Kommentar
Wolfgang Stein
Ministerialrat
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Baden-Württemberg
6., überarbeitete Auflage
Verlag W. Kohlhammer
6., überarbeitete Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Gesamtherstellung W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-040932-3
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pdf: ISBN 978-3-17-040933-0
epub: ISBN 978-3-17-040934-7
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Die LBOAVO enthält eine Vielzahl wichtiger baurechtlicher Vorschriften. Sie ist die notwendige Ergänzung zur Landesbauordnung, indem sie die dort gesetzlich vorgegebenen Grundsätze und Schutzzielformulierungen durch bau- und brandschutztechnische Einzelanforderungen konkretisiert. Neben der umfangreichen Novellierung der Landesbauordnung im Juli 2019 wurde Ende 2020 auch die Ausführungsverordnung geändert. Die 6. Auflage stellt eine Überarbeitung der bisherigen Kommentierung dar.
Das Werk erläutert unter Beibehaltung des bewährten Aufbaus der Vorauflagen sämtliche Einzelvorschriften der Ausführungsverordnung und verdeutlicht die Bezüge und das Ineinandergreifen der Vorschriften aus Landesbauordnung und Ausführungsverordnung Baden-Württemberg.
Wolfgang Stein ist Ministerialrat im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Zum 1. Februar 2021 ist die überarbeitete Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) in Kraft getreten. Mit der Überarbeitung wurde die Verordnung an die Fassung der zum 1. August 2019 novellierten Landesbauordnung (LBO) angepasst und zudem die umfassende Bezugnahme auf die geltende Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 in der LBOAVO nunmehr im Verordnungstext nachvollzogen. Außerdem wurden wichtige Klarstellungen in den Verordnungstext aufgenommen. Auch die Ersetzung der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) durch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) im Jahr 2017 machte eine Vielzahl von Anpassungen dieser Kommentierung erforderlich. Die sich in Vorbereitung befindliche Überarbeitung der VwV TB wird voraussichtlich 2021/2022 erfolgen. Da keine für dieses Werk erheblichen Änderungen zu erwarten sind, wurde diese Überarbeitung nicht abgewartet.
Beibehalten wurden weiterhin Aufbau und Gestaltung, da das Werk in dieser Form bisher großen Zuspruch fand. Wie in den Vorauflagen folgt daher dieses Buch wieder konsequent dem Aufbau der Verordnung, indem nach einer allgemeinen Einführung die Absätze der Paragrafen einzeln kommentiert werden, was ein schnelles Auffinden der gesuchten Ausführungen ermöglicht. Ergänzt wird die Kommentierung durch eine Vielzahl von anschaulichen Skizzen. Ausführlich wurden auch die Bezüge zu Vorschriften der Landesbauordnung dargestellt, da diese integrale Bestandteile des Brandschutzkonzepts sind und eine Kommentierung der Ausführungsverordnung erst mit diesen ergänzenden Ausführungen zur Landesbauordnung verständlich und vollständig ist.
Ich hoffe, dass das aktualisierte Werk damit wieder alles enthält, um der Nutzerin/dem Nutzer auch in seiner 6. Auflage wieder eine wertvolle Hilfe bei der Anwendung der Ausführungsverordnung zu sein.
