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Meinen Eltern
ISBN 978-3-492-99059-2
© Piper Verlag GmbH, München 2018
Covergestaltung: zero-media.net, München
Covermotiv: FinePic®, München
Datenkonvertierung: Uhl & Massopust GmbH, Aalen
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INHALT
VORWORT
PROFILTIEFE
Verkehrskontrolle: Autofahrer gewinnt gegen Polizisten
PRAKTIKUM
Arbeitsrecht: Praktikant gewinnt gegen Arbeitgeber
BAUSTELLENBLITZE
Geschwindigkeitsmessung: Autofahrer gewinnt gegen Radarfallenbetreiber
MÜFFELNDER PORSCHE
Autokauf: Käufer gewinnt gegen Autoverkäufer
KLAGEERZWINGUNGSVERFAHREN
Strafrecht: Eltern gewinnen gegen Polizei und Staatsanwaltschaft
KETTENSCHAUKEL
Mietrecht 1: Nachbarin gewinnt gegen sexuell ausufernden Nachbarn
TANTE PAULA
Mietrecht 2: Eltern gewinnen gegen kleinkarierte Nachbarin
KRONKORKENFREUNDSCHAFT
Gesellschaftsrecht: Freundin gewinnt gegen geldgierigen Freund
URLAUB IM JENSEITS
Arbeitsrecht: Witwe gewinnt gegen Arbeitgeber
INKASSO
Schadensersatz: Verbraucher gewinnt gegen Inkassounternehmen
KACKA GEMACHT
Mietrecht: Familienhotel gewinnt gegen Businessgast mit Verdauungsstörung
TABLEDANCE
Handelsrecht: Gast gewinnt gegen Stripteasebar-Betreiber
BAGATELLEN
Strafrecht: Schwarzer gewinnt gegen braunen Verkehrsteilnehmer
MOBBING
Arbeitsrecht: Angestellte gewinnt gegen mobbenden Chef
GELDVERNICHTUNG
Finanzrecht: Oma Meumels gewinnt gegen die Deutsche Bundesbank
NACHWORT
Anwalt bekommen
GLOSSAR
DANKE
VORWORT
Mit dem Rechtsstaat ist es wie mit dem Wasserkasten der Klospülung. Wie toll es ist, wenn er reibungslos funktioniert, bemerkt man leider meist erst, wenn er ausfällt: dann stinkt es zum Himmel.
Da ich mich mit Klospülungen überhaupt nicht auskenne, geht es in diesem Buch um die Freude am Funktionieren des Rechtsstaats. Denn so schön man sich über Ungerechtigkeiten aufregen kann, so viel Spaß kann man haben, wenn am Ende die Gerechtigkeit gewinnt.
Und um beides geht es in Recht bekommen.
Bei aller berechtigten Empörung über in der Tat vorkommende Totalausfälle in Form von Fehlurteilen, überforderten Richtern und nicht hinnehmbaren Verfahrensdauern kann das Recht im Rechtsstaat dennoch immer noch eins: gewinnen.
Täglich triumphiert vor Gericht Klein über Groß, Arm über Reich, Ohnmacht über Macht. Täglich werden in unserem Rechtsstaat still und leise Tausende von kompetenten und gerechten Entscheidungen gefällt. Vom einzelnen Behördensachbearbeiter bis hin zum Europäischen Gerichtshof beseitigen die Beteiligten am System jeden Tag ganz konkretes Unrecht. Mit rechtsstaatlichen Prinzipien werden Probleme gelöst, die für die Statistik nichts, für die Betroffenen aber alles bedeuten.
Dieses Buch behandelt exemplarisch 15 solcher Fälle, in denen sich Klein gegen Groß mithilfe des Rechtsstaats durchgesetzt hat – gegen oberlippenbehaarte Polizisten, arbeitsverweigernde Staatsanwälte, die Deutsche Bundesbank oder den sexbesessenen Nachbarn … gegen alle kann gewonnen werden.
In Recht bekommen geht es um normale Menschen, denen Unrecht widerfahren ist. Menschen, die sich getraut haben, mithilfe des Rechtsstaats gegen ihre Widersacher vorzugehen. Menschen, die dabei gewonnen haben. Da die Geschichten dieses Buchs sowohl von dem erlittenen Unrecht als auch von dem gerechten Ende handeln, beinhaltet es also 15 Aufregergeschichten mit Happy End.
Alle in diesem Buch geschilderten Fälle sind inspiriert von tatsächlichen Urteilen oder Entscheidungen. Manche sind skurril, andere sind tragisch, die eine oder andere Situation hat jeder von uns schon selbst erlebt. Alle Ausschmückungen, die sich einem öffentlich einsehbaren Urteil zu Recht nicht entnehmen lassen, sind auf Basis schriftstellerischer Freiheit meiner Fantasie entsprungen. Die Namen der beteiligten Personen und zum Teil die Orte der Handlung sind bewusst frei erfunden. Diese Ergänzungen dienen rein der Unterhaltung (wenn Sie sich mal aus Spaß ein Urteil im Originaltext durchlesen, dann wissen Sie, warum). Die kreativen Freiheiten der Geschichten haben aber auf die zugrunde liegenden Entscheidungen keinen Einfluss. Im Rechtsstaat zählen schließlich nicht die Ausschmückungen, sondern die rechtlichen Fakten. Und die sind echt.
