Prof. Dr. Dr. Dietmar Ernst ist Professor für Corporate Finance an der European School of Finance der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) in Nürtingen.

Bilgehan Akbiyik, MBA, ist CFO der INAIA GmbH, ein Anbieter für Islam-konforme Finanzlösungen. Als Bankfachwirt besitzt er mehrjährige Erfahrung im Bereich Private Banking und Islamic Finance. Er ist Mitglied der „Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions“ (AAOIFI) und geprüfter „Certified Sharia Auditor and Advisor“ (CSAA).

Ali Srour, MBA, ist als Business Development Manager für die Live Trackway GmbH tätig. Er ist gelernter Finanzassistent und graduierte 2012 erfolgreich in dem Studiengang Internationales Finanzmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. 2014 absolvierte er sein MBA-Studium an der California University of Management and Sciences.

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <www.dnb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-86764-787-8 (Print)

ISBN 978-3-7398-0267-1 (EPUB)

ISBN 978-3-7398-0268-8 (EPDF)

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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Einbandgestaltung: Susanne Fuellhaas, Konstanz

Printed in Germany

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Vorwort zur 2. Auflage

Das islamische Finanzwesen entwickelt sich rasant zu einem bedeutungsvollen Finanzsystem, welches international immer mehr an Bedeutung gewinnt. So reagieren auch einzelne Märkte auf diese Entwicklung. Das überarbeitete Buch soll zum einen aktuelle Marktinhalte wiedergeben und zum anderen, mit dieser Entwicklung begleitete Standardisierungsmaßnahmen internationaler Einrichtungen aufzeigen. Die internationale Organisation für islamkonforme Accounting- und Auditstandards AAOIFI veröffentlichte im Dezember 2015 sowohl die Aktualisierung der „Shari’a Standards“ für Finanzinstitutionen als auch die Überarbeitung der „Accounting, Auditing and Governance Standards“. Die 2. Auflage wird relevante Änderungen und Erweiterungen dieses Regelwerks berücksichtigen und im Weiteren grundlegende Bestimmungen detaillierter darstellen.

Die Leser werden durch die 2. Auflage die Tendenzen des islamischen Finanzmarktes erkennen und ggf. auf einen möglichen Trend reagieren können. Mit Erteilung einer Vollbanklizenz an eine islamisch orientierte Bank durch die BaFin reagiert auch der deutsche Finanzmarkt auf die zunehmende Bedeutung des Islamic Banking. Die überarbeitete Version wird wieder im Schwerpunkt die aktuellen Entwicklungen in Deutschland darstellen.

