Ingo Noack
Insolvenz Ratgeber
Firmeninsolvenz
Wie Sie mit einer drohenden
Firmeninsolvenz umgehen
Insolvenzverschleppung &
Zahlungsunfähigkeit vermeiden
Copyright: © 2019: Ingo Noack
Umschlag & Satz: Erik Kinting – www.buchlektorat.net
Verlag und Druck:
tredition GmbH
Halenreie 40-44
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Für Sabrina, Elisabeth, Johanna & Alexander
Hilde & Herbert Noack
Käthe & Klaus-Peter Bock
Besonderen Dank an:
Viktor Holpert
Joachim Zietz, Friedrich-Wilhelm Blume,
Mordechay „Motty“ Goldman & Norbert Weber
Ihr Unternehmen hat große wirtschaftliche Schwierigkeiten? Eine Insolvenz ist abzusehen?
Sie benötigen eine persönliche & individuelle Beratung? Sie haben Fragen?
Sprechen Sie mich einfach an unter 030-548 75 310 oder senden Sie mir direkt eine vertrauliche eMail an mich persönlich:
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Wir finden eine gute & schnelle Lösung für Ihre Probleme um Ihre Zukunft zu sichern.
Deutschland hat noch keine Reorganisationskultur für gescheiterte Unternehmen und Unternehmer entwickelt. Wir bewahren Sie so weit wie möglich vor den negativen Konsequenzen aus einer Unternehmens-Insolvenz.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme
Ihr Ingo Noack
www.GmbH-Probleme24.de
www.Liquidation-GmbH.de
Inhalt
1. Einleitung
2. Grundlegende Informationen für betroffene Unternehmer
3. Warum Beratung bei drohender Insolvenz so wichtig ist
4. Insolvenz und Neuanfang: Stigmatisierung des Scheiterns und der rechtlichen Folgen des Konkurses
4.1 Wichtige Begriffserklärungen
4.2 Grundsätzliches zur anstehenden Insolvenz und wie sie vermieden werden kann
4.3 Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Fortsetzung der ökonomischen Tätigkeit gibt es?
5. Außergerichtlicher Vergleich
5.1 Beschreibung
5.2 Analyse
6. Einteilung des Verfahrens nach Rechtsgebieten, zuständige Gerichtsbarkeiten, Überblick über das Verfahren vor diesen Gerichtsbarkeiten, Auswirkungen des internationalen Privatrechts
6.1 Beschreibung
6.2 Angabe der möglichen Initiatoren des Verfahrens
6.3 Verwaltung des Verfahrens
7. Umstrukturierungsplan (ggf. wer muss ihn einreichen, wie, wo, wo, muss er von den Gläubigern abgestimmt werden, gibt es eine gerichtliche Intervention, etc.)
7.1 Beendigung des Verfahrens
8. Mit dem Verfahren verbundene Kosten (z. B. Honorartreuhänder, Empfänger etc.)
8.1 Kompetenz, Kenntnis und Funktionsfähigkeit von Insolvenzgerichten (Konkurs)
8.2 Analyse
8.3 Beschreibung
9. Asset Deal
10. Rechtsfolgen der Insolvenz und Möglichkeiten eines Neuanfangs
11. Rechtliche Anreize für einen Neuanfang nach der Insolvenz
12. Welche Gesetze gelten bei Insolvenzen und Sanierungen? Welche Kriterien werden angewendet, um festzustellen, ob ein Schuldner zahlungsunfähig ist?
12.1 Illiquidität
12.2 Überschuldung
12.3 Bedrohte Illiquidität
13. Welche Gerichte sind am Insolvenzverfahren beteiligt? Gibt es Einschränkungen in den Angelegenheiten, mit denen sich die Gerichte befassen können?
