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Herbert F. Bender

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

unter Berücksichtigung von REACH und GHS

5., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

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Autor

Prof. Dr. Herbert F. Bender

Weimarer Str. 9

67459 Böhl-Iggelheim

Geleitwort

Mit der Aufnahme der Schüler und Studenten in den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung von 1986 und der dadurch vorgenommenen Ausweitung des Geltungsbereiches dieser wichtigsten Arbeitsschutzvorschrift beim Umgang mit Chemikalien auf den Schul- und Hochschulbereich setzte sich auch bei den Fachhochschulen und Hochschulen die Kenntnis durch, dass es wünschenswert und notwendig ist, die Studierenden nicht nur in den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern, sondern auch auf anderen Gebieten auszubilden. Parallel dazu nahm die Diskussion in der Öffentlichkeit über Nutzen und Risiken der Naturwissenschaften, insbesondere der Atomindustrie, der chemischen Industrie und der Gentechnik immer weiter zu und zwang die Naturwissenschaftler und Ingenieure, ihre fachlichen Positionen auch gegenüber Laien in überzeugender Weise darzulegen. Während die ältere Generation derartiger Diskussion leider immer noch überwiegend ablehnend gegenübersteht, ist bei den jüngeren die Erkenntnis gereift, dass Vertrauen auf die Technik allein in der Diskussion nicht hilft, wenn es darum geht, von Störmeldungen erschreckten Mitbürgern die Risiken der Chemie im Vergleich zu Risiken des alltäglichen Lebens in verständlicher Weise klar zu machen.

Inzwischen haben auch die Hochschulen erkannt, dass ihre Einbeziehung in die Gefahrstoffverordnung durch das Bundesarbeitsministerium keine Gefährdung der Freiheit, Forschung und Lehre darstellt, sondern dazu beitragen sollte, insbesondere die Studenten der Chemie über die fachliche Ausbildung hinaus auch in wichtigen Randbereichen, wie z. B. der Toxikologie oder den Rechtswissenschaften, aus- und fortzubilden. Spätestens dann, wenn der Diplomchemiker das Forschungslabor verlässt und als Betriebsleiter gezwungen ist, sich weniger mit chemischen Molekülen als vielmehr mit Fragen der Wirtschaftlichkeit des Betriebes, des Arbeitsrechts und des Umweltrechts zu befassen, wird er verstehen, wie wichtig gerade für seine betriebliche Praxis es war, dass die entsprechenden Grundlagen bereits in seiner Ausbildung gelegt wurden.

Auch der Naturwissenschaftler und Ingenieur kann sich der Wechselwirkung der Naturwissenschaften mit dem Recht nicht entziehen. Er muss in der Lage sein, mit den Rechtsabteilungen in größeren Betrieben und mit den Umwelt- und Arbeitsschutzbehörden seine fachlichen Probleme zu erörtern und zu versuchen, einvernehmlich schwierige Sachverhalte in rechtlich einwandfreier Weise zu lösen. An vielen Universitäten werden bereits Vorlesungen in Toxikologie und Gefahrstoffrecht angeboten. Während Lehrbücher der allgemeinen Toxikologie, die traditionell für Studenten der Medizin und Pharmazie geschrieben wurden, zahlreich auf dem Büchermarkt vorhanden sind, fehlt es an Einführungen speziell für Chemiker und andere Naturwissenschaftler, die ihr Fachwissen um toxikologische und juristische Hintergrundinformationen ergänzen möchten. Das vorliegende Buch soll diese Lücke schließen helfen und ein Leitfaden für die Studenten bilden, die eine Sachkenntnisprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegen möchten. Die Einführung in die toxikologischen Grundlagen erfolgt deshalb an Hand der im Chemikaliengesetz beschriebenen Stoffeigenschaften und der daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen, sodass von dieser Seite ein leichter Zugang in die Arbeitsschutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung möglich ist. Diese werden im zweiten Teil des Buches für die Zwecke der Sachkenntnisprüfung hinreichend ausführlich beschrieben. Als maßgeblicher Mitverfasser der Gefahrstoffverordnung hoffe ich, dass möglichst viele Studenten über ihr engeres Fachstudium hinaus ein großes Interesse auch an Fragen der Toxikologie und der Rechtswissenschaft finden und dazu beitragen, in sachbezogenen Diskussionen die von der Chemie ausgehenden Risiken, aber auch ihren Nutzen, in überzeugender Weise darzustellen.