Stuttgart, Mai 2021
Wolfgang Stein
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
A.Verordnungstext
Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
B.Gesetzestext
Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) – Auszug –
C.Kommentierung
Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
I.Einführung
1.Regelungsgegenstände der Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO)
2.Der vorbeugende Brandschutz in Landesbauordnung und Allgemeiner Ausführungsverordnung
2.1Allgemeines
2.2Grundsatzanforderungen zum Brandschutz
2.3Einzelanforderungen zum Brandschutz
2.4Brandschutzanforderungen an Baustoffe und Bauteile
2.4.1Baustoffe: Baustoffeigenschaften und -klassen
2.4.2Bauteile: Bauteileigenschaften und Feuerwiderstandsklassen
3.Gebäudeklassen der Landesbauordnung
II.Die einzelnen Regelungen der Allgemeinen Ausführungsverordnung
§ 1Kinderspielplätze (Zu § 9 Abs. 2 LBO)
–Geeignete Lage, gefahrlose Erreichbarkeit (Abs. 1)
–Größe und Ausstattung (Abs. 2)
§ 2Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung (Zu § 15 Abs. 1 und 3 bis 6 LBO)
–Rettungsgeräte, geeignete Aufstell- und Bewegungsflächen (Abs. 1)
–Zu- und Durchgänge für die Feuerwehr (Abs. 2)
–Zu- und Durchfahrten für die Feuerwehr (Abs. 3)
–Befestigung und Kennzeichnung der Feuerwehrflächen (Abs. 4)
–Löschwasserversorgung (Abs. 5)
§ 3Umwehrungen (Zu § 16 Abs. 3 LBO)
–Verkehrssicherheit nach § 16 LBO (vor Abs. 1)
–Zu umwehrende Flächen (Abs. 1)
–Licht- und Betriebsschächte in Verkehrsflächen (Abs. 2)
–Mindesthöhen von Umwehrungen und Fensterbrüstungen (Abs. 3)
–Abstand zwischen Umwehrung und zu sichernder Fläche (Abs. 4)
–Ausgestaltung der Umwehrung (Abs. 5)
§ 4Tragende Wände und Stützen (Zu § 27 Abs. 1 LBO)
–Schutzziele des § 27 Abs. 1 LBO (vor Abs. 1)
–Übersicht: Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile in normalen Geschossen
–Feuerwiderstandsanforderungen an tragende und aussteifende Wände und Stützen (Abs. 1)
–Feuerwiderstandsanforderungen in Kellergeschossen (Abs. 2)
–Übersicht: Feuerwiderstandsanforderungen an die Wände nach § 4
§ 5Außenwände (Zu § 27 Abs. 2 LBO)
–Schutzziele des § 27 Abs. 2 LBO (vor Abs. 1)
–Begriff „Außenwand“
–Anforderungen an nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände (Abs. 1)
–Anforderungen an Oberflächen und Bekleidungen von Außenwänden (Abs. 2)
–Doppelfassaden und hinterlüftete Außenwandbekleidungen (Abs. 3)
–Anwendungsbereich der Norm (Abs. 4)
–Übersicht: Anforderungen an Außenwände und deren Teile nach § 5
§ 6Trennwände (Zu § 27 Abs. 3 LBO)
–Schutzziele des § 27 Abs. 3 LBO (vor Abs. 1)
–Erforderlichkeit von Trennwänden (Abs. 1)
–Feuerwiderstandsanforderungen bei Trennwänden (Abs. 2)
–Oberer Abschluss von Trennwänden (Abs. 3)
–Öffnungen in Trennwänden (Abs. 4)
–Anwendungsbereich der Norm (Abs. 5)
–Übersicht: Feuerwiderstandsanforderungen an Trennwände nach § 6
§ 7Brandwände (Zu § 27 Abs. 4 LBO)
–Schutzziele des § 27 Abs. 4 LBO (vor Abs. 1)
–Erforderlichkeit von Brandwänden (Abs. 1)
–Gebäudeabschlusswände ohne Brandwanderfordernis (Abs. 2)
–Feuerwiderstandsanforderungen an Brandwände und Brandwandersatzwände (Abs. 3)
–Durchgehende Brandwände; Abweichungen (Abs. 4)
–Oberer Abschluss von Brandwänden (Abs. 5)
–Brandwände bei über Eck zusammenstoßenden Gebäuden (Abs. 6)
–Seitlicher Abschluss von Brandwänden (Abs. 7)
–Öffnungen in Brandwänden (Abs. 8)
–Verglasungen in Brandwänden (Abs. 9)
