Zunächst bedanke ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen und allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mich bei meiner langjährigen Tätigkeit in der Berliner Justiz unterstützt haben und ohne deren Mitwirken ich nicht hätte erfolgreich arbeiten können. Insbesondere möchte ich die Richterkolleginnen Margrit Schröder und Susanne Pfefferkorn nennen, die mir über viele Jahre gemeinsamer Arbeit kompetente und sympathische Mitstreiterinnen waren. Dankend erwähnen möchte ich auch meine beiden langjährigen Geschäftstellenleiterinnen Heidi Kaul und Sylvia Kulka sowie meine treue Wachtmeisterin Andrea Fels; auch deren Mitwirken war Voraussetzung für eine zügige und effektive Arbeit in der Strafjustiz. Schließlich und ganz besonders möchte ich mich bei meiner Frau Gesa-Mariette bedanken, die mich vom ersten Tag meiner beruflichen Tätigkeit an wohlwollend-kritisch und mit vielen hilfreichen Anregungen aus ihrer Sicht als Pädagogin begleitet hat; leider konnte sie das Ende meiner Richterlaufbahn nicht mehr miterleben. Letztendlich danke ich meiner Freundin und Kollegin Gisela Hampel, die mich zum einen in dem Entschluss, dieses Buch zu schreiben, bestärkt hat, und zum anderen durch konzentriertes Korrekturlesen wertvolle Hilfe geleistet hat.
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© 2019 Helmut Schweckendieck
Satz, Umschlaggestaltung, Herstellung und Verlag:
BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN 978-3-7504-6304-2
Nahezu 38 Jahre war ich in der Berliner Justiz tätig. In dieser Zeit habe ich drei Bundeskanzler und eine Bundeskanzlerin, vier Landgerichtspräsidenten und eine Landgerichtspräsidentin sowie sage und schreibe elf Justizsenatoren und vier Justizsenatorinnen (ich achte jedenfalls im Vorwort auf political correctness, auch wenn das den Text verlängert) erlebt.
Von den fast vier Jahrzehnten im Berliner Justizdienst habe ich rund dreiunddreißig Jahre als Richter in den „Heiligen Hallen von Moabit“ im altehrwürdigen Kriminalgericht in der Turmstraße verbracht. Ich habe dort zunächst als Berufsanfänger die noch eher gemütliche Zeit vor dem Fall der Mauer erlebt, in der es zwar auch massive Straftaten wie Mord, Raub und Vergewaltigung gab, die Täter aber im Normalfall schnell ermittelt und gefasst werden konnten, weil sie sich in der Regel in der Insel Berlin (West) aufgehalten haben und die Polizei lediglich die Transitübergänge, die Bahnhöfe und die Flughäfen überwachen musste, um ein Verschwinden nach „Westdeutschland“ (für uns alteingesessene Westberliner zählte dazu Hamburg genauso wie Köln oder München) oder ins Ausland zu verhindern. Nach dem Mauerfall und der Vereinigung der beiden deutschen Staaten bin ich seit Anfang der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts als Vorsitzender zunächst in einer allgemeinen großen Strafkammer, ab Anfang 1994 dann für die nächsten mehr als dreiundzwanzig Jahre bis zu meiner Pensionierung in der Jugendstrafkammer 9 tätig gewesen. Aus meiner langen Moabiter Zeit will ich von einigen spannenden, hoffentlich interessanten, selten amüsanten, mitunter dramatischen Fällen berichten. Die Auswahl der insgesamt 24 Fälle ist repräsentativ und typisch für die Arbeit in der Berliner Strafjustiz.
Als Richter musste ich im dienstlichen Bereich meine Worte immer sorgfältig abwägen und eher vorsichtig formulieren, sowohl mündlich in der Verhandlung als auch erst recht schriftlich in den Urteilen und Beschlüssen; oft war mir eigentlich nach anderen, handfesteren Formulierungen zumute. Dabei war ich nach Überwindung meiner anfänglichen beruflichen Unsicherheit im Vergleich zu vielen anderen Kollegen in meiner Ausdrucksweise noch eher mutig, dies auch, um der ansonsten bestehenden Gefahr eines Magengeschwürs vorzubeugen; wenn ich mich mal wieder über einen Verteidiger geärgert hatte, waren als eigentherapeutische Maßnahmen ironische Bemerkungen, die sich so gerade eben noch innerhalb der Grenze des Vertretbaren hielten, durchaus hilfreich. Die Verteidiger konnten wohl auch meistens mit meinen lockeren Sprüchen leben, denn Ablehnungsgesuche habe ich in den langen Jahren nur wenige (und zudem erfolglose) erhalten.
