Unter Mitarbeit von Sascha Krannich und Stefan Metzger.
https://migrationdataportal.org.
Um einen Blick auf die Weltzähluhr zu werfen, siehe www.worldometers.info/world-population/.
Unter Mitarbeit von Jennifer Grunwald.
Die breite Definition für Migrationssystem stammt von Orlando Patterson (Patterson 1987, S.228): „any movement of persons between states, the social, economic, and cultural effects of such movements, and the patterned interactions among such effects.“ Kritz, Lim und Zlotnik sehen Migrationssysteme dagegen vor allem als staatenzentriert und die (Migrations-)Politik als wesentlichen Faktor in deren Entstehung und Ausgestaltung (Kritz et al. 1992). Solche Ansätze untersuchen dann beispielsweise „Das Westafrikanische Migrationssystem“ oder „Das Migrationssystem zwischen Frankreich und Afrika“ und dessen koloniale Hintergründe, berücksichtigen dabei aber auch die Rolle von Migrationsnetzwerken.
Mit Joseph Nye hat Keohane den Begriff der „komplexen Interdependenz“ geprägt; dieser bezeichnet die zunehmende Verflechtung von Staaten und ihrer Bewohner in ökonomischer und sozialer Hinsicht und die Möglichkeit von Staaten, über eine Vielzahl von Kanälen miteinander zu verhandeln und zu kommunizieren.
Unter Mitarbeit von Sascha Krannich, Jennifer Grunwald, Laura Ettinger und Clara Schick.
Heute wird der Begriff „Boat People“ für alle Geflüchteten verwendet, die in Booten oder Schiffen fliehen.
Der Originaltitel des Abkommens lautet: „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“.
Sie wurde 1967 durch das New Yorker Zusatzprotokoll ergänzt.
Je nach Perspektive haben sich unterschiedliche Bezeichnungen für die insgesamt acht Kriege zwischen Israel und den Palästinenser*innen bzw. arabischen Nachbarstaaten entwickelt. Der erste arabische-israelische Krieg wird zum Beispiel auch als Palästinakrieg, Israelischer Unabhängigkeitskrieg oder ‚Nakba‘ (deutsch: Katastrophe) bezeichnet, wobei der letztere Begriff primär von den Palästinenser*innen selbst verwendet wird, die am 15. Mai auch den ‚Tag der Nakba‘ begehen, um sich gemeinsam an ihre Vertreibung zu erinnern.
Zur gleichen Zeit wurde auch die United Nations Conciliation Commission (UNCCP) gegründet, die ebenfalls zu einer Konfliktlösung beitragen und die Rechte bzw. Interessen der palästinensischen Geflüchteten schützen sollte. Die UNCCP verlor durch den anhaltenden Nahostkonflikt jedoch stark an Bedeutung (Akram 2016, S.4f.).
Die Definition wurde mehrfach erweitert, um zum Beispiel die aufgrund des Sechs-Tage-Krieges (1967) vertriebenen Palästinenser*innen zu berücksichtigen, in dem Israel weite Teile der palästinensischen Gebiete eroberte (Bocco 2009, S.238).
Im Zionismus existiert der Mythos eines unbesiedelten Palästinas, tatsächlich lebten dort Ende des 19. Jahrhunderts aber über 400.000 arabische Muslime und Christen und wenige Juden (Schneider 2008, S.2).
Siehe www.unhcr.org/ke/dadaab-refugee-complex.
Das EU-Türkei-Abkommen von 2016 sieht eine Verschärfung türkischer Grenzkontrollen vor, um die Anzahl irregulärer Migrant*innen zu verringern, die über Griechenland in die EU einreisen. Dazu sind der Türkei umfangreiche Finanzhilfen (zunächst drei Milliarden Euro) zugesagt worden, die der Versorgung von Geflüchteten dienen sollen. Aus menschenrechtlicher Sicht wurde das Abkommen vielfach kritisiert, da ein großer Teil der Geflüchtete in der Türkei unter prekären Bedingungen lebt. Des Weiteren fänden Massenabschiebungen aus Griechenland ohne vorherige Prüfung des Geflüchtetenstatus statt (Heck und Hess 2017).
Vgl. https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/abschiebungen.html.
Diese zusätzlichen Kategorien sind etabliert worden, um die Schutzkriterien der UN Menschenrechtskonvention von 1951 zu erweitern, da sie in zunehmendem Maße nicht ausreichen für schutzbedürftige Migrant*innen.
Unter Mitarbeit von Manuel Erdmeier, Julia Seidel und Jennifer Grunwald.
Die Kategorien „geringqualifizierte Arbeitsmigration“ und „geringqualifizierte Arbeitsmigrant*innen“ sind dabei nicht deckungsgleich. Migration kann oft zu „de-skilling“ führen, etwa wenn Universitätsabsolvent*innen im Ausland unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten – hier gilt der Job als geringqualifiziert, die Migrant*innen ist es aber eigentlich nicht. Der Lesbarkeit halber sprechen wir hier dennoch von geringqualifizierten Migrant*innen.
