cover

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

© 2016 Klaus Neuenhüsges

Umschlagdesign, Satz, Herstellung und Verlag:

BoD - Books on Demand GmbH

ISBN 978-3-7431-0591-1

Der Titel ist der erste Teil eines längeren Zitats:

„Niemanden und Nichts aufgeben.“

Losung des ostpreußischen Pfarrers Karl Heinersdorf (1836 – 1913).

Inhalt

Vorwort

Die Idee zu diesem Buch kam mir im Rahmen meines Unterrichtsauftrages zum Thema „Gefängniskunde – Geschichte des Hamburger Gefängniswesens“ an der Vollzugsschule der Justizbehörde. Bei der Literaturrecherche stellte ich fest, dass zwar eine Vielzahl von Arbeiten zum Hamburger Strafvollzug existiert, aber bislang noch kein geschlossenes Werk vorliegt, das dessen Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart abbildet. Das vorliegende Buch will diese Lücke schließen. Ich bin mir bewusst, dass dies keine vollständige Darstellung des Vollzuges sein kann; dazu ist dessen Geschichte zu komplex und zu vielschichtig. So galt es, eine Schneise in den Faktenwald zu schlagen. Mir kam es neben der chronologischen Darstellung darauf an, aufzuzeigen, durch wie viele Faktoren der Strafvollzug geprägt ist: erstens den gesellschaftlichen Wandel, der etwa beeinflusst wird durch die allgemeine Konjunktur, die Haushaltssituation, Arbeitslosigkeit, Terrorismus, organisierte Kriminalität, Drogenkonsum usw., zweitens durch die sich wandelnde Einstellung der Öffentlichkeit zum Strafen und zum Strafvollzug und drittens durch die Reaktion der jeweils politisch Verantwortlichen auf die Faktoren des gesellschaftlichen Wandels. Dies betrifft vor allem die Frage, mit welchem Menschenbild der Strafvollzug gestaltet wird. Letztlich wird die Qualität des Vollzuges auch durch die in seinem System handelnden Personen bestimmt – durch ihre Einstellungen, Interessen und Handlungskompetenzen.

Strafvollzug ist wohl von den vielen unvollkommenen Dingen des Lebens eines der unvollkommensten, aber auf jeden Fall eines der umstrittensten. Er ist auch immer ein Wagnis, zu dem keine Romantik, sondern Nüchternheit gehört.

Ich danke all denen, die mir mit Rat und Informationen beim Schreiben des Buches geholfen haben. Mein besonderer Dank gilt Dr. Gerhard Rehn und Dr. Arno Weinert. Beide haben mich tatkräftig unterstützt. Ich habe immens von ihrem Wissen profitiert

Hamburg, im August 2016, Klaus Neuenhüsges

Die Anfänge

Die ersten urkundlich belegbaren Bestrafungen durch die Obrigkeit bestanden in grausamen Leibes- und empfindlichen Vermögensstrafen, auch die Todesstrafe fand Anwendung. Leitend war dabei der Rache- und Vergeltungsgedanke. Die Schwere der Strafe fand in verschiedenen Formen Ausdruck. Die „schmachvollste“ Art war das sogenannte Rädern, die Hinrichtung mittels eines großen Wagenrades. Die „ehrenhafteste“ Art wiederum war die Hinrichtung mit dem Schwert oder dem Beil. Diebe wurden gehängt. Die in Hamburg am häufigsten angewandten Leibesstrafen waren das Auspeitschen und das Brandmarken, das im Abhauen der Hand oder im Abschneiden der Nase oder der Ohren bestand. Alle Strafen hatten zur Folge, dass die Betroffenen aus der Stadt gewiesen wurden, denn die Berührung mit dem Scharfrichter hatte sie für alle Zeiten „unehrbar“ gemacht. Die Rückkehr in das bürgerliche Leben wurde für sie dadurch unmöglich.

