Internationales und Europäisches Steuerrecht
von
Dr. jur. Florian Haase, M.I.Tax
Professor für Steuerrecht an der HSBA Hamburg School of Business Administration
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Rödl & Partner, Hamburg
6., neu bearbeitete Auflage
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Vorwort
Die Arbeiten an der 6. Auflage meines Lehrbuchs fallen in eine Zeit, wie sie sich nicht nur meine Generation nicht hätte träumen lassen. COVID-19 hat die Welt fest im Griff und ist allerorten „das“ beherrschende Thema. Vor dem Hintergrund der dadurch entstandenen Herausforderungen war das Steuerrecht selbstverständlich kurzzeitig in den Hintergrund getreten – freilich nur bis sich die naheliegende Frage stellte, wie denn auch das Steuerrecht die teils drastischen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zumindest abmildern könnte. Finanzverwaltung und Politik haben hier durchaus Pragmatismus und Flexibilität bewiesen. Betriebsprüfungen wurden ausgesetzt, Vorauszahlungsherabsetzungsanträge und Stundungen wurden großzügig bewilligt, eine ausgeweitete periodenübergreifende Verlustverrechnung wurde flugs ins Werk gesetzt. Die Ergebnisse können sich sehenlassen.
Auch im internationalen Steuerrecht wurde schnell eine Reihe von pandemiebedingten Problemstellungen offenbar. Müssen angesichts der Tatsache, dass Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten, die Betriebsstättenregeln überdacht werden? Welche Auswirkungen hat das Homeoffice auf den Ort der Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften und das damit einhergehende primäre Besteuerungsrecht? Besteht insbesondere bei Bau- und Montagetätigkeiten die ausländische Betriebsstätte fort, oder unterbricht sie den regelmäßig erforderlichen zeitlichen Zusammenhang, wenn sie für mehrere Monate schließen muss? Diesen und anderen Fragen ist der Steuerausschuss der OECD zügig in einem Grundsatzpapier nachgegangen und hat am 3. April 2020 zunächst einmal Entwarnung gegeben. Solange die Pandemie nicht langfristig andauert, bleibt alles wie gehabt. Auch die EU-Kommission hatte sich mit einer vergleichbar anlassbezogenen Fragestellung zu befassen. Wie verhält es sich angesichts der großzügigen Rettungsschirme, Zuschüsse und pandemiebedingten Sonderregeln mit dem Europäischen Beihilferecht?
Angesichts dieser Entwicklungen konnte fast schon in Vergessenheit geraten, dass das internationale Steuerrecht mehr denn je in Bewegung ist. Die OECD schickte sich nämlich an, im Anschluss an das BEPS-Projekt mit den Arbeiten an den sog. Pillar 1 (Digitalbesteuerung) und Pillar 2 (effektive Mindestbesteuerung) die gesamte Architektur der Weltsteuerordnung, die seit rund 100 Jahren Bestand hat, auf den Kopf zu stellen. Bis Ende 2020 sollen bereits weiter ausgereifte Pläne hierzu vorliegen. Diese Arbeiten werden wohl auch die folgende 7. Auflage meines Lehrbuchs nicht unerheblich beeinflussen. Einstweilen habe ich an geeigneter Stelle Ausblicke auf die „schöne neue Steuerwelt“ eingefügt.
Die Bedeutung des internationalen Steuerrechts ist definitiv ungebrochen, jedenfalls in der Praxis. Auf die Lehre indes trifft dies leider nicht zu. Wenn im Vorwort zur 1. Auflage noch konstatiert wurde, dass die Anzahl der steuerrechtlichen Lehrstühle in Deutschland nicht zu befriedigen vermag, so muss rund 13 Jahre später festgehalten werden, dass die Anzahl sogar abgenommen hat. In ganz Norddeutschland wird das Steuerrecht de facto an juristischen Fakultäten nicht mehr gelehrt. Ich erspare mir weitere Ausführungen zu dieser Tragödie.
Hinweisen möchte ich wiederum auf die 2. Auflage des „Klausurenkurs im Internationalen und Europäischen Steuerrecht“, der in der Reihe „Schwerpunkte Klausurenkurs“ des C.F. Müller Verlags erscheint und den ich gemeinsam mit meinem langjährigen Kollegen und Freund Herrn Professor Matthias Hofacker, RA/StB, M.I.Tax, verfasst habe. Der Klausurenkurs geht auf Anregungen von Studierenden an Hochschulen v.a. in Hamburg und Bremen zurück, die über die in diesem Lehrbuch enthaltenen kleinen Fälle hinaus ihr erworbenes Wissen „am großen Fall“ testen möchten. Die Verzahnung mit dem Klausurenkurs wird an passender Stelle optisch hervorgehoben (▸ Siehe hierzu …).
Ich danke ferner – same procedure as every year – der Geschäftsführung und den Mitarbeitern des C.F. Müller Verlags, allen voran Frau Stefanie Kleinschroth und Team, für die wiederum reibungslose Betreuung bei der Verlegung.