Bevor Sie nun loslesen, noch zwei Ratschläge von mir:
Von beiden gibt es genug – gute wie schlechte.
Ob Sie dieses Buch über Gewinner im Rechtsstaat jetzt auf dem Klo oder sonst wo lesen, ist mir im Übrigen herzlich egal. Ich würde mich aber freuen, wenn Ihnen mein Buch dort, wo Sie es lesen, Spaß macht.
In jedem Fall schon einmal vielen Dank, dass Sie es gekauft haben.
Herzlichst, Ihr
Karsten Dusse
Rechtsanwalt
PROFILTIEFE
Verkehrskontrolle: Autofahrer gewinnt gegen Polizisten
Menschen geben dem Rechtsstaat ein Gesicht. Jeder Abgeordnete, jeder Richter, jeder Polizist gibt ihm sein eigenes, menschliches Antlitz. Das muss nicht immer optisch attraktiv sein. Schließlich ist Justitia ja blind. Optische Mängel lassen sich ohnehin prima hinter Uniformen, Roben und mit Diddl-Maus-Postkarten behangenen Monitoren in Großraumbüros von Einwohnermeldeämtern verstecken.
Was zählt, ist, dass die Gesichter des Rechtsstaats diesen in ihrem Erscheinen und in ihrem Handeln würdig und menschlich vertreten.
Aber menschlich ist nun mal auch, dass Menschen Fehler machen, einen schlechten Tag haben oder in ihrem Job einfach am falschen Platz sind.
Das Ziel eines Rechtsstaats kann also nicht sein, dass die für ihn handelnden Gesichter zu 100 Prozent fehlerfrei agieren.
Das Ziel eines Rechtsstaats muss aber sein, dass – wenn möglich – 100 Prozent der begangenen Fehler erkannt und behoben werden. Eine rechtsstaatliche Fratze sollte der Rechtsstaat auch irgendwann mal als solche erkennen.
Das tut er – täglich. Im Großen wie im Kleinen. Letzteres zeigt folgender kleiner Fall:
Der Kölner Hauptbahnhof hat zwei Seiten. Die Vergewaltigungsseite ist die Vorderseite und geht zum Dom raus. Die Hooliganseite ist die Rückseite und geht hinaus in eine städtebauliche Groteske. Beide Seiten des Kölner Hauptbahnhofs haben es bundes- und weltweit zu unschöner medialer Berühmtheit gebracht.
Auf der Rückseite haben Polizisten im Herbst 2015 hilflos zugesehen, wie menschenverachtende Hooligans Polizeifahrzeuge umgeworfen haben, um gegen Migranten und gegen die Werte unseres Staats zu demonstrieren.
Auf der Vorderseite haben Polizisten Silvester 2015/2016 hilflos zugesehen, wie menschenverachtende Migranten Hunderte von Frauen sexuell belästigt und die Werte unseres Staats an sich verhöhnt haben.
Menschenverachtung scheint sich also rund um den Kölner Hauptbahnhof einer gewissen Beliebtheit zu erfreuen. Hilflosigkeit der Polizei auch. Als Staatsgewalt hilflos zusehen zu müssen, wie der Staat, für den man eintritt, missachtet wird, schafft Frust. Und manche dieser hilflosen Beamten meinen anscheinend leider, ihren Frust an diesem Ort auch wieder loswerden zu müssen.
Das durfte Klaus anhand einer Lappalie an einem Tag ohne Hooligan- und Migrantenexzesse feststellen.
Bleibt jetzt nur festzustellen: Wer war Klaus?
Klaus war Versicherungsmakler und hatte es eilig. Er kam gerade aus einer viel zu langen Besprechung von der Vergewaltigungsseite des Kölner Hauptbahnhofs und musste noch jede Menge Arbeit in seinem Büro erledigen. Er hatte seinen Wagen an der Hooliganseite geparkt und sah schon von Weitem das Knöllchen unter dem Scheibenwischer seines Fahrzeugs flattern. 40 Euro Strafe, weil er sein für acht Euro gezogenes Parkticket um zwölf Minuten überschritten hatte. »Na, vielen Dank für die Unterstützung der arbeitenden Bevölkerung«, murmelte er, als er das Knöllchen in den Fußraum seines Wagens schmiss.
Da kullerte das Knöllchen dann herum, als Klaus vom Parkplatz fuhr. Die Straße führt eine Rampe herunter, parallel zur Hauptstraße. Am Ende der Rampe biegt man dann nach rechts und fährt die Rückseite des Bahnhofs ab. Entlang an dem Parkplatz, den Klaus gerade verließ.