Auch in der klassischen Migrationsforschung wurde Migration von Beginn an sehr stark mit dem Phänomen der Arbeitsmigration in Verbindung gebracht. So standen schon bei der Migrationstheorie von Ernst Georg Ravenstein (Laws of Migration, 1885) überwiegend ökonomische Motive im Zentrum: „In most instances it will be found that they [migrated] in search of work of a more remunerative or attractive kind than that afforded by the places of their birth“ (Ravenstein 1885, S.181).
Vgl. www.theguardian.com/global-development/2020/mar/16/qatar-world-cup-report-reveals-34-stadium-worker-deaths-in-six-years
Vgl. ebd.
Für das Folgende vgl. Hunger 2003 und Hermann/Hunger 2003.
Im Sommer 2020 wurden die Visa im Zuge der Corona-Krise von Präsident Trump temporär ausgesetzt, teilweise konnten Inhaber*innen der Visas nicht in die USA zurückkehren (https://economictimes.indiatimes.com/nri/visa-and-immigration/trumps-h-1b-order-leaves-many-us-workers-stuck-in-india/articleshow/76722325.cms).
Für den folgenden Abschnitt siehe Hunger 2017; Hunger und Krannich 2017.
Zu den Punktesystemen in anderen Ländern siehe Bedford 2006; Bedford et al. 2010; Buchanan et al. 2013; Faßmann 2013; Hawthorne 2011, 2014; Murray 2011; Ruhs und Anderson 2010; SVR 2015.
Gould (1988) und Findlay (1993) haben in diesem Zusammenhang auf die Rolle internationaler Personalberatungs- und Relocation-Agenturen hingewiesen, die die internationale Migration von Hochqualifizierten abwickeln (Gould 1988; Findlay 1993, S.154). Der Begriff Relocation umfasst dabei alle Organisations- und Koordinationstätigkeiten, die bei einem nationalen oder internationalen Standortwechsel anfallen. Die Funktion dieser Agenturen besteht in der Erleichterung und Vereinfachung von Migrationsprozessen im Bereich der Hochqualifizierten (Salt 1989, S.166). Ihre konkreten Aufgaben beziehen sich auf die Auswahl und Anwerbung geeigneter Kandidat*innen aus dem Kreis potenzieller hochqualifizierter Migrant*innen und die Unterstützung der Bewerber*innen und deren Familien in administrativen und privaten Angelegenheiten, wie Behördengängen oder der Wohnungssuche (Salt 1989, S. 166-167; Salt 1986, S.181). Der Einfluss dieser Institutionen auf das Migrationsvolumen wurde in Studien schon früh empirisch nachgewiesen (Gould 1987).
Interessanterweise wurde der Begriff ‚Brain Drain‘ zuerst im Zusammenhang mit der Auswanderung hochqualifizierter Fachkräfte (insbesondere Wissenschaftler*innen) aus Großbritannien in die USA, also von einem Industrieland in ein anderes, geprägt (Hillmann und Rudolph 1996, S.2). Anfang der 1960er Jahre veröffentlichte die Königliche Gesellschaft Großbritanniens eine Studie zur Abwanderung hochqualifizierten Personals in die USA. Diese Studie (Great Britain 1968) wurde dazu benutzt, auf die Schwächen des britischen Wissenschaftssystems aufmerksam zu machen und eine verstärkte Förderung dieses Bereiches zu fordern (Hillmann und Rudolph 1996, S.2).
Teilweise werden auch transnationale Ausbildungspartnerschaften vereinbart, um Angebot und Nachfrage von internationalen Fachkräften besser aufeinander abzustimmen, siehe etwa www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/wie-transnationale-ausbildungspartnerschaften-in-deutschland-vorangebracht-werden-koennen-all-1.
https://reaction.life/indonesian-government-banned-women-working-abroad/ Nach einiger Zeit wurde das Moratorium aber wieder aufgehoben.