Ministerium für Arbeit und Soziales

Dr. Helmut Klein

Vorwort zur 5. Auflage

Seit der letzten Auflage hat sich nicht nur das Stoffrecht stürmisch weiterentwickelt, darüber hinaus haben wichtige toxikologische Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte Eingang in die Rechtssetzung gefunden. Insbesondere die Regelungen zu krebserzeugenden Stoffen wurden mit der Differenzierung in genotoxische und nicht genotoxische Wirkung und dem Expositions-Risiko-Konzept weiterentwickelt. Die vollkommene Integration in die Gefahrstoffverordnung soll zwar erst mit der nächsten Novelle erfolgen, in der TRGS 910 wurde das Konzept jedoch bereits aufgenommen. Zusätzlich wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Dokumentation bei Tätigkeiten mit möglicher Gefährdung gegenüber krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen erläutert, mit gleichzeitigem Hinweis auf die benutzerfreundliche Hilfestellung durch die „Zentrale Expositionsdatenbank“ (ZED) bei der DGUV.

Nach Neufassung der Chemikalien-Verbotsverordnung mit Anpassung an die CLP-Verordnung ist nach langer Verzögerung zum Jahresanfang endlich wieder eine vollziehbare Rechtsgrundlage beim Inverkehrbringen von Stoffen mit speziellen Eigenschaften geschaffen worden. Auch wenn die Kriterien für die Anerkennung der notwendigen Auffrischungslehrgänge für die Sachkunde zurzeit noch nicht vorliegen, sollen diese in 2018 veröffentlicht und anwendbar sein. Da die Verbote und Beschränkungen beim Inverkehrbringen nunmehr, mit Ausnahme der im Anhang der Chemikalien-Verbotsverordnung aufgeführten nationalen Ausnahmen, ausschließlich in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführt sind, wurden diese vollständig aufgenommen und übersichtlich beschrieben.

Der aktuelle Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung enthält zahlreiche Fragen zu Bioziden, infolgedessen wurden auch hierzu die grundlegenden Prinzipien kurz beschrieben.

Die Regelungen zum Explosionsschutz wurden ebenfalls neu aufgenommen, da diese Vorschriften von der Betriebssicherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung überführt wurden.

Desgleichen wurde die Störfallverordnung durch Umsetzung der Seveso-III–Richtlinie kürzlich an die CLP-Verordnung angepasst. Aufgrund der umfassenderen neuen Anwendungskriterien wurden die Grundprinzipien erläutert.

Auf europäischer Ebene wurde die CLP-Verordnung 1272/2008 intensiv weiterentwickelt. Nach Ablauf der Übergangsfristen der früheren Stoff- und Zubereitungsrichtlinien konnten die Beschreibung der alten Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften entfallen. Diese wurden an die aktuelle CLP-Verordnung angepasst und entsprechend fort geschrieben.

Da die letzte Registrierfrist der REACH-Verordnung fast abgelaufen ist, wurde der Schwerpunkt auf das Zulassungsverfahren, die Kandidatenliste und die unterschiedlichen Programme zur Evaluierung der Stoffdaten gelegt. Ergänzend wurden die nach der REACH-Verordnung abzuleitenden DNEL-Werte im Kapitel 3 (Grenzwerte) ausführlicher beschrieben. Aufgrund der großen Bedeutung der Sicherheitsdatenblätter für die betriebliche Praxis wurden die Anforderungen an die Erstellung umfassender dargestellt.

Abschließend wurden die weiteren Stoffgesetze deutlich gestrafft und an die Notwendigkeit der Sachkundeprüfung nach Chemikalien-Verbotsverordnung besser angepasst, auch wenn nach wie vor im amtlichen Fragenkatalog zum Teil obskure Fragen zu in der Praxis irrelevanten Verordnungen enthalten sind.

