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Maria Weckesser

 

 

 

Traumberuf
Flugbegleiterin
Flugbegleiter

 

Das Standardwerk für Ihre Bewerbung

als Stewardess / Steward

 

Sigrid Böhme Verlag

 

 

 

Veröffentlicht 2013 im Sigrid Böhme Verlag,

www.sigrid-boehme-verlag.de

Email: verlag@sigrid-boehme-verlag.de

Erstveröffentlichung als Printmedium 2005

Selters (Taunus) / Deutschland

Copyright © 2013 by Sigrid Böhme Verlag

 

Umschlaggestaltung Printmedium: Böhme

Model Xenia wurde von Manfred Penschow fotografiert.

Der Kontakt zum Model und dem Fotografen kann

über den Verlag hergestellt werden.

 

Satz: Böhme

 

ISBN 9783955776909

 

www.traumberuf-flugbegleiter.de

 

Alle Rechte vorbehalten.

Kopieren, Nachdruck,

schriftliche oder digitale Veröffentlichungen,

auch auszugsweise,

sind genehmigungspflichtig.

 

 

 

Traumberuf Flugbegleiter

 

 

Die Tätigkeit, die früher als „Stewardess/Steward“ bezeichnet wurde, wird heute im deutschen Sprachraum „Flugbegleiterin/Flugbegleiter“ genannt.

 

Ich habe mich entschieden, in diesem Buch den Beruf Flugbegleiterin, bzw. Flugbegleiter durchgängig mit der männlichen Form „Flugbegleiter“ zu benennen, weil diese neutraler auf beide Geschlechter anzuwenden ist. Jedoch sind immer beide Geschlechter gemeint. Dies gilt auch für alle anderen Berufe, die im Verlauf des Buches erwähnt werden.

 

Ich bitte um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise der Autorin

 

Ziel dieses Buches soll nicht sein, ungeeigneten Bewerbern den Zugang zum Beruf des Flugbegleiters zu ermöglichen oder einen Einheitsbewerber zu produzieren. Es soll vielmehr helfen, die persönlichen Stärken und Schwächen zu erkennen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich für alle Informationen des Buches keine Gewähr übernehmen kann. Ich habe die Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen (Stand: Frühjahr 2010).

Falls Sie ein Thema des Buches besonders interessiert, dann lohnt sich eine weitergehende Recherche in den gängigen Internet-Suchmaschinen.

 

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihre Maria Weckesser

 

 

1 Das Berufsbild

Arthur Hove servierte 1928 als erster männlicher Kellner bei der Lufthansa. Damals waren Frauen für diese Tätigkeit noch nicht ‚standesgemäß‘.

Erst mit Ellen Church änderte sich dies. Sie war weltweit das erste weibliche Kabinenmitglied und kam 1930 bei United Airlines zum Einsatz. Offiziell war sie als ‚Krankenschwester‘ eingestellt worden. Man versprach sich von der Anwesenheit einer Pflegerin in der Kabine eine beruhigende Wirkung auf die oft ängstlichen Passagiere.

Lufthansa schickte erst 1938 die ersten Frauen in die Luft. Der damalige Verkehrsleiter stellte fest, „dass sich die weibliche Bedienung bei den Passagieren größter Beliebtheit erfreut. Der neue Beruf ist begehrt, alle wollten zu den ‚fliegenden Mädchen von Tempelhof‘.“

Das Anforderungsprofil an das zukünftige Bordpersonal war sehr hoch geschraubt. Laut einer Statistik wurden 1955 bei Lufthansa von 1000 Bewerbern nur 17 zur Ausbildung zugelassen, und davon wurden 13 nach bestandener Flugbegleiterprüfung eingestellt.

Bei Lufthansa ist aus der Stewardess inzwischen der „Service Professional“ geworden. Von den inzwischen 15.000 Lufthansa-Flugbegleitern sind ca. 80% weiblich.

Für viele ist es ein Traum, als Flugbegleiter tätig zu werden, wenngleich der Status nicht mehr derselbe ist. Vor 30 Jahren hätte keiner gewagt, einen Flugbegleiter respektlos Saftschubse, Düse oder Streifenhörnchen zu benennen!

