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Der komplette Umzugsratgeber
DIE AUTORIN
Helen Koller, MLaw und Rechtsanwältin, war nach dem Erlangen des Anwaltspatents als Rechtsanwältin bei einer Rechtsschutzversicherung tätig. Heute arbeitet sie als Rechtskonsulentin in St. Gallen und als Autorin und Lektorin für die Beobachter-Edition.
Dank
Herzlichen Dank an Rosmarie Naef vom Beobachter-Beratungszentrum für die inspirierenden Tipps aus der Beratungspraxis und das wertvolle Fachlektorat sowie an Käthi Zeugin für das umsichtige Lektorat und die sehr geschätzte Unterstützung.
Download-Angebot zu diesem Buch
Die grosse Checkliste sowie alle Muster und Listen in diesem Buch finden Sie auch online unter www.beobachter.ch/download (Code 2004). Sie können sie herunterladen und an Ihre Situation anpassen.
Beobachter-Edition
© 2019 Ringier Axel Springer Schweiz AG, Zürich
Alle Rechte vorbehalten
www.beobachter.ch
Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich
Lektorat: Käthi Zeugin, Zürich
Gestaltung: fraufederer.ch
Umschlagfoto: Getty Images
Herstellung: Bruno Bächtold
e-Book: mbassador GmbH, Basel
ISBN 978-3-03875-200-4
eISBN 978-3-03875-273-8
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INHALT
Vorwort
Der Zeitplan für den Umzug
Vor dem Umzug
Ein neues Zuhause finden
Was suchen Sie?
So werden Sie fündig – Suchstrategie
Gefunden! Nun gehts ans Besichtigen und Bewerben
Erfolgreiche Besichtigung
Sympathische Bewerbung
Sie haben die Wohnung
Zusagen sind verbindlich
So prüfen Sie den Mietvertrag
Der Vertrag wird unterschrieben
Die Kaution
Die alte Wohnung kündigen
Eine Mietwohnung kündigen – so gehts
Die frist- und termingerechte Kündigung
Ausserterminlich ausziehen? Suchen Sie einen Nachmieter
Den Umzug planen
Kernstück: Der Zeitplan
Umzugstermin festlegen
Umzugstag(e) festlegen und freinehmen
Jetzt können Sie den Plan erstellen
Den Auszug planen
Die Wohnungsräumung planen
Die Reinigung vorbereiten
Die Wohnungsabgabe vorbereiten
Den Umzug planen
Selber zügeln oder zügeln lassen?
Den Umzug mit Profis vorbereiten
Den selbständigen Umzug vorbereiten
Ihre Vorarbeit
Die Kinder vorbereiten
Wie gelingt der Umzug mit Haustieren?
Den Einzug planen
Erstellen Sie einen Einrichtungsplan
Kündigen Sie Ihren Umzug an
Den Übergabetermin vereinbaren
Versicherungspolicen überprüfen
Der Umzug
Die neue Wohnung übernehmen
Die Wohnungsübergabe
Das Antrittsprotokoll
Was, wenn die Wohnung nicht benutzbar ist?
Die eigentliche Züglete
Letzte Vorbereitungen
Eintreffen des Zügelteams
Schritt für Schritt anpacken
Wer haftet für Schäden beim selbst organisierten Umzug?
Haftungsfragen beim Umzug mit Profis
Die alte Wohnung putzen und abgeben
Sauberer Wohnungsputz
Keine Probleme bei der Rückgabe
Das Rückgabeprotokoll
Wer zahlt für welche Schäden?
Unterschreiben?
Schlüssel verloren!
Wenn die Vermieterin nachträglich Mängel beanstandet
Nach dem Umzug
Was Sie in den ersten Tagen erledigen sollten
Mängel an der Wohnung beanstanden
Wenn die Umzugsfirma Schäden verursacht hat
Schäden der Versicherung melden
Anmeldungen am neuen Ort
Rechnungen vom Umzug prüfen
Die Kaution herausverlangen
Den Anfangsmietzins anfechten?
So gelingt ein gutes Einleben
Die Kinder eingewöhnen
Die Tiere eingewöhnen
Dos and Don’ts am neuen Ort
Das Einweihungsfest
Anhang
Die ganze Checkliste
Muster und Listen
Nützliche Adressen und Links
Beobachter-Ratgeber zum Thema Wohnen
VORWORT
Gute Planung ist die halbe Miete!
