,Lassen Sie sich vorab von Ihrem Arbeitgeber ausrechnen, wie viel Ihnen netto von Ihrem „neuen“ Gehalt als Teilzeitkraft übrig bleibt. Oder schauen Sie auf die Homepage Ihrer Krankenkasse: Einige Kassen bieten online einen Abgabenrechner an.
S. 75,Mehr bleibt nicht übrig? Wenn Sie als verheiratete Frau Steuerklasse V wählen, müssen Sie mit besonders hohen Steuerabzügen rechnen. Wollen Sie eine gerechtere Abrechnung im Vergleich zu Ihrem Partner, wählen Sie beide Steuerklasse IV.
S. 84,Sie wünschen sich einen finanziellen Ausgleich von Ihrem Partner, da Sie nur noch Teilzeit arbeiten? Das lässt sich per Ehe- oder Partnerschaftsvertrag regeln, egal wie lange Sie schon zusammen sind.
S. 51,Wenn Sie sich ein weiteres Kind wünschen und sich dafür möglichst viel Elterngeld sichern wollen, sollten Sie frühzeitig über einen möglichen Steuerklassenwechsel nachdenken.
S. 87,Klären Sie möglichst vor dem ersten Notfall ab, was Ihnen laut Arbeitsvertrag zusteht und wie Sie vorgehen müssen, wenn Ihr Kind krank wird.
,Besprechen Sie mit Ihrem Partner, wer in welchen Situationen Kinderkrankentage nimmt und vom Kinderkrankengeld der gesetzlichen Kasse profitiert.
,Informieren Sie sich: Können Sie von Ihrem Arbeitgeber Unterstützung bekommen, etwa bei der Suche nach einer kurzfristigen Betreuung, falls Ihr Kind krank wird? Ist er sogar bereit, sich an den Kosten dafür zu beteiligen? p S. 61
,Klären Sie, ob Extras zum Gehalt eine Option für den Chef sind, zum Beispiel ein Zuschuss zum Kita-Beitrag.
S. 61,Wie lange wollen Sie in Teilzeit arbeiten? Versuchen Sie eine befristete Teilzeit mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln, wenn Sie sich nach der Elternzeit alle Optionen offenhalten wollen.
S. 64,Jetzt, da Sie wieder Geld verdienen: Versuchen Sie, davon etwas zur Seite zu legen. Sorgen Sie zum Beispiel mit einem Riester-Vertrag vor oder informieren Sie sich über die Konditionen für eine betriebliche Vorsorge. Auch ETF können interessant sein.
S. 93,Erschrecken Sie nicht beim Blick auf Ihre alljährliche Renteninformation: Wenn Sie mehrere Jahre Teilzeit gearbeitet haben, werden Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche eventuell nicht überragend sein.
S. 97,Der Arbeitgeber macht Ihnen ein Angebot für mehr Arbeitsstunden? Fragen Sie in der Personalstelle, was netto bleibt. Oder suchen Sie im Internet nach einem Abgabenrechner, etwa auf den Seiten der Krankenkassen.
S. 75,Sie überlegen, einen Zusatzjob anzunehmen? Um möglichst wenig Abgaben zahlen zu müssen, sind Minijobs sowie Aushilfs- und saisonale Beschäftigungen interessant.
S. 68,Fahrrad, Klassenfahrt, Ferienfreizeit: Mit zunehmendem Alter steigen die Wünsche und Ausgaben für die Kinder. Sorgen Sie dafür, dass Sie für solche Anlässe genug Geld kurzfristig zur Verfügung haben, etwa auf einem Tagesgeldkonto.
S. 122,Nicht vergessen: Auch wenn Ihre Kinder schon in die Schule gehen, aber noch keine 14 Jahre alt sind, können Sie mit Betreuungskosten Steuern sparen, etwa wenn Sie ein „Kindermädchen“ oder Au-pair engagieren.
S. 89,Beachten Sie: Solange Ihre Kinder noch keine zwölf Jahre alt sind und krank werden, steht Ihnen als gesetzlich Krankenversicherte Kinderkrankengeld der Krankenkasse zu. Sie haben Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung vom Job.
,Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Reicht zum Beispiel die vor Jahren abgeschlossene Hausratversicherung noch aus? Durch Fernseher, Spielkonsole, Tablet und Co. kann der Wert des Hausrats deutlich gestiegen sein. p S. 151
,Überlegen Sie, ob Sie zusätzlichen Schutz für Ihre Kinder wollen, zum Beispiel eine private Unfallversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung.
S. 150,Wie haben sich die Geldanlagen Ihrer Kinder zuletzt entwickelt? Wenn Sie beispielsweise in Fonds investiert haben, behalten Sie die Entwicklung an den Börsen im Auge – spätestens, wenn der Ausbildungsbeginn näher rückt.
S. 124,Wenn Sie unsicher sind, was Ihnen nun zusteht, oder wenn es andere Unklarheiten gibt, etwa weil Sie mit Ihrem Partner zusammen einen Kredit aufgenommen oder gemeinsame Sparverträge abgeschlossen haben: Scheuen Sie sich nicht, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen.
,Spätestens wenn Ehepartner den Scheidungsantrag bei Gericht stellen wollen, brauchen sie einen Anwalt.
,Wenn Sie verheiratet waren, klären Sie: Wie kann ein gerechter Versorgungsausgleich aussehen? Lassen Sie sich von der gesetzlichen Rentenkasse beraten und klären Sie mithilfe eines Anwalts, wie die Versorgungsansprüche ausgeglichen werden können.
S. 45,Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick zu Ihrer aktuellen und der neuen Einnahmen- und Ausgabensituation.
,Wenn Sie ausziehen: Nehmen Sie sämtliche persönlichen Unterlagen mit – zum Beispiel Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Versicherungsunterlagen, Sparbücher und Kontoauszüge.
,Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass Ihr Partner in Zukunft für Ihren Unterhalt aufkommen muss: Geschiedene Frauen haben zwar gegebenenfalls Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, doch dieser ist regelmäßig befristet.
S. 45,Haben Sie noch ein gemeinsames Konto mit Ihrem Expartner? Um Klarheit zu schaffen, sollten Sie schnellstmöglich für getrennte Kassen sorgen.
,Versuchen Sie schnell zu klären, was aus der bisher gemeinsamen Wohnung wird. Beachten Sie: Wenn Sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben, kann der Vermieter sich an Sie beide wenden, um die Mietzahlungen einzufordern, selbst wenn Sie schon ausgezogen sind.
,Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz und gestalten Sie ihn wenn nötig um, zum Beispiel mit einer eigenen Kranken- und Haftpflichtversicherung.
S. 137,Aktualisieren Sie in Verträgen wie Risikolebens- oder Unfallversicherung den Bezugsberechtigten, wenn Sie dort Ihren Expartner genannt hatten und ihn nicht mehr einsetzen wollen. Teilen Sie dem Versicherer die Änderung schriftlich mit.
S. 147,Prüfen Sie wichtige Dokumente wie Vorsorgevollmacht oder Testament und passen sie diese an die neue Lebenssituation an.
S. 52,Nutzen Sie Beratungsangebote, etwa beim Jugendamt, wenn es Streit mit Ihrem Expartner gibt, etwa zum Besuchsrecht oder zum Unterhalt. Schalten Sie wenn nötig einen Anwalt ein.
,Wenn Ihr Partner keinen Unterhalt zahlt, beantragen Sie einen Unterhaltsvorschuss. Meist ist das Jugendamt zuständig. Wenn Sie Hartz-IV-Leistungen beziehen, ist das Jobcenter Ihr Ansprechpartner.
S. 9,Informieren Sie sich beim Jugendamt oder in anderen Familienberatungsstellen über weitere Fördermöglichkeiten wie Wohngeld oder Kinderzuschlag.
S. 69,Beantragen Sie beim Finanzamt die Steuerklasse II für Alleinerziehende. Dadurch sichern Sie sich mehr Nettogehalt.
S. 88,Erhöhen Sie Ihr Nettogehalt weiter, zum Beispiel, indem Sie sich einen Steuerfreibetrag für die Kinderbetreuung in Ihre Lohnsteuerdaten eintragen lassen.