Fragen, Anregungen und Kritik erbitte ich an florian.haase@roedl.com.
Das Buch ist auf dem Rechtsstand von Juni 2020.
Hamburg, im Juni 2020
Florian Haase
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage
Die Zahl der steuerrechtlichen Lehrstühle an den juristischen und betriebswirtschaftlichen Fakultäten deutscher Universitäten vermag noch nicht zu befriedigen, sie nimmt aber zu. Erfreulicherweise legen die Lehrstuhlinhaber dabei auch vermehrt einen Schwerpunkt auf das Internationale Steuerrecht. Diese Entwicklung kann nur als zwingend bezeichnet werden, weil die Zukunftsmusik in den nationalen Steuerrechten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und damit auch im deutschen Steuerrecht allein im Internationalen und insbesondere im Europäischen Steuerrecht spielen wird. Der Weg zu einem originär Europäischen Steuerrecht im Sinne einer europäischen Abgabenhoheit ist zwar noch weit, jedoch wird es auf lange Sicht kaum eine Alternative geben. Jedenfalls lässt sich sagen, dass schon heute niemand, der sich mit dem deutschen Steuerrecht beruflich oder aus anderen Gründen beschäftigt, ohne Grundkenntnisse im Internationalen Steuerrecht auskommt. Auch wer nicht als Rechtsanwalt oder Steuerberater, sondern als Unternehmer tätig ist, sollte sich mit dem Internationalen Steuerrecht auseinandersetzen. Es gibt heute kaum ein auch nur mittelständisches Unternehmen, das sich im Geschäftsalltag nicht Berührungen mit dem Ausland und damit auch mit ausländischem Steuerrecht ausgesetzt sieht.
Hier setzt das vorliegende Lehrbuch an. Erläutert werden die Grundprinzipien und Strukturen des deutschen Internationalen Steuerrechts sowie des Europäischen Steuerrechts. Dabei habe ich – unter bewusster Inkaufnahme von Vereinfachungen – besonderen Wert auf die Systematik und die Verständlichkeit gelegt, auch wenn dadurch der Detailreichtum gelitten haben mag. Viel wichtiger als Spezialwissen nämlich ist zunächst die sichere Beherrschung der großen Leitlinien. Alles Weitere muss einer späteren Spezialisierung vorbehalten bleiben, die auch in der Nische „Internationales Steuerrecht“ jedenfalls teilweise unerlässlich ist.
Das Buch wendet sich vornehmlich an Studierende der Rechtswissenschaften und deckt insoweit den Wahlpflichtbereich der Prüfungsordnungen ab. Es kann aber auch von Studierenden der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und von Praktikern mit Gewinn gelesen werden, die sich in das Internationale Steuerrecht einarbeiten möchten. Dies gilt insbesondere für jene Berufsanfänger, die die Steuerberaterprüfung anstreben. Über die Anmerkungen im Text zur Beratungspraxis und die in das Buch eingearbeiteten 50 Beispielsfälle wird auch insoweit bereits immer wieder ein praktischer Bezug hergestellt. Dargestellt werden – unter besonderer Berücksichtigung des Ertragsteuerrechts – die verschiedenen Arten persönlicher und sachlicher Steuerpflichten, die Konsequenzen der Begründung und Aufgabe steuerlicher Anknüpfungspunkte im Inland, das Außensteuerrecht nebst den Grundzügen von Verrechnungspreisen, das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen sowie das Europäische Steuerrecht (hier liegt der Schwerpunkt auf den Grundfreiheiten und der Frage, wann eine nationale steuerliche Norm als gemeinschaftsrechtswidrig einzustufen ist).
Natürlich kommt man bei der Arbeit im Internationalen Steuerrecht ohne ein gewisses Vorwissen im nationalen Steuerrecht und im Europarecht nicht aus. Es wird daher vorausgesetzt, dass der in dieser Schwerpunkte-Reihe von Dieter Birk (Band 17/3: Steuerrecht) und Rudolf Streinz (Band 12: Europarecht) vermittelte Stoff jedenfalls im Grundsatz beherrscht wird. Auf diese und andere Bücher (ua der Schwerpunkte- Reihe) wird auch in den Fußnoten verwiesen, damit die Grundlagen ggf noch einmal nachgearbeitet werden können. Wer bereits als Studierender die Bereitschaft zeigt, sich mit der komplizierten Materie des Internationalen Steuerrechts auseinander zu setzen, wird nicht nur auf eine intellektuelle Herausforderung und die Arbeit in einem internationalen Umfeld mit Berührungen zu fremden Sprachen (die Arbeitssprache des Internationalen Steuerrechts ist Englisch), Rechtsordnungen und Kulturen hoffen dürfen, sondern langfristig vor Arbeitslosigkeit geschützt sein.
