sie sich entscheiden – im Vorfeld sollten Sie sich im Internet unter www.test.de über die Qualität einschlägiger Angebote informieren. Dort finden Sie für wenig Geld den jeweils aktuellen Test und erfahren, worauf Sie beim Vergleichen achten müssen. Dasselbe gilt für ungeförderte Produkte, ob Zinsanlagen, Versicherungen oder Börseninvestments. Suchen Sie sich mehrere Angebote aus und nehmen Sie Kontakt zu den Anbietern auf. Kurzum: Informieren, vergleichen, unterschreiben – so wird ein Schuh draus.

Relativ viele Möglichkeiten haben Sie bei der Riester-Rente und bei Fondssparplänen. Anhand dieser beiden Beispiele geben wir Ihnen einen Überblick über die derzeit besten Angebote (siehe „Die besten Riester-Angebote“, S. 58 und „Die besten Fonds finden und günstig kaufen“, S. 114) und sagen, wie Sie einen Vertrag bekommen. Details zu den Produkten selbst finden Sie in den folgenden Kapiteln.

Vorsorgen mit Vater Staat

Mit viel Geld kurbelt der Staat den Spareifer seiner Bürger an. Angebote gibt es für jeden Geldbeutel und Anlagetyp. Doch die Groß­zügigkeit ist an Bedingungen geknüpft. Damit die Rechnung aufgeht, brauchen Sparer das richtige Produkt – und einen langen Atem.

Betrachtet man die gesetzliche Altersvorsorge als Fundament eines Hauses, lässt sich die staatlich geförderte Vorsorge am ehesten mit dessen Wänden vergleichen. Doch die verschiedenen Modelle sind weder für jeden zugänglich noch geeignet.

Während sich etwa die Riester-Rente an Arbeiter, Angestellte und Beamte sowie deren Ehepartner richtet, ist die Rürup-Rente in erster Linie für Selbstständige gedacht.

Gesetzlich Rentenversicherte haben zusätzlich das gesetzlich verbriefte Recht, über ihren Arbeitgeber vorzusorgen. Üblicherweise zweigt dieser dann einen Teil des monatlichen Bruttoverdienstes für die betriebliche Versorgung ab und zahlt das Geld in einen Vorsorgevertrag ein. Der Beschäftigte spart bis zu einer bestimmten Beitragshöhe Steuern und Sozialabgaben.

Viele Firmen zahlen ihren Mitarbeitern außerdem vermögenswirksame Leistungen (VL). Auch dafür steuert der Staat bis zu bestimmten Einkommensgrenzen Zulagen bei – unter Umständen sogar mehrere.

Riester-Rente: Sichere Rendite durch staatliche Förderung

Zulagen und Steuervorteile sorgen im Zinstief für sichere Erträge. Ab sofort legt der Staat noch ein paar Euro drauf – und lässt weniger gut betuchten Rentnern mehr vom mühsam Ersparten.

Die Riester-Rente soll den Rückgang von gesetzlicher Rente und Beamtenpensionen ausgleichen. Ein Allheilmittel ist sie jedoch nicht: Viele Sparer dürften später pro Monat nicht mehr als 100 bis 300 Euro bekommen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales existierten im dritten Quartal 2017 rund 16,5 Millionen Verträge.

In Zuschriften an Finanztest zeigen sich Sparer immer wieder von der Riester-Rente genervt: zu bürokratisch, zu teuer, zu renditeschwach. Die Kritik an hohen Kosten und bürokratischen Hürden ist oft berechtigt. Mancher Frust rührt jedoch aus falschen Erwartungen. Zum Beispiel aus der Annahme, alle Riester-Angebote seien gut, da sie staatlich zertifiziert sind. Die Zertifizierung besagt aber nur, dass ein Angebot bestimmte Kriterien erfüllt. Tops von Flops zu unterscheiden, überlässt der Staat den Sparern – und den Experten der Stiftung Warentest.

Vorteile beim Riestern

Für die Riester-Rente spricht ihre Sicherheit. Ein bis zum Ende besparter Riester-Vertrag birgt kein Verlustrisiko – egal, ob Rentenversicherung, Bank- oder Fondssparplan. Jeder Anbieter muss vertraglich garantieren, dem Sparer bei Rentenbeginn mindestens seine gezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen zur Verfügung zu stellen. Was er zusätzlich erwirtschaftet, kommt obendrauf. Nachteil: Der Zwang zum Kapitalerhalt lässt die Chancen auf wirklich hohe Renditen sinken – auch bei Fondssparplänen.

Riester-Verträge sind zudem flexibler als andere geförderte Vorsorgemodelle: So können Sparer ihren Beitrag je nach Lebenssituation senken, erhöhen oder aussetzen. Möglich ist auch die komplette oder teilweise Entnahme des Guthabens zum Kauf oder altersgerechten Umbau einer selbst genutzten Immobilie. Bei Rentenbeginn kommt der Sparer zudem an bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag heran – egal, wofür er es verwendet. Nur an Gläubiger abtreten oder auf andere Personen übertragen darf er seinen Vertrag nicht.

Vor der Vertragsunterschrift muss der Anbieter über die Kosten für Abschluss, laufende Verwaltung und für einen Vertragswechsel informieren. Einmal im Jahr ist eine Standmitteilung über gespartes Kapital und erwirtschaftete Erträge fällig.