Sind Sie auch schon umgezogen und haben sich geärgert, dass Sie nicht früher mit der Vorbereitung angefangen haben? Oder lag nach einem Umzug eine saftige Abrechnung Ihres Vermieters im Briefkasten, weil Sie dem Frieden zuliebe das Protokoll der Wohnungsrückgabe blindlings unterschrieben hatten?
Sie sparen Geld und Nerven, wenn Sie frühzeitig mit der Planung Ihres Umzugs beginnen und sich über Ihre Rechte, aber auch über Ihre Pflichten informieren.
Mithilfe dieses Dossiers können Sie alles bestens vorbereiten, vergessen nichts und wissen erst noch, wie Sie sich im Streitfall für Ihre Rechte einsetzen. Der Zeitplan verschafft Ihnen einen ersten klaren Überblick, was wann zu tun ist. Die Checkliste können Sie an Ihre Wohnungstür kleben und haben sie so stets zur Hand, auch wenn in Ihrer Wohnung wegen all der Zügelschachteln das pure Chaos herrscht. Und viele Musterbriefe erleichtern Ihnen die Kommunikation mit Vermieter, Reinigungsinstitut und Zügelfirma – sie stehen alle auch zum kostenlosen Download bereit. So sparen Sie wertvolle Zeit und können im Konfliktfall sofort reagieren.
Dieses Buch orientiert sich an der Praxis: Im Beobachter-Beratungszentrum erhalten wir täglich viele Anfragen rund ums Zügeln. Mieter wollen wissen, ob die hohen Ansprüche des Vermieters an die Endreinigung rechtens sind, ob sie die Schäden am Mietobjekt tatsächlich bezahlen müssen und was sie tun können, wenn der Vermieter die Kaution nicht freigibt. Immer wieder wird auch gefragt, wie man ein seriöses Reinigungsinstitut findet und worauf man beim Vertragsabschluss mit einem Zügelunternehmen achten sollte. Antworten auf all diese Fragen und auf viele weitere finden Sie in diesem Dossier, dazu viele wertvolle Tipps aus der Beratungspraxis.
Ich wünsche Ihnen einen glatten Umzug und viel Freude in Ihrem neuen Zuhause.
Rosmarie Naef
Redaktorin und Beraterin im Beobachter-Beratungszentrum
November 2019
Erste Schritte zum erfolgreichen Umzug
□Was suchen Sie? Legen Sie die Auswahlkriterien für die neue Wohnung fest, vor allem auch den finanziellen Rahmen.
□Nutzen Sie möglichst viele Kanäle für die Wohnungssuche: Durchstöbern Sie Websites, Zeitungen und Anschlagbretter in Einkaufszentren, informieren Sie Freunde und Bekannte, geben Sie Inserate auf, abonnieren Sie Newsletter und schreiben Sie Verwaltungen an.
□Wenn Ihnen eine Wohnung gefällt: Nehmen Sie möglichst rasch Kontakt auf mit dem Anbieter und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
□Bestellen Sie sofort einen Betreibungsregisterauszug und nehmen Sie diesen wenn möglich zur Besichtigung mit.
□Erscheinen Sie pünktlich, gut gelaunt und gepflegt zum Besichtigungstermin. Zeigen Sie Interesse, seien Sie freundlich, hinterlassen Sie einen guten Eindruck.
□Bewerben Sie sich umgehend mit den verlangten Unterlagen, wenn Sie Interesse an einer Wohnung haben. Legen Sie den Betreibungsregisterauszug bei.
□Seien Sie nach der Bewerbung nicht zu aufdringlich. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Unterlagen eingegangen sind und wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können. Haken Sie dann erst wieder nach, wenn die Rückmeldung nicht wie versprochen eintrifft.
□Prüfen Sie den Mietvertrag vor der Unterzeichnung – unter Umständen mit professioneller Hilfe. Lesen Sie auch das Kleingedruckte. Lassen Sie sich Versprechungen des Vermieters schriftlich geben, wenn diese nicht in den Mietvertrag aufgenommen wurden.
