Gisela Pekrul
Historische Handwerkszeichen
2. vollständig überarbeitete Auflage
Grafiken: Ernst Franta
EDITION digital®
Pekrul & Sohn GbR
Alte Dorfstraße 2 b
19065 Godern
Tel.: 03860-505 788
E-Mail: verlag@edition-digital.de
Internet: https://edition-digital.de/Berufszeichen/
Redaktionsschluss: 31.01.2011
ISBN: 978-3-931646-70-7 (E-Book)
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Warenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten sind und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Bei der Zusammenstellung der Handwerkszeichen und der Aufstellung der Rechte daran wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Verlag ist für jeden Hinweis dankbar. Die Autoren und der Verlag übernehmen für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung.
Das Urteil des Lesers zum Inhalt dieser Publikation ist den Autoren und dem Verlag wichtig, und wir sind dankbar für Lob, Anregungen, Korrekturen, Ergänzungen oder Kritik.
Die Berufsbezeichnungen wurden durchgängig in der männlichen Form angegeben. Es hätte den Rahmen dieser Publikation gesprengt, wenn die Autoren in historischen Quellen recherchiert hätten, ob und wann Frauen für einen bestimmten Beruf zugelassen waren. Es handelt sich nicht um eine Diskriminierung der Frau.
Die hier abgebildeten Berufswappen dienen lediglich der Ansicht. Unter http://www.edition-digital.com/seiten/hishwz/uebersicht.htm gibt es eine CD-ROM mit diesen Zeichen in verschiedenen Vektor- und Pixelformaten zur weiteren Verwendung. Mit diesen 51 Handwerkszeichen stellen Sie als Handwerker oder Verein Ihre Individualität heraus. Schon zahlreiche Handwerker nutzen die historischen Handwerkszeichen als Firmenlogo. Ihr persönliches Firmenlogo auf Ihrem Briefpapier, Ihren Visitenkarten und Ihrem Firmen-Fahrzeug macht Sie unverwechselbar. Vereine schaffen mit den historischen Handwerkszeichen ihre eigene Identität. Jeder erkennt Ihren Verein sofort wieder und dadurch steigt Ihr Ansehen extrem.
© 2011 EDITION digital® Pekrul & Sohn GbR, 19065 Godern
Die Erste Handwerksverordnung vom 15. Juni 1934 löste die Freien und Zwangsinnungen auf und ersetzte sie durch Reichsinnungsverbände.
Die Verordnung vom 27. November 1934 legte innerhalb der Reichsgruppe Handwerk Fachgruppen fest, deren Mitglieder die Gewerbetreibenden waren. Es gab die Fachgruppen Bestattungswesen, Getränkeleitungsreiniger, Handwerkliche Genossenschaften, Handwerkliches Schulungsgewerbe, Klavierstimmer, Schönheitspfleger, Theatergewandmacher und Kostümverleiher, Plisseebrenner und Leitergerüstbauer.
Mit der zweiten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Deutschen Handwerks vom 18. Januar 1935 wurde der Um- und Neubau der Handwerkskammern vollzogen, die auf der Grundlage des Gesetzes vom 26. Juli 1897 entstanden waren. Die Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 23. März 1935 über die bezirkliche und fachliche Gliederung der Reichsgruppe Handwerk gestattete freie Innungen nur noch für nichthandwerkliche Gewerbezweige. Mitglieder der Reichsinnungsverbände waren die angeschlossenen Handwerkerinnungen, nicht die in den Innungen vereinigten selbständigen Handwerker.
Die Anordnung vom 21.Mai 1935 legte 50 Reichsinnungsverbände statt der früheren über 70 Reichsfachverbände fest. Rund 350 Landes- und Bezirksverbände waren schon aufgelöst. Auf Grundlage der „Zweiten Anordnung über Reichsinnungsverbände vom 13. 8. 1935“ wurden weitere 40 Verbände teils mit Reichsinnungsverbänden vereinigt, teils aufgelöst. Es kamen weitere drei Reichsinnungsverbände hinzu (Glas- und Gebäudereinigerhandwerk, Wäscherei- und Plätterhandwerk sowie Rossschlächterhandwerk).
Die Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 18.7.1936 löste den Reichsinnungsverband der Edelsteinschleifer auf. Durch Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 8. Februar 1937 wurde das gesamte Buchdruckgewerbe in die Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung der Reichsgruppe Industrie eingegliedert. Es blieben 51 Reichsinnungsverbände mit insgesamt 201 Fachgebieten.
Zur äußeren Kennzeichnung der Dienststellen der Handwerksorganisationen (Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag, Reichsgruppe Handwerk, Landeshandwerksmeister, Reichsinnungsverbände mit ihren Bezirksstellen, Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und die Innungen) mit Innungsfahnen, Innungsschildern und dergleichen gaben sich alle Reichsinnungsverbände 1935 eigene Handwerkszeichen. Diese Zeichen wurden auf dienstlichen Briefbögen, Formblättern, Urkunden, Schildern, Plakaten, amtlichen Zeitschriften, Handwerksfahnen und anderen Gegenständen der Innungen verwendet. Die Handwerkszeichen konnten auch zur Kennzeichnung handwerklicher Leistungen und Waren als Ursprungs- und Gütezeichen verwendet werden. Zu diesem Zweck wurden einige Zeichen als Verbandszeichen in die Zeichenrolle beim Reichspatentamt eingetragen.
Die Verwendung wurde gestattet für Gemeinschaftswerbung und für künstlerisch gestalteten Wandschmuck ohne Verbindung mit einem Firmennamen, allerdings nur für Verbandsmitglieder. Verboten war die Verwendung für den privaten Gebrauch der Einzelbetriebe.
Für Dienststempel, Dienstsiegel und Standarten der Dienstfahrzeuge durfte nur das Berufsstandszeichen verwendet werden.
Am 6.12.1935 veröffentlichte die Zeitschrift "Deutsches Handwerk" die neuen Zeichen der Reichsinnungsverbände, allerdings ohne Farbangaben und Beschreibung.
Im Februar 1937 erschien im Handwerkerverlagshaus Berlin ein Farbendruck der nunmehr 51 Reichsinnungszeichen, bei einigen Zeichen gab es kleinere Änderungen. In seiner Ausgabe Nr. 31 vom 6.8.1937 veröffentlichte die Zeitschrift "Deutsches Handwerk" ebenfalls diese Zeichen, mit Farbangaben und Beschreibung. Dazu gab es eindeutige Hinweise zur Nutzung der Reichsinnungszeichen. Für die Ausschmückung von Festveranstaltungen und Gemeinschaftskundgebungen sowie als Wandschmuck in den Handwerksbetrieben gab es die Zeichen in Keramik, Holz, Metall und Glasmalerei. Die Zeichen waren nicht Wirtschafts- und Werbezeichen für Firmen, sondern Zeichen eines ganzen Berufsstandes und seiner Zweige. Sie dienten der Förderung des Gemeinschaftsbewusstseins, der Berufsehre und des Berufsstolzes.