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GÜNTHER BECKSTEIN

Die Zehn Gebote

Anspruch und Herausforderung

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Bestell-Nr. 395.191

ISBN 978-3-7751-7074-1 (PDF)

ISBN 978-3-7751-7064-2 (E-Book)

ISBN 978-3-7751-5191-7 (lieferbare Buchausgabe)

Datenkonvertierung E-Book:

CPI – Ebner & Spiegel, Ulm

© der deutschen Ausgabe 2011

SCM Hänssler im SCM-Verlag GmbH & Co. KG · 71088 Holzgerlingen

Internet: www.scm-haenssler.de; E-Mail: info@scm-haenssler.de

Die Bibelverse sind, wenn nicht anders angegeben, folgender Ausgabe entnommen:

Lutherbibel, revidierter Text 1984, durchgesehene Ausgabe in neuer Rechtschreibung, © 1999 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart.

Redaktionelle Mitarbeit: Hans-Joachim Vieweger

Umschlaggestaltung: Kathrin Retter

Titelbild: Süddeutsche Zeitung Photo/ Pfeiffer, Gerd

Satz: typoscript GmbH, Walddorfhäslach

Druck und Bindung: CPI – Ebner & Spiegel, Ulm

Printed in Germany

Inhalt

Vorwort

Einführung

I. Dem Allerhöchsten verantwortlich

Im Zentrum: Die Menschenwürde

Als Christ in der Politik, als Innenminister in der Synode

Der Unterschied zwischen Pfarrer und Politiker

Luthers Unterscheidung der Zwei Reiche

Das Verständnis der Zehn Gebote

II. Vom Ewigen Gott zur Freiheit berufen

1. Gebot

Wenn Geld, Macht und Sex zum Götzen werden

Religionspluralismus und Wahrheitsanspruch

Verhältnis zum Islam

Für ein offenes Gespräch mit Muslimen

Gefahren durch islamistischen Extremismus und Fundamentalismus

Konsequenzen für die Politik

Streitthemen: Moscheen, Burka, Kopftuch

Der Unterschied zwischen Kopftuch und Ordenstracht

Selbstbewusster Dialog: Wir glauben nicht an denselben Gott!

Der fehlende Gottesbezug

2. Gebot

Blasphemie im Namen der Kunstfreiheit?

Der Streit um das hohe »C«

Was »christliche Politik« bedeuten kann – und was nicht

3. Gebot

Warum uns der Sonntag heilig sein sollte

Lockerung des Sonntagsschutzes?

Für die Wiedereinführung des Buß- und Bettages

4. Gebot

Die »alten« Eltern ehren

Erziehung ist zuerst Elternsache

Kinder brauchen Zuwendung und Zeit

Dank an die Großeltern

Gegen das Gerede von der »Herdprämie«

Aufgaben der Wirtschaft

Demografie und Generationengerechtigkeit

Wie uns die Staatsverschuldung belastet

Kinder sind ein Segen

5. Gebot

»Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein!«

Die Debatte um den »gerechten Krieg«

»Finaler Rettungsschuss«

Amoklauf an Schulen – was ist zu tun?

Kinder fördern – und ihnen Grenzen setzen

Ja zum Leben – von Anfang an

Beratung für das Leben

Mein Nein zur »Rosenheimer Erklärung«

Grenzen derMedizin

»Sterbehilfe« und Sterbebegleitung

Nicht töten, aber sterben lassen

6. Gebot

Meine Frau ist in jeder Hinsicht ein Glücksfall

Die Ehe – eine gute Gabe Gottes

Wie ist das mit Scheidungen?

An die Kinder denken

Ehe versus Lebenspartnerschaft

7. Gebot

Das Soziale neu denken

Was Soziale Gerechtigkeit heute bedeutet

Eigentum verpflichtet

Steuerrecht und Steuerhinterziehung

8. Gebot

Worte habenWirkung

Die Bedeutung der Medien

Kritik ist leicht, Konstruktives schwer

Missbrauch der Meinungsfreiheit

9. Gebot

10. Gebot

Macht in der Politik

Der Traum vom Ministerpräsidenten-Amt

Spannende Stunden in Kreuth

Wettbewerb und Moral

Von der Finanzkrise zur Schuldenkrise

Ja zum Gewinn, aber auch zur Verantwortung

Zurück zu den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft

»Das Maß der Wirtschaft ist der Mensch.«

Ethik währt am längsten

»Das Maß des Menschen ist sein Verhältnis zu Gott.«

III. Gott vergibt – und er gibt Kraft

Gesetz und Evangelium.