Ist der Kunde unzufrieden, kann er den Vertrag wechseln. Die Kosten dafür hängen von Anbieter und Riester-Modell ab. Um sein Kapital auf einen neuen Vertrag übertragen zu lassen, kündigt der Kunde den alten mit drei Monaten Frist zum Quartalsende. Wer zwischenzeitlich im Minus ist, etwa mit einem Riester-Fondssparplan, sollte jedoch nicht überstürzt aussteigen: Spätestens zum Rentenbeginn müssen eingezahlte Beiträge plus staatliche Zulagen wieder auf der Habenseite stehen – mindestens.

Wer überhaupt riestern darf

Anspruch auf die Förderung hat, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Das sind die meisten Arbeitnehmer. Riestern dürfen aber auch versicherungspflichtige Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld, Mütter und Väter in Elternzeit sowie Beamte.

Was viele nicht wissen: Ehepartner von Riester-Sparern können einen eigenen Vertrag abschließen, auch wenn sie selbst gar nicht „riesterfähig“ sind. Sie sind in diesem Fall indirekt förderberechtigt.

  1. Sparer, die keine garantierte lebenslange Zusatzrente brauchen, weil sie durch eine großzügige Betriebsrente oder als künftiger Erbe bereits gut abgesichert sind, schauen sich besser nach renditestärkeren Anlagen um.

Was der Staat drauflegt

Die Grundzulage beträgt ab 2018 maximal 175 statt 154 Euro pro Jahr – auch für bestehende Verträge. Die Kinderzulagen bleiben gleich: Für jedes ab 2008 geborene Kind, für das der Sparer Kindergeld erhält, gibt es bis zu 300 Euro im Jahr, für vor 2008 geborene Kinder bis zu 185 Euro. Haben beide Elternteile einen Riester-Vertrag, müssen sie entscheiden, wer die Kinderzulagen bekommt. Junge Leute, die ihren Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen, erhalten einmalig 200 Euro Startguthaben.

Volle Zulagen gibt es, wenn pro Kalenderjahr mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Vertrag fließen. Der Beitrag ist aus dem Nettoverdienst zu bestreiten. Gefördert werden höchstens 2 100 Euro pro Jahr, bei Ehepaaren das Doppelte. Ist nur ein Partner direkt förderberechtigt, liegt die Fördergrenze bei 2 160 Euro. Wer über die Förderhöchstgrenze hinaus Geld einzahlt, sichert sich eine höhere Rente, aber keine höhere Förderung. Wer weniger als den Mindest­eigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulagen nur anteilig.

Zulagen verringern Eigenanteil

Ganz wichtig: Die Zulagen werden als Teil des förderfähigen Beitrags betrachtet, sodass der Sparer aus eigener Tasche nur die Differenz zu tragen hat.

So muss ein Single mit 30 000 Euro Vorjahresbrutto für die volle Zulage 1 200 Euro einzahlen. Da er 175 Euro Grundzulage bekommt, zahlt er nur 1 025 Euro aus eigener Tasche. Hätte er zusätzlich Anspruch auf zwei Kinderzulagen von je 300 Euro, käme er auf eine Gesamtförderung von 775 Euro. Dann würden 425 Euro Eigenanteil reichen.

Wer nichts oder nur sehr wenig verdient, zahlt pro Jahr pauschal 60 Euro ein – auch wenn das über der 4-Prozent-Grenze liegt. Das gilt auch für Hausfrauen oder -männer, die über ihren Ehepartner indirekt förderberechtigt sind, sowie für Sparer in Elternzeit ohne Vorjahreseinnahmen.

Steuervorteil für Besserverdiener

Clevere Zahlungsweise. Wenn Sie es sich erlauben können, zahlen Sie den ganzen Riester-Jahresbeitrag auf einen Schlag ein – das spart Kosten. Zudem lassen sich mit einer Sonderzahlung am Jahresende die Beiträge fürs laufende Kalenderjahr so weit aufstocken, dass die volle Zulage fließen kann. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie gleich die Ratenhöhe fürs jeweils kommende Jahr anpassen.

Ihre Beiträge sollten Riester-Sparer unbedingt in der Steuererklärung (Anlage AV) als Sonderausgaben angeben. Dazu ist eine Bestätigung des Anbieters über die selbst gezahlte Summe nötig. Vom ermittelten Steuervorteil zieht das Finanzamt die Zulagen ab. Bleibt nach dem Abzug eine positive Differenz unterm Strich stehen, schreibt das Finanzamt diese steuermindernd gut. Das erhöht zwar nicht die Rente, beschert aber vielen Sparern ein Extrasümmchen oder senkt zumindest die Steuerlast.

Faustregel: Je höher der persönliche Steuersatz, desto größer der Vorteil. Das ist der Grund, weshalb dieser Teil der Förderung die Riester-Rente für Besserverdiener interessant macht, die kein oder nur ein Kind haben.

Zulagen richtig beantragen

Sparer müssen die Zulagen über ihren Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Ist zwei Jahre nach Ablauf eines Jahres kein Antrag eingegangen, verfällt das Geld.

Dem Finanzamt ist das übrigens egal: Es rechnet die Riester-Zulagen auch dann gegen den Steuervorteil auf, wenn der Sparer sie gar nicht erhalten hat – etwa weil er vergessen hat, das Geld zu beantragen.