13.1 Ausgeschlossene Unternehmen und ausgeschlossene Vermögenswerte
13.2 Gesicherte Kredite und Kredite (unbewegliche Sachen)
13.3 Hypothek
13.4 Grundschuld
13.5 Ungesicherter Kredit
13.6 Freiwillige Liquidationen
13.7 Unfreiwillige Liquidationen
13.8 Freiwillige Reorganisationen
13.9 Ungewollte Reorganisationen
13.10 Obligatorische Eröffnung des Insolvenzverfahrens
13.11 Geschäftstätigkeit bei Reorganisationen
13.12 Verfahrensaufenthalte und Moratorien
13.12.1 Anhängige Gerichtsverfahren
13.12.2 Durchsetzung von Ansprüchen
13.12.3 Kredit nach der Anmeldung
13.12.4 Aufrechnung und Verrechnung
13.12.5 Immaterialgüterrechte in Insolvenzen
13.12.6 Personenbezogene Daten in Insolvenzen
13.12.7 Ablehnung und Ablehnung von Verträgen in Reorganisationen
14. Schiedsverfahren in Insolvenzfällen
14.1 Erfolgreiche Reorganisationen
14.2 Beschleunigte Reorganisationen
14.3 Erfolglose Reorganisationen
15. Insolvenzverfahren
15.1. Durchsetzung der Nachlassrechte
15.2 Gläubigervertretung
15.3 Insolvenz von Unternehmensgruppen
15.4 Berufungen
15.5 Änderung der Gläubigerrechte
15.5.1 Prioritätsansprüche
15.5.2 Personalbezogene Verbindlichkeiten bei Restrukturierungen
15.5.3 Pensionsansprüche
15.5.4 Umweltprobleme und -verbindlichkeiten
15.5.5 Ausschüttungen an Gläubiger
15.5.6 Transaktionen, die annulliert werden können
15.5.7 Verfahren zur Aufhebung von Transaktionen
15.5.8 Organe und leitende Angestellte
15.5.9 Haftung gegenüber Dritten generell
15.5.10 Haftung gegenüber der Gesellschaft
15.5.11 Unternehmensgruppen
15.5.12 Insideransprüche
15.5.13 Durchsetzung der Forderung durch die Gläubiger
15.5.14 Abschluss des Falles
16. Internationale Insolvenzfälle
16.1 Mittelpunkt des Hauptinteresses bei der grenzüberschreitenden Insolvenz
16.2 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
16.3 Aktualisierungen und Trends
16.4 Grenzüberschreitende Insolvenzprotokolle und gemeinsame Gerichtsverhandlungen
17. Neuer Unternehmensstart: Deutsche Unternehmensformen
17.1 GbR
17.2 OHG
17.3 KG
17.4 GmbH
17.5 GmbH & Co. KG
17.6 KGaA
17.7 AG
18. Auswahl der geeigneten Unternehmensform
18.1 Partner/Institutionen die zur Gründung notwendig sind
18.2 Standortüberlegungen-Personalstruktur
18.3 Gründungskosten – Investitionskosten – Betriebskosten
18.4 Mittelherkunft und Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung
19. Britische Limited-Company als Alternative zur deutschen Gesellschaftsform
20. Virtuelles Leben in Großbritannien – Der perfekte Neustart für Sie als Unternehmer
21. Die wichtigsten Tipps für Sie zusammengefasst
22. Literatur
1. Einleitung
Eine Unternehmensinsolvenz stellt für Sie als Unternehmer den absoluten Albtraum dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie mit voller Leidenschaft ihr Unternehmen zuvor geleitet und von Grund auf aufgebaut haben. Mit zunehmender finanzieller Schieflage gerät der Unternehmer unter Stress, der Druck steigt, die Angst nimmt nahezu unerträgliche Ausmaße an. In vielen Fällen erfolgen nur noch Panikreaktionen und keine überlegten Handlungen mehr. Als Unternehmer haben Sie in vielen Fällen nicht nur die Verantwortung für ihr Unternehmen und ihre Kunden, sondern insbesondere auch für ihre Angestellten. Das bedeutet eine Insolvenz betrifft nicht nur Sie persönlich, sondern auch viele weitere Menschen. Dies sorgt zusätzlich für Angst und Nervosität. Viele Menschen erleiden dadurch Depressionen. Hierdurch erfahren Sie wiederum eine gefährliche psychische Lähmung, die Sie in ihren Fähigkeiten zu überlegten Reaktionen blockiert und jegliches Handeln im Sinne einer konstruktiven Lösungsfähigkeit vermissen lässt. Neben dem ökonomischen Schaden