www.huffingtonpost.de/yasin-bas/ehrenmord-beziehungstat_b_9165670.html
www.vox.com/policy-and-politics/2017/12/29/16504272/chain-migration-family-how-trump-end
www.whitehouse.gov/articles/time-end-chain-migration/
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0086&from=EN
www.vice.com/en_us/article/transgender-immigrants-still-face-rampant-abuse-in-us-detention-centers-708?utm_source=homepage
www.theguardian.com/world/2013/oct/11/gulf-countries-medical-checks-transgender-expats
www.state.gov/j/tip/rls/tiprpt/
http://womeninmigration.org/wp-content/uploads/2016/08/WIMN-basic-flyer.pdf
www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/andreas-scheuer-csu-doppelte-staatsbuergerschaft-abschaffen
www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/57722/staatsbuergerschaft
http://diepresse.com/home/politik/eu/622947/Grosse-Nachfrage-nach-dem-ungarischen-Pass
www.passportindex.org/byRank.php
www.henleypassportindex.com/passport
https://www.theguardian.com/world/2017/mar/07/-hungary-to-detain-all-asylum-seekers-in-container-camps
http://www.npr.org/sections/thetwo-way/2017/04/29/526155130/people-are-reporting-criminal-space-aliens-to-new-ice-hotline; http://www.bento.de/politik/donald-trump-richtet-voice-behoerde-fuer-opfer-von-illegalen-einwanderern-ein-1344946/
https://www.whitehouse.gov/the-press-office/2017/01/27/executive-order-protecting-nation-foreign-terrorist-entry-united-states
www.lexology.com/library/detail.aspx?g=de03bcf9-4fea-4c46-8057-d59a5dac1c5a
Siehe auch http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/medienpolitik/172752/migration-integration-und-medien?p=all
https://www.boell.de/de/2017/02/08/filter-bubble-echokammer-fake-news
Der Datensatz ist hier verfügbar: https://ec.europa.eu/knowledge4policy/dataset/ds00039_en
http://openmigration.org/en/op-ed/dangerous-journey-limited-effect-of-information-campaigns-to-deter-irregular-migration/
https://www.theguardian.com/world/2014/feb/11/government-launches-new-graphic-campaign-to-deter-asylum-seekers
http://www.huffingtonpost.com.au/2017/07/25/all-the-times-the-un-has-slammed-australias-asylum-seeker-polic_a_23046469/ .
http://www.unhcr.org/en-au/news/press/2017/7/597217484/unhcr-chief-filippo-grandi-calls-australia-end-harmful-practice-offshore.html
https://www.theguardian.com/world/2017/may/16/dozens-of-refugees-have-died-in-malaysian-detention-centres-un-reveals
http://www.ndtv.com/world-news/keep-out-border-walls-around-the-world-1664266
http://www.politico.eu/article/viktor-orban-interview-terrorists-migrants-eu-russia-putin-borders-schengen/
http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Migration/A-69-CRP-1_en.pdf
https://gfmd2010.wordpress.com/2014/10/23/un-releases-principles-and-guidelines-on-human-rights-at-international-borders-migration/
https://www.nytimes.com/2017/08/29/us/immigration-harvey-border-patrol.html?mcubz=0
http://fra.europa.eu/sites/default/files/apprehension-fra_2013_01520000_el_tra-georgia_revised.pdf
Unter Mitarbeit von Stefan Metzger
Siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung 2011 unter www.faz.net/aktuell/politik/auftritt-in-duesseldorf-erdogan-nein-zur-assimilation-1603573.html .
Für die unterschiedlichen Funktionen von Migrant*innenorganisationen siehe Gaitanides (2003).
Unter Mitarbeit von Sascha Krannich.
Siehe Weltbank 2020 unter https://blogs.worldbank.org/peoplemove/data-release-remittances-low-and-middle-income-countries-track-reach-551-billion-2019.
Siehe ebd.
Für einen detaillierten Bezug zu Migration siehe www.fes.de/themenportal-flucht-migration-integration/artikelseite-flucht-migration-integration/wie-viel-migration-steckt-in-der-agenda-2030
Unter Mitarbeit von Stefan Metzger.
Gemessen an der Bevölkerungsstärke zieht Kanada dreimal so viele Migrant*innen pro Jahr an wie die USA (Hollifield et al. 2014, S.11).
Zitiert nach Der Spiegel, online unter: www.spiegel.de/politik/ausland/eu-parlamentspraesident-schulz-warnt-vor-drohkulisse-gegen-die-schweiz-a-952563.html
Vgl. www.asylumineurope.org/reports/country/sweden/statistics.
Vgl. www.oecd-ilibrary.org/sites/e025d47d-en/index.html?itemId=/content/component/e025d47d-en.
Unter Mitarbeit von Stefan Metzger.
Demgegenüber ist die westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS (Economic Community of West African States) weiter fortgeschritten. Hier gibt es neben der (in der Praxis allerdings nicht immer gewährten) Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit auch bereits einen gemeinsamen Pass.
Siehe Süddeutsche Zeitung 2010 unter www.sueddeutsche.de/kultur/arbeitskraefte-heute-wer-hat-angst-vor-dem-polnischen-klempner-1.440164.
Siehe „Die Welt“ 2013 unter www.welt.de/politik/deutschland/article115607185/Innenminister-will-Armutsfluechtlinge-stoppen.html.
Vgl. Die Welt 2018 unter www.welt.de/politik/deutschland/article175398887/Unerlaubte-Einreise-Die-Politik-nimmt-das-Asyl-Shopping-ins-Visier.html.
Siehe Die Welt 2018 unter www.welt.de/politik/deutschland/article146679134/In-den-Untiefen-der-europaeischen-Schutzlotterie.html.
Vgl. www.dw.com/de/corona-krise-griechische-fl%C3%BCchtlingslager-eine-zeitbombe/a-52970589.
Für eine kritische Betrachtung der Programme siehe Langley und Alberola 2018.