  1. Am besten, Sie unterzeichnen bei Ihrem Vertragspartner – der Bank, Versicherung, Bausparkasse oder Fonds­gesellschaft – gleich bei Vertragsabschluss einen Dauerzulagenantrag. Damit geben Sie dem Anbieter bis auf Widerruf die Vollmacht, die Zulagen in Ihrem Namen jährlich zu beantragen. Bei einer Änderung der Familienverhältnisse, etwa nach Geburt eines Kindes oder Wegfall des Kindergeldes, müssen Sie den Antrag aber unbedingt aktualisieren!

Aufpassen: Stellt die Zulagenstelle fest, dass ein Sparer zu Unrecht Zulagen erhalten hat, zum Beispiel, weil ihm kein Kindergeld zustand, kann sie diese bis zu vier Jahre rückwirkend wieder einkassieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Zulagen beantragt wurden. Nach Ablauf der Frist sind Rückforderungen nicht mehr zulässig.

Extra-Tipp: Wurden Ihnen Riester-Zulagen nach Ablauf der Vierjahresfrist oder aus unerklärlichen Gründen aberkannt, sollten Sie dies umgehend monieren und rechtlichen Rat einholen.

Immer wieder kommt es auch vor, dass eine staatliche Stelle, etwa die Kindergeldkasse, Daten falsch an die Zentrale Zulagenstelle weitergibt. So waren im November 2015 Tausende Berliner Arbeitnehmer von einer IT-Panne bei der Krankenkasse AOK Nordost betroffen. Die AOK hatte Informa­tionen zu 2014 gezahlten Rentenbeiträgen nicht an die Rentenkasse weitergeleitet.

Betroffene erhielten vom Finanzamt geänderte Steuerbescheide mit der Aufforderung, die Zulagen für 2014 zurückzuzahlen. In solchen Fällen gilt: Einspruch einlegen, Sachlage erläutern und beantragen, dass der Vollzug der Änderung ausgesetzt wird!

Riester-Vermögen geschützt

Muss ein Sparer Arbeitslosengeld II beantragen, darf er sein gefördertes Riester-Vermögen unangetastet lassen. Neu seit Januar 2018 ist, dass Rentnern, die Grundsicherung erhalten, nicht mehr ihre komplette Riester-Rente gegengerechnet wird.

Mit Grundsicherung – einer steuerfinanzierten Sozialleistung – können Ruheständler ihre Rente aufstocken, wenn sie nicht zum Leben reicht. Ab sofort dürfen Rentner in Grundsicherung monatlich 100 Euro ihrer Riester-Rente behalten. Von darüber hinausgehenden Beträgen bleiben 30 Prozent unangetastet, höchstens jedoch 204,50 Euro im Monat. Dieser Betrag steigt jährlich.

Riester-Vermögen vererben

Verstirbt ein Sparer in der Ansparphase, ist sein Guthaben nicht zwangsläufig verloren. Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner darf das Geld samt Förderung behalten, wenn er es auf seinen Riester-Vertrag übertragen lässt. Verträge über Riester-Rentenversicherungen können auch die Zahlung einer Hinterbliebenenrente vorsehen.

Riestern auf privater Basis

Riester-Sparer können eine zertifizierte Rentenversicherung, eine fondsgebundenen Rentenversicherung („Fondspolice“), einen Fonds- oder einen Banksparplan abschließen. Daneben existiert seit 2008 eine Eigenheimförderung, „Wohn-Riester“ genannt.

Wohn-Riester-Sparer haben die Wahl zwischen einem geförderten Bausparvertrag sowie einem Riester-Bankdarlehen beziehungsweise dem Kombikredit einer Bausparkasse. Wer bereits einen anderen Riester-Vertrag besitzt, kann das angesammelte Guthaben als Eigenkapital für den Erwerb oder altersgerechten Umbau einer selbst genutzten Immobilie verwenden.

Als Rentenversicherung empfiehlt sich nur die klassische Variante (siehe S. 42). Vielen neueren Verträgen sowie Fondspolicen fehlt die Sicherheit des Garantiezinses – Kosten fallen aber trotzdem an. Wer auf Fonds setzen will, ist mit einem Riester-Fondssparplan (siehe S. 49) besser bedient. Geringe Kosten bei höchster Sicherheit bieten Riester-Banksparpläne (siehe S. 47). Unter den Wohn-Riester-Modellen sind Kombikredite am günstigsten (siehe S. 55).

Die 3 besten

Riester-Tipps

1 Top-Vertrag wählen. Es gibt in allen Riester-Varianten gute und schlechte Angebote. Am besten kommen Sparer weg, die sich unter www.test.de ein passendes Riester-Modell und einen guten Anbieter heraussuchen.

2 Zulagen ausschöpfen. Zahlen Sie so viel Geld ein, dass Sie die vollen Zulagen bekommen – und beantragen Sie diese auch. Wer nicht den vollen Eigenbeitrag einzahlt, dem geht Geld durch die Lappen – und die Zu­lagen gibt es dann nur anteilig. Füllen Sie am besten den Dauer­zulagenantrag, den Sie vom An­bieter bekommen, zügig aus und senden Sie ihn zurück. Ändert sich Ihre familiäre Situation, müssen Sie den Antrag unbedingt mit den aktuellen Angaben erneuern.