Böhl-Iggelheim, im September 2017

Herbert F. Bender

Vorwort zur 1. Auflage

Dieses Buch befasst sich mit den Risiken, die von Chemikalien auf Mensch und Umwelt ausgehen können. Durch eine ausführliche Diskussion auf naturwissenschaftlicher Basis sollen die tatsächlichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien für den Leser besser beurteilbar werden. Aus der Kenntnis der Eigenschaften von Gefahrstoffen soll der Leser in die Lage versetzt werden, die von ihnen ausgehenden Gefährdungen sachgerecht zu bewerten und die angemessenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln auszuwählen.

Während die mit Chemikalien verbundenen Risiken in der öffentlichen Diskussion sehr häufig überbewertet werden, neigen viele Menschen zu einer Unterbewertung der sehr viel größeren Gefahren des alltäglichen Lebens, als Beispiel seien nur das Rauchen und der Straßenverkehr erwähnt. In diesem Sinne soll das vorliegende Buch einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um die Gefahren der Chemie leisten, auch im Hinblick auf die häufig emotionalisierte öffentliche Meinung. Das Grundkonzept dieses Buches ist im Laufe einer Vorlesung für Studierende der Naturwissenschaften an der Universität Heidelberg entstanden. Der Inhalt des Kompendiums erfüllt die Anforderungen, die an die Sachkenntnis für die Abgabe von vielen Chemikalien gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung gestellt werden. Es richtet sich somit insbesondere an alle Studierenden, die im Laufe ihres Studienganges diese Sachkenntnis erwerben müssen.

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die ausführliche Diskussion der wichtigsten Stoffeigenschaften auf toxikologischer Grundlage und die zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale gelegt. Nur durch Kenntnis der Stoffeigenschaften lassen sich die tatsächlichen Risiken beim Umgang und bei der Anwendung korrekt abschätzen, deshalb wird dieses einleitende Kapitel allen weiteren Ausführungen vorangestellt. Davon ausgehend werden die unterschiedlichen Arbeitsplatzgrenzwerte verständlich abgeleitet und ihre Bedeutung für den Arbeitsschutz herausgestellt. Die wesentlichsten Regelungen des Chemikaliengesetzes als übergeordnetem Gesetz werden kurz vorgestellt, insbesondere werden die grundlegenden Anforderungen bei der Anmeldung neuer Stoffe ausgeführt.

Die Interpretation der Gefahrstoffverordnung steht im Mittelpunkt des sich anschließenden Gefahrstoffrechtes. Eingeleitet wird dieses Kapitel mit der aus der Einstufung der Stoffe resultierenden Kennzeichnung. Die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen werden in Grundzügen vorgestellt. Die Kenntnisse der Schutzmaßnahmen sind zur Durchführung der Belehrungspflicht bei der Abgabe von Stoffen nach Chemikalien-Verbotsverordnung unabdingbar. Eine ausführliche Diskussion dieses zentralen Bestandteils der Gefahrstoffverordnung bleibt einem späteren Buch vorbehalten, hier können nur die wesentlichen Schutzmaßnahmen Berücksichtigung finden, die in erster Linie für Laboratorien von Bedeutung sind.

Die bei der Abgabe von Chemikalien zu berücksichtigenden Vorschriften nach der Chemikalien-Verbotsverordnung werden vorgestellt. Der Leser wird in die Lage versetzt, als Verantwortlicher die korrekte Abgabe von Chemikalien selbst durchzuführen.

Wegen der Bedeutung von brennbaren Flüssigkeiten in unserer Industriegesellschaft sollen deren Eigenschaften und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen ebenfalls diskutiert werden.

Jedem Kapitel wurde eine Auswahl von Fragen nachgestellt, die dem Leser die Wissenskontrolle der behandelten Themen erlaubt. Musterlösungen finden sich im Anhang am Ende des Buches. Während die Fragen zu den Kapiteln 2 bis 7 alle relevant für die Sachkenntnisprüfung nach §5 Chemikalien-Verbotsverordnung sind, wurden die Fragen zu Kapitel 8 der Vollständigkeit wegen mit aufgeführt. Insbesondere auch aus dem Wissen heraus, dass durch brennbare Gase, Flüssigkeiten und Stäube die meisten gewerblichen und industriellen Unfälle verursacht werden.