Das Woltbudenhus (um 1270)

Das erste, im Stadtrecht von 1270 genannte Kriminalgefängnis in Hamburg war das Woltbudenhus, das später auch als Büttelei, Kaakhus und zuletzt als Fronerei bezeichnet wurde. Es diente zur Aufnahme und Verwahrung von Menschen, bei denen die Eintreibung einer Vermögensstrafe erfolglos geblieben war, und solchen, denen die Vollstreckung einer Leibes- oder Todesstrafe bevorstand. Das Gefängnis war ein einstöckiges Steinhaus mit vergitterten Fenstern. Es bestand aus einem großen Raum im Untergeschoss, der durch einen primitiven Bretterverschlag in einen Frauen- und einen Männerbereich unterteilt war. Im Keller befand sich eine Folterkammer. Die Gefangenen waren mit dicken Eisenketten an einen in der Mitte des Raumes stehenden schweren Eichentisch angekettet. In einem vergitterten Vorraum saßen ein Fronknecht und ein Nachtwärter zu ihrer Bewachung. Die Gefangenen blieben sich selbst überlassen. Sie hatten keine Beschäftigung und konnten sich kaum bewegen. Der eintönige Tagesablauf wurde nur unterbrochen, wenn der Fronknecht die bescheidene Verpflegung brachte: Wasser, Brot und eine dünne Suppe. Nachts wurden sie in das obere Stockwerk gebracht und dort in Kojen gesteckt. Dies waren dunkle, aus Eichenbohlen gefertigte und mit Eisen verstärkte Behältnisse. In diesen Käfigen schliefen die Insassen auf Stroh. Als Decke diente ihnen ein alter Sack. Selbst während der Nachtzeit wurden sie nicht von ihren Ketten befreit. Oft kam es vor, dass die Fronerei überfüllt war. Dann mussten sich zwei oder drei Gefangene eine Koje teilen. Von Sauberkeit konnte keine Rede sein. Die Wände hatten keinen Anstrich, Sanitäranlagen waren kaum vorhanden. Es stank bestialisch und wimmelte nur so von Ungeziefer.

Die älteste Bezeichnung für den Scharfrichter (auch Fron genannt) war Woltbode (Bote der Gewalt). Ihm war in erster Linie die Vollstreckung der Todes- und Leibesstrafen aufgetragen. Daneben gab es den Schinder, dessen Aufgabe darin bestand, die Richtstätte zu reinigen und die Toten zu verscharren. Die Wohnung des Frons befand sich in der Fronerei, denn er war nicht nur Scharfrichter, sondern auch Kerkermeister. Er war vom Rat der Stadt beauftragt, die Gefangenen „ordentlich zu halten“ und mit ihnen zu beten und zu singen. Trotz dieser Aufgaben stand der Fron in der Rangordnung ganz unten. Niemand wollte mit ihm etwas zu tun haben. Nur der Rat nannte ihn einen ehrbaren Bürger.

Neben der Fronerei dienten auch zwei Befestigungstürme, der Winserbaum oder Brookturm, sowie die Roggenkiste für die Gefangenen als Gewahrsamsort. Im Winserbaum fanden Straftäter und solche, die erst einer Straftat überführt werden mussten, Aufnahme. Zu ihrer Unterbringung enthielt der Turm drei große, verschließbare Räume. In seinem Keller betrieb der Profos (Aufseher) eine Wirtschaft, den „Wirt zum Winserbaum“. Die Roggenkiste beherbergte Gefangene der unteren Schichten, die von den Prätoren (Inhaber eines höheren Amtes) wegen eines leichteren Vergehens für kurze Zeit auf „Wasser und Brot gesetzt“ worden waren. Der Name Roggenkiste lässt sich wohl aus dem kistenförmigen Bau des Turmes herleiten und darauf, dass in seiner Nähe die ankommenden Getreidelieferungen gewogen wurden. Das Gebäude hatte vier Stockwerke, in denen die Pritschen und Behältnisse für die Gefangenen standen. Das oberste Stockwerk wurde Tollkiste genannt, weil der Raum zur Unterbringung von „Wahnsinnigen und Tobsüchtigen“ diente. Der Aufseher galt daher als der „Gewaltige von der Tollkiste“.