Mut zur Verantwortung, Demut vor Gott

Umgang mit Fehlern

Der Glaube trägt – auch in Niederlagen

Anstelle eines Nachworts: Gedanken zu Psalm 90

Bildnachweis

Anhang

Vorwort

Vor einigen Jahren schrieb ein Journalist über mich: »Wenn man Günther Beckstein mit dem von seiner Frau selbst gestrickten Pullover in der evangelischen Kirche in Nürnberg-Langwasser antrifft, wirkt er fast schon sympathisch; doch wenn er dann wieder am Schreibtisch des Innenministeriums sitzt, ist er ein dreiviertelter Teufel …«

Diese Unterscheidung zwischen dem »Law-and-order«-Mann Beckstein auf der einen und dem Kirchenmann Beckstein auf der anderen Seite zog sich immer wieder durch die Medien. Doch ich glaube, dass diese Journalisten mich damit nicht richtig getroffen haben. Mein Christ-Sein ist mir im Politischen genauso wichtig wie im Privaten. Als Christ muss ich mich immer fragen, ob ich mein Handeln vor Gott verantworten kann, egal ob als Politiker oder als Rechtsanwalt, als Ehemann und Vater, oder als Kirchenvorstand und Synodaler. Der einzige Unterschied besteht darin, dass mit den verschiedenen Rollen unterschiedliche Aufgaben verbunden sind – ein Gedanke, der sich übrigens gerade in der Theologie meiner lutherischen Kirche, insbesondere in der Zwei-Reiche-Lehre Luthers, wiederfindet. Man kann es auch so formulieren: Ein Politiker muss im Sinn der Verantwortungsethik Max Webers die Folgen seines Tuns prüfen, die gute Gesinnung allein reicht nicht.

Das Wissen um die Verantwortung vor Gott führt jedoch zur Frage, woran man sich orientieren kann, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Allerdings reicht die Frage nach Orientierung weiter: Eine Antwort darauf sind die Zehn Gebote der Bibel: deutliche Anweisungen, Maßstäbe und Leitplanken für ein gelingendes Leben. Sie bieten Orientierung – gerade in einer Zeit, in der viele den Verlust von Werten beklagen, aber nicht wissen, woher diese Werte kommen sollen. Die Zehn Gebote sind Anspruch und Herausforderung – auch für mich.

Es ist sicher gewagt, wenn ich als Nicht-Theologe meine Überlegungen zu den Zehn Geboten und meine Erfahrungen mit ihnen in die Diskussion einbringe. Keinesfalls ist damit der Anspruch verbunden, ein wissenschaftlich-theologisches Werk vorlegen zu wollen. Dieses Buch möchte vielmehr einen Einblick geben in meinen Versuch, zwischen politischem Denken und christlicher Grundüberzeugung die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ich hoffe, mit diesen Gedanken auch Ihnen als Lesern Impulse für eine Auseinandersetzung mit den Zehn Geboten geben zu können.

Nürnberg, im November 2010

Günther Beckstein

Einführung

Wenn ich von meinem Schreibtisch aufblicke, trifft mein Blick den heiligen Antonius. Das mag zunächst erstaunen. Ist doch Protestanten Heiligenverehrung fremd. Dennoch begleitet mich seit einigen Jahren diese geschnitzte Heiligenfigur, die den portugiesisch-italienischen Franziskanermönch Antonius von Padua darstellt, den Heiligen der Bettler. Antonius (1195–1231) entstammte einer reichen Familie, wählte aber ebenso wie sein Zeitgenosse Franziskus von Assisi ein Leben in Armut, um als Mönch das Evangelium zu predigen. Es wird überliefert, dass Antonius sich völlig mittellos, nur mit einer Kutte bekleidet, aber voller Vertrauen auf Gott auf den Weg nach Afrika machte. Seine Berufung zur Armut begründete er damit, dass Jesus Christus selbst, »ob er wohl reich ist, doch arm ward um unseretwillen, damit wir durch seine Armut reich würden« (2. Korinther 8,9). Zu diesem Lob der freiwillig gewählten Armut kam bei Antonius ein starkes Engagement für die Armen. Er verteidigte sie energisch gegenüber den Mächtigen und Reichen, sodass ein Mitbruder von ihm schrieb: »Zu unserer Zeit haben wir nie von einem so sanften Ratgeber der Armen und einem so harten Ankläger der Reichen gehört.«

Als ich im Oktober 2007 in das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten gewählt wurde, nahm ich diese Statue aus dem Innenministerium mit: Sie bekam den Platz, den zuvor eine Büste von Franz Josef Strauß im Amtszimmer in der Staatskanzlei innegehabt hatte. Nicht, dass ich etwas gegen Strauß hätte, aber Antonius war mir als persönlicher Begleiter einfach wichtiger. Bei einem Interview darauf angesprochen, sagte ich zur Begründung: »Antonius erinnert mich an die Armen und daran, dass vor Gott der Bettler die gleiche Würde hat wie der Mächtige. Der Arme wie der Reiche, der Behinderte wie der Olympiasieger oder eben der Ministerpräsident. Und manchmal schaue ich mitten in den Geschäften zu dieser Figur hoch, lasse sie mir genau das sagen und schmunzle dann ein wenig zurück: Danke, ich habe verstanden.«

Ich denke, Politiker brauchen immer wieder diese Erinnerung daran, warum sie sich in die Politik einbringen. Die Versuchung ist da, alles nur unter machtpolitischen Gesichtspunkten zu sehen. Doch es geht um das Gemeinwohl, selbst dann, wenn wir uns manchmal heftig über die richtigen Ziele und – mehr noch – über die richtigen Wege streiten. Wenn aber die Verpflichtung, dem Gemeinwohl zu dienen, schwindet, bleibt das nicht ohne Folgen für das Vertrauen der Bürger in die Demokratie. Politik ist Dienst am Menschen – das muss immer wieder deutlich werden. Deshalb schmückt der heilige Antonius auch heute noch mein Büro.

