Gisela Pekrul, Ernst Franta
Zunftzeichen der Bäcker und Konditoren (Zuckerbäcker)
Grafiken: Ernst Franta
Texte und Recherchen: Gisela Pekrul
Redaktionsschluss: 31. März 2011
ISBN: 978-3-96521-104-9 (E-Book)
2020 EDITION digital
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Bei der Zusammenstellung der Handwerkszeichen und der Aufstellung der Rechte daran wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Verlag ist für jeden Hinweis dankbar. Die Autoren und der Verlag übernehmen für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung.
Die Berufsbezeichnungen wurden durchgängig in der männlichen Form angegeben. Es hätte den Rahmen dieser Publikation gesprengt, wenn die Autoren in historischen Quellen recherchiert hätten, ob und wann Frauen für einen bestimmten Beruf zugelassen waren. Es handelt sich nicht um eine Diskriminierung der Frau.
Die hier abgebildeten Berufswappen dienen lediglich der Ansicht. Unter https://edition-digital.de/Berufszeichen/ können die Zeichen als Vektor- und Pixelgrafiken erworben werden. Außerdem gibt es ein Poster im DIN A2-Format mit den hier aufgeführten Zeichen (https://edition-digital.de/Pekrul/Baecker/).
Laut Handwerksordnung ist der Beruf des Bäckers ein Gewerbe, das als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden kann.
Bäcker gehören zur Berufsgruppe 39: Back-, Konditorwarenhersteller. Sie backen Brot, Brötchen, Kleingebäck und feine Backwaren. Die Ausbildung in Industrie und Handwerk drei Jahre.
In Österreich ist die Berufsbezeichnung ebenfalls Bäcker, in der Schweiz Bäcker – Konditor. In der DDR wurden Backwarenfacharbeiter, Spezialisierungsrichtung Bäcker ausgebildet.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks mit Sitz in Berlin vertritt gemeinsam mit 16 Landesverbänden und rund 390 Bäckerinnungen die Interessen des deutschen Bäckerhandwerks.