
Die Kündigung von Tendenzträgern sowie die Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 7, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar im Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Kündigung von Tendenzträgern sowie die Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens. Gemäß § 1 II KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die i...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 7, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar im Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Kündigung von Tendenzträgern sowie die Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens. Gemäß § 1 II KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die i...
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