Zum vereinfachten Auffinden wurden alle chemischen Namen im Text kursiv gedruckt.

Ganz besonders möchte sich der Autor bei Herrn Dr. med. Dr. rer. nat. Jäckh, BASF-AG, für die wertvollen Diskussionen und Anregungen zum Thema Toxikologie bedanken, ebenso bei Herrn Dr. Helmut Schnierle, Hoechst-AG, für die zahlreichen Hinweise zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen. Das einleitende Kapitel zur Rechtssystematik ist unter Mithilfe von Herrn Rechtsassessor A. Theuer, BASF-AG, entstanden. Herrn Dr. Helmut Klein, Bundesarbeitsministerium, gebührt besonderer Dank für die vielen konstruktiven und kritischen Anregungen und Anmerkungen und die zahlreichen Hinweise zu allen Kapiteln dieses Buches.

Nicht zuletzt möchte ich mich bei meiner Frau für die vielen Korrekturen, Diskussionen und das entgegengebrachte Verständnis bedanken.

Böhl-Iggelheim, im Februar 1995

Herbert F. Bender

Abkürzungsverzeichnis

AAV Europäisches Abfallverzeichnis
AC Erzeugniskategorie (Definition in der REACH-Verordnung)
ACSH Beratenden Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz (Ausschuss der Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung der EU-Kommission)
ADR accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route
AGS Ausschuss für Gefahrstoffe
AGW Arbeitsplatzgrenzwert (verbindliche nationale Luftgrenzwerte, TRGS 900)
ASI Abbruch, Sanierung, Instandhaltung
ATE acute toxicity estimate, Schätzwert der akuten Toxizität (Festlegung in CLP-Verordnung)
AwsV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Bundesverordnung, hat die VwVws abgelöst)
BAM Bundesanstalt für Materialprüfung
BAT Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert (gesundheitsbasierter Grenzwert im Körper, Festlegung durch MAK-Kommission)
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
BfC Bundesstelle für Chemikalien (nach ChemG nationale Bundesstelle bei der BAuA)
BfR Bundesinstitut für Risikobewertung
BG RCI Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln
BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen
BGW biologische Grenzwert (verbindliche nationale Grenzwerte im biologischen Material, TRGS 903)
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BM biological monitoring
BOELV binding occupational exposure limit values (Bindende Grenzwerte am Arbeitsplatz der EU gemäß Anhang III EG-RL 2004/37/EG)
BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
ChemG Chemikaliengesetz
ChemVOCFarbV Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke, Lösemittelhaltige Farben- und Lack- Verordnung
CMR cancerogen mutagen reprotoxic (keimzellmutagen, karzinogenen, reproduktionstoxisch)
CLH classification labelling harmonized (harmonisierte Einstufung gemäß CLP-Verordnung)
CoRAP community action rolling plan
CSA chemical safety assessment (Stoffsicherheitsbewertung)
CSR chemical safety report (Stoffsicherheitsbericht)
CT Computertomografie
DBB Di-μ-di-n-butylstanniohydroxyboran, Dibutylzinnhydrogenborat
DBBT Monomethyldibromdiphenylmethan
DCM Dichlormethan
DDT Dichlordiphenyltrichlorethan
DEGBE 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
DEGME 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DMEL derived minimum exposure level (in den Leitlinien der REACH-Verordnung festgelegter Maßstab für die Luftkonzentration krebserzeugender Stoffe)
DMF Dimethylformamid
DNEL derived no effect level (nach REACH-Verordnung abzuleitender Luftgrenzwert)
DNS Desoxyribonukleinsäure
ECHA Europäische Chemikalienagentur
ED endocrine disruptor (hormonell wirkende Stoffe)
EINECS Europäisches Altstoffinventar (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
EKA Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (Grenzwert im Körper für krebserzeugende Stoffe, Festlegung durch MAK-Kommission)
EPA Environmental Protection Agency (Umweltbehörde der USA)
ERC Umweltfreisetzungskategorie (Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung)
ETU Ethylenthioharnstoff
EU Europäische Union
Fp Flammpunkt
GBS granuläre biobeständige Stäube
GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)