□Überweisen Sie die Mietkaution nur auf ein auf Ihren Namen lautendes Sperrkonto – und nicht auf ein Konto des Vermieters.
□Kündigen Sie den alten Mietvertrag oder teilen Sie Ihrem Vermieter mit, dass Sie vorzeitig ausziehen und einen Nachmieter suchen. Denken Sie an Nebenräume wie Garagen oder Hobbyräume.
□Suchen Sie einen Nachmieter, wenn Sie ausserterminlich ausziehen.
VOR DEM UMZUG
Eigentlich sind Sie schon länger nicht mehr ganz zufrieden mit Ihrer Wohnung. Sie ist etwas zu klein und liegt ziemlich weit weg vom Bahnhof, was Ihren neuen Arbeitsweg umständlich macht. Ausserdem hätten Sie schon lange gern einen Balkon und etwas mehr Aussicht. Wie wärs also mit einem Umzug?
EIN NEUES ZUHAUSE FINDEN
Nehmen Sie sich, wenn möglich, genug Zeit für die Wohnungssuche und seien Sie geduldig. Seine Traumwohnung findet man in der Regel nicht von heute auf morgen.
Überlegen Sie sich zunächst genau, was Ihnen an Ihrer neuen Bleibe und im Zusammenhang mit dem Umzug wichtig ist. Beginnen Sie erst dann mit der gezielten Suche. So stecken Sie Ihre Energie nicht unnötig in die Inspektion von Wohnungen, die gar nicht in Ihr Suchschema passen.
Was suchen Sie?
Was solls denn sein? Ein lauschiges Einfamilienhaus am Waldrand? Ein urbanes Loft in Bahnhofsnähe? Ein Alt- oder ein Neubau? Was ist Ihr finanzieller Rahmen? Soll die Umgebung ein breites kulturelles und sportliches Angebot bieten oder schätzen Sie in erster Linie die Ruhe und die Nähe zur Natur? Am besten erstellen Sie eine Liste mit Ihren Kriterien und gewichten diese:
a = sehr wichtig
b = wichtig
c = unwichtig
MUSTER
1
Kriterien für die neue Wohnung
Die Auswahlkriterien
Kriterien, die Sie nebst Ihren eigenen auch nicht ausser Acht lassen sollten, sind die folgenden:
•Standort der Wohnung
–Anschluss an den öffentlichen und den Individualverkehr (Zug, Bus, Velowege, Autobahnanschluss etc.)
–Dauer und Bequemlichkeit von Arbeits- und Schulweg
–Nähe zu Kinderbetreuungsangebot, Schulen und Ausbildungsstätten
–Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten und medizinischer Versorgung
–Kulturelles Angebot und Freizeitmöglichkeiten (etwa Sportvereine)
–Verwandte und Freunde in der Nähe
–Steuerfuss, Krankenkassenprämien
–Infrastruktur und Klima in der Gemeinde – meteorologisch wie auch politisch.
•Haus, Quartier und Umgebung
–Zustand des Hauses inklusive Garten und nähere Umgebung
–Gibt es einen Hausmeister?
–Wohnt der Vermieter in der Nähe, im Haus?
–Sicherheitsgefühl – oft abhängig von Verkehr, Beleuchtung, Umgebung
–Lärmimmissionen durch Verkehr, Industrie, Flughafen, Kirche, Schiessplatz etc.
–Geruchsimmissionen durch Industrie, Landwirtschaft etc.
–Soziale Struktur im Haus und im Quartier – passen Sie in die Nachbarschaft? Gibt es Kinder?
–Sind Veränderungen (Bauprojekte und Ähnliches) in der Umgebung oder im Haus geplant?
–Parkmöglichkeiten für Sie und für Besucher
–Veloraum, Hobbyraum
–Zufahrt und Zugang (auch im Winter)
•Die Wohnung
–Grösse der Wohnung, Raumaufteilung und -anordnung
–Lichtverhältnisse, Besonnung, Aussicht
–Schall- und Wärmedämmung
–Lärmquellen (Lift, Lüftung, Heizung, Nachbarn)
–Zustand der Einrichtung, Aktualität der eingebauten Geräte
–Anstehende Veränderungen in der Wohnung (Sanierung)
–Extras wie Terrasse, Balkon, Garten zur Mitbenützung
–Stauraum in Keller oder Estrich
–Haustiere und Musikinstrumente erlaubt?