3 Steuerersparnis nutzen. Auch die steuerliche Förderung fließt nicht automatisch. Wer die Anlage AV einschließlich der verlangten Belege nicht mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, verzichtet auf bares Geld.

Längst nicht jeder Anbieter offeriert seinen Kunden das optimale Riester-Produkt. Am liebsten verkauft werden Rentenversicherungen, weil sich mit ihnen gut verdienen lässt. Geeignet sind die Policen jedoch allenfalls für Sparer, die sich die Beiträge über viele Jahre leisten können.

Für jüngere Anleger sind Fondssparpläne deutlich besser geeignet, weil sie höhere Gewinne versprechen. Bei kurzen Laufzeiten wächst jedoch die Gefahr, dass der Sparer am Ende mit einer mickrigen Rendite dasteht. Wer beim Einstieg bereits 50 oder älter ist, bekommt aufgrund der Mindestlaufzeit eventuell keine Riester-Rentenversicherung mehr, kann dann aber einen Riester-Fondssparplan wählen. Eine nennenswerte Rendite ist zwar nicht sicher – es lohnt sich jedoch allein schon aufgrund der Grund- und Kinderzulagen (ältere Eltern) sowie der Steuervorteile (gut verdienende Singles).

Bei Banksparplänen zeigt die Praxis, dass die Anbieter zu Beginn der Auszahlungsphase rund ein Drittel des gesparten Kapitals für die „Restverrentungsphase“ – das ist die Zeit ab dem 85. Lebensjahr – wegpacken.

Riestern über den Betrieb

Riestern können Förderberechtigte auch über ihren Arbeitgeber. Dazu schließen sie eine betriebliche Altersversorgung ab und lassen einen Teil ihres Lohns in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen (siehe S. 69). Im Unterschied zu betrieblichen Modellen ohne Riester-Förderung muss das Geld hier jedoch aus dem Nettoverdienst stammen.

Die Förderung ist dieselbe wie bei privaten Modellen. Zum 1. Januar 2018 fiel zudem ein großer Nachteil der Riester-Rente über den Betrieb weg: Von den späteren Auszahlungen gehen ab sofort keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung mehr ab. Für alle anderen Betriebsrenten besteht dagegen nach wie vor die volle Beitragspflicht.

Verluste nur in Ausnahmefällen

Gefahr, dass ihr Guthaben zu Rentenbeginn weniger als die eingezahlten Beiträge ausweist, laufen Riester-Sparer nicht. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, einen eventuell aufgelaufenen Verlust auszugleichen – jedoch erst zum Beginn der Rentenphase.

Wer seine Riester-Rentenversicherung kündigt, kann deshalb im Minus sein. Die meisten Versicherer ziehen in den ersten fünf Jahren die gesamten Abschlusskosten ab. Wer nach drei Jahren die Segel streicht, hat zwar drei Fünftel davon bezahlt, aber kaum Guthaben. Nur wenige Anbieter verteilen ihre Abschlusskosten über einen längeren Zeitraum. Für bis 2004 abgeschlossene Verträge waren noch zehn Jahre Pflicht.

Riester-Fondssparern drohen Verluste, wenn sie in einem Börsentief aus ihrem Sparplan aussteigen. Wer mit der Guthabenhöhe unzufrieden ist, sollte seinen Vertrag besser beitragsfrei stellen. Immer im Plus ist das Konto von Riester-Banksparern – auch wenn die Zinsen derzeit mickrig sind.

Riester-Rentenversicherungen

Wer eine klassische Riester-Rentenversicherung wählt, geht keinerlei Risiko ein. Reich wird er damit jedoch auch nicht: Die garantierte Verzinsung beträgt seit 2017 nur noch 0,9 Prozent.

Riester-Rentenversicherung – nicht genug damit, dass das Wort wie der Inbegriff von „Riester-Rente“ klingt. Der Zusatz „Versicherung“ dürfte dafür sorgen, dass noch immer ein Großteil der Riester-Sparer dieses Modell wählt. Wer würde keine Versicherung als Vorsorge wollen?

Doch sicher ist bei Rentenversicherungen kaum noch etwas: Die garantierte Verzinsung für Neuverträge beträgt nur noch 0,9 Prozent – wenn überhaupt. Denn um die Rendite aufzupeppen, rücken immer mehr Anbieter von „klassischen“ Verträgen ab und gehen bei der Anlage der Kundengelder höhere Risiken ein. Ist der Ver­sicherer mit seiner Anlagestrategie erfolgreich, erhöhen später Überschüsse die Rente. Doch garantiert ist nur der gesetzlich vorgeschriebene Beitragserhalt zu Rentenbeginn.

Der Kunde trägt ein doppeltes Risiko: Ungewiss sind die Überschussbeteiligung, der zusätzliche „Renditehebel“ und folglich auch die Höhe der späteren Rente.

  1. Hinzu kommt: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie regelmäßig einzahlen können, wählen Sie besser einen geförderten Bank- oder Fondssparplan. Rentenversicherungen lohnen sich – wenn überhaupt – nur, wenn gleichmäßig Beiträge fließen. Zudem sind die Abschlusskosten auf die Beitragssumme zugeschnitten. Wer aussetzt oder weniger einzahlt, wird meist übermäßig belastet.