Das Werk- und Zuchthaus (1622)

Der Beginn des 17. Jahrhunderts brachte eine entscheidende Wende. Während außerhalb der Stadtgrenzen das Deutsche Reich dem Dreißigjährigen Krieg entgegentrieb, blieb Hamburg zunächst davon unberührt. Aber dieser Zustand nicht hielt lange an, denn Scharen von Bettlern drangen in die Stadt ein, sodass Rat und Bürgerschaft beschlossen, dem Landstreicherwesen Einhalt zu gebieten, indem sie die dabei erwischten Personen zur Zwangsarbeit heranzogen oder der Stadt verwiesen. Da diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg brachten, musste zu drastischeren Mitteln gegriffen werden, indem diese unerwünschten Menschen zur Züchtigung in eine entsprechende Anstalt gesperrt wurden. Der Rat der Stadt hielt es für zweckmäßig, eine derartige Einrichtung dem Waisenhaus anzugliedern. Da sich jedoch die Bürgerschaft und die Direktion des Waisenhauses diesem Plan entschieden widersetzten, wurde schließlich 1614 der Beschluss zur Einrichtung eines Werk- und Zuchthauses gefasst.

Der Bau des Werk- und Zuchthauses, das zugleich verschärfte Haftbedingungen mit sich brachte, erfolgte zwischen 1618 und 1622. Das Geld dafür wurde innerhalb von nur acht Wochen aufgebracht, nachdem der Rat eine öffentliche Lotterie angeordnet und 28 Männer sich als Sammler zur Verfügung gestellt hatten. Als Vorbild für den Bau diente die damals fortschrittlichste Zwangserziehungsanstalt Europas, das Amsterdamer Zuchthaus. Es entstand ein großes, zweistöckiges Gebäude mit Arbeits- und Unterkunftsälen sowie Höfen. Zum Schlafen waren die Gefangenen wie in der Fronerei in Kojen untergebracht, diese waren jedoch geräumiger. Auch Einzelzellen waren vorhanden, die von den übrigen getrennt waren. Ein weiterer großer Fortschritt bestand darin, dass das Gebäude an die zu dieser Zeit bereits bestehende Kanalisation angeschlossen war, ein für die damalige Zeit bedeutender Beitrag zur Hebung der hygienischen Verhältnisse.

Im März 1622 erließen Rat und Bürgerschaft eine Fundationsordnung (Gründungsordnung) für das Werk- und Zuchthaus, in der genaue Bestimmungen über den Zweck und die Aufgabe des Hauses sowie die Rechte und Pflichten der Offizianten (Bedienstete) und der Gefangenen niedergelegt waren. „Gott, dem Allmächtigen zu Ehren, den Frommen zum Schutz, den Bösen zum Schreck und der Arbeit zum Besten sei dieses Haus“, heißt es im Vorwort. Das Werk- und Zuchthaus trug damit den Charakter eines Armen- und Zwangserziehungshauses.

Nach der Fundationsordnung sollten dort zwei Personengruppen Aufnahme finden:

  1. „Die Armen und Notdürftigen, so ihre Kost nicht verdienen können, weil sie keine Mittel und Wege dazu haben“, und
  2. „Züchtlinge, denen man muß Zaum und Gebiß ins Maul legen, wenn sie Herr nicht zu Dir wollen, wie der 32. Psalm redet“.

Obwohl für die erste Gruppe in der Regel Not und Armut der Anlass zur Bettelei und Landstreicherei waren, nahm man in der damaligen Zeit keinen Anstoß daran, dass diese Armen mit den Züchtlingen zusammen untergebracht wurden. Daneben wurde noch eine dritte Gruppe aufgenommen und zwar Personen, die wegen ihres Lebenswandels zum Ärgernis ihrer Umgebung geworden waren und der „Zügelung durch eine starke Hand“ bedurften. Ihre Aufnahme erfolgte auf Antrag von Angehörigen gegen Zahlung eines Geldbetrages.