Auch die Bezeichnung „fliegender Kellner“ klingt abwertend. Und dabei ist es keine Schande, als Kellner zu arbeiten. Der Service ist ohne Zweifel ein Teil der Aufgaben eines Flugbegleiters, aber hinzukommen viele andere, die ein normaler Kellner nicht zu bewerkstelligen hat.

Der Beruf hat trotz abwertender Namen sehr viel Charme: das Leben glamourös genießen, in der Welt herumreisen, in tollen Städten shoppen, fremde Kulturen kennen lernen, in schicken Uniformen arbeiten und interessanten Menschen begegnen. Ein weltmännisches Flair umgibt die persönliche Aura.

 

 

An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich bei dem Beruf des Flugbegleiters um einen Anlernberuf handelt. Es ist kein offiziell anerkannter Ausbildungsberuf mit einer abschließenden Prüfung vor der IHK.

 

Flugbegleiter gelten formal als nicht qualifizierte Arbeitskräfte, ihre Tätigkeit ist nicht als Ausbildungsberuf anerkannt, da die staatlichen Kriterien Mindestausbildungsdauer, ökonomischer Nutzen u. Zukunftsperspektive in der betriebsinternen Ausbildung der jeweiligen Fluggesellschaft nicht erfüllt werden. Flugbegleiter werden in einem mehrwöchigen Grundkurs theoretisch und praktisch ausgebildet und angelernt. Die Wissensvermittlung erfolgt nach Kriterien, die für die Luftfahrtunternehmen ökonomisch relevant sind. Die Ausbildung endet mit einer firmeninternen Prüfung ohne staatlich anerkannten Abschluss.

Eine Freizügigkeit im Sinne eines Wechsels von einer Airline zu einer anderen besteht nicht. Die Ausbildung zum Flugbegleiter vermittelt keinen so allgemeinen oder übergeordneten Wissensstand, dass er in anderen Flugbetrieben angewandt werden könnte. Jede Airline bildet ihr eigenes Kabinenpersonal aus. Selbst bei der Einstellung eines Mitarbeiters mit jahrelanger Flugerfahrung erfolgt eine Grundausbildung ganz von vorn.

aus Wikipedia.de, 01/ 2010

 

Flugbegleiter-Praktika sind aufgrund der Sicherheitsvorschriften nicht möglich. Im Rahmen einer Ausbildung zum „Servicekaufmann im Luftverkehr“ (Abk. SKiL) kann man in den Beruf „Flugbegleiter“ hineinschnuppern. Informationen über dieses Berufsbild erhalten Sie im Internet auf einer Seite der Bundesagentur für Arbeit:

 

www.berufenet.arbeitsagentur.de

 

[Tipp] Wenn Sie auf dieser Internetseite als Suchbegriff „Luftverkehr“ oder nur „Luft“ eingeben, bekommen Sie viele Anregungen für Ausbildungsberufe und Studiengänge, die mit Luftfahrt zu tun haben.

 

.: Andere Berufsbezeichnungen

Die gängigste Berufsbezeichnung in Deutschland ist „Flugbegleiterin/Flugbegleiter“ (Abk. FB), welche in den meisten Stellenausschreibungen der deutschen Airlines Verwendung findet. Folgende Namen für das Kabinenpersonal (Cabin Crew) werden synonym eingesetzt: Stewardess/Steward, Cabin Attendant oder CA, Flight Attendant oder Air Hostess.

 

Ihre Rolle an Bord

Das Management einer Airline gibt sehr viel Geld für Werbung aus, um die Kunden zu gewinnen, die Sie später an Bord begrüßen sollen. Oftmals ist der Flugbegleiter der erste und einzige Face-to-Face-Kontakt, den der Passagier (= PAX) überhaupt zu der Airline hat. Somit prägt der Flugbegleiter das Bild, welches der Kunde von der Airline gewinnt, in besonders hohem Maße mit.