  Das Wichtigste    in Kürze  

Klassische Riester-Rentenversicherungen sind geeignet für Sparer mittleren Alters bis etwa 50 Jahre, die die Beiträge über die gesamte Laufzeit aufbringen können und das richtige Angebot wählen.

Renditechance

Sicherheit

Flexibilität

Bequemlichkeit

Auf die Kosten achten

Immerhin: Bedient ein Sparer seinen Vertrag wie vereinbart, steht durch die Zulagen zu Auszahlungsbeginn auf jeden Fall mehr zur Verfügung als nur die eingezahlten Beiträge. Abschluss- und Verwaltungskosten führen jedoch dazu, dass in den ersten Jahren kaum eine Rendite aufläuft. Viele Sparer sind sogar auf Jahre hinaus deutlich im Minus. Nur wenn sie ihren Vertrag durchhalten, sind die mageren Anfangsjahre irgendwann vergessen. Deshalb ist eine Rentenversicherung nur Sparern zu empfehlen, die über ein regelmäßiges und langfristig sicheres Einkommen verfügen.

Obendrein gilt: Erträge bringt immer nur der Teil des Geldes, der nicht für die Kosten draufgeht. Ob am Ende eine gute Rente herauskommt, hängt deshalb auch davon ab, wie viel der Anbieter für sich abzweigt. Ob ein Vertrag teuer ist, lässt sich recht gut an der Rentenzusage ablesen, die Sparer vor Vertragsbeginn auf Anfrage erhalten. Je höher die darin garantierte monatliche lebenslange Rente, umso geringer die Kosten.

Hätten Sie’s gewusst?

Von 100 Riester-Sparern

... haben 65 eine klassische oder fondsgebundene Renten­versicherung abgeschlossen.

... zahlen 19 in einen Fonds­sparplan ein.

... nutzen 11 ein Wohn- Riester-Angebot.

... besparen 5 einen Bank­sparplan.

... haben 40 ein Bruttojahres­einkommen von maximal 20 000 Euro.*

... zahlen derzeit Schätzungen zufolge mehr als 20 keine Beiträge mehr ein.

* hier: Zulagenempfänger / Werte von 2013, neuere endgültige Zahlen hat die ZfA noch nicht veröffentlicht.
Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS, Stand: Dezember 2017), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Anbieterwechsel möglich

Kunden dürfen während der Vertragslaufzeit den Anbieter wechseln. So regelt es das Gesetz. Sie können ihr bislang erspartes Guthaben in eine andere Riester-Rentenversicherung und zu einem neuen Anbieter übertragen – sofern dieser sie akzeptiert. Klappt der Wechsel nicht, können sie ihre Zahlungen stoppen und das Geld liegen lassen. Weitere Sparbeiträge zahlen sie in den neuen Vertrag ein.

Vor einem Wechsel gilt es jedoch, zwei wichtige Fragen zu klären. Erstens: Bringt der neue Vertrag wirklich mehr? Und zweitens: Wie stark schlagen die erneut fälligen Abschlusskosten zu Buche? Wer bereits den größeren Teil der Kosten des alten Vertrags bezahlt hat, steht schlecht da. Dieses Geld ist bei einem Neuanfang weg.

Ihr Augenmerk sollten Sparer zudem auf die Vertragsgestaltung legen: Wer keine Angehörigen zu versorgen hat, kann auf eine Rentengarantiezeit getrost verzichten. Sie schmälert die Höhe der Rente. Wer dagegen Hinterbliebene bedenken will, kann die Garantiezeit vereinbaren: Verstirbt der Sparer bald nach Rentenbeginn, würde seine Riester-Rente für diese Zeit weiterfließen.

Ein Teil der Beiträge darf in einen Erwerbsminderungsschutz fließen. Die Anbieter begrenzen diesen allerdings meist auf 20 Prozent. Die Auszahlung dürfte damit recht schmal ausfallen. Gleichzeitig verringert der Abzug die Altersrente spürbar. Sichern Sie sich gegen Berufsunfähigkeit besser separat ab (siehe „Berufsunfähigkeitsversicherung“, S. 24). Wer keinen Vertrag bekommt, kann versuchen, sich einen kleinen Schutz über einen Riester-Vertrag zu organisieren. Hier ist die Gesundheitsprüfung einfacher.

Riester-Fondspolicen

Ohne es zu wollen, schließen viele Sparer eine Fondspolice ab. Doch dieses Modell eignet sich nur für wenige Kunden.

Das klingt doch gut: Die Chancen an der Börse nutzen – ganz ohne Verlust­risiko. Doch Vorsicht: Viele Sparer unterschreiben den Vertrag für eine Fondspolice im Glauben, eine klassische Riester-Rentenversicherung abzuschließen. Dieses Modell hat leider nicht nur einen Haken.

Um den Kapitalerhalt zum Rentenbeginn zu gewährleisten, fließt – nach Abzug der Kosten – ein Teil des Geldes in das Sicherungsvermögen des Anbieters oder einen Garantiefonds. Der andere, recht kleine Teil liegt in Investmentfonds. Ob später mehr als Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen, hängt von dessen Entwicklung ab. Je kürzer die Laufzeit, desto schwieriger ist die Beitragsgarantie zu schaffen. Hohe Aktienquoten sind dann kaum drin.