Grundsätzlich ist ein bisschen Mut - nicht nur was Sprüche betrifft - nach meiner Überzeugung eine bedeutsame Eigenschaft für einen Richter. In erster Linie ist es wichtig, den eigenen Überzeugungen treu zu bleiben und so zu entscheiden, wie man es für angebracht hält. Wer immer nur nach dem Obergericht schielt und hofft, diesem alles recht zu machen, wer aus Angst vor einem Fehler nie einen abwegig erscheinenden Antrag eines Verteidigers ablehnt, macht als Richter vielleicht nichts „falsch“ und seine Urteile werden nicht aufgehoben, aber ob seine Entscheidungen „richtig“ sind und wenigstens noch ein bisschen mit der Wahrheit und damit dann auch mit der Gerechtigkeit (nach der, was auch immer sie sein mag, wir Richter doch alle streben sollten) zu tun haben, bezweifle ich.
Als Pensionär bin ich mittlerweile in der angenehmen Situation, nicht mehr jedes Wort auf die Goldwaage legen zu müssen, nicht mehr alle meine Ausführungen juristisch korrekt darlegen zu müssen, sondern auch ein bisschen „aus dem Nähkästchen“ plaudern zu können, mal ein wenig bissig, vielleicht auch amüsant formulieren zu können, um so den Leser nicht nur informieren, sondern auch unterhalten zu können. Ich hoffe, dass mir dies mit den folgenden Kapiteln, die alle auf Urteilen und Verfahren basieren, an denen ich selbst mitgewirkt habe, gelingt. Die Namen der beteiligten Personen habe ich selbstverständlich geändert, die Orte der Geschehnisse, soweit sie Rückschlüsse auf die Identität der Beteiligten zulassen würden, ebenfalls; die Nationalität/ Herkunft der Angeklagten habe ich aber weitestgehend offengelegt, weil dies nach meiner Überzeugung für die Authentizität des Buches unerlässlich ist. Der Leser wird erkennen, dass die überwiegende Zahl der Angeklagten, über die ich berichte, einen sogenannten „Migrationshintergrund“ hat, und das nicht etwa erst seit der „Flüchtlingskrise“ im Herbst 2015, sondern bereits seit Jahrzehnten, wie alle Berufsgruppen, die in Berlin insbesondere im Bereich der Jugendstrafrechtspflege tätig sind, bestätigen werden, wenn sie ehrlich sind. Dabei soll keinesfalls verkannt werden, dass das Gros der Berliner Mitbürger mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft sozial integriert ist und ein, was die Einhaltung der hier geltenden Regeln betrifft, völlig unauffälliges Leben führt, ohne dass sie deswegen ihre Herkunft leugnen würden. Aufgrund nicht nur meiner langjährigen beruflichen Erfahrung ist es aber eine nicht zu leugnende Tatsache, dass jedenfalls unter den jüngeren Straftätern die Angeklagten mit Migrationshintergrund im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung weit überrepräsentiert sind.
Wenige Wochen nach meinem 27. Geburtstag wurde ich als Richter auf den kriminellen Teil der Bevölkerung von Berlin (West) losgelassen; eigentlich stürzte dieser Personenkreis eher auf mich ein. Ich hatte keine Ahnung von dem Milieu, mit dem ich es von nun an zu tun haben würde, von den Lebensumständen sowie den Handlungs- und Denkweisen dieser Menschen. Gut behütet war ich im bürgerlichen Bezirk Zehlendorf im Südwesten von Berlin aufgewachsen. In unserer Familie waren die Rollen in traditioneller Weise aufgeteilt; mein Vater verdiente den Lebensunterhalt, meine Mutter sorgte als Hausfrau für das leibliche und seelische Wohl der Familie. Meine ältere Schwester studierte nach dem Abitur Kunstgeschichte, ein typisches Studienfach für „Höhere Töchter“. Auch ich machte natürlich das Abitur, dies auf einem humanistischen Gymnasium, welches mein Vater für mich ausgesucht hatte; er war der Auffassung, ein gebildeter Mensch müsse Latein und Griechisch können, ein Umstand, der mir später nur begrenzt im Umgang mit den eingangs erwähnten Personengruppen nützlich war. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und an der Freien Universität Berlin, dem ersten Staatsexamen und der Referendarausbildung in Berlin mit dem sich anschließenden zweiten Staatsexamen war es dann am 26. April 1979 soweit und ich wurde als Richter auf Probe im Berliner Staatsdienst eingestellt. Theoretisch war ich ganz gut ausgebildet; in vielen Rechtsgebieten konnte ich zwischen der subjektiven, der objektiven und der gemischt-rechtlichen Theorie unterscheiden. Das half mir allerdings im jetzt auf mich zukommenden Gerichtsalltag wenig; wie man eine Verhandlung führt, wie man mit eingeschüchterten Zeugen, pampigen Angeklagten, sturen Staatsanwälten und unverschämten Verteidigern umzugehen hat, hatten wir nicht gelernt. Ich war in dieser Hinsicht ein Greenhorn. Und so waren meine Lehrjahre im Richterberuf jedenfalls zum Teil eine erhebliche psychische Belastung, für mich und vielleicht auch für die anderen Beteiligten, mit denen ich es in dieser Zeit zu tun hatte. In den ersten acht Monaten war es noch nicht so schlimm, denn ich war zunächst einer Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin als Beisitzer zugewiesen worden. Im Schoß dieser Kammer, in der ein souveräner Vorsitzender im Zusammenwirken mit einer langjährig erfahrenen Kollegin agierte, war ich gut aufgehoben. In den Verhandlungen saß ich eher still dabei, äußerte in den Beratungen auf Frage meine Meinung, schrieb dann die Urteile, mit denen mein Vorsitzender ganz zufrieden schien, und fühlte mich eigentlich recht wohl.