Die Verwaltung der Anstalt unterstand einem Kollegium, das sich aus dem jeweils amtierenden Bürgermeister, zwei Ratspersonen und zehn aus der Bürgerschaft gewählten Provisoren (Verwalter) zusammensetzte. Diese bildeten das Große Kollegium, das nur bei besonderen Anlässen zusammentrat, während das Kleine Kollegium, das aus drei Provisoren und zwei Alten (auf Lebenszeit gewählte frühere Provisoren) bestand, sich alle vier Wochen am Samstagnachmittag versammelte, um über die Vorkommnisse in der Anstalt zu beraten. Die Provisoren sollten „ehrbare, aufrichtige und getreue Mitbürger“ sein, die „Gott der Herr reichlich und mildiglich mit Nahrung gesegnet habe“. Sie sollten der Anstalt mit Rat und Hilfe zur Verfügung stehen. Der Älteste von ihnen führte als Jahresverwalter die laufenden Geschäfte. Bei der Durchführung seiner Aufgaben wurde er von dem zweitältesten Provisor unterstützt.

Das Personal

Zur Durchführung eines geregelten Anstaltsbetriebes stand dem Jahresverwalter ein umfangreicher Stab von Bediensteten zur Seite. Der Ökonom (Wirtschaftsleiter) spielte dabei eine wichtige Rolle. Seine Aufgaben bestanden darin, morgens für Bedienstete und Insassen das Glockenzeichen zum Aufstehen und Gebet zu geben, die Schlüssel der Anstalt auszuhändigen, sie wieder einzusammeln und zu verwahren, für die ausreichende Verpflegung zu sorgen und die Anstaltsvorräte zu verwalten sowie über die gewissenhafte Amtsführung der Bediensteten und das „gebührliche Benehmen“ der Insassen zu wachen. Besonders hatte er darauf zu achten, dass den Armen mindestens dreimal im Jahr das Heilige Sacrament gereicht wurde. Unregelmäßigkeiten und besondere Vorkommnisse hatte er dem Jahresverwalter oder dem Kollegium zu melden, damit diese bei Bedarf einschreiten und die notwendigen Maßnahmen treffen konnten. Schließlich war der Ökonom für die Sicherheit der Anstalt verantwortlich. Er musste darauf achten, dass nicht Unbefugte und Fremde die Anstalt betraten. Am Abend verriegelte er das Anstaltstor mit einem großen Schloss.

Eine weitere wichtige Person war der Schulmeister, der nicht nur die große Zahl der in der Anstalt befindlichen Kinder zu erziehen hatte, sondern außerdem die Gefangenen zu „Gebet und Frömmigkeit“ anhalten sollte. Auch die verwaltungsmäßige Ordnung war schon geregelt. Ein eigens angestellter Schreiber hatte die Personalien der Gefangenen und alles das zu Papier zu bringen, was für die wirtschaftlichen Belange von Bedeutung war. Er vermerkte Einnahmen und Ausgaben. Regelmäßig musste er dem Kollegium Bericht erstatten. Weiterhin ist die Gruppe von Bediensteten zu erwähnen, die täglich und unmittelbar mit den Gefangenen in Berührung standen, nämlich Werkmeister und Aufseher. Während Erstere die Arbeit zuteilten und kontrollierten, beschränkte sich das Aufgabenfeld der zweiten Gruppe ausschließlich darauf, die Insassen zu bewachen und mit Essen zu versorgen. Die Wohnungen aller Bediensteten befanden sich innerhalb der Anstalt. Sie und ihre Familienangehörigen hatten einen Eid zu leisten, „ehrbare und gottesfürchtige Bürger“ zu sein, denn auch ihre Ehefrauen standen im Dienst der Anstalt.

Die hygienischen Verhältnisse waren infolge der Überbelegung eigentlich untragbar. Die Kranken mussten oft auf kleinstem Raum zusammengedrängt liegen. Als schließlich der zum Krankenbetreuer eingesetzte Anstaltsbarbier (der gleichzeitig für Körperpflege, Wundheilung und Krankenpflege zuständig war) den Anforderungen nicht mehr gerecht werden konnte, stellte man einen Anstaltsarzt ein, der sich zweimal wöchentlich um die Gesundheit der Menschen kümmerte.

Die Handhabung des Vollzuges: Arbeit als Erziehungsgedanke

Die Anstalt war immer voll belegt. Die Zahl schwankte gegen Ende des 17. Jahrhunderts zwischen 300 und 400 Personen. Oft mussten sich zwei oder drei Gefangene ein Bett teilen. Schlimm war auch, dass viele Kinder „wegen Vergehen wider die öffentliche Ordnung“ oder als Anhängsel ihrer Eltern mit in die Anstalt eingewiesen wurden oder aufgenommen werden mussten. Die Behandlung war hart. Durch heftige Maßnahmen sollte der Aufenthalt zu einer bleibenden Erinnerung werden. Mit Disziplinarstrafen wie Essensentzug und Schlägen war man schnell bei der Hand.