–Veränderungspotenzial, Flexibilität des Vermieters
–Höhe des Mietzinses und der Nebenkosten, Mietzinsvorbehalt
–Mindestmietdauer, Kündigungsfristen und -termine
–Bezugstermin
Der Kostenrahmen
Erstellen Sie ein Budget, bevor Sie mit der Wohnungssuche beginnen, (Vorlagen dafür finden Sie zum Beispiel bei Budgetberatungsstellen). So lässt sich ermitteln, wie viel Sie monatlich für Ihr neues Heim ausgeben können. Die Faustregel lautet: Der Mietzins sollte einen Drittel Ihres monatlichen Einkommens nicht übersteigen. Planen Sie dabei nicht zu knapp, der Vermieter kann die Miete auf den ersten Kündigungstermin hin erhöhen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
LINK
Budgetvorlagen
www.budgetberatung.ch
(→ Budgetvorlagen)
ACHTUNG Sie haben gehört, dass man den Anfangsmietzins anfechten kann? Lassen Sie sich dennoch nicht auf eine zu hohe Miete ein! Eine solche Anfechtung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und der Ausgang des Verfahrens ist schwer vorherzusagen (mehr dazu auf Seite 109).
So werden Sie fündig – Suchstrategie
Der Wohnungsmarkt in der Schweiz ist vielerorts ziemlich ausgetrocknet. Insbesondere in Städten wird es wohl kein leichtes Unterfangen sein, eine Wohnung zu finden, die Ihren Vorstellungen entspricht. Deshalb ist es wichtig, bei der Wohnungssuche möglichst viele Kanäle zu nutzen.
Das Beziehungsnetz
Informieren Sie Ihr Umfeld darüber, dass Sie eine Wohnung suchen. Erzählen Sie es nicht nur im Freundeskreis, sondern auch Ihren Arbeitskollegen und – falls Sie in der Nachbarschaft bleiben möchten – Ihren Nachbarn. Nutzen Sie die sozialen Medien und schalten Sie im Intranet des Arbeitgebers ein Inserat.
Wenn Ihre aktuelle Wohnung von einer professionellen Verwaltung verwaltet wird, kann es sich lohnen, diese darüber zu informieren, dass Sie nach einer neuen Bleibe Ausschau halten, und Ihre Kriterien bekannt zu geben. Viele Verwaltungen sind froh, wenn ihnen ein langjähriger, angenehmer Mieter erhalten bleibt. Dasselbe gilt übrigens, wenn Sie in einer Genossenschaftswohnung wohnen.
Das Internet
Es gibt etliche Onlineplattformen, auf denen Vermieter und Verwaltungen ihre Wohnungen zur Vermietung ausschreiben. Daneben gibt es Websites, die Inserate dieser Onlineplattformen sammeln und systematisch ordnen. Durchforsten Sie diese Websites und erstellen Sie Suchabonnemente auf den Plattformen, die Ihnen am ergiebigsten erscheinen. Auch auf Plattformen, auf denen alles Mögliche angeboten wird (wie ronorp.net und tutti.ch), finden sich Wohnungsinserate – werfen Sie auch da ab und zu einen Blick hinein.
GUT ZU WISSEN Auf vielen Immobilienplattformen können Sie selber ein Suchinserat schalten. Dies kann insbesondere dann weiterhelfen, wenn Sie etwas sehr Spezifisches suchen – beispielsweise einen toleranten Vermieter, der die Musikleidenschaft Ihrer ganzen Familie teilt.
Auch in den sozialen Medien, insbesondere auf Facebook, sind diverse Gruppen und Seiten zu finden, die Sie bei der Wohnungssuche unterstützen. Dort zu stöbern kann ebenfalls nicht schaden.
In einigen Städten gibt es zudem von Privaten betriebene Wohnungs-newsletter – etwa wohnungsnews.ch oder immomailing.ch –, wo Inserate aufgeschaltet werden, die nicht auf den grossen Immobilienplattformen zu finden sind. Solche Newsletter kann man gegen einen Unkostenbeitrag abonnieren.
