Neben der historischen Zuordnung der Münzen besteht der Hauptzweck des vorgelegten Bandes darin, eine Hilfestellung bei der Bestimmung der Münzen zu geben. Während im englischsprachigen „standard catalogue of world coins“ nach Jahrhunderten getrennt mit mehreren Bänden parallel gearbeitet werden muss, erschließt sich dem Münzinteressierten in dieser Darstellung die ganze Bandbreite der Münzen in einem Band. Nicht einfach ist da-bei der Umgang mit widersprüchlichen historischen und numismatischen Quellen, was etwa Herrscherdaten oder die Zuordnung einzelner Münzen angeht. Einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion soll dieser Band jedoch nicht leisten. Die geschichtlichen Darstellungen sind i. d. R. an die „Wikipedia“ angelehnt, sofern andere Quellen nicht angegeben sind.
Die Angaben über die Auflagen der Münzen sowie die Preisangaben stammen für die Münzen ab ca. 1600 aus dem Standard Catalogue of World Coins. Das schnelle Auffinden bzw. Bestimmen ist auf drei Wegen möglich: 1. Suche über das Gebiet, 2. Innerhalb eines Gebiets kann über die Abbildungen nach einer ähnlichen Münze gesucht werden, 3. Innerhalb der nach Gebieten geordneten Textdarstellungen ist über das Datum oder die Münzbezeichnung ein schnelles Auffinden der gesuchten Münze möglich. Die Ordnungsnummern nach Krause/Mishler sind jeweils mit angegeben, so dass auf die Vergabe eigener Ordnungsnummern verzichtet werden kann.
Die bei Cuhaj/Michael in Dollar angegebenen Preise wurden ohne Rücksicht auf den aktuellen Wechselkurs übernommen. Die Preise der abgebildeten Münzen ergeben sich i. d. R. aus dem Auktionsergebnis oder im Fall nicht verkaufter Münzen aus dem Schätzwert. Bei allen Preisangaben handelt es sich nur um grobe Werte, die für eine Einstufung als wertvoll oder nicht wertvoll ausreichend sind. Deshalb wurden auch nur die Minimal- und Maximalwerte in Abhängigkeit von der jeweiligen Qualität angegeben. Der Maximalpreis wird dabei i. d. R. nur zu erzielen sein, wenn es sich um tadellose bzw. prägefrische Exemplar handelt.
Auf die Zusammenstellung der Ergebnisse aus Auktionen und Listen von Volker Weege, Deutsche Münzen 800-2001, Wien 2001: Money Trend Verlag, sowie auf Volker Weege / Udo Lindner, Deutsche Lande 1500 bis 1806 – Bewertungskatalog, Wien 2011: Money Trend Verlag, wird verwiesen.
Alle Preisangaben sind selbstverständlich ohne Gewähr. Die Quellen der Abbildungen sind jeweils angegeben. Die Quellen der Abbildungen sind jeweils angegeben. Teilweise stammen diese aus der Numismatischen Datenbank Wien (NDW). Kurz vor seinem Tod hat mir Herr Weege die Nutzung auch der Bilder aus der NDW gestattet. Von dieser Erlaubnis habe ich aus Transparenzgründen aber nur in den Fällen Gebrauch gemacht, in denen mir die Nutzung des Bildmaterials durch die betreffenden Auktionshäuser bereits zu einem früheren Zeitpunkt gestattet wurde. Lag keine Erlaubnis zur Verwendung der Bilder vor oder hat das Auktionshaus auf meine Anfragen nicht geantwortet, wurde auf die Übernahme der Abbildungen verzichtet.
Die Verwendung der Bilder ist wie immer ein Kompromiss aus der notwendigen Größe, um auch Details erkennen zu können, und wirtschaftlichen Erwägungen, die die Verwendung von hochauflösenden Grafiken verbieten.