Das änderte sich, als ich zum Januar 1980 an das Amtsgericht Tiergarten versetzt wurde. In den ersten Monaten war ich als Vertretungsrichter eingesetzt; wenn ein Kollege Urlaub hatte oder krank wurde, musste ich ihn für einige Tage, vielleicht auch mal Wochen, vertreten. In den sogenannten Dezernatsvertretungen, also der alltäglichen Büroarbeit, hatte ich es ausschließlich mit mir völlig unbekannten Akten zu tun; oft wusste ich überhaupt nicht, was ich mit denen anfangen sollte. Am einfachsten war es noch, in die Akte „Herrn ordentlichen Dezernenten nach Rückkehr aus dem Urlaub zur weiteren Veranlassung erneut vorlegen“ zu schreiben, aber das ging nur manchmal. So richtig beigebracht hat uns Proberichtern - ich hatte Leidensgenossen - das damals niemand, wir mussten uns irgendwie durchwursteln.
Noch viel schlimmer waren die ersten Hauptverhandlungen. Ich bekam als Vertretungsrichter für meine erste selbständig zu leitende Sitzung morgens um 7 Uhr 30 einen Anruf von der Gerichtsverwaltung „Der Kollege Meier ist plötzlich erkrankt. Sie sind für die heutige Sitzung in der Abteilung 251 der zuständige Vertretungsrichter. Finden Sie sich mit Robe um 9 Uhr im Saal 123 ein.“ Das war die absolute Katastrophe. Ohne Aktenkenntnis sollte ich als blutiger Anfänger eine Sitzung mit sechs angesetzten Sachen verhandeln. Dass dabei nicht viel Vernünftiges rauskommen konnte, liegt auf der Hand. Eine derartige Vorgehensweise war eigentlich eine Zumutung nicht nur für die jungen Proberichter, sondern in gleicher Weise auch für alle übrigen Verfahrensbeteiligten. Ich weiß nicht, ob sich diese unerträgliche Praxis inzwischen geändert hat; ich kann nur hoffen, dass die jungen Richter mittlerweile besser auf ihre Aufgaben vorbereitet werden.
Nach einigen Monaten als Vertretungsrichter bekam ich dann eine eigene Abteilung zugewiesen. Immerhin war jetzt eine Einarbeitung in die einzelnen Akten möglich, da ich hier für eine längere Zeit tätig sein würde. Hinsichtlich der Dezernatsarbeit konnte ich auch mal hilfsbereite ältere Kollegen fragen oder mich mit den anderen „Frischlingen“ besprechen. Die Sitzungen waren aber nach wie vor eher ein Drama. Ich war anfangs aufgeregter als manch ein Angeklagter, der mir an Erfahrung mit Hauptverhandlungen mitunter weit voraus war. Hilfreich war es, eine routinierte Protokollkraft zur Seite zu haben, die dem jungen Richter - wenn sie ihm wohl gesonnen war - schon mal zuraunte „sie müssen den Zeugen noch belehren“ oder „die Rechtsmittelbelehrung fehlt noch“. Mir ging es in den ersten Monaten mitunter so, dass ich mir in meiner jugendlichen Unerfahrenheit und Blauäugigkeit schlechterdings nicht vorstellen konnte, wie routiniert man von dem einen oder anderen Angeklagten belogen wird. Wenn dieser mir treuherzig in die Augen blickte und beteuerte „Herr Richter, ich war es wirklich nicht, das schwöre ich beim Augenlicht meiner Großmutter“, habe ich das manchmal trotz entgegenstehender Zeugenaussagen geglaubt und freigesprochen. Oder der wegen Betäubungsmittelbesitzes angeklagte Junkie versicherte hoch und heilig, er werde sich vom Gerichtssaal direkt in die Therapieeinrichtung begeben, bekam daraufhin von mir Bewährung, erschien aber nie bei Synanon.