GGBefG Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter, Gefahrgutbeförderungsgesetz
GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, mit Eisenbahnen und Binnenschifffahrt
GHS globally harmonized system (global harmonisiertes System)
GLP Gute Laborpraxis
IOELV indicative occupational exposure limit values (empfohlene Luftgrenzwerte für den Arbeitsplatz der EU)
KGW Körpergewicht
KMF künstliche Mineralfasern
KMU klein- und mittelständige Unternehmen
KrW-/AbfallG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
LCS Lebenszyklusstadium (Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung)
LD50 mittlere letale Dosis
LGK Lagerklassen (Festlegung in TRGS 510)
LLNA local lymph node assay, lokaler Lymphknotentest
LOAEL lowest observable adverse effect level
MAK Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (gesundheitsbasierter Luftgrenzwert der MAK-Kommission)
MDI Methylendiphenyldiisocyanat
MIK Maximale Immissions-Konzentration
MMMF man-made mineral fibres (künstliche Mineralfasern, KMF)
MTD maximal tolerierbare Dosis
MuSchArbV Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
MZE Mindestzündenergie
NOAEL no adverse effect level (im Tierversuch ermittelte Dosis ohne Gesundheitsbeeinträchtigung)
OEG obere Explosionsgrenze
OEL occupational exposure level (Oberbegriff für Arbeitsplatzgrenzwerte)
OSOR one substance, one registration
PAK polykondensierte aromatische Kohlenwasserstoffe
PBB polybromierte Biphenyle
PBT persistent und bioakkumulierbar toxisch
PC Produktkategorie (Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung)
PCB polychlorierte Biphenyle
PCT polychlorierte Terphenyle
PflSG Pflanzenschutzgesetz
PNEC predicted no effect concentration (Konzentration ohne gesundheitliche Beeinträchtigung für aquatische Lebewesen)
ppm parts per million
ProC Verfahrenskategorie (Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung)
PPORD product and process oriented research and development (Forschung und Entwicklung nach REACH-Verordnung)
PSA persönliche Schutzausrüstung
PSIS pre-submission information session (optionale Beratung im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach REACH-Verordnung
PVC Polyvinylchlorid
RAC Risk Assessment Committee, Ausschuss für Risikobewertung der ECHA
RID Internationale Eisenbahnvorschriften
RMM risk management measures (Arbeitsschutzmaßnahmen)
RMOA risk management option analysis
QSAR qualified structure-activity relationship
SCOEL Scientific Committee for Occupational Exposure Limits
SEAC Ausschuss für sozioökonomische Analyse der ECHA
SIEF Substance Information Exchange Forum
STEL short time exposure values (Kurzzeitwert von Arbeitsplatzkonzentrationen)
STOT specific target organ toxicity (spezifische Zielorgan-Toxizität)
SU Verwendungssektor (Deskriptor für Expositionsszenarien, festgelegt in Leitlinien der REACH-Verordnung)
SVHC substances of very high concern (besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH-Verordnung, veröffentlicht in der Kandidatenliste)
TCDD 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin
TDI Toluol-2,6-diisoyanat
TF technische Funktion
TGD technical guidance documents (nicht bindende Leitlinien der EU)
TLV threshold limit values (US Luftgrenzwerte)
TNT Trinitrotoluol
TRA tiered risk approach
TRBA technische Regeln biologischer Arbeitsstoffe
TRbF technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (aufgehobene technisch Regeln, ersetzt durch TRBS)
TRBS technische Regeln für Betriebssicherheit
TRGS technische Regeln für Gefahrstoffe
UBA Umweltbundesamt
UEG untere Explosionsgrenze
ÜF Überschreitungsfaktor
VEK Verwendungs- und Expositionskategorien (Begriff der REACH-Verordnung)
vPvB sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
VSK verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (siehe TRGS 420)
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WHO World Health Organization, Weltgesundheitsorganisation
WPC Working Party Chemicals (zuständiger Unterausschuss des ACSH der EU)
ÜF Überschreitungsfaktor
ZED Zentrale Expositionsdatenbank