S. 82,Gehen Sie bei der Steuererklärung nicht einfach davon aus, dass es am günstigsten ist, sich den halben Kinderfreibetrag und den halben Betreuungsfreibetrag von Ihrem Expartner übertragen zu lassen. Das ist nicht immer die beste Option.
,Mehr arbeiten ja oder nein? Klären Sie, was das netto bringt. Hätte der Verdienst Folgen für derzeitige Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag.
S. 64,Wenn Sie aus organisatorischen Gründen zögern, mehr zu arbeiten: Prüfen Sie, ob es doch machbar ist. Wer weiß, ob sich so eine Chance noch einmal ergibt.
,Wenn Sie einen Zusatzjob benötigen, kommt neben einem Minijob auch eine saisonale Beschäftigung infrage, wenn Sie möglichst wenige Abzüge haben wollen.
S. 68,So schwer es je nach Einkommen fallen mag: Versuchen Sie, zumindest kleine Beiträge auf die Seite zu legen, zum Beispiel den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr für einen Riester-Vertrag.
S. 105,Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie seine Unterstützung bekommen können, etwa bei der Suche nach einer kurzfristigen Betreuung für Ihr krankes Kind.
S. 61,Wenn Ihre Kinder krank werden, haben Sie als Alleinerziehende im Jahr pro Kind Anspruch auf bis zu 20 Tage unbezahlte Freistellung vom Job und Kinderkrankengeld, maximal auf 50 Tage.
,Die besondere Belastung als Alleinerziehende hat Sie krank gemacht? Informieren Sie sich zum Beispiel bei Ihrem Arzt oder über das Mütter-Genesungswerk über die Möglichkeiten einer Mutter-Kind-Kur.
,Schöpfen Sie Förder- und Bonusprogramme Ihrer Krankenkasse aus und bessern Sie so Ihr Konto auf.
S. 78,Neuer Haushalt, neue Einkommensverhältnisse: Nehmen Sie sich die Zeit, sich einen Überblick zu Einnahmen und Ausgaben zu machen. Klären Sie, wer von Ihnen was zahlen kann und soll.
,Planen Sie ein, dass Ihr Nettogehalt etwas niedriger ausfällt, wenn Sie nicht mehr alleinerziehend sind und deshalb die günstige Steuerklasse II verlieren.
S. 88,Hochzeit ja oder nein? Informieren Sie sich über die Vorteile der Hochzeit, zum Beispiel um Steuern zu sparen oder für mehr rechtliche Absicherung.
,Wenn Sie nun nicht mehr allein für alle Alltagsausgaben aufkommen müssen: Klären Sie, wie viel mehr Sie beiseitelegen können, um für sich oder für Ihre Kinder zu sparen.
S. 117,Stocken Sie bestehende Sparverträge wenn möglich auf. Oder wählen Sie neue Investments aus, zum Beispiel ETF.
S. 125,Es bleibt dabei: Auch wenn Sie mit einem neuen Partner zusammenleben, ist der leibliche Vater Ihrer Kinder verpflichtet, Unterhalt für den Nachwuchs zu leisten.
S. 49,Haben Sie und Ihr Ex das gemeinsame Sorgerecht, ändert sich daran nichts, nur weil Sie jetzt mit einem neuen Partner zusammenleben. In Alltagsfragen darf Ihr neuer Partner mitentscheiden, wenn Sie und Ihr Ex ihm das per Vollmacht erlauben.
S. 50,Aktualisieren Sie Versicherungsverträge und wichtige Dokumente: Wer soll im Ernstfall für Sie entscheiden, wer soll bezugsberechtigt bei der Lebensversicherung sein? Können Sie Verträge zusammenlegen und so Beiträge sparen?
S. 135,Träumen Sie vom gemeinsamen Eigenheim? Gerade wenn Sie ohne Trauschein bauen oder kaufen wollen, informieren Sie sich vorab, wie Sie sich gegenseitig finanziell, aber auch rechtlich absichern können.
S. 52,Versuchen Sie, kurzfristig einen Überblick zu Ihren Finanzen zu bekommen und wichtige Unterlagen zu sichten.
,Wenn Sie Geld aus privaten Versicherungen erwarten, etwa aus einer Risikolebensversicherung, informieren Sie den Versicherer möglichst in den ersten zwei Tagen nach dem Tod der versicherten Person.