Am 12. März 2007 hat die Bundesregierung den Kabinettentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 veröffentlicht. In der Tat wird die seit langem erwartete Unternehmensteuerreform die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften in einigen Bereichen grundlegend ändern. Man denke nur an die Abschaffung der kaum beherrschbaren Vorschrift der Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG). Das System des deutschen Internationalen Steuerrechts wird durch die Unternehmensteuerreform indes nicht angetastet. Insoweit mögen im Anhang zu diesem Buch einige Hinweise genügen, ohne dass die Aktualität leidet.
Anregungen, Fragen oder Kritik bitte ich zu richten an folgende mail-Adresse:
florianhaase@aol.com
Das Buch ist auf dem Rechtsstand von Mai 2007.
Hamburg, im Mai 2007
Florian Haase
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Verzeichnis der häufig zitierten Literatur
Nützliche Links zum Internationalen und Europäischen Steuerrecht im Internet
§ 1Die internationale Dimension des Steuerrechts
A.Einführung
B.Grundlagen
I.Begriffsbestimmungen
1.Regelungsgegenstand des Internationalen Steuerrechts
2.Regelungsgegenstand des Europäischen Steuerrechts
3.Strukturprinzipien im Internationalen Steuerrecht
4.Doppelbesteuerung als Grundproblem
a)Ursachen
b)Erscheinungsformen
c)Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
II.Rechtsquellen
C.Begründung, Ausschluss und Beschränkung des Besteuerungsrechts
I.Allgemeiner Verstrickungs- und Entstrickungstatbestand
1.Verstrickung bei Begründung des Besteuerungsrechts
2.Entstrickung bei Ausschluss/Beschränkung des Besteuerungsrechts
II.Wegzugsbesteuerung bei natürlichen Personen (§ 6 AStG)
1.Tatbestand
2.Rechtsfolge
3.Künftige Neuregelung
III.Entstrickung und Schlussbesteuerung bei Körperschaften (§ 12 KStG)
IV.Verstrickung und Entstrickung bei Kapitalgesellschaftsanteilen (§ 17 EStG)
V.Exkurs: Entstrickung bei Umwandlungsvorgängen
D.Prüfungsreihenfolge bei internationalen Sachverhalten
§ 2Die unbeschränkte Steuerpflicht im Ertragsteuerrecht
A.Persönliche Steuerpflicht
I.Einkommensteuer
1.Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG)
a)Natürliche Personen
b)Inland
c)Wohnsitz (§ 8 AO)
d)Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO)
2.Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG)
a)Deutsche Staatsangehörige
b)Angehörige (§ 15 AO)
c)Zusätzlich: beschränkte Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat
3.Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG)
4.Ergänzungstatbestand für EU- und EWR-Familienangehörige
II.Körperschaftsteuer
1.Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 KStG)
a)Körperschaften/Personenvereinigungen/Vermögensmassen
b)Inland (§ 1 Abs. 3 KStG)
c)Geschäftsleitung (§ 10 AO)
d)Sitz (§ 11 AO)
2.Ausländische Rechtsgebilde
a)Gesellschaftsrechtliche Vorfragen
b)Einordnung in den Kanon des § 1 Abs. 1 KStG
III.Gewerbesteuer
1.Besondere Terminologie des Gewerbesteuerrechts
2.Gewerbetreibende als Steuersubjekte
B.Sachliche Steuerpflicht
I.Grundlegendes zum Besteuerungsumfang
1.Einkommensteuer
a)Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG)
b)Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG)
c)Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG)
2.Körperschaftsteuer
3.Gewerbesteuer
a)Beschränkung auf den stehenden inländischen Gewerbebetrieb
b)Zum Erfordernis einer inländischen Betriebsstätte
II.Die einzelnen Einkunftsarten bei der unbeschränkten Steuerpflicht
1.Einkommensteuer
a)Systematisierung der Einkünfte im Internationalen Steuerrecht
b)Ausländische Einkünfte (§ 34d EStG)
c)Besondere Besteuerungsregeln für im Ausland erzielte Einkünfte
2.Körperschaftsteuer
3.Gewerbesteuer
a)Vorbemerkungen
b)Hinzurechnungsvorschriften bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
c)Kürzungsvorschriften bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
III.Unilaterale Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der unbeschränkten Steuerpflicht
1.Vorbemerkungen
2.Einkommensteuer