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

AAOIFI Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions
ABS Asset-Backed Securities
Anm. Anmerkung
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BBA Bay Bithaman Ajil
bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
ca. circa
CEO Chief Executive Officer
CFO Chief Financial Officer
CIBAFI General Council of Islamic Banks and Financial Institutions
d.h. das heißt
DJ Dow Jones
DMI Dar Al-Maal Al-Islami
e.K. eingetragener Kaufmann
EK Eigenkapital
etc. et cetera
EUR Euro
EURIBOR European Interbank Offered Rate
FK Fremdkapital
FTSE Financial Times Stock Exchange
ggf. gegebenenfalls
GB Großbritannien
Hrsg. Herausgeber
IBB Islamic Bank of Britain
ICM Islamic Capital Market
IDB Islamic Development Bank
i.d.R. in der Regel
i.H.v. in Höhe von
IIBI Institute of Islamic Banking and Insurance
IIFM International Islamic Financial Market
IFSB Islamic Financial Services Board
IIRA Islamic International Rating Agency
IRTI Islamic Research and Training Institute
ISDA International Swaps and Derivatives Association
LBB Landesbank Berlin
LIBOR London Interbank Offered Rate
LMC Liquidity Management Centre
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
Nr. Nummer
o.Ä. oder Ähnliches
o.J. ohne Jahresangabe
OTC Over the Counter
QES Quantitative Equity Selection
QPO Qualifying Public Offering
o.V. ohne Verfasser
RIB Retail-Islamic Banking
S. Seite
S&P Standard & Poors
SPV Special Purpose Vehicle
SRI Socially Responsible Investment
u.a. und andere
USA United States of America
USD United States Dollar
usw. und so weiter
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Strukturabbildung zu Teil 1 – Instrumente des Islamic Finance
Abb. 2 Struktur einer Murabaha
Abb. 3 Struktur einer Mudaraba
Abb. 4 Struktur einer Musharaka
Abb. 5 Struktur einer Ijara
Abb. 6 Struktur eines parallelen Salam
Abb. 7 Strukturabbildung zu Teil 2 – Islamic Private Banking
Abb. 8 Islam-konforme Konten und die zugehörigen islamischen Instrumente.
Abb. 9 Struktur einer allgemeinen Sukuk-Emission
Abb. 10 Arten von Investment Sukuk
Abb. 11 Immobilienfinanzierung auf Basis einer Modified Murabaha
Abb. 12 Immobilienfinanzierung auf Basis einer Diminishing Musharaka
Abb. 13 Bedürfnispyramide von islamischen Finanzprodukten nach Maslow
Abb. 14 Produktpräferenzen muslimischer Kunden in Deutschland
Abb. 15 SWOT-Analyse für Retail-Islamic-Banking in Deutschland

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Annahmen für die Ijara-wal-Iqtina
Tabelle 2 Tilgungsplan Ijara-wal-Iqtina
Tabelle 3 Vergleich eines klassischen Fahrzeugleasings mit einer Fahrzeug-Ijara
Tabelle 4 Unterschiede zwischen Istisna'a und Salam
Tabelle 5 Übersicht der weltweiten Verteilung der Islamic Finance Volumina
Tabelle 6 Praktische Beispiele für Sukuk-Emissionen
Tabelle 7 Handelbarkeit von Sukuk-Formen auf dem Sekundärmarkt

Warum ein Buch zum Islamic Finance und Islamic Banking?

Islamic Finance zählt mittlerweile zu den aussichtsreichsten Finanzmärkten der Welt. Nicht nur die Sensibilisierung bestimmter Kundengruppen mit religiösem Hintergrund scheint die Nachfrage zu erhöhen, sondern auch die aktuellen wirtschaftlichen Ereignisse und ihre Auswirkungen auf die globalen Märkte fördern die Ausweitung der „islamischen Finanzindustrie“ als Alternative zum konventionellen Bankwesen.

Angesichts der immer mehr an Bedeutung gewinnenden islamischen Finanzstrukturen entwickelten sich islamische Finanzmärkte zu aktiven Teilnehmern dieser Finanzindustrie. An diesem Wachstumsmarkt partizipieren aber nicht nur islamische Länder und deren Banken, sondern auch einige asiatische und europäische Staaten mit ihren global tätigen Großbanken. Aber auch in Ländern mit einem muslimischen Bevölkerungsanteil bieten islamische Finanzprodukte für alle Finanzinstitute (von Sparkassen und Volksbanken bis hin zu den Großbanken) die Möglichkeit, neue Kundenpotenziale zu erschließen.

Trotz der zunehmenden Bedeutung von Islamic Finance und Islamic Banking besteht in nicht-muslimischen Kreisen (aber vielleicht auch bei den Muslimen selbst) noch wenig Kenntnis über die Instrumente und die Einsatzmöglichkeiten islamischer Finanzprodukte. Ferner gibt es wenig Literatur darüber, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen islamischen und konventionellen Finanzprodukten bestehen. Da im Islamic Finance und Islamic Banking keine Trennung zwischen religiösem und weltlichem Bereich besteht, erfordert die Anwendung islamischer Finanzprodukte auch Kenntnisse der durch den Islam gesetzten Gestaltungsmöglichkeiten.