Als Klaus im Schritttempo von der Rampe auf die Hauptstraße abbog, war dort keinerlei Verkehr. Also … bis auf einen Polizisten, der in 100 Metern Entfernung mitten auf der Straße stand und mit seiner Kelle herumfuchtelte. Er bewegte sich mit einer Wichtigkeit, als müsse er einen Jumbojet auf seine Parkposition winken – und nicht bloß einen VW Passat zum Rechtsrausfahren animieren.
»Ein Verkehrskontrollen-Kasper … das hat mir gerade noch gefehlt«, dachte Klaus.
Klaus folgte der Kellenanweisung des Polizisten, bog damit wieder auf den Parkplatz, dessen Leistungen er zuvor für 48 Euro hatte genießen dürfen, und stellte sein Fahrzeug ab. Da Klaus weder testosteronüberfluteter Migrant noch aggressionsgeladener Hooligan war, sondern bloß Versicherungsmakler unter Zeitdruck, ging er davon aus, dass die Angelegenheit relativ zügig beendet werden könnte. Konnte sie dann aber nicht. Leider neigte Klaus dazu, durch Sarkasmus zu zeigen, dass er ungeduldig war. Oder wenn er etwas für offensichtlich sinnlos hielt. Eine Charaktereigenschaft, die andere nicht ganz zu Unrecht als Arroganz deuteten. Und wenn Arroganz auf Frust trifft, ist das eine ungute Kombination.
»Können Sie sich vorstellen, warum ich Sie angehalten habe?«, wollte der Polizist durch einen phänomenalen Oberlippenbart hindurch wissen.
Klaus brauchte eine Sekunde, um eine Gegenfrage »Ist der echt?« in Bezug auf den Schnäuzer zu unterdrücken. Der Schnäuzer übertraf jedes Polizeiklischee. Außerhalb eines Village-People-Covers hatte Klaus noch nie einen Polizisten mit einer solchen Obermundbehaarung gesehen.
Stattdessen sagte er sehr ruhig: »Nein, kann ich nicht. Aber Sie werden es mir sicherlich jetzt mitteilen.«
Das wirkte zu Recht arrogant, war aber genau die richtige Antwort auf die Frage. Quizmaster tragen in Deutschland nämlich keine Uniform. Ein Polizist ist also kein staatlich beauftragter Quizmaster, der die Bevölkerung mit Fragerunden bei Laune halten soll. Im Rechtsstaat ist auch niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Außerhalb der Igel-Gruppe im Kindergarten kann man deshalb von keiner Aufsichtsperson gezwungen werden, sich selbst vorzustellen, was man wohl gerade falsch gemacht hat.
Auch ein Polizist erwartet deshalb in der Regel nicht ernsthaft eine Antwort auf die Frage: »Na, was haben wir wohl falsch gemacht, hm?« Tatsächlich hat auch noch nie jemand gesagt: »Lassen Sie mich kurz überlegen … ich glaub, ich hab’s gleich … ja: Ich bin betrunken, war zu schnell, hab die rote Ampel überfahren und keinen Führerschein. War das alles richtig?«
Aber manche Polizisten probieren es halt immer wieder gerne. Sollte ein eingeschüchterter Autofahrer nämlich deeskalierend antworten: »Ja, ich weiß, ich war zu schnell«, so ist das ein Schuldeingeständnis und erspart dem Ordnungshüter jede Menge Schreibkram.
Mit seinem »Nein, kann ich nicht. Aber Sie werden es mir sicherlich jetzt mitteilen« hatte Klaus das Quiz allerdings nicht beendet, sondern nur die nächste Fragerunde eröffnet.
»Haben Sie das Stoppschild nicht gesehen?«
»Richtig. Ich bin nämlich ein blinder Gesetzloser. Und selbst wenn ich nicht blind wäre, wäre ich trotzdem mit voller Absicht drübergefahren«, dachte Klaus. Sagte aber: »Welches Stoppschild?«
Der Polizist löste die Quizfrage auf: »Da vorne sind Sie von der Rampe auf die Hauptstraße abgebogen. Da steht ein Stoppschild. Da sind Sie drübergefahren.«
Klaus zuckte mit den Schultern. »Aha«, dachte er sich, »da, wo ich mit Schrittgeschwindigkeit auf die leere Hauptstraße gebogen bin, stand also ein Stoppschild. Deswegen ist da wohl kein Platz mehr für ein ›Vergewaltigungen verboten‹- oder ein ›Polizeiautos umwerfen verboten‹-Schild gewesen.«
Weil er es eilig hatte, wollte er aber nicht lange diskutieren. »Habe ich nicht bemerkt. Tut mir leid. Was macht das … und kann ich mit Karte zahlen?«
»Führerschein und Fahrzeugpapiere.«
Während Klaus in seinem Portemonnaie nach seinen Papieren suchte, fiel ihm ein, dass er einen Fehler gemacht hatte. Er hatte sich vertan. Es war gar nicht der Polizist, der bei den Village People den Schnäuzer hatte. Der Cop der Village People war farbig und hatte einen Vollbart. Der Village-People-Biker hatte den Schnäuzer.
