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5. Auflage, 2019

Print ISBN 978-3-415-06279-5
E-ISBN 978-3-415-06451-5

© 1996 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Kapitel Halten und Parken (allgemeine Erläuterungen)

2. Kapitel Abschleppen (allgemeine Erläuterungen)

3. Kapitel Abfall

4. Kapitel Halten und Parken vor VZ 201 (Andreaskreuz)

5. Kapitel Parkverbot für Kraftfahrzeuganhänger

6. Kapitel Parken a. g. O. auf Vorfahrtstraßen (VZ 306)

7. Kapitel Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

8. Kapitel BAB, Kraftfahrstraße

9. Kapitel Halten/Parken auf Bahnanlagen

10. Kapitel Bahnübergang

11. Kapitel Behindertenparkplatz

12. Kapitel Beleuchtung

13. Kapitel Beschleunigungsstreifen

14. Kapitel Bewohner städtischer Quartiere

15. Kapitel Bordsteinabsenkung

16. Kapitel Halten und Parken in Busspuren

17. Kapitel Halten und Parken in Einbahnstraßen

18. Kapitel Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen

19. Kapitel Halten und Parken im Bereich von Fahrbahn- und Fahrstreifenbegrenzungen (VZ 295/296)

20. Kapitel Rechter Fahrbahnrand

21. Kapitel Fahrradstraße

22. Kapitel Halten vor und in amtlich gekennzeichnetenFeuerwehrzufahrten

23. Kapitel Halten auf und vor Fußgängerüberwegen

24. Kapitel Fußgängerzone

25. Kapitel Gehwegparken

26. Kapitel Gehwegparken gemäß VZ 315 (Anlage 3 lfd. Nr. 10 zu § 42 Abs. 2 StVO)

27. Kapitel Parkraumbewirtschaftungszone (VZ 314.1 und314.2 StVO)

28. Kapitel Grenzmarkierung

29. Kapitel Grundstücksein- und -ausfahrten

30. Kapitel Haltestelle

31. Kapitel Absolutes Haltverbot (VZ 283)

32. Kapitel Eingeschränktes Haltverbot

33. Kapitel Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone

34. Kapitel Halten im Kreisverkehr

35. Kapitel Parken an Kreuzungen und Einmündungen

36. Kapitel Kurve

37. Kapitel LZA

38. Kapitel Mobile VZ

39. Kapitel Parken in der Umweltzone

40. Kapitel Gekennzeichnete Parkflächen

41. Kapitel Parkflächenmarkierung

42. Kapitel Parkplatz (VZ 314)

43. Kapitel Parkscheibe

44. Kapitel Parkscheinautomat/Parkuhr

45. Kapitel Platzsparendes Parken

46. Kapitel Querparken

47. Kapitel Radweg/Radfahrstreifen/Radfahrerfurt/Schutzstreifen

48. Kapitel Richtungspfeile

49. Kapitel Parken über Schachtdeckeln

50. Kapitel Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen

51. Kapitel Seitenstreifen

52. Kapitel Sonderrechte

53. Kapitel Sperrfläche

54. Kapitel Taxenstand

55. Kapitel Verkehrsberuhigte Bereiche

56. Kapitel Kfz als Verkehrshindernis/Sondernutzung

57. Kapitel VZ 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art)

58. Kapitel Negative Vorfahrtzeichen

59. Kapitel Lkw in Wohngebieten

60. Kapitel Zusatzzeichen

61. Kapitel Zweite Reihe

62. Kapitel Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

63. Kapitel Handy-Parken an Parkscheinautomaten

64. Kapitel Parkregelung für Elektrofahrzeuge

65. Kapitel Parkverbot in Nothaltebuchten

66. Kapitel Verhalten im Außendienst, Übergriffe

Anhang

Bußgeld- und Verwarnungsgeldübersicht

Stichwortverzeichnis

Halten – Parken – Abschleppen

Praxishandbuch mit Rechtsprechungsübersichten sowie Verwarnungs- und Bußgeldtabellen