Der Flugbegleiter als Gastgeber repräsentiert somit die Airline. Wenn er aufrichtig lächelt, den Gast willkommen heißt und einen guten Service bietet, wird der Fluggast die Airline als freundliche, serviceorientierte Airline in Erinnerung behalten. Das erhöht die Chance, dass der Passagier auch beim nächsten Flug wieder diese Airline wählen wird. Jeder einzelne Passagier ist wichtig für die Arbeitsplatzsicherung aller Airlineangestellten.

Neben einem guten Service muss der Flugbegleiter auch die Sicherheit an Bord fest im Griff haben – darüber hinaus ist er derjenige,

 

Kurzum: Sie sollten ein vielseitig einsetzbarer Mitarbeiter sein, der Spaß an ungewöhnlichen Herausforderungen hat.

Die Meinung der Passagiere spiegelt sich in zahlreichen Kundenzuschriften wider. Hierbei zeigt sich deutlich, welchen Stellenwert das Verhalten von Flugbegleitern bei der Meinungsbildung der Passagiere hat. Hier ein paar Beispiele mit lobenden Kundenmeinungen:

 

Hier weitere Original-Kundenzuschriften, jedoch freut sich eine Airline über solche Briefe eher weniger:

 

Die letzten beiden Beispiele zeigen, dass die Rolle des Flugbegleiters nicht an der Flugzeugtür beginnt und aufhört. Mit der Uniform tragen Sie die Fürsorge und die Verantwortung, die Airline jederzeit angemessen zu vertreten, auch wenn Ihnen nach einem anstrengenden Arbeitstag nicht danach zumute ist.

 

Ihr persönlicher Flugplan (Dienstplan)

 

 

Der Beruf hat nichts mit dem Alltag einer 40-Stunden-Woche im Büro zu tun. Wer dieser Monotonie entfliehen möchte, ist mit dem Beruf des Flugbegleiters gut bedient.

Ihren persönlichen Flugplan erhalten Sie in im Vormonat. Eine kurze Krankheit im laufenden Monat kann eine Änderung des Flugplanes für den Rest des Monats mit sich bringen.

Dieselben Einsatzregeln gelten gleichermaßen für alle Flugbegleiter; also auch für diejenigen, die nebenbei studieren oder ein Kind zu versorgen haben. Die Einsatzplanung ist bemüht, attraktive und unattraktive Einsätze möglichst gleichmäßig auf alle aktiven Flugbegleiter zu verteilen.

Sie arbeiten zwischen 67 und 100 Flugstunden pro Monat (Vollzeit). Hinzu kommt die Zeit für die Anreise zum Flughafen, Briefing (Crewbesprechung vor dem Flug), allgemeine Verwaltungsarbeiten, Transferzeiten, Zwischenaufenthalte, Verspätungen. Innerbetriebliche Schulungen werden zum Teil mit Flugstunden verrechnet.

Je nach Saison kann Ihre vertraglich vereinbarte Flugstundenzahl unter- oder überschritten werden. Dadurch fällt die Höhe des Gehalts jeden Monat anders aus.

Eine bestimmte maximale Arbeitszeit pro Tag darf nicht überschritten werden, eine Mindestruhezeit von zehn Stunden zwischen den Flugeinsätzen muss eingehalten werden. Hierfür gibt es gesetzliche Verordnungen, die in der „Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät“ (2.DV LuftBO) geregelt sind (für deutsche Airlines gültig). Jede Airline muss sich bei der Formulierung der internen Richtlinien mindestens an den gesetzlichen Vorgaben orientieren.

Ein mehrtägiger, zusammenhängender Einsatz erfolgt weitgehend mit der selben Crew. Deshalb wird es kaum möglich sein, ein paar Tage vor Ort frei zu nehmen, während der Rest der Crew regulär am nächsten Tag weiter fliegt.