S. 147,Informieren Sie die Bank(en) Ihres Partners. Haben Sie für seine Konten keine Vollmacht, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein, um darauf zugreifen zu können.
,Stellen Sie sicher, dass beispielsweise Mietzahlungen oder Kreditraten weiter regelmäßig fließen, wenn sich bisher Ihr Mann darum gekümmert hat. Von Ihrem Mann erteilte Daueraufträge laufen weiter, so lange bis der Nachlass geklärt ist.
,Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt, zum Beispiel hinsichtlich des Erbes, wenn es etwa Kinder aus einer früheren Beziehung gibt, die ebenfalls Erbansprüche haben.
,Auch wenn Ihr Mann noch kein Rentner war, können Sie eine Witwenrente erhalten. Informieren Sie sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu den Ansprüchen.
S. 101,Bedenken Sie: Eine Witwenrente ist nicht immer erste Wahl, auch das Rentensplitting kann infrage kommen.
S. 102,Klären Sie zudem, welche Ansprüche Sie als Witwe aus anderen Vorsorgeverträgen haben, etwa über die Betriebsrente Ihres Partners.
,Gegenüber dem Finanzamt gilt: In dem Jahr, in dem Ihr Partner stirbt, und im Jahr danach haben Sie noch Anspruch auf das günstige Ehegattensplitting. Um davon gleich beim monatlichen Gehalt zu profitieren, wählen Sie Steuerklasse III.
S. 89,Wenn Sie bisher über Ihren Partner familienversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse waren, müssen Sie nun selbst Mitglied einer Kasse werden.
S. 77,Stellen Sie auch andere Versicherungsverträge um, wenn diese bisher auf den Namen Ihres Partners liefen.
S. 135,Heften Sie die Renteninformationen und Standmitteilungen über private oder betriebliche Vorsorgeverträge nicht achtlos ab, sondern verschaffen Sie sich damit einen Überblick über Ihre künftigen Ansprüche. Je näher die Rente rückt, desto mehr Aussagekraft erhalten die Unterlagen.
,Beziehen Sie in Ihre Planungen mögliche Ernstfälle mit ein: Wie viel Geld steht Ihnen zur Verfügung, wenn etwa Ihr Ehepartner stirbt?
S. 55,Welche Einnahmen und Ausgaben haben Sie heute? So wissen Sie zum Beispiel, wie viel Geld Sie für eine weitere Altersvorsorge investieren können.
S. 93,Beziehen Sie Ihren Partner mit ein: Klären Sie, wie er Sie finanziell bei der Altersvorsorge unterstützen kann – zum Beispiel, wenn Sie aufgrund der familiären Auszeiten die größere Rentenlücke haben.
S. 95,Wenn Sie bisher Teilzeit gearbeitet haben: Informieren Sie sich über die Chancen, bei Ihrem Arbeitgeber oder in einem anderen Betrieb mehr Stunden zu arbeiten. Das macht sich nicht nur heute, sondern auch im Ruhestand bezahlt.
S. 64,Oder wollen Sie – quasi für den gleitenden Übergang in den Ruhestand – Stunden reduzieren? Suchen Sie auch dann das Gespräch mit dem Chef. Einen Antrag auf Teilzeit müssen Sie bis 13 Wochen vor dem gewünschten Termin stellen.
S. 93,Keine Sorge: Müssen Sie kurzfristig zum Beispiel Ihre erkrankte Mutter betreuen, haben Sie Anspruch auf Auszeiten vom Job für die Pflege.
S. 73,Nutzen Sie das Beratungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung: Informieren Sie sich zum Beispiel über die „Kontenklärung“, wenn es noch Lücken in Ihrer Versichertenlaufbahn gibt.
S. 96,Lassen Sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherung auch zu freiwilligen Beiträgen beraten: Ab 50 haben Sie die Chance, so auf eigene Faust die gesetzliche Rente aufzustocken.