begründet von

Bernd Huppertz

Dozent für Verkehrsrecht und Verkehrsmanagement

ab der 4. Auflage bearbeitet von

Detlef Stollenwerk

Verwaltungsfachwirt

5., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2019

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Vorwort

Verkehrsregelungen, die den ruhenden Verkehr (Halt- und Parkbestimmungen) betreffen, haben beim Verkehrsteilnehmer häufig einen „niedrigen Beachtungsgrad“. Das geht so weit, dass das Einstellen einer Parkscheibe, selbst wenn diese im Fahrzeug vorhanden ist, bei kurzzeitigem Verlassen des Fahrzeuges erfolgt. Auch nicht mitgeführtes „Münzgeld“ zur Fütterung eines Parkscheinautomaten führt regelmäßig zum Verkehrsverstoß, weil es lästig ist, erst Kleingeld zu besorgen und dann zum Fahrzeug zurück zu gehen. Wie wichtig Halt- und Parkregelungen und vor allem deren Überwachung sind, zeigt die Statistik.

Ein Fahrzeug wird statistisch betrachtet innerhalb von 24 Stunden in der Regel nur 40 Minuten bewegt, während es den Rest der Zeit geparkt werden muss. Mit nicht vorhandenem Parkraum beginnt dann der Parkraumsuchverkehr. Die hohe Zahl der Ahndung von Falschparkern bestätigt zum einen eine gewisse Parkraumnot, aber auch, dass die Überwachung des „ruhenden Straßenverkehrs“ durch die Kommunen gut organisiert ist. Es macht aber vor allem deutlich, dass „Halt- und Parkverstöße“ als Kavaliersdelikte hingenommen werden. Umso wichtiger ist die umfassende Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Jeder Autofahrer weiß, dass er auf die Parkflächen angewiesen ist, die die Kommune zur Verfügung stellt, wenn er über keine eigenen Stellflächen verfügt. Die Kommune ist wiederum nicht in der Lage, jedem Verkehrsteilnehmer ausreichende Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum anzubieten und oftmals will sie dies auch aus verkehrstechnischen oder städteplanerischen Gründen nicht.

Der vielfach unbegründete Vorwurf von ertappten Falschparkern, dass die Kommunen in einer Art „Raubrittermanier“ nur darauf warten, Parksünder zur Kasse zu bitten, relativiert sich bei der Betrachtung, dass zunächst nur rechtswidriges und zum Teil auch rücksichtloses Verhalten der Fahrzeugführer geahndet wird. Selbst eine hohe Überwachungsdichte der kommunalen Kontrolleure ist letztlich nur erfolgversprechend, wenn der Kraftfahrer Verkehrsvorschriften missachtet und das in der Regel vorsätzlich. Umgekehrt kann auch argumentiert werden, dass der Kraftfahrer sich gegen ein großes Heer von kommunalen Überwachungskräften einfach schützen kann, indem er die geltenden Halt- und Parkbestimmungen einhält.

Die letzte große StVO-Novelle, die ab dem 01. 04. 2013 umgesetzt wurde, führte dazu, dass die zentralen Halt- und Parkbestimmungen der §§ 12, 13 StVO auf verschiedene Paragrafen verteilt wurden. Die Halt- und Parkregelungen, die durch Verkehrszeichen angeordnet werden, wurden diesen Verkehrsregelungen zugeordnet. Die Verkehrszeichen wiederum wurden in die Anlagen zu den Rechtsgrundlagen verschoben. Gleichzeitig wurde die Bußgeldkatalogverordnung geändert und der neuen Systematik angepasst. Dies führte insgesamt nicht zur erhofften Übersichtlichkeit.

Das von Herrn Bernd Huppertz 1995 konzipierte und zuletzt 2004 überarbeitete Werk wurde von mir übernommen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Systematik auf den aktuellen Stand gebracht. Rechtsprechung und Literatur wurden bis September 2018 berücksichtigt.

Hinweise, Anregungen und konstruktive Kritik sind gerne erwünscht unter detlef.stollenwerk@web.de.

Bendorf, im Oktober 2018
Detlef Stollenwerk

Abkürzungsverzeichnis

a.g.O.

außerhalb geschlossener Ortschaften

a. A.

anderer Ansicht

abl.

ablehnend

Abs.

