Erprobte Anwendungen - mundgerecht aufgearbeitet für ein geordnetes stressfreies Immobiliengeschäft

INHALT

1 Einführung

Willkommen im IMMO Coach.

Sie halten das Handbuch, den Leitfaden, ja Ihr Assistent für einen glücklichen, zufriedenstellenden stressfreien Immobilienverkauf oder Eigenheimkauf in Händen.

Der Immo Coach ist die geballte, übersichtliche, leicht umsetzbare Zusammenstellung der wichtigsten und beachtenswertesten Punkte für jedes Immobiliengeschäft.

Meine Idee ist es, mit diesem Praxishandbuch eine ergänzende Unterstützung zu den ausführlichen Immo-Ratgebern "SO VERKAUFE ICH MEINE IMMOBILIE PRIVAT UND PROFESSIONELL" und "GUT GEKAUFT" bereitzustellen. Ob Sie mit dem IMMO Coach alleine Ihren Erfolg anpeilen, oder zusätzlich die hauchfein aufgearbeiteten Praxiserfahrungen meiner langjährigen Vermittlungstätigkeit als Immobilienmaklerin, dargeboten in den beiden genannten Buchtiteln und am Ende dieses Arbeitsheftes genauer beschrieben, in Anspruch nehmen möchten, bleibt Ihnen überlassen.

Ich wünsche Ihnen in jedem Fall einen überdurchschnittlichen Erfolg bei Ihrem nächsten Immobilienprojekt.

Es grüßt Sie herzlich die Autorin

Hedwig Maria Lutz

2 Unterlagenübersicht

2.1 Unterlagen für einen Hausverkauf/Hauskauf

Für den ordentlichen Verkauf eines freistehenden Einfamilienhauses hat der Eigentümer vorzulegen:

Beim Verkauf eines Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte sind in der Regel weitere Papiere zu den genannten Unterlagen erforderlich.

Reihenhäuser auf in sich geschlossenen Arealen bieten zuweilen zusätzlich ein unglaubliches Arsenal an ortsspezifischer Abkommen, Aufteilungen, Handhabungen, Zuordnungen.

2.2 Unterlagen für einen Wohnungsverkauf/Wohnungskauf

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit mehreren Wohneinheiten sind diese Unterlagen notwendig:

2.3 Sonderfall - Erbbau

Bei Verkauf eines Hauses, eines Reihenhauses, einer Doppelhaushälfte oder einer Wohnung in einem Mehrfamiliengebäude dessen Grund und Boden sich auf einem sogenannten Erbbaugrundstück befindet, gelten besondere Regelungen.

Zu den bereits genannten Objektdokumenten kommen hinzu:

Die Grundregel lautet:

Nur schriftlich nachgewiesene Objektinformationen sind Tatsachen!

Es gilt zu beachten, dass für einen ordentlichen, rechtsmäßigen, wasserdichten Kaufvertrag einer Immobilie vorab alle Objektdokumente vollständig offengelegt sind.

Für Verkäufer bedeutet dies, eine exakte dokumentarische Aufarbeitung ihres Verkaufsobjektes. Im Zweifel sind Anlaufstellen für die Beschaffung fehlender Papiere zu kontaktieren. Dies sind:

Für Käufer bedeutet dies, eine peinlichst genaue Überprüfung vorgelegter Objektpapiere vor einer endgültigen Kaufvertragsunterzeichnung. Im Zweifel sind Informationen einzuholen. Mögliche Anlaufstellen sind:

3 Unterlagenbeschreibung im einzelnen

3.1 Grundbuch

In Deutschland ist Wohneigentum ein sehr hohes Gut und dankbarerweise entsprechend geschützt. Der Eigentümername bzw. die Eigentümernamen (es können natürlich mehrere Personen gemeinschaftlich Eigentümer und somit gleichberechtigt sein) im Grundbuch eines Eigenheims ist eine Art Generalsicherheit des Besitztums für die namentlich eingetragenen Personen.

Der Grundbuchauszug zum Kaufobjekt ist bei einem Verkauf vom Noch-Eigner zwingend vorzulegen. Und zwar komplett und in aktueller Ausgabe.