S. 111,Wie ist Ihr Geld heute angelegt? Wenn Sie zum Beispiel einen Teil in Investmentfonds oder Wertpapieren angelegt haben, sollten Sie die Lage an den Börsen im Blick behalten und im Laufe der nächsten Jahre in sicherere Anlagen umschichten, wenn Sie das Geld zum Rentenbeginn möglichst sicher zur Verfügung haben wollen.
S. 122,Und wie steht es mit dem Kredit für Ihre eigene Immobilie? Wenn Sie hier noch abzahlen und einen Riester-Vertrag haben, können Sie angespartes Riester-Vermögen für eine Sondertilgung nutzen.
S. 132,Prüfen Sie, ob Ihr Ordner mit Vollmachten und Verfügungen noch zu Ihrer Lebenssituation passt.
S. 52Für alleinstehende Frauen ist es selbstverständlich: Sie müssen für sich – ohne die Hilfe eines Partners – aufkommen. Finanzielle Unabhängigkeit sollte aber auch für Frauen in einer glücklichen Partnerschaft ein Ziel sein. Schließlich weiß niemand, was kommt.
Glücklicher Single, beruflich und finanziell unabhängig, mit genügend Freiräumen, um persönliche Wünsche zu erfüllen. Oder: Verliebt, verlobt, verheiratet, Kinder, mit der beruflichen Entwicklung zufrieden und finanziell abgesichert, mit dem Partner gemeinsam glücklich alt werden.
Natürlich ist es schön, wenn es so oder so ähnlich läuft. Nur leider gibt es keine Garantie. So standen etwa den 410 000 Eheschließungen im Jahr 2016 rund 162 000 Scheidungen gegenüber (siehe „30 Sekunden Fakten“, S. 43). Dazu kommen die ungezählten Trennungen von Paaren ohne Trauschein.
Ehen wurden im Jahr 2016 geschlossen. Das waren rund 10 000 mehr als im Jahr davor. Bei ihrer ersten Hochzeit sind die Frauen im Schnitt etwa 31 Jahre alt.
Ehescheidungen gab es 2016 – etwa 1 000 mehr als im Vorjahr. Zum Zeitpunkt der Scheidung waren die Frauen im Durchschnitt 43,6 Jahre alt.
Kinder wurden im Jahr 2016 geboren – rund 55 000 mehr als im Jahr davor. Bei der Geburt des ersten Kindes sind die Frauen durchschnittlich 29,5 Jahre alt.
Auch andere Einschnitte können das Leben in finanziell abgesicherten Verhältnissen auf den Kopf stellen. Sie selbst verlieren Ihren Job; oder der Partner, der das Haupteinkommen der Familie gesichert hat, kommt mit seinem Arbeitgeber nicht mehr zurecht, kündigt und findet nicht gleich eine neue Stelle. Eventuell reißt auch ein Unfall, vielleicht sogar ein Todesfall in der Familie das erhoffte Glück auseinander.
So ungern Sie sich damit beschäftigen: Es lohnt sich, die Themen in ruhigen Zeiten anzugehen – die Versicherungen auf Vordermann zu bringen, Vollmachten und Verfügungen für den Ernstfall zu aktualisieren und die Basis für die finanzielle Unabhängigkeit zu legen, um etwa nach einer Trennung nicht bei null anfangen zu müssen.
Ein eigenes Einkommen ist unverzichtbar, um es wenn nötig finanziell auch allein schaffen zu können. Sie sollten sich aber auch mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen.
Im Jahr 2016 haben rund 162 000 Mädchen an einer allgemeinbildenden Schule Abitur gemacht, bei den Jungen waren es etwa 27 000 weniger. Auch danach stehen junge Frauen insgesamt in Sachen Bildung nicht schlechter da als junge Männer: So haben 2016 zum Beispiel mehr Frauen als Männer Prüfungen an einer Hochschule erfolgreich abgelegt. Diese Daten zeigen: Die Voraussetzungen, um gut ausgebildet und erfolgreich ins Berufsleben starten zu können, sind für eine Vielzahl junger Frauen nicht schlechter als die der Männer.
Für die meisten Frauen dürfte klar sein: Solange Sie allein für sich verantwortlich sind und noch keine Familie haben, arbeiten sie nach erfolgreicher Ausbildung Vollzeit. Oder sie streben es zumindest an, wenn der Arbeitsmarkt es bisher nicht hergibt. Wenn Sie für sich alleine sorgen (müssen) und nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wollen, bleibt Ihnen letztlich keine andere Wahl, als mit dem eigenen Einkommen ihren Alltag zu finanzieren.