Absatz

Adajur

Juristisches Auskunftssystem des ADAC

ADR

Europäisches Übereinkommen vom 30. 09. 1957 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (BGBl. I [1969], 1489) i. d. F. vom 15. 06. 2001 (BGBl. I, 654)

AEG

Allgemeines Eisenbahngesetz

ÄndVO

Änderungsverordnung

AG

Amtsgericht

allg.

allgemein(e)

Alt.

Alternative

amtl.

amtlich

Anm.

Anmerkung

BAG

Bundesarbeitsgericht

BAnz

Bundesanzeiger

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

BayPAG

Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz)

BayVBl.

Bayerische Verwaltungsblätter

BayVGH

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Begr.

Begründung

bes.

besonders, besondere(r)

best.

bestimmt(e)

BFernStrG

Bundesfernstraßengesetz

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (zitiert nach Band und Seite)

BGSG

Bundesgrenzschutzgesetz

BKatVO

Bußgeldkatalog-Verordnung

Bl.

Blatt

BLFA

Bund-Länder-Fachausschuss

BMV(BW)

Bundesminister für Verkehr, Bauen und Wohnen

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BWVPr.

Baden-Württembergische Verwaltungspraxis (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

bzgl.

bezüglich

bzw.

beziehungsweise

DA

Durchführungsanweisung

DAR

Deutsches Autorecht (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

ders.

derselbe

d. h.

das heißt

Diss.

Dissertation

DNP

Die Neue Polizei (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

DÖV

Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

DPolBl

Deutsches Polizeiblatt (Zeitschrift, zitiert nach Ausgabe, Jahr und Seite)

DVBl

Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

DVP

Deutsche Verwaltungspraxis (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

ebd.

ebenda

EBO

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

et al.

et aliter (und andere)

etc.

et cetera

FZV

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

f., ff.

folgende(s)

FmH

Fahrrad mit Hilfsmotor

Fn.

Fußnote

geä.

geändert

gem.

gemäß

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

ggü.

gegenüber

GVBl.

Gesetz- und Verordnungsblatt

HAV

Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, 13. Aufl. 2014

i. d. F.

in der Fassung

i. d. R.

in der Regel

i. e. S.

im engeren Sinn

i.g.O.

innerhalb geschlossener Ortschaften

i. S. d.

im Sinne des (der)

i. S. v.

im Sinne von

i. V. m.

in Verbindung mit

Jura

Juristische Ausbildung (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

Juris

Juristisches Online-Informationssystem

JuS

Juristische Schulung (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

Justiz

Die Justiz (Amtsblatt des Justizministers BW, zitiert nach Jahr und Seite)

JZ

Juristenzeitung (zitiert nach Jahr und Seite)

Kfz

Kraftfahrzeug

KG

Kammergericht

KOM

Kraftomnibus

KomJur

Kommunaljurist (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

krit.

kritisch

KrWG

Kreislaufwirtschaftsgesetz

lfd.

laufend(e)

lit.

Buchstabe

LG

Landgericht

Lkw

Lastkraftwagen

LoF

Land- oder forstwirtschaftlich

m

Meter

max.

maximal

m.E.

meines Erachtens

MBl.

Ministerialblatt, amtliche Mitteilungen

MDR

Monatszeitschrift für Deutsches Recht (zitiert nach Jahr und Seite)

mind.

mindestens

m. w. N.

mit weiteren Nachweisen

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

NJW-RR

Neue Juristische Wochenschrift/Rechtsprechungsreport (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

NPA

Neues Polizeiarchiv (Losebl., zitiert nach Leitzahl und Seite)

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht (zitiert nach Jahr und Seite)

NStZ-RR

Neue Zeitschrift für Strafrecht/-Rechtsprechungsreport (zitiert nach Jahr und Seite)

Nr.