Ausserdem kann es hilfreich sein, die Websites von Wohnbaugenossenschaften, grossen Immobilienverwaltungen und Ihrer Wunschwohngemeinde zu konsultieren. Teilweise finden sich auch dort Wohnungen, die auf den grossen Immobilienplattformen (noch) nicht inseriert wurden.
Eine Liste der Links zu den wichtigsten Online-Wohnungssuche-Helfern finden Sie im Anhang und im Download-Angebot.
LISTE
1
Sites für die Wohnungssuche
ACHTUNG Fallen Sie nicht auf gefälschte Wohnungsinserate auf Onlineplattformen herein, bei denen Sie aufgefordert werden, vor der Wohnungsbesichtigung eine Kaution einzuzahlen. Sie werden nach der Einzahlung nichts mehr vom vermeintlichen Anbieter hören! Seriöse Vermieter verlangen erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags eine Kaution und lassen diese auf ein auf den Namen des Mieters lautendes Sperrkonto einzahlen (siehe Seite 31).
Die klassische Suche
Nicht vergessen, auch in Zeitungen und an Anschlagbrettern gibts Wohnungsinserate. Gerade wenn Sie in einer bestimmten Region eine Wohnung suchen, lohnt sich ein Blick in den Inseratenteil von Lokalzeitungen und auf die Anschlagbretter im regionalen Einkaufszentrum oder im Dorfladen. Ab und zu findet man dort ganz spezielle Schätze!
GUT ZU WISSEN Verzichten Sie darauf, kostenpflichtige 0900er-Nummern für die Wohnungssuche anzurufen. Diese werden in der Regel nicht von seriösen Anbietern betrieben!
GEFUNDEN! NUN GEHTS ANS BESICHTIGEN UND BEWERBEN
Sie haben ein paar Wohnungen gesehen, die Ihnen zusagen. Doch was soll es sein– die Dachterrasse oder die Loggia? Am liebsten möchten Sie ein paar Nächte darüber schlafen und sorgfältig abwägen, welche Wohnung am besten zu Ihnen passt.
Tun Sie das besser nicht – sonst kommen Ihnen jemand zuvor. Versuchen Sie, rasch einen Besichtigungstermin zu erhalten. Oft melden sich schon am Tag, an dem die Wohnung inseriert wurde, diverse Interessenten bei den Vermietern.
Erfolgreiche Besichtigung
Nehmen Sie also schnellstmöglich Kontakt auf mit der Person, die im Inserat genannt wird. Halten Sie sich dabei auf jeden Fall an die vorgeschlagenen Möglichkeiten. Achten Sie darauf, eine seriöse E-Mail-Adresse zu verwenden – beispielsweise vorname.nachname@xymail.com –, wenn Sie sich per E-Mail melden.
TIPP Zeigen Sie sich von Ihrer besten Seite! Ein freundliches Telefonat bleibt – gerade bei einem privaten Vermieter – nachhaltiger und sympathischer in Erinnerung als eine unpersönliche E-Mail.
Vereinbaren Sie bei der ersten Kontaktaufnahme am besten gleich einen Besichtigungstermin und erzählen Sie kurz etwas von sich.
Bei sehr beliebten Wohnungen in Ballungszentren verlangen einige Vermieter als Erstes schriftliche Bewerbungen, anhand derer sie vor-selektionieren, wen sie überhaupt zur Besichtigung einladen. Gehen Sie dabei vor wie bei einer Bewerbung für einen Job – bleiben Sie bei der Wahrheit, aber vermarkten Sie sich gut. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Seite 24.
Der Besichtigungstermin
Gibt die Inserentin einen Besichtigungstermin vor, sollten Sie sich diesen freischaufeln. Gerade wenn der Wohnungsmarkt in Ihrer Wunschgegend ausgetrocknet ist, bekommen Sie meist keine zweite Chance, die Wohnung zu besichtigen. Ob es dennoch klüger ist, einen Alternativtermin vorzuschlagen, kommt auch auf die konkrete Situation an:
Wenn die aktuelle Mieterin die Wohnungsbesichtigungen durchführt, können Sie sie anrufen und versuchen, einen Termin vor allen anderen Interessenten zu erhalten. Wenn Sie die Mieterin bei der Besichtigung dann überzeugen und ihr allenfalls anbieten, einige ihrer Möbel zu übernehmen, sagt sie vielleicht die anderen Besichtigungstermine ab und schlägt dem Vermieter (vorerst) nur Sie als Nachmieter vor.
