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Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Vorwort
2 Ehrenamtliche Pflegekräfte
2.1 Rechtliche Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeit
2.1.1 Ehrenamtliche Tätigkeit als Gefälligkeit
2.1.2 Ehrenamtliche Tätigkeit als Auftrag
2.2 Haftung des ehrenamtlichen Helfers
2.2.1 Haftung bei Gefälligkeit
2.2.2 Haftung beim Auftrag
2.3 Steuerrechtliche Aspekte
2.3.1 Steuerpflichtige Einnahmen
2.3.2 Übungsleiterpauschale
2.3.3 Ehrenamtspauschale
2.3.4 Kombination der Übungsleiter- und Ehrenpauschale
2.4 Soziale Absicherung ehrenamtlicher Pflegepersonen
2.4.1 Soziale Absicherung in der Rentenversicherung
2.4.2 Gesetzliche Unfallversicherung
2.4.3 Arbeitslosenversicherung
2.4.4 Kranken- und Pflegeversicherung
2.5 Anrechnung von Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeit auf Sozialleistungen
2.5.1 Anrechnung auf Renten
2.5.2 Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
2.5.3 Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II
2.5.4 Anrechnung auf BAföG
2.5.5 Anrechnung auf das Elterngeld
2.5.6 Anrechnung auf das Wohngeld
2.5.7 Anrechnung auf die Sozialhilfe
Ehrenamtliche Pflege und Betreuung
1 Vorwort
Ohne ehrenamtliche Helfer ist das Pflegesystem in Deutschland kaum denkbar. Ehrenamtliche Pflege hat in der Praxis große Bedeutung. Als ehrenamtliche Betätigung wird eine Tätigkeit bezeichnet, die freiwillig und ohne Vergütung geleistet wird. Im Zusammenhang mit der Pflege kommen einerseits Tätigkeiten der häuslichen Pflege durch Angehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn in Betracht, daneben aber auch Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bei diesen sogenannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten handelt es sich um Angebote, in denen ehrenamtliche Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung des Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen und Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen. In Betracht kommen unterschiedliche Betreuungsangebote, die von stundenweiser Betreuung zu Hause, über die Begleitung des Pflegebedürftigen zu einem Arzt oder auf einem Spaziergang bis zum Erlernen von Entspannungstherapien oder Gedächtnistraining reichen. Ehrenamtliche Tätigkeit wird in diesem Zusammenhang dann über Freiwilligenagenturen oder karitative Einrichtungen ausgeübt.
Freiwilliges Engagement ist aber auch mit rechtlichen Folgen verbunden. Dabei geht es neben vertraglichen und haftungsrechtlichen Fragen vor allem auch darum, welche sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen im Rahmen der ehrenamtlichen Pflege zu beachten sind.