Nummer

NuR

Natur und Recht (Zeitschrift für den Naturschutz, zitiert nach Jahr und Seite)

n. v.

nicht veröffentlicht

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (zitiert nach Jahr und Seite)

NVwZ-RR

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht/Rechtsprechungsreport (zitiert nach Jahr und Seite)

NW (NRW)

Nordrhein-Westfalen

NWVBl.

Nordrhein-Westfälisches Verwaltungsblatt (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

NZV

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (zitiert nach Jahr und Seite)

o. g.

oben genannte

OLG

Oberlandesgericht

OVG

Oberverwaltungsgericht

OWiG

Ordnungswidrigkeitengesetz

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

Pkw

Personenkraftwagen

Die Polizei

Die Polizei (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

PVT

Polizei Verkehr Technik (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

RdErl.

Runderlass

RdSchr.

Rundschreiben

R-FGÜ

Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen

RMS

Richtlinien für die Markierung von Straßen

RN

Randnummer

r+s

Recht und Schaden (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

Rspr.

Rechtsprechung

s.

siehe

SAM

Selbstfahrende Arbeitsmaschine

SchadenPraxis

Zeitschrift (zitiert nach Jahr und Seite)

SMBl.

Sammelministerialblatt, amtliche Mitteilungen (zitiert nach Jahr und Seite)

sog.

sogenannte(s), sogenannter

StGB

Strafgesetzbuch

Straßenverkehrstechnik

Organ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (zitiert nach Jahr und Seite)

StVE

Cramer/Berz/Gontard, Straßenverkehrs-Entscheidungen (Nummern ohne Paragrafenangabe beziehen sich auf die erläuterte Vorschrift)

StVG

Straßenverkehrsgesetz i. d. F. vom 05. 03. 2003 (BGBl. I S. 310, 919)

StVO

Straßenverkehrsordnung i. d. F. vom 06. 03. 2013 (BGBl. I S. 367)

StVZO

Straßenverkehrszulassungsordnung i. d. F. vom 26. 04. 2012 (BGBl. I S. 679)

s. u.

siehe unten

SVR

Straßenverkehrsrecht, Zeitschrift für die Praxis des Verkehrsjuristen (zitiert nach Jahr und Seite)

t

Tonnen

Tatbestandskatalog

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog „Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten“

u. a.

unter anderem

u. Ä.

und Ähnliche(s)

usw.

und so weiter

u. U.

unter Umständen

u. v. a.

und viele(s) andere

u.z.

und zwar

VA

Verwaltungsakt

VBlBW

Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

VD

Verkehrsdienst (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

Verf.

Verfasser

Veris

Online-Informationssystem des OVG Hamburg zu verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen

VersR

Versicherungsrecht (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

VG

Verwaltungsgericht

VGH

Verwaltungsgerichtshof

vgl.

vergleiche

VkBl.

Verkehrsblatt, Amtliche Mitteilungen des BMV (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

VM

Verkehrsrechtliche Mitteilungen (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

VO

Verordnung

VR

Verwaltungsrundschau (Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite)

VRS

Verkehrsrechtssammlung (zitiert nach Band und Seite)

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwV

Verwaltungsvorschrift

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

VwVfG NW

Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land NW

VZ

Verkehrszeichen

WI

Wussow-Information (Hrsg.: RA Hansgeorg Wussow)

Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08. 11. 1968 (BGBl. II, [1977], 809)

z. B.

zum Beispiel

ZfS

Zeitschrift für Schadensrecht (zitiert nach Jahr und Seite)

zGG

zulässiges Gesamtgewicht

zul.

zulässig(e)

zus.

zusätzlich(e)

zust.

zuständig, zustimmend

ZVS

Zeitschrift für Verkehrssicherheit (zitiert nach Jahr und Seite)

ZZ

Zusatzzeichen

Literaturverzeichnis

Beckmann

Vorläufiger Rechtsschutz und aufschiebende Wirkung, Dissertation 2008

Beckmann

Die Entfernung von KFZ aus dem öffentlichen Straßenraum aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht, Zeitschrift Kommunaljurist 2012, 312 ff.

Berr

Wohnmobile und Wohnanhänger, 1. Aufl., 1985

ders.