Ich danke den nachfolgend genannten Münzhandlungen bzw. Auktionshäusern für ihre Erlaubnis zur Verwendung des Materials. Ohne sie wäre dieser Katalog nicht möglich gewesen:
CNG Classical Numismatik Group, Lancaster (USA)
Dr. Busso Peus Nachf. e. K., Frankfurt
Emporium-Merkator, Hamburg
Fritz Rudolf Künker GmbH & Co. KG, Osnabrück
Gorny & Mosch Giessener Münzhandlung
Johannes Diller, Münzenhandlung, München
Lübke & Wiedemann KG, Leonberg (Digitale Fotografie)
Münzen & Medaillen GmbH, Weil am Rhein
Münzen- und Medaillenhandlung Stefan Sonntag, Stuttgart
Münzenhandel Wennemar Freiherr von Fürstenberg, Arnsberg
Münzenhandlung Brom, Berlin
Münzenhandlung Harald Möller GmbH, Espenau
Münzenhandlung Manfred Olding, Osnabrück
Münzhandlung Ritter GmbH, Düsseldorf
Numismatik Lanz, München
Teutoburger Münzauktion & Handel GmbH, Borgholzhausen
Konstanz, im Mai 2019
Dr. Manfred Miller
Der Name leitet sich von dem römischen Hügel Palatin ab, auf dem in der Antike der Palast des Kaisers stand. Eine Pfalz (lateinisch palatium) bezeichnete im Mittelalter einen temporären Verwaltungssitz, an dem der Monarch Station machte, wenn er sein Herrschaftsgebiet bereiste. Die Verwaltung einer solchen Pfalz oblag einem Pfalzgrafen (lateinisch comes palatinus). Den Pfalzgrafen bei Rhein kam schon früh eine herausragende Stellung zu, da der südwestdeutsche Raum zu den Stammlanden der damals herrschenden Adelsgeschlechter, vor allem der Karolinger, Salier und Staufer, gehörte. Später wurde die Bezeichnung Pfalz auf das ganze vom Amtsinhaber verwaltete Gebiet übertragen. Erst nach der Aufteilung im frühen 19. Jahrhundert wurde das rechtsrheinische (badisch gewordene) Gebiet als Kurpfalz und die linksrheinische als bayerische Pfalz bezeichnet2.
Während des 1. Jahrtausends v. Chr., in der Latènezeit, war das Gebiet der heutigen Pfalz von Kelten bewohnt. Um 50 vor Chr. eroberten römische Truppen im Gallischen Krieg linksrheinische Gebiete und förderten die Ansiedlung von Germanen. Die Römer wurden im 5. Jahrhundert durch eindringende Germanen vom Stamm der Alemannen abgelöst. Um 506/507 besiegten die Franken die Alemannen3.
Die Geschichte der Pfalzgrafen bei Rhein ist im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit durch eine Vielzahl von Landesteilungen geprägt. Die Grundlage hierfür bildete der Hausvertrag von Pavia 1329, der die pfälzischen und bayerischen Besitzungen der Wittelsbacher trennte. Erst 1777 kam es zu einer Wiedervereinigung der beiden Linien. Ausgangspunkt für die zahlreichen folgenden pfälzischen Teilungen waren die auf Wunsch König Ruprechts (reg. 1400-1410, 1398-1410 als pfälzischer Kurfürst) 1410 von seinen Räten getroffenen Bestimmungen. Insbesondere im Verlauf des 15. und im frühen 16. Jahrhundert sind innerhalb der einzelnen pfälzischen Linien Tendenzen erkennbar, nur einem Sohn die Herrschaft zu ermöglichen. Zumeist handelte es sich dabei um den Erstgeborenen. Nachgeborene Söhne sollten bis zur Durchsetzung der Reformation häufig als Domherr oder Bischof in den geistlichen Stand treten, um weitere Teilungen zu verhindern. Dieses Vorgehen änderte sich im Verlauf der Frühen Neuzeit in fast allen Linien. Meist wurde nun allen Söhnen eine Teilhabe an der Herrschaft ermöglicht, die häufig mit weiteren Teilungen der reichsunmittelbaren Fürstentümer einhergingen. Die gemeinsame Abstammung der Mitglieder aller Linien drückte sich im Führen des Titels eines Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs von Bayern aus4.
