Römische Geschichte

 

Theodor Mommsen

 

 

 

 

 

Inhalt:

 

Theodor Mommsen – Biografie und Bibliografie

 

Achtes Buch - Länder und Leute von Caesar bis Diocletian

 

Einleitung

 

Die Nordgrenze Italiens

Spanien

Die gallischen Provinzen

Das römische Germanien und die freien Germanen

Britannien

Die Donauländer und die Kriege an der Donau

Das griechische Europa

Kleinasien

Die Euphratgrenze und die Parther

Syrien und das Nabatäerland

Judäa und die Juden

Ägypten

 

 

 

Römische Geschichte Buch 8, Theodor Mommsen

Jazzybee Verlag Jürgen Beck

Loschberg 9

86450 Altenmünster

 

ISBN: 9783849614966

 

www.jazzybee-verlag.de

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Theodor Mommsen – Biografie und Bibliografie

 

Altertumsforscher und Geschichtschreiber, geb. 30. Nov. 1817 zu Garding in Schleswig, gest. 1. Nov. 1903 in Charlottenburg, studierte in Kiel Philologie und die Rechte, bereiste 1844–47 mit Unterstützung der Berliner Akademie Frankreich und Italien für archäologische Studien, redigierte 1848 in Rendsburg die »Schleswig-holsteinische Zeitung«, ward im Herbst 1848 Professor der Rechte in Leipzig, aber wegen seiner Teilnahme an der politischen Bewegung 1850 entlassen. Im Frühjahr 1852 wurde er Professor des römischen Rechts in Zürich, ging 1854 in gleicher Eigenschaft nach Breslau und erhielt, nachdem drei Bände seiner »Römischen Geschichte« erschienen waren, 1858 eine Professur der alten Geschichte in Berlin, wo er mit der Leitung des »Corpus inscriptionum latinarum« (s. Inschriften, S. 859) betraut wurde. 1873–95 war M. auch ständiger Sekretär der Akademie der Wissenschaften, übernahm später die Redaktion eines Teiles der »Monumenta Germaniae historica«, der »Auctores antiquissimi« und gab selbst die »Chronica minora saec. IV, V, VI, VII« (1894 ff.) heraus. Seine »Römische Geschichte«, bis 46 v. Chr. (Bd. 1–3, Leipz. 1854–55; 9. Aufl., Berl. 1902–04; Bd. 5, das. 1885; 5. Aufl. 1904; Bd. 4 ist nicht erschienen), sein mehrfach übersetztes Hauptwerk, sprach durch die Lebendigkeit der Darstellung und die Kühnheit seiner Ideen an, fand aber auch mancherlei Widerspruch wegen des oft ungerechten Urteils über hervorragende Personen der römischen Geschichte und wegen des allzu sehr hervortretenden Anklanges an moderne Verhältnisse. Außerdem sind von seinen Arbeiten hervorzuheben: »De collegiis et sodaliciis Romanorum« (Kiel 1843); »Die römischen Tribus in administrativer Beziehung« (Altona 1844); »Oskische Studien« (Berl. 1845; Nachträge, 1846); »Die unteritalischen Dialekte« (Leipz. 1850); »Corpus inscriptionum neapolitanarum« (das. 1851); »Inscriptiones confoederationis helveticae« (Zürich 1854); »Inscriptiones regni neapolitani latinae« (Leipz. 1852); »Über den Chronographen vom Jahre 354« (das. 1850); »Das Edikt Diokletians de pretiis rerum venalium vom Jahre 301« (das. 1851, Nachtrag 1852); »Die römische Chronologie bis auf Cäsar« (Berl. 1858; 2. Aufl., das. 1859); »Die Rechtsfrage zwischen Cäsar und dem Senat« (Bresl. 1857); »Geschichte des römischen Münzwesens« (das. 1860); »Römische Forschungen« (1. Bd., 2. Aufl., Berl. 1865; 2. Bd. 1879); »Die Stadtrechte der latinischen Gemeinden Salpensa und Malaca« (Leipz. 1855, mit Nachtrag); »Die Chronik des Cassiodorus Senator vom J. 519 n. Chr.« (das. 1861); »Über die Zeitfolge der Verordnungen Diokletians und seiner Mitregenten« (Berl. 1861); »Zwei Sepulkralreden aus der Zeit Augusts und Hadrians« (das. 1864); die Ausgabe der sogen. vatikanischen Fragmente vorjustinianischen Rechts (Bonn 1861) sowie der »Res gestae divi Augusti ex monumentis Ancyrano et Apolloniensi« (Berl. 1865, 2. Aufl. 1883) und die der Pandekten (»Digesta Justiniani Augusti«, das. 1866–70, 8. Abdruck 1899); »Die Örtlichkeit der Varusschlacht« (das. 1885) u.a. Von besonderm Wert ist sein »Römisches Staatsrecht« (1. Abteil. des mit Marquardt herausgegebenen »Handbuchs der römischen Altertümer«, Bd. 1 u. 2, Leipz. 1871–76; 3. Aufl. 1887–88; Bd. 3, 1887–88); in Bindings »Systematischem Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft« erschien sein »Abriß des römischen Staatsrechts« (das. 1893) und »Römisches Strafrecht« (das. 1899). Mit Krüger und Studemund gab er heraus: »Collectio librorum juris antejustianini« (Bd. 1–3, Berl. 1877–1890), mit Studemund ferner: »Analecta Liviana« (Leipz. 1873). Endlich begann er noch mit P. Meyer eine neue Ausgabe des »Codex Theodosianus« (Bd. 1, Berl. 1905). Nicht zu vergessen ist seine dichterische Ader, die ihn schon 1843 anläßlich der schleswig-holsteinschen Frage zu patriotischen Gesängen begeisterte; noch 1879 ließ er mit Ulrich v. Wilamowitz-Möllendorf zehn Gedichte Carduccis in deutscher Übertragung drucken. Nach seinem Tod erschienen Mommsens »Reden und Aufsätze« (Berl. 1905) und »Gesammelte Schriften« (das. 1905, Bd. 1 u. 2). Als Mitglied des Abgeordnetenhauses 1873–1882, in dem er zur liberalen Partei gehörte, trat er wie Virchow als Gegner Bismarcks hervor. Beim Brande seiner Villa (12. Juli 1880) gingen kostbare Handschriften auswärtiger Bibliotheken (namentlich die »Getica« des Jordanis) zugrunde. M. war seit 1896 Ehrenbürger der Stadt Rom, seit 1897 auch von Charlottenburg. Im Vorgarten der Berliner Universität soll ihm ein Denkmal errichtet werden. Vgl. Zangemeister, Th. M. als Schriftsteller (ein Verzeichnis seiner Schriften, Heidelb. 1887; fortgesetzt von Jacobs, Berl. 1905); Bardt, Theodor M. (das. 1903); Hirschfeld, Gedächtnisrede auf Theodor M. (das. 1904); Gradenwitz, Th. M. (in der »Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte«; Sonderdruck, Weim. 1904).