sorgt die drohende Insolvenz in vielen Fällen auch für einen Einfluss auf den persönlichen Lebensbereich. Eine Insolvenz ist daher auch zusätzlich eine Gefahr beispielsweise für die Ehe, die unter der Situation leidet. In vielen Fällen wird die Insolvenz als Chance beschrieben. Dies gilt in den USA, wo das Scheitern als Unternehmer in vielen Fällen sogar als Auszeichnung für erlangte Erfahrung zählt. In Deutschland hingegen gilt ein Scheitern weit über die Insolvenz hinaus. Wer einmal mit seinem Unternehmen bankrottgegangen ist, der erhält in Deutschland in vielen Fällen das Verliererimage und wird dieses nie wieder los. Stehen Sie kurz vor der Insolvenz? Wie wird dies überprüft? Und welche rechtlichen Folgen hat eine Insolvenzverschleppung? All diese Fragen drängen sich bei einer drohenden Insolvenz auf. Auch wenn die Bilanzen auf den ersten Blick noch so schlecht sein mögen, analysieren Sie genau ihre Situation und treffen Sie die Entscheidung nicht aus dem Bauch heraus, sondern anhand knallharter Fakten. Die psychische Belastungen für Sie als Unternehmer ist aufgrund der beschriebenen Situationen enorm. Dennoch sind Sie nicht grundsätzlich hilflos ihren Gläubigern ausgeliefert. Durch eine exakte rechtliche Betrachtung ihrer Situation und möglicher Vergleiche mit den Gläubigern lassen sich Insolvenzen in vielen Fällen vermeiden. Auch gibt es die Möglichkeit, Alternativen einer Insolvenz wie beispielsweise die Unternehmensbeteiligungen eines Investors mit den Überlegungen einzuziehen. Sollte sich eine Insolvenz nicht vermeiden lassen, gibt es dennoch auch ein Leben nach der Insolvenz. Auch wenn hierdurch zunächst der gewohnte Lebensstandard bedroht sein mag, und wenn platte Sprüche wie „Hauptsache gesund“ Ihnen auf den ersten Blick die Zornesröte ins Gesicht treiben mag, so ist an diesem Satz jedoch sehr viel Wahres dran. Denn wenn Sie gesund sind dann sind Sie auch in der Lage erneut ein Unternehmen zu gründen und aus den gemachten Erfahrungen einer Insolvenz zu lernen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Insolvenz Sie psychisch und körperlich nicht erledigt. Auch sind Sie im Hinblick auf ihre ökonomische Situation nicht allein. Führen Sie sich vor Augen, dass in Deutschland allein über 300.000 Unternehmen finanzielle Probleme haben und das allein rund 17.000 Unternehmen gibt, die als so genannte „Zombieunternehmen“ lediglich durch extrem niedrige Zinszahlungen am Leben erhalten werden. Für Sie als Unternehmer treten bei finanziellen Problemen viele Fragen auf. Die grundlegenden Fragen sind dabei wie die geltenden Forderungen bestritten werden können, welche Forderungen überhaupt bezahlt werden müssen und welche Forderungen nicht bezahlt werden müssen. Wie ist der Umgang mit der Krankenkasse? Hierbei gilt es sowohl ihre eigene Krankenkasse zu betrachten wie auch die ihrer Angestellten. Auch der Umgang mit dem Finanzamt spielt eine wichtige Rolle. Wie gehen Sie mit dem Gerichtsvollzieher um? Wie sind die Verfahrenslaufzeiten bei einer Insolvenz und wie kann ich eine Insolvenz möglicherweise doch noch verhindern? Gibt es mögliche Musterbriefe, die an Gläubiger im Hinblick auf den Antrag einer Stundung gestellt werden kann? All dies sind Fragen, die für Sie als Unternehmer im Hinblick auf eine finanzielle Schieflage essenziell wichtig sind. Dabei gilt grundsätzlich, dass Sie mit den Gläubigern stets persönlich verhandeln sollten. Auch sollten Sie trotz ihrer finanziellen Lage selbstbewusst auftreten und nicht ihren Gläubigern gegenüber in einer defensiven Haltung verharren. Dies würde Schwäche dokumentieren und damit ihre Verhandlungsposition schmälern.