Früher hieß das Programm ERIN, mit einem „R“, also ohne den Aspekt der Re-Integration.
www.iom.int/regional-consultative-processes
https://indicators.ohchr.org/
www.ilo.org/global/topics/care-economy/domestic-workers/lang--en/index.htm
https://madenetwork.org/sites/default/files/PDF/2013_5year_8point_Plan%20of%20Action.pdf
www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2018/11/GCR_final_GER.pdf
www.unhcr.org/5e20790e4
www.fes.de/themenportal-flucht-migration-integration/artikelseite-flucht-migration-integration/zivilgesellschaft-gefragt
https://migrationnetwork.un.org/sites/default/files/network_statement_on_sg_policy_brief_-_final.pdf
Die Regierungsposition erhielt im Referendum mehr als 98 Prozent Zustimmung, allerdings wurde bei der Abstimmung die benötigte Wahlbeteiligung verfehlt, sodass es keine Gültigkeit erlangte.
https://www.washingtonpost.com/news/worldviews/wp/2016/02/18/the-so-called-islamic-rape-of-europe-is-part-of-a-long-and-racist-history/
http://m.welt.de/wirtschaft/article157171883/Auf-unsere-Kinder-wartet-die-7-7-Billionen-Euro-Luecke.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/linksbuendnis-lafontaine-und-der-rechte-rand-1230949.html
www.dw.com/en/africa-when-closed-borders-become-a-problem/a-53311669
https://www.dhs.gov/news/2015/12/22/dhs-releases-end-fiscal-year-2015-statistics
https://www.usimmigration.com/cost-benefits-border-security.html
Man mag argumentieren, dass klassische Links-Rechts-Schemata im 21.Jahrhundert überholt sind, da die Autor*innen diese Einordnung allerdings explizit selbst vornehmen wird sie hier auch verwendet.
www.ipg-journal.de/regionen/global/artikel/detail/wurst-case-szenario-4457/
https://migrationnetwork.un.org/sites/default/files/network_statement_on_sg_policy_brief_-_final.pdf
Das Buch will eine Einführung in zentrale Bereiche der internationalen Migrationspolitik bieten. Es fußt auf den Erfahrungen aus zwei Jahrzehnten Lehrtätigkeit im Bereich der internationalen Migrationsforschung. Es fasst viele Diskussionen zusammen, die wir in unseren Seminaren mit interessierten und engagierten Studierenden geführt haben. Bei der Erstellung haben uns viele ehemalige Studierende geholfen. Besonderer Dank gilt dabei Dr. Stefan Metzger, Dr. Sascha Krannich, Jennifer Grunwald M.A., Manuel Erdmeier M.A., Clara Schick, Julia Seidel, Laura Ettinger, Annalena Kößer, Cara Hamann und Luisa Muhammad, die uns beim Schreiben vieler Kapitel unterstützt haben und ohne deren Hilfe dieses Buch nicht hätte fertiggestellt werden können. Prof. Dr. Dietrich Thränhardt, Dr. Elias Steinhilber, Dr. Mirjam Lücking und Hannah Riede, M.A. haben einzelne Kapitel gelesen und uns auf viele wichtige Punkte hingewiesen. Ihnen allen gilt unser Dank ebenso wie den vielen Studierenden in unseren Seminaren.
Freiburg und Münster im Juli 2020
Uwe Hunger und Stefan Rother
Hinweise zum Buch
Das Buch ist so aufgebaut, dass es innerhalb eines Semesters gut durchgearbeitet werden kann. So kann jede Woche ein Kapitel behandelt werden. Studierende finden am Ende des Kapitels weiterführende Literatur, die sie für die Vor- oder Nachbereitung eines Themas heranziehen können. Ebenfalls angefügte Fragen sollen Seminardiskussionen anregen.