Gut erinnern kann ich mich noch an ein Verfahren wegen Beleidigung. In der TAZ, einer 1978 gegründeten linken Tageszeitung, die der Schrecken großer Teile der bürgerlichen Bevölkerung Berlins wie auch der Springer-Presse war, erschien im Zusammenhang mit der Anfang der 80-er Jahre besonders hoch kochenden Berliner Hausbesetzerszene ein Artikel, in dem es hieß „gleich acht Bullizisten erschienen, um den Verdächtigen festzunehmen“. Der Polizeipräsident war empört, erstattete Strafanzeige und stellte als Dienstvorgesetzter der acht in ihrer Ehre gekränkten Polizeibeamten Strafantrag. Die damals noch existente politische Abteilung der Staatsanwaltschaft ermittelte wegen dieser die Grundfesten unseres Gemeinwesens erschütternden Straftat auf Hochtouren und klagte den verantwortlichen Redakteur der TAZ an. Unseligerweise landete das Verfahren in der Abteilung, in der ich damals tätig war. Mir schwante Böses. Verteidiger des angeklagten Redakteurs war ein schon damals recht bekannter Berliner Rechtsanwalt aus der linken Szene, der sich bereits in Terroristenprozessen einen Namen gemacht hatte und später auch politisch als Bundestagsabgeordneter erfolgreich war. Die Pressebänke waren bei Prozessbeginn voll und im Zuschauerraum saßen etliche Personen, darunter viele „Sympathisanten“ (damals war das ein Schimpfwort) des Angeklagten.
Im Laufe des Verfahrens stellte der Verteidiger den Antrag, den Sprachwissenschaftler Prof. Dr. Walter Jens von der Universität Tübingen als Sachverständigen zu hören. Dieser werde bekunden, dass das Wort „Bullizisten“ sich nicht etwa, wie die Staatsanwaltschaft fälschlich annehme, von „Bulle“ herleite, vielmehr daher, dass die Polizeibeamten mit einem VW-Bus, im allgemeinen Sprachgebrauch „Bulli“ genannt, am Ort der Festnahme erschienen seien. Immerhin ein origineller Einfall! Ich wusste nicht im Geringsten, wie ich auf diesen Antrag reagieren sollte; mein Blutdruck stieg schlagartig an und ich bekam Schweißperlen auf der Stirn. Ich rettete mich zunächst mal in eine Verhandlungspause und zog mich in das Beratungszimmer zurück. Dort kam mir der rettende Einfall; bei Fortsetzung der Verhandlung wenige Minuten später schlug ich nämlich vor, das Verfahren einzustellen, was ich mit den Worten „so schlimm ist das Ganze doch gar nicht!“ begründete. Der Staatsanwalt runzelte zwar die Stirn und der Verteidiger meinte, eigentlich müsste sein Mandant freigesprochen werden; gleichwohl waren beide Seiten einverstanden, das Verfahren auszusetzen, um die insoweit erforderliche Stellungnahme des Polizeipräsidenten einzuholen. Dieser „maulte“ zwar noch etwas rum, seine Beamten müssten vor solchen Pamphleten eines Journalisten geschützt werden, stimmte aber letztlich doch zu. So wurde das Verfahren eingestellt und ich kam darum herum, mich dienstlich mit Walter Jens beschäftigen zu müssen.
Es gab aber auch amüsante Begebenheiten während meiner „Lehrzeit“ als junger Richter in Moabit. Wieder ging es um ein Verfahren wegen Beleidigung. Der Angeklagte hatte im Büro mit seinem Chef eine verbale Auseinandersetzung wegen Unstimmigkeiten hinsichtlich der Lohnzahlung; die anwesende junge blonde Sekretärin wollte schlichten und äußerte sich mit besänftigenden Worten gegenüber dem späteren Angeklagten. Dieser war aber schon so aufgebracht, dass er sie, sich dabei in der Wortwahl vergreifend, mit den Worten „Du Schlampe mit den dicken Titten hältst dich da raus!“ anherrschte. Die Sekretärin brach in Tränen aus und stellte, nachdem sie sich wieder beruhigt hatte, einen Strafantrag wegen Beleidigung. In der Verhandlung einige Monate später war der Angeklagte geständig; ich fragte ihn, ob er bereit sei, sich bei der von mir als Zeugin geladenen Sekretärin zu entschuldigen, was er bejahte. Als die junge Frau, die auf dem Gerichtsflur gewartet hatte, den Sitzungssaal betrat, mussten sich die Anwesenden, die nach meiner Erinnerung überwiegend männlichen Geschlechts waren, das Grinsen verkneifen, ohne dass ich das jetzt näher ausführen möchte. Der Angeklagte jedenfalls bat die Zeugin um Entschuldigung und fügte noch hinzu „eigentlich habe ich das ja eher als Kompliment gemeint!“, die junge Frau nahm die Entschuldigung an und den Strafantrag zurück, nachdem wir geklärt hatten, dass der Angeklagte die Verfahrenskosten übernimmt. So konnte auch dieses Verfahren eingestellt werden.