 

 

 

Achtes Buch - Länder und Leute von Caesar bis Diocletian

 

Der Wunsch, daß die 'Römische Geschichte' fortgesetzt werden möge, ist mir öfter geäußert worden, und er trifft mit meinem eigenen zusammen, so schwer es auch ist, nach dreißig Jahren den Faden da wieder aufzunehmen, wo ich ihn fallen lassen mußte. Wenn er nicht unmittelbar anknüpft, so ist daran wenig gelegen; ein Fragment würde der vierte Band ohne den fünften ebenso sein, wie es der fünfte jetzt ist ohne den vierten. Überdies meine ich, daß die beiden zwischen diesem und den früheren fehlenden Bücher für das gebildete Publikum, dessen Verständnis des römischen Altertums zu fördern diese Geschichte bestimmt ist, eher durch andere Werke vertreten werden können als das vorliegende. Der Kampf der Republikaner gegen die durch Caesar errichtete Monarchie und deren definitive Feststellung, welche in dem Sechsten Buch erzählt werden sollen, sind so gut aus dem Altertum überliefert, daß jede Darstellung wesentlich auf eine Nacherzählung hinausläuft. Das monarchische Regiment in seiner Eigenart und die Fluktuationen der Monarchie sowie die durch die Persönlichkeit der einzelnen Herrscher bedingten allgemeinen Regierungsverhältnisse, denen das Siebente Buch bestimmt ist, sind wenigstens oftmals zum Gegenstand der Darstellung gemacht worden. Was hier gegeben wird, die Geschichte der einzelnen Landesteile von Caesar bis auf Diocletian, liegt, wenn ich nicht irre, dem Publikum, an das dieses Werk sich wendet, in zugänglicher Zusammenfassung nirgends vor, und daß dies nicht der Fall ist, scheint mir die Ursache zu sein, weshalb dasselbe die römische Kaiserzeit häufig unrichtig und unbillig beurteilt. Freilich kann diese meines Erachtens für das richtige Verständnis der Geschichte der römischen Kaiserzeit vorbedingende Trennung dieser Spezialgeschichten von der allgemeinen des Reiches für manche Abschnitte, insbesondere für die Epoche von Gallienus bis auf Diocletian, wieder nicht vollständig durchgeführt werden und hat hier die noch ausstehende allgemeine Darstellung ergänzend einzutreten.

 

Wenn überhaupt ein Geschichtswerk in den meisten Fällen nur mit und durch die Landkarte anschaulich wird, so gilt dies von dieser Darstellung des Reiches der drei Erdteile nach seinen Provinzen in besonderem Grade, während hierfür genügende Karten nur in den Händen weniger Leser sein können. Dieselben werden also mit mir meinem Freunde Kiepert es danken, daß er, in der Weise und in der Begrenzung, wie der Inhalt dieses Bandes es an die Hand gab, demselben zunächst ein allgemeines Übersichtsblatt, das außerdem mehrfach für die Spezialkarten ergänzend eintritt, und weiter Spezialkarten der einzelnen Reichsteile hinzugefügt hat ...

 

Berlin, im Februar 1885

 

Einige Versehen, auf die ich aufmerksam gemacht worden bin und die in den Platten sich beseitigen ließen, sind bei dem dritten Abzuge verbessert worden, der vierte ist ein unveränderter Abdruck des vorigen.

 

Februar 1886; September 1894

 

 

 

Gehe durch die Welt und sprich mit jedem.
Firdusí

 

 

Einleitung

 

Die Geschichte der römischen Kaiserzeit stellt ähnliche Probleme wie diejenige der früheren Republik.