  Das Wichtigste    in Kürze  

Riester-Fondspolicen sind allen­falls etwas für Sparer, die einen Teil ihres Geldes auf mehrere Fonds verteilen möchten oder die mit ihrem Fonds-Favoriten beziehungsweise einem Ökofonds riestern wollen. Die Fondsauswahl ist hier meist größer als bei Riester-Fondssparplänen.

K Renditechance

O Sicherheit

P Flexibilität

P Bequemlichkeit

Nur für Investmentprofis

Was die meisten Anleger nicht wissen: Für das bestmögliche Ergebnis müssen selbst gute Fonds auswählen und wieder austauschen, falls sie nicht laufen wie gewünscht. Fast alle Anbieter bieten freie Fondswahl an.

Ein Fondstausch ist meist kostenlos möglich. Unterschiedlich ist geregelt, auf wie viele Fonds Kunden ihr Guthaben verteilen können. Mehr als drei sind nicht ratsam, da sonst schnell der Überblick verloren geht.

Tipp: Je höher die Renditechance, desto riskanter die Fonds und desto höher die Gefahr, am Ende nur die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zu haben. Wählen Sie Fonds aus, die Finanztest empfiehlt. Etwa fünf Jahre vor Ende der Ansparphase sollten Sie den Aktienanteil schrittweise reduzieren. Die meisten Anbieter bieten für diese Phase ein sogenanntes Ablaufmanagement an.

Für Anleger, die sich mit Fonds nicht auskennen oder nicht beschäftigen wollen, sind Riester-Fondspolicen ungeeignet. Von seinem Vermittler sollte man derlei Hinweise jedoch nicht erwarten. Für ihn klingelt bei jeder verkauften Fondspolice die Kasse.

ETF sind erste Wahl

Erste Wahl sind nach Meinung von Finanztest Exchange Traded Funds (ETF) – börsengehandelte Fonds, die einen Index nachbilden. Da ETF nicht aktiv gemanagt werden, sind sie sehr günstig. Das wirkt sich positiv auf die Rendite aus. Finanztest empfiehlt ETF, die einen globalen oder zumindest europäischen Aktienindex nachbilden (siehe auch „Chancenbaustein: Aktienfonds“, S. 106). So listet der Index MSCI World rund 1 600 große und mittelgroße Unternehmen aus zwei Dutzend Industrienationen.

Mittlerweile haben viele Versicherer ETF im Angebot. Falls nicht, kommen aktiv gemanagte Aktienfonds Welt und Europa infrage, die eine sehr gute Finanztest-Bewertung haben. Nur die besten bringen mehr Rendite als der breite Markt – und auch das oft nur über begrenzte Zeiträume.

Dritte Wahl in Sachen Fondspolice sind mindestens durchschnittliche Aktienfonds sowie Mischfonds mit hohem Aktienanteil (siehe „Verkaufsschlager Mischfonds“, S. 109). Anhand des 2017 eingeführten Produktinformationsblattes (Pib) können sich Anleger vor Vertragsabschluss über Kosten informieren und verschiedene personalisierte Angebote vergleichen – am besten innerhalb derselben Chance-Risiko-Klasse.

Kündigen wird teuer

Eine Riester-Fondspolice vorzeitig zu kündigen ist eine schlechte Idee. Dann wäre die staatliche Förderung futsch. Hinzu kämen eventuell Wertverluste – denn der Kapitalerhalt ist erst zum Ende der Ansparphase Pflicht. Auch ein Anbieterwechsel vermiest Sparern die Laune. Auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen können sie lediglich ihr aktuelles Guthaben inklusive Zulagen – nach Abzug der Kosten. Da Letztere in den ersten fünf Jahren abgezweigt werden, ist das Guthaben meist überschaubar.

Tipp: Lassen Sie das Spargeld bis zur Rente stehen und schließen Sie woanders einen neuen Riester-Vertrag ab. Das lohnt sich besonders, wenn Ihr Guthaben noch unter der Summe der Einzahlungen liegt. Wer nicht mehr weiterzahlt, zwingt den Versicherer, das Minus bis zur Rente auszugleichen.

     Checkliste  

Die Fondspolice im Griff

Riester-Banksparpläne

Kaum Zinsen und trotzdem empfehlenswert? Was paradox klingt, trifft auf Riester-Banksparpläne zu: Dank Förderung sind sie für viele eine Alternative – wenn es nur mehr davon gäbe.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Obwohl diese flexible und häufig günstige Art des Riesterns für viele Sparer optimal wäre, bieten viele Banken dieses Modell nicht mehr an. Das liegt vor allem am niedrigen Zinsniveau, das auf Riester-Banksparpläne durchschlägt: Die sogenannte Umlaufrendite als Richtschnur vieler Banksparpläne sackte 2016 zeitweise sogar in den negativen Bereich ab und ist derzeit mit 0,49 Prozent alles andere als berauschend (Stand: 22. Februar 2018).

Die Folge: Viele Banken bieten keine neuen Riester-Sparpläne mehr an. Laut der letzten Untersuchung von Finanztest im Oktober 2017 war die Zahl überregionaler Angebote auf zwei gesunken. Dem standen acht regionale Angebote gegenüber.

  Das Wichtigste    in Kürze  

Riester-Banksparpläne eignen sich für Sparer, die Wert auf sichere Renditen und Flexibilität legen. Die Kosten sind gering. Allerdings gibt es kaum noch überregionale Angebote.