Klaus gab dem Polizisten mit dem Biker-Schnörres also Führerschein und Fahrzeugschein. Dieser nahm alles wortlos an sich und ging damit zu seinem Streifenwagen, in dem ein weiterer Beamter saß.
Fünf Minuten lang passierte das, was der Beamte in Klaus’ Augen anscheinend am besten konnte: gar nichts. Klaus’ Lebenszeit verrann sinnlos vor den Toren eines Conti-Parkplatzes. Irgendwann fühlte er sich wie eine 39-jährige Singlefrau. Das Ticken seiner inneren Uhr wurde ihm zu laut, und er ging raus, um Männer anzusprechen, die gar nicht sein Typ waren. In diesem Fall die Polizisten im Fahrzeug vor ihm.
»Entschuldigung, ich habe es ein wenig eilig. Sie haben ja jetzt alle Daten. Können Sie mir vielleicht einfach ein Bußgeld verpassen? Dann würde ich nämlich gerne weiterfahren …«
Der zweite Polizist trug keinen Schnauzbart. Und verhielt sich auch sonst so, wie man es sich von einem Freund und Helfer wünscht: kooperativ und sachlich-freundlich.
»Wenn Sie einverstanden sind, verwarne ich Sie hiermit, verbunden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.«
Das war – gelinde gesagt – ein Schnäppchen. Für ein überfahrenes Stoppschild hätte es auch 70 Euro und einen Punkt geben können.
»Klar, bin ich«, erwiderte Klaus und gab dem Good Cop ohne Bart seine EC-Karte. »Kann ich dann jetzt …«
Der freundliche Polizist wollte Klaus gerade dessen Papiere zurückgeben, als sich der Bad Cop diese griff. Er war ganz offensichtlich der Meinung, dass seine bartgegebene Kompetenz durch das geringe Bußgeld des Kollegen nicht genügend unterstrichen worden war.
»Haben Sie es eilig?«, wollte er wissen.
»Nein, mir reicht es völlig, per Kontinentalplattenverschiebung ins Büro transportiert zu werden. Meinen VW Passat benutze ich nur zu Angeberzwecken«, dachte sich Klaus. Er sagte aber: »Ich wüsste nicht, was Sie meine Tagesplanung angeht.«
Das war offensichtlich die falsche Antwort.
»Aber Sie wissen schon, dass ich die Befugnis habe, Fahrzeuge jederzeit auf ihre Fahrtauglichkeit zu überprüfen?«
»Heiko, das ist doch jetzt wirklich nicht …«, wollte der andere Polizist intervenieren. Leider hatte Klaus da schon gesagt: »Ja, das weiß ich. Und wegen dieser Befugnis bewundere ich Sie als Superhelden und habe im Zimmer überall Polizeiposter.«
In der Tat darf die Polizei jederzeit und ohne besonderen Anlass eine sogenannte allgemeine Verkehrskontrolle durchführen. Diese Befugnis hat sie nach § 36 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung. Polizisten dürfen den Wagen jedes Verkehrsteilnehmers auf Verkehrssicherheit überprüfen. Dazu zählt zum Beispiel die Kontrolle des Allgemeinzustands, der Beleuchtung und der Profiltiefe.
Allerdings soll diese Vorschrift das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit befriedigen, nicht das Geltungsbedürfnis eines frustrierten Polizisten.
»Sie halten das hier wohl für albern, was?«, wollte der Staatsdiener wissen und bestätigte genau damit die Albernheit des Vorgangs.
»Na, so albern, wie es eben aussieht, wenn ein erwachsener Mann im Schlumpfenkostüm sich daran aufgeilt, um den Mittelklassewagen eines anderen Mannes herumgehen zu dürfen«, dachte Klaus.
»Ich halte jetzt in erster Linie mal meinen Mund. Bitte sehr. Gucken Sie sich gerne die TÜV- und HU-Aufkleber auf meinem Nummernschild an, und schauen Sie, ob mein Verbandskasten aktuell ist und ich eine Warnweste im Kofferraum habe.«
Oberlippenbart nahm das zum Anlass, in aller Ruhe um den Wagen von Klaus herumzulaufen. Dem Kollegen war das ganz offensichtlich unangenehm.
»Heiko, wenn alles o. k. ist, dann könnte der Herr ja jetzt weiterfahren.«
Heiko bekam das nur mit einem Ohr mit. Denn mit dem anderen Ohr war er bereits im vorderen Radkasten des Passats verschwunden.
»Aha, was ist das denn?«
»Das sind von innen verstellbare Vorderräder, du Honk. Ist ein Extra, damit ich nicht immer nur geradeaus fahren muss«, dachte Klaus.