Entwickeln Sie für sich eine klare Strategie:
Wie lange wollen Sie das sinkende Schiff am Leben erhalten?
Wie lange wollen Sie Zeit gewinnen?
Wie lange wollen Sie auf Besserung oder Wunder hoffen?
Wann sollten Sie Ihre Firma abstoßen?
Bereiten Sie sich frühzeitig auf alle Szenarien vor – und vor allem warten Sie nicht zu lange.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, aktuelle Forderungen zu bedienen, dann sollten Sie Mahnbescheide und Gerichtsverfahren verzögern, wenn Sie Zeit gewinnen wollen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird und ein Gerichtsverfahren mit Beweisanträgen oder durch Anträge auf Terminverlegung verzögert wird. Dadurch gewinnen Sie Zeit, die für Ihr Unternehmen essenziell wichtig sein kann, diese Zeit ist jedoch teuer erkaufte Zeit. Wenn Sie vor Gericht erscheinen müssen, dann gehen Sie mit ihrem Rechtsanwalt und lassen sich professionell verteidigen. Im Falle einer Niederlage können Sie dann eventuell Revision oder Berufung einlegen. Auch hierdurch können Sie wertvolle Zeit gewinnen, die für Ihr Unternehmen und ihr ökonomisches Überleben essenziell wichtig sein kann. In vielen Fällen können Sie auch Ihr altes Unternehmen mitsamt den Schulden verkaufen und zuvor ein neues Unternehmen aufbauen. Der Vorteil hierbei liegt auf der Hand. Sie starten ohne Schulden und haben ein neues Unternehmen, welches dann profitabel arbeiten kann. Die Schulden sind Sie dann mit dem Unternehmensverkauf los. Wenn eine Zwangsversteigerung droht, dann sollten Sie versuchen, im Vorwege die Immobilie selbst zu verkaufen. In vielen Fällen kann hierdurch ein viel höherer Kaufpreis erzielt werden. Viele Gläubiger sind auch bereit, sich auf Vergleiche einzulassen, um überhaupt einen Teil des Geldes zu erhalten. Grundsätzlich gilt jedoch, reagieren Sie immer zeitnah auf Post und auf entsprechende Schreiben. Planen Sie einen Neuanfang, indem Sie entweder ihr altes Unternehmen erfolgreich mit den Schulden verkaufen, oder die Insolvenz abwenden oder wenn sie sich gar nicht vermeiden lässt, die Insolvenz mit all ihren Konsequenzen erfolgreich durchstehen, um dann einen Neuanfang als Unternehmer zu wagen. Der folgende Ratgeber soll Sie hierbei unterstützen. Diese und viele weitere Fragen werden in dem vorliegenden Ratgeber beantwortet. Sowohl die Frage, wie Sie eine Insolvenz gänzlich vermeiden, wie auch die Frage, wie Sie eine Insolvenz erfolgreich abschließen oder in Eigenverwaltung durchstehen, werden ausführlich besprochen. Der Ratgeber soll in der Tat ein echter "Rat-Geber“ sein. Das bedeutet, dass er Ihnen wichtige Ratschläge an die Hand gibt, um die schwere Zeit für Sie als Unternehmer erfolgreich zu durchlaufen. Gleichzeitig soll er aber auch als emotionaler Stabilisator dienen. Denn in dem er Halt gibt, im Sinne der Offenlegung ihrer Rechte als Unternehmer in einem Insolvenzverfahren beziehungsweise im Hinblick darauf, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren durchlaufen werden muss, soll er gleichzeitig ihr Selbstbewusstsein aktiv fördern.