–Geltung der Vorschriften für Brandwandersatzwände (Abs. 10)
§ 8Decken (Zu § 27 Abs. 5 LBO)
–Schutzziele des § 27 Abs. 5 LBO (vor Abs. 1)
–Feuerwiderstandsanforderungen an Decken und Anschlüsse (Abs. 1)
–Feuerwiderstandsanforderungen an Kellerdecken (Abs. 2)
–Öffnungen in Decken (Abs. 3)
–Übersicht: Feuerwiderstandsanforderungen an Decken und Abschlüsse nach § 8
§ 9Dächer (Zu § 27 Abs. 6 und § 16 LBO)
–Schutzziel des § 27 Abs. 6 LBO (vor Abs. 1)
–Begriff der harten Bedachung
–Ausnahmen vom Erfordernis harter Bedachungen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (Abs. 1)
–Ausnahmen im Übrigen (Abs. 2)
–Abweichungen bei lichtdurchlässigen Teilflächen und begrünten Bedachungen (Abs. 3)
–Dachüberstände, Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen (Abs. 4)
–Traufseitig aneinander gebaute oder benachbarte Gebäude (Abs. 5)
–Höher liegende Öffnungen (Abs. 6)
–Dächer an Verkehrsflächen und über Eingängen (Abs. 7)
–Vorrichtungen für Arbeiten vom Dach aus (Abs. 8)
§ 10Treppen (Zu § 28 Abs. 1 LBO)
–Begriff der notwendigen Treppe nach § 28 Abs. 1 (vor Abs. 1)
–Weitere notwendige Treppen nach § 15 Abs. 5
–Anforderungen an die Verkehrssicherheit von Treppen
–Zulässige notwendige Treppen (Abs. 1)
–Anordnung der notwendigen Treppen (Abs. 2)
–Brandschutzanforderungen an notwendige Treppen (Abs. 3)
–Erforderliche Breite notwendiger Treppen (Abs. 4)
–Anforderungen an Handläufe für Treppen (Abs. 5)
–Abstand von Treppen zu Türen (Abs. 6)
§ 11Notwendige Treppenräume, Ausgänge (Zu § 28 Abs. 2 LBO)
–Schutzziele und Begriff des notwendigen Treppenraums nach § 28 Abs. 2 (vor Abs. 1)
–Notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum
–Zulässige Länge der Rettungswege (Abs. 1)
–Lage der notwendigen Treppenräume (Abs. 2)
–Feuerwiderstandsanforderungen an Wände notwendiger Treppenräume (Abs. 3)
–Übersicht: Anforderungen an Wände notwendiger Treppenräume nach § 11 Abs. 3
–Bekleidungen, Einbauten, Bodenbeläge, Brandlasten (Abs. 4)
–Öffnungen in notwendigen Treppenräumen (Abs. 5)
–Übersicht: Anforderungen an Öffnungsabschlüsse in notwendigen Treppenräumen nach § 11
–Beleuchtung notwendiger Treppenräume (Abs. 6)
–Belüftung notwendiger Treppenräume (Abs. 7)
–Sicherheitstreppenräume (Abs. 8)
§ 12Notwendige Flure, offene Gänge (Zu § 28 Abs. 3 LBO)
–Schutzziele des § 28 Abs. 3 (vor Abs. 1)
–Ausnahmen von der Erforderlichkeit notwendiger Flure (Abs. 1)
–Verkehrssicherheit von notwendigen Fluren (Abs. 2)
–Unterteilung in Rauchabschnitte (Abs. 3)
–Wände und Öffnungen notwendiger Flure (Abs. 4)
–Wände und Brüstungen offener Gänge (Abs. 5)
–Bekleidungen, Einbauten, Bodenbeläge (Abs. 6)
§ 13Fenster, Türen, sonstige Öffnungen (Zu § 28 Abs. 4 und § 16 LBO)
–Schutzziele der §§ 16 und 28 Abs. 4 (vor Abs. 1)
–Vorrichtungen zur Außenreinigung von Fensterflächen (Abs. 1)
–Kennzeichnung von Glasflächen, weitere Schutzmaßnahmen (Abs. 2)
–Kellergeschosse ohne Fenster (Abs. 3)
–Fenster, die als Rettungswege dienen (Abs. 4)
§ 14Aufzugsanlagen (Zu § 29 LBO)
–Schutzziele des § 29 Abs. 1 LBO (vor Abs. 1)
–Erfordernis eigener Fahrschächte (Abs. 1)
–Anforderungen an Fahrschachtwände (Abs. 2)
–Übersicht: Anforderungen nach § 14 an Fahrschachtwände
–Lüftung, Rauchableitung (Abs. 3)
–Stufenlose Erreichbarkeit von Aufzügen für Rollstühle (Abs. 4)
–Fahrkörbe zur Aufnahme von Krankentragen und Rollstühlen (Abs. 5)
–Brandfallsteuerung (Abs. 6)