 

Was aus der literarischen Überlieferung unmittelbar entnommen werden kann, ist nicht bloß ohne Farbe und Gestalt, sondern in der Tat meistens ohne Inhalt. Das Verzeichnis der römischen Monarchen ist ungefähr ebenso glaubwürdig wie das der Konsuln der Republik und ungefähr ebenso instruktiv. Die den ganzen Staat erschütternden großen Krisen sind in ihren Umrissen erkennbar; viel besser aber als über die Samnitenkriege sind wir auch nicht unterrichtet über die germanischen unter den Kaisern Augustus und Marcus. Der republikanische Anekdotenschatz ist sehr viel ehrbarer als der gleiche der Kaiserzeit; aber die Erzählungen von Fabricius und die vom Kaiser Gaius sind ziemlich gleich flach und gleich verlogen. Die innerliche Entwicklung des Gemeinwesens liegt vielleicht für die frühere Republik in der Überlieferung vollständiger vor als für die Kaiserzeit; dort bewahrt sie eine, wenn auch getrübte und verfälschte Schilderung der schließlich wenigstens auf dem Markte Roms endigenden Wandlungen der staatlichen Ordnung; hier vollzieht sich diese im kaiserlichen Kabinett und gelangt in der Regel nur mit ihren Gleichgültigkeiten in die Öffentlichkeit. Dazu kommt die ungeheure Ausdehnung des Kreises und die Verschiebung der lebendigen Entwicklung vom Zentrum in die Peripherie. Die Geschichte der Stadt Rom hat sich zu der des Landes Italien, diese zu der der Welt des Mittelmeers erweitert, und worauf es am meisten ankommt, davon erfahren wir am wenigsten. Der römische Staat dieser Epoche gleicht einem gewaltigen Baum, um dessen im Absterben begriffenen Hauptstamm mächtige Nebentriebe rings emporstreben. Der römische Senat und die römischen Herrscher entstammen bald jedem anderen Reichsland ebensosehr wie Italien; die Quiriten dieser Epoche, welche die nominellen Erben der weltbezwingenden Legionäre geworden sind, haben zu den großen Erinnerungen der Vorzeit ungefähr dasselbe Verhältnis wie unsere Johanniter zu Rhodos und Malta und betrachten ihre Erbschaft als ein nutzbares Recht, als stiftungsmäßige Versorgung arbeitsscheuer Armer. Wer an die sogenannten Quellen dieser Epoche, auch die besseren, geht, bemeistert schwer den Unwillen über das Sagen dessen, was verschwiegen zu werden verdiente, und das Verschweigen dessen, was notwendig war zu sagen. Denn groß Gedachtes und weithin Wirkendes ist auch in dieser Epoche geschaffen worden; die Führung des Weltregiments ist selten so lange in geordneter Folge verblieben, und die festen Verwaltungsnormen, wie sie Caesar und Augustus ihren Nachfolgern vorzeichneten, haben sich im ganzen mit merkwürdiger Festigkeit behauptet, trotz allem Wechsel der Dynastien und der Dynasten, welcher in der nur darauf blickenden und bald zu Kaiserbiographien zusammenschwindenden Überlieferung mehr als billig im Vordergrunde steht. Die scharfen Abschnitte, welche in der landläufigen, durch jene Oberflächlichkeit der Grundlage geirrten Auffassung die Regierungswechsel machen, gehören weit mehr dem Hoftreiben an als der Reichsgeschichte. Das eben ist das Großartige dieser Jahrhunderte, daß das einmal angelegte Werk, die Durchführung der lateinisch-griechischen Zivilisierung in der Form der Ausbildung der städtischen Gemeindeverfassung, die allmähliche Einziehung der barbarischen oder doch fremdartigen Elemente in diesen Kreis, eine Arbeit, welche ihrem Wesen nach Jahrhunderte stetiger Tätigkeit und ruhiger Selbstentwicklung erforderte, diese lange Frist und diesen Frieden zu Lande und zur See gefunden hat. Das Greisenalter vermag nicht neue Gedanken und schöpferische Tätigkeit zu entwickeln, und das hat auch das römische Kaiserregiment nicht getan; aber es hat in seinem Kreise, den die, welche ihm angehörten, nicht mit Unrecht als die Welt empfanden, den Frieden und das Gedeihen der vielen vereinigten Nationen länger und vollständiger gehegt, als es irgendeiner anderen Vormacht je gelungen ist. In den Ackerstädten Afrikas, in den Winzerheimstätten an der Mosel, in den blühenden Ortschaften der lykischen Gebirge und des syrischen Wüstenrandes ist die Arbeit der Kaiserzeit zu suchen und auch zu finden. Noch heute gibt es manche Landschaft des Orients wie des Okzidents, für welche die Kaiserzeit den an sich sehr bescheidenen, aber doch vorher wie nachher nie erreichten Höhepunkt des guten Regiments bezeichnet; und wenn einmal ein Engel des Herrn die Bilanz aufmachen sollte, ob das von Severus Antoninus beherrschte Gebiet damals oder heute mit größerem Verstande und mit größerer Humanität regiert worden ist, ob Gesittung und Völkerglück im allgemeinen seitdem vorwärts- oder zurückgegangen sind, so ist es sehr zweifelhaft, ob der Spruch zu Gunsten der Gegenwart ausfallen würde. Aber wenn wir finden, daß dieses also war, so fragen wir die Bücher, die uns geblieben sind, meistens umsonst, wie dieses also geworden ist. Sie geben darauf sowenig eine Antwort, wie die Überlieferung der früheren Republik die gewaltige Erscheinung des Rom erklärt, welches in Alexanders Spuren die Welt unterwarf und zivilisierte.