Bei Besichtigungen mit dem Vermieter hingegen kann es günstig sein, zu den letzten Interessenten zu gehören, die sich die Wohnung anschauen. Wenn ein Vermieter am Besichtigungstag 50 Personen in der Wohnung hat, wird er sich wohl am ehestens an die letzten erinnern.
Sind Sie am vereinbarten Termin kurzfristig verhindert, sollten Sie unbedingt absagen. Sie riskieren sonst, von der entsprechenden Verwaltung oder der Vermieterin in Zukunft nicht mehr berücksichtigt zu werden.
TIPP Wenn Sie den Termin selber wählen können, empfiehlt sich eine Besichtigung bei Tageslicht – idealerweise an einem Feierabend unter der Woche. Diese Zeit ist am besten geeignet, um den tatsächlichen Lärmpegel in der Umgebung wahrzunehmen. Ausserdem können Sie so gut abschätzen, wie hell die Wohnung wirklich ist. Im Winter vereinbaren Sie dazu besser einen Termin tagsüber. Ist Ihr Gegenüber eine professionelle Verwaltung, wird die Besichtigung meist ebenfalls tagsüber stattfinden.
Unabhängig davon, wann Sie die Wohnung besichtigen – wichtig ist vor allem, dass Sie einen guten Eindruck hinterlassen.
Bleiben Sie in guter Erinnerung!
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit und doch äusserst wichtig: Erscheinen Sie pünktlich, gut gelaunt und gepflegt zum Besichtigungstermin. Seien Sie freundlich und gut vorbereitet. Merken Sie sich den Namen der Person, die Ihnen die Wohnung zeigt, und lesen Sie das Wohnungsinserat nochmals durch, bevor Sie bei der Wohnung ankommen. So stellen Sie keine Fragen, die dort bereits beantwortet wurden.
Zeigen Sie sich interessiert. Erkundigen Sie sich nach den Gepflogenheiten im Haus, der Zusammensetzung der Hausgemeinschaft und nach den Pflichten, die ein Einzug mit sich bringt. Stehen Sie dem Vermieter oder der Verwalterin auch für Fragen zur Verfügung. Erzählen Sie kurz etwas von sich und von Ihrer Lebenssituation – damit bleiben Sie in Erinnerung.
GUT ZU WISSEN Vermieter wollen von ihren potenziellen Mietern natürlich möglichst viel erfahren. Sie sind aber nicht verpflichtet, auf jede noch so persönliche Frage wahrheitsgemäss zu antworten (mehr dazu auf der nächsten Seite).
Kommen Sie lieber nicht auf die Idee, Geschenke mitzubringen. Insbesondere bei professionellen Vermietern und Verwaltungen kommt das selten gut an und kann sogar ein Ausschlusskriterium sein.
Worauf achten bei der Besichtigung?
Nehmen Sie sich genügend Zeit für die Anreise und halten Sie bereits dann die Augen offen: Ist die Wohnung gut erreichbar – mit dem öffentlichen Verkehr und/oder mit dem Auto? Ist der Weg zum Haus nachts beleuchtet? Gibt es in der Umgebung Parkplätze, die Sie oder Ihre Besucher nutzen können? Gibt es in der Nachbarschaft Lärmquellen, die auf Dauer lästig werden könnten: stark befahrene Strassen, Industriebetriebe, Kirchengeläut, eine Feuerwehr-, Ambulanz- oder Polizeistation? Wirkt das Quartier gepflegt oder eher vernachlässigt? Kommen Sie auch nachts vom Bahnhof allein sicher nach Hause?
Begutachten Sie das Haus von aussen: Ist es gut in Schuss oder wirkt es eher heruntergekommen? Gibt es einen Velounterstand, einen Gemeinschaftsgarten, Besucherparkplätze? Achten Sie auch darauf, wie aufgeräumt die Umgebung und das Treppenhaus sind – dies sagt schon viel über die Verwaltung und vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses aus.
