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Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: Online-Streitbeilegung. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Inhaltsübersicht

1   Vorwort

2   Gesetzliche Pflegeversicherung: Regeln und Leistungen ab 2017

2.1   Überfällige Anpassung der gesetzlichen Pflegeversicherung

2.1.1   Grundrenovierung der Pflegeversicherung

2.1.2   Überblick: Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige

2.1.3   Überblick: Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Pflegende

2.2   Die gesetzliche und die private Pflegeversicherung

2.3   Wer hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

2.3.1   Wann besteht Pflegebedürftigkeit?

2.3.2   Dauert die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate?

2.3.3   Ist die Vorversicherungszeit erfüllt?

2.4   Der Rechtsanspruch auf Pflegeberatung

2.5   Antragstellung und Vorbereitung der Begutachtung

2.6   Übergangspflege finanziert durch die gesetzliche Krankenversicherung

3   Die gesetzliche Pflegeversicherung: Pflegegrade und Leistungen

3.1   Die Überleitung von Pflegestufen in die neuen Pflegegrade

3.2   Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1

3.3   Diese Leistungen gibt es für zu Hause lebende Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 2)

3.3.1   Allgemeiner Überblick

3.3.2   Das frei verfügbare Pflegegeld

3.3.3   Dienstleistungen eines Pflegedienstes

3.3.4   Die Verhinderungspflege

3.3.5   Die Kurzzeitpflege

3.3.6   Die Tages- und Nachtpflege

3.3.7   Zusätzlicher Entlastungsbetrag

3.3.8   Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel

3.3.9   Verbesserung des Pflegeumfelds

3.4   Diese Leistungen gibt es im Pflegeheim

3.4.1   Vorrang für ambulante Pflege – aber Wechsel ins Pflegeheim kann frei entschieden werden

3.4.2   Höhe der Leistungsbeträge für die stationäre Pflege

3.4.3   Gleiche Pflegekosten für alle Heimbewohner zwischen Pflegegrad 2 und 5

4   In der Pflege gut abgesichert

4.1   Freistellungsregelungen für pflegende Arbeitnehmer

4.1.1   Überblick: Auszeit oder Teilzeit für die Pflege

4.1.2   Zehn Arbeitstage Freistellung im »Krisenfall«

4.1.3   Pflegezeit von bis zu sechs Monaten

4.1.4   Längere Arbeitszeitverkürzung nach dem Familienpflegezeitgesetz

4.1.5   Was tun bei längeren Pflegezeiten?

4.1.6   Pflegezeit und Familienpflegezeit im Überblick

4.2   Sozialversicherungsschutz pflegender Angehöriger

4.2.1   Die gesetzliche Rentenversicherung

4.2.2   Die Arbeitslosenversicherung

4.2.3   Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

4.2.4   Die gesetzliche Unfallversicherung

5   Das neue Begutachtungsverfahren: Wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird

5.1   Danach beurteilen die Gutachter des Medizinischen Dienstes

5.2   Die einzelnen Module

5.2.1   Das Modul »Selbstversorgung«

5.2.2   Das Modul »Mobilität«

5.2.3   Module 2 und 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten bzw. psychische Problemlagen

5.2.4   Das Modul »selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen«

5.2.5   Das Modul »Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte«

5.2.6   Addition der gewichteten Einzelwerte

Der Pflegefall droht

1   Vorwort

Nach der großen Pflegereform: Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten!

Seit 2017 gilt nun der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – und mit ihm ist für die Pflegeversicherung nichts weniger als ein neues Menschenbild maßgebend: Es gilt das Leitbild der »selbstständigen Lebensführung«. Wenn die Fähigkeit hierzu eingeschränkt ist, gesteht der Gesetzgeber den Betreffenden nun Leistungen zu – egal ob es sich mehr um körperliche oder geistige Defizite handelt. Zudem sind die Leistungen der Pflegeversicherung meist deutlich erhöht worden – vor allem für die Mehrheit der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen.

Besonders wichtig: Rund eine halbe Million Menschen mit noch relativ geringen Einschränkungen der Selbstständigkeit haben seitdem erstmals Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Profitieren können z.B. viele, die einen Schlaganfall erlitten haben und unter Restlähmungen leiden, die ihre Beweglichkeit einschränken. Die hiervon Betroffenen haben nun beispielsweise oft Anspruch auf den Umbau ihres Bades – etwa auf den Einbau einer bodengleichen Dusche. So kann die Selbstständigkeit erhalten bleiben. Denn darum geht es ja schließlich bei der Pflegeversicherung.

Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei. Sie erkennen, welche Leistungen Ihnen als Pflegebedürftiger zustehen. Pflegende Angehörige erfahren, wie Sie finanzielle und zeitliche Entlastung finden und welche Ansprüche Sie im Job und bei der Rente haben.

Mit den besten Grüßen

Rolf Winkel