Nach dem Tod von Pfalzgraf Rudolf (reg. 1294-1317/19) 1319 regierten seine Söhne Ruprecht I. (reg. 1329-1390) und Rudolf II. (reg. 1329-1353) zuerst gemeinsam. Bereits am 3. Januar 1333 trafen die beiden Brüder allerdings Bestimmungen, die zwar nach wie vor eine gemeinsame Herrschaftsausübung vorsahen, jedoch die Einkünfte der Pfalzgrafschaft unter ihnen aufteilten. Als zumindest mitgestaltende Kräfte hinter diesem Vorgang wie auch der folgenden Teilung dürften die Räte der beiden Wittelsbacher gelten. Möglicherweise bedingt durch Konflikte innerhalb der Familie folgte der nächste Schritt. In einer am 18. Februar 1338 von Rudolf II. besiegelten Urkunde erklärte der Pfalzgraf die Untertanen mehrerer Herrschaftsbereiche ihrer Eide gegen ihn für ledig und verwies sie an Ruprecht I. und ihren gemeinsamen Neffen Ruprecht II. (reg. 1390-1398). Anders als in der älteren Forschung vermutet, ist dies keinesfalls der zentrale dispositive Vertrag, der am Ende des schlecht fassbaren Aushandlungsprozesses steht. Eine solche Urkunde dürfte ohnehin nicht existiert haben. Vielmehr ist davon auszugehen, dass "die Teilung selbst in einer Fortschreibung bereits bestehender Verhältnisse etabliert wurde"5.
Zentrale Bestimmungen waren, dass die wirtschaftlich bedeutenden Rheinzölle Rudolf II., Ruprecht I. und Ruprecht II. gemeinsam gehören sollten, während das restliche Gebiet der Pfalzgrafschaft geteilt wurde. Rudolf II. erhielt Neustadt, Wachenheim und Oggersheim (alle Rheinland-Pfalz) sowie Mosbach und Sinsheim (beide Baden-Württemberg). Er führte zudem die Kurstimme. Heidelberg und der Großteil der rechtsrheinischen Besitzungen gingen an Ruprecht I., während Ruprecht II. Lindenfels (Hessen), Alzey, Stromberg, Bacharach (beide Rheinland-Pfalz) und Gebiete im Hunsrück erhalten sollte. Die Durchführung des Teilungsprozesses oblag den pfälzischen Vitztumen. Rekonstruieren lassen sich die Ereignisse vor allem aus Urkunden des Jahres 1353, in denen mehrere an den Vorgängen von 1338 Beteiligte Auskünfte über das damalige Vorgehen geben.
Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (reg. 1346-1378, Kaiser seit 1355) von 1356 legte für die weltlichen Kurfürstentümer die Primogenitur und die Unteilbarkeit der jeweiligen Territorien fest. Damit einhergehend einigten sich die Pfalzgrafen bei Rhein in mehreren Hausverträgen darauf, dass nur der erstgeborene Sohn des regierenden Kurfürsten die Herrschaft über das Gebiet der Kurpfalz ausüben sollte. Inhalt der Verträge war allerdings nicht, nachgeborene Söhne von der Möglichkeit eigener Herrschaftsausübung auszuschließen. Die Bestimmungen der nicht besiegelten Constitutio Rupertina von 1395, die die Möglichkeit zur Abschichtung von Söhnen in den geistlichen Stand explizit vorsah, wurde in späteren Teilungsprozessen nur punktuell umgesetzt.
Ausgangspunkt des in den Teilungen von 1410 kulminierenden Prozesses war eine Urkunde der ältesten lebenden Söhne Pfalzgraf Ruprechts III. (reg. 1398-1410, als König Ruprecht I. 1400-1410), Johann (reg. 1404/10-1443) und Ludwig III. (reg. 1410-1436), aus dem Jahr 1401, in der sie die Erbfolgeregelungen in der Pfalzgrafschaft anerkannten. In seinem Testament vom 16. Mai 1410 bestimmte Ruprecht, dass sieben seiner Räte eine Nachfolgeordnung für seine Söhne ausarbeiten sollten. In der Urkunde vom 3. Oktober wurde Ruprechts ältester überlebender Sohn Ludwig III. zwar entsprechend den Bestimmungen der Goldenen Bulle zum Kurfürsten bestimmt, war jedoch nicht alleiniger Erbe des Gebiets der Pfalzgrafschaft. Ludwig erhielt Gebiete um Heidelberg (Baden-Württemberg), Neustadt an der Weinstraße, Alzey, Bacharach (alles Rheinland-Pfalz) sowie Teile der Oberpfalz um Amberg. Hierbei handelte es sich um das sogenannte Kurpräcipuum, d. h. jene Gebiete, die nach den Vereinbarungen zwischen Ruprecht I. und Ruprecht II. aus den Jahren 1368 und 1378 unveräußerliche Bestandteile der Kurpfalz waren.
