Die Reform des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beinhaltete eine wesentliche Neugestaltung des Beschwerderechts gegen den Bestätigungsbeschluss eines Insolvenzplans. Im Mittelpunkt der Neuerungen stehen die Erweiterung der Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Einführung einer Möglichkeit zur unverzüglichen Zurückweisung einer Beschw...