K bis P Renditechance

Sicherheit

O Flexibilität

Bequemlichkeit

Messlatte muss sein

Banken müssen die Verzinsung ihrer Riester-Banksparpläne an einen Referenzzins koppeln. So soll verhindert werden, dass sie bei variabel verzinsten Sparplänen mit Lockzinsen werben, um später durch Zinssenkungen oder ausbleibende Erhöhungen abzukassieren. Welchen Referenzzins sie wählt, bleibt jedoch der Bank überlassen.

Auf den aktuellen Zinstrend reagieren nur solche Sparpläne unmittelbar, die an einen tagesaktuellen Referenzzins gebunden sind. In der Regel handelt es sich dabei um die Umlaufrendite, die börsentäglich das Zinsniveau von Bundeswertpapieren unterschiedlicher Laufzeiten abbildet. Der aktuelle Wert lässt sich jederzeit im Internet oder in der Tageszeitung verfolgen. Der Zins guter Sparpläne liegt in der Regel etwa 0,5 Prozentpunkte unter der Umlaufrendite und wird meist vierteljährlich angeglichen.

Die wenigen verbliebenen Sparpläne sind zumeist weder an die Umlaufrendite noch an einen anderen tagesaktuellen Zins gebunden. Ihre Verzinsung bezieht sich auf gleitende Zinsmischungen, die für längere Zeiträume zurückgerechnet werden. Das ist oft nur für Fachleute verständlich – außerdem können ein bis zwei Jahre vergehen, ehe der Zins nennenswert auf eine stärkere Zinserhöhung reagiert. Ein direkter Anbietervergleich ist Sparern hier kaum möglich.

Im Gegenzug belohnen die Anbieter solcher vergleichsweise intransparenten Sparpläne treue Kunden häufig mit Zinsstaffeln und zusätzlichen Bonuszahlungen für ihr Durchhaltevermögen. Je länger Sparer bei der Stange bleiben, desto höher ist dann ihre Chance auf eine gute Rendite.

Anbieterwechsel relativ einfach

Sparer, die mit ihrem Banksparplan unzufrieden sind und eine passendere Alternative finden, können den Anbieter relativ einfach wechseln – oder auf ein anderes Riester-Produkt umsteigen. Verluste sind beim Umstieg nicht zu befürchten. Die Kosten für eine Kündigung sind überschaubar, üblich sind 50 bis 100 Euro, in Ausnahmefällen auch 150 Euro.

Aufgrund der komfortablen Wechselmöglichkeit eignen sich Riester-Banksparpläne auch für Sparer, die noch nicht wissen, ob sie später einmal bauen wollen. Entscheiden sie sich in ein paar Jahren für den Erwerb von Wohneigentum, ist der Wechsel zu einem Wohn-Riester-Produkt schnell und verlustfrei zu realisieren (siehe „Eigenheimrente“, S. 52).

Was Sparer bedenken sollten: Das derzeit niedrige Zinsniveau betrifft alle sicheren Anlagen. Die Mini-Zinsen allein sollten also kein Argument gegen einen Banksparplan sein – auch wenn sie hier aufgrund der hohen Transparenz des Produkts stärker ins Auge fallen. Nicht abschrecken lassen: Bei 25 oder 30 Jahren Laufzeit fällt es kaum ins Gewicht, wie hoch das Zinsniveau in den ersten Jahren ist. Das liegt daran, dass zunächst nur wenig Geld im Vertrag liegt. Wie sich das Zinsumfeld in fünf oder zehn Jahren darstellt, weiß heute noch kein Mensch.

Auf die Kosten achten

Im Gegensatz zu den Zinskonditionen sind die laufenden Kosten für einen Sparplan nicht mit Vertragsabschluss fixiert. Die Banken können sie während der Laufzeit ändern oder neu einführen.

Normalerweise ist es zu verschmerzen, wenn die Bank für die Kontoführung 10 Euro im Jahr kassiert. Bei extrem niedrigen Zinsen fällt das jedoch stärker ins Gewicht – vor allem, wenn der Sparer nur relativ wenig einzahlen muss, um die Zulage zu erhalten.

Riester-Fondssparpläne

Ordentliche Renditechance, kalkulierbares Risiko: Fondssparpläne sind vor allem für jüngere Sparer eine gute Option.

Aktien? Nein, danke. Viele Menschen winken bei dem Thema ab – erst recht, wenn es um ihre Altersvorsorge geht. Nur ein Zocker würde mit seinem Ersparten va banque spielen, so der Vorwurf.

Eine solche Grundhaltung ist, mit Verlaub, etwas voreilig. Auf Sicherheit zu setzen ist prinzipiell richtig, doch das tun Riester-Sparer durch die Beitragsgarantie automatisch. Lässt man das „eingebaute“ Plus durch die Förderung außer Acht, erwirtschaften Fondssparpläne als einzige Riester-Variante derzeit noch eine nennenswerte Rendite.

Läuft es an den Börsen gut, ist erheblich mehr drin als bei Banksparplänen und Rentenversicherungen. Das ist so, weil die Kosten geringer sind als bei Rentenversicherungen – und Riester-Fonds in größerem Umfang in Aktien investieren. Schätzungen zufolge liegt das Renditeplus internationaler Aktien gegenüber Anleihen bei 3 bis 4 Prozent – auch wenn die Renditen von Riester-Fondssparplänen etwas darunter liegen.