Unangenehm insbesondere für die jungen Berufsanfänger und mit der grundgesetzlich verbrieften richterlichen Unabhängigkeit nur schwerlich in Einklang zu bringen, wenngleich wohl unerlässlich, ist die Notwendigkeit einer dienstlichen Beurteilung, die in den ersten Jahren einer Richterlaufbahn in ziemlich kurzen Abständen erfolgt. Der junge Richter wird von einem dafür von der Leitung des Gerichts bestimmten erfahrenen Kollegen in einer seiner Sitzungen „überhört“ und es wird eine Auswahl von Akten durchforstet. Meine erste Beurteilung beim Amtsgericht Tiergarten fiel ziemlich schlecht aus, ich bekam letztlich ein „ausreichend“; im Text ist u.a. von „dem möglichen Eindruck einer gewissen Leichtgläubigkeit“ die Rede. Damals war ich empört, aus der Rückschau vieler Jahre kann ich diese Kritik letztlich jedoch annehmen, wie sich aus der Schilderung meiner Blauäugigkeit in den Anfangsmonaten ergeben mag. Leider war auch die zweite Beurteilung beim Amtsgericht einige Monate später ähnlich unerfreulich, obwohl ich mir in der Zwischenzeit besondere Mühe gegeben hatte; ob das auch daran lag, dass ich den mich überhörenden Vizepräsidenten des Amtsgerichts, den ich persönlich nicht kannte, in einer kurzen Verhandlungspause zusammen mit den übrigen Zuschauern mit einer vielleicht etwas unfreundlichen Handbewegung rausgeschickt hatte (peinlich, peinlich!), um mit dem Verteidiger etwas zu besprechen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich hatte jedenfalls jetzt ernstliche Sorgen, was meine noch ausstehende Ernennung zum Richter auf Lebenszeit betraf, und zog eine schriftliche Stellungnahme zu den schlechten Beurteilungen in Erwägung. Meine Bekannten und Freunde sowohl innerhalb wie außerhalb der Justiz und sogar meine Ehefrau, die ansonsten keinem Streit mit der Obrigkeit aus dem Wege gegangen ist, rieten mir ab, es würde nichts nützen und ich würde nur als Querulant verschrien; nur meine Schwiegermutter und meine Mutter rieten mir zu. Auf diese beiden habe ich - jedenfalls in der konkreten Situation - gehört und eine maßvoll formulierte Stellungnahme zu meiner Personalakte gereicht. Diese Äußerung war ich mir selber schuldig, ich fühlte mich nach deren Abgabe besser. An der Beurteilung hat sich zwar nichts geändert, die Äußerung hat mir aber auch nicht geschadet, ich bin einige Zeit später zum Richter auf Lebenszeit ernannt worden. Anderenfalls wäre meine Richterlaufbahn schnell beendet gewesen und ich hätte die folgenden 23 Kapitel dieses Buches nicht schreiben können.