AEMR | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte |
AfD | Alternative für Deutschland |
AMCB | Asian Migrants Coordinating Body |
AMIF | Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds |
ASEAN | Association of Southeast Asian Nations |
AU | Afrikanische Union |
BAMF | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge |
BIP | Bruttoinlandsprodukt |
BRD | Bundesrepublik Deutschland |
CDU | Christlich Demokratische Union (Deutschlands) |
CEDAW | Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women |
COVID-19 | Corona Virus Disease 2019 |
CSU | Christlich-Soziale Union |
DDR | Deutsche Demokratische Republik |
DIAC | Department of Immigration and Citizenship |
ECOWAS | Economic Community of West African States |
EG | Europäische Gemeinschaft |
EGKS | Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl |
EGMR | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
EMRK | Europäische Menschenrechtskonvention |
EP | Europäisches Parlament |
ERRIN | European Return and Reintegration Network |
EU | Europäische Union/European Union |
EUROSUR | European Border Surveillance System |
FIFA | Fédération Internationale de Football Association |
FPÖ | Freiheitliche Partei Österreichs |
FRONTEX | Frontières extérieures/Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
GAATW | Global Alliance Against Traffic in Women |
GCIM | Global Commission on International Migration |
GFK | Genfer Flüchtlingskonvention |
GFMD | Global Forum on Migration and Development |
GG | Grundgesetz |
GIZ | Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit |
GMG | Global Migration Group |
GRF | Global Refugee Forum |
HLD | High-Level Dialogue |
HTA | Home Town Associations |
IAMR | International Assembly of Migrants and Refugees |
ICEM | Intergovernmental Committee for European Migration |
ICPD | International Conference on Population and Development |
IDP | Internally displaced persons |
IDWF | International Domestic Workers Federation |
ILO | International Labour Organization |
IMA | International Migrants’ Alliance |
IME | Instituto de los Mexicanos en el Exterior/Institut für die Mexikaner im Ausland |
IMF | International Monetary Fund |
IMRF | International Migration Review Forum |
IOM | International Organization for Migration |
IRC | International Rescue Committee |
IRO | International Refugee Organization |
IRPA | Immigration and Refugee Protection Act |
IS | Islamischer Staat |
KPCS | Kimberley Process Certification Scheme |
LGBTIQ | Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersex, Queer |
MFA | Migrant Forum in Asia |
MHub | North Africa Mixed Migration Hub |
MINT | Mathematik, Ingenieurwissenschaft, Naturwissenschaften und Technik |
MOIA | Ministry of Overseas Indian Affairs |
MRI | Migrants Rights International |
NAFTA | North American Free Trade Agreement |
NATO | North Atlantic Treaty Organization |
NEA | New American Economy |
NGO | Nichtregierungsorganisation |
NNIRR | National Network for Immigrant and Refugee Rights |
NPD | Nationaldemokratische Partei Deutschland |
OECD | Organization for Economic Co-operation and Development |
OFW | Overseas Filipino Workers |
OHCHR | United Nations High Commissioner for Human Rights |
ÖVP | Österreichische Volkspartei |
OXFAM | Oxford Committee for Famine Relief |
PANiDMR | Pan African Network in Defense of Migrants' Rights |
PCME | Programa para las Comunidades Mexicanas en el Exterior/Programm für die mexikanischen Gemeinschaften im Ausland |
PGA | People’s Global Action on Migration, Development and Human Rights |
PIO | Person of Indian Origin |
PNAE | Partnership New American Economy |
PRI | Partido Revolucionario Institucional |
PSR | Private Sponsorship of Refugees (PSR) program |
RCP | Regional Consultative Processes for Migration |
SACM | South American Conference on Migration |
SAR | (International Convention on Maritime) Search and Rescue |
SDGs | Sustainable Development Goals |
SEDESOL | Secretaria de Desarrollo Social |
SOLAS | (International Convention for the) Safety of Life at Sea |
SOLID | Solidarität und Steuerung der Migrationsströme |
SPD | Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
SVR | Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration |
TFAMW | Task Force for ASEAN Migrant Workers |
UCB | University of California in Berkeley |
UN DESA | United Nations Department of Economic and Social Affairs |
UN | United Nations |
UNCCP | United Nations Conciliation Commission for Palestine |
UNCLOS | United Nations Convention on the Law of the Sea / UN-Seerechtsübereinkommen |
UNDP | United Nations Development Programme |
UNESCO | United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization |
UNHCR | United Nations High Commissioner for Refugees |
UNICEF | United Nations Children’s Fund |
UNRWA | United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East |
US | United States |
USA | United States of America |
VOICE | Victims of Immigration Crime Engagement |
WFP | World Food Programme |
WHO | World Health Organisation |
WIMN | Women in Migration Network |
WM | Weltmeisterschaft |
WSA | World Service Authority |
WTO | World Trade Organization |
ZAV | Zentrale Auslands- und Fachvermittlung |
Wie viele Menschen migrieren weltweit? Welche Arten von Migration unterscheidet man? Wie wird Migration gemessen? Zählen sog. Binnenmigrant*innen (also Menschen, die innerhalb eines Landes wandern) zu den offiziellen Migrant*innen? Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Erfassung offizieller Migrationsstatistiken? Diese und weitere Fragen zu aktuellen Migrationsbewegungen werden in dem Kapitel behandelt.
Migration bedeutet, wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt, wandern, von einem Ort zum andern; internationale Migration, von einem Land zum andern. Während Migration so alt ist wie die Menschheit selbst, gibt es internationale Migration seit der Zeit, in der es Länder bzw. Nationalstaaten gibt. Die Herausbildung von Nationalstaaten beginnt mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges im Jahr 1648, als in Europa die „Westfälische Staatenordnung“ etabliert wurde, die für die Entstehung von Nationalstaaten grundlegend war. Die Regulierung von Migration gehört seither zu den ureigensten Domänen des Nationalstaates. Wer auf das Territorium eines Staates kommen darf und wer nicht, liegt vor allem in seiner Hand. Nur in einigen Aspekten gibt es internationale Regelungen, die versuchen, festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Nationalstaaten möglicherweise auch gegen ihren Willen Menschen aufnehmen müssen und wie sie mit den Menschen, die zu ihnen kommen, umgehen müssen bzw. sollen. Diese Vergemeinschaftung bzw. Internationalisierung von Migrationspolitik ist besonders innerhalb der Europäischen Union weit fortgeschritten. Aber auch hier versuchen einzelne Nationalstaaten möglichst wenig von ihrer Souveränität abzugeben, wie auch der jüngste Streit in der Asylpolitik zeigt. Alle Vereinbarungen, die international gelten und Migration, die mindestens zwei Länder bzw. Nationalstaaten betrifft, regeln sollen, nennt man internationale Migrationspolitik.