Verluste sind ausgeschlossen, wenn der Sparer bis zum Vertragsablauf durchhält. Im schlechtesten Fall bekommt er neben der Förderung keine zusätzliche Rendite – wer das nicht will, investiert in einen weniger offensiv anlegenden Fonds.

Wie bei Fondspolicen gilt: Läuft der Vertrag nur über wenige Jahre, hat es der Anbieter schwerer, die eingezahlten Beiträge bei Ablauf zu garantieren, und investiert weniger in Aktien als bei Laufzeiten von 30 Jahren und mehr. Deshalb bieten manche Anbieter Verträge erst ab 20 Jahren Laufzeit an.

  Das Wichtigste    in Kürze  

Riester-Fondssparpläne sind besonders geeignet für Sparer bis 40. Sie können die hohen Renditechancen der Aktienfonds nutzen. Wer ein Eigenheim bauen oder kaufen will, braucht keinen Fondssparplan.

O Renditechance

O Sicherheit

K Flexibilität

Bequemlichkeit

Aktienquote kann schwanken

Bei Riester-Fondssparplänen fließen Sparbeiträge ausschließlich in Fonds. Ein Teil geht in Aktien- oder Mischfonds, die für Rendite sorgen sollen. Der andere Teil landet im Sicherheitsbaustein Rentenfonds.

Insgesamt lassen sich zwei Gruppen von Riester-Fondssparplänen unterscheiden: dynamisch gemanagte Sparpläne und solche, die einem Lebenszyklusmodell folgen.

Die größten Chancen haben Sparer mit einem dynamisch gemanagten Sparplan: Läuft es an der Börse gut, steckt das Geld in Aktienfonds; brechen die Kurse ein, schichtet der Anbieter in Rentenfonds um – und je nach Marktlage auch wieder zurück. Dagegen sinkt bei Lebenszyklusmodellen mit fortschreitendem Alter des Sparers die Aktienquote automatisch.

Weniger schön: Viele Sparer mit dynamisch gemanagten Sparplänen, deren Verträge nur noch wenige Jahre liefen, waren in der Vergangenheit nach Kursstürzen an der Börse massiv von solchen bereits erwähnten Umschichtungen betroffen. Die dadurch erlittenen Verluste lassen sich anschließend kaum noch wettmachen.

Der Umschichtungsfalle trotzen

Um zum Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge plus Zulagen garantieren zu können, verkaufen Anbieter auch nach starken Kursverlusten die riskanteren, aber chancenreicheren Aktienfondsanteile und investieren das Geld in Rentenfonds. Das betrifft vor allem Verträge mit kurzen Restlaufzeiten, wodurch deren Rendite erheblich leidet.

Untersuchungen durch Finanztest zeigten, dass nach der Börsenkrise 2008 Sparern, deren Verträge noch mindestens 20 Jahre liefen, Umschichtungen meist erspart blieben. Auch wenn die Restlaufzeit beim Crash noch rund 10 Jahre betrug, konnte sich nach erfolgter Umschichtung wieder ein hoher Aktienbestand aufbauen.

Die in der Vergangenheit millionenfach verkaufte UniProfirente von Union Investment setzte jahrelang konsequent auf Aktien. Bei starken Kursverlusten an den Aktienmärkten mussten Anleger jedoch damit rechnen, dass ihr Vermögen in schwankungsarme, aber renditeschwache Rentenfonds umgeschichtet wurde.

Zum 1. Juli 2017 änderte Union Investment das Konzept: Nunmehr liegen stets mindestens 10 Prozent der Sparbeiträge im Fonds UniGlobal Vorsorge. Damit sollen auch in schlechten Marktphasen die Chancen auf Aktiengewinne bestehen bleiben. Ohnehin ist die Profirente flexibler geworden: Beiträge, die aus Sicherheitsgründen in Rentenfonds umgeschichtet wurden, können bei verbesserten Aussichten zurück in Aktien fließen. Läuft es gut, belässt das Fondsmanagement das Geld der Anleger bis kurz vor der Rente in Aktien.

Riestern mit ETF

Mit „Sutor Fairriester 2.0“ gibt es auch einen Fondssparplan mit einem vergleichsweise hohen Anteil an börsengehandelten Indexfonds (ETF) zu moderaten Kosten. Das Angebot wird von der Sutor-Bank verwaltet.

Das Geld fließt in ein vorgegebenes Portfolio von bis zu 17 unterschiedlichen Fonds. Das Anlagerisiko wird so reduziert. Der anfänglich hohe Aktienanteil wird bis Rentenbeginn kontinuierlich zugunsten von Rentenfonds abgeschmolzen. Damit gehört „Fairriester“ zu den Lebenszyklusmodellen.

Finanztest hatte 2015 in einem Test von Riester-Fondssparplänen kritisiert, dass ein Teil der Kosten nicht von der Kapitalgarantie erfasst wurde: Sutor holte sich das Geld damals nicht aus dem Vertragsguthaben, sondern buchte es per Lastschrift direkt bei der Hausbank des Sparers ab.

Seit Juli 2016 werden die Kosten, wie bei anderen Riester-Fondssparplänen üblich, komplett vom Depotkonto entnommen. Das gilt sowohl für Neuabschlüsse als auch für Sparer, die bereits einen Vertrag haben.

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