I. Dem Allerhöchsten verantwortlich

»Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen« – so beginnt die Präambel unseres Grundgesetzes. Vor dem Hintergrund des Grauens, das der Nationalsozialismus über Europa gebracht hatte, war den Vätern des Grundgesetzes dieser Gottesbezug wichtig. »Ohne Gott ist alles erlaubt«, schrieb Dostojewski in seinem Roman »Die Gebrüder Karamasow«. Soll heißen: Nur das Bewusstsein, dass sich der Mensch einmal gegenüber seinem Schöpfer verantworten muss, bildet die entscheidende Schranke gegenüber der Gefahr der Verantwortungslosigkeit, die zum Menschen leider genauso gehört wie seine Kreativität und seine Fähigkeit zum Guten. Die Verfasser der Bayerischen Verfassung von 1946 werden noch deutlicher: »Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, (…) gibt sich das Bayerische Volk (…) nachstehende demokratische Verfassung.«

Ich habe versucht, diesen Gedanken nach meiner Wahl zum Ministerpräsidenten mit folgenden Worten auszudrücken: »Ich weiß, dass ich nicht der Allerhöchste, sondern dem Allerhöchsten verantwortlich bin.« Dieses Verständnis des evangelischen Christen Beckstein muss nicht jeder teilen, auch nicht jeder meiner Wähler, aber jeder sollte wissen, woran er bei mir ist. »Dem Allerhöchsten verantwortlich« – das heißt, dass man nicht nur dem Wähler, sondern auch Gott verantwortlich ist. Das heißt, sich auch in der Politik die Frage zu stellen, was das ethisch Richtige ist. Viele Menschen denken in der Kategorie, dass das ethisch Richtige vom Pfarrer gesagt wird, während der Politiker für das Pragmatische zuständig ist. Trotz unterschiedlicher Aufgaben, auf die ich später noch eingehen werde, ist diese Unterscheidung nicht richtig: Vor der Herausforderung, das ethisch Richtige und das vor Gott Verantwortbare zu tun, steht nämlich jeder. Jeder Arzt, jede Lehrerin, jeder Rechtsanwalt. Jeder braucht dementsprechend auch einen Maßstab, an dem er sich orientieren kann. Diesen Grundmaßstab bilden für mich die Zehn Gebote der Bibel.

Das ist freilich kein Privatissimum! Denn unsere rechtsstaatliche Ordnung baut, neben dem Humanismus, der Aufklärung und den Idealen der Französischen Revolution von »Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit«, auf dem Christentum mit seinen Wurzeln im Judentum auf. Das Wertefundament ist religiös begründet; es ist eine unverzichtbare Leistung für den Staat. Der weltanschaulich neutrale Staat, so hat es der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde beschrieben, kann selbst keine ethischen Vorgaben machen, weil er sonst in der Gefahr steht, bestimmte Weltanschauungen zu bevorzugen und andere zu benachteiligen. Gleichzeitig ist der Staat aber darauf angewiesen, dass seine Bürger ein gewisses Ethos haben, ein moralisches Fundament, das wiederum die Grundlage darstellt für das Funktionieren des Zusammenlebens im Staat nach allgemein anerkannten Spielregeln. Dieses Fundament begründet sich religiös-sittlich und kann nicht durch staatlichen Interventionismus oder staatliche Erziehung entstehen, sodass Böckenförde zu seinem berühmten Diktum kommt: »Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.«

Ich bin überzeugt: Nur über religiös begründete Grundwerte identifizieren sich die Bürger mit dem Staat, nehmen freiwillig und aktiv am Staatsleben teil, und nur mit diesen christlichen Werten gibt es dann wiederum eine Integration von Menschen aus anderen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen. Daher sind die Kirchen aufgerufen, sich zu Wort zu melden und unsere christlich-abendländische Werteordnung selbstbewusst zu vertreten. Sie übernehmen damit eine wichtige gesellschaftliche Verantwortung. Gerade für die überzeugende Vermittlung unseres Wertefundaments sind die Kirchen die entscheidende Instanz und Institution.«

