„In jedem Staat gibt es drei Arten von Gewalt: die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende Gewalt in Ansehung der Angelegenheiten, die vom Völkerrechte abhängen, und die vollziehende Gewalt hinsichtlich der Angelegenheiten, die vom bürgerlichen Recht abhängen.“
(Charles de Montesquieu)
„Wenn in derselben Person oder der gleichen obrigkeitlichen Körperschaft die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine Freiheit.“
(Charles de Montesquieu)
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© 2015 Ibrahim Bekmezci, Hamburg
Herstellung und Verlag
BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN: 978-3-7386-9911-1
„Freiheit ist das Recht, alles tun zu dürfen, was die Gesetze erlauben.“
(Charles de Montesquieu)
Die Gewaltenteilung und das damit verbundene Prinzip der gegenseitigen Kontrolle und Beschränkung der Gewalten stellen immer noch die Basis der modernen Demokratie dar, wenngleich sie im Laufe der Zeit eine deutliche Veränderung erfahren haben. Zentral für diese Grundlagen des modernen Staates sind die Gedanken Montesquieus, der zentrale Überlegungen zu Verfassung und Gewaltenteilung entwickelt hat.
Manifestiert wurden die Theorien Montesquieus erstmalig in der Unabhängigkeitserklärung der USA 1776 und in der amerikanischen Verfassung 1788 als Struktur- und Verfassungsprinzip. Der Inhalt dieser sog. Federalist Papers gilt noch heute als Wegbereiter der modernen repräsentativen Demokratie der westlichen Welt. Anschließend fanden seine Ideen auch in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte während der Aufklärung Verwendung, in der es heißt, dass ein Staat ohne Gewaltenteilung keine Verfassung besäße.
Ohne Montesquieu wäre das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (BRD) undenkbar gewesen. Seine Vorstellungen zur Gewaltenteilung spielten bei den Beratungen zum Grundgesetz im Herrenchiemseer Verfassungskonvent und im Parlamentarischen Rat eine große Rolle und werden bis heute der breiten Bevölkerung als entscheidender Bestandteil des politischen Systems der Bundesrepublik in der Schule vermittelt.
Im Folgenden geht es um zentrale Inhalte der von Montesquieu entwickelten Konzepte zu Verfassung und Gewaltenteilung. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, diese Konzepte, wie er sie in De I`esprit des louis