Mithaftung des Falschparkers, in: DAR 1993, 418

Berr/Hauser/Schäpe

Das Recht des ruhenden Verkehrs, 2. Aufl., 2005

Biletzki

Rechtsprobleme beim Abschleppen unerlaubt geparkter Kfz, in: NZV 1996, 303

ders.

Rechtsprobleme bei der Verwertung abgeschleppter, nicht mehr verkehrsbereiter oder abgemeldeter Kfz, in: NJW 1998, 279

Bormuth

11. VO zur Änderung der StVO, in: NZV 1992, 297

Bouska

Neue Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr, in: DAR 1992, 281

ders.

Probleme mit der 9. ÄndVO-StVO, in: DAR 1989, 161

ders.

Abschleppen auf Veranlassung der Polizei, in: DAR 1983, 148

ders.

Neue Verhaltensregeln auf der Autobahn, in: NZV 2001, 29

ders.

Die Pflicht zur Radwegbenutzung, in: NZV 1991, 129

Bouska/Leue

StVO, 25. Aufl. 2017 (§ 12 StVO, wenn nicht anders zitiert)

Blumberg

Verkehrsunfälle zwischen Kfz und Radfahrern, in: NZV 1994, 249

Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke

Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., 2018

Brenneisen/Wilksen

Polizeiliche Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr, in: DPolBl. 1/1996 „Abschleppen von Fahrzeugen“, S. 9

Dahm

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen, NZV 2014, 153

Darr

Das Anhängerparkverbot nach § 12 Abs. 3 b StVO, in: NZV 1989, 297

David

Die „unechte“ Einbahnstraße und die neue Rechtsentwicklung, in: VD 1997, 222

Dienelt

Die Haftung des Kfz-Halters für Abschleppkosten, in: NVwZ 1994, 664

Dietlein

Verwaltungszwang gegen Unbekannt, in: NWVBl. 1991, 81

Dörner

Wer trägt die Abschleppkosten bei privater Räumung einer Grundstückszufahrt?, in: DAR 1979, 10

Drosse

Zu den Begriffen „Anliegerverkehr, […], in: DAR 1986, 269

Ebert/Seel

Thüringisches PAG, 6. Aufl. 2012

Eiffler

Zum Verhältnis von straßenverkehrsrechtlichen Sonderrechten und straßenrechtlichen Sondernutzungen, in: NZV 2000, 319

Emde/Kreuter

Das Entfernen eines Kfz aus einer zugunsten Privater eingerichteten Haltverbotszone, in: NZV 1994, 420

Erichsen (Hrsg.)

Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl., 1995

Fischer

Das Abschleppen von Kfz, in: JuS 2002, 446

Fischer/Hitz/
Laskowski/Walter

BGSG, 2. Aufl., 1996 (zitiert als: Fischer et al.)

Geiger

Die Haftung des Kfz-Halters für polizeiliche Abschleppkosten, in: BayVBl. 1993, 10

Giehl

Ersatzvornahme im Zivilrecht, dargestellt am Beispiel der Fälle des Parkens auf fremden Grundstücken und vor fremden Grundstücksein- und ausfahrten, Diss. Göttingen, 1995

Götz

Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 16. Aufl., 2017

Grohmann

Öffentlicher Straßenverkehr – Grundsätze und Problemfälle, in: PVT 1997, 213

Grüneberg

Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15. Aufl., 2017

Gusy

Polizeirecht, 8. Aufl., 2011

Habermehl

Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl., 1993

Hansen/Meyer

Bekanntgabe von VZ. Endlich Klarheit durch das BVerwG?, in: DAR 1998, 284

Haus/Krumm/
Quarch

Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., 2017

Hauser

Das eingeschränkte Parkverbot, in: VD 1990, 4

ders.

Wohnmobile und Wohnanhänger im ruhenden Verkehr, in: DAR 1990, 9

ders.

Parken auf Gehwegen, in: VD 1991, 34

ders.

Parkfreie Zonen zugunsten der Feuerwehr, in: VD 1991, 198

ders.