Im Jahre 1984 bis ins Frühjahr 1985 hinein erschütterte die Berliner und insbesondere die Berlinerinnen eine Serie brutaler Vergewaltigungen, die sich im Tiergarten im Bereich zwischen Siegessäule, Haus der Kulturen der Welt und Spree nördlich und südlich der Straße des 17. Juni zutrugen. Vornehmlich in den Abendstunden wurden Frauen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß in dem um diese Zeit eher einsamen Park unterwegs waren, von einem hinter einem Gebüsch oder einer Baumgruppe lauernden Täter angesprungen, erforderlichenfalls vom Fahrrad gezerrt, zu Boden gebracht und sodann vaginal, teilweise auch anal und oral, vergewaltigt. Die Opfer waren Frauen unterschiedlichen Alters, die jüngste Geschädigte war noch keine siebzehn Jahre, das älteste Opfer war knapp unter 50 Jahre alt. Die meisten der betroffenen Frauen schilderten den Täter als sehr groß und massig, mit extrem muskulösen Oberschenkeln, wobei die Größenangaben zwischen 180 cm und 195 cm schwankten. Die Angaben zur Haarfarbe waren uneinheitlich und wechselten zwischen hellblond, dunkelblond und eher braun, wobei die Zeuginnen im Hinblick auf die bei den Taten herrschende Dunkelheit und die im Tiergarten kaum vorhandene Beleuchtung keine wirklich konkreten Angaben machen konnten. Übereinstimmend wurde der Täter als ein akzentfrei, aber mit Berliner Dialekt sprechender Deutscher beschrieben. Einem Opfer war es gelungen, den Täter in ein Gespräch zu verwickeln; dabei konnte sie ihm auch seinen Vornamen „Daniel“ entlocken, wobei natürlich offen blieb, ob dies sein wirklicher Name war. Als diese Serie von Taten in teilweise kurzen Abständen von nur wenigen Wochen immer länger wurde, wurde die von der Lokalpresse informierte Öffentlichkeit („Unhold vom Tiergarten treibt weiter sein Unwesen“) zunehmend unruhiger, zumal die Polizei mit ihren Ermittlungen zunächst keinerlei Erfolge zu verzeichnen hatte. Schließlich wurde die Präsenz von zivil gekleideten und teilweise auch weiblichen Polizeibeamten in dem gefährdeten Areal verstärkt und im Frühjahr 1985 konnte schließlich eine Person auf frischer Tat von der Polizei gefasst und vorläufig festgenommen werden. Es handelte sich um den 27-jährigen nicht vorbestraften Daniel Binkert, einen in Berlin geborenen, aufgewachsenen und auch wohnenden Mann von 190 cm Größe und einem Gewicht von rund 100 kg mit dunkelblondem Haar. In der sich anschließenden polizeilichen Vernehmung räumte Binkert die Tat, in deren Zusammenhang er festgenommen worden war, ein. Es blieb ihm letztlich auch kaum etwas anderes übrig, da die Beweislage insoweit erdrückend war. Zu den weiteren Tatvorwürfen - die Polizeibeamten hielten ihm auch sämtliche weiteren in den vergangenen 15 Monaten im Tiergarten begangenen Sexualtaten vor - äußerte er sich nicht. Zunächst nur wegen der einen Tat erging gegen Binkert ein Haftbefehl und er kam in die JVA Moabit in Untersuchungshaft. Nun folgte eine mühselige polizeiliche Ermittlungsarbeit. Alle geschädigten Frauen mussten erneut vernommen werden; es mussten jeweils Wahlgegenüberstellungen durchgeführt werden, die nur in einem weiteren Fall dazu führten, dass die Zeugin den Binkert eindeutig und glaubhaft als Täter wiedererkannte, weil die Tat in der Nähe einer Laterne durchgeführt worden war. Die übrigen Frauen konnten teilweise gar nichts zur Identifizierung des Täters beitragen, teilweise äußerten sie, dass Binkert typmäßig jedenfalls in Betracht komme. DNA-Untersuchungen, wie sie heute gang und gäbe sind und die die Überführung eines Täters zumindest wesentlich erleichtern können, wenn entsprechende Spuren gesichert werden konnten, waren damals noch nicht möglich. Nach monatelangen Ermittlungen waren sich Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sicher, dem Festgenommenen die gesamte Serie von insgesamt vierzehn innerhalb von fünfzehn Monaten begangenen Taten nachweisen zu können. Der Haftbefehl wurde vom zuständigen Ermittlungsrichter entsprechend erweitert und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Diese richtete sie aufgrund des Umstandes, dass unter den Opfern eine zum Zeitpunkt der Anklageerhebung noch minderjährige junge Frau war, an die Jugendkammer als Jugendschutzkammer. So landete die Anklage Ende August 1985 bei der Jugendstrafkammer 9, in der ich seit dem Januar 1983 als Beisitzer tätig war. In dieser Kammer fühlte ich mich, der ich inzwischen auch mehr richterliche Erfahrung gesammelt hatte, sehr wohl; Vorsitzender