Mindestens sechs bis zehn Tage pro Monat werden Sie frei haben und zu Hause sein. Ein Sonderwunsch (= Request) bezüglich freier Tage zu einem bestimmten Termin (z.B. der runde Geburtstag der Großmutter oder die Kommunionfeier des Patenkindes) kann von der Einsatzplanung nur begrenzt erfüllt werden. Jedoch bemüht man sich, die Wünsche zu berücksichtigen. Besonders begehrt sind freie Tage an Weihnachten und Silvester, an denen viele Flugbegleiter am liebsten gleichzeitig frei haben möchten. Um den Flugbetrieb zu gewährleisten, kann selbstverständlich nicht allen Anträgen stattgegeben werden.

Generell ist es so, dass Mitarbeiter, die schon länger im Unternehmen tätig sind, bessere Karten bei der Erfüllung von Requests haben als Neueinsteiger (Prinzip der Seniorität). Dies gilt ebenso für die Urlaubsplanung. Schulpflichtige Kinder reichen als Begründung für Urlaub in den Sommerferien leider oft nicht aus. Sie können nur hoffen, dass nicht allzu viele Dienstältere denselben Urlaubswunsch haben.

Den Dienst oder Urlaub mit Kollegen zu tauschen ist theoretisch möglich, praktisch aber schwierig. Wer schon Erfahrung im Schichtbetrieb gesammelt hat, kann sich besser vorstellen, worauf er sich einlässt.

Für Flugbegleiter ist es wichtig, die privaten Interessen so zu gestalten, dass der Flugplan hiervon nicht berührt wird. Regelmäßige Schul-, Sport- oder Kursbesuche sind nicht machbar, was viel Verständnis und manchmal auch Überwindung bedarf.

 

Kurz- vs. Langstrecke

Ob Sie Kurz- oder Langstrecke fliegen werden, hängt von der Airline und der Wahl Ihres Heimatflughafens ab.

 

.: Die Kurzstrecke

Kleinere Airlines bieten vorwiegend innereuropäische, zum Teil nur innerdeutsche Flüge an.

Sie fliegen an einem Kurzstrecken-Tag mehrere Ziele an. In Ihrem Dienstplan steht z.B. Frankfurt-Venedig-Frankfurt-Stockholm. Ein kurzer Abstecher zur Rialtobrücke in Venedig ist leider während des Zwischenaufenthaltes nicht möglich.

Freuen Sie sich aber auf Ihr Hotel in oder bei Stockholm, welches hoffentlich ein paar Annehmlichkeiten zu bieten hat. Wenn Sie noch nicht zu müde sind, können Sie am Abend noch einen netten Bummel in die Stockholmer City unternehmen. Eine ausgedehnte Partynacht mit den Kollegen ist nicht möglich, da der Einsatz am nächsten Tag mit frühem Aufstehen verbunden ist.

Dieses Beispiel zeigt, dass „Kurzstrecke“ nicht automatisch bedeutet, dass Sie morgens den Dienst antreten und abends wieder nach Hause kommen. Tagelange Abwesenheiten sind keine Seltenheit.

 

 

.: Die Langstrecke

Wenige deutsche Airlines (z.B. Condor, Lufthansa, Air Berlin) fliegen Ziele in der ganzen Welt (Langstrecke) an.

Reine Langstrecke im Linienverkehr zu fliegen – das ist das Ziel vieler Flugbegleiterträume, jedoch normalerweise erst nach mehreren Jahren der Zugehörigkeit möglich. Lediglich drei bis sechs Umläufe (d.h. hin und zurück, ggf. Transfers am Zielort, z.B. Johannesburg-Kapstadt-Johannesburg) im Monat stehen dann auf dem persönlichen Flugplan, weil die monatliche Flugstundenanzahl bei Langstreckenflügen schnell erreicht wird. Dies bedeutet mehr Freizeit zu Hause, aber auch vor Ort, in den begehrten Zielorten. Wie lange Sie vor Ort frei haben werden, ist sehr unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag und vom Flugplan der Airline ab.

In Deutschland gibt es nur wenige Flughäfen, die Langstreckenflüge anbieten (z.B. Frankfurt, München, Düsseldorf).