Ziel dieses Buches ist es, einen wissenschaftlich fundierten und praxisgerechten Beitrag zum besseren Verständnis von Islamic Finance und Islamic Banking zu leisten und der Finanzindustrie in Deutschland die Chancen und Möglichkeiten, aber auch Grenzen islamischer Finanzinstrumente für deren nationalen und internationalen Einsatz aufzuzeigen.

Das Autorenteam verfügt über langjährige Erfahrung in der Bank- und Finanzwirtschaft sowie in den islamischen und westlich geprägten Finanzmärkten.

Wir danken dem Verlag UVK Lucius für seinen Mut, dieses spannende Thema gemeinsam mit uns anzugehen. Herr Dr. Schechler von UVK Lucius hat uns in allen Schritten der Bucherstellung professionell unterstützt, wofür wir ihm herzlich danken wollen.

Für Fragen, Anregungen, Kritik (und vielleicht auch Lob) stehen wir den Lesern unter info@dicf.de gerne zur Verfügung.

Wir wünschen allen Lesern eine interessante und erkenntnisreiche Lektüre.

Prof. Dr. Dr. Dietmar Ernst, Bilgehan Akbiyik und Ali Srour

TEIL 1: INSTRUMENTE DES ISLAMIC FINANCE

1 Einführung zu Teil 1

Zu Beginn des Buches erfolgt in Teil 1 eine Einführung zum Thema Islamic Finance mit ihren Grundlagen und den elementaren Merkmalen. Dadurch wird es dem Leser ermöglicht, die im Inhalt dargestellten Themen kontinuierlich nachzuvollziehen.

Um Islamic Finance und Islamic Banking verstehen und anwenden zu können, müssen wir uns zunächst mit den dafür relevanten religiösen Grundlagen des Islams beschäftigen. Dazu zählen die Scharia, welche die Rechtsquelle des Islams darstellt, profit-and-loss-sharing Transaktionen in der islamischen Finanzwelt sowie elementare Verbote im Islamic Finance. Diese bilden die Rahmenbedingungen für Islamic Finance und Islamic Banking. Wichtig für das islamische Finanzwesen sind auch die Organisationen und Institutionen, die das Regelwerk für die islamische Finanzindustrie erstellen und überwachen.

Zu den Islam-konformen Finanzinstrumenten, die im Folgenden ausführlich besprochen werden sollen, zählen:

Die folgende Abbildung zeigt den Aufbau von Teil 1.

Abb. 1: Strukturabbildung zu Teil 1 – Instrumente des Islamic Finance

2 Grundbausteine des Islamic Finance

2.1 Scharia – Die Rechtsquelle des Islams

Der Begriff Scharia wird in der Regel, wenn auch etwas ungenau, als islamisches Recht übersetzt. Mit der Regulierung der kreuzenden Sphären der profanen und sakralen Handlungen ist die Scharia viel breiter gefasst als ein säkulares Rechtssystem im Sinne allgemeiner Gesetze. Mittelalterliche arabische Lexikographen haben die Scharia dem semantischen Bereich, basierend auf dem Verb dehnen oder gedehnt werden, zugeschrieben. Hier handelt es sich wahrscheinlich um die Entstehung seiner Verwendung als Pfad oder Weg. Als Substantiv kommt es nur einmal im Koran vor, in dem es den von Gott bestimmten Weg bezeichnet. Um den modernen akademischen Übereinkommen zu entsprechen, werden die Begriffe islamisches Recht und Scharia in diesem Buch synonym verwendet.1

2.2 Profit-and-Loss-Sharing Transaktionen

Die Scharia beinhaltet den Leitgedanken der Risikoteilung. Darunter wird verstanden, dass ein Geldgeber nicht nur an den Gewinnen eines Geschäfts partizipieren soll, sondern auch die Verluste mittragen muss. Dabei ist es unerheblich, ob der Investor als Eigenkapital- oder Fremdkapitalgeber auftritt.2