der Strafkammer war der Vater eines Klassenkameraden von mir, neben mir Beisitzerin war eine sehr nette Kollegin, mit der ich gut zusammenarbeiten konnte. Die Kollegin war in diesem Fall turnusmäßig die sogenannte Berichterstatterin, d.h. sie hätte zu einem späteren Zeitpunkt das schriftliche Urteil verfassen müssen, eine in diesem Fall sehr aufwändige und schwierige Aufgabe. Wir alle drei waren nicht eben begeistert, in der Jugendkammer ein derart umfangreiches Verfahren wegen 14-facher Vergewaltigung gegen einen ganz überwiegend nicht geständigen erwachsenen Angeschuldigten verhandeln zu sollen, und das nur deswegen, weil eine von vierzehn Geschädigten zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig war. So überlegten wir, ob es eine rechtlich unanfechtbare Möglichkeit geben könnte, das Verfahren „abzuwimmeln“; auch Richter sind nur Menschen und reißen sich nicht nach schwieriger Arbeit. Und siehe da, es gab einen solchen Weg. Da die noch minderjährige Zeugin bis zum Zeitpunkt einer Hauptverhandlung und ihrer Aussage die Volljährigkeit jedenfalls erreicht haben würde, konnte genauso gut eine allgemeine Große Strafkammer tätig werden, die besondere Sachkunde der Jugendkammer war nicht zwingend erforderlich. Dementsprechend haben wir die Sache mit bindender Wirkung an die Erwachsenenkammer abgegeben, bestimmt sehr zu deren Ärger, aber das war uns egal; das Hemd saß auch uns näher als der Rock. Kaum hatten wir aufgeatmet, weil wir diese umfangreiche Sache elegant losgeworden waren, erreichte mich ein Anruf des Präsidenten des Landgerichts. Ich würde doch bestimmt beruflich weiterkommen wollen, da müsste ich auch meine Flexibilität unter Beweis stellen, in der Strafkammer 11 sei die Stelle eines Beisitzers und zugleich Vertreters des Vorsitzenden zu besetzen, das sei doch was für mich. Meine Frage, ob ich noch eine Wahlmöglichkeit hätte, wurde verklausuliert verneint, und so kam es, dass ich die Jugendstrafkammer 9, die ich achteinhalb Jahre später als Vorsitzender übernehmen sollte, verlassen musste und zum 30. September 1985 als Beisitzer in der Strafkammer 11 antrat. Die von der Jugendstrafkammer vor dem Erwachsenengericht eröffnete große Vergewaltigungssache war nun ausgerechnet bei dieser Strafkammer 11 gelandet, und jetzt war ich der Berichterstatter. Da hatte ich aber Pech gehabt! Das kommt davon, wenn man sich vor unangenehmer Arbeit drücken will.
Anfang Januar 1986 begann die Hauptverhandlung, die sich über mehrere Monate hinzog. Einige Besonderheiten sind mir auch nach so vielen Jahren aus dieser Verhandlung noch in Erinnerung. So gab eine junge Frau, die wenige Wochen zuvor Mutter geworden war, ihrem Baby die Brust, während sie in öffentlicher Verhandlung vor uns Richtern und vor Publikum auf dem Zeugenstuhl sitzend detailliert schilderte, wie sie vergewaltigt worden war. Und der Vorsitzende, der sonst keine Gelegenheit versäumte, Angeklagte, Zeugen oder andere Verfahrensbeteiligte auf tatsächliches, häufig auch nur vermeintliches Fehlverhalten im Gerichtssaal mitunter recht rüde hinzuweisen, sagte dazu nichts!
Weiter kann ich mich an eine Zeugin erinnern, die im Rahmen ihrer Schilderung von dem Täter mehrfach als von „Daniel“ sprach und damit den unzutreffenden Eindruck erweckte, sie kenne den Täter; was sie zu dieser Ausdrucksweise bewogen haben mag, hat sich uns nicht erschlossen.
Obwohl die Thematik dieses Verfahrens eine sehr ernste war und die betroffenen Frauen möglicherweise ein Leben lang unter dem Geschehen zu leiden haben, gab es doch auch hier amüsante Momente. Um die Persönlichkeit des Angeklagten zu durchleuchten, hörten wir neben anderen Zeugen seinen Chef an, der des Lobes voll war über seinen Angestellten. Daniel Binkert sei als Installateur in seiner Firma tätig, arbeite sehr zuverlässig und sei auch in der Lehrlingsausbildung eingesetzt, in seiner Freizeit sei er ein aktiver Fußballspieler; nach seiner Persönlichkeit befragt, meinte der Chef „na ja, ein Thomas Gottschalk ist er nicht gerade!“ Nun erhob sich der psychiatrische Sachverständige, ein in Moabit allseits bekannter Mann von um die 60 Jahren, mit eisgrauen Haaren, schwarzen Augenbrauen und eher stechenden Augen, dessen Auftritte als Gerichtspsychiater schon fast legendär waren. Mit der ihm eigenen näselnd-arroganten Stimme äußerte er „jetzt muss ich eine Bildungslücke gestehen. Ich weiß nicht, wer Thomas Gottschalk ist“. Brüllendes Gelächter erhob sich im Gerichtssaal.