Religiösen Dingen wurde größte Bedeutung beigemessen. Am Anfang und am Ende des Tages und vor Einnahme der Mahlzeiten standen Andacht und Gebet. Der Sonntag war fast ausschließlich mit Gottesdiensten, dem Singen geistlicher Lieder und dem Erzählen von heiligen Geschichten ausgefüllt. Der Anstalt stand daher von Anfang an ein Mann der Kirche zur Verfügung. Denn oberster Grundsatz war: „Besserung der Insassen durch Gebet und Arbeit“. Diese sollten so zur Erkenntnis des Unerlaubten ihres Handelns gebracht und dazu erzogen werden, nach ihrer Entlassung ihren Lebensunterhalt „ehrlich und durch ihrer Hände Arbeit selbst zu verdienen“.

Schon damals gab es die Auffassung, dass auf Gefangene nur dann erzieherisch und überhaupt eingewirkt werden konnte, wenn sie mit nützlicher Arbeit beschäftigt werden, die auch nach einer Entlassung gewinnbringend für sie wäre. Außerdem diente der Ertrag solcher Arbeit dem Betrieb der Anstalt. Man war aber bestrebt, im Werk- und Zuchthaus selbstständig arbeitende Werkstätten einzurichten, um von vornherein einen Konkurrenzkampf mit den in der Stadt ansässigen Handwerkern zu vermeiden. Die Insassen wurden daher in erster Linie mit der Bearbeitung von Holz, Kattun (Baumwolle), Flachs und Hanf für den eigenen Bedarf beschäftigt.

1626 wurde mit der Zunft der Weber eine Vereinbarung darüber getroffen, dass diejenigen, die in der Anstalt das Handwerk erlernt hatten, nach ihrer Entlassung bei den Meistern als Lehrlinge und Gesellen anerkannt werden sollten. Man beschäftigte deshalb einen Meister aus dem jeweiligen Handwerk. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts richtete man im Werk- und Zuchthaus eine Segeltuchfabrik und einen Betrieb zur Herstellung von Särgen ein. Die Produkte wurden an die Stadt verkauft. Es zeigte sich aber bald, dass diese Betriebe wieder aufgegeben werden mussten, weil sie nicht gewinnbringend genug waren und außerdem die Selbstständigen in ihrer Existenz beeinträchtigten.

Während der Arbeit waren die Gefangenen an ihre Arbeitstische gefesselt. Für jeden wurde ein bestimmtes Tagespensum festgesetzt und für die geleistete Arbeit ein Arbeitslohn gezahlt. Den Armen verblieb bis auf einen geringen Abzug für das Essen der gesamte Verdienst, während sich die Bezahlung der Züchtlinge nach der geleisteten Arbeit richtete. Als der Jahresverwalter Daniel Klefeker eine Verordnung erließ, wonach ein Viertel des Arbeitslohnes bis zur Entlassung einzubehalten sei, stieß dies auf erheblichen Widerstand. Es gab eine Meuterei. Zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung wurde Militär eingesetzt, das den Aufstand niederschlug.

Das Spinnhaus (1669)

So „fortschrittlich“ die Absicht bei der Einrichtung des Werk- und Zuchthauses war, konnte doch nicht verhindert werden, dass im Laufe der Jahre der eigentliche Reformgedanke vernachlässigt wurde, weil schließlich auch Kriminelle eingewiesen wurden. Ordnung und Disziplin traten in den Hintergrund. Die Anstalt büßte allmählich ihren Charakter eines Erziehungs- und Arbeitshauses, das den Armen eine gewisse Freiheit ließ, ein, denn man hatte nicht die Möglichkeit, hier eine strenge Trennung zu erreichen. Unregelmäßigkeiten, Tätlichkeiten, sexuelle Übergriffe blieben nicht aus.

Spinnhaus-Ordnung warStrafanstalt,Niedergericht