Die Bestätigung des Kurrechts der durch Ludwig III. begründeten pfälzischen Linie erfolgte durch eine Urkunde König Sigismunds (reg. 1411-1437, Kaiser seit 1433) im Jahr 1414. Dem Zweitgeborenen Johann wurden nach den Bestimmungen von 1410 Teile der Oberpfalz mit den Residenzen Neumarkt in der Oberpfalz und Neunburg vorm Wald (Lkr. Schwandorf) zugesprochen (Neumarkter Linie). Pfalzgraf Stephan (reg. 1410-1459) wurde vor allem mit Gebieten im Hunsrück und den Herrschaftszentren Simmern und Zweibrücken (beide Rheinland-Pfalz) bedacht (Simmerner Linie). Der jüngste Sohn Otto (reg. 1410-1448 als Herzog von Pfalz-Mosbach, 1448-1461 als Herzog von Pfalz-Neumarkt-Mosbach) erhielt Gebiete im Kraichgau und im Odenwald, aber auch kleinere Besitzungen an Nagold und Tauber (Mosbacher Linie). Das Neumarkter Fürstentum fiel nach dem erbenlosen Tod von Johanns Sohn Christoph (reg. 1440-1448 als König von Dänemark und Schweden, seit 1441 als König von Norwegen) an die Mosbacher Linie. Nachdem diese 1499 im Mannesstamm ausstarb, ging ihr Besitz an die Kurlinie.
Mit der Teilung von 1410 ging eine semantische Ausdifferenzierung des Begriffs "Pfalz" einher. Wurde hierunter bis zu diesem Zeitpunkt das gesamte, das heißt zum Teil auch gemeinsam beherrschte Gebiet der Pfalzgrafen verstanden, bezog er sich nach dem Erlass der Ordnung nur noch auf das sich im Besitz des jeweiligen Kurfürsten befindliche Territorium.
Am 16. September 1444 beurkundete Pfalzgraf Stephan von Simmern, dass sein Fürstentum sowie die Grafschaft seines söhnelosen Schwiegervaters Friedrich III. von Veldenz (1396–1444) unter seine beiden Söhne Ludwig I. (reg. 1453-1489 als Herzog von Pfalz-Zweibrücken) und Friedrich (reg. 1459-1480 als Herzog von Pfalz-Simmern) aufgeteilt werden sollte. Die Bestimmungen des Erbvertrags spezifizierten nicht, ob dies erst nach Stephans Tod geschehen sollte. Er gab die Regierung bereits 1453 an Ludwig weiter. Nach Pfalzgraf Stephans Tod 1459 wurde der Besitz der Simmerner Linie unter den beiden Brüdern aufgeteilt. Friedrich erhielt das Gebiet um Zweibrücken und Veldenz und Ludwig das Territorium im Hunsrück um Simmern.
Seit dem Ableben seines Vaters Ludwig II. (reg. 1514-1532) stand Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken-Veldenz (reg. 1532-1569 als Herzog von Pfalz-Zweibrücken, ab 1557 als Herzog von Pfalz-Neuburg) unter der Vormundschaft seines Onkels Ruprecht (1506-1544), eines in den weltlichen Stand zurückgetretenen ehemaligen Domherrn. Beide einigten sich im Marburger Vertrag von 1543 darauf, dass Ruprecht die Ämter Veldenz und Lauterecken sowie Remigiusberg und das Jettenbacher Gericht (alle Rheinland-Pfalz) erhielt. Er begründete die Veldenzer Linie der Wittelsbacher. Pfalzgraf Wolfgang blieb der Zweibrückener Landesteil.
In seinem Testament bestimmte der Zweibrückener Pfalzgraf Wolfgang 1568 seine beiden ältesten Söhne zu Erben der größeren Teile des Herzogtums, zu dem seit 1559 auch das Fürstentum Pfalz-Neuburg gehörte. Philipp Ludwig (reg. 1569-1614 als Herzog von Pfalz-Neuburg) erhielt den Neuburger und Johann (reg. 1569-1604) den Zweibrückener Landesteil. Ihr Bruder Ottheinrich II. (reg. 1565-1604 als Pfalzgraf von Sulzbach) wurde mit Gebieten um Sulzbach (Sulzbach-Rosenberg, Lkr. Amberg-Sulzbach) ausgestattet. Ein weiterer Bruder, Friedrich (reg. 1569-1597 als Herzog von Pfalz-Parkstein), erhielt ein kleines Gebiet um das oberpfälzische Parkstein (Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab). Der jüngste Sohn Karl (reg. 1569-1600 als Herzog von Pfalz-Birkenfeld) begründete die Birkenfelder Linie des Hauses. Nach dem söhnelosen Tod Friedrichs fiel das Parksteiner Gebiet ebenso an Philipp Ludwig wie nach dem Ableben Ottheinrichs die Ländereien um Sulzbach.