a)Zentralnorm des § 34c EStG – Grundlegendes
b)Spezialnorm des § 32d Abs. 5 EStG – Grundlegendes
c)Spezialnorm des § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG
d)Anrechnung ausländischer Steuern (§ 34c Abs. 1 EStG)
e)Alternativer Steuerabzug (§ 34c Abs. 2 EStG)
f)Obligatorischer Steuerabzug (§ 34c Abs. 3 EStG)
g)Steuerpauschalierung und Steuererlass (§ 34c Abs. 5 EStG)
3.Körperschaftsteuer
4.Gewerbesteuer
§ 3Die beschränkte Steuerpflicht im Ertragsteuerrecht
A.Persönliche Steuerpflicht
I.Einkommensteuer
1.Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG)
2.Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
a)Natürliche Person deutscher Staatsangehörigkeit
b)Zehn-Jahres-Zeitraum und fünf Jahre unbeschränkte Steuerpflicht
c)Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht
d)Fehlende inländische Ansässigkeit und niedrige Besteuerung
e)Wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland (§ 2 Abs. 3 AStG)
II.Körperschaftsteuer
1.Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG
2.Steuerpflicht nach § 2 Nr 2 KStG und § 3 Abs. 2 Satz 1 KStG
III.Gewerbesteuer
B.Sachliche Steuerpflicht
I.Grundlegendes zum Besteuerungsumfang
1.Einkommensteuer
a)Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG)
b)Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
2.Körperschaftsteuer
II.Besondere Besteuerungsregeln für beschränkt Steuerpflichtige
1.Einkommensteuer
a)Isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG)
b)Steuererhebung an der Quelle (§ 50a EStG)
c)Zusammenfassung der Unterschiede zur unbeschränkten Steuerpflicht
2.Körperschaftsteuer
III.Unilaterale Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der beschränkten Steuerpflicht
1.Vorbemerkungen
2.Einkommensteuer (§ 50 Abs. 3 EStG)
3.Körperschaftsteuer
§ 4Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen
A.Überblick über die Regelungsbereiche
I.Allgemeines
II.BEPS-Projekt der OECD
III.Anti-Tax-Avoidance Directive
IV.ATADUmsG
1.Allgemeines
2.Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise
3.Hybride Gestaltungen
4.Hinzurechnungsbesteuerung
a)Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft (§ 7 AStG-E)
b)Zwischeneinkünfte und Niedrigbesteuerung (§ 8 AStG-E)
c)Freigrenze (§ 9 AStG-E)
d)Hinzurechnungsbetrag (§ 10 AStG-E)
e)Kürzungsbetrag bei Gewinnausschüttungen (§ 11 AStG-E)
f)Steueranrechnung (§ 12 AStG-E)
g)Kapitalanlagegesellschaften (§ 13 AStG -E)
h)Betriebsstätten und Abkommensanwendung (§ 20 AStG-E)
B.Einkunftsberichtigung bei verbundenen Unternehmen
I.Grundprobleme der Verrechnungspreise und Fremdvergleichsgrundsatz
II.Rechtsgrundlagen für die Einkunftsberichtigung
1.Allgemeine Korrekturvorschriften
2.§ 1 AStG als spezielle Korrekturnorm bei Auslandsbeziehungen
a)Tatbestand
b)Rechtsfolge
c)Exkurs: Einkünftekorrektur bei Betriebsstätten und Personengesellschaften
3.Rangfolge der Korrekturnormen und praxistypische Fallkonstellationen
4.Dokumentationsanforderungen und Mitwirkungspflichten
a)Problem der steuerlichen Erfassung grenzüberschreitender Sachverhalte
b)Erweiterte Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 3 AO)
c)Exkurs: Country-by-country-Reporting
III.Methoden der Verrechnungspreisermittlung
1.Überblick
2.Die sog. Standardmethoden
a)Dritt- oder Preisvergleichsmethode
b)Kostenaufschlagsmethode
c)Wiederverkaufspreismethode
d)Rangfolge der Verrechnungspreismethoden
3.Die sog. Funktionsanalyse als Mittel der Methodenwahl
a)Zuordnung von Funktionen und Risiken
b)Auswirkungen der Funktionsanalyse auf das steuerliche Ergebnis
C.Die sog. Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff AStG)
I.Tatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung
1.Negative Anwendungsvoraussetzungen
a)Keine Scheingesellschaft nach § 41 AO
b)Keine Zurechnung nach § 39 AO
c)Kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO
d)Keine Anwendung des Investmentsteuergesetzes
2.Die Tatbestandsmerkmale der Hinzurechnungsbesteuerung im Einzelnen
a)Qualifizierte Beteiligung unbeschränkt Steuerpflichtiger (§ 7 Abs. 1 AStG)
b)Passive Tätigkeiten der Zwischengesellschaft