Im Zentrum: Die Menschenwürde

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit ihrer Trennung von Kirche und Staat weltanschaulich neutral, doch sie ist nicht religionslos. Das Grundgesetz geht implizit von einem vorstaatlichen Recht aus, wenn es bestimmte Rechtsgüter in der sogenannten »Ewigkeitsklausel« des Artikels 78 der demokratischen Willensbildung entzieht. Dies zeigt sich am stärksten im Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« Das erscheint auf den ersten Blick banal und außerhalb jeder Diskussion. Doch der Blick in die Geschichte und ins Ausland zeigt, dass der Schutz der menschlichen Würde leider nicht banal ist, sondern dass diese immer wieder mit Füßen getreten wurde. Man denke an Euthanasieprogramme im NS-Staat oder an Foltermethoden, die in anderen Staaten auch in der Gegenwart noch gang und gäbe sind. Daher stellten die Väter des Grundgesetzes dem in der Weimarer Republik vorherrschenden Rechtspositivismus in gewisser Weise den Gedanken des Naturrechts entgegen – auch wenn sich dies konkret nur schwer fassen lässt. Die Begründung dafür lieferte unter anderem der sozialdemokratische Rechtsphilosoph Gustav Radbruch (1878–1949), der lange Zeit selbst Anhänger des Rechtspositivismus war, aber 1947 bekannte: »Die Rechtswissenschaft muss sich wieder auf die jahrtausendalte gemeinsame Weisheit der Antike, des christlichen Mittelalters und des Zeitalters der Aufklärung besinnen, dass es ein höheres Recht gebe als das Gesetz, ein Naturrecht, ein Gottesrecht, ein Vernunftrecht, kurz ein übergesetzliches Recht, an dem gemessen das Unrecht Unrecht bleibt, auch wenn es in die Form des Gesetzes gegossen ist, vor dem auch das aufgrund eines solchen ungerechten Gesetzes gesprochene Urteil nicht Rechtsprechung ist, vielmehr Unrecht.« In diesem Sinn wird die Menschenwürde nicht durch Gesetz oder Verfassung zugesprochen; sie gehört vielmehr zum Mensch-Sein selbst und ist vom Staat zu achten und zu schützen.

Für den Schutz der Menschenwürde lassen sich – Radbruch deutet es an – selbstverständlich gute philosophische Gründe anführen. Dabei ist insbesondere an Immanuel Kant zu denken, der betont hat, dass jeder Mensch eben darum eine besondere Würde hat, weil er wertvoll ist. Kant folgert daraus: »Lebe so, dass du den andern Menschen jederzeit zugleich als Zweck aus sich selbst und nie bloß als Mittel brauchst.« Anders gesagt: Die Menschenwürde achten heißt, den Menschen nicht zu instrumentalisieren. Doch warum ist der Mensch wertvoll, warum darf die Würde des Einen nicht mit der Menschenwürde des Anderen verrechnet werden? Diese Fragen lassen sich meines Erachtens nur mit dem Rückgriff auf die biblische Überlieferung überzeugend beantworten. Da ist zum einen der Hinweis auf die »Ebenbildlichkeit« des Menschen mit Gott: »Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau« (1. Mose 1,27). Das ist eigentlich etwas Unglaubliches: Der Mensch ist von Gott zu seinem Ebenbild, zu seinem Gegenüber geschaffen. Das macht jeden Menschen wertvoll. Den Behinderten genauso wie den Spitzensportler, den Nobelpreisträger genauso wie den Demenzkranken – wobei wir wissen, dass auch ein Nobelpreisträger dement werden und ein Behinderter bei den Paralympics zu olympischen Ehren kommen kann.

Doch es gibt noch eine zweite biblische Begründung für die Menschenwürde. Alle Menschen sind für Gott so kostbar, dass er seinen Sohn Jesus Christus in die Welt sendet, »damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren gehen, sondern das ewige Leben haben« (Johannes 3,16). Dabei wird der Einzelne vor Gott nicht dadurch gerecht, dass er etwas Besonderes leistet, sondern allein dadurch, dass ihm das Heil von Gott zugesprochen wird. Das ist der Kern der sogenannten Rechtfertigungslehre, die theologisch vor allem beim Apostel Paulus entfaltet wird. Was letztlich zählt, ist Gottes Gnade – und die ist für jeden gleich, für Arme und Reiche, Starke und Schwache, Deutsche und Ausländer.

Dabei ist das Prinzip der Menschenwürde nicht reine Theorie. Die Achtung der Menschenwürde hat sehr konkrete Konsequenzen. In vielen ethischen Fragen, die heute diskutiert werden, geht es zum Beispiel darum, dass niemand – auch nicht der Embryo im Reagenzglas – für die Interessen anderer »verzweckt« werden darf.