Mobile VZ, in: DAR 1991, 324

Hentschel/König/Dauer

Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., 2017

Hentschel

Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 1985, in: NJW 1986, 1307

Hentschel

Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 1997, in: NJW 1998, 651

Hentschel

11. VO zur Änderung der StVO vom 19. 03. 1992, in: NJW 1992, 2062

Hiltl

Die Entfernung von Kfz auf Veranlassung der Polizei nach dem Recht der Gefahrenabwehr in Bayern, Diss. Regensburg 1987

Hösl/von Lersner

Das Recht der Abfallbeseitigung, Losebl., Stand: 1997

Hoffstetter

„Zuparken“ als Besitzstörung, in: NJW 1978, 256

Honnacker/
Beinhofer/Hauser

Bayerisches PAG, 20. Aufl., 2014

Hornmann

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), 2. Aufl., 2008

Huttner

Abgemeldete betriebsunfähige Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen. Hindernis oder Sondernutzung, in: NZV 1998, 56

Jahn

Negative Vorbildwirkung als Abschleppgrund, in: NZV 1990, 379

ders.

Präventiv-polizeiliche Abschleppmaßnahmen bei illegalem Gehwegparken, in: JuS 1989, 969

ders.

Abschleppen von Kfz zur Gefahrenabwehr – eine der Polizei vorbehaltene Aufgabe, in: NZV 1989, 300

Jagow

FeV/StVZO, Losebl., Stand: 2006

Kalettka

Abstellen von Wohnwagen, in: VD 1994, 179

Kettler

Recht für Radfahrer, 3. Aufl., 2013

Kierse

Die Kostenpflicht des Störers bei Abschleppen eines Kfz auf Veranlassung der Polizei, in: DAR 1995, 400

Klenke

Rechtsfragen im Zusammenhang mit ordnungsbehördlichen Reaktionen auf das verbotswidrige Abstellen von Kfz im öffentlichen Verkehrsraum, in: NWVBl. 1994, 288

Knemeyer

Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Aufl., 2007

Kochs/

Stolte-Neumann

Kostenloses Parken für 15 Minuten in Köln, in: Straßenverkehrstechnik 2002, 589

Kodal/Krämer

Straßenrecht, 7. Aufl., 2010

Kottmann

Das Abschleppen von Fahrzeugen, in: DÖV 1983, 493

Kramer

Aktuelle Rechtsfragen zum ruhenden Verkehr, in: VD 2002, 39

Kullik

Sonderrecht und Wegerecht – eine Gegenüberstellung, in: NZV 1994, 58

ders.

Das Sattelkraftfahrzeug, in: PVT 2000, 39

ders.

Der Kreisverkehr, PVT 2001, 70

Kunig/Paetow/
Verstyl

KrW-/AbfG, 2. Aufl. 2003

Lambert

Schäden am Kfz als Folge behördlich veranlasster Abschleppmaßnahmen, in: NJW 2001, 3526

Lentholz

Verkehrsregelung auf sog. Feuerwehr-Notwegen, in: VersR 1972, 912

Lewin

Parken vor Bordsteinabsenkungen, in: PVT 1994, 193

ders.

Das Umsetzen/Versetzen von Fahrzeugen, in: PVT 1994, 22

ders.

Vorübergehend aufgestellte VZ, in: PVT 1998, 87

Lippert

Einrichtung von Ladezonen, VD 2011, 63 ff.

ders.

Auswirkungen von Verkehrsverboten auf den ruhenden Verkehr, VD 2010, 45 ff.

Lisken/Denninger

Polizeirecht, 6. Aufl., 2018

v. Mallinckrodt

Aktuelle Rechtsfragen beim Abschleppen von Fahrzeugen als polizeiliche Maßnahme, in: Die Polizei 1983, 389

Marx

Seitenstreifen/Standspur als Teil der Fahrbahn, in: PVT 1992, 75

Meewes

Die Bedeutung des Sichtkontakts für die Sicherheit im Straßenverkehr – insbesondere für Fußgänger und Kinder, in: ZVS 27 (1987), 116

Meixner/Fredrich

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), 12. Aufl., 2016

Metz

Parkkrallen auf Kundenparkplätzen, in: DAR 1999, 392

Mindorf

Verkehrsrecht, Losebl., Stand: 2014

Mittmann

Die polizeilichen Zuständigkeiten auf Bahnhofsvorplätzen und Ladestraßen der Deutschen Bahn AG, in: Die Polizei 1995, 212

Moltekin

Parkverbot vor und gegenüber von Grundstücksein- und
-ausfahrten, in: NZV 2000, 147

Müller

Einsatzfahrten, 1. Aufl. 2001

(Die Homepage des Autors/Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen = www.ivvbautzen.de)

ders.