c)Niedrige Besteuerung der Zwischeneinkünfte
d)Motivtest bei EU/EWR-Zwischengesellschaften (§ 8 Abs. 2 AStG)
II.Rechtsfolgen/Technik der Hinzurechnung (§ 10 AStG)
III.Prüfungsschema zur Hinzurechnungsbesteuerung
IV.Schulmäßig gelöstes Praxisbeispiel
V.Sondertatbestand für Familienstiftungen (§ 15 AStG)
§ 5Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
A.Aufbau und Anwendung von DBA
I.Vorbemerkungen
II.Steuerpolitische Grundüberlegungen
III.Funktion von Doppelbesteuerungsabkommen
IV.Rechtsnatur, Zustandekommen und Geltungsrang
V.Auslegungsmethoden
VI.Systematik und Prüfungsreihenfolge
B.Struktur des OECD-Musterabkommens 2017
I.Prüfung des Anwendungsbereiches
1.Räumlicher Anwendungsbereich (Art. 29 OECD-MA)
2.Zeitlicher Anwendungsbereich (Art. 30 f OECD-MA)
3.Sachlicher Anwendungsbereich (Art. 2 OECD-MA)
4.Persönlicher Anwendungsbereich (Art. 1 OECD-MA)
a)Personen (Art. 3 OECD-MA)
b)Abkommensrechtliche Ansässigkeit (Art. 4 OECD-MA)
II.Zuweisung der Besteuerungsrechte
1.Rangfolge der Einkunftsartikel – Grundregeln
2.Die einzelnen Einkunftsartikel
a)Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Art. 6 OECD-MA)
b)Unternehmensgewinne (Art. 7 OECD-MA)
c)Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt (Art. 8 OECD-MA)
d)Verbundene Unternehmen (Art. 9 OECD-MA)
e)Dividenden (Art. 10 OECD-MA)
f)Zinsen (Art. 11 OECD-MA)
g)Lizenzgebühren (Art. 12 OECD-MA)
h)Veräußerungsgewinne (Art. 13 OECD-MA)
i)Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (Art. 15 OECD-MA)
j)Aufsichts-/Verwaltungsratsvergütungen (Art. 16 OECD-MA)
k)Künstler und Sportler (Art. 17 OECD-MA)
l)Ruhegehälter (Art. 18 OECD-MA)
m)Öffentlicher Dienst (Art. 19 OECD-MA)
n)Studenten (Art. 20 OECD-MA)
o)Andere Einkünfte (Art. 21 OECD-MA)
3.Besteuerungsrechte bei Vermögen (Art. 22 OECD-MA)
III.Die Anwendung des Methodenartikels
1.Befreiungsmethode (Art. 23 A OECD-MA)
a)Wirkungsweise
b)Besondere Voraussetzungen für die Freistellung
c)Freistellung unter Progressionsvorbehalt
2.Anrechnungsmethode (Art. 23 B OECD-MA)
a)Wirkungsweise
b)Durchführung der Anrechnung
3.Problemfälle
a)Abschließende Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Quellenstaat?
b)Dreieckssachverhalte
IV.Besondere Bestimmungen
1.Gleichbehandlung (Art. 24 OECD-MA)
2.Verständigungsverfahren (Art. 25 OECD-MA)
3.Informationsaustausch/Amtshilfe (Art. 26 und 27 OECD-MA)
C.Multilaterales Instrument
I.Vorbemerkungen
II.Aufbau und Inhalt des Multilateralen Instruments
1.Allgemeines
2.Aufbau
III.Methodik der Anwendung
1.Allgemeines
2.Überblick über Optionen und Wahlmöglichkeiten
a)Abwahl einzelner Artikel zur Gänze ohne weitere Bedingung
b)Abwahl einzelner Artikel oder einzelner Absätze unter bestimmten Voraussetzungen
c)Artikel mit Optionsmöglichkeit
IV.Offene Fragen
D.Die OECD, die EU und die „neue Weltsteuerordnung“
I.Vorbemerkungen
II.Besteuerung der Digitalwirtschaft
III.Der Verteilungskampf der 2020er Jahre
§ 6Europäisches Steuerrecht
A.Grundlagen
I.Europarecht und die Steuerrechtssouveränität der EU-Mitgliedsstaaten
1.Indirekte Steuern
2.Direkte Steuern
3.Perspektiven
II.Anwendung und Auslegung des Gemeinschaftsrechts
1.Grundsatz des Anwendungsvorrangs
2.Auslegungsprinzipien
3.Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts
a)Europäischer Gerichtshof und Gericht Erster Instanz
b)Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)
c)Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts
B.Europäisches Primärrecht: Die Grundfreiheiten
I.Prüfungsreihenfolge
II.Schutzbereich der Grundfreiheiten
1.Allgemeine Grundfreiheitslehren
a)Adressat der Grundfreiheiten und persönlicher Anwendungsbereich
b)Sachlicher Anwendungsbereich
c)Räumlicher Anwendungsbereich
2.Die einzelnen Grundfreiheiten
a)Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 ff AEUV)
b)Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV)
c)Niederlassungsfreiheit (Art. 49 und 54 AEUV)
d)Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff AEUV)
e)Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 ff AEUV)