»Sie werden es mir sicher sagen«, sagte Klaus.
»Guck mal, Bernd, der Typ hat gar kein Profil mehr auf den Reifen«, sagte Schnörres-Heiko.
Bernd, offensichtlich der Vorname des freundlichen Polizisten, schaute sich den Vorderreifen an.
»Ja, das sieht schon recht abgefahren aus. Sie sollten bei nächster Gelegenheit vielleicht mal die Reifen wechseln«, sagte Freund-und-Helfer-Bernd.
»Gut, mach ich. Kann ich dann jetzt weiterfahren?«, fragte Klaus.
»Ich seh hier am Reifenrand sogar schon die Karkasse«, klang es hohl aus dem Radkasten, in dem Heikos Kopf steckte.
Klaus hatte keine Ahnung, was eine Karkasse ist. Er sah auch keine. Er wollte auch keine sehen, sondern nach Hause.
»Dann fahren die Karkasse und ich jetzt nach Hause, damit die Karkasse Sie nicht mehr sehen muss.«
Falsche Antwort. Ganz falsche Antwort.
»Sie fahren nirgendwohin«, großkotzte Feind-und-Blockierer-Heiko. »Ich lege Ihr Fahrzeug hiermit wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit still. Außerdem macht das einen Punkt und 100 Euro Bußgeld.«
Die Rückseite des Kölner Hauptbahnhofs ist hässlich und laut. Für ein paar Sekunden war sie auf einmal hässlich und mucksmäuschenstill. Nur die Gedankenstimme von Klaus meldete sich sehr laut: »Du viel zu kleiner Geist in einer viel zu großen Uniform. Wenn hier Hooligans rechtsradikale Parolen schreien und Polizeiautos umschmeißen, dann sagst du nichts. Wenn hier kriminelle Ausländer Frauen antanzen und bis zur Vergewaltigung belästigen, dann sagst du nichts. Aber wenn ein Versicherungsvertreter am linken Vorderreifen eine Abweichung in der Profiltiefe hat, dann schlägst du im Namen des Rechtsstaats zu? Du trauriger Geist repräsentierst nicht den Rechtsstaat, sondern dessen Versagen.«
Der traurige Geist beanspruchte allerdings gerade die geballte Kompetenz des Rechtsstaats für sich. Klaus ersparte es sich also, seine Gedanken auszudrücken, und drückte verbal seine Sprachlosigkeit aus.
»Bitte … was?«
Der Bad Cop holte da schon ein Minimillimetermaß hervor und fummelte damit am Reifenprofil rum.
»Hier. Zu kleine Profilrillen. Ist verboten.«
»Offensichtlich immer noch größer als dein IQ …«, dachte Klaus und wendete sich an den zweiten Polizisten.
»Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein. Ich fahre jetzt mit dem Wagen nach Hause und lasse die Reifen gerne in der Werkstatt überprüfen. Alles andere ist doch völlig albern. Und was bitte ist eine Karkasse?«
Bernd war anscheinend froh, über ein unverfängliches Thema reden zu können. »Die Karkasse ist das Drahtgeflecht unter dem Profil. Wenn das Profil ganz abgefahren wäre, könnte man die Karkasse sehen.«
»Sie fahren mit dem Fahrzeug nirgendwohin. Den Wagen können Sie mit dem Abschleppwagen holen lassen«, eskalierte Heiko.
»Könnten Sie bitte Ihren Schlagstock nehmen und Ihrem Kollegen zur geistigen Unterstützung damit auf den Hinterkopf klopfen??«, dachte Klaus in Richtung Bernd, sagte aber: »Und das sehen Sie genauso?«
»Hm … wir könnten Sie ja bis zur nächsten Werkstatt eskortieren«, versuchte Bernd zu deeskalieren. »Und da können Sie ja neue Reifen aufziehen lassen.«
Der Bad Cop merkte, dass er sich hier langsam nicht nur einen Bürger, sondern auch einen Kollegen zum Feind machte. Nach reiflich gespielter Überlegung willigte er in diesen Vorschlag großmütig ein.
»Ja … das können wir machen. Folgen Sie uns.«
Klaus sah diese Aufforderung – wie sich herausstellen sollte zu Recht – als glatte Nötigung an. Den Wagen stehen und dann abschleppen zu lassen wäre aber die noch unangenehmere Nötigung gewesen.
»Wenn es der inneren Sicherheit dient …«
Gemeinsam verließ die kleine Kolonne – ein Polizeifahrzeug mit »Bitte folgen«-Schild und zwei bewaffneten Beamten, dahinter ein Versicherungsvertreter mit angeblich abgefahrenem Reifenprofil – also nicht nur den Hauptbahnhof, sondern auch die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit. Sie fuhren zur nächsten Autowerkstatt. Die selbstverständlich die passenden Reifen nicht vorrätig hatte. Wieder wollte Schnäuzer-Cop den Wagen von Klaus an Ort und Stelle stilllegen. Das scheiterte diesmal aber vor allem am Werkstattbesitzer, der sein Grundstück nicht für solche Albernheiten als Parkfläche zur Verfügung stellen wollte.