Das Islamic Finance wird durch die Regeln und Vorschriften der Scharia bestimmt, die festlegen, dass das Einkommen ein Ergebnis aus produktiven wirtschaftlichen Aktivitäten, basierend auf einem Handel und den Grundsätzen der Profit-and-Loss-Sharing-Verträge, sein muss.3

2.3 Elementare Verbote im Islamic Finance

2.3.1 Ribah – Zins

„(...) Denn das Geld ist um des Tausches willen erfunden worden, durch den Zins vermehrt es sich dagegen durch sich selbst. (…) Diese Art des Gelderwerbs ist also am meisten gegen die Natur.“4

Der griechische Philosoph Aristoteles unterstützt mit seinen Worten die Auffassung der islamischen Rechtslehre. Denn der vielleicht weitreichendste und umstrittenste Aspekt der islamischen Wirtschaft im Hinblick auf ihre Implikationen ist aus westlicher Perspektive das Zinsverbot. Die Zahlung von Riba und die Einnahme von Zinsen, wie sie bei einem herkömmlichen Bankensystem vorkommen, sind explizit durch den Koran verboten. Denn der Zins schafft keinen tatsächlichen Mehrwert, sondern ist eine Kompensation, die alleinig für die Zurverfügungstellung von Kapital erhoben wird. Diese Art von Kapitalertrag ist im islamischen Finanzverständnis strengstens untersagt. Daher müssen die Anleger auf andere Weise kompensiert werden. An dieser Stelle sei gesagt, dass nicht der Kapitalertrag selbst verboten ist, sondern die charakteristische Besonderheit der Zinszahlung und die konventionelle Eigenschaft des Fremdkapitals.

2.3.2 Gharar Spekulation

Das zweite Verbot im Islamic Finance sind diejenigen geschäftlichen Transaktionen, die Elemente der Spekulation in sich bergen, Gharar. In der Wirtschaftsterminologie bedeutet Gharar, ein Wagnis blind zu übernehmen, ohne über ausreichende Kenntnisse darüber zu verfügen, oder eine zu riskante Transaktion einzugehen. Allerdings können kleinere Unsicherheiten zulässig sein, wenn eine Notwendigkeit besteht. Im allgemeinen Kontext lauten die übereinstimmenden Ansichten der Juristen, dass alle Transaktionen, welche die wesentlichen Säulen der Vertragsbedingungen hinsichtlich der Prüfung auf Gharar nicht oder vernachlässigt definieren, für die Parteien ein Risiko enthalten, das für sie unnötig ist. Diese Art von Risiko wird als inakzeptabel erachtet, da es mit der Spekulation aufgrund seiner inhärenten Unsicherheit gleichzusetzen ist. Spekulationsgeschäfte mit diesen Eigenschaften sind daher verboten.5

2.3.3 Maysir/Qimar Glücksspiel

Ein weiteres Verbot im Islamic Capital Market (ICM) betrifft das Glücksspiel. Es wird hauptsächlich dann angewendet, wenn es bspw. um den Bann derivativer Produkte im Finanzwesen geht. D.h. es betrifft Produkte mit einem Hebel zum Underlying und ohne tatsächliche Eigentumsverhältnisse der gehandelten Waren oder Währungen. Das leicht erzielte Vermögen, welches zufällig bedingt und ungeachtet der Einhaltung der Rechte anderer Menschen angehäuft wird, beschreibt Maysir.