3.Rangverhältnisse zwischen den Grundfreiheiten und allgemeines Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV)
4.Verhältnis der Grundfreiheiten zum Abkommensrecht
III.Beeinträchtigung von Grundfreiheiten
1.Grundfreiheiten als Diskriminierungsverbote
2.Grundfreiheiten als Beschränkungsverbote
IV.Rechtfertigung von Beeinträchtigungen
1.Vorbemerkungen
2.Geschriebene Rechtfertigungsgründe des AEU-Vertrags
3.Richterrechtlich entwickelte Rechtfertigungsgründe
a)Zwingende Gründe des Allgemeinwohls
b)Besonders wichtige Fallgruppen
V.Verhältnismäßigkeitsprüfung
C.Europäisches Sekundärrecht (im Bereich der direkten Steuern)
I.Fusionsrichtlinie
1.Historie und Zwecksetzung
2.Exkurs: Grundprinzipien von Umwandlungsvorgängen mit Auslandsbezug
II.Mutter/Tochter-Richtlinie
1.Zwecksetzung
2.Persönlicher Anwendungsbereich
3.Sachlicher Anwendungsbereich
4.Rechtsfolgen und Umsetzung in nationales deutsches Recht
III.Zinsrichtlinie (nunmehr Common Reporting Standards)
1.Zwecksetzung
2.Persönlicher Anwendungsbereich
3.Sachlicher Anwendungsbereich
4.Rechtsfolgen und Umsetzung in nationales deutsches Recht
5.Common Reporting Standards
IV.Zins/Lizenzgebühren-Richtlinie
1.Zwecksetzung
2.Persönlicher Anwendungsbereich
3.Sachlicher Anwendungsbereich
4.Rechtsfolgen und Umsetzung in nationales deutsches Recht
V.ATAD-Richtlinie
VI.DAC6-Richtlinie
1.Einführung
2.Jüngere steuerpolitische Entwicklungen
3.Drei Regelungswerke in der Diskussion
a)Richtlinie (EU) 2018/822
b)Der sog. Länderentwurf
c)Umsetzungsgesetz zur Richtlinie (EU) 2018/822
d)Unterschiede der Regelungswerke im Überblick
§ 7Substanz- und Verkehrsteuern und Doppelbesteuerung
A.Vorbemerkungen
B.Substanzsteuern
I.Erbschaft- und Schenkungsteuer
1.Steuergegenstand und Anknüpfungsmerkmale für die Besteuerung
a)Persönliche Steuerpflicht
b)Sachliche Steuerpflicht
2.Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
a)Unilaterale Maßnahmen
b)Bilaterale Maßnahmen
II.Grundsteuer
1.Steuergegenstand und Anknüpfungsmerkmale für die Besteuerung
2.Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
a)Unilaterale Maßnahmen
b)Bilaterale Maßnahmen
C.Verkehrsteuern
I.Umsatzsteuer
1.Steuergegenstand und Anknüpfungsmerkmale für die Besteuerung
2.Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
a)Unilaterale Maßnahmen
b)Bilaterale Maßnahmen
II.Grunderwerbsteuer
1.Steuergegenstand und Anknüpfungsmerkmale für die Besteuerung
2.Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
a)Unilaterale Maßnahmen
b)Bilaterale Maßnahmen
III.Versicherungsteuer
Sachverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
aA | anderer Ansicht, am Anfang |
aaO | am angegebenen Ort |
Abl. | EG Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Jahr, Nummer und Seite) |
Abs. | Absatz |
aE | am Ende |
aF | alte Fassung |
AG | Die Aktiengesellschaft (Jahr und Seite), Aktiengesellschaft |
allg. | allgemein(e) |
amtl. | amtlich(e) |
Anh. | Anhang |
Anm. | Anmerkung |
AO | Abgabenordnung |
Art. | Artikel |
AStG | Außensteuergesetz |
Aufl. | Auflage |
Az. | Aktenzeichen |
BB | Der Betriebsberater (Jahr und Seite) |
Bd. | Band |
bearb. | bearbeitet |
Begr. | Begründung |
BFH | Bundesfinanzhof |
BFH/NV | Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. | Bundesgesetzblatt (Jahr und Seite) |
BGH | Bundesgerichtshof |
Bl. | Blatt |
BMF | Bundesministerium für Finanzen |
BR | Bundesrat |
bspw | beispielsweise |
BStBl. | Bundessteuerblatt |
BT | Besonderer Teil, Bundestag |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE | Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Band und Seite) |
bzgl | bezüglich |
bzw | beziehungsweise |
DB | Der Betrieb (Jahr und Seite) |
DBA | Doppelbesteuerungsabkommen |
ders. | derselbe |
dh | das heißt |
dies. | dieselbe, dieselben |
Diss. | Dissertation |
DStR | Deutsches Steuerrecht (Jahr und Seite) |
DStZ | Deutsche Steuerzeitung (Jahr und Seite) |
DZWiR | Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Jahr und Seite) |
EFG | Entscheidungen der Finanzgerichte |
EFTA | European Free Trade Association |