Als Christ in der Politik, als Innenminister in der Synode

Ich habe das Glück, dass ich schon früh mit dem christlichen Glauben in Berührung gekommen bin und diese Erfahrung dann auch in mein politisches Engagement einbringen konnte. Im CVJM, der damals noch Christlicher Verein Junger Männer hieß (heute sind auch die Mädchen mit dabei und der CVJM heißt Christlicher Verein Junger Menschen), habe ich nicht nur Freunde kennengelernt, sondern auch die Bibel. Als 15-Jähriger durfte ich im CVJM Nürnberg-Lichtenhof eine Jungschargruppe leiten – was mir übrigens auch dabei geholfen hat, Verantwortung für andere zu übernehmen. Das hat später mit zu jenem Schritt geführt, Verantwortung auch in der Politik zu übernehmen – 1974 wurde ich in den Landtag gewählt, 1988 als Staatssekretär vereidigt und 1993 zum Staatsminister im Bayerischen Innenministerium bestellt.

1996 wurde ich als Innenminister und CSU-Politiker in die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern berufen – in ein Amt, das übrigens meine Frau ein paar Jahre vor mir auch schon einmal innegehabt hatte. Meine Berufung war innerhalb der Kirche freilich umstritten und Ministerpräsident Edmund Stoiber riet mir regelrecht davon ab, diese Aufgabe wahrzunehmen. Manche meinten, ein Innenminister, der die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu verantworten habe, könne nicht Mitglied in einem kirchenleitenden Organ sein. Zumal nur ein Jahr zuvor ein 28-jähriger Togoer aus Bayern abgeschoben worden war, der im Gebäude einer evangelischen Gemeinde im oberfränkischen Wunsiedel »Kirchenasyl« erhalten hatte. Nach meiner Überzeugung handelte es sich dabei, unabhängig von der rechtlichen Fragwürdigkeit des sogenannten »Kirchenasyls«, nicht um einen sakralen Raum. Der junge Mann wurde abgeschoben – eine Entscheidung, die mir nicht zuletzt der damalige Landesbischof Hermann von Loewenich schwer verübelte. Der Vollständigkeit halber erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass der Togoer in seiner Heimat später zugab, bei seinem Asylantrag in Deutschland gelogen zu haben.

Die Kritik, die angesichts dieser meiner Entscheidung laut wurde, weist auf ein allgemeines Problem hin, das fast jeder Christ kennt – ob er nun Innenminister ist oder einen beliebigen anderen Beruf ausübt: Wir sind als Christen in dieser Welt mit Aufgaben konfrontiert, die wir einerseits auf einem christlichen Fundament, andererseits aber auch nach unserem jeweiligen Verantwortungsbereich bewältigen müssen. Dieser Verantwortungsbereich ist mal überschaubarer, mal größer, er kann manchmal nur den Nächsten betreffen, manchmal aber auch weite Kreise der Bevölkerung. Es ist ein Unterschied, ob ich als Einzelner meinem Nachbarn helfe oder ob ich als Politiker Verantwortung für ein ganzes Land habe.

Der Unterschied zwischen Pfarrer und Politiker

Alschristlicher Politiker mussich über die Gegenwart hinaus denken und langfristige Perspektiven sehen. Meine Entscheidungen muss ich dabei auch vor meinen Kindern und Enkelkindern vertreten können. In der Politik ist deshalb manches nicht möglich, was die Kirche sehr wohl tun kann. Nur ein Beispiel dazu: Ein Freund von mir war Pfarrer in Nürnberg-Langwasser. Er kann einem Bettler, der am Samstagnachmittag bei ihm am Pfarrhaus klingelt und um Geld für seine Frau und seine kleinen Kinder bittet, zehn Euro in die Hand drücken, auch wenn er fürchten muss, in neun von zehn Fällen belogen zu werden und dass das Geld keineswegs für eine Not leidende Familie gebraucht wird. Als Politiker kann ich diese Großzügigkeit nicht an den Tag legen. Ich muss die Folgen meines Handelns bedenken: Ich würde unser Land nicht nur in die Pleite, sondern auch ins Chaos führen, wenn ich einfach aus einem Gefühl heraus von den Gesetzen und Prinzipien abweichen würde, die das Staatsgefüge in Ordnung halten. In dem Moment, in dem der Anständige, Fleißige und Ehrliche Gefahr läuft, schlechter dazustehen als der Lügner und Betrüger, würde sich unser Land in eine fatale Richtung entwickeln. Natürlich ist es christlich, einem Menschen zu helfen. Als Politiker habe ich aber die Aufgabe, Zustände zu schaffen und zu bewahren, die das Leben in unserem Land ordnen. Ich muss dabei den Mut haben, Entscheidungen zu treffen, die ein Pfarrer nicht zu treffen hat und auch nicht treffen würde. Das ist für mich nicht weniger als die Konkretion von Luthers Zwei-Reiche-Lehre, auf die ich noch näher eingehen werde.

Mit dieser Unterscheidung hat sich in gewisser Weise auch der Soziologe Max Weber (1864–1920) in seinem Standardwerk »Politik als Beruf« beschäftigt. Er unterscheidet zwischen dem Gesinnungsethiker und dem Verantwortungsethiker. Der Gesinnungsethiker fordert die Einhaltung einer Regel ohne Wenn und Aber und unabhängig von den Konsequenzen. Für den einzelnen Christen kann das schon mal die richtige Handlungsmaxime sein. Der Verantwortungsethiker, dem Weber dagegen den Vorzug gibt, fragt nach den Konsequenzen einer Handlung und orientiert sich weniger am Prinzip als vielmehr an der Realität.