Viele Unternehmer betreiben ihr Geschäft über ein Unternehmen, um eine persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu vermeiden und ihr persönliches Vermögen zu schützen, wenn das Unternehmen scheitert.
Wenn das Unternehmen seine Schulden nicht begleichen kann, und Sie es auch nicht können, kann dies zur Folge haben, dass das Unternehmen in Liquidation geht und Sie selbst insolvent gehen können.
Wenn Sie ein Unternehmen über eine Unternehmensform betreiben, die eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt (z. B. die GmbH), besitzt das Unternehmen das Vermögen des Unternehmens und haftet für alle entstandenen Schulden. Sie als Geschäftsführer oder Teilhaber sind in der Regel nicht persönlich für die Handelsschulden und sonstigen Verbindlichkeiten des Unternehmens verantwortlich.
Banken oder Lieferanten können jedoch verlangen, dass Sie eine persönliche Garantie gegen unbezahlte Verbindlichkeiten des Unternehmens geben. Dies hat zur Folge, dass Sie, wenn das Unternehmen nicht zahlen kann, rechtlich für die Zahlung im Rahmen der gegebenen Garantie verantwortlich sein können.
In einer Situation, in der es dem Unternehmen finanziell nicht gut geht, können sowohl das Unternehmen als auch Sie unter finanziellen Druck von Gläubigern geraten, die Zahlungen verlangen.
Wenn Sie Geschäftsführer sind und das Unternehmen Schwierigkeiten hat, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, ist es außerdem wichtig, dass Sie einen angemessenen professionellen Rat einholen und diesen befolgen. Wenn das Unternehmen weiterhin Handel treibt und Schulden aufnimmt, die es bei Fälligkeit nicht begleichen kann, können Sie persönlich für diese Schulden haftbar gemacht werden; unabhängig davon, ob Sie eine persönliche Garantie gegeben haben oder nicht.
Der erste Teil dieses Ratgebers enthält Informationen für Unternehmer, die sich in der oben beschriebenen Lage befinden.
Der zweite Teil enthält detailliertere Informationen für Sie und ihre Berater.
Der dritte Teil des Ratgebers zeigt Wege auf, wie Sie einen neuen Start als Unternehmer nach einer Insolvenz oder während einer Insolvenz wagen können und welche Unternehmensform sich hier besonders gut eignet. Dabei wird eine optimale deutsche Unternehmensform (GmbH) inklusive Businessplanentwurf für einen optimalen Neustart dargelegt (beispielsweise, wenn das neue Unternehmen auf die finanziell unbelastete Ehefrau oder das Kind läuft). Dass zweite Beispiel zeigt, wie man mit fast Null Euro den Neustart mit einer ausländischen Unternehmensform wagen kann und dabei stets auf dem Boden der Legalität bleibt und dennoch finanziell völlig unbelastet den Neustart wagen kann. Dieser Tipp ist bisher einzigartig und lässt sich in keinem anderen Ratgeber finden. Dabei wird aufgezeigt, dass ein Unternehmensstart auch als finanziell unbelasteter Unternehmer möglich ist, das Internet und seine Möglichkeiten gilt hierbei als Schlüssel.
Wie dies legal funktioniert und welche Unternehmensform sich hierzu besonders eignet und wie man virtuell (und juristisch) als beispielsweise ausschließlich britisches Unternehmen gilt, ohne in Deutschland auch steuerpflichtig oder als Unternehmen meldepflichtig zu werden (und hier unterscheiden sich die Hinweise im vorliegenden Ratgeber deutlich von vermeintlichen „wasserdichten Ratgebern“, die letztlich eine Meldepflicht beispielsweise als Limited in Deutschland bedingen, deutlich. Der vorliegende Ratgeber zeigt einen Weg auf, wie Sie juristisch virtuell ausschließlich im Ausland tätig sind, ohne ihren Lebensmittelpunkt real verschieben zu müssen. Aber Achtung, dies ist kein Ratgeber für Steuerhinterziehung!!!! Die Steuer wird stattdessen legal und korrekt, beispielsweise nach britischem Recht ausschließlich in Großbritannien an die dortige Finanzbehörde HMRC abgeführt).