Noch schlechter gelaunt lief Heiko um den Passat herum, fotografierte den Vorderreifen und füllte irgendein Formular aus. Als Klaus einen Durchschlag davon haben wollte, weigerte sich Bad Cop, diesen auszuhändigen. »Sie hören noch früh genug von uns!«
»Dann fahre ich jetzt und freue mich drauf«, wollte Klaus sich verabschieden. Daraus wurde aber wieder nichts. Offensichtlich erkannte Heiko, dass gerade zweierlei drohte: der nahende Schichtwechsel und der totale Gesichtsverlust.
Gemeinsam mit Bernd, dem der Feierabend dann doch näher war als der Bürger, einigte sich Heiko darauf, Klaus könne aus Gründen der Verkehrssicherheit mit seinem Wagen auf keinen Fall bis zu seiner eigenen Werkstatt fahren. Die war 15 Kilometer entfernt. Hätte aber die passenden Reifen – weil eingelagert – vorrätig gehabt. Das sei zu weit. Klaus dürfe allerdings zur nächsten VW-Werkstatt fahren. Die war acht Kilometer entfernt. Hätte sie die Reifen nicht vorrätig, müsse der Wagen halt von dort abgeschleppt werden.
Würde Klaus sich nicht an diese Anweisungen halten, wäre das ein Fahren in einem nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug. Das Auswechseln der Reifen würde zeitnah kontrolliert werden.
Klaus war das mittlerweile alles egal. Er hatte den Nachmittag ohnehin abgeschrieben. Er war froh, die beiden Blaulicht-Gestalten los zu sein, fuhr zum nächsten VW-Händler und ließ sich ebenso teuer wie zeitintensiv nagelneue Reifen aufziehen – Monate, bevor dies tatsächlich notwendig gewesen wäre.
Da er von Heiko trotz Nachfrage weder ein Protokoll noch eine Aktennummer über den Vorgang bekommen hatte, konnte er auch keine weitere Lebenszeit darauf verschwenden, sich über den Vorfall auch nur zu beschweren. Wahrscheinlich war die ganze Farce von Heiko aus gutem Grund nicht ins System eingegeben worden. Es kam auch niemand, um Klaus’ Reifen erneut zu kontrollieren.
Nach acht Wochen ging Klaus davon aus, dass sich die Sache erledigt hatte.
In der neunten Woche bekam Klaus dann Post. Vom Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. In dem Schreiben wurde ihm leider nicht die unehrenhafte Entlassung Heikos aus dem Polizeidienst mitgeteilt, sondern dass er zum Preis von 103 Euro und 50 Cent einen Punkt in Flensburg erworben habe, weil sein Kraftfahrzeug keine ausreichende Profiltiefe besessen habe. Wenn er wolle, könne er innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Klaus wollte. Und ob er wollte. Der Schnörres-Jupp sollte seinen Jobfrust nicht unwidersprochen an Klaus ausgelassen haben.
Und wer hilft einem gegen Polizeibeamten, die ihr rechtsstaatliches Gesicht mit einem Schnurrbart verunglimpfen und aus Frust ihre gesetzlichen Kompetenzen missbrauchen? Richtig – der Rechtsstaat.
Klaus engagierte einen Anwalt mit Ahnung von Verkehrsrecht. Der erklärte ihm zunächst mal das rechtliche Vorgehen:
»Gegen einen Bußgeldbescheid kann man Widerspruch bei der Behörde einlegen, die ihn erlassen hat. Die Behörde kann dann entweder einsehen, einen Fehler begangen zu haben, und den Bescheid selbst aufheben. Oder sie ist weiterhin der Meinung, der Bürger hätte einen verfolgungswürdigen Fehler gemacht, und gibt die Akte bei einer Ordnungswidrigkeit weiter an die Staatsanwaltschaft. Dann prüft die Staatsanwaltschaft den Vorgang noch mal. Sie kann das Verfahren ebenfalls einstellen oder aber das Ganze einem Gericht vorlegen.
Und das Gericht kann dann wieder sagen: Was für ein Blödsinn, damit beschäftigen wir uns erst gar nicht.
Oder das Gericht sagt: Das schauen wir uns mal an.
Anschließend gibt es dann entweder eine Verurteilung oder einen Freispruch. Es gibt also drei Instanzen, auf denen erkannt werden kann, dass Ihr gesichtsbehaarter Freund einen Fehler begangen hat.«
»Langer Weg«, sagte Klaus.
»Nennt sich Rechtsweg«, sagte der Anwalt.
