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© 2015 Ralph Homuth

Titeldesign: Jana Homuth

Titelgrafik: © markus dehlzeit/ Fotolia

Herstellung und Verlag: BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN: 978-3-7392-9338-7

Vorwort

Bei diesem Werk handelt es sich um eine überarbeitete Fassung meiner wissenschaftlichen Projektarbeit mit dem gleichnamigen Titel. Die Arbeit wurde dem Fachbereich „Wirtschaft und Recht“ an der Hamburger Fern-Hochschule zugeordnet und in der ursprünglichen Fassung, im September 2014 mit der Note 1,7 bewertet.

An dieser Stelle möchte ich mich ganz besonders bei meiner Familie für den Rückhalt und die Unterstützung während meines berufsbegleitenden Studiums bedanken. Besonders danke ich meiner Frau, die mir immer den Rücken freigehalten hat. Ebenfalls danke ich meinen beiden wundervollen Kindern, die mir bei den Klausuren immer die Daumen gedrückt haben. Danken möchte ich auch meiner Schwiegermutter, die mich mehrfach als Lektorin unterstützt hat, auch wenn Steuerrecht sicherlich nicht ihr Lieblingsfach ist.

Bedanken möchte ich mich ebenfalls bei meinen Freunden und Kollegen, Rechtsanwältin Frauke Timm (MBA), Steuerberaterin Sabine Herrmann und Steuerberater Björn Dethlefs, für ihre Unterstützung als Lektoren. Ebenso danke ich meinem Prüfer, Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Jürgen Borstelmann, für seine Anregungen bei der Vorbereitung dieser Arbeit.

Danke

Hamburg, im Juni 2015

Ralph Homuth

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Merkmale von Spenden

Abb. 2: Wechselbeziehung im Sponsoring und deren Wirksamkeit

Abb. 3: Umsatzsteuer: Sponsoring-Leistung als tauschähnlicher Umsatz

Abb. 4: Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug

Abkürzungsverzeichnis

Abb.Abbildung
Abs.Absatz
AfAAbsetzungen für Abnutzung
AOAbgabenordnung
BdStBund der Steuerzahler Deutschland e. V.
BewGBewertungsgesetz
BFHBundesfinanzhof
BGBBürgerliches Gesetzbuch
BGHBundesgerichtshof
BMFBundesministerium für Finanzen
BStBlBundessteuerblatt
DVDDigitale Versatile Disc
EStGEinkommensteuergesetz
EStDVEinkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStREinkommensteuer-Richtlinien
e. V.eingetragener Verein
f.folgende
ff.fortfolgende
GewStGGewerbesteuergesetz
GfKGesellschaft für Konsumforschung
GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung
HGBHandelsgesetzbuch
i. d. F. v.in der Fassung vom
i. S. d.im Sinne des
i. V. m.in Verbindung mit
Kap.Kapitel
KStGKörperschaftsteuergesetz
KStRKörperschaftsteuer-Richtlinien
OFDOberfinanzdirektion
PRPublic Relation
SESocietae Europaea (Europäische Aktiengesellschaft)
sog.sogenannt(e)
UrhGGesetzt über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
UStAEUmsatzsteuer-Anwendungserlass
UStDVUmsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStGUmsatzsteuergesetz
u. a.unter anderem
vgl.vergleiche
zzgl.zuzüglich

1 Einleitung

Jahrzehntelang wurde in Deutschland allein dem Staat die Verantwortung für das Gemeinwohl zugesprochen. In den letzten Jahren zeichnet sich hier jedoch ein zunehmender Einstellungswandel ab. Ehrenamtliches Engagement wird immer populärer. Die Möglichkeiten der Förderung und Kooperation sind heute sehr vielfältig und Begriffe wie „aktive Bürgerschaft“ oder „gesellschaftliches Engagement“ machen die Runde. Statt den Werteverfall zu beklagen, werden Menschen und Unternehmen aktiv. Sie engagieren sich und übernehmen Verantwortung entsprechend ihren Wertevorstellungen. Es soll Sinn stiften und Spaß machen. Unternehmen engagieren sich und beziehen ökonomische und ethische Richtlinien in ihre Planung mit ein. Kreative Lösungen sind gefordert, um Spaß am Erfolg und Erfolg mit Verantwortung zu kombinieren und neue Wege zu gehen1.

Kapazitäten für ein gesellschaftliches Engagement können sich in Unternehmen beispielsweise durch eine saisonal schwankende Auslastung ergeben. Die Auftrags- und Umsatzzahlen vieler Unternehmen sind diesen Schwankungen unterworfen. Demgegenüber stehen regelmäßig Fixkosten, die sich u.a. aus Löhnen, Lohnnebenkosten, Mieten sowie den Betriebs-und Instandhaltungskosten für die Betriebs- und Geschäftsausstattung ergeben. Der Wettbewerb und ein sich ständig veränderndes dynamisches Umfeld fordern von den Unternehmen innovative und individuelle Lösungen im Umgang mit dieser Situation. In diesem Bereich gibt es bereits einige Plattformen, die Unternehmen dabei unterstützen nachhaltig zu wirtschaften und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen2. Von der gezielten Zusammenführung von Unternehmen und Gemeinwohlprojekten profitieren schließlich beide Seiten gleichermaßen3.

Ein Beispiel für gesellschaftliches Engagement sind Unternehmen, die ihre nach Ladenschluss unverkauften Lebensmittel an Suppenküchen oder Tafeln spenden. Hieraus können sich jedoch unbeabsichtigte steuerliche Konsequenzen ergeben, wie sie der sogenannte „Brötchen-Fall“ zeigte: Einem Bäcker, der seine nicht verkauften Brötchen der Tafel spendete, sollte auf Grund dieser Sachspende eine Umsatzsteuerschuld auf den Wert der Entnahme entstehen4.

Der im Rahmen dieser Arbeit behandelte Praxisfall basiert auf dem Verbesserungsvorschlag eines Mitarbeiters in einem Filmproduktionsunternehmen. Der Mitarbeiter schlug vor, freie Produktionskapazitäten zur Herstellung eines Imagefilms für eine gemeinnützige Körperschaft zu nutzen, und diesen Werbefilm anschließend beispielsweise in Form einer Spende an diese Körperschaft zu übergeben. Das Ziel dieser Arbeit ist es, eine Differenzierung zwischen Spenden und Sponsoring-Leistungen vorzunehmen und mittels gesetzlicher Bestimmungen die unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen in Bezug auf den Praxisfall beim leistenden Unternehmen, hier dem Filmhersteller darzustellen. Auf die steuerlichen Auswirkungen beim Leistungsempfänger wird nur exemplarisch eingegangen.

Nutzen kann auch dadurch entstehen, indem wir anderen etwas Gutes tun. Getreu dem neuen Leitmotiv der Öffentlichkeitsarbeit bzw. Public Relations (PR) „Rede über das, was Du tust“5, werden in der Praxis häufig Unternehmensspenden mit einer öffentlichen Scheckübergabe verbunden. Im Sprachgebrauch, zum Beispiel in der Pressearbeit, kommt es dabei regelmäßig zu Unschärfen bei der Nutzung des Spenden- und des Sponsoring-Begriffs678