Ganz konkret stellt sich dieser Unterschied dar beim Thema Asyl. Ein Innenminister kann nicht primär den Einzelnen sehen, der in unser Land kommt, auch wenn er ihm noch so sympathisch ist. Er muss vielmehr die Konsequenzen bedenken, die Einzelfallentscheidungen in der Häufung für andere haben: Wenn jeder Ausländer oder Asylbewerber ohne weitere Prüfung einwandern könnte, würde das nicht nur die Infrastruktur und die Sozialsysteme unseres Landes überfordern, sondern vor allem auch die Menschen, die hier leben. Diese Grundüberzeugung hat mir bei der Landessynode eine Menge Kritik eingebracht. Übersehen wurde und wird dabei aber immer wieder, worum es im Kern beim Thema Asyl eigentlich geht: Wer wirklich verfolgt ist, der soll in Deutschland selbstverständlich Asyl erhalten – das ist eine Lehre aus der Geschichte und auch eine Konsequenz aus dem Gedanken der Menschenwürde. Die Frage, ob jemand verfolgt ist, wird in einem umfangreichen rechtlichen Verfahren geprüft, das zum Teil bis zum Bundesverwaltungsgericht oder sogar zum Bundesverfassungsgericht führt. Das ist der umfangreichste Rechtsschutz, den man sich nur denken kann. Denn: Lieber sollen neun Menschen zu Unrecht Asyl bekommen, als dass einer zurückgeschickt wird in Folter oder Tod.

Die zentrale Frage, der ich mich nun als Innenminister zu stellen hatte, war: Was ist, wenn nun durch alle Instanzen festgestellt wird, dass der Bewerber keinen Anspruch auf Asyl hat? Wenn dann allen Beteuerungen zum Trotz einwandfrei nachgewiesen ist, dass er nicht verfolgt ist, dann macht das Gesetz eine Abschiebung ohne Wenn und Aber erforderlich. Manche engagierte Menschen auch in den Kirchen, die die Akten im Einzelnen nicht kennen konnten, haben in dieser Situation dann Anstrengungen unternommen, um die Abreise des lieb gewordenen Asylbewerbers zu verhindern. Aber Einzelfallentscheidungen nur auf der Grundlage persönlicher Sympathien und gegen den tatsächlich bestehenden Sachverhalt zuzulassen würde alle Asylgesetzgebung mit einem Schlag ad absurdum führen. Ein Massenansturm wäre die logische Folge. Ein Massenansturm, den wir in Deutschland auch schon mal hatten, als mehr als 90 Prozent der Asylbewerber in Wirklichkeit nicht Verfolgte waren, sondern den Zugang zu unserem Sozialsystem gesucht hatten. Bei allem Verständnis für diejenigen Menschen, die einfach ihr Glück in einem reicheren Land versuchen möchten: Die zu Recht Asylsuchenden klar zu trennen von denjenigen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, ist ein Gebot der Verantwortung – der Verantwortung gegenüber den Menschen hier im Land, der Verantwortung gegenüber den Menschen in Not und nicht zuletzt der Verantwortung gegenüber den jeweiligen Herkunftsländern, die ausbluten, wenn ihre arbeitsfähigen und gut ausgebildeten Bürgerinnen und Bürger ihnen den Rücken kehren. Das Herkunftsland verliert an Elite, wir gewinnen an Sozialfällen – das kann nicht richtig sein.

Zugegeben: Die Gefahr bei dieser »politischen« Denkweise besteht darin, den Einzelnen gänzlich aus dem Blick zu verlieren, weil man eben das Ganze zu verantworten hat. Gerade deshalb ist aber das Engagement von Kirchenmitgliedern und anderen, die sich für Asylbewerber einsetzen, so wertvoll. Die Diskussionen in der Landessynode haben mir geholfen, den Blick immer wieder auch zu weiten – wobei ich hoffe, dass auch meine Argumente auf Verständnis gestoßen sind. Immer wieder sind mir schwierige Fälle geschildert worden, bei denen wir versucht haben, individuelle, aber letztlich eben gerechtere, dem Gedanken der Humanität entsprechende Lösungen zu finden. Ich denke etwa an eine Familie aus der Ukraine, deren Vater man klipp und klar nachweisen konnte, dass er durch Lug und Trug nach Deutschland gekommen war. Aber seine Kinder hatten bereits mehrere Jahre hier verbracht und sich sehr gut eingelebt. Da habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Abschiebung aus Rücksicht auf die Familie nicht vollzogen wurde. Wobei es hilfreich war, dass sich vor Ort Menschen und die örtliche Kirchengemeinde zu ganz konkreter Hilfe bereit erklärt hatten.