In seinem Testament von 1575 bestimmte Kurfürst Friedrich III. (reg. 1559-1576) aus der Simmerner Linie der pfälzischen Wittelsbacher, dass sein ältester Sohn Ludwig VI. (reg. 1577-1583) ihm in der Kurwürde nachfolgen sollte. Nach Friedrichs Tod einigten sich dieser und sein jüngerer Bruder Johann Casimir (1543-1592) auf eine Teilung des Landes. Ludwig erhielt 1577 die Kurwürde und den Großteil des Territoriums, während für Johann Casimir ein Fürstentum aus den Ämtern Kaiserslautern, Neustadt und Böckelheim an der Nahe gebildet wurde. Residenz des jüngeren Pfalzgrafen war Kaiserslautern. Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Pfalz-Lautern war jedoch Neustadt an der Weinstraße. Durch den söhnelosen Tod Johann Casimirs starb die Seitenlinie bereits 1592 aus.
Pfalzgraf Johann Georg von Veldenz (reg. 1544-1592) hinterließ bei seinem Tod ein stark mit Schulden belastetes Territorium. Aus diesem Grund und da von seinen vier Söhnen 1592 erst der älteste volljährig war, zog sich die endgültige Einigung über die Teilung des Fürstentums bis 1598 hin. Georg Gustav (reg. 1592-1634) erhielt den Hauptteil des Territoriums mit den Ämtern Veldenz, Lauterecken und Remigiusberg. Der Zweitgeborene Johann August (1575-1611) wurde mit Lützelstein bedacht. Den beiden nachgeborenen Brüdern Philipp Ludwig (1577-1601) und Johann Georg II. (1586-1654) sollte der Anteil der Veldenzer Linie am Amt Guttenberg zugesprochen werden. Durch den frühzeitigen Tod Philipp Ludwigs und Johann Augusts erhielt Johann Georg allerdings bei Antritt seiner Herrschaft 1611 nicht nur den Guttenberger, sondern auch den Lützelsteiner Teil des Fürstentums.
Die Söhne Johanns I. von Zweibrücken wurden nach dem Tod ihres Vaters mit verschiedenen Gebieten der pfälzischen Nebenlinie ausgestattet. Der älteste Sohn Johann II. (1584-1635) übernahm nach den Primogeniturregelungen des Fürstentums, zuerst unter Vormundschaft, die Regentschaft. Friedrich Casimir (1585-1645) erhielt das Amt Landsberg und Johann Casimir (1589-1652) das Amt Neukastel (Kleeburger Linie).
Nach dem Tod Philipp Ludwigs von Pfalz-Neuburg 1614 fand dessen ältester Sohn Wolfgang Wilhelm (reg. 1614-1653) seine beiden jüngeren Brüder mit kleineren Gebieten ab. Pfalzgraf August (1582-1632) erhielt ein Territorium um Sulzbach und einen Teil von Parkstein-Weiden. Der jüngste Sohn Johann Friedrich (1587-1644) wurde mit Hilpoltstein (Lkr. Roth) bedacht. Sein Gebiet fiel nach seinem Tod 1644 wieder an die Neuburger Linie zurück. Beide Gebiete blieben unter der Landeshoheit Wolfgang Wilhelms, der dort gegen den Widerstand seiner Brüder 1627/28 die Gegenreformation durchsetzte. Erst nach dem Übertritt von Augusts Sohn Christian August (1622-1708) zum Katholizismus erklärte sich der Erbe Wolfgang Wilhelms, Pfalzgraf Philipp Wilhelm (reg. 1653-1690), im Neuburger Hauptvergleich von 1656 dazu bereit, die vollständige Unabhängigkeit Pfalz-Sulzbachs von der Neuburger Linie zu akzeptieren.