 

Ausfüllen läßt sich die eine Lücke sowenig wie die andere. Aber es schien des Versuches wert, einmal abzusehen sowohl von den Regentenschilderungen mit ihren bald grellen, bald blassen und nur zu oft gefälschten Farben wie auch von dem scheinhaft chronologischen Aneinanderreihen nicht zusammenpassender Fragmente, und dafür zu sammeln und zu ordnen, was für die Darstellung des römischen Provinzialregiments die Überlieferung und die Denkmäler bieten, der Mühe wert, durch diese oder durch jene zufällig erhaltene Nachrichten, in dem Gewordenen aufbewahrte Spuren des Werdens, allgemeine Institutionen in ihrer Beziehung auf die einzelnen Landesteile, mit den für jeder. derselben, durch die Natur des Bodens und der Bewohner gegebenen Bedingungen, durch die Phantasie, welche wie aller Poesie so auch aller Historie Mutter ist, nicht zu einem Ganzen, aber zu dem Surrogat eines solchen zusammenzufassen. Aber die Epoche Diocletians habe ich dabei nicht hinausgehen wollen, weil das neue Regiment, welches damals geschaffen wurde, höchstens im zusammenfassenden Ausblick den Schlußstein dieser Erzählung bilden kann; seine volle Würdigung verlangt eine besondere Erzählung und einen anderen Weltrahmen, ein bei schärferem Verständnis des Einzelnen in dem großen Sinn und mit dem weiten Blick Gibbons durchgeführtes selbständiges Geschichtswerk. Italien und seine Inseln sind ausgeschlossen worden, da diese Darstellung von der des allgemeinen Reichsregiments nicht getrennt werden kann. Die sogenannte äußere Geschichte der Kaiserzeit ist aufgenommen als integrierender Teil der Provinzialverwaltung; was wir Reichskriege nennen würden, sind gegen das Ausland unter der Kaiserzeit nicht geführt worden, wenngleich die durch die Arrondierung oder Verteidigung der Grenzen hervorgerufenen Kämpfe einige Male Verhältnisse annahmen, daß sie als Kriege zwischen zwei gleichartigen Mächten erscheinen, und der Zusammensturz der römischen Herrschaft in der Mitte des dritten Jahrhunderts, welcher einige Dezennien hindurch ihr definitives Ende werden zu sollen schien, aus der an mehreren Stellen gleichzeitig unglücklich geführten Grenzverteidigung sich entwickelte. Die große Vorschiebung und Regulierung der Nordgrenze, wie sie unter Augustus teilweise ausgeführt ward, teilweise mißlang, leitet die Erzählung ein. Auch sonst sind die Ereignisse auf einem jeden der drei hauptsächlichsten Schauplätze der Grenzverteidigung, des Rheins, der Donau, des Euphrat, zusammengefaßt worden. Im übrigen ist die Darstellung nach den Landschaften geordnet. Im einzelnen fesselndes Detail, Stimmungsschilderungen und Charakterköpfe hat sie nicht zu bieten; es ist dem Künstler, aber nicht dem Geschichtschreiber erlaubt, das Antlitz des Arminius zu erfinden. Mit Entsagung ist dies Buch geschrieben und mit Entsagung möchte es gelesen sein.

 

1. Kapitel

 

Die Nordgrenze Italiens

 

Die römische Republik hat ihr Gebiet hauptsächlich auf den Seewegen gegen Westen, Süden und Osten erweitert; nach derjenigen Richtung hin, in welcher Italien und die von ihm abhängigen beiden Halbinseln im Westen und im Osten mit dem großen Kontinent Europas zusammenhängen, war dies wenig geschehen. Das Hinterland Makedoniens gehorchte den Römern nicht und nicht einmal der nördliche Abhang der Alpen; nur das Hinterland der gallischen Südküste war durch Caesar zum Reiche gekommen. Bei der Stellung, die das Reich im allgemeinen einnahm, durfte dies so nicht bleiben; die Beseitigung des trägen und unsicheren Regiments der Aristokratie mußte vor allem an dieser Stelle sich geltend machen. Nicht so geradezu wie die Eroberung Britanniens hatte Caesar die Ausdehnung des römischen Gebiets am Nordabhang der Alpen und am rechten Ufer des Rheins den Erben seiner Machtstellung aufgetragen; aber der Sache nach war die letztere Grenzerweiterung bei weitem näher gelegt und notwendiger als die Unterwerfung der überseeischen Kelten, und man versteht es, daß Augustus diese unterließ und jene aufnahm. Dieselbe zerfiel in drei große Abschnitte: die Operationen an der Nordgrenze der griechisch-makedonischen Halbinsel im Gebiet der mittleren und unteren Donau, in Illyricum; die an der Nordgrenze Italiens selbst, im oberen Donaugebiet, in Rätien und Noricum; endlich die am rechten Rheinufer, in Germanien. Meistens selbständig geführt, hängen die militärisch-politischen Vornahmen in diesen Gebieten doch innerlich zusammen, und wie sie sämtlich aus der freien Initiative der römischen Regierung hervorgegangen sind, können sie auch in ihrem Gelingen wie in ihrem teilweisen Mißlingen nur in ihrer Gesamtheit militärisch und politisch verstanden werden. Sie werden darum auch mehr im örtlichen als wie zeitlichen Zusammenhang dargelegt werden; das Gebäude, von dem sie doch nur Teile sind, wird besser in seiner inneren Geschlossenheit als in der Zeitfolge der Bauten betrachtet.

 

