Bei Ihrer Prüfung zum Industriemeister bzw. zur Industriemeisterin IHK in der Basisqualifikation sind Sie aufgefordert, Ihr Wissen, dass Sie im Laufe des Unterrichts erworben haben unter Beweis zu stellen.
Um sich darauf vorzubereiten, wird es kaum möglich sein den kompletten Stoff noch einmal in seiner Gesamtheit nachzuvollziehen - vielmehr werden Sie die Wesentlichen Inhalte wiederholen und den Stoff üben wollen.
Aus diesem Grund haben wir die E-Book Reihe "Prüfungswissen kompakt" für angehende Industriemeister / - innen IHK entwickelt. In dieser E-Book Reihe werden alle wichtigen Themen in Kurzform nochmals dargestellt, so dass Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten können, und die Prüfung erfolgreich meistern!
E-Book für angehende Industriemeister / Industriemeisterinnen IHK in der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikation mit dem Thema Betriebswirtschaftliches Handeln und dem Thema:
Ökonomische Handlungsprinzipien von Unternehmen
Wir haben uns dabei eng an die Rechtsverordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin IHK“ sowie an den Rahmenlehrplan des DIHK gehalten.
Für Ihre Prüfung wünsche ich Ihnen viel Erfolg!
Jörg P. Ritter
Betriebswirtschaftliches Handeln für Industriemeister/-innen
IHK
Die Rechtsformen von Unternehmen
Unterschieden wird in Einzelgesellschaften, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
1.1 Personengesellschaften
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein – also kann sie Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen - § 14 BGB. Die Besteuerung der Gewinne einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip.
Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Die Ausnahme ist der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt ist.
Die typischen Personengesellschaften sind
> die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB Gesellschaft). Die GbR ist in § 705 ff. BGB geregelt.
> die so genannten Personenhandelsgesellschaften:
> die Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG
> die Kommanditgesellschaft (KG), auch als GmbH & Co. KG
> die Partnerschaftsgesellschaft für freie Berufe
Daneben existieren als Personengesellschaft in Deutschland:
> die stille Gesellschaft