Das Testament Kurfürst Friedrichs IV. (reg. 1583-1610) sah die Teilung des Gebiets der Kurpfalz vor. Mit Volljährigkeit seines jüngeren Sohns Ludwig Philipp (1602-1655) traten diese Bestimmungen in Kraft. Der älteste Sohn Friedrich V. (reg. 1610-1623, 1619-1620 König von Böhmen) führte die Kurwürde und übernahm die Herrschaft über den Großteil des kurpfälzischen Territoriums. Ludwig Philipp wurde mit Gebieten um Simmern und Kaiserslautern bedacht. Die von ihm begründete Nebenlinie starb mit dem Tod seines Sohns Ludwig Heinrich Moritz (1640-1674) im Mannesstamm aus.
Trotz der starken Fragmentierung des pfalzgräflichen Gebiets, die vor allem in der Teilung von 1410 ihren Anfang nahm, blieben auch die einzelnen neu entstandenen Fürstentümer noch weiter untereinander verbunden. Zum einen manifestierte sich dies im Titel eines Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs von Bayern, den alle Wittelsbacher führten. Zum anderen bildeten die unterschiedlichen Linien untereinander jeweils die dynastische Reserve für den Fall des söhnelosen Absterbens anderer Familienzweige. So fiel etwa 1448 das Neumarkter Fürstentum an die Mosbacher Linie. Im Jahr 1499 kam das Mosbacher Gebiet nach dem Tod Ottos II. (reg. 1461-1499) wiederum an die Kurlinie. Wiederholt sicherten die Seitenlinien zudem den Verbleib der Kurwürde bei den pfälzischen Wittelsbachern. So folgten die Pfalzgrafen aus der Linie Simmern 1559 als Kurfürsten nach, der Neuburger Philipp Wilhelm 1685.
Im Mittelalter wurden im pfälzischen Raum zahlreiche Burgen gebaut. Damals zählten weite Teile der Pfalz zu den Stammlanden der zunächst karolingischen, später salischen und staufischen Kaiser, bis die anfänglich personengebundenen Lehen erblich wurden. Der Trifels bei Annweiler, ab 1113 Reichsburg Trifels, beherbergte bis 1298 mehrmals und über längere Zeit die Reichskleinodien; sie war damit eine der wichtigsten Burgen im gesamten Reich. Ab 1214 wurde das Adelshaus der Wittelsbacher mit seinen verschiedenen Linien die bestimmende Kraft der Region und stellte bei der Königswahl eine Kurstimme. Der größte Teil der späteren Pfalz gehörte bis 1803 zum wittelsbachischen Kurfürstentum Pfalz bei Rhein, kurz Kurpfalz. Diese führte spätestens seit dem frühen 13. Jahrhundert den Pfälzer Löwen im Wappen.
Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts bestanden in der Region allerdings mehrere Territorien. Neben den schon genannten linksrheinisch-pfälzischen Gebieten des Pfälzer Kurfürsten waren dies vor allem das für eine wittelsbachische Seitenlinie geschaffene Herzogtum Pfalz-Zweibrücken und das Hochstift Speyer. Das Gebiet um Kirchheimbolanden unterstand dem Haus Nassau. Daneben existierten kleinere reichsgräfliche und ritterschaftliche Territorien (z. B. Leiningen und Sickingen) und nicht zuletzt die Freien Reichsstädte Speyer sowie Landau. Die Kurpfalz (einschließlich ihrer großen rechtsrheinischen Anteile um Mannheim, Heidelberg, Weinheim sowie im Odenwald und an der Bergstraße) wurde noch vor der Französischen Revolution mit dem späteren Königreich Bayern vereinigt, als dort die altbayerische Linie der Wittelsbacher ausstarb und 1777 Kurfürst Carl Theodor aus der Linie Pfalz-Sulzbach das Erbe in München antrat. Die Vereinigung mit dem Herzogtum Pfalz-Zweibrücken wurde dann 1799 vollzogen, als Carl Theodor kinderlos starb und der aus Zweibrücken stammende spätere bayerische König Maximilian als Alleinerbe alle wittelsbachischen Territorien in Deutschland vereinigte. Die Residenzen des ehemaligen kurpfälzische Kernlandes waren im heutigen Nordbaden in den Schlössern Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen gewesen. Die geographische Pfalz war damals Teil des deutschlandweiten kurpfälzischen „Flickenteppichs“, ausgenommen die Reichsstädte wie Speyer und Worms, das sogar zweimal ablehnte, kurpfälzische Residenz zu werden.
Während der Reformation