Das Vorspiel zu dieser großen Gesamtaktion machen die Einrichtungen, welche Caesar der Sohn, so wie er in Italien und Sizilien freie Hand gewonnen hatte, an den oberen Küsten des Adriatischen Meeres und im angrenzenden Binnenland vornahm. In den hundertundfünfzig Jahren, die seit der Gründung Aquileias verflossen waren, hatte wohl der römische Kaufmann von dort aus sich des Verkehrs mehr und mehr bemächtigt, aber der Staat unmittelbar nur geringe Fortschritte gemacht. An den Haupthäfen der dalmatinischen Küste, ebenso auf der von Aquileia in das Savetal führenden Straße bei Nauportus (Ober-Laibach) hatten sich ansehnliche Handelsniederlassungen gebildet; Dalmatien, Bosnien, Istrien und die Krain galten als römisches Gebiet und wenigstens das Küstenland war in der Tat botmäßig; aber die rechtliche Städtegründung stand noch ebenso aus wie die Bändigung des unwirtlichen Binnenlandes. Hier aber kam noch ein anderes Moment hinzu. In dem Kriege zwischen Caesar und Pompeius hatten die einheimischen Dalmater ebenso entschieden für den letzteren Partei ergriffen wie die dort ansässigen Römer für Caesar; auch nach der Niederlage des Pompeius bei Pharsalos und nach der Verdrängung der Pompeianischen Flotte aus den illyrischen Gewässern setzten die Eingeborenen den Widerstand energisch und erfolgreich fort. Der tapfere und fähige Publius Vatinius, der früher in diese Kämpfe mit großem Erfolg eingegriffen hatte, wurde mit einem starken Heere nach Illyricum gesandt, wie es scheint in dem Jahre vor Caesars Tode und nur als Vorhut des Hauptheeres, mit welchem der Diktator selbst nachfolgend die eben damals mächtig emporstrebenden Daker niederzuwerfen und die Verhältnisse im ganzen Donaugebiet zu ordnen beabsichtigte. Diesen Plan schnitten die Dolche der Mörder ab; man mußte sich glücklich schätzen, daß die Daker nicht ihrerseits in Makedonien eindrangen, und Vatinius selbst focht gegen die Dalmater unglücklich und mit starken Verlusten. Als dann die Republikaner im Osten rüsteten, ging das illyrische Heer in das des Brutus über und die Dalmatiner blieben längere Zeit unangefochten. Nach der Niederwerfung der Republikaner ließ Antonius, dem bei der Teilung des Reiches Makedonien zugefallen war, im Jahre 715 (39) die unbotmäßigen Dardaner im Nordwesten und die Parthiner an der Küste (östlich von Durazzo) zu Paaren treiben, wobei der berühmte Redner Gaius Asinius Pollio die Ehren des Triumphes gewann. In Illyricum, welches unter Caesar stand, konnte nichts geschehen, solange dieser seine ganze Macht auf den sizilischen Krieg gegen Sextus Pompeius wenden mußte; aber nach dessen glücklicher Beendigung warf Caesar selbst sich mit aller Kraft auf diese Aufgabe. Die kleinen Völkerschaften von Doclea (Cernagora) bis zu den Japuden (bei Fiume) wurden in dem ersten Feldzug (719 35) zur Botmäßigkeit zurückgebracht oder jetzt zuerst gebändigt. Es war kein großer Krieg mit namhaften Feldschlachten, aber die Gebirgskämpfe gegen die tapferen und verzweifelnden Stämme und das Brechen der festen, zum Teil mit römischen Maschinen ausgerüsteten Burgen waren keine leichte Aufgabe; in keinem seiner Kriege hat Caesar in gleichem Grade eigene Energie und persönliche Tapferkeit entwickelt. Nach der mühsamen Unterwerfung des Japudengebiets marschierte er noch in demselben Jahre im Tal der Kulpa aufwärts zu deren Mündung in die Save; die dort gelegene feste Ortschaft Siscia (Sziszek), der Hauptwaffenplatz der Pannonier, gegen den bisher die Römer noch nie mit Erfolg vorgegangen waren, ward jetzt besetzt und zum Stützpunkt bestimmt für den Krieg gegen die Daker, den Caesar demnächst aufzunehmen gedachte. In den beiden folgenden Jahren (720, 721 34, 33) wurden die Dalmater, die seit einer Reihe von Jahren gegen die Römer in Waffen standen, nach dem Fall ihrer Feste Promona (Promina bei Dernis, oberhalb Sebenico) zur Unterwerfung gezwungen. Wichtiger aber als diese Kriegserfolge war das Friedenswerk, das zugleich sich vollzog und zu dessen Sicherung sie dienen sollten. Ohne Zweifel in diesen Jahren erhielten die Hafenplätze an der istrischen und dalmatinischen Küste, soweit sie in dem Machtbereich Caesars lagen, Tergeste (Triest), Pola, Iader (Zara), Salome (bei Spalato), Narona (an der Narentamündung), nicht minder jenseits der Alpen, auf der Straße von Aquileia über die Julische Alpe zur Save, Emona (Laibach), durch den zweiten Julier zum Teil städtische Mauern, sämtlich städtisches Recht. Die Plätze selbst bestanden wohl alle schon längst als römische Flecken; aber es war immer von wesentlicher Bedeutung, daß sie jetzt unter die italischen Gemeinden gleichberechtigt eingereiht wurden.

 

Der Dakerkrieg sollte folgen; aber der Bürgerkrieg ging zum zweitenmal ihm vor. Statt nach Illyricum rief er den Herrscher in den Osten; und der große Entscheidungskampf zwischen Caesar und Antonius warf seine Wellen bis in das ferne Donaugebiet. Das durch den König Burebista geeinigte und gereinigte Volk der Daker, jetzt unter dem König Cotiso, sah sich von beiden Gegnern umworben – Caesar wurde sogar beschuldigt, des Königs Tochter zur Ehe begehrt und ihm dagegen die Hand seiner fünfjährigen Tochter Julia angetragen zu haben. Daß der Daker im Hinblick auf die von dem Vater geplante, von dem Sohn durch die Befestigung Siscias eingeleitete Invasion sich auf Antonius' Seite schlug, ist begreiflich; und hätte er ausgeführt, was man in Rom besorgte, wäre er, während Caesar im Osten focht, vom Norden her in das wehrlose Italien eingedrungen, oder hätte Antonius nach dem Vorschlag der Daker die Entscheidung statt in Epirus vielmehr in Makedonien gesucht und dort die dakischen Scharen an sich gezogen, so wären die Würfel des Kriegsglücks vielleicht anders gefallen. Aber weder das eine noch das andere geschah; zudem brach eben damals der durch Burebistas kräftige Hand geschaffene Dakerstaat wieder auseinander; die inneren Unruhen, vielleicht auch von Norden her die Angriffe der germanischen Bastarner und der späterhin Dakien nach allen Richtungen umklammernden sarmatischen Stämme, verhinderten die Daker, in den auch über ihre Zukunft entscheidenden römischen Bürgerkrieg einzugreifen.