Die Rechtsgrundlagen des Wegerechts im Spiegel der Rechtsprechung, in: PolizeiSpiegel 2002, 255

ders.

Verhaltensrichtlinien für die Nutzung von Sonderrechten mit Privatfahrzeugen, SVR 2011, 321 ff.

Notthoff

Parken im während der Parkzeit eingerichteten Haltverbot, in: ZfS 1995, 81

Ortbauer

Der Begriff „Werktag“ im Straßenverkehr, in: DAR 1995, 463

Pätzold/Wittenberg/Heinrichs/Mittmann

EBO, 4. Aufl., 2001 (zitiert als: Pätzold et al.)

Perrey

Abschleppen von Kfz, in: BayVBl. 2000, 609

Petersen/Rid

Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, in: NJW 1995, 7

Pfundt (Hrsg.)

Radverkehr; Empfehlungen Nr. 32 der Beratungsstelle für Schadenverhütung 1989 [ersetzt durch: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 1995)]

Randelzhofer

Rechtsprobleme der Verkehrsberuhigung unter Berücksichtigung der Besonderheiten in Berlin, in: DAR 1987, 237

Rebler

Zum Widerruf einer Ausnahmegenehmigung über das Halten und Parken für Handwerksbetriebe, in: NZV 2002, 109

ders.

Der Kreisverkehr – Regeln und Unfallgeschehen,

VD 2013, 159 ff.

Reichelt

Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge – ein Überblick, in: VR 2002, 111

Remmert

Rechtsdogmatische Probleme beim Umsetzen verkehrszeichenwidrig geparkter Kfz, in: NVwZ 2000, 642

Samper

Die Haftung des Kfz-Halters für polizeiliche Abschleppkosten, in: BayVBl. 193, 333

Schliwinsky

Polizeiliche Probleme bei der Einrichtung und Freihaltung von Feuerwehr-Notwegen, in: Die Polizei 1988, 97

Schmitt-Kammler

Die Sofortbefugnisse im Polizei- und Ordnungsbehördenrecht, in: NWVBl. 1989, 389

Schünemann

Privates Abschleppen – contra legem?, in: DAR 1997, 266

Schubert

Widerspruch gegen Verkehrszeichen, VD 2011, 3 ff.

Schuppert

Umweltzone: Auch Parken ohne Plakette nicht
(mehr) erlaubt, DV 2010, 81 ff.

Schurig

StVO, 16. Aufl. 2018 (§ 12 StVO, wenn nicht anders zitiert)

Schwabe

Rechtsfragen zum Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge, in: NJW 1983, 369

ders.

Das Abschleppen aus Fußgängerzonen: Grundsatzprobleme eines ganz einfachen Falls, in: NVwZ 1994, 629

ders.

Abschleppen trotz Wegfahrbereitschaft, in: NJW 2002, 652

Seidenstecher

Fahrbahnbenutzung und Fahren in Fahrstreifen, in: DAR 1993, 83

Tegtmeyer/Vahle

PolG NW, 12. Aufl., 2018

Ternig

Fahrradfahrer in der StVO, in: DAR 2002, 105

Tietze

Zum Linksparken in verkehrsberuhigten Bereichen, in: DAR 1998, 247

Tünnesen-Harmes

Der Frauenparkplatz, in: Jura 1992, 45

Ullrich

Blaulicht im Straßenverkehr, 1. Aufl., 1991

Vahle

Die Sicherstellung von Fahrzeugen durch die Polizei zum Zwecke der Gefahrenabwehr, in: Die Polizei 1981, 102

ders.