Welches Streckennetz Ihre Wunschairline anfliegt, erfahren Sie am besten durch das Internet.

 

Belastungsprobe: Economy Class

Am Anfang der Laufbahn werden Flugbegleiter am ehesten in der Economy oder Tourist Class arbeiten.

Das Arbeiten in der Economy-Klasse lässt nur wenig Freiraum für kreatives Arbeiten. Bei Langstreckenflügen heißt es, mit den Kollegen 200 Passagiere oder mehr schnell und zügig zu bedienen, und diese nicht nur mit Getränken, sondern mit bis zu zwei Mahlzeiten zu versorgen. Gerade der Serviceablauf bei Speisen und Getränken wird von Flugbegleitern oft als sehr monoton und stupide beschrieben. Starre Routineabläufe und Teamarbeit gehen hier Hand in Hand. Im Service müssen Sie Augen und Ohren offen halten, sowohl für die Belange der Passagiere als auch für die der Kollegen.

Bei Kurzstreckenflügen fallen Mahlzeiten inzwischen oft gänzlich weg, und die Kürze der Zeit gebietet einen zügigen (Getränke-)Service.

Viele Flüge werden völlig unspektakulär verlaufen. Es wird jedoch zu einer wahren Belastungsprobe, wenn

 

Und wenn Sie von einem Passagier gebeten werden, seine Einreisepapiere für das Zielland auszufüllen, weil er mit dem Formular nicht klar kommt, dann muss man sehr beherrscht sein, um dem Gast keine Antwort zu geben, die man hinterher bereuen könnte.

Es gibt Flüge, bei denen einfach alles schief läuft. Trotzdem sollten Sie immer ein Lächeln übrig haben, auch wenn Ihnen danach nicht zumute ist – und dies genauso nach nur 45 Minuten Flugzeit, wie auch nach acht Stunden. Der Dank der Passagiere rettet jedoch den Tag, auch wenn Sie fix und fertig sind, und eigentlich nur noch Feierabend haben möchten.

Das Arbeiten in der Business oder in der First Class wird als angenehmer, individueller empfunden. Der Flugbegleiter kann sich dort intensiver um relativ weniger Gäste kümmern. Die Aussicht, als Neuanfänger dort zu arbeiten, ist gering.

Bei einigen Airlines wird sich die Frage nach der Klasse nicht stellen, weil es eine Einheitsklasse für alle Passagiere gibt.

 

Die Basis / der Heimatflughafen

Jeder Flugbegleiter hat eine Basis (Einsatz- oder Heimatflughafen). Dort startet und endet sein Einsatz. Sie sollten sich gut überlegen, für welchen Flughafen Sie sich bewerben möchten und inwiefern Sie dafür auch umziehen würden.

Der mobile Single in Frankfurt hat insgesamt betrachtet bessere Möglichkeiten, seinen Traumberuf zu ergreifen, als die Mutter zweier schulpflichtiger Kinder in Rostock.

Generell gilt, dass die Basis innerhalb von einer Autostunde vom Wohnort des Flugbegleiters aus erreicht werden muss, was einem Umkreis von ungefähr 50 km entspricht. Ein flughafennaher Wohnort wird oft als ein Kriterium im Anforderungsprofil der Airlines formuliert.

Alles andere wäre – wie die Anfahrt für jeden anderen Beruf auch – ohnehin anstrengend. Bedenken Sie zum Beispiel, dass Sie nach einem Nachtflug sehr müde und abgespannt sein werden. Eine lange Heimfahrt mit dem Auto stellt in diesem Fall nicht nur eine Gefährdung für Sie selbst dar. Schon alleine deshalb ist ein Wohnort nahe der Arbeitsstätte sinnvoll.

Sie haben in jedem Fall ein Mitspracherecht bei der Wahl der Basis. Es bleibt letztendlich Ihre Entscheidung, ob Sie mit einer anderen als Ihrer Wunschbasis einverstanden sind. Bewerber, die nicht im geforderten Umkreis wohnen, sollten ggf. in ihrer Bewerbung bereits die Umzugsbereitschaft signalisieren.