 

Unmittelbar nachdem die Entscheidung in diesem gefallen war, wandte sich Caesar zu der Regulierung der Verhältnisse an der unteren Donau. Indes da teils die Daker selbst nicht mehr so wie früher zu fürchten waren, teils Caesar jetzt nicht mehr bloß über Illyricum, sondern über die ganze griechisch-makedonische Halbinsel gebot, wurde zunächst diese die Basis der römischen Operationen. Vergegenwärtigen wir uns die Völker und die Herrschaftsverhältnisse; die Augustus dort vorfand.

 

Makedonien war seit Jahrhunderten römische Provinz. Als solche reichte es nicht hinaus nördlich über Stobi und östlich über das Rhodopegebirge; aber der Machtbereich Roms erstreckte sich weit über die eigentliche Landesgrenze, obwohl in schwankendem Umfang und ohne feste Form. Ungefähr scheinen die Römer damals bis zum Haemus (Balkan) die Vormacht gehabt zu haben, während das Gebiet jenseits des Balkan bis zur Donau wohl einmal von römischen Truppen betreten, aber keineswegs von Rom abhängig war. Jenseits des Rhodopegebirges waren die Makedonien benachbarten thrakischen Dynasten, namentlich die der Odrysen, denen der größte Teil der Südküste und ein Teil der Küste des Schwarzen Meeres botmäßig war, durch die Expedition des Lucullus unter römische Schutzherrschaft gekommen, während die Bewohner der mehr binnenländischen Gebiete, namentlich die Besser an der oberen Mariza Untertanen wohl hießen, aber nicht waren und ihre Einfälle in das befriedete Gebiet sowie die Vergeltungszüge in das ihrige stetig fortgingen. So hatte um das Jahr 694 (60) der leibliche Vater des Augustus, Gaius Octavius, und im Jahre 711 (43) während der Vorbereitungen zu dem Kriege gegen die Triumvirn Marcus Brutus gegen sie gestritten. Eine andere thrakische Völkerschaft, die Dentheleten (in der Gegend von Sofia), hatten noch in Ciceros Zeit bei einem Einfall in Makedonien Miene gemacht, dessen Hauptstadt Thessalonike zu belagern. Mit den Dardanern, den westlichen Nachbarn der Thraker, einem Zweig der illyrischen Völkerfamilie, welche das südliche Serbien und den Distrikt Prisrend bewohnten, hatte der Amtsvorgänger des Lucullus, Curio, mit Erfolg und ein Dezennium später Ciceros Kollege im Konsulat, Gaius Antonius, im Jahre 692 (62) unglücklich gefochten. Unterhalb des dardanischen Gebiets, unmittelbar an der Donau, saßen wieder thrakische Stämme, die einstmals mächtigen, jetzt herabgekommenen Triballer im Tal des Oescus (in der Gegend von Plewna), weiterhin an beiden Ufern der Donau bis zur Mündung Daker, oder wie sie am rechten Donauufer mit dem alten, auch den asiatischen Stammgenossen gebliebenen Volksnamen gewöhnlich genannt wurden, Myser oder Möser, wahrscheinlich zu Burebistas Zeit ein Teil seines Reiches, jetzt wieder in verschiedene Fürstentümer zersplittert. Die mächtigste Völkerschaft aber zwischen Balkan und Donau waren damals die Bastarner. Wir sind diesem tapferen und zahlreichen Stamm, dem östlichsten Zweig der großen germanischen Sippe, schon mehrfach begegnet. Eigentlich ansässig hinter den transdanuvianischen Dakern jenseits der Gebirge, die Siebenbürgen von der Moldau scheiden, an den Donaumündungen und in dem weiten Gebiet von da zum Dnjestr, befanden sie sich selber außerhalb des römischen Bereichs; aber vorzugsweise aus ihnen hatte sowohl König Philipp von Makedonien wie König Mithradates von Pontus seine Heere gebildet und in dieser Weise hatten die Römer schon früher oft mit ihnen gestritten. Jetzt hatten sie in großen Massen die Donau überschritten und sich nördlich vom Haemus festgesetzt; insofern der dakische Krieg, wie ihn Caesar der Vater und dann der Sohn geplant hatten, ohne Zweifel der Gewinnung des rechten Ufers der unteren Donau galt, war er nicht minder gegen sie gerichtet wie gegen die rechtsufrigen dakischen Möser. Die griechischen Küstenstädte in dem Barbarenland Odessos (bei Varna), Tomis, Istropolis, schwer bedrängt durch dies Völkergewoge, waren hier wie überall die geborenen Klienten der Römer.

 

Zur Zeit der Diktatur Caesars, als Burebista auf der Höhe seiner Macht stand, hatten die Daker an der Küste bis hinab nach Apollonia jenen fürchterlichen Verheerungszug ausgeführt, dessen Spuren noch nach anderthalb Jahrhunderten nicht verwischt waren. Es mag wohl zunächst dieser Einfall gewesen sein, welcher Caesar den Vater bestimmte, den Dakerkrieg zu unternehmen; und nachdem der Sohn jetzt auch über Makedonien gebot, mußte er allerdings sich verpflichtet fühlen, eben hier sofort und energisch einzugreifen. Die Niederlage, die Ciceros Kollege Antonius bei Istropolis durch die Bastarner erlitten hatte, darf als ein Beweis dafür genommen werden, daß diese Griechen wieder einmal der Hilfe der Römer bedurften.

