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Michael Rohrlich
Vorsicht Suchmaschine. Rechtliche Tipps für Google und Co.

schnell+kompakt
ISBN: 978-3-86802-667-2

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Lektorat: Corinna Neu
Korrektorat: Frauke Pesch
Copy-Editor: Nicole Bechtel
Satz: Dominique Kalbassi
Umschlaggestaltung: Maria Rudi

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Vorwort

Ein Leben ohne Google & Co. ist wohl kaum mehr vorstellbar. Doch so praktisch eine Suchmaschine auch ist, sie bringt zahlreiche juristische Stolperfallen mit sich. Die Rechtslage ist insbesondere in Bezug auf den Branchenprimus sehr komplex. Das liegt vor allem daran, dass der Google-Konzern eine ganze Reihe von unterschiedlichsten Dienstleistungen anbietet. Die Onlinesuche ist zwar der zentrale und auch der älteste Dienst, längst aber nur noch einer von vielen. Von Onlinewerbung über Kartendienste, Shoppingportal und diverse Softwaretools bis hin zum sozialen Netzwerk und noch einigem mehr – bei Google gibt es nichts, was es nicht gibt. All diese Dienste sind zwar kostenfrei nutzbar und teils auch sehr praktisch, beinhalten aber leider auch nicht unerhebliche Gefahren.

Die meisten Internetnutzer können sich wohl kaum mehr vorstellen, was sie tagtäglich ohne die verschiedenen Dienste von Google tun würden. Bei vielen ist sogar die Suchfunktion als Startseite im Browser eingerichtet, von der aus sie praktisch jede Onlinesitzung starten. So wird beispielsweise die Internetseite der Sportschau nicht über den URL www.sportschau.de, sondern via Google-Suche aufgerufen. Das funktioniert natürlich auch, dauert aber länger.

Auch wenn inzwischen bekannt ist, dass eine Suchanfrage bei Google bzw. der Konkurrenz einen nicht unerheblichen CO2-Verbrauch bedeutet, führt eben doch kaum ein Weg daran vorbei. Eine Google-Anfrage verbraucht etwa so viel Strom wie eine Energiesparlampe, wenn sie eine Stunde lang brennt. Nach unabhängigen Untersuchungen soll eine normale Suche bei Google dem Ausstoß von fünf bis zehn Gramm CO2 entsprechen, Google selbst spricht hingegen von lediglich etwa 0,2 Gramm.

Die „Datensammelwut“ ist ein weiterer Vorwurf, der gegenüber Google erhoben wird, als „Datenkrake“ werden Unternehmen wie Facebook, Apple oder eben Google gerne bezeichnet. Und je mehr Dienste Google bereitstellt, desto lauter werden die kritischen Stimmen. Nicht zuletzt, weil die Google-Dienstleistungen kostenfrei angeboten werden, ist der Konzern im Besitz einer Unmenge an Daten von jedem einzelnen seiner Nutzer.

Und dennoch gibt es wohl nur wenige User, die privat und/oder beruflich ganz ohne Google auskommen. Meist werden sogar gleich mehrere Dienste im Alltag genutzt: von der Suche über Google Analytics, Chrome, Gmail und Maps bis hin zu Google Earth oder auch YouTube sowie den Cloud-Anwendungen Drive oder Docs. Was für die meisten Nutzer von Vorteil ist, hat aber leider auch einen Haken. Denn diese Vielfalt hat eine fast unüberschaubare Rechtslage zur Folge.

Dieser Ratgeber wendet sich daher sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Aufgrund der Vielfalt an unterschiedlichen Dienstleistungen sind auch viele Rechtsgebiete einschlägig: vom allgemeinen Zivilrecht über das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht oder auch das Markenrecht bis hin zum Datenschutzrecht, Presserecht und Strafrecht ist alles vertreten. Gegliedert nach den einzelnen Google-Angeboten werden die jeweils wichtigsten Problemstellungen aus rechtlicher Sicht behandelt und entsprechende Lösungen vorgeschlagen. Abgerundet wird die Theorie mit praktischen Tipps und Checklisten als nützliches Sammelsurium für den Alltag. Allerdings kann auch der beste Ratgeber natürlich keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Die Ausführungen in diesem Werk dienen vielmehr der Prophylaxe, damit erst gar keine rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen.

Rechtsanwalt Michael Rohrlich

www.ra-rohrlich.de

Würselen, im April 2015

1 Grundlagen

Will man den juristischen Rahmen der einzelnen Google-Angebote erfassen, so muss man sich zwangsläufig auch mit der dahinter stehenden Technik sowie mit der genauen Funktionsweise der jeweiligen Einzeldienste beschäftigen.

Übrigens: Google und das Verb „googeln“ haben inzwischen sogar Einzug in Wörterbücher bzw. in den Duden gefunden. „Googeln“ wird dort als „mit Google im Internet suchen, recherchieren“ definiert1.

1.1 Einführung/Google-Dienste

Es gibt vermutlich nur wenige Internetnutzer, die tatsächlich alle von Google angebotenen Dienste aufzählen können, ohne nachlesen zu müssen. Google selbst gewährt natürlich einen umfassenden Überblick über seine diversen Angebote. Dazu zählen:

Vermutlich ist diese Aufzählung weder vollzählig noch aktuell. Denn Google wird nicht müde, mit schöner Regelmäßigkeit neue Dienste zu starten.

Um den Überblick nicht zu verlieren und insbesondere auch die Einstellungen des eigenen Google-Accounts stets im Blick behalten zu können, stellt Google ein spezielles Dashboard zur Verfügung2. Darauf sind alle aktiven Google-Dienste mit den wichtigsten Daten aufgelistet. Außerdem finden sich hier Verweise auf die jeweiligen Unterseiten, auf denen man direkt die Einstellungen der jeweiligen Google-Dienste bearbeiten kann. Ein Blick auf das Dashboard lohnt sich also auf jeden Fall.

1.2 Juristischer Rahmen

Die Vielfalt an verschiedenen Google-Diensten ist natürlich auf der einen Seite positiv für die Anwender, auf der anderen Seite führt sie aber leider auch vermehrt zu juristischen Problemstellungen.

So sind beispielsweise von jedermann zu beachten:

Die Pflichten von Unternehmern sind im Vergleich dazu noch weitergehend, sie haben nämlich auch noch zusätzlich einzuhalten:

Selbstverständlich haben sich nicht nur die Anwender an geltendes Recht zu halten, auch Google selbst muss dies tun. Denn in manchen Fällen kommt eine Haftung von Google für einzelne Dienste bzw. für die durch die Nutzer eingestellten Inhalte (so genannter „User-generated Content“) in Betracht.

1 http://www.duden.de/rechtschreibung/googeln

2 https://www.google.com/settings/dashboard