2. Grundlegende Informationen für betroffene Unternehmer
Einige erste grundlegende Informationen
Sie können auf zwei Arten insolvent werden:
● entweder nach eigener Wahl (freiwillig) im Wege eines "Schuldnerantrags"; oder
● als Ergebnis eines Gerichtsbeschlusses, dass Sie in die Insolvenz gehen müssen und damit in der Regel auf Antrag eines Ihrer Gläubiger (durch Antrag eines Gläubigers).
Wenn Sie in Konkurs gehen, wird ein Treuhänder (Insolvenzverwalter) ernannt. Der Insolvenzverwalter ist eine qualifizierte und eingetragene Person, die für die Verwaltung Ihrer Konkursmasse verantwortlich ist. Ihre Gesellschaft kann auf zwei Arten in Liquidation gehen:
● entweder durch Beschluss der Gesellschafter oder im Wege der "freiwilligen Liquidation"; oder
● als Ergebnis eines Gerichtsbeschlusses, der die Auflösung Ihres Unternehmens anordnet; in der Regel auf der Grundlage des beim Gericht eingereichten Antrags eines Gläubigers auf Auflösung. Dies wird als Insolvenzbeschluss bezeichnet.
Wenn Ihre Gesellschaft in Liquidation geht, wird ein Liquidator ernannt. Ein Liquidator ist eine qualifizierte und eingetragene Person, die für die Verwaltung der Liquidation Ihrer Gesellschaft verantwortlich ist.
Wenn Sie in die Insolvenz gehen, was passiert dann mit Ihrem Unternehmen?
Wenn Sie in Konkurs gehen, können Sie nicht als Geschäftsführer weiterarbeiten. Auch alle Anteile, die Sie an der Gesellschaft besitzen, gehen an Ihren Treuhänder während des laufenden Insolvenzverfahrens über (oder werden ihm übertragen). Sie besitzen die Anteile schlicht nicht mehr. Es liegt an dem Treuhänder, welche Maßnahmen er oder sie in Bezug auf Ihr Interesse an dem Unternehmen ergreift. Abhängig von den Umständen kann der Treuhänder die Gesellschaft in Liquidation bringen oder die Anteile verkaufen lassen, wenn er denkt, dass er Geld realisieren kann, um den Gläubigern Ihres Konkurses Geld zu zahlen.
Wenn der Treuhänder die Gesellschaft in Liquidation bringt, sind Sie verpflichtet, den Liquidator zu unterstützen und ihm Informationen über das Vermögen, die Geschäfte und die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben.
Wenn Ihre Gesellschaft in Liquidation geht, was passiert dann mit Ihren persönlichen Verbindlichkeiten?
Wenn Ihre Gesellschaft in Liquidation geht die Verantwortung für die Verwaltung der Gesellschaft auf den Treuhänder über. Als Geschäftsführer müssen Sie den Insolvenzverwalter unterstützen und ihm Informationen über das Vermögen, die Geschäfte und Angelegenheiten der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Sie haben jedoch die Kontrolle über das Unternehmen nicht mehr.
Es liegt an dem Insolvenzverwalter, wie die Liquidation abläuft.
Wenn Sie nicht bankrott sind, bleiben Sie für Ihre separaten persönlichen Schulden (z. B. Ihre persönliche Kreditkarte) und alle Schulden des Unternehmens haftbar, die Sie als Unternehmensgarantie gegeben haben. Sie bleiben für alle Schulden verantwortlich, die Sie dem Unternehmen gegenüber schulden, z. B. für die Rückzahlung eines von dem Unternehmen erhaltenen Darlehens. Der Insolvenzverwalter wird die Geschäfte, das Eigentum und die Angelegenheiten der Gesellschaft untersuchen. Dazu gehört auch die Feststellung, ob Vermögenswerte vorhanden sind, die es wert sind, zu Gunsten der Gläubiger eingetrieben zu werden. Es wird auch geprüft, ob ein Anspruch gegen Sie als Geschäftsführer besteht, einschließlich:
● das Unternehmen nicht daran zu hindern, während der Insolvenz zu handeln und Schulden aufzunehmen, und
● ob Verletzungen der Pflichten des Geschäftsführers vorliegen.