In einer Partnerschaft oder spätestens wenn Kinder da sind, verschiebt sich häufig das Bild – aus der früheren Vollzeitbeschäftigung der Frau wird häufig zumindest für einige Zeit ein Teilzeitjob, nachdem die Berufstätigkeit vorübergehend auf Eis gelegen hat. Der Partner übernimmt meist immer noch die Rolle des Hauptverdieners der Familie (siehe „Meine Situation – mein Plan“, S. 13). Diese Rollenverteilung wird mancher Frau nicht leichtfallen, andere finden sich leichter und auf Dauer in dieser Konstellation zurecht. Genau das kann zu einem echten Problem werden.
Beispiel: Simone ist Mitte 40 und verheiratet. Sie hat zwei Kinder im Teenageralter. Um das Familienleben zu organisieren, hat sie insgesamt fünf Jahre komplett beruflich ausgesetzt, danach halbtags gearbeitet. Für sie war klar, dass ihr Mann der Hauptverdiener sein würde und Karriere macht, während sie nur einen Teil zum Familieneinkommen beisteuert. Sie hat sogar in den letzten Jahren einige attraktive Stellenangebote ihres Chefs ausgeschlagen, weil sie das zusätzliche Gehalt gar nicht brauchten.
Nun beichtet ihr Mann Jens, dass er sich in eine neue Kollegin verliebt hat und mit ihr eine Familie gründen will. Diese Nachricht stürzt Simone nicht nur in ein Gefühlschaos, sondern stellt sie vor allem vor neue finanzielle Herausforderungen.
Wenn Frauen wie sie für die Familie beruflich aussetzen oder zumindest deutlich kürzertreten, stehen sie im Fall einer Trennung unter Umständen ziemlich schlecht da – nicht nur heute, sondern auch in Zukunft. Denn wer heute weniger verdient und entsprechend weniger in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, wird im Alter weniger Leistungen herausbekommen (siehe „Achtung: Rentenrisiko Teilzeit!“, S. 98).
Per Gesetz gilt: Während der Ehe sind Ehepartner nicht nur zu gegenseitigem Beistand und Fürsorge verpflichtet, sondern auch zum gegenseitigen Unterhalt. Nach der Trennung muss Simone nun aber grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt sorgen. Vater Jens muss – sofern er neben der Unterhaltszahlung für die Kinder finanziell überhaupt dazu in der Lage ist – für sie zwar Unterhalt bezahlen. Dieser Anspruch ist aber regelmäßig nur befristet. Da die Kinder bereits Teenager sind, ist Simone gehalten, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen.
Simone überlegt, wie sie möglichst rasch mehr Einkommen erzielt. Im besten Fall gelingt es ihr, bei ihrem bisherigen Arbeitgeber Stunden aufzustocken und so mehr zu verdienen. Doch das klappt natürlich längst nicht immer.
Einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Arbeitszeit aufgestockt wird, gibt es derzeit nur zum Ende der Elternzeit – zurück zum Arbeitspensum, das vor der Elternzeit galt. Chancen, um in absehbarer Zeit wieder mehr zu arbeiten, hat ansonsten nur, wer mit dem Arbeitgeber aushandeln konnte, dass die Teilzeit befristet wird.
Hat Simone nicht vereinbart, dass sie nur für einen befristeten Zeitraum mit reduzierter Stundenzahl arbeitet, sitzt sie zumindest derzeit erst einmal auf ihrem bisherigen Teilzeit-Stundenkonto fest. Es sei denn, sie hat Glück, und es werden beispielsweise Arbeitsstunden einer Kollegin frei, die sie übernehmen kann.
Doch selbst wenn Simone wieder mehr Stunden arbeiten und deshalb mehr verdienen kann: Gut möglich, dass sie nicht mehr die großen Karrieresprünge machen kann. Nachdem sie in früheren Jahren Angebote ihres Chefs abgelehnt hat, sind vielleicht andere, die nicht durch Familienauszeiten, durch Teilzeitbeschäftigung und Kita-Schließzeiten ausgebremst wurden, auf den besseren Positionen angekommen. Dann wird Simone auch künftig weniger verdienen als ohne die familiären Aus- und Fehlzeiten möglich gewesen wäre.