EG | (Vertrag zur Gründung der) Europäische(n) Gemeinschaft(en) |
Einl. | Einleitung |
ErbStG | Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz |
ErbSt-MA | Musterabkommen der OECD für die Erbschaft- und Schenkungsteuer |
ErbStR | Erbschaftsteuerrichtlinien |
EStDV | Einkommensteuer-Durchführungsverordnung |
EStG | Einkommensteuergesetz |
EStR | Einkommensteuerrichtlinien |
etc | et cetera |
EU | Europäische Union |
EuGH | Europäischer Gerichtshof |
EuGHE | Amtliche Sammlung der Entscheidungen des EuGH |
EWG | Europäische Wirtschaftsgemeinschaft |
f (f) | folgende |
FA | Finanzamt |
FG | Finanzgericht |
Fn | Fußnote |
FS | Festschrift |
gem. | gemäß |
GewStDV | Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung |
GewStG | Gewerbesteuergesetz |
GewStR | Gewerbesteuerrichtlinien |
GG | Grundgesetz |
ggf | gegebenenfalls |
ggü | gegenüber |
GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
GmbHG | Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung |
GmbHR | GmbH-Rundschau (Jahr und Seite) |
grds | grundsätzlich |
GrErwStG | Grunderwerbsteuergesetz |
GrS | Großer Senat |
GrStG | Grundsteuergesetz |
HGB | Handelsgesetzbuch |
hL | herrschende Lehre |
hM | herrschende Meinung |
Hrsg. | Herausgeber |
idF | in der Fassung |
idR | in der Regel |
iE | im Ergebnis |
INF | Die Information (Jahr und Seite) |
InvG | Investmentgesetz |
InvStG | Investmentsteuergesetz |
iSd | im Sinne des, im Sinne der |
IStR | Internationales Steuerrecht (Jahr und Seite) |
iVm | in Verbindung mit |
IWB | Internationale Wirtschaftsbriefe |
IZA | Informationszentrale für Auslandsbeziehungen |
KG | Kommanditgesellschaft |
KStG | Körperschaftsteuergesetz |
KStR | Körperschaftsteuerrichtlinien |
LStDV | Lohnsteuer-Durchführungsverordnung |
Ltd. | Limited |
maW | mit anderen Worten |
mE | meines Erachtens |
Mio. | Millionen |
MLI | Multilaterales Instrument |
mwN | mit weiteren Nachweisen |
nF | neue Fassung |
NJW | Neue Juristische Wochenschrift (Jahr und Seite) |
Nr | Nummer |
NWB | Neue Wirtschaftsbriefe |
OECD | Organization for Economic Cooperation and Development |
OECD-MA | OECD-Musterabkommen |
OECD-MK | OECD-Musterkommentar |
OFD | Oberfinanzdirektion |
oHG | offene Handelsgesellschaft |
RegE | Regierungsentwurf |
RFH | Reichsfinanzhof |
RFHE | Entscheidungen des Reichsfinanzhofs |
RIW | Recht der internationalen Wirtschaft (Jahr und Seite) |
RL | Richtlinie |
Rn | Randnummer |
Rspr | Rechtsprechung |
S. | Seite |
sa | siehe auch |
SE | Societas Europaea |
s.o. | siehe oben |
sog. | sogenannt (e/er) |
Stbg | Die Steuerberatung (Jahr und Seite) |
str. | strittig |
stRspr | ständige Rechtsprechung |
s.u. | siehe unten |
Tz. | Textziffer |
ua | unter anderem |
UmwG | Umwandlungsgesetz |
UmwStG | Umwandlungssteuergesetz |
UR | Umsatzsteuerrundschau (Jahr und Seite) |
UStG | Umsatzsteuergesetz |
UStR | Umsatzsteuerrichtlinien |
usw | und so weiter |
uU | unter Umständen |
va | vor allem |
Verf. | Verfasser |
vGA | verdeckte Gewinnausschüttung |
vgl | vergleiche |
Vorbem. | Vorbemerkung |
zB | zum Beispiel |
ZIV | Zinsinformationsverordnung |
ZK | Zollkodex |
ZollVG | Zollverwaltungsgesetz |
zT | zum Teil |
Verzeichnis der häufig zitierten Literatur
Beermann, Albert/Gosch, Dietmar | Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Online-Produkt, 2020 |
Birk, Dieter/Desens, Marc/Tappe, Henning | Steuerrecht, 22. Auflage, Heidelberg 2019 |
Blümich, Walter | EStG/KStG/GewStG, Kommentar, München, Loseblatt, 150. EG November 2019 |
Boruttau, Ernst Paul | Grunderwerbsteuergesetz, 19. Auflage, München 2019 |
Buck-Heeb, Petra | Kapitalmarktrecht, 10. Auflage, Heidelberg 2019 |
Flick, Hans/Wassermeyer, Franz/Baumhoff, Hubertus/Schönfeld, Jens | Außensteuerrecht, Kommentar, 1. Auflage, Köln 1973, Loseblatt, 91. EL, November 2019 |
Frotscher, Gerrit | Internationales Steuerrecht, 5. Auflage, München 2020 |
ders. | Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer, 2. Auflage, München 2008 |
Glanegger, Peter/Güroff, Georg | Gewerbesteuergesetz, 9. Auflage, München 2017 |