Abschleppen eines Kfz aus Haltebucht, in: DVP 1999, 257

ders.

Abschleppen beim Parken auf Sperrfläche, in: DVP 1999, 524

ders.

Ordnungsrechtliche Abschlepp- und Sicherstellungsmaßnahmen bei Fahrzeugen, in: DVP 2001, 58

ders.

Abschleppen eines Pkw trotz hinterlassener Handynummer, in: DVP 2002, 35

Vogel

Probleme des neuen Bußgeldtatbestandes „Halten vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten“, in: NZV 1990, 419

Wagner

Smartes Parken – Die Zulässigkeit des Parkens quer zur Fahrtrichtung am Beispiel des Smart, in: NZV 2002, 257

Weber

Der Schadenersatzanspruch des Bauunternehmers beim Versperren einer Baustellenzufahrt durch verkehrsbehindernd abgestellte Kfz, in: DAR-Service 1993, 36

Wien

Das Zurückbehaltungsrecht des Abschleppunternehmers, in: DAR 2001, 60.

Wilksen/Brenneisen

Das Abschleppen von Fahrzeugen vor dem BVerwG, in: PVT 1998, 4

1. Kapitel
Halten und Parken (allgemeine Erläuterungen)

1.1 Öffentlicher Verkehrsraum

0110

Die Verhaltensvorschriften der StVO beziehen sich grundsätzlich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum. Darunter fallen alle für den Straßenverkehr oder für einzelne Arten des Straßenverkehrs bestimmten Flächen1, gleichgültig ob sie dem fließenden oder ruhenden Verkehr dienen.

0111

Öffentlich i. S. d. Straßenverkehrsrechts sind zum einen alle nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (= öffentlich-rechtlicher Verkehrsraum); zum anderen gehören auch die Verkehrsflächen dazu, auf denen ohne Rücksicht auf eine verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse (Privatgrundstück) aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch einen unbestimmten Personenkreis zugelassen ist (= tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum).

0112

Öffentlicher Verkehrsraum ist gegeben, wenn die Benutzung der in Rede stehenden Fläche zu Verkehrszwecken für jedermann oder einer allgemein bestimmten Personengruppe dauernd oder zeitweise möglich ist und auch tatsächlich und nicht nur gelegentlich von jedermann oder einer allgemein bestimmten Personengruppe benutzt wird.

0113

Charakteristisch für die Benutzung durch uneingeschränkt jedermann oder eingeschränkt einer allgemein bestimmten Personengruppe (z. B. Anliegerverkehr, Firmenkunden, Kirchen-/Kino-/Supermarktbesucher) ist die individuelle Unbestimmtheit und der häufige Wechsel der Benutzer2.

0114

Die Fläche bleibt auch dann öffentlich, wenn der Verfügungsberechtigte für die Benutzung ein Entgelt (= Parkgebühren) erhebt oder mit einem Schild darauf hinweist, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und Unbefugten das Parken verboten ist.

Die Öffentlichkeit eines Weges wird auch nicht dadurch beschränkt, dass seine Benutzung nach sachlichen Merkmalen beschränkt ist [Sonderwege nach der Anlage 2 lfd. Nr. 16 ff. zu § 41 Abs. 1 StVO (= Fuß- oder Radweg, Fußgängerzone, Busspur), Einschränkung nach Fahrzeuggewicht oder bestimmten Maßen]3.

0115

Bei der Beurteilung, ob eine Fläche zum tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum gehört, kommt es nicht auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten an, sondern auf die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umstände (Beschilderung, Absperrung, isolierte Lage), letztlich auf die tatsächliche Zugangsmöglichkeit für die Allgemeinheit4. Umgekehrt reicht allein der innere Vorbehalt des Verfügungsberechtigten, keinen öffentlichen Verkehr zulassen zu wollen, ohne dementsprechende für den etwaigen Benutzer eindeutige Vorkehrungen zum Ausschluss der Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche nicht aus. Daher müssen zum Beschränkungswillen auch Beschränkungsvorkehrungen und kontrolle hinzukommen5.

0116