Aber ab wann ist ein Mensch ein*e internationale*r Migrant*in? Sollen z.B. auch Tourist*innen oder Studierende, die ein Semester im Ausland verbringen, schon als internationale Migrant*innen gelten? Es ist nicht ganz leicht, hierfür eine allgemein gültige Definition zu finden, da auch die Ursachen und Umstände der Migration immer wieder ganz unterschiedlich sein können. Um mit diesen komplexen Fragen pragmatisch umzugehen, haben die Vereinten Nationen (United Nations, UN) 1998 eine einfache Definition vorgeschlagen, an der sich große Teile der Migrationsforschung (Koser 2007; Castles et al. 2014; Martin 2014) sowie internationale Organisationen wie etwa die International Organization for Migration (IOM) orientieren. Danach werden diejenigen Menschen zu internationalen Migrant*innen gezählt, die sich für mindestens ein Jahr außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltslandes aufhalten, unabhängig von den Wanderungsgründen (UN 1998, S.10). Nach dieser Definition sind Binnenmigrant*innen, also Migrant*innen, die innerhalb eines Landes wandern, und temporäre Migrant*innen, die nur für eine kürzere Zeit als zwölf Monate migrieren, ausgeschlossen.
Nationalstaaten und der Westfälische Frieden von 1648
Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges im Jahr 1648 entstand in Europa die „Westfälische Staatenordnung“, die für die Entstehung von Nationalstaaten grundlegend war. Der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 ist eine Sammelbezeichnung mehrerer Kriege, die überwiegend auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation ausgetragen wurden und die sowohl Religionskriege als auch ein Konflikt um die Vormachtstellung in Europa waren (für mehr Informationen siehe Wedgwood 2011). Dabei standen sich sowohl habsburgische und französische Truppen als auch Katholiken und Protestanten gegenüber. Gemeinsam mit ihren jeweiligen Verbündeten und Schutzmächten trugen die habsburgischen Mächte Österreich und Spanien ihre Interessenkonflikte mit Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und Schweden aus. Im Westfälischen Frieden von 1648, der in Münster und Osnabrück ausgehandelt wurde und der das Ende des Dreißigjährigen Krieges bedeutete, wurde zum ersten Mal eine Staatenordnung etabliert, die auf dem Prinzip der inneren und äußeren Souveränität territorial abgegrenzter, untereinander formal gleichberechtigter Staaten beruht. Der Territorialstaat war grundlegend für die spätere Herausbildung von Nationalstaaten.
Mit der Herausbildung von modernen Territorialstaaten gewinnt die Beziehung zwischen Staat und Staatsangehörigen an Bedeutung. Während der Staat sich zu unterschiedlichen Leistungen wie Sicherheit, Rechtsfrieden oder Wohlfahrt verpflichtet, erwartet er von seinen Staatsbürger*innen Loyalität. Wer in den Genuss dieser Leistungen kommt, wurde letztendlich über die Unterscheidung in Staatsangehörige und Ausländer*innen reguliert (Bommes 1999, S.122-140).
Allerdings halten sich viele Nationalstaaten nicht an diese Empfehlung und definieren internationale Migrant*innen in ihren Ländern unterschiedlich. So setzen einige Länder die Aufenthaltsdauer deutlich unter einem Jahr an, teilweise werden (wie in den USA) sich irregulär aufhaltende Menschen ohne Aufenthaltstitel offiziell als Migrant*innen erfasst, während dies in den meisten Ländern Europas nicht der Fall ist (Münz 2009). Deutschland führt ein Einwohnermelderegister, was es woanders nicht gibt. Ein weiteres Problem bei der systematischen Erfassung globaler Migration ist, dass nicht alle Staaten ihre Einwanderungsdaten veröffentlichen oder internationalen Organisationen zur Verfügung stellen. Zum Beispiel geben mehrere Staaten am Persischen Golf, wie Katar, keine Daten über die Herkunft ihrer Einwanderer*innen frei, obwohl diese durch ein Visasystem gesammelt werden (Pew Research Center 2013). Andere Staaten wiederum haben aufgrund bürokratischer Überforderung grundsätzliche Defizite bei der Erfassung ihrer Einwanderungszahlen. So basieren viele Zahlen zur internationalen Migration nur auf Schätzungen, weil die Ermittlung registrierter Grenzübertritte teilweise schwierig ist. Auch die unten dargestellten Zahlen und Fakten zur internationalen Migration präsentieren zudem immer nur eine Momentaufnahme.