Das Beispiel zeigt: Auch wenn Sie sich möglichst viel Zeit für die Familie wünschen, sollten Sie die eigene Karriere nicht komplett hintanstellen. Dazu gehört zum Beispiel, frühzeitig mit dem Chef über befristete Teilzeitphasen zu verhandeln, um nicht auf Dauer in der Teilzeitfalle zu sitzen.
Außerdem lohnt es sich, Teilzeit- oder längere Familienzeitphasen für eine berufliche Weiterbildung zu nutzen. Vielleicht unterstützt Sie hier sogar der Arbeitgeber.
Wenn Sie selbst zahlen müssen, sammeln Sie sämtliche Belege und rechnen Sie die Bildungskosten in der Steuererklärung ab. Das macht sich bezahlt.
Eine berufliche Auszeit nach der Geburt eines Kindes belastet das Familienbudget. Dank des 2009 eingeführten Elterngeldes ist die Einkommenslücke allerdings nicht ganz so groß: Vom Staat erhalten Eltern, die nach der Geburt beruflich aussetzen, im Regelfall vorübergehend 65 Prozent des bisherigen Nettogehalts – mindestens 300, maximal 1 800 Euro im Monat. Damit bleibt trotz beruflicher Auszeit ein gewisses Polster.
Durch das 2015 eingeführte Elterngeld Plus ist es für viele Frauen finanziell attraktiver geworden, schon neben dem Bezug der Lohnersatzleistung wieder zu arbeiten. Mehr zu den genauen Regeln unter „Manchmal greift der Staat unter die Arme“, S. 69.
Diese staatliche Förderung hat allerdings einen Haken: Das Elterngeld läuft irgendwann aus. Für die meisten Frauen ist nach etwa einem Jahr Schluss mit dem Leistungsbezug, spätestens nach gut zwei Jahren endet die Auszahlung.
Und wie geht es nach Ende der Lohnersatzzahlung weiter? Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie zumindest eine gewisse Sicherheit, dass Ihr Partner mit für Sie sorgen muss – als Ehepaar bilden Sie eine Wirtschaftsgemeinschaft. Wenn nötig zahlt der Partner also beispielsweise die Beiträge für Ihre seit Jahren laufende Kapitallebensversicherung. Oder Sie entscheiden gemeinsam, dass der Vertrag ruhend gestellt wird und sein verdientes Geld besser in das Darlehen für Ihr Haus fließt.
Ohne Trauschein haben Sie per Gesetz keinen Anspruch darauf, dass der Partner für Sie mit einspringt. Dennoch dürfte es auch für Unverheiratete – solange sie ein glückliches Paar sind – möglich sein, eine akzeptable Lösung für beide Seiten zu finden und zum Beispiel fair zu regeln, wer welche Alltagskosten oder Vorsorgebeiträge übernimmt.
Doch wie geht es weiter, wenn Sie sich trennen? In dem Fall haben verheiratete Frauen per Gesetz eine gewisse Absicherung. Denn für Ehepaare, die vertraglich nichts anderes vereinbart haben, gilt: Sie leben automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, jeder Ehepartner behält das Vermögen, das er mit in die Ehe gebracht hat und kann eigenes Vermögen hinzuerwerben. Das von beiden Partnern während der Ehe zugewonnene Vermögen wird im Fall einer Trennung auf beide Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Geteilt werden auch sämtliche Versorgungsansprüche, die während der Ehe hinzugewonnen wurden. Das gilt zum einen für die gesetzliche Rente, deren Höhe im Alter anhand der gesammelten „Entgeltpunkte“ ermittelt wird (siehe „Das 1 x 1 der Renten“, S. 97). Aber auch die Ansprüche aus privaten Versicherungen, aus einer Riester- oder einer betrieblichen Vorsorge sind aufzuteilen. Im Versorgungsausgleich werden die in der Ehe erworbenen Altersanwartschaften hälftig geteilt, oder die Paare entscheiden sich für eine andere Regelung – etwa, dass der eine Partner seine Versorgungsansprüche aus privaten Versicherungen für sich behält, der andere Partner dafür die Eigentumswohnung übernimmt.
