Beiträge zur sächsischen Militärgeschichte zwischen 1793 und 1813

Heft 30

Abb. 01    Eidesrotul der Landwehr und des Banners

Inhaltsverzeichnis

1.    Einleitung

Am 09.11.1813 wurde das Dekret zur Bildung der sächsischen Landwehr erlassen und bereits 3 Monate später (am 01.02.1814) die ersten beiden Landwehr-Infanterie-Infanterie auf den Feldetat gesetzt. Bis zum April 1814 wurden insgesamt 21 Bataillone und 2 Kompanien Landwehr-Infanterie und damit rund 17.800 Mann in einem vom Kriege verheerten und von den „Befreiern“ besetzten Land neben den Linientruppen ausgehoben, ausgebildet und vor allem ausgerüstet. Ein Kraftakt unter fremder Regierung und fremdem Kommando ohnegleichen.

Diese Anstrengungen werden in der wenigen Literatur, die sich mit dem Thema – meist auch bloß am Rande – beschäftigt, unter „Patriotismus“ und „Eintreten für die deutsche Sache bzw. Sache der hohen Verbündeten“ ohne weitere Würdigung der Umstände abgehakt.

Ein eigenständiges Werk, dass sich mit der sächsischen Landwehr in dieser Zeit beschäftigt, ist mir nicht bekannt. Lediglich das Wirken der Landwehr im Feldzug von 1814 ist im Werk von Bucher1 ausführlich beschrieben. Ergänzende Ausführungen zur einzigen größeren Kampfhandlung der Landwehr liefert Friedensburg2 mit den Gefechtsberichten zu Coutray.

Aktenseitig sind im Hauptstaatsarchiv in Dresden eine Reihe von Dokumenten vorhanden. Diese betreffen hauptsächlich das Wirken des Ausschusses zur Landesbewaffnung unter dem Generalmajor v.Vieth und die Ordrebücher der Bataillone des Meißner Kreises incl. der Stadt Dresden. Ergänzende Dokumente kommen aus den Aktenbeständen zum Generalstabes und den Infanterieformationen.

Bildseitig sind die Darstellungen in verschiedenen zeitgenössische Serien sehr übersichtlich. Die Meißner Bilderhandschrift, die Darstellungen von Beger und die Elberfelder Bilderhandschrift beinhalten jeweils zwei Darstellungen.

Bedanken möchte ich mich beim Team des Hauptstaatsarchives Dresden für die wiederum problemlose Bereitstellung von Akten und Kopien. Mein weiterer Dank gilt Dr. Thomas Hemmann (Napoleonzeit), Steffen Poser (Stadtgeschichtliches Museum Leipzig), Peter Harrington (Anne S.K.Brown) und Yvonne Brandt (Staatliche Kunstsammlung Dresden).

Sprotta-Siedlung im Mai 2014

1 Der Feldzug des dritten deutschen Armee-Corps in Flandern… 1814

2 Die sächsische Landwehr bei Courtray

Abb. 02    Kreiseinteilung 1814 (Corps Saxonia Leipzig)

2.    Organisation

Das Patent zur Errichtung der sächsischen Landwehr datiert vom 09.11.1813. Insgesamt hatte Sachsen 22 Bataillone Landwehr zu je 830 Mann zu stellen3. Die Bataillone sollten in den Kreisen gebildet werden4. Dazu waren alle in den Distrikten vorhandenen Landwehrmänner in Offiziersabteilungen zusammenzufassen. Die Bildung der Kompanien und Bataillone erfolgte vorerst nach den Listen und praktisch nach Zusammenziehung der Kompanien in den angewiesenen Konzentrationsquartieren5.

Entsprechend ihrer Quote hatten die Kreise zu stellen:

Oberlausitz 2800 Mann
Meißner 2939 Mann
Thüringer 2027 Mann
Erzgebirgsche 3868 Mann
Neustädtische 547 Mann
Niederlausitz 1051 Mann
Wittenberger 1342 Mann
Leipziger 2476 Mann
Voigtländische 769 Mann
Summe 17819 Mann6

Verantwortlich waren einerseits die in den Kreisen gebildeten Zentralausschüsse und andererseits die durch den Generalgouverneur zu ernennenden Brigadiers und Bataillonskommandeure der Landwehr. Die Zentralausschüsse hatten sich um das Administrative und Ökonomische zu kümmern, den Kommandeuren verblieb die Formierung und Ausbildung der Truppe.

Folgende Formierungsgrundsätze wurden aufgestellt:

Etat eines Bataillons Etat einer Kompanie
1 Bataillons-Chef  
1 Adjutant  
1 Fahnenjunker  
1 Stabsfourier  
1 Büchsenmacher oder – schäfter  
4 Capitains 1 Capitain
4 Premierleutnants 1 Premierleutnant
8 Sousleutnants 2 Sousleutnants
4 Feldwebel 1 Feldwebel
8 Sergeanten 2 Sergeanten
48 Corporals 12 Corporals
  4 Fouriers   1 Fourier
  4 Chirurgen   1 Chirurg
  8 Zimmerleute   2 Zimmerleute
12 Tambours   3 Tambours
720 Gemeine        180 Gemeine     
829 Mann 206 Mann

Einem Leutnant wurde die Funktion als Quartiermeister übertragen.