»Und mit welchem ersten Schritt beginnt der Weg?«
»Mit der Akteneinsicht.«
Der Anwalt beantragte also zunächst mal, die Akte geschickt zu bekommen. Das ist vor allem deshalb notwendig, weil man sich im Rechtsstaat als Beschuldigter aus taktischen Gründen nicht dazu äußert, was tatsächlich vorgefallen ist. Im Rechtsstaat äußert man sich – wenn überhaupt – nur zu den Vorwürfen, die einem laut Akte auch bewiesen werden können. Zudem äußert man sich als Anwalt gerne ausgiebig zu allen Fehlern, die die Ermittlungsbehörden nach Aktenlage gemacht haben. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, den Inhalt der Akte zu kennen.
Aus der Akte ergab sich, dass die Beweislage ungefähr dem Intellekt des Schnörres-Polizisten entsprach: Sie war dürftig. Eigentlich stand in der Akte nur drin, dass die korrekte Profiltiefe der Reifen nicht gegeben gewesen sei, weil man die Karkasse hätte sehen können. Es lagen zwei qualitativ schlechte Schwarz-Weiß-Fotos des linken Vorderreifens bei und der gelogene Vermerk, dass Klaus den Verstoß zugegeben hätte.
Was nicht in der Akte war, war irgendeine Messung der Profiltiefe. Es fehlte jegliche Millimeterangabe.
Ebenfalls gar nicht erst aufgeführt war das unsägliche Gehampel mit der Untersagung der Weiterfahrt, der Stilllegungsandrohung und der Auflage, die Reifen sofort in einer vorbestimmten Werkstatt wechseln zu lassen.
Klaus wollte von seinem Anwalt wissen, wie sie gemeinsam gegen das Bußgeld, die Punkte und Heikos Polizeiwillkür vorgehen könnten.
Der Anwalt legte Klaus seine Strategie dar. Er begann taktisch mit einer kleinen Meditation über Entspannungsmöglichkeiten.
»Erst einmal sag ich Ihnen, weswegen Sie sich jetzt entspannen können. Entspannen Sie sich bezüglich des Fehlverhaltens des Polizisten. Die Stilllegungsandrohung, das Vorschreiben, zu einer bestimmten Werkstatt zu fahren, die Aufforderung, die Reifen sofort zu wechseln – das war alles ganz klar rechtswidrig, und das würde auch ich als Nötigung auffassen.«
»Dann lassen Sie uns dafür sorgen, dass dieser Vorstadtsheriff in Zukunft nur noch im Karneval eine Uniform tragen darf!«, forderte Klaus.
»Dafür müsste aber aus der Akte hervorgehen, dass Heiko all das gemacht hat. Das steht aber nun mal nicht drin. Deswegen wird es nicht beweisbar sein. Stünde davon irgendwas in der Akte, hätte der Polizist jetzt ein großes disziplinarrechtliches und auch strafrechtliches Problem. Gerade deswegen hat er es aber gar nicht erst irgendwo erwähnt. Das ist außerordentlich feige und bestätigt alles, was Sie über diesen Heiko erzählen. Damit erübrigt sich aber, auch nur eine einzige Sekunde Lebenszeit darauf zu verwenden, sich persönlich weiter über diesen Idioten in Uniform aufzuregen.«
»Ach, der Typ kann also machen, was er will?«
»Kann er nicht. Ich rate Ihnen, das nächste Mal in so einer Situation irgendeinen Passanten anzusprechen und ihn zu bitten, als Zeuge dabei zu sein. Dann sähe das alles schon anders aus. Natürlich könnten wir auch bei der dürftigen Aktenlage eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Damit beschäftigen wir dann Heiko und Heikos Vorgesetzten und belasten die Kapazitäten des Rechtsstaats. Rauskommen wird nichts. Was nicht in der Akte ist, ist ohne Zeugen nicht beweisbar. Der Teil hat sich also erledigt.«
Das war nicht ganz das, was Klaus hören wollte. Zumindest einen Schnurrbart-Herpes hätte er sich für den Polizisten gewünscht. Aber das war wohl keine rechtliche, sondern eine medizinische Frage.
»Und was ist mit dem Bußgeld und dem Punkt?«
»Da können Sie sich nach meiner Einschätzung komplett entspannen. Gerade weil der Polizist ein handwerklicher Vollhonk war. Um ein Bußgeld zu bekommen, muss man zunächst mal gegen eine Vorschrift verstoßen haben. In Betracht kommt hier nur ein Verstoß gegen § 36 II der Straßenverkehrszulassungsordnung. Dort wird in tiefgründigen Ausführungen die notwendige Profiltiefe geregelt«, erläuterte der Anwalt.
Es gibt viele Möglichkeiten, als Jurist sein Geld zu verdienen. Eine davon ist in der Tat das Verfassen von Verordnungen über die Regelung von Profiltiefen. Eine andere, noch viel abstrusere, ist das Verfassen von Kommentaren zu Verordnungen über Profiltiefen. Ein solcher Kommentar stand im Regal von Klaus’ Anwalt. Und in dem Kommentar stand sehr viel Erhellendes über die Profiltiefe und deren Messung.