Einmal in der Wohnung angekommen, gilt es, auf all das zu achten, was Ihnen wichtig ist: Ist die Küche modern und mit den Geräten Ihrer Wünsche ausgerüstet oder wird hier noch mit Gas gekocht? Gibt es eine Badewanne, eine Dusche, mehrere Lavabos und allenfalls ein zusätz-liches WC in einem separaten Raum? Sind genügend Steckdosen vorhanden? Welche Bodenbeläge wurden verwendet (Teppiche, Parkett etc.)? Gibt es Einbauschränke? Sind genügend Steckdosen vorhanden? Sind die Fenster und Wände schalldicht? Bringen Sie Ihre Lieblingsmöbel in der Wohnung unter?
TIPP Nehmen Sie zur Besichtigung die Liste mit den Auswahlkriterien mit, die Sie für die Wohnungssuche erstellt haben (siehe Seite 14).
MUSTER
1
Kriterien für die neue Wohnung
Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. Erkundigen Sie sich beispielsweise, weshalb die aktuelle Mieterin auszieht oder wie das nachbarschaftliche Klima im Haus ist. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. So stellen Sie sicher, dass Sie gut informiert sind, und zeigen dem Vermieter zugleich Ihr Interesse.
Sympathische Bewerbung
Die Besichtigung hat Sie überzeugt, Sie sind sicher: Das ist die richtige Wohnung für Sie. Dann nichts wie los! Bewerben Sie sich möglichst bald – vor allem dann, wenn noch viele andere Leute bei der Besichtigung waren.
Anmeldeformulare und die Fragen darin
Häufig ist bereits bei der Besichtigung ein Anmeldeformular erhältlich, mit dem Sie sich direkt für die Wohnung bewerben können. Fragen Sie beim Vermieter nach und füllen Sie das Anmeldeformular am besten gleich vor Ort aus – dann trifft Ihre Bewerbung vermutlich als eine der ersten dort ein, wo entschieden wird, wer die Wohnung bekommt.
Aber Achtung – nicht immer sind alle Fragen zulässig, die in Anmeldeformularen gestellt werden. Gefragt werden darf nämlich nur, was der Vermieter für die Auswahl der passenden Mieterin nach objektiven Kriterien tatsächlich wissen muss. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt auf seiner Website genauere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung (eine Auswahl der gängigen Fragen finden Sie im nebenstehenden Kasten).
Finden sich im Anmeldeformular unzulässige Fragen, müssen Sie diese nicht beantworten. Sie sind sogar berechtigt, auf solche Fragen eine falsche Auskunft zu geben. Werden Sie etwa gefragt, ob Sie an einer chronischen Krankheit leiden, können Sie – auch wenn Sie Diabetikerin sind – getrost mit Nein antworten. Findet Ihr zukünftiger Vermieter später heraus, dass Sie diesbezüglich nicht ehrlich waren, darf er Ihnen deshalb nicht kündigen. Haben Sie hingegen beim Einkommen geflunkert, ist der Vermieter unter Umständen berechtigt, den Mietvertrag aufzulösen.
LINK
Zulässige Fragen
www.edoeb.admin.ch
(→ Datenschutz → Wohnen und Verkehr → Mietrecht → Anmeldeformulare für Mietwohnungen)
GUT ZU WISSEN Theoretisch darf der Vermieter von Ihnen erst beim Abschluss des Mietvertrags einen Betreibungsregisterauszug verlangen. In der Praxis werden Sie aber oft keine Chance auf Ihre Traumwohnung haben, wenn Sie nicht bereits mit dem Anmeldeformular einen (sauberen) Betreibungsregisterauszug mitschicken. Nehmen Sie darum eine gut leserliche Kopie Ihres aktuellen Auszugs mit zur Wohnungsbesichtigung.
Persönliche Angaben
Schreiben Sie im Anmeldeformular oder zusätzlich dazu in einem Begleitbrief kurz etwas zu Ihrer Person und zu Ihren Mitbewohnern. Dadurch heben Sie sich von der Masse ab und machen sich für den Vermieter fassbar.
Geben Sie zudem Referenzen an, wenn dafür Platz vorgesehen ist. Wichtig ist, dass die Personen, die Sie nennen – etwa der Arbeitgeber oder eine frühere Vermieterin –, Ihnen gut gesinnt sind und dass sie wissen, dass Sie sie als Referenzperson für die Wohnungssuche angeben werden.