Es wird auch geprüft, ob es Übertragungen von Vermögenswerten gibt, die zum Nutzen der Gläubiger eingezogen werden können.
Wenn Sie persönlich nicht insolvent gehen, löst die Liquidation der Gesellschaft nur die Verschuldung der Gesellschaft gegenüber ihren Gläubigern – sie löst nicht Ihre separaten persönlichen Schulden oder Garantien.
3. Warum Beratung bei drohender Insolvenz so wichtig ist
Die Insolvenz eines Unternehmens kann zu rechtlich sehr komplizierten Folgen führen, einschließlich möglicher Maßnahmen zur Rückgewinnung von Vermögenswerten und Strafen gegen Sie, wenn Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Sie sollten sich so schnell wie möglich an einen entsprechend qualifizierten Insolvenzbuchhalter, einen Fachanwalt für Insolvenzrecht, einen Wirtschaftsanwalt oder eine Finanzberatung, beispielsweise bei der zuständigen IHK oder einen registrierten Treuhänder wenden, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie oder Ihre Gesellschaft bei Fälligkeit keine Schulden mehr begleichen können.
Häufig trifft sich ein registrierter Treuhänder oder registrierter Liquidator kostenlos mit Ihnen, um eine erste Beratung über Ihre Möglichkeiten zu erhalten. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass ein Liquidator oder Treuhänder nach seiner Bestellung nicht für Sie persönlich oder Ihren Berater tätig ist – er handelt ausschließlich zum Wohle Ihrer Gläubiger oder der Gläubiger Ihrer Gesellschaft.
Merke: Seien Sie vorsichtig bei unzuverlässigen Beratern.
Bestimmte Berater richten sich an Einzelpersonen oder Geschäftsführer von Unternehmen, deren Unternehmen oder Einzelpersonen. Die Umstände können aus einer finanziellen Not heraus erfolgen und darauf hindeuten, dass sie Maßnahmen ergreifen, die illegal sein könnten (z. B. den Vorschlag, dass Sie Vermögenswerte auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen, ohne dass diese Person oder dieses Unternehmen dafür bezahlt).
Diese Handlungen können zu schwerwiegenden Folgen für Einzelpersonen und Unternehmensleiter führen, einschließlich hoher Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen. Es ist wichtig, dass Sie wissen, wofür Sie bezahlen und dass der Rat, den Sie erhalten, nicht dazu führt, dass Sie gegen geltendes Recht verstoßen oder Ihre Pflichten verletzen. Einige der Warnzeichen von unzuverlässigen Beratern, auf die man achten sollte:
● Der Berater kann Sie außerhalb des Büros kontaktieren.
● Der Berater schlägt vor, dass Sie Vermögenswerte, die sich im Besitz von Ihnen oder Ihrem Unternehmen befinden, auf eine andere Person oder Firma übertragen, ohne dass diese Person oder Firma dafür bezahlt. Dies kann die Ansprüche Ihrer oder der Gläubiger des Unternehmens beeinträchtigen.
● Der Berater weigert sich seine Ratschläge schriftlich abzugeben. Sie sollten immer darum bitten, dass alle Ratschläge schriftlich erteilt werden, damit Sie diese dokumentieren können.
● Der unseriöse Berater könnte Ihnen sagen, dass Sie Ihre Unterlagen an Ihren Treuhänder oder die Bücher der Gesellschaft und die Unterlagen an den Insolvenzverwalter zurückhalten oder verzögern sollen.
● Wenn ein unbekannter Berater oder Ihr bestehender Anwalt oder Buchhalter Ihnen vorschlägt, Handlungen vorzunehmen, bei denen Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie eine zweite Meinung von einem unabhängigen und entsprechend qualifizierten Insolvenzbuchhalter oder Rechtsanwalt einholen.