Anfänglich sollte die Organisation in Brigaden zu 5 Bataillonen erfolgen, jedoch wurde am 26.12.1813 die Einteilung der schleunigst marschfertig zu stellenden 9 Bataillone Landwehr in 3 Regimentern zu je 3 Bataillonen vorgenommen.

Für die Landwehr-Regimenter wurde folgender Etat festgelegt:

Stab bei 12 Kompanien
1 Oberst      6 Capitaines 1.Klasse
3 Bataillons-Kommandanten      6 Capitaines 2.Klasse
3 Adjutanten    12 Premier-Leutnants
1 Rgt.s-Quartiermeister    24 Sous-Leutnants
1 Rgt.s-Chirurg    12 Feldwebel
1 Btl.s-Chirurg    24 Sergeanten
3 Fahnjunker    12 Fouriers
3 Stabs-Fouriers    12 Chirurgen
3 Btl.s-Tambours 144 Korporals
3 Büchsenmacher u. –schäfter    36 Tambours
22 Mann    24 Zimmerleute
  2160 Gemeine           
  2472 Mann

Gesamt 2.494 Mann7.

In den Kreisen wurde noch eine Landwehrreserve von 20 Mann je Kompanie ausgehoben8.

Die Bezeichnung der Bataillone erfolgte einerseits nach Nummern der Landesbewaffnung und andererseits nach den Kreisen ( z.B. 6tes Bataillon9 oder 1tes Voigtländisch-Neustädtisches).

Um die Komplettierung der Truppen voranzutreiben, bemühte sich der General-Leutnant Thielmann Kader zu bilden, aus denen die Bataillone die fehlenden Chargen zugeteilt erhalten sollten10.

Damit die Landwehr vor dem Ausmarsch zweckmäßig exerziert und geübt werden konnte, wurden am 06.01.1814 die Zusammenziehung in Bataillone und Regimenter11 befohlen.

Am 17.01.1814 wurden der Oberstleutnant v.Arenstorff (1tes), der Major v.Wolan (2tes) und der Major v.Wolframsdorff (4tes) als Regimentskommandeure durch den General-Gouverneur bestätigt12. Der Major v.Wolframsdorff hatte aber inzwischen das Kommando des 2ten Grenadier-Bataillons erhalten, so dass dieser für die Landwehr nicht zur Verfügung stand13.

Die Organisation der Regimenter sollte so betrieben werden, dass das 1ste und 2te Regiment zwischen dem 27.01. und 04.02., das 3te und 4te Regiment zwischen dem 10. und 15.02. sowie das 5te und 6te Regiment zwischen dem 20.02. und 01.03.1814 in und bei Merseburg zur Verfügung des Generals Thielmann eintreffen sollten. Für das 5te und 6te Regiment wurden die Termine unter den Vorbehalt gestellt, dass die Regimenter vorher ihre Gewehre erhielten. Den Bataillonen wurden bereits am 18.01. Langensalza als Sammelplatz angewiesen.

Das 1ste und 2te Regiment wurden am 01.02. und das 3te und 4te Regiment am 15.02.1814 auf den Feldetat gesetzt. Das 5te und 6te Regiment14 folgten am 01.03.1814. Die Regimenter wurden wie folgt gebildet:

I. Regiment Oberstleunant v. Arenstorff
Dresdner Oberstleutnant v.d.Mosel
1. Wittenberger Major v.Francois
1. Niederlausitzer Major v.Könneritz
II. Regiment Major v.Wolan
1. Thüringer Major v.Taucher
2. Thüringer Major v.d.Planitz
1. Voigtländisch-Neustädt. Major v.Römer
III. Regiment Oberst v.Dierschen
1. Leipziger Kapitän v.Zimmermann
1. Erzgebirgisches Major v.Elterlein
Schönburgsches Major v.Kommerstädt
IV. Regiment Major v.Brandt
1. Oberlausitzer Major v.Buchner
1. Meißner Major v.Selmnitz
2. Leipziger Kapitän v.Bünau
V. Regiment  
2. Meißner Kapitän v.Sahr
2. Wittenberger15 Kapitän Roos
2. Niederlausitzer16 Major v.Köckritz
VI.Regiment  
2. Oberlausitzer Kapitän v.Unwerth
2. Erzgebirgische Kapitän v.Einsiedel
2. Voigtländisch-Neustädt.17 Kapitän v.Lindenau

Für die Landwehr sind im Hauptstaatsarchiv Dresden keine Monats- (Verpflegungs-) Listen vorhanden. Den Akten ist nur zu entnehmen, dass die Regimenter (fast) vollständig ausmarschierten18. Die Stärkeentwicklungen selbst sind daher nur für den Feldzug von 1814 für die wirklich vor dem Feind stehenden Regimenter zu erlangen gewesen:

  10.03.1814 25.03.1814 20.04.1814
I.Regiment 41/2233 41/2216 40/1918
1.Bataillon 14/ 756 14/ 756 14/ 603
2.Bataillon 13/ 727 13/ 710 12/ 636
3.Bataillon 14/ 750 14/ 750 14/ 679
II.Regiment 40/2211 40/2211 41/2054
1.Bataillon 11/ 733 14/ 733 15/ 688
2.Bataillon 13/ 732 13/ 732 13/ 708
3.Bataillon 16/ 746 16/ 746 16/ 658
III.Regiment   52/2077 50/1298
1.Bataillon   20/ 661 16/ 620
2.Bataillon   17/ 700 zus.
3.Bataillon   15/ 716 34/ 678
IV.Regiment 48/2301 47/2040
1.Bataillon 17/ 768 15/ 687
2.Bataillon 16/ 766 14/ 646
3.Bataillon 15/ 767 18/ 707

Verluste durch Feindeinwirkung hatte die Landwehr vor Lille und an der Marque (21.03.)19 sowie bei Courtray (31.03.)20.

Nach der Einnahme von Paris wurde die Landwehr wieder in die Heimat zurückgeschickt.

Am 28.05.1814 wurde folgendes verfügt:

  1. Die Feldverpflegung hört mit dem 1.Löhnungstag nach dem Eintreffen in den Heimatgarnisonen auf.
  2. Sofort nach dem Eintreffen sind ¾ des Bestandes zu beurlauben. Das im Dienst verbleibende ¼ - wozu alle Kommandierten und Kranken gehören – wird den Linientruppen gleichgestellt.
  3. Die Feldprediger sind sofort zu entlassen. Über ihre Fähigkeiten und ihr Betragen sind durch die Regimentskommandeure Rapports zu erstatten.
  4. Die Medizinwagen und die königl. Pferde der Regiments- und Bataillons-Chirurgen sind an die General-Intendanz abzugeben. Die Medizinkästen und chirurgischen Instrumente verbleiben bei den Regimentern und Bataillonen bis zu deren vollständiger Auflösung.
  5. Die Trainpferde der Bataillons werden der General-Intendanz zur weiteren Disposition überlassen.
  6. Die Train-Mannschaft ist an das Land-Kommissariat zu senden, wo sie ihre Entlassung resp. weitere Bestimmung erhält.
  7. Der Regimentskommandeur und das Stabspersonal soll sich an einem Ort in der Mitte der Garnisonen der Bataillone des Regiments aufhalten.

Zum Sammelpunkt der Regimenter wurde Langensalza bestimmt. Dort trafen die Regimenter zwischen dem 16. – 30.05.1814 ein21.

Den Bataillonen wurden die folgenden Garnisonen zugewiesen:

Bataillone Garnison traf ein demobil
I. Regiment      
Dresdner Dresden 13.06. 16.06.
1. Wittenberger Beltzig 12.06. 16.06.
1. Niederlausitzer Lübbenau 14.06. 16.06.
II. Regiment      
1. Thüringer Weißenfels 03.06. 06.06.
2. Thüringer Naumburg 02.06. 06.06.
1. Voigtländisch-Neustädt. Weida 03.06. 06.06.
III. Regiment      
1. Leipziger Merseburg 05.06. 06.06.
1. Erzgebirgisches Schneeberg22 08.06. 11.06.
Schönburgsches Glauchau 08.06. 11.06.
IV. Regiment      
1. Oberlausitzer Ruhland 10.06. 11.06.
1. Meißner Meißen 08.06. 11.06.
2. Leipziger Eilenburg 06.06. 06.06.
V. Regiment      
2. Meißner Mühlberg 30.05. 01.06.
2. Wittenberger Liebenwerda 29.05. 01.06.
2. Niederlausitzer Spremberg 31.05. 01.06.
VI.Regiment      
2. Oberlausitzer Zittau 31.05. 01.06.
2. Erzgebirgische Chemnitz 26.05. 01.06.
2. Voigtländisch-Neustädt. Falkenstein 24.05. 01.06.
Die 3.Bataillone des inzwischen gebildeten VII.Regiments standen in:
3. Oberlausitzer (Kapitän v.Steindel) Bernstadt
3. Leipziger (Kpt. v.Schreibershofen) Leipzig
3. Erzgebirgische (Major v.Boxberg) Frankenberg

Von den Bataillonen des VII.Regiments standen jeweils 270 Mann mit insgesamt 13 Offizieren23 zum Dienst in Dresden sowie jeweils 1 Offizier und 70 Mann zur Arbeit in Torgau.

Die in Naumburg formierten 2 Kompanien Thüringer Landwehr (für das 22.Bataillon) waren am 28.05.1814 bereits vollständig beurlaubt.

Am 30.06.1814 ordnete das General-Gouvernement eine neue Organisation der Landwehr in 6 Regimenter zu je 3 Bataillonen à 803 Mann an. Dadurch verringerte sich die von den Kreisen gestellte Landwehr um 3.365 Mann.

Der Etat eines Landwehr-Regiments zu 3 Bataillonen war danach: