A. EINLEITUNG
B. HAFTUNG DER ELTERN ALS MITTELBARE STÖRER UND NACH § 832 BGB
I. „MILDE“ BESTREBUNGEN
1. Haftung für volljährige Kinder
a. Eigenverantwortlichkeit volljähriger Kinder
b. Schutz der Familie Art. 6 Abs. 1 GG
2. Haftung für minderjährige Kinder
a. Rechtsprechung
b. Literatur
II. „STRENGE“ BESTREBUNGEN
1. Belehrungspflichten
2. Überwachungs- und Kontrollpflichten
3. „Hamburger Linie“
a. Entscheidungen des LG Hamburg
b. Bestätigung durch andere Gerichte und Literatur
III. ANSICHT DES BGH UND ENTWICKLUNG DER RECHTSPRECHUNG
1. Morpheus
a. Prüf- und Verhaltenspflichten
aa. Vorhersehbarkeit der Verletzungshandlung
bb. Wertung des § 1626 Abs. 2 BGB
cc. Ausmaß der Gefahr für Rechtsgüter Dritter
b. Übertragung auf die Störerhaftung der Anschlussinhaber
2. BearShare
3. Tauschbörse II
IV. AUSWIRKUNGEN DER ÄNDERUNG DES TMG
C. DIE TÄTERSCHAFTLICHE HAFTUNG DES ELTERLICHEN ANSCHLUSSINHABERS
I. TATSÄCHLICHE VERMUTUNG
II. ANFORDERUNGEN AN DIE SEKUNDÄRE DARLEGUNGSLAST
1. Nachforschungspflicht
2. Mitteilungspflicht
3. Konsequenzen für die Haftung des elterlichen Anschlussinhabers
a. Befragungen der Kinder
b. Untersuchung von Computern
c. Nachforschungspflichten gegenüber Minderjährigen
4. EuGH-Entscheidung im Vorlageverfahren des LG München I
a. Sachverhalt
b. Vorlagefragen des LG München I
c. Beantwortung der Vorlagefragen
D. ZUSAMMENFASSUNG UND STELLUNGNAHME