Die Entstehung dieses Buches wurde von meiner Frau Silvia Gropp unterstützt. Sie hat durch ihre explizite Mitarbeit, durch Recherchen, Korrekturen und inhaltliche Hinweise einen wichtigen Beitrag zur Entstehung geleistet. Ein besonderer Dank gilt ihrem Verständnis und ihrer geduldigen Unterstützung.
Personalmanagement
Teil 1:
Rechtliche Rahmenbedingungen als Grundlage personalwirtschaftlichen Handelns
Teil 2:
Funktionsbereiche des Personalmanagements - eine prozessorientierte Betrachtung
Teil 3:
Vertiefungsthemen und Übungen zu ausgewählten Funktionsbereichen der Personalwirtschaft
Von
Reiner Müller
Diplom Kaufmann
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© 4. Aktualisierte Auflage: 2020 Reiner Müller
Illustration: Reiner Müller
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Herstellung und Verlag: BoD - Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN 978-3-741-2647-88
Studium an der Universität Mannheim; Schwerpunkte: Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie Personalmanagement mit Abschluss Diplom-Kaufmann. Danach arbeitete er langjährig als Personalreferent und Abteilungsleiter im Personal- und Sozialwesen zweier international tätiger Konzernunternehmen (Chemie- u. IT-Branche). Vor ca. 10 Jahren wechselte er in den Bildungssektor und arbeitet derzeit als Dozent und Tutor für verschiedene Hochschulen (Bachelor / Master) und Bildungsinstitute; als Prüfer und Korrektor ist er im Rahmen der Abnahme von Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer aktiv. Des Weiteren ist er als Gesellschafter eines Consulting-Unternehmens mit der Beratung von Unternehmen im Rahmen von arbeitsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Fragestellungen betraut.
Oftersheim, im November 2020
Reiner Müller
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Personalwesen - Personalwirtschaft - Personalmanagement - Human Resource Management (HRM) sind synonyme Begriffe die den Bereich der Betriebswirtschaft kennzeichnen, der sich mit dem Produktionsfaktor Arbeit und Personal auseinandersetzt. Das Personalwesen ist eine in allen Organisationen (z. B. Unternehmen) vorhandene Funktion, deren Kernaufgaben die Bereitstellung und der zielorientierte Personaleinsatz sind. In der Personalpraxis beziehen viele Unternehmen außer den Themen Führungs- und Geschäftsprozess auch die Aktion und Emotion des Personals ein.
Modernes Personalmanagement zielt - unter Einbeziehung von Aspekten der Sozial- und Umweltverträglichkeit - auf nachhaltigen Erfolg ab. Dazu sind Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements und eines Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen (Corporate Governance) erforderlich. Der Ordnungsrahmen wird maßgeblich durch Gesetzgeber durch das Rechtssystem bestimmt.
Nur nachhaltiger Erfolg bedeutet für die Personalabteilung der Zukunft Werterhaltung und Wertschöpfung auf lange Sicht.
Beispiele: Hohe Mitarbeiterzufriedenheit verbunden mit höherer Arbeitsproduktivität, kreativere Forschung und Entwicklung, weniger Betriebskosten, eine längere Betriebszugehörigkeit, langfristige Bindung hochqualifizierter Mitarbeiter ("Talente") und vermehrtes Interesse hochwertiger Bewerber, weniger Krankenstand und Fehlzeiten, geringere Personalkosten, höhere Leistungen, schnellere Reaktion auf Veränderungen am Markt.
In diesem Zusammenhang stehen die Sicherung der Arbeitsplätze, des Einkommens in ausreichender Höhe und der Arbeitsfähigkeit, die Gestaltung und Verbesserung des Arbeitsklimas und der Führungskultur und die Bündelung aller Kräfte auf das Unternehmensziel.
Manche Anforderungen sind verpflichtend: Erfüllen der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, Arbeitsplatzsicherheit (Brandschutz, Emissionsschutz, Umweltschutz), betriebliche Mitbestimmung.
Personalstrategisch können daraus konkrete Ziele für die Führungskräfte („Leadership“), die Teams und die Mitarbeiter abgeleitet werden.
In einem arbeitsrechtlich geregelten System, wie in Deutschland, muss sich der Bereich Human Resource Management insbesondere mit dem Arbeitsrecht als Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der nichtselbständigen, abhängigen Arbeit beschäftigen, auseinandersetzen.