Probleme der Datenerhebung zur internationalen Migration
Grundsätzlich verschafft die Kategorisierung in einzelne Migrationsformen einen besseren Überblick über die weltweiten Migrationsgeschehnisse. Jedoch wird von den internationalen Organisationen, die die Daten zu den verschiedenen Migrationsformen erfassen (UN, OECD, Weltbank, IOM, ILO etc.), angemerkt, wie schwer es ist, Migrationsbewegungen realitätsnah abzubilden. Die IOM (2015) fordert deswegen, dass Daten zur internationalen Migration noch umfangreicher, systematischer, komparativer und über einen längeren Zeitraum erfasst werden. Bisher gibt es noch keine regelmäßige Datenerfassung von ein und derselben Organisation oder Institution zu allen Migrationsformen weltweit.
Die UN selbst ist dazu übergegangen, als internationale Migrant*innen von nun an alle Menschen zu zählen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem anderen Land als ihrem Geburtsland bzw. dem Land, von dem sie die Staatsbürgerschaft besitzen, leben.
Legt man diese Definition zugrunde, gab es im Jahr 2019 rund 272 Millionen internationale Migrant*innen, was ungefähr 3,5 Prozent der Weltbevölkerung entspricht (UN 2019). Zusätzlich gab es noch 763 Millionen Binnenmigrant*innen (IOM 2019a). Insgesamt lebten also über eine Milliarde Menschen bzw. rund ein Siebtel der Weltbevölkerung an einem anderen Ort als ihrem Geburtsort. Die weltweite internationale Migration ist dabei in den letzten 30 Jahren deutlich angestiegen. Zwischen den Jahren 1990 und 2019 stieg sie um rund 77 Prozent und damit um fast 118 Millionen Menschen an. Dies entspricht einem relativen Anstieg von ca. 2,9 auf 3,5 Prozent gemessen an der Weltbevölkerung (UN 2019). Wären alle diese Migrant*innen in ein neues Land eingewandert, dann wäre dies das zwölftgrößte Land der Welt. Hinzu kommen, wie angesprochen, die zahlreichen Binnenmigrant*innen innerhalb der Landesgrenzen, die gerade in großen und bevölkerungsreichen Ländern, wie Indien und China, von großer Bedeutung sind.
Knapp die Hälfte der rund 272 Millionen internationalen Migrant*innen waren Frauen (47,9 Prozent). Das sog. Medianalter, das also die Gesamtgruppe der internationalen Migrant*innen in zwei gleich große Gruppen teilt, lag bei 39 Jahren. Dabei waren drei Viertel der internationalen Migrant*innen im sog. arbeitsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Zusätzlich waren etwa 38 Millionen unter 20 Jahre und 32 Millionen 65 Jahre und älter (UN 2019). Im Vergleich zu 1990 hat vor allem die Zahl der Migrant*innen im arbeitsfähigen Alter zugenommen. Der Anteil der unter 20-Jährigen nahm dagegen ab (ebd.).
Entwicklung der Zahlen internationaler Migrant*innen weltweit (in Millionen)
Quelle: IOM, World Migration Report 2019.
Entwicklung des Anteils internationaler Migrant*innen an der Weltbevölkerung (in %)
Quelle: UN, International Migration Report 2019.
Blickt man auf die grobe Verteilung der Migrant*innen auf die Weltregionen zeigt, dass die internationalen Migrant*innen mehrheitlich in den entwickelteren Regionen des Globalen Nordens leben. In absoluten Zahlen ist der Unterschied mit 152 zu knapp 120 Millionen Menschen gar nicht mal so groß. Setzt man die Migrationszahlen aber mit der Zahl der Gesamtbevölkerung ins Verhältnis wird der Unterschied sehr deutlich: Während der Migrant*innenanteil im Globalen Norden im Durchschnitt 12 Prozent beträgt, liegt er im Globalen Süden bei nur 1,9 Prozent. Allerdings ist der Migrationsanteil seit 2005 in den Ländern des Globalen Südens deutlich stärker angewachsen als im Globalen Norden.
Es ist herauszuheben, dass Migration zu einem erheblichen Teil innerhalb von Regionen stattfindet. So verteilt sich die Migration aus Ost- und Südostasien sowie aus Subsahara-Afrika zu fast 80 Prozent auf andere Länder innerhalb der Regionen. Auch findet viel Migration innerhalb der OECD-Länder statt, wie etwa zwischen den Ländern der EU. Blickt man auf die Regionen überschreitenden Migrationsbewegungen, sieht man, dass internationale Migration zudem überwiegend aus Ländern des Globalen Südens in die Länder des Globalen Nordens erfolgt. So war die Nettozuwanderung (also die Differenz zwischen Ein- und Auswanderung) in den Ländern des Globalen Norden aus Ländern des Globalen Südens in der Vergangenheit immer positiv, d.h. es wanderten mehr Menschen aus dem Globalen Süden ein als dorthin aus, während es in den Ländern des Globalen Südens mehr Auswanderer*innen in den Globalen Norden gab als Einwanderer*innen aus dem Globalen Norden. Zwar hat sich der Trend in den letzten zwei Jahrzehnten etwas abgeschwächt. Die Unterschiede sind aber nach wie vor deutlich, und es wird auch weiterhin damit gerechnet, dass diese Wanderungsrichtung bestehen bleibt (UN 2019).