Qimar wird dagegen als die Gegebenheit bei Glücksspielen betrachtet, bei der das Eigentum an einer Sache an das Zustandekommen eines unsicheren Ereignisses gebunden ist. Eine solche Situation inkludiert, dass der Gewinn der einen Partei einen Verlust der anderen herbeiführt. Dabei ist es ungewiss, wer welche Position einnehmen wird.6

2.3.4 Unethische Geschäfte

Im Islam sind dessen Anhängern der Verzehr von Schweinefleisch oder das Trinken von Alkohol untersagt. Diese Verbote beziehen sich nicht nur auf das Privatleben der Gläubigen, sondern gelten auch für die Wirtschaft und somit das Islamic Finance. Grundsätzlich sind der Handel, die Beförderung oder Veräußerung solcher Güter in einem ICM verboten. Die Restriktion beschränkt sich nicht nur auf Alkohol und Schweinefleisch, sondern auch auf Pornografie, Tabak, Prostitution und den Handel mit Waffen. Ebenso ist es unter den Vorschriften der Scharia nicht erlaubt, sich an Unternehmen, welche die eben genannten verbotenen Geschäfte betreiben, zu beteiligen.

Die Ausnahme beschreibt das Regelwerk des AAOIFI (Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions), Sharia Standards No. (21): welches besagt, dass in konventionelle Unternehmen investiert werden darf, wenn ihre Hauptgeschäftsfelder islamisch erlaubt sind und nur zum Teil unerlaubte Transaktionen wie beispielsweise Zinsgeschäfte ausgeübt werden. Die im Folgenden aufgeführten Kennzahlen dürfen nicht höher als 30 % sein, damit ein Unternehmen als Scharia-konform zertifiziert werden kann:

Nach AAOIFI ist es verpflichtend Erträge, aus unerlaubten Transaktionen zu eliminieren.

2.4 Wichtige Organisationen und Regulatoren im islamischen Finanzwesen

Internationale Gremien wurden für die Bildung und Entwicklung von regulatorischen Scharia-Standards für Islamic Finance Institutionen konstituiert. Sie haben grundsätzlich einen empfehlenden Charakter. Die drei wichtigsten Einrichtungen, sofern gewisse nationale Regulierungsbehörden die Standards für IFIs regulieren, sind die International Islamic Financial Market (IIFM), die „Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions“ (AAOIFI) und der „Islamic Financial Services Board“ (IFSB), auf welche im Folgenden detailliert eingegangen wird.8

Weitere relevante Institutionen sind:

Darüber hinaus verfügt jedes konstituierte islamische Finanzinstitut über einen sogenannten Scharia Board, welcher zur Sicherstellung der Islam-gerechten Geschäftsauslegung eingerichtet wird (darauf wird im letzten Punkt dieses Kapitels detailliert eingegangen).11

2.4.1 IIFM

Der IIFM (International Islamic Financial Market) konzentriert sich in erster Linie auf islamische Finanzinstrumente, Produktentwicklungen, Verträge und die Formulierung von Richtlinien. Hauptsächlich erteilt diese Non-Profit-Organisation Empfehlungen zur Standardisierung und Weiterentwicklung dieser Bereiche.

2.4.2 AAOIFI

Zu den wichtigsten und bekanntesten Institutionen gehört die Non-Profit Organisation AAOIFI (Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions). Sie richtet ihren Fokus hauptsächlich auf Themen wie Buchführung, Bilanzierung und Corporate Governance. Auch sie hat die primäre Aufgabe, gewisse Standards in den Bereichen Rechnungslegung und Scharia, Corporate Governance, Rechnungsprüfung zu entwickeln oder auch allgemeine Stellungnahmen zu ethischen Themen zu formulieren.12

2.4.3 IFSB

Eine weitere Organisation, welche Standards und Richtlinien formuliert und entwickelt, ist das IFSB (Islamic Financial Services Board). Die vom IFSB entwickelten Standards werden von Regulierungsbehörden und Aufsichtsorganen ausgeführt. Internationale Standards, wie die Baseler Richtlinien, werden ebenfalls durch das IFSB an die islamischen Einrichtungen und Instrumente angepasst.13

2.4.4 IIRA

(IIRA)