Denn das ist mir wichtig: Es kann in solchen Fällen nicht nur darum gehen, etwas vom Staat zu fordern, man muss auch seinen eigenen Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund habe ich 1995 den Vorschlag sogenannter »Kirchenkontingente« für Asylbewerber gemacht. Analog zu den besonderen Aufenthaltsbestimmungen für Spitzensportler oder für ausländische Mitarbeiter, die von Wirtschaftsunternehmen angestellt werden, wollte ich die Kirchen dazu ermutigen, ganz konkret Verantwortung (auch finanzielle Verantwortung!) für die Menschen zu übernehmen, für die sie sich eingesetzt hatten. Denn wie gesagt: Humanität kann nicht darin bestehen, dass man sich auf Forderungen an den Sozialstaat beschränkt. Leider ist dieser Gedanke nicht aufgegriffen worden. Stattdessen haben wir später eine Härtefallkommission eingesetzt, an der unter anderem die Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden beteiligt sind, und die in besonders schwierigen Fällen – jenseits des formalen Rechts – abgelehnten Asylbewerbern zu einem Bleiberecht verhelfen kann. Ich denke an eine sechsköpfige Familie in Schweinfurt, wo sich die evangelische Kirche bereitgefunden hat, die Frau als Reinigungsfrau anzustellen, während der Vater als Mesner einer katholischen Pfarrei beschäftigt werden konnte.

Der Innenminister hat freilich auch noch in vielen anderen Bereichen für Recht und Ordnung zu sorgen – nicht als Selbstzweck, sondern um ein friedliches Miteinander im Staat zu gewährleisten. Mich haben die Gedanken des schon erwähnten Rechtsphilosophen Gustav Radbruch geprägt, der von der »Unverbrüchlichkeit« des Rechts als einer ethischen Kategorie gesprochen hat. Radbruch sagte: Wenn ein Recht nicht mehr angewendet wird, verliert es die Gültigkeit. Dabei sind vor allem die Schwachen in einer Gesellschaft darauf angewiesen, dass das Recht Beachtung findet – der Starke kann und wird sein Recht im Zweifelsfall selbst durchsetzen. Aus Moskau wird berichtet, dass die Straßenverkehrsordnung nach dem PS-Motto funktioniert: Je mehr PS, desto mehr Vorfahrt. Es ist also eine eminent wichtige soziale Aufgabe, das Recht für alle und ohne Ansehen der Person verbindlich durchzusetzen.

Solche Spannungsfelder verdeutlichen, dass komplexe politische Fragestellungen bisweilen nur pragmatische Lösungen zulassen. Dazu gehört auch, sich auf Kompromisse einzulassen, denn häufig geht es in der Politik um den Ausgleich von widerstreitenden Interessen – da hat die Suche nach einem Kompromiss »geradezu moralische Qualität« (so hat es Hermann Gröhe ausgedrückt). In der Kirche geht es um Liebe und Wahrheit, in der Politik oft um die jeweils zweckmäßigere Lösung. In der Kirche geht es um die letzten Fragen, in der Politik nur um die vorletzten – Gott sei Dank, muss man sagen. Es kann daher immer wieder vorkommen, dass ich mit meinen Entscheidungen auch bei Kirchenvertretern anecke. Die Kirche kann mir meine Entscheidungen aber nicht abnehmen. Als Christ in der Politik bleibe ich letztlich auf mein Gewissen verwiesen. Die höchste Instanz ist mein Herrgott. Es ist meine Aufgabe, mich der daraus resultierenden Verantwortung zu stellen – nach bestem Wissen und Gewissen. Rollenkonflikte als evangelischer Christ einerseits und als Politiker andererseits muss ich aushalten und austragen.

Luthers Unterscheidung der Zwei Reiche

Dabei hilft Luthers Unterscheidung der zwei Regimente bzw. zwei Regierweisen Gottes, die heute auch unter dem Namen »Zwei-Reiche-Lehre« bekannt ist. Teile davon gehen schon auf Augustinus zurück. Luther stellte mit Bezug auf verschiedene Bibelstellen fest, dass Gott auf verschiedene Weise in der Welt regiert. Auf der einen Seite, im »Reich zur Rechten«, regiert Gott durch Wort und Sakrament und benutzt dazu Prediger der Kirche, die das Evangelium verkündigen. Jesus selbst sagt einmal: »Mein Reich ist nicht von dieser Welt« (Johannes 18,36). Damit ist klar, dass er nicht als politischer Revolutionär verstanden werden will. Auf der anderen Seite, im »Reich zur Linken«, regiert Gott durch die weltlichen Herrscher und das weltliche Gesetz, damit durch sie das menschliche Zusammenleben geregelt wird. Ohne ein geregeltes Miteinander gibt es keinen Frieden, ohne Frieden wiederum leidet die Verkündigung des Evangeliums.