Entwicklung der Zahlen internationaler Migrant*innen nach Entwicklungsregionen (in Millionen)
Quelle: UN, International Migration Report 2019.
Veränderung der Anteile internationaler Migrant*innen an der Gesamtbevölkerung nach Entwicklungsregion (in %)
Quelle: UN, International Migration Report 2019.
Nettomigration aus dem Globalen Süden in den Globalen Norden (in Millionen)
Quelle: UN, International Migration Report 2019.
Blickt man auf die regionale Verteilung des internationalen Migrationsgeschehens, so sieht man, dass die meisten internationalen Migrant*innen in Europa leben (rund 30 %), gefolgt von Nordamerika (21,6 %) und Nordafrika und Westasien (17,9 %). In absoluten Zahlen ausgedrückt wohnten im Jahr 2019 82 Millionen Migran*innten in Europa, rund 59 Millionen in Nordamerika und rund 49 Millionen in Nordafrika und Westasien (UN 2019). Die nächstmeisten Migrant*innen entfielen auf Subsahara-Afrika (8,7 %, rd. 24 Millionen), Zentralasien und Südasien (7,2 %, rd. 20 Millionen) sowie auf Ost- und Südostasien (6,7 %, rd. 18 Millionen). Lateinamerika und die Karibik (4,3 %, rd. 12 Million) sowie Ozeanien (3,3 %, rd. 9 Millionen) bildeten das Schlusslicht. Dabei ist auffallend, dass in allen Regionen die internationale Migration in den letzten 15 Jahren noch einmal stark zugenommen hat, wobei nur in Nordamerika der Zuwachs geringer ausfiel als im Vergleich zu den Jahren 1990 bis 2005.
Regionale Verteilung der internationalen Migrant*innen 2019
Quelle: UN, International Migration Report 2019.
Veränderung des Anteils internationaler Migrant*innen in den verschiedenen Weltregionen (in %)
Quelle: UN, International Migration Report 2019.
Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist demgegenüber die Migration in Ozeanien, insbesondere Australien, am höchsten. Hier beträgt der Migrant*innenanteil über 21,2 Prozent. Danach folgt Nordamerika mit 16 Prozent. Europa weist 11 Prozent und Nordafrika und Westasien weisen 9,4 Prozent auf. In allen anderen Regionen liegt der Anteil an internationalen Migrant*innen seit den 1990er Jahren unter drei Prozent.
Auffallend ist zudem, dass der Großteil der internationalen Migration überwiegend nicht zwischen, sondern innerhalb der einzelnen Weltregionen stattfindet. So wandert in den allermeisten Regionen jeweils die Mehrheit der internationalen Migrant*innen innerhalb der eigenen Region. In Ost- und Südostasien sowie in Subsahara-Afrika trifft dies auf fast 80 Prozent der Fälle zu. In absoluten Zahlen stellte Europa mit rund 30 Millionen Menschen den größten Wanderungskorridor weltweit dar, (noch vor der Migration aus Lateinamerika und der Karibik nach Nordamerika im Umfang von 26,6 Millionen Menschen). Ausnahmen bilden nur Ozeanien und Nordamerika, wo nur 11,9 (Ozeanien) bzw. 2,3 Prozent (Nordamerika) der Migrant*innen innerhalb ihrer eigenen Region verbleiben. Während Menschen aus Ozeanien vor allem nach Europa wandern, gehen Migrant*innen aus Nordamerika in den meisten Fällen nach Lateinamerika bzw. die Karibik. Hierbei handelt es sich vielfach auch um Rückwanderer*innen.
Betrachtet man wieder die Nettomigration, zeigt sich entsprechend der Darstellung zu den Entwicklungsregionen (Globaler Norden vs. Globaler Süden), dass vor allem Europa, Nordamerika, Ozeanien und seit 2000 auch die Region Nordafrika und Westasien Einwanderungsregionen, während Zentral- und Südasien, Lateinamerika und die Karibik sowie Ost- und Südostasien ebenso wie Subsahara-Afrika Auswanderungsregionen sind, wobei Zentral- und Südasien die größte Auswanderungsregion der Welt darstellen. Hier sind seit 2000 im Jahresdurchschnitt etwa 1,5 Millionen Menschen mehr aus- als eingewandert. Demgegenüber stieg in Europa die Zahl der internationalen Migrant*innen jährlich um etwa eine Million Menschen, wobei allerdings viele der Migrant*innen innerhalb Europas gewandert sind. Interessant ist dabei auch, dass Europa noch bis weit in das 20. Jahrhundert zu den Auswanderungsregionen der Welt gehörte.
Anteile der Migrationen innerhalb der eigenen Region (in %)
Quelle: UN, International Migration Report 2019.
Ausgangs- und Zielregionen internationaler Migration
Quelle: UN, International Migration Report 2019.
Bevölkerungsabnahmen und -zuwächse infolge internationaler Migration in verschiedenen Weltregionen seit 1950 (in Millionen)
Quelle: UN, International Migration Report 2019.