§ 15Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Warmluftheizungen (Zu § 30 LBO)
–Schutzziele des § 30 LBO, Begriffe (vor Abs. 1)
–Anforderungen an Lüftungsleitungen (Abs. 1)
–Übertragung von Staub und Gerüchen (Abs. 2)
–Lüftung und Ableitung von Abgasen (Abs. 3)
–Anwendungsbereich der Absätze 1 und 2 (Abs. 4)
–Raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen (Abs. 5)
§ 16Leitungen, Installationsschächte und -kanäle (Zu § 31 LBO)
–Schutzziel des § 31 LBO, Begriffe (vor Abs. 1)
–Anforderungen an Leitungen, Installationsschächte und -kanäle (Abs. 1)
–Leitungen in notwendigen Treppenräumen und Fluren (Abs. 2)
–Entsprechende Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 auf Installationsschächte und -kanäle (Abs. 3)
§ 17Kleinkläranlagen, Gruben, Anlagen für Abfall- und Reststoffe (Zu § 33 LBO)
–Schutzziele des § 33 Abs. 2 (vor Abs. 1)
–Anforderungen an Kleinkläranlagen und Gruben (Abs. 1)
–Anforderungen für Toiletten ohne Wasserspülung (Abs. 2)
–Wasserrechtliche Grenzen dezentraler Abwasserbeseitigung (Absätze 1 und 2)
–Anforderungen an Anlagen zur vorübergehenden Aufbewahrung von Abfällen und Reststoffen (Abs. 3)
§ 18Anwendung betriebssicherheitsrechtlicher Vorschriften (Zu § 73 Abs. 8 Nr. 2 LBO)
–Gewerberechtliche Vorschriften für Aufzugsanlagen (vor Abs. 1)
–Entsprechende Anwendbarkeit von Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (Abs. 1)
–Erweiterte Zuständigkeit der Baurechtsbehörden (Abs. 2)
§ 19Ordnungswidrigkeiten (Zu § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO)
–Begriff der Ordnungswidrigkeit
–Die Bußgeld bewehrten Tatbestände
–Vorsätzliche und fahrlässige Tatbegehung; Irrtümer
–Sachlich und örtlich zuständige Verfolgungsbehörde
§ 20Inkrafttreten
Stichwortverzeichnis
Abb. | Abbildung |
Abs. | Absatz |
Art. | Artikel |
BauR | Baurecht (Zeitschrift) |
BayVGH | Bayerischer Verwaltungsgerichtshof |
BGBl. | Bundesgesetzblatt |
BRS | Baurechtssammlung |
bzw. | beziehungsweise |
ca. | circa |
d. h. | das heißt |
DIN | Deutsche Industrienorm |
Einf. | Einführung |
Erl. | Erläuterung |
EU | Europäische Union |
f. | folgende (Seite, Nummer usw.) |
ff. | folgende (Seiten, Nummern usw.) |
FeuVO | Feuerungsverordnung |
FwG | Feuerwehrgesetz |
GABl. | Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg |
GBl. | Gesetzblatt für Baden-Württemberg |
ggf. | gegebenenfalls |
Gkl. | Gebäudeklasse |
GMBl. | Gemeinsames Ministerialblatt (Bund) |
Halbs. | Halbsatz |
HFHHolzR | Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise |
i.e. | das ist |
inkl. | inklusive |
insbes. | insbesondere |
i. S. d. | im Sinne des |
i. S. v. | im Sinne von |
i. V. m. | in Verbindung mit |
LAR | Leitungsanlagen-Richtlinie |
LBO | Landesbauordnung |
LBOAVO | Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung |
LüAR | Lüftungsanlagen-Richtlinie |
m | Meter |
mind. | mindestens |
Nr. | Nummer |
OWiG | Gesetz über Ordnungswidrigkeiten |
Rn. | Randnummer |
s. | siehe |
S. | Seite |
sog. | so genannte/r/s |
u. | und |
usw. | und so weiter |
u. U. | unter Umständen |
v. | vom/von |
VGH | Verwaltungsgerichtshof |
vgl. | vergleiche |
VStättVO | Versammlungsstättenverordnung |
VwV | Verwaltungsvorschrift |
VwV TB | Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen |
WG | Wassergesetz |
WHG | Wasserhaushaltsgesetz |
z. B. | zum Beispiel |
Zeichenerklärung | |
> | größer |
< | kleiner |
≥ | größer/gleich |
≤ | kleiner/gleich |