 

In der Tat wurde bald nach der Schlacht bei Actium (725 29) Marcus Licinius Crassus, der Enkel des bei Karrhä gefallenen, von Caesar als Statthalter nach Makedonien gesandt und beauftragt, den zweimal verhinderten Feldzug nun auszuführen. Die Bastarner, welche eben damals in Thrakien eingefallen waren, fügten sich ohne Widerstand, als Crassus sie auffordern ließ, das römische Gebiet zu verlassen; aber ihr Rückzug genügte dem Römer nicht. Er überschritt seinerseits den Haemus, schlug am Einfluß des Cibrus (Tzibritza) in die Donau die Feinde, deren König Deldo auf der Wahlstatt blieb, und nahm, was aus der Schlacht in eine nahe Festung entkommen war, mit Hilfe eines zu den Römern haltenden Dakerfürsten gefangen. Ohne weiteren Widerstand zu leisten, unterwarf sich dem Überwinder der Bastarner das gesamte mösische Gebiet. Diese kamen im nächsten Jahr wieder, um die erlittene Niederlage wettzumachen; aber sie unterlagen abermals und mit ihnen, was von den mösischen Stämmen wieder zu den Waffen gegriffen hatte. Damit waren diese Feinde von dem rechten Donauufer ein für allemal ausgewiesen und dieses vollständig der römischen Herrschaft unterworfen. Zugleich wurden die noch nicht botmäßigen Thraker gebändigt, den Bessern das nationale Heiligtum des Dionysos genommen und die Verwaltung desselben den Fürsten der Odrysen übertragen, welche überhaupt seitdem unter dem Schutz der römischen Obergewalt die Oberherrlichkeit über die thrakischen Völkerschaften südlich vom Haemus führten oder doch führen sollten. Unter seinen Schutz wurden ferner die griechischen Küstenstädte am Schwarzen Meere gestellt und auch das übrige eroberte Gebiet verschiedenen Lehnsfürsten zugeteilt, auf die somit zunächst der Schutz der Reichsgrenze überging; eigene Legionen hatte Rom für diese fernen Landschaften nicht übrig. Makedonien wurde dadurch zur Binnenprovinz, die der militärischen Verwaltung nicht ferner bedurfte. Das Ziel, das bei jenen dakischen Kriegsplänen ins Auge gefaßt worden war, war erreicht.

 

Allerdings war dieses Ziel nur ein vorläufiges. Aber bevor Augustus die definitive Regulierung der Nordgrenze in die Hand nahm, wandte er sich zu der Reorganisation der schon zum Reiche gehörigen Landschaften; über ein Dezennium verging mit der Ordnung der Dinge in Spanien, Gallien, Asien, Syrien. Wie er dann, als dort das Nötige geschehen war, das umfassende Werk angriff, soll nun erzählt werden.

 

Italien, das über drei Weltteile gebot, war, wie gesagt, noch keineswegs unbedingt Herr im eigenen Hause. Die Alpen, die es gegen Norden beschirmen, waren in ihrer ganzen Ausdehnung von einem Meer zum andern angefüllt mit kleinen, wenig zivilisierten Völkerschaften illyrischer, rätischer, keltischer Nationalität, deren Gebiete zum Teil hart angrenzten an die der großen Städte der Transpadana – so das der Trumpiliner (Val Trompia) an die Stadt Brixia, das der Camunner (Val Camonica, oberhalb des Lago d'Iseo) an die Stadt Bergomum, das der Salasser (Val d'Aosta) an Eporedia (Ivrea), und die keineswegs friedliche Nachbarschaft pflogen. Oft genug überwunden und als besiegt auf dem Kapitol proklamiert, plünderten diese Stämme, allen Lorbeeren der vornehmen Triumphatoren zum Trotz, fortwährend die Bauern und die Kaufleute Oberitaliens. Ernstlich zu steuern war dem Unwesen nicht, solange die Regierung sich nicht entschloß, die Alpenhöhen zu überschreiten und auch den nördlichen Abhang in ihre Gewalt zu bringen; denn ohne Zweifel strömten beständig zahlreiche dieser Raubgesellen über die Berge herüber, um das reiche Nachbarland zu brandschatzen. Auch nach Gallien hin war noch in gleicher Weise zu tun; die Völkerschaften im oberen Rhonethal (Wallis und Waadt) waren zwar von Caesar unterworfen worden, aber sind auch unter denen genannt, die den Feldherren seines Sohnes zu schaffen machten. Andererseits klagten die friedlichen gallischen Grenzdistrikte über die stetigen Einfälle der Räter. Eine Geschichtserzählung leiden und fordern die zahlreichen Expeditionen nicht, welche Augustus dieser Mißstände halber veranstaltet hat; in den Triumphalfasten sind sie nicht verzeichnet und gehören auch nicht hinein, aber sie gaben Italien zum ersten Mal Befriedung des Nordens. Erwähnt mögen werden die Niederwerfung der oben erwähnten Camunner im Jahre 738 (16) durch den Statthalter von Illyricum und die gewisser ligurischer Völkerschaften in der Gegend von Nizza im Jahre 740 (14), weil sie zeigen, wie noch um die Mitte der augustischen Zeit diese unbotmäßigen Stämme unmittelbar auf Italien drückten. Wenn der Kaiser späterhin in dem Gesamtbericht über seine Reichsverwaltung erklärte, daß gegen keine dieser kleinen Völkerschaften von ihm zu Unrecht Gewalt gebraucht worden sei, so wird dies dahin zu verstehen sein, daß ihnen Gebietsabtretungen und Sitzwechsel angesonnen wurden und sie sich dagegen zur Wehr setzten; nur der unter König Cottius von Segusio (Susa) vereinigte kleine Gauverband fügte sich ohne Kampf in die neue Ordnung.

 

Der Schauplatz dieser Kämpfe waren die südlichen Abhänge und die Täler der Alpen. Es folgte die Festsetzung auf dem Nordabhang der Gebirge und in dem nördlichen Vorlande im Jahre 739 (15). Die beiden dem kaiserlichen Hause zugezählten Stiefsöhne Augusts, Tiberius, der spätere Kaiser, und sein Bruder Drusus, wurden damit in die ihnen bestimmte Feldherrnlaufbahn eingeführt – es waren sehr sichere und sehr dankbare Lorbeeren, die ihnen in Aussicht gestellt wurden. Von Italien aus das Tal der Etsch hinauf drang Drusus in die rätischen Berge ein und erfocht hier einen ersten Sieg; für das weitere Vordringen reichte ihm der Bruder, damals Statthalter Galliens, vom helvetischen Gebiet aus die Hand; auf dem Bodensee selbst schlugen die römischen Trieren die Boote der Vindeliker; an dem Kaisertag, dem 1. August 739 (15), wurde in der Umgegend der Donauquellen die letzte Schlacht geschlagen, durch die Rätien und das Vindelikerland, das heißt Tirol, die Ostschweiz und Bayern, fortan Bestandteile des Römischen Reiches wurden. Kaiser Augustus selbst war nach Gallien gegangen, um den Krieg und die Einrichtung der neuen Provinz zu überwachen. Da wo die Alpen am Golf von Genua endigen, auf der Höhe oberhalb Monaco, wurde einige Jahre darauf von dem dankbaren Italien dem Kaiser Augustus ein weit in das Tyrrhenische Meer hinausschauendes, noch heute nicht ganz verschwundenes Denkmal dafür errichtet, daß unter seinem Regiment die Alpenvölker alle vom oberen zum unteren Meer – ihrer sechsundvierzig zählt die Inschrift auf – in die Gewalt des römischen Volkes gebracht worden waren. Es war nicht mehr als die einfache Wahrheit, und dieser Krieg das, was der Krieg sein soll, der Schirmer und der Bürge des Friedens.

 

Schwieriger wohl als die eigentliche Kriegsarbeit war die Organisation des neuen Gebietes; insbesondere auch deshalb, weil die inneren politischen Verhältnisse hier zum Teil recht störend eingriffen. Da nach der Lage der Dinge das militärische Schwergewicht nicht in Italien liegen durfte, so mußte die Regierung darauf bedacht sein, die großen Militärkommandos aus der unmittelbaren Nähe Italiens möglichst zu entfernen; ja es hat wohl bei der Besetzung Rätiens selbst das Bestreben mitgewirkt, das Kommando, welches wahrscheinlich bis dahin in Oberitalien selbst nicht hatte entbehrt werden können, definitiv von dort wegzulegen, wie es dann auch zur Ausführung kam. Was man zunächst erwarten sollte, daß für die in dem neugewonnenen Gebiet unentbehrlichen militärischen Aufstellungen ein großer Mittelpunkt am Nordabhang der Alpen geschaffen worden wäre, davon geschah das gerade Gegenteil. Es wurde zwischen Italien einer- und den großen Rhein- und Donaukommandos andererseits ein Gürtel kleinerer Statthalterschaften gezogen, die nicht bloß alle vom Kaiser, sondern auch durchaus mit dem Senat nicht angehörigen Männern besetzt wurden. Italien und die südgallische Provinz wurden geschieden durch die drei kleinen Militärdistrikte der Seealpen (Departement der Seealpen und Provinz Cuneo), der Kottischen mit der Hauptstadt Segusio (Susa) und wahrscheinlich der Graischen (Ostsavoyen), unter denen der zweite, von dem schon genannten Gaufürsten Cottius und seinen Nachkommen eine Zeitlang in den Formen der Klientel verwaltete am meisten bedeutete, die aber alle eine gewisse Militärgewalt besaßen und deren nächste Bestimmung war, in dem betreffenden Gebiet und vor allem auf den wichtigen, dasselbe durchschneidenden Reichsstraßen die öffentliche Sicherheit zu erhalten. Das obere Rhonetal dagegen, also das Wallis, und das neu eroberte Rätien wurden einem nicht im Rang, aber wohl an Macht höher stehenden Befehlhaber untergeben; ein relativ ansehnliches Korps war hier nun einmal unumgänglich erforderlich. Indes wurde, um dasselbe möglichst verringern zu können, Rätien durch Entfernung seiner Bewohner im großen Maßstab entvölkert. Den Ring schloß die ähnlich organisierte Provinz Noricum, den größten Teil des heutigen deutschen Osterreich umfassend. Diese weite und fruchtbare Landschaft hatte sich ohne wesentlichen Widerstand der römischen Herrschaft unterworfen, wahrscheinlich in der Form, daß hier zunächst ein abhängiges Fürstenrum entstand, bald aber der König dem kaiserlichen Prokurator wich, von dem er ohnehin sich nicht wesentlich unterschied. Von den Rhein- und Donaulegionen erhielten allerdings einige ihre Standlager in der unmittelbaren Nähe, einerseits der rätischen Grenze bei Vindonissa, andererseits der norischen bei Poetovio, offenbar, um auf die Nachbarprovinz zu drücken; aber Armeen ersten Ranges mit Legionen unter senatorischen Generalen gab es in jenem Zwischenbereich so wenig wie senatorische Statthalter. Das Mißtrauen gegen das neben dem Kaiser den Staat regierende Kollegium findet in dieser Einrichtung einen sehr drastischen Ausdruck.