Geschiedene Frauen haben gegebenenfalls auch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, doch dieser ist regelmäßig befristet.
Wenn Sie heiraten wollen oder auch wenn Sie schon verheiratet sind, sollten Sie überlegen, ob Ihnen das als Absicherung für den „Ernstfall“ Trennung reicht – zum Beispiel, wenn Sie davon ausgehen müssen, nach längerer Auszeit gar nicht oder nicht gleich den erhofften beruflichen Anschluss zu schaffen.
Wollen Sie mehr Sicherheit als das, was der Gesetzgeber vorsieht, müssen Sie selbst aktiv werden. Wenn Sie zum Beispiel mehr Ausgleich wünschen dafür, dass Sie für die Familie auf Karriere und Einkommen verzichtet haben, können Sie und Ihr Partner das in einem notariell beglaubigten Ehevertrag festhalten.
Dort können Sie außerdem besondere Regelungen zum Güterstand vereinbaren, etwa die Gütertrennung anstatt der Zugewinngemeinschaft. Dann würden für Sie und Ihren Partner die gleichen Grundsätze gelten wie für Singles oder Paare ohne Trauschein. Das heißt: Die Heirat ändert nichts beim Vermögen – was einem Partner allein gehört, gehört weiter ihm allein, auch die Wertsteigerungen werden im Fall der Trennung nicht aufgeteilt. Dies ist allerdings für den Partner, der die Kinderbetreuung übernommen hat, nachteilig, da er weniger Vermögen bilden kann.
Frauen, die finanziell auf eigenen Füßen stehen wollen, haben bessere Karten, wenn sie sich selbst mit Themen wie Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen und Steuern intensiver beschäftigen. Auch wenn Sie einen Partner haben, der sich gern um diese Belange kümmert: Es schadet nicht, wenn Sie zum Beispiel die eigene Gehaltsabrechnung verstehen. Welche Steuerklasse bringt am meisten Nettogehalt? Ist es immer die beste Wahl, wenn der Partner Steuerklasse III wählt? Was bringen Steuerfreibeträge?
Eigenes Wissen hilft ebenfalls, wenn Sie sich um Ihre Altersvorsorge kümmern: Um bestmöglich von staatlicher Förderung profitieren zu können, sollten Sie wissen, welche Förderung es überhaupt gibt und wie Sie sie bekommen können.
Auch wenn Sie kurz- oder mittelfristig Geld anlegen wollen, sollten Sie sich vor der Investition informieren, zum Beispiel darüber, um was für ein Anlageprodukt es sich handelt, welche Risiken mit dem Investment verbunden sind und wann Sie wieder über das Geld verfügen können.
Ob alleinstehend, getrennt oder in einer glücklichen Partnerschaft: Das Ziel der finanziellen Unabhängigkeit sollten Sie nicht nur heute haben, sondern auch für die Zeit nach dem Arbeitsleben.
Hier zeigt sich jedoch eine besondere Herausforderung, der sich viele Frauen noch mehr als Männer stellen müssen: Wer heute weniger verdient, wird im Alter auch weniger gesetzliche Rente bekommen. Staatliche Hilfen wie die Kindererziehungszeiten helfen zwar, dass die Rentenlücke nicht zu groß wird, dennoch müssen viele Frauen und gerade Mütter mit deutlich niedrigeren Renten rechnen als Männer. Umso wichtiger wird die private Vorsorge!
Wenn Sie in einer glücklichen Partnerschaft leben, mag der erste Gedanke immer „wir“ sein: Wir haben die Summe x als Notfallpolster. Oder „unsere“ Renten werden zusammen schon reichen. Doch dabei sollten Sie es nicht belassen. Schauen Sie nicht nur auf das Gesamtergebnis, wenn Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen im Alter und über Ihre bisherigen Vorsorgeverträge machen, sondern listen Sie stattdessen die Einnahmen getrennt für beide Partner auf.
(siehe „Schutz für Hinterbliebene“, S. 101).