Grotherr, Siegfried/Herfort, Claus/Strunk, Günther | Internationales Steuerrecht, 3. Auflage, Achim 2010 |
Gosch, Dietmar | Körperschaftsteuergesetz, 3. Auflage, München 2015 |
Herrmann, Carl/Heuer, Gerhard/Raupach, Arndt | Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz, Köln, Loseblatt, Stand: 296. EL, März 2020 |
Hübschmann, Walter/Hepp, Ernst/Spitaler, Armin | Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Köln, Loseblatt, Stand: 255. EL, November 2019 |
Kellersmann, Dietrich/Treisch, Corinna/Lampert, Steffen/Heinemann, Daniela | Europäische Unternehmensbesteuerung II, 2. Auflage, Wiesbaden 2013 |
Kirchhof, Paul | Kompaktkommentar zum EStG, 19. Auflage, Köln 2020 |
Klein, Franz | Abgabenordnung, Kommentar, 15. Auflage, München 2020 |
Korn, Klaus | Einkommensteuergesetz,, Bonn, Loseblatt, Stand: 119. Aktualisierung, November 2019 |
Lenski, Edgar/Steinberg, Wilhelm | Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, 9. Auflage, Köln 1995, Loseblatt, Stand: 130. EL, März 2020 |
Meincke, Jens Peter/Hannes, Frank/Holz, Michael | Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, 17. Auflage, München 2018 |
Mössner, Manfred ua | Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Auflage, Köln 2018 |
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Reith, Thomas | Internationales Steuerrecht, München 2004 |
Schaumburg, Harald | Internationales Steuerrecht, 4. Auflage, Köln 2017 |
Schmidt, Ludwig | Einkommensteuergesetz, 39. Auflage, München 2020 |
Schwarz, Bernhard/Pahlke, Armin | Abgabenordnung, Online-Produkt, 193. Aktualisierung, Februar 2020 |
Schweitzer, Michael/Dederer, Hans-Georg | Staatsrecht III, 12. Auflage, Heidelberg 2020 |
Streck, Michael | Körperschaftsteuergesetz, 9. Auflage, München 2018 |
Streinz, Rudolf | Europarecht, 11. Auflage, Heidelberg 2019 |
Strunk, Günther/Kaminski, Bert/Köhler, Stefan | Außensteuergesetz/Doppelbesteuerungsabkommen, Kommentar, Bonn, Loseblatt: Stand: 56. Aktualisierung, März 2020 |
Thiel, Jochen/Lüdtke-Handjery, Alexander | Bilanzrecht, 5. Auflage, Heidelberg 2005 |
Tipke, Klaus/Kruse, Heinrich Wilhelm | Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Köln Loseblatt, Stand: 159. EL, März 2020 |
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Tipke, Klaus/Lang, Joachim | Steuerrecht, 23. Auflage, Köln 2018 |
Troll, Max/Gebel, Dieter/Jülicher, Marc/Gottschalk, Paul | Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, München, Loseblatt, Stand: 58. EL, Dezember 2019 |
Troll, Max/Eisele, Dirk | Grundsteuergesetz, 11. Auflage, München 2014 |
Vogel, Klaus/Lehner, Moris | Doppelbesteuerungsabkommen, 6. Auflage, München 2015 |
Vögele, Alexander/Borstell, Thomas/Bernhardt, Lorenz | Handbuch der Verrechnungspreise, 5. Auflage, München 2020 |
Wassermeyer, Franz/Baumhoff, Hubertus | Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, Köln 2014 |
Wassermeyer, Franz | Doppelbesteuerung, Kommentar, Loseblatt, München, Stand: 148. EL, Januar 2020 |
Weber-Grellet, Heinrich | Europäisches Steuerrecht, 2. Auflage, München 2016 |
Zenthöfer, Wolfgang | Einkommensteuer, 13. Auflage, Stuttgart 2019 |
Nützliche Links zum Internationalen und Europäischen Steuerrecht im Internet
www.internationales-steuerrecht.de
www.steuermonitor.de
www.competence-site.de
www.pinkernell.de/us_steuer.htm
www.oecd.org
www.dz-portal.de
www.bundesfinanzhof.de
www.bundesfinanzministerium.de
www.bzst.bund.de
www.taxanalysts.com
www.taxation.de
www.steuerlinks.de
www.steuercampus.de
www.steuerzahler.de
www.lemaitre.de
www.oecd.org
www.taxtopics.net
www.taxsites.com
www.ibfd.org
www.iww.de/index.cfm
www.sis-verlag.de
www.steuerrat24.de
www.steuerrecht.jku.at/gwk/Dokumentation/Grundfreiheiten/Rechtsprechung.html
www.swiss-tax.ch
www.finanztip.de
www.taxation.ch
www.curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de
www.eur-lex.europa.eu/de/index.htm
§ 1 Die internationale Dimension des Steuerrechts
A.Einführung
B.Grundlagen
C.Begründung, Ausschluss und Beschränkung des Besteuerungsrechts
D.Prüfungsreihenfolge bei internationalen Sachverhalten