Es sind zu unterscheiden:
Innerhalb dieses rechtlichen Rahmens müssen des Weiteren sowohl die Bedürfnisse bzw. Ziele der Eigentümer bzw. Anteilseigner (z. B. Aktionäre, sog. Shareholder) als auch verschiedenster Interessensgruppen (z. B. Konkurrenten, Gewerkschaften, Behörden, Kommunen, Politik usw.), also externer Gruppen, die ebenfalls Ansprüche an das Unternehmen haben (sog. Stakeholder) berücksichtigt werden. Um Unternehmensziele zu erreichen, bedarf es zielorientierter Maßnahmen und Ressourcenplanung im Personalbereich und einer geeigneten Unternehmenskultur.
Die Rechtsordnung sichert durch Zwang den gesellschaftlichen Frieden. Nur durch Einschränkungen der Freiheit können Menschen wirklich frei sein. Da Menschen unterschiedliche Interessen und Wünsche haben, kommt es zwangsläufig zu Auseinandersetzungen. Durch das Recht werden diese Streitereien friedlich und nach einem geregelten Verfahren gelöst.
Letztlich hat das Recht eine grundsätzliche Erziehungsfunktion. Alle Bereiche des Lebens werden durch das Recht gestaltet. Gesellschaftlich unerwünschte Verhaltensweisen sollen bestraft und somit langfristig verhindert werden. Der Staat hat das Gewaltmonopol inne und muss es nutzen, um verhängte Strafen für Rechtsvergehen auch durchzusetzen.
In der Literatur werden im Wesentlichen drei Kernfunktionen des deutschen Rechtssystems unterschieden:
Situationsbeschreibung:
Im Folgenden finden Sie Beispiele welche den o. g. Kernfunktionen zugeordnet werden können.
Beispiele: Straf-, Steuer-, Sozialrecht.
Beispiele: Arbeits-, Schuld-, Miet-, Familien-, Erb-, Handels-, Gesellschaftsrecht.
Situationsbeschreibung:
Im Folgenden finden Sie Beispiele welche den beiden o. g. Rechtsgebieten zugeordnet werden können.
Ohne Willenserklärungen ist in unserer Rechtsordnung keinerlei rechtliches Handeln möglich. Eine Willenserklärung kann wie folgt beschrieben werden:
1. eine Person (Rechtssubjekt),
2. erklärt ihren Willen:
3. mit dem Ziel einer Rechtsfolge.
Grundsätzlich können drei verschiedene Möglichkeiten unterschieden werden, wie ein Rechtssubjekt eine Willenserklärung abgeben kann:
Situationsbeschreibung:
Im Folgenden finden Sie Beispiele welche den Möglichkeiten einer Abgabe von Willenserklärungen zugeordnet werden können (vgl. dazu §§ 133, 242 BGB).
Ein Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer Willenserklärung. Durch diese Willenserklärung(en) kommt es zu einer Rechtsfolge. Es gibt verschiedene Arten von Rechtsgeschäften. Als erstes unterscheidet man zwischen einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften (Verträge). Weiter wird unterschieden zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen, sowie zwischen einseitig und gegenseitig verpflichtenden Verträgen.
Folgende Skizze verdeutlicht den o. g. Sachverhalt:
Situationsbeschreibung:
Im Folgenden finden Sie Beispiele welche den verschiedenen Arten von Rechtsgeschäften zugeordnet werden können.
Verträge kommen durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Zwischen diesen beiden Willenserklärungen muss eine inhaltliche Übereinstimmung vorliegen, ein sog. Konsens (aus dem lat. consensus = Überein- /Zustimmung). Ob tatsächlich ein Konsens vorliegt muss ggf. durch Auslegung im Sinne der §§ 133, 157 BGB erfolgen.
Folgende Skizze verdeutlicht den o. g. Sachverhalt:
Es muss somit über alle Punkte, die Vertragsinhalt werden sollen, eine Einigung erzielt werden. Bei fehlender inhaltlicher Übereinstimmung liegt ein Dissens (aus dem lat. dissensus = Uneinigkeit) vor; dies führt grundsätzlich zur Nichtigkeit eines Vertrages. Auf die unterschiedlichen Dissensarten soll hier nicht weiter eingegangen werden.
Situationsbeschreibung:
Im Folgenden finden Sie Beispiele im Hinblick auf das Zustandekommen von Verträgen. Diese können hinsichtlich ihrer Wirksamkeit betrachtet werden.