Der Anwalt fasste zusammen: »Die Profiltiefe muss im mittleren Bereich der Lauffläche – dem sogenannten Hauptprofil – mindestens 1,6 Millimeter betragen. Zu messen ist die Profiltiefe am tiefsten Punkt in den Rillen. Im 1,6-Millimeter-Grenzbereich ist die Rillentiefe mit einer Lehre festzustellen, falls nicht offensichtlich abgefahrene Stellen vorhanden sind. Im Grenzbereich bis drei Millimeter lässt sich die Frage überall ausreichender Profiltiefe in der Regel nur durch sorgfältige Untersuchung, nicht alleine durch Augenschein klären.«
»Und das heißt jetzt für mich?«, fragte Klaus kurz vor dem Einschlafen.
»Nun, der gute Heiko hat zwar mit einem Millimetermaß an dem Reifen rumgehampelt, es aber nicht für nötig gehalten, diese Messungen irgendwo auch nur zu notieren. Was nicht in der Akte steht, gibt es bekanntlich nicht. Also können Sie mangels Messung schon mal nicht wegen der Unterschreitung einer Mindestprofiltiefe belangt werden.«
»Gott segne blöde Polizisten!«
»Was übrig bleibt, ist der Vorwurf, dass bereits abgefahrene Stellen vorhanden gewesen wären, an denen die Karkasse zu sehen gewesen sein soll. Das ist aber aufgrund Heikos ebenfalls begrenzten fotografischen Fähigkeiten auf den Fotos nicht zu erkennen. Außerdem wäre das sowieso unerheblich, weil nur die Profiltiefe im mittleren Bereich des Reifens entscheidend ist. Die Karkasse wäre aber – wenn überhaupt – am Rand des Reifens sichtbar gewesen. Und dieser Bereich ist für die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit völlig unerheblich.«
»Das heißt: Onkel Heiko hat seinen Job schlecht gemacht …«
»Das heißt, dass Heiko laut Akte exakt so kompetent war, wie Sie ihn mir beschrieben haben.«
Nun kann man den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu geringer Profiltiefe leider nicht damit begründen, dass beim als Zeugen aufgeführten Polizisten bereits die Gehirn-Karkasse durch die Kopfhaut schimmerte.
Der Anwalt schrieb also völlig sachlich an das Ordnungsamt Köln, dass laut Akte keine Messung durchgeführt wurde, dass angeblich abgefahrene Stellen nicht dokumentiert seien und diese auch nur für einen Bereich behauptet worden seien, wo sie unerheblich wären. Das Bußgeld sei also zurückzunehmen.
Die Stadt Köln tat das, was sie offensichtlich bei allen Vorfällen im Bahnhofsbereich gerne tut. Sie tat gar nichts. Sie half dem Widerspruch nicht ab, sondern leitete die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter.
Die Staatsanwaltschaft in Köln schien auch jede Menge Tagesfreizeit zu haben. Was verständlich ist, da in Köln ja keine Hooligans und Vergewaltiger verhaftet werden. Deshalb wollte die Staatsanwaltschaft wegen dieses Schwerverbrechens nun tatsächlich beim Amtsgericht Köln ein Verfahren gegen Klaus einleiten. Und nachdem sich auf Staatskosten zwei Polizisten, eine Sachbearbeiterin im Ordnungsamt und ein Staatsanwalt mit der Frage der Reifenprofiltiefe am Auto eines nicht vorbestraften Versicherungsvertreters beschäftigt hatten, landete die Akte endlich auf dem Tisch von jemandem mit normalem Menschenverstand. Einem Amtsrichter.
Und der sagte dann endlich: »Was für ein Blödsinn!« Er stellte das Verfahren, ohne weiter Argumente hören zu wollen, umgehend wegen offensichtlicher Belanglosigkeit ein.
Gewonnen.
Jeder Mensch hat mal einen schlechten Tag. Und manche Menschen haben täglich den falschen Job. Aber wer sich jeden Tag eine Uniform mit Hoheitsabzeichen anzieht, der sollte auch in der Lage sein, hoheitlich zu handeln.
Es ist natürlich ärgerlich, sich überhaupt mit polizeilicher Willkür auseinandersetzen zu müssen. Aber einen Rechtsstaat macht nicht aus, dass es gar keine Willkür gibt. Einen Rechtsstaat macht aus, dass es in den zahlreichen Instanzen des Rechtswegs genügend Chancen gibt, die Willkür zu beenden. Je früher, desto besser.
Und was die Strafe für den Polizisten angeht … Offiziell war diesem nichts anzuhaben, da er sein eigenes Fehlverhalten natürlich nicht protokolliert hatte. Aber seine Strafe hatte er da schon längst vom Leben erhalten. Nichts ist schlimmer, als mit einem Village-People-Schnurrbart beruflich am Kölner Hauptbahnhof rumhängen und sich dabei regelmäßig von Hooligans und Migranten verhöhnen lassen zu müssen.