Luther kam es darauf an, dass diese beiden Regierweisen Gottes nicht vermischt werden – ein Gedanke, der meiner Überzeugung nach auch heute noch wichtig ist. Eine Kirche, die sich in den Bereich der weltlichen Macht begibt, gibt ihr Proprium auf: Entweder sie mutiert zum Gottesstaat mit all den bekannten Gefahren für die Freiheit, die wir aus Geschichte und Gegenwart kennen. Oder sie wird weltlich und vergisst ihre geistlichen Anliegen, wobei ich diese Gefahr angesichts der inflationären Häufung kirchlicher Worte zu fast jedem nur denkbaren Thema heute für die größere halte. Begibt sich auf der anderen Seite der Staat als die weltliche Macht in den Bereich der Kirche, so droht auch von dieser Seite Intoleranz gegenüber allen, die einer anderen Religion oder Weltanschauung anhängen. Insofern ist die Unterscheidung der zwei Regierweisen Gottes ein freiheitsförderndes Element. Ein Gedanke, der gerade auch in der Auseinandersetzung mit dem Islam eine wichtige Rolle spielt.

Zweifellos können sich für den einzelnen Christen dadurch Konflikte ergeben, denn er lebt sowohl in der Kirche, also im »Reich zur Rechten«, als auch im Staat, dem »Reich zur Linken« – er unterliegt quasi einer doppelten Zuordnung. Was ist, wenn der Staat Steuern verlangt, um Dinge zu finanzieren, die man als Christ nicht unterstützen will – seien es Abtreibungen, seien es Militäreinsätze? Hier sagt mir die Bibel: »Gebt dem Staat, was dem Staat gebührt, und gebt Gott, was Gott gebührt« (Lukas 20,25). Und Paulus schreibt: »Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet. Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Ordnung; die aber widerstreben, werden über sich ein Urteil empfangen. Denn die Gewalt haben, sind nicht bei den guten Werken, sondern den bösen Werken zu fürchten. Willst du dich aber nicht fürchten vor der Obrigkeit, so tue Gutes; so wirst du Lob von ihr haben. Denn sie ist Gottes Dienerin dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe über den, der Böses tut« (Römer 13,1-4).

Denken wir an das Strafrecht: Es gehört zum »Reich zur Linken« und unterliegt der Forderung nach Gerechtigkeit – menschlicher Gerechtigkeit wohlgemerkt. Es muss selbst dann zur Anwendung kommen, wenn ein Opfer seinem Täter aus christlichen oder anderen Motiven vergibt. Ein Akt der Reue oder der Versuch, einen Ausgleich zwischen Opfer und Täter zu schaffen, kann beim Strafmaß berücksichtigt werden, aber grundsätzlich muss sich auch in einem solchen Fall die Justiz an die Vorgaben des Strafgesetzbuches halten. Würde man subjektive Faktoren und selbst noch so anerkennenswerte persönliche Tugenden wie z. B. Barmherzigkeit zum Maßstab machen, wären der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel aus den USA macht das deutlich: 1998 forderten amerikanische Christen, die zum Tode verurteilte Mörderin Karla Faye Tucker zu begnadigen, weil sie sich im Gefängnis zum Glauben an Jesus Christus bekehrt und ihre Schuld bekannt hatte. Deswegen, so die Argumentation, müsse der Staat ihr in gewisser Weise Vergebung gewähren. So verständlich dieses Engagement zu sein schien, so falsch war die Begründung. Besser wäre es gewesen, wenn der Fall mehr und mehr Amerikaner (auch Christen!) dazu bewegt hätte, über die Fragwürdigkeit der Todesstrafe nachzudenken, die eben keinen Raum für Versöhnung lässt und – wie viele Beispiele zeigen – ein hohes Risiko von Fehlurteilen mit sich bringt.

Mit diesen Fragen habe ich mich bereits in meiner Dissertation zum Thema »Der Gewissenstäter im Straf- und Strafprozessrecht« beschäftigt. Die Fragestellung lautete: Sollte es Ausnahmen im Straf- bzw. im Strafprozessrecht geben für Täter, die mit Hinweis auf Gewissensgründe in einer bestimmten Weise agieren? Ich dachte dabei durchaus auch an religiöse Motive: In den 1950er-Jahren etwa, als Jugendlicher, hatte ich mitbekommen, wie katholische Jugendgruppen Aufführungen des Films »Die Sünderin« mit Hildegard Knef störten. Beide Kirchen, vor allem aber die katholische, hatten sich vehement gegen den Film gewandt, weil sie darin eine positive Darstellung von Prostitution sahen. Doch egal wie man zu der Kritik steht bzw. stand: Meine rechtliche Meinung war und ist, dass die eigene Überzeugung es nicht erlaubt, gegen andere Zwangsmaßnahmen oder gar Gewalt auszuüben. Allgemeiner gesagt: Die Ordnung des Grundgesetzes, dieser ebenso freiheitlichen wie demokratischen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, darf nicht durch die Berufung auf die Gewissensfreiheit aufgehoben oder relativiert werden.

Wie soll nun der Einzelne mit ethischen Konflikten als Staatsbürger ganz konkret umgehen? Bei Paulus deutet sich bereits an,