Am Ende der mehrmonatigen Hauptverhandlung gewann die Kammer die Überzeugung, dass der Angeklagte alle angeklagten Taten begangen hatte. Er wurde wegen vierzehnfacher Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Es war dies die härteste Rechtsfolge, die das Strafgesetzbuch überhaupt vorsieht, letztlich strenger als eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Ich musste nun das schriftliche Urteil abfassen, es war genauso mühselig und schwierig, wie wir das schon nach Eingang der Anklage in der Strafkammer 9 angenommen hatten; letztlich muss ich es ganz gut hinbekommen haben, denn der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Mehr als zehn Jahre später:
Seit einiger Zeit spielte ich im Rahmen des Betriebssportes in einer Justizmannschaft Fußball. Einer meiner Mitspieler, Spitzname „Hotte“, war ein höherer Bediensteter aus der JVA Tegel, in der Daniel Binkert viele Jahre seiner Haftstrafe verbüßt hatte. Er erzählte mir, dass Binkert ein Vorzeigehäftling gewesen sei, mit dem es in all den Jahren nie Ärger gegeben hätte und der die Bildungs- und sonstigen Angebote der JVA vielfach und mit Erfolg angenommen habe. Daher habe das nunmehr für ihn zuständige Gericht (die Strafvollstreckungskammer) ihm den noch offenen Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und auch entschieden, dass er die Sicherungsverwahrung nicht antreten müsse, weil er mittlerweile geläutert sei. Daniel Binkert war also seit kurzer Zeit wieder in Freiheit. Eines Tages fragte Hotte meine Mannschaftskameraden und insbesondere mich, ob wir uns vorstellen könnten, dass Daniel Binkert in unserem Team mitspielen würde; er sei doch ein so guter Fußballer und im weiteren Sinne gehöre er doch auch zur Justiz. Meine Mitfußballer hatten nichts dagegen, machten es aber von meiner Entscheidung abhängig. Ich musste erst mal in Ruhe über diese äußerst ungewöhnliche Konstellation nachdenken; dabei kam ich zu dem Ergebnis, dass das Mitwirken in unserer Mannschaft möglicherweise aktiv betriebene Resozialisierung sein könne. In einem Vier-Augen-Gespräch mit dem von mir seinerzeit zur Höchststrafe verurteilten früheren Angeklagten - wir beide waren nervös bei der ersten Begegnung nach mehr als zehn Jahren - kamen wir überein, dass wir es einfach mal versuchen wollten. Ich stellte noch klar, dass wir ab sofort „per Du“ wären, denn es ist unmöglich, im Spiel zu rufen „Herr Binkert, bitte flanken Sie jetzt mal“. In den folgenden Monaten spielte nun also ein ehemaliger Strafgefangener und vielfacher Vergewaltiger in unserer Mannschaft mit, sicherte uns mit seinen Toren so manchen Punkt und legte sich - ganz im Gegenteil zu dem einen oder anderen Mitspieler - nie mit dem Schiedsrichter an; etwas befremdlich war lediglich, dass er sich nach den Spielen nie mit uns zusammen duschte und auch nicht zum anschließenden Bier mitkam, sondern nach Spielschluss stets schnell verschwand.
Nach einigen Monaten kam er dann plötzlich nicht mehr; zunächst dachten wir uns nichts dabei, hakten dann aber doch mal nach und mussten zu unserer Überraschung bzw. zu unserem Entsetzen zur Kenntnis nehmen, dass Daniel Binkert wegen einschlägiger Tatvorwürfe erneut in Untersuchungshaft saß. Erneut wurde gegen ihn ein Strafverfahren geführt, in dem ich sogar als Zeuge angehört worden bin. Am Ende meiner Vernehmung, in der es wiederum um die Persönlichkeit des Angeklagten ging, wandte ich mich direkt an ihn, was eigentlich von der Strafprozessordnung nicht vorgesehen ist und was ich als Vorsitzender grundsätzlich auch unterbinden würde, was die Kollegen in diesem Verfahren aber hinnahmen. An Daniel gewandt, sagte ich „Ich weiß nicht, ob du schuldig bist, aber das wird das Gericht herausfinden. Wenn du schuldig bist, hast du nicht nur schwere Straftaten begangen, sondern auch das Vertrauen, das deine Mannschaftskollegen und insbesondere Hotte und ich in dich gesetzt haben, schäbig missbraucht.“
Am Ende dieses über ein Jahr andauernden Prozesses wurde Daniel Binkert erneut mehrerer Sexualdelikte schuldig gesprochen und zu einer hohen Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Ein zweites Mal wird er wohl nicht mehr vorzeitig entlassen werden, vermutlich befindet er sich bis zum heutigen Tag in staatlichem Gewahrsam.
Mein Beitrag zur Resozialisierung eines von mir